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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Hohe Zahl an Referendarinnen und Referendaren eingestellt

Mecklenburg-Vorpommern wirbt mit neuer Plakataktion für mehr Personal an den Schulen im Land

Schwerin – Im Jahr 2025 hat Mecklenburg-Vorpommern 445 Referendarinnen und Referendare eingestellt. Damit erzielt das Land den Einstellungsrekord der letzten drei Jahre. Im vergangenen Jahr haben 405 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen begonnen. 2023 waren es 384 Einstellungen. „Wir unternehmen viel, um das Referendariat in unserem Bundesland für Absolventinnen und Absolventen attraktiver zu machen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „So haben wir die Prüfungen praxisorientierter gestaltet und die Unterstützungsangebote für Referendarinnen und Referendare ausgebaut. Der Einstellungsrekord zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind, um mehr Lehrkräfte für unsere Schulen auszubilden.“

 Seit 2021 haben Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst an einer Schule im ländlichen Raum absolvieren, die Möglichkeit, einen Verdienstzuschlag zu erhalten. Dieser beträgt 40 Prozent des monatlichen Anwärtergrundbetrags. Bisher war der Zuschlag an die Bedingung geknüpft, dass die Absolventinnen und Absolventen nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats drei weitere Jahre als Lehrkraft an ihrer Ausbildungsschule unterrichten. „Das haben wir nun geändert. Nach dem Referendariat können sich die Absolventinnen und Absolventen auf eine Stelle in ganz Mecklenburg-Vorpommern bewerben. Damit ermöglichen wir den Lehrkräften mehr Flexibilität“, so Simone Oldenburg.

 Auf dem Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de können sich angehende Lehrkräfte umfassend über das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern, Bewerbungsfristen sowie den Bewerbungsablauf informieren und sich direkt online für den Vorbereitungsdienst bewerben. Viermal im Jahr schreibt das Land auf dem Karriereportal für den Schuldienst Stellen für ein Referendariat aus. Die aktuelle Ausschreibung für das Referendariat, das am 1. April 2026 beginnt, läuft noch bis zum 8. Dezember 2025.

 Um mehr Referendarinnen und Referendare und bereits ausgebildete Lehrkräfte für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, ruft das Land seit dieser Woche mit einer neuen Plakataktion in Schwerin unter dem Slogan „Sympathische Schulteams suchen noch mehr Lieblingskollegen für den Unterricht“ zur Bewerbung auf. Zum Jahreswechsel wird das Motiv auf ausgewählten Plakatflächen im ganzen Bundesland zu sehen sein.

Schülerfirmen weiterhin von Umsatzsteuer befreit

Oldenburg: Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge

Schwerin – Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen auch weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen. Damit wird die ursprüngliche Übergangsregelung jetzt eine dauerhafte Lösung. Grund ist eine Neuregelung im Umsatzsteuergesetz des Bundes. Damit sind unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, steuerfrei. „Für die Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern ist das eine gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Lange war ungewiss, wie die neuen Regelungen die Schülerfirmen betreffen. Die Mitteilung der Bundesregierung schafft nun rechtliche Klarheit und Sicherheit“, so Oldenburg.

Das Umsatzsteuergesetz sieht eigentlich vor, dass Einrichtungen des öffentlichen Rechts grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie wirtschaftlich arbeiten und dabei am Markt wie ein privates Unternehmen auftreten. Zu dieser wirtschaftlichen Tätigkeit zählen prinzipiell auch Leistungen von Schülerfirmen. „Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge“, so die Bildungsministerin weiter. „Schülerinnen und Schüler lernen, wie Betriebe arbeiten. Dabei geht es auch darum, Gewinne zu erzielen“, erläuterte die Ministerin.

Weiterhin steuerfrei sind nach der Neuregelung demnach Leistungen rechtlich unselbstständiger Schülerfirmen, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind. Ihre Tätigkeit muss vorrangig dem Unterrichtszweck dienen, also der pädagogischen Vermittlung ökonomischen Handelns. Die Steuerbefreiung greift nur, soweit die Leistungen nicht in erster Linie dem Erzielen von Gewinnen oder einem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen dienen, sondern dem Bildungsauftrag der Schule.

Anders verhält es sich bei Schülerfirmen, die rechtlich selbstständig organisiert sind, zum Beispiel in einer GbR. Bei diesen Schülerfirmen finden die Regelungen nach dem Umsatzsteuergesetz keine Anwendung. Selbstständige Schülerfirmen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Schülerfirmen, die rechtlich in einer GbR organisiert sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Im Land existieren derzeit 50 Schülerfirmen. Seit 2023 haben sich ca. 20 Schülerfirmen neu gegründet. Das Land hat für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler die Handreichung „Gründung und Betrieb von Schülerfirmen“ aufgelegt. Darin sind wichtige Tipps, Ideen und Praxisbeispiele zusammengefasst. „Ich habe viele Jugendliche erlebt, die in ihrer Schülerfirma begeistert bei der Sache sind. Das ist ein Grund, warum die Zahl der Schülerfirmen bei uns im Land wieder wächst. Oft sind diese Erkenntnisse auch hilfreich für die ersten Schritte ins Berufsleben“, sagte Oldenburg.

Berufswahl-SIEGEL MV: Auszeichnung für drei Schulen

Erstes landesweites Netzwerktreffen am 3. Dezember in Güstrow

Güstrow – Bei der feierlichen Auszeichnung am Mittwoch, 3. Dezember 2025, an der Fachhochschule Güstrow werden drei Schulen zertifiziert, die sich in besonderem Maße für die Vorbereitung ihrer Schülerinnen und Schüler auf den Berufsweg engagieren und den umfassenden Auditprozess erfolgreich abgeschlossen haben.

„Gute Berufliche Orientierung ist ein entscheidender Schlüssel für gelingende Bildungsbiografien. Die ausgezeichneten Schulen zeigen, wie viel Kraft, Kreativität und Verantwortung sie investieren, um jungen Menschen den Weg ins Berufsleben bestmöglich zu ebnen. Im fächerübergreifenden Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Wissen über Wirtschaft, Gesellschaft, Arbeitswelt und Berufe. Durch Praxislerntage und gemeinsame Projekte mit externen Partnern erhalten sie zudem wertvolle Einblicke in berufliche Tätigkeiten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg im Vorfeld der Veranstaltung.

Das Berufswahl-SIEGEL hilft Schulen dabei, ihre Arbeit im Bereich der Beruflichen Orientierung sichtbar zu machen. Sie profitieren von einem starken Netzwerk aus Unternehmen, Eltern, Kammern, Verbänden und der Bundesagentur für Arbeit. Zudem können sie interne wie auch externe Evaluationen nutzen, um ihre Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln.

In diesem Jahr erhalten folgende Schulen das Berufswahl-SIEGEL:

  • Regionale Schule „Nordlicht-Schule“, Rostock – Erstzertifizierung
  • Reuterstädter Schulcampus Stavenhagen – Erstzertifizierung
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz, Waren – Rezertifizierung

Damit tragen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit insgesamt 55 Schulen das Zertifikat „Berufswahl-SIEGEL MV“. Schulen mit einer Erstzertifizierung werden erstmals für vier Jahre mit dem SIEGEL ausgezeichnet. Rezertifizierungen bestätigen Schulen, die nach vier Jahren erneut ein Audit erfolgreich absolviert haben und das SIEGEL für weitere vier Jahre tragen dürfen.

Im Anschluss an die Auszeichnung findet erstmals ein landesweites Netzwerktreffen in Form eines Barcamps statt. Bisher gab es landesweite Treffen ausschließlich digital sowie regionale Treffen in Präsenz. Das Barcamp bietet zwei 45-minütige Veranstaltungsblöcke. Auch externe Partner wie die Landeskoordination „Lernen durch Engagement“, „Jugend gründet“ sowie „Boys’ Day“ und „Girls’ Day“ steuern Workshops bei.

Das Berufswahl-SIEGEL MV wurde im Schuljahr 2012/2013 erstmalig durch die Sozialpartner, die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. und dem DGB Nord, gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammer Schwerin und den Agenturen für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern vergeben. Nach einer erfolgreichen Übergabe durch die bisherigen Projektträger wird das Berufswahl-SIEGEL seit dem 1. Januar 2025 vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung koordiniert.

Neuer Vorstand des Landeselternrates gewählt

Simone Oldenburg: Die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit fortsetzen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat dem neuen Vorstand des Landeselternrates zu seiner Wahl gratuliert. „Ich freue mich auf einen weiterhin engen und konstruktiven Austausch“, sagte die Ministerin. „Schule kann nur gelingen, wenn alle Seiten vertrauensvoll zusammenarbeiten. Eltern haben dabei eine wichtige Stimme.“ Neue Vorsitzende ist Diana Zander aus Stralsund. Sebastian Ewald aus dem Landkreis Rostock wurde als erste Stellvertretung und Marcel Thiele, ebenfalls Landkreis Rostock, als zweite Stellvertretung gewählt. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre.

Der bisherige Vorsitzende des Landeselternrates, Tobias Lankow, war aus persönlichen Gründen nicht wieder angetreten. „Ich danke Tobias Lankow für die offene und gute Zusammenarbeit“, sagte Bildungsministerin Oldenburg weiter. „Auch mit dem neuen Vorstand möchte ich den intensiven und vertrauensvollen Dialog fortsetzen. Der Austausch der Landesregierung mit den Elternvertretungen in dieser Wahlperiode ist so eng wie nie zuvor – ob in den Sitzungen des Bildungsrates, im Bündnis für Gute Schule, bei den Treffen mit den Stadt- und Kreiselternräten, beim Schulkongress oder in persönlichen Gesprächen. Diesen engen Austausch wollen wir selbstverständlich weiterführen“, so Oldenburg.

Der Landeselternrat vertritt die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern. Er wirkt bei allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungsberechtigten berührt werden. Der Landeselternrat berät das Bildungsministerium zudem in allgemeinen Fragen des Bildungs- und Erziehungswesens. „Wir befinden uns in einer Zeit großer Aufgaben. Die Vermeidung von Unterrichtsausfall, die Einstellung von Lehrkräften in Zeiten eines bundesweiten Fachkräftemangels oder die Umsetzung der neuen Regelungen des Schulgesetzes sind Themen, die uns beschäftigen. Dabei freue ich mich auch über Vorschläge der Elternvertretungen, wie wir Vorhaben voranbringen und gemeinsam umsetzen können“, sagte Oldenburg.

Zahl der Wiederholungen an Schulen zurückgegangen

Oldenburg: Neues Frühwarnsystem hilft, um Schülerinnen und Schüler zu unterstützen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Quote der Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe wiederholt haben, gesunken. Im Schuljahr 2024/2025 haben 3.646 von insgesamt 124.500 Kindern und Jugendlichen eine Jahrgangsstufe wiederholt. Das ist ein Anteil von 2,9 Prozent, der unter dem Vor-Pandemie-Niveau liegt. „Unser neues Frühwarnsystem unterstützt Schülerinnen und Schüler, bevor sie versetzungsgefährdet sind“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Es hilft, die Zahl der Wiederholungen weiter zu reduzieren. Schulen informieren so früh wie möglich die Eltern und beraten mit ihnen und mit der Schülerin bzw. dem Schüler, welche verschiedenen Fördermöglichkeiten bestehen.“ Im Schuljahr 2023/2024 betrug die Quote an Wiederholungen noch 3,7 Prozent, im Schuljahr davor sogar 5 Prozent.

Der deutliche Rückgang der Wiederholungen ergibt sich vor allem aus den verringerten freiwilligen Wiederholungen. Im Schuljahr 2024/2025 haben 1,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt. Das ist der geringste Wert in den vergangenen 10 Jahren. Auch die Quote der Nichtversetzungen ist gesunken. Im Schuljahr 2024/2025 lag sie bei 1,9 Prozent. Im Vorjahr betrug sie 2,1 Prozent.

„Wiederholungen haben immer individuelle Gründe“, erläuterte Oldenburg. „Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler so gefördert werden, dass sie am Ende eines Schuljahres das Klassenziel erreichen. Das Land macht hierfür viele Angebote: Das Startchancen-Programm unterstützt Kinder und Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen. Mit dem Freiwilligen 10. Schuljahr haben Schülerinnen und Schüler an Regionalen Schulen und Gesamtschulen mehr Zeit zum Lernen. Die Angebote ‚Produktives Lernen‛ und ‚Berufsreife dual‛ motivieren die Jugendlichen durch einen hohen Praxisbezug in Betrieben und einer Verzahnung mit dem Unterrichtsstoff“, so die Ministerin.

Laut Statistischem Bundesamt lag die Quote der Wiederholungen im Schuljahr 2024/2025 bundesweit bei 2,2 Prozent, genauso wie im Vorjahr. Im bundesweiten Vergleich lag Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Rheinland-Pfalz und Thüringen auf Platz 12 mit 2,9 Prozent. Die höchste Quote an Wiederholungen gab es in Bayern mit 3,4 Prozent, die zweithöchste in Sachsen-Anhalt mit 3,2 Prozent und die niedrigste in Berlin mit 0,8 Prozent, wie aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes weiter hervorgeht. In den vergangenen Schuljahren lag Mecklenburg-Vorpommern auf dem vorletzten bzw. auf dem letzten Platz.

Unterschiede zu anderen Bundesländern lassen sich auch auf andere Versetzungsbedingungen zurückführen. Einige Bundesländer haben schon vor der Corona-Pandemie Nichtversetzungen abgeschafft. Nichtversetzungen gibt es dort nur noch in einigen Jahrgangsstufen, freiwilliges Wiederholen ist weiter möglich.

Als Wiederholer gelten Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe zum zweiten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilliger Wiederholung), unabhängig davon, ob sie die Schulart gewechselt haben. Maßgeblich zur Feststellung der Wiederholung ist die besuchte Jahrgangsstufe zum Erhebungsstichtag des Vorjahres. Besucht die Schülerin oder der Schüler im laufenden Schuljahr die gleiche Jahrgangsstufe wie im Vorjahr, dann zählt sie/er als Wiederholer (Stichtagsvergleich).

Die Wiederholerquote beschreibt den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Jahrgangsstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholer (Summe aus Nichtversetzten und freiwilligen Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe im gleichen Schuljahr.

Lehrkräfte: Einstellungsrekord im Schuljahr 2025/2026

Oldenburg: Zahlreiche Maßnahmen für zusätzliche Lehrkräfte im Schuldienst greifen – dennoch braucht es weiteres Personal

Schwerin – Zu den aktuellen Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW), mehr Lehrkräfte einzustellen, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Überall herrscht Fachkräftemangel – ob in der Gastronomie, bei der Polizei oder bei den Lehrerinnen und Lehrern. Bundesweit fehlen rund 50.000 Pädagoginnen und Pädagogen. Das entspricht zwei kompletten Absolventenjahrgängen, die in den vergangenen Jahren an den deutschen Universitäten nicht ausgebildet worden sind. Dass es uns in Mecklenburg-Vorpommern dennoch gelungen ist, in diesem Schuljahr mehr Lehrkräfte sowie Referendarinnen und Referendare einzustellen als in den letzten Schuljahren, ist ein Erfolg, der auf zahlreiche Maßnahmen zurückzuführen ist, die auch mit dem Bildungspakt erarbeitet worden sind. Gleichwohl brauchen wir zusätzliches Personal in den Schulen.“

Zum Start ins Schuljahr 2025/2026 wurden 675 Lehrkräfte neu eingestellt – das sind 7 Prozent mehr als im Vorjahr (631 Lehrkräfte). Dies sind zugleich die zweithöchsten Einstellungszahlen zum Schuljahresbeginn in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Zusätzlich absolvieren 674 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen des Landes.

Moderne Qualifizierung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger

Von den 675 neu eingestellten Lehrkräften sind 244 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Lehrkräfte im Seiteneinstieg in der Regel an einer dreimonatigen Vorqualifizierung teil, bevor sie das erste Mal unterrichten. Damit hat das Land die Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg neu aufgestellt. Als Bestandteil einer insgesamt 15-monatigen Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) enthält die Vorqualifizierung sowohl theoriegeleitete als auch schulpraktische Ausbildungsteile. Daran schließt sich eine dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) an, die mit einer Prüfung endet. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Neu ist darüber hinaus, dass Personen mit einem universitären Hochschulabschluss den Weg in den Schuldienst über den Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst gehen können. Er startet mit einer sechsmonatigen Qualifizierung. Es folgt ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst, der 18 Monate dauert und mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt. 

Mehr Personal an den Schulen

An den Schulen des Landes gibt es deutlich mehr Personal und damit die größte Anzahl an Beschäftigten innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Neben den rund 12.850 Lehrkräften beschäftigt das Land 674 Referendarinnen und Referendare sowie rund 1.000 unterstützende pädagogische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte

„Wir setzen alles daran, den Unterricht abzusichern und die Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern. Dafür benötigen wir heute mehr Vielfalt in den Schulen. Dazu gehören ausgebildete Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und unterstützendes Personal – und natürlich weitere Bewerberinnen und Bewerber, die sich entsprechend qualifizieren möchten. Mit zahlreichen Angeboten und Informationsveranstaltungen werben wir intensiv für den Lehrkräftenachwuchs“, so die Ministerin.

Allein bis 2030 müssen weit über 3.300 Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt werden, von denen das Land 2.300 selbst ausbildet. Oldenburg: „Das bedeutet, dass wir in den kommenden fünf Jahren mehr als 1.000 Fachkräfte einstellen müssen, die kein grundständiges Lehramtsstudium im Land absolviert haben. Die ‚Stralsunder Beschlüsse‘ der KMK untersagen richtigerweise das Abwerben von Lehrkräften aus anderen Bundesländern, da fast in jedem Land Lehrkräftemangel herrscht.“ 

Ganzjährige Stellenausschreibungen und beschleunigte Verfahren

Das Land schreibt ganzjährig Stellen im Karriereportal lehrer-in-mv.de aus, sodass täglich pädagogisches Personal eingestellt werden kann.

„Wir setzen alles daran, weiterhin Lehrkräfte zu gewinnen. Dazu hat die Landesregierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Wir haben unter anderem die Bewerbungsverfahren gestrafft – vom Bewerbungseingang bis zur Aushändigung des Arbeitsvertrags sollen nur sechs Wochen vergehen. Mit einem Übernahmeverfahren stellen wir sicher, dass Referendarinnen und Referendare nach ihrem Vorbereitungsdienst direkt in den Schuldienst einsteigen können“, erklärt Oldenburg.

Außerdem hat das Land gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bildungspakts die Möglichkeiten für Zuschläge zur Personalgewinnung ausgeweitet. Nicht nur Lehrkräfte mit den MINT-Fächern Mathematik, Chemie, Physik, Biologie und Informatik, sondern auch Lehrkräfte mit den Fächern Arbeit-Wirtschaft-Technik und Geographie an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im ländlichen Raum können einen Zuschlag erhalten, wenn sie sich auf entsprechende Stellen bewerben. Gleiches gilt für Lehrkräfte mit MINT-Fächern an Beruflichen Gymnasien unabhängig vom Standort der Schule.

Land reagiert mit Maßnahmenplan auf Abbruchquote

Oldenburg: Unser Ziel ist es, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss wieder sinkt.

Schwerin – Der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Berufsreife ist im letzten Schuljahr leicht gestiegen. Die erhöhte Anzahl ergibt sich hauptsächlich aus dem Anstieg der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die am Ende der Jahrgangsstufe 9 keinen Schulabschluss erreicht haben. Der Anteil an Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache unter den Schülerinnen und Schülern ohne den Abschluss der Berufsreife hat sich in den letzten zwei Jahren von 11,6 Prozent im Schuljahr 2022/23 auf 15,8 Prozent im Schuljahr 2024/25 erhöht.

Insgesamt verließen 1.516 Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres 2024/25 die Schule ohne einen bundesweit anerkannten Schulabschluss. Das ist eine Quote von 10,4 Prozent. Im Schuljahr 2023/24 lag die Quote bei 10 Prozent. Damit rangiert Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich auf Platz 11. „Diese Zahlen können uns keineswegs zufriedenstellen“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg „Unser Ziel bleibt es, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss wieder sinkt. Deshalb haben wir einen Maßnahmenplan aufgelegt.“

Das Programm „Auf dem Weg zum Schulabschluss“ eröffnet Schülerinnen und Schülern Perspektiven, einen Schulabschluss zu erreichen.

  • Ein neues Frühwarnsystem greift, wenn die Gefahr besteht, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler nicht versetzt wird. Schulen informieren daraufhin die Eltern und beraten sie zu Fördermöglichkeiten.
  • Das Produktive Lernen und die Berufsreife dual verknüpfen Schule und Arbeitsleben und motivieren Jugendliche auf diese Weise. Schülerinnen und Schüler lernen gleichzeitig in der Schule und in einem Betrieb. Im vergangenen Schuljahr haben insgesamt 669 Schülerinnen einen Schulabschluss dadurch erreicht. Diese Lernformen werden zum neuen Schuljahr 2026/2027 als „Praxisorientierte Berufsreife“ zusammengeführt, um die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einem Schulabschluss. Bisher konnten Schülerinnen und Schüler, erst wenn sie das Klassenziel zweimal nicht erreicht haben, am Produktiven Lernen teilnehmen. Diese Zugangsbedingungen passen wir an, sodass künftig Jugendliche, die 7 Schulbesuchsjahre vorweisen können bzw. 14. Jahre alt sind, das Angebot nutzen können.
  • Über ein Freiwilliges 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen haben mehr Schülerinnen und Schüler die Chance auf einen bundesweit anerkannten Schulabschluss. Das Angebot richtet sich an alle, die mehr Zeit zum Lernen brauchen. Im Schuljahr 2024/25 haben 309 Schülerinnen und Schüler über das Freiwilliges 10. Schuljahr die Berufsreife erlangt.
  • Das Land stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Sie bilden die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen. Die neuen Stundentafeln sind seit dem Schuljahr 2025/2026 für alle Schulen verbindlich.
  • Mit dem Startchancen-Programm unterstützen der Bund und das Land Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen lernen. Zehn Jahre lang erhält Mecklenburg-Vorpommern jährlich 17 Millionen Euro vom Bund. Weitere 17 Millionen Euro stammen vom Bund und von den Schulträgern.

Positiv zu vermerken ist, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Schülerinnen und Schüler die Schule mit den Schulabschlüssen der Mittleren Reife und der Berufsreife verlassen haben. Die Mittlere Reife erreichten 6.034 Schülerinnen und Schüler, das ist eine Quote von 41,4 Prozent. Die Berufsreife haben 2.032 Schülerinnen und Schüler erlangt, das ist eine Quote von 13,9 Prozent. „Ein Schulabschluss erhöht ganz wesentlich den Start in ein erfolgreiches Berufsleben. Wichtig ist, früh mit der Förderung zu beginnen. Wir stärken deshalb schon in der Grundschule die Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Sie bilden die Grundlagen, um weiteres Wissen erwerben zu können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mehr Qualität und gute Arbeitsbedingungen in der Kita

Oldenburg: Entlastungen schaffen für Kinder, Eltern und Fachkräfte stabile und verlässliche Bedingungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Schritte unternommen, um die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu stärken und die Fachkräfte in Kitas nachhaltig zu entlasten. „Mit dem Landesrahmenvertrag, klaren Qualitätsstandards und gezielten Entlastungsmaßnahmen schaffen wir für Kinder, Eltern und Fachkräfte stabile und verlässliche Bedingungen. Unser Ziel ist es, dass gute Bildung und gute Arbeit in unseren Kitas dauerhaft zusammengehören“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg heute anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme „Gesunde Fachkräfte, gute Bildung: Personal und Qualität in der frühen Bildung sichern“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK).

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler thematisieren in ihrer Stellungnahme Gesundheit, Resilienz und Arbeitsbedingungen von frühpädagogischen Fachkräften und deren Einfluss auf Bildungsqualität, Stabilität und Chancengerechtigkeit.

Oldenburg: „Das Land hat wesentliche Weichen für mehr Qualität und gute Arbeitsbedingungen gelegt, die die Belastungen für Fachkräfte verringern. Dennoch müssen weitere Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden.“

Bisher erreichte Verbesserungen:

Landesrahmenvertrag stärkt Qualität und Verlässlichkeit

Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags haben sich erstmals alle zentralen Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – kommunale Spitzenverbände, öffentliche und freie Träger – auf gemeinsame Ziele zur Qualitätsentwicklung verständigt. Dazu gehören:

  • ein einheitlicher Personal- und Leistungsschlüssel,
  • klare Vorgaben zur Berechnung der Arbeitszeiten,
  • die Berücksichtigung von mittelbarer pädagogischer Arbeit, durchschnittlichen Fehlzeiten und Wochenarbeitszeiten der Fachkräfte sowie
  • An- und Abwesenheiten und Förderumfang der zu betreuenden Kinder.

Die Umsetzung dieser Vereinbarungen führt landesweit zu einer deutlichen personellen Stärkung der Einrichtungen: Bis zu 700 Personen zusätzlich stehen den Kitas im Zuge der Einführung des Landesrahmenvertrags zur Verfügung.

Verbesserter Personalschlüssel und Entlastung im Alltag

Bereits umgesetzt sind:

  • die Nichtanrechnung von Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf den Stellenanteil einer Fachkraft (seit Schuljahr 2023/24),
  • die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen von 1:15 auf 1:14 seit September 2024,
  • die Einführung von Alltagshilfen, die das pädagogische Personal im Kita-Alltag spürbar entlasten.

Weitere Qualitätsimpulse ergeben sich aus der Erweiterung des Fachkräftekatalogs, der Fortführung des Landesprogramms „Kita-Sprachförderung in Mecklenburg-Vorpommern“ sowie der Modernisierung der Ausbildungsstrukturen, unter anderem durch modularisierte Bildungsgänge und eine neue berufsbegleitende Ausbildung zur Heilerziehungspflege.

Fachkräftekampagne „Großes schaffen für die Kleinsten“

„Die stärkere Wertschätzung und Sichtbarkeit des Erzieher-Berufes ist unser Leitmotiv der diesjährigen Fachkräftekampagne. Wir brauchen weiterhin gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Mit unseren Maßnahmen werben wir für die Arbeit hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen Fachkräfte halten und neue gewinnen. Der Aufbau einer stabilen Personalstruktur ist eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so die Ministerin.

Geworben wird auf Großflächenplakaten, digitalen Screens, in sozialen Medien und auf der Website www.du-bist-kita.de. Ergänzt wird die Kampagne durch vielfältige Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote des Landes.

Kitas bleiben verlässliche Partner – Verantwortung bei Jugendämtern und Trägern

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) beraten, steuern und verantworten das örtliche Angebot der Kindertagesförderung. Bei vorübergehenden Schließungen – etwa durch krankheitsbedingte Ausfälle – organisieren sie gemeinsam mit den Kita-Trägern Ausweichplätze, um Betreuung weiterhin sicherzustellen.

Lehrkräftegesundheit: Land setzt ebenfalls auf starke Strukturen

Oldenburg: „Über weitere Maßnahmen werden wir in unserem Forum ‚Gute Kita -2023‘ mit allen Beteiligten sprechen. Denn klar ist: Mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, ist eine besondere Tätigkeit – die wunderbar sein kann, aber auch viel abverlangt. Deshalb steht die Gesundheit aller Beschäftigten im Fokus. Das gilt für die Kita als auch für die Schule. Wir bauen auch hier die Gesundheitsförderung für Lehrkräfte weiter aus. Durch umfassende Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie ein breites Fortbildungs- und Beratungsangebot des IQ M-V werden Lehrkräfte in ihrer beruflichen Gesundheit, Resilienz und Professionalisierung gestärkt.“