Menü Schließen

Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Mehr Angebote zur Beruflichen Orientierung

Konzept setzt neue Maßstäbe und sieht frühe und umfassende Beschäftigung mit Berufsbildern vor

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sollen noch gezielter den Beruf wählen, der am besten ihren Neigungen entspricht. Das Land stellt dafür die Berufliche Orientierung an den Schulen neu auf. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat das Konzept mit Vertretern der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der Bundesagentur für Arbeit in Schwerin öffentlich vorgestellt. Das Konzept „Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf“ enthält viele Neuerungen und bewährte Angebote. Es soll ab dem Schuljahr 2025/2026 an den Schulen verbindlich umgesetzt werden. Bereits in diesem Schuljahr können die Schulen danach arbeiten.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit dem neuen Konzept geben wir klare Leitlinien vor, damit Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereitet werden. Berufliche Orientierung wird damit zu einer zentralen Aufgabe der Schulen. Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen, damit sie zielgerichtet einen Beruf wählen und die Anforderungen der Arbeitswelt erfüllen. Die Zahl der Ausbildungsberufe und Studiengänge ist groß und für viele unübersichtlich. Viele junge Menschen fühlen sich nicht immer gut auf die Berufswahl vorbereitet. Wir schaffen deshalb die Möglichkeit, sich schon früh mit den verschiedenen Berufsbildern zu beschäftigen. Wichtig ist dabei auch, dass Jugendliche für den Arbeitsmarkt nicht verloren gehen.“

Der amtierende Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Peter Todt: „Die Berufswahl ist eine tiefgreifende Entscheidung für alle Jugendlichen. Damit sie diese treffen können, braucht es eine hohe Berufswahlkompetenz, einen gesunden Blick auf die eigenen Neigungen und die Möglichkeiten in der Region, diese auch umzusetzen. All das soll in der Berufsorientierung erfolgen. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen das in jedem Sinne, geht es doch um die Zukunft unserer Jugendlichen in MV und für die Unternehmen, um die so dringend benötigten Fachkräfte und damit auch um ihre Zukunft.“

Der Präsident der Handwerkskammer Schwerin, Uwe Lange: „Es ist dringend an der Zeit, dass an den Schulen unseres Landes eine umfassende Berufsorientierung angeboten wird. Wir begrüßen es sehr, dass das neue Konzept auch die Gymnasien in die Pflicht nimmt und von der Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung ausgeht. Auch der stärkere Einbezug der Eltern und die Einbindung in ökonomische Zusammenhänge sind Pluspunkte. Im Sinne unserer Ausbildungsbetriebe setzen wir große Hoffnungen in dieses Konzept.“

Die Landesregierung hatte sich im Zukunftsbündnis mit den Partnern der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Sozialverbänden auf eine Weiterentwicklung der Beruflichen Orientierung verständigt. Die Vereinigung der Unternehmensverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord, die Universität Rostock, die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern als Netzwerkpartner haben an dem Konzept maßgeblich mitgewirkt.

Nach dem neuen Konzept beginnt die Berufliche Orientierung mit altersangemessenen Angeboten bereits in der Kita. In der Schule setzt sie sich in aufeinander aufbauenden Phasen und in allen Unterrichtsfächern fort.

Jede Schule benennt darüber hinaus eine beauftragte Lehrkraft für Berufliche Orientierung, die für die Umsetzung der Angebote an der jeweiligen Schule verantwortlich ist. Für den Aufbau der Beruflichen Orientierung und die Umsetzung des Konzepts erhalten die Lehrkräfte zwei Anrechnungsstunden im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2024/2025, in den Schuljahren darauf ist wöchentlich eine Anrechnungsstunde vorgesehen. Die Lehrkräfte erhalten zur Begleitung der Schülerinnen und Schüler wöchentlich weitere vier Stunden während des Zeitraums der Praxislerntage.

Von der Kita bis zum Ende der Sekundarstufe II führt das Land folgende Regelungen ab dem Schuljahr 2025/2026 verbindlich ein:

  • In der Kita und in der Primarstufe werden verschiedene Berufe vorgestellt. Das naturwissenschaftlich-forschende Entdecken wird gefördert.
  • An allen Schulen gibt es einen Projekttag pro Jahrgangsstufe. An Grundschulen können das zum Beispiel Arbeitsplatzbesichtigungen oder MINT-Projekttage sein. Das Portal „Handwerk macht Schule“ liefert zudem viele Themenideen für die Umsetzung.
  • An Gymnasien wird die Berufliche Orientierung ausgeweitet, um Schülerinnen und Schülern, die nach dem Abitur kein Studium aufnehmen möchten, zu fördern und ihnen berufspraktische Erfahrungen zu ermöglichen.
  • An den beruflichen Schulen soll es ebenfalls verstärkt Angebote der Beruflichen Orientierung geben. Fachgymnasien fokussieren sich in ihrem Berufs- und Studienorientierungskonzept stärker auf die Berufliche Bildung. Im Berufsvorbereitungsjahr 1 und 2 rücken berufsorientierende Angebote stärker in den Mittelpunkt. Dabei sind Kooperationen mit außerschulischen Partnern und der Jugendberufshilfe von Bedeutung.
  • Zusätzlich zum 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum stehen in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 weitere fünf Tage für Projekte mit externen Partnern zur Verfügung (z. B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern u. a.)
  • Regionale Schulen bieten im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder in einem Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 wöchentlich einen Praxislerntag im Umfang von mindestens vier bis maximal sechs Stunden an.
  • Betriebsbesichtigungen, regionale Berufsorientierungsmessen oder aber Unternehmenspatenschaften und Angebote im Rahmen der Ganztagsschule kommen hinzu.

Bei der Umsetzung der Beruflichen Orientierung übernehmen Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte eine Schlüsselrolle und erhalten vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Neben Checklisten und Handreichungen wird das Institut für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums (IQ M-V) Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema anbieten, die demnächst den Schulen bekannt gegeben werden. Auf einem Fachtag im Februar 2024 hatte Bildungsministerin Simone Oldenburg Schulleitungen das neue Konzept bereits in Grundzügen vorgestellt. Die Veranstaltung verzeichnete 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Einbindung der Eltern ist ebenfalls von großer Bedeutung, weil sie die Stärken und Neigungen ihrer Kinder besonders gut kennen und einschätzen können.

Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter finden alle wichtigen Informationen rund um die Berufliche Orientierung, Regelungen und Angebote von Unternehmen und anderen Einrichtungen gebündelt auf dem neuen Online-Portal „BOje“ (www.boje-mv.de). „BOje“ steht für „Berufliche Orientierung jederzeit erreichbar“ und wird durch das Bildungswerk der Wirtschaft MV e. V. im Auftrag des Bildungsministeriums betreut. Finanziert wird das Angebot durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Initiative „Bildungsketten“ unter Steuerung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

M-V bildet Moorspezialisten aus

Schwerin – Um dem Mangel an Fachkräften – auch im Klimabereich – zu begegnen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Ostseestiftung und der Universität Greifswald ein spezielles Ausbildungsprogramm für Moorspezialist:innen entwickelt. Das Programm wird über ein Institut angeboten, das ans Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) angegliedert werden soll. Künftig sollen dort bis 2032 ca. 80 Moorspezialist:innen ausgebildet werden.

„Personelle Engpässe bei Vorhabenträgern, Behörden und Flächennutzer bremsen vielerorts die Umsetzung von Projekten zum Moor-Klimaschutz. Hinzu kommt, dass für die Moor-Klimaschutzprojekte, wie die Wiedervernässung von Mooren besondere Fachkenntnisse zum Wasserhaushalt, im Boden- und Naturschutz und nicht zuletzt im Wasserrecht erforderlich sind, um Projekte sachgerecht und zügig umzusetzen. Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den moorreichsten Bundesländern und verfügt über sehr viel Fachwissen. Davon sollen auch andere Bundesländer profitieren. Ziel ist auch, die Kursteilnehmenden organisationsübergreifend zu vernetzen. Das ist wichtig, um in Sachen Moorklimaschutz bundesweit gemeinsam weiterzukommen“, unterstrich Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verantwortung des Landes.

Das Programm wird vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologe M-V inhaltlich und organisatorisch betreut. Der theoretische Teil der Ausbildung wird von der Universität Greifswald mit der Professur Moorkunde vorgenommen. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Einsatzstellen, wie den wasser- und Boden-Verbänden, Vorhabenträger, Behörden, Planungsbüros usw. Nach drei Jahren endet die Ausbildung mit einem speziellen Zertifikat. Wichtige Partner bei der Umsetzung ist die Ostseestiftung für die Evaluation.

Innerhalb des Qualifizierungs- und Praxisprogramms werden in mehreren Durchgängen jährlich ca. 20 bis 25 Absolvent*innen von Hochschulen und Universitäten zu Moorspezialist*innen qualifiziert. Damit werden 2030 voraussichtlich über 80 zusätzliche Spezialist*innen zur Verfügung stehen.

Als Einsatzstellen tragen die Beteiligten am Moor-Klimaschutz eine große Verantwortung im Projekt. Sie begleiten die Teilnehmenden, dort werden sie in praktische Aufgaben zur Moorrevitalisierung einbezogen. Das Tutoring umfasst die Fachlichkeit, die Anleitung und die kooperative Integration junger Mitarbeiter*innen. Es sind reguläre Einsatzstellenwechsel vorgesehen. „Die Stärke des Programms ist die Ausbildung eines außergewöhnlichen Netzwerkes der Teilnehmenden und der Einsatzstellen. Über eine verbesserte Kultur der Zusammenarbeit und bessere Kommunikation sollen konstruktive Entscheidungen wirksamer umgesetzt werden können. Online-Portale unterstützen diese Aufgaben“, betonte LUNG-Direktorin Ute Hennings.

Die Laufzeit des Modellvorhabens ist bis zum Jahr 2032 geplant. Die Finanzierung erfolgt zu 90% aus Mitteln des Bundes über das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz und zu 10 Prozent durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Einsatzstellen beteiligen sich insgesamt bis zu fünf Prozent der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten betragen ca. 34 Millionen Euro.

Alle Teilnehmenden werden für die Ausbildungszeit beim LUNG eingestellt. Das Projekt soll zum Frühjahrsemester 2025 beginnen und die Ausschreibung der Plätze für die Teilnehmenden erfolgt voraussichtlich noch im November 2024.

Land plant Änderung des Schulgesetzes

Gesetzentwurf sieht umfangreiche Neuregelungen und Entlastungen für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vor

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes gebilligt. Zu den zentralen Änderungen zählen die Sicherung des Schulnetzes, die Regelungen zur Schullaufbahnempfehlung, die Stärkung der Mitwirkungsrechte und die Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Außerdem sollen im Schulgesetz erstmals Organisationsformen des Lernens geregelt werden. Darüber hinaus werden die Digitalen Landesschulen auf rechtliche Grundpfeiler gestellt und Ziele der Digitalisierungsstrategie im Schulgesetz verankert.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den geplanten Änderungen passen wir das Schulgesetz den aktuellen Anforderungen an und schaffen einen sicheren Handlungsrahmen für alle Beteiligten. Bei der Digitalisierung gibt es die größten Veränderungen. Zum einen werden digitale Lernangebote erstmals im Schulgesetz verankert. Zum anderen ist Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Digitalen Landesschulen weiterhin Vorreiter in Deutschland und verankert dieses besondere Angebot ohne eigenes Schulhaus jetzt im Schulgesetz. Auch für die Schulen in freier Trägerschaft gibt es Verbesserungen. Die Änderungen zur Finanzhilfe sorgen für Planungssicherheit und Stabilität. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, die Schulgesetznovelle auf den Weg zu bringen.“

Paul Zehe, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern: „Die im neuen Schulgesetz verankerten Regelungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer angemessenen Ersatzschulfinanzierung. Die verstärkte Berücksichtigung der Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte in das Berechnungsverfahren gleicht die entstandenen Unterschiede anteilig aus, die durch die Verbeamtung im öffentlichen Schuldienst allgemein entstanden sind. Die tarifliche Entwicklung nun schuljahresgenau bei der Neuberechnung zu berücksichtigen, löst endlich eine strukturelle Benachteiligung auf, die die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft deutlich erschwerte. Dass ebenfalls ein Kompromiss über die Auszahlung des tariflich verbindlichen Inflationsausgleichs zustande gekommen ist, wertet die Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen als guten Schritt.“

Der Gesetzentwurf soll im November im Landtag in Erster Lesung beraten werden. Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

Mit der Änderung des Schulgesetzes sind folgende Neuerungen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte bzw. Schulen geplant:

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft 

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.

  •  Sicherung des Schulnetzes 

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.  

  •  Schullaufbahnempfehlung 

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Wichtig: Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Organisationsformen des Lernens 

Präsenzunterricht ist der Grundsatz des Lernens. Distanzunterricht kann bei besonderen, gesetzlich festgeschriebenen Notsituationen angeordnet werden. Für die Anordnung des Distanzunterrichts bedarf es einer gesetzlichen Regelung, pandemiebedingte temporäre Schulschließungen auf Verordnungswege sind nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtlich nicht mehr ausreichend.

Als weitere Organisationsform des Lernens innerhalb der Schule wird digital unterstütztes Lernen gesetzlich normiert. Digital unterstütztes Lernen kann aus pädagogischen oder didaktischen Gründen in einem zeitlich festgelegten Umfang ergänzend bzw. ergänzend zum Präsenzunterricht erteilt werden. Grundlage bildet ein pädagogisches Konzept, das näher beschriebene wesentliche Voraussetzungen berücksichtigen muss. Das Lernen wird durch eine Lehrkraft aus einer Schule heraus für Schülerinnen und Schüler in Schulen organisiert.  

  •  Digitale Landesschulen 

Die Digitalen Landesschulen werden gesetzlich verankert. Wegen der schulrechtlich besonderen Organisationsweise werden grundlegende Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis festgelegt. Der Ausbau der Angebote geht unterdessen weiter. So bietet die allgemein bildende Digitale Landesschule seit Ende Oktober 2024 Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan an. Bei diesem synchronen Angebot erhalten die Schülerinnen und Schüler Videounterricht, eine direkte Kommunikation ist möglich.

  •  Digitalisierungsstrategie 

Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, können Schulen digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzen. Das Gesetz führt sie als reguläre Bestandteile der schulischen Lernsituationen auf. Bei der Lernmittelfreiheit erfolgt der klarstellende Hinweis, dass die Lernmittel neben Büchern und Druckschriften auch digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme umfasst. Das Medienbildungskonzept wird Bestandteil des Schulprogramms. Die Schulträger werden verpflichtet, einen Medienentwicklungsplan zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

  •  Mittlere Reife am Gymnasium 

Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, wird der Zugang zur Prüfung der Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang ermöglicht, ohne dass sie das Gymnasium verlassen müssen. Durch die Änderung können Schülerinnen und Schüler ihren Notendurchschnitt, der der Mittleren Reife gleichwertig ist, in einer Prüfung verbessern und damit eine Besserstellung im Rahmen der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz erreichen.  

  •  Stärkung der Mitwirkungsrechte 

Zukünftig kann eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 3 und eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen. Bislang war das nicht möglich. Zudem wird in Bezug auf die Schulkonferenz die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 auf die Jahrgangsstufe 5 herabgesetzt.

  •  Stärkung der Beruflichen Orientierung 

Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen soll die Berufswahlkompetenzen der Schülerinnen und Schüler stärken und trägt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik soll deshalb in das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung umbenannt werden.

  •  Neue Schulbezeichnung 

Die Bezeichnung „Fachgymnasium“ erweckt überwiegend den Eindruck, dass der Abschluss in einem besonderen Fachbereich erworben wird und damit auch nur fachgebundene und mithin eingeschränkte Studienmöglichkeiten bestehen. In Mecklenburg-Vorpommern führt das Fachgymnasium jedoch ebenso wie das Gymnasium zur Allgemeinen Hochschulreife. Um die Abgrenzungsprobleme aufzulösen, soll die Bezeichnung in „Das Berufliche Gymnasium“ geändert werden.

  •  Schülerinnen und Schüler aus Polen 

Das Land zahlt künftig den Schulträgern den Schulkostenbeitrag für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Polen haben. Derzeit sind es 130 Schülerinnen und Schüler mit einem Wohnsitz im Nachbarland.

Land stellt multiprofessionelle Fachkräfte ein

Oldenburg: Multiprofessionelle Fachkräfte stärken die pädagogische Arbeit an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Beschäftigung von Personal an den Schulen neue Wege. Zum 1. Januar 2025 stellt das Land multiprofessionelle Fachkräfte (mpF) ein, die innerhalb ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowie als unterstützende pädagogische Fachkraft arbeiten.

„Mit den multiprofessionellen Fachkräften stärken wir die pädagogische Arbeit an unseren Regionalen Schulen und Gesamtschulen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil die Klassen heterogener geworden sind, erweitern wir die pädagogischen Ressourcen. Mit unserem neuen Modellversuch setzen wir auch weiterhin die Inklusionsstrategie des Landes um. Die multiprofessionellen Fachkräfte sind in vielerlei Hinsicht eine Unterstützung“, so Oldenburg.

Das geänderte Lehrerbildungsgesetz ermöglicht Modellversuche mit Qualifizierungsangeboten für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die zu einer höheren Unterrichtsabsicherung führen. Die neue Ausbildung wird in die bereits bestehende Seiteneinstiegsqualifizierung integriert.

Auf die Tätigkeit als mpF werden die Fachkräfte in der berufsbegleitenden Qualifizierung intensiv vorbereitet. Sie durchlaufen die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR). Die Ausbildung erstreckt sich über vier Jahre. Nach Absschluss der Qualifizierung und dem Nachweis der hauptberuflichen Lehrtätigkeit erhalten multiprofessionelle Fachkräfte eine Lehrbefähigung.

Neben der Lehrtätigkeit haben multiprofessionelle Fachkräfte unter anderem folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von pädagogischen, sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen
  • eigenverantwortliche Durchführung von Einzel- und Gruppenförderung von Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft
  • Mitwirkung bei der Beratung der Erziehungsberechtigten
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten, Beurteilungen, Förderplänen und Zeugnissen
  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Maßnahmen und anderen schulischen Veranstaltungen
  • Mitwirkung bei der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen schulischen, sozialen und medizinischen Maßnahmeträgern sowie anderen Einrichtungen

Darüber hinaus unterstützen die multiprofessionellen Fachrkräfte beim Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung oder beim Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Bewerben können sich Personen, die laut Kindertagesförderungsgesetz (§ 2 Absatz 7 Nummer 1 bis 10) eine Qualifikation als pädagogische Fachkraft vorweisen können. Darüber hinaus können sich Fachkräfte mit mindestens einem staatlich anerkannten Abschluss bewerben, wenn die pädagogische Eignung durch einschlägige Berufstätigkeit oder anderweitige Qualifikationen nachgewiesen werden kann.

Der Modellversuch sieht 50 Stellen vor, die zum 1. Januar 2025 besetzt werden können. Die aktuelle Ausschreibung läuft bis 15. November 2024.

Mehr Perspektiven durch Schulabschlüsse

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler erhalten gezielte individuelle Unterstützung – 1.167 zusätzliche Personen eingestellt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Jahr die Quote der Schülerinnen und Schüler ohne einen bundesweit anerkannten Schulabschluss weiter gesunken. Die Quote der Jugendlichen, die die Schule ohne Berufsreife verlassen haben, liegt 2024 bei 9,6 Prozent.

In absoluten Zahlen sind das 1.413 Schülerinnen und Schüler ohne einen bundesweit anerkannten Schulabschluss. Im Jahr 2022 waren es noch 10,6 Prozent. Wer an allgemein bildenden Schulen keinen Schulabschluss erreicht, hat die Möglichkeit, diesen auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen. Die Volkshochschulen bieten gebührenfreie Kurse zum Erlangen der Berufsreife und der Mittleren Reife an.

Bei den Unterstützungsangeboten zum Erreichen von Schulabschlüssen setzt Bildungsministerin Simone Oldenburg auf neue Fördermöglichkeiten und auf eine Weiterentwicklung bestehender erfolgreicher Initiativen. Die Landesregierung hat viele Unterstützungsmaßnahmen im Programm „Auf dem Weg zum Schulabschluss“ zusammengefasst.

„Ein Schulabschluss erhöht ganz wesentlich den Start in ein erfolgreiches Berufsleben und schafft für Jugendliche vielseitige Perspektiven“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit unserem Landesprogramm bieten wir in Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Wege zum Schulabschluss. Wir führen erfolgreiche Angebote weiter und haben zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen, damit Schülerinnen und Schüler die gezielte Förderung erhalten, die sie brauchen, um erfolgreich zu sein.

Wichtig ist, früh mit der Förderung zu beginnen. So stärken wir bereits in der Grundschule die Kernkompetenzen im Lesen und setzen die intensive Förderung in Deutsch, Mathematik und Englisch in den höheren Jahrgangsstufen fort. Kernkompetenzen zu beherrschen, sind die Grundlagen, um weiteres Wissen erwerben zu können“, betonte Oldenburg. 

Schülerinnen und Schüler mit Berufsreife, Mittlerer Reife und Allgemeiner Hochschulreife

  • Im Jahr 2024 haben 1.829 Schülerinnen und Schüler die Schule mit der Berufsreife verlassen. Das ist eine Quote von 12,5 Prozent.
  • Im vergangenen Schuljahr haben 5.741 Schülerinnen und Schüler die Mittlere Reife erreicht. Das ist eine Quote von 39,2 Prozent.
  • Im Sommer 2024 haben 4.324 Schülerinnen und Schüler die Schule mit dem Abitur verlassen. Das ist eine Quote von 30,8 Prozent.

Von 122.784 Schülerinnen und Schülern haben 4.494 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe ein zweites Mal durchlaufen. Das ist eine Wiederholerquote von 3,7 Prozent. Im Schuljahr 2021/2022 lag der Anteil an Wiederholungen noch bei 5 Prozent. Die Wiederholerquote setzt sich aus Nichtversetzungen und freiwilligen Wiederholungen zusammen. Der Anteil verringert sich vor allem, weil die Zahl der freiwilligen Wiederholungen zurückgegangen ist. Im Schuljahr 2023/2024 lag der Anteil an freiwilligen Wiederholungen bei 1,5 Prozent, im Schuljahr 2021/2022 waren es 3,7 Prozent.

Landesprogramm für mehr Schulabschlüsse umfasst drei Handlungsfelder

Handlungsfeld 1: Primarstufe

  • Einführung des Lesebandes: täglich 20 Minuten Lesezeit ab dem Schuljahr 2024/2025
  • Stärkung der Kernfächer Deutsch und Mathematik mit jeweils einer Unterrichtsstunde pro Woche zusätzlich
  • Budget von zusätzlichen Fördermöglichkeiten 

Handlungsfeld 2: Sekundarstufe I und II

  • Freiwilliges 10. Schuljahr zum Schuljahr 2023/2024 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen für Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, eingeführt
  • Überführung des „Produktiven Lernens“ und des Modellversuchs „Berufsreife dual“ in eine „Praxisorientierte Berufsreife“ mit Unterricht in Schulhalbjahren statt Trimestern für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 bzw. ab einem Mindestalter von 14 Jahren mit dem Ziel, dass abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler mit starker Praxisorientierung lernen können
  • mit neuer Stundentafel Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch stärken – verbindliche Einführung zum Schuljahr 2025/2026
  • neues Frühwarnsystem etabliert und engmaschiges Beratungssystem geknüpft für eine enge und frühzeitige Beratung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist, gemeinsam mit den Eltern
  • Fortbildungsinitiative „QuaMath“ für Lehrkräfte zur Stärkung der mathematischen Bildung gestartet
  • Ausbau der Digitalen Landesschule mit weiteren Förderangeboten und mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan (synchrone Angebote: Videounterricht mit direkter Kommunikation zwischen Lehrkraft, Schülerinnen und Schüler)
  • Ausbau der Trainingsangebote zur Prüfungsvorbereitung

Handlungsfeld 3: schulartübergreifend

  • mit dem Startchancen-Programm über einen Zeitraum von 10 Jahren Schülerinnen und Schüler fördern, die schwierige Startbedingungen haben
  • neues Sprachbildungskonzept fördert sprachliche Kompetenzen
  • Regelungen zur Attraktivitätssteigerung des Referendariats und zum Seiteneinstieg in den Schuldienst zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung 

1.167 zusätzliche Personen an Schulen eingestellt

Um diese Angebote zur Förderung und Unterstützung umzusetzen, hat die Landesregierung seit November 2021 zusätzliches Personal eingestellt. Die Regierungspartner hatten sich im Koalitionsvertrag auf das Programm „Schule in MV – Aufbruch 2030: 1.000 Stellen besetzen, sichern, erweitern“ verständigt.

Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 stehen diese Stellen vollständig bereit. Sie sind für Lehrkräfte, Vertretungslehrkräfte, externe Vertretungskräfte, für eine bessere personelle Ausstattung an beruflichen Schulen, Personal für die Digitale Landesschule, unterstützende pädagogische Fachkräfte, für die Qualifizierung von Lehrkräften im Seiteneinstieg, Alltagshilfen und Verwaltungskräfte an Schulen eingerichtet worden.

Insbesondere die Einstellung von Alltagshilfen und Verwaltungskräften führt dazu, dass Lehrkräfte entlastet werden und sich auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können. Zum jetzigen Zeitpunkt sind 1.167 Beschäftigte zusätzlich an den Schulen tätig.

Investitionen in die UNI Rostock

Rostock – Mit einem symbolischen Spatenstich wurde heute der Startschuss für den Bau der neuen geisteswissenschaftlichen Bereichsbibliothek mit Seminarzentrum und Institutsflächen sowie eines neuen Verwaltungsgebäudes für das Institut für Qualitätsentwicklung an der Universität Rostock gegeben. Die feierliche Zeremonie fand auf dem Ulmen-Campus statt.

„Wir sind stolz auf die Universität Rostock, die größte Universität unseres Landes und die älteste im ganzen Ostseeraum. Unsere Hochschulen sind Impulsgeber und Leuchttürme des Wissens. Sie sind Magnete, die Menschen anziehen, ins Land holen und hier halten können und Orte, an denen künftige Generationen ausgebildet werden, die unser Land gestalten“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Wer gut forschen und lernen will, der braucht auch gute Bedingungen dafür. Wir investieren deshalb als Land fortlaufend in die Hochschulen. Hier in Rostock wird sogar an zwei Großprojekten gearbeitet. Einmal das Ulmicum hier vor Ort und die Neugestaltung des Campus Schillingallee der Unimedizin Rostock“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Es ist mir eine große Freude, heute den ersten Spatenstich für die neue geisteswissenschaftliche Bereichsbibliothek mit Seminarzentrum und Institutsflächen und des neuen Verwaltungsgebäudes für das IQ M-V hier auf dem Campus zu setzen.“ Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften seien schon seit längerem auf dem Campus Ulmenstraße ansässig. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen soll auch die Philosophische Fakultät mit ihren 14 Instituten dort ihren Platz finden.

„Mit den Neubauten am Standort Ulmen-Campus stärken wir die geisteswissenschaftliche Forschung und Lehre an unserer Universität weiter. Die neue Bereichsbibliothek mit Seminarzentrum, die zusätzlichen Institutsflächen der Philosophischen Fakultät sowie das neue Verwaltungsgebäude schaffen moderne Arbeits- und Lernumgebungen, die unsere Studierenden und Wissenschaftler*innen in ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Dieser Ausbau ist ein bedeutender Schritt, um unsere Universität noch zukunftsfähiger zu gestalten und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern“, so Professorin Elizabeth Prommer, Rektorin der Universität Rostock.

Auch die Direktorin der Universitätsbibliothek Antje Theise freut sich über den „Bibliotheksneubau auf dem Ulmencampus, der die Geistes- und Sozialwissenschaften stärkt und die Universität dabei unterstützt, wettbewerbsfähig zu bleiben – durch die Ermöglichung innovativer digitaler Angebote und nachhaltiger Räumlichkeiten, die Studium, Forschung und Lehre langfristig zugutekommen. Auch unterstreicht der Neubau die Rolle der Bibliothek als gesellschaftlichen Begegnungs- und Kommunikationsort.“

Professor Hans-Jörg Karlsen, Dekan der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock, fügt hinzu: „Für die Philosophische Fakultät stellt jeder Neubau quasi ein Jahrhundertereignis dar.“ Der Neubau der geisteswissenschaftlichen Bereichsbibliothek mit Seminarzentrum wird eine Nutzfläche von rund 10.700 Quadratmetern umfassen.

Das moderne Seminarzentrum kann flexibel für Vorlesungen, Workshops und interdisziplinäre Forschung genutzt werden. Das angrenzende Verwaltungsgebäude wird zukünftig auf einer Fläche von 2.150 Quadratmetern das für die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften zuständige Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern beherbergen. Der Entwurf des Berliner Architekturbüro BHBVT verbindet traditionelle Backsteinfassaden mit modernen Glaselementen und fügt sich nahtlos in das historische Ensemble des Ulmen-Campus ein.

Besonderes Augenmerk wird auf die Energieeffizienz gelegt: Neben Geothermie, Wärmepumpen und effizienter Wärmerückgewinnung kommt die klimafreundliche Fernwärme der Stadtwerke Rostock zum Einsatz. Das Gebäude unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2023 deutlich, was es zu einem Vorbildprojekt für nachhaltiges Bauen macht.

Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf voraussichtlich rund 102 Mio. Euro. Neben dem Neubau der Bibliothek mit Seminarzentrum und des Verwaltungsgebäudes werden denkmalgeschützte Gebäude auf dem Campus, die ehemalige Exerzierhalle und das Arrestgebäude, umfassend saniert und für neue universitäre Zwecke nutzbar gemacht. Die Fertigstellung des Bauprojekts soll voraussichtlich 2029 erfolgen.

Informationen für ausländische Lehrkräfte

Oldenburg: Lehrkräfte aus dem Ausland haben verschiedene Möglichkeiten, um an unseren Schulen zu arbeiten

Schwerin – Ausländische Lehrkräfte, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern leben, können sich am 6. November 2024 digital über Wege in den Schuldienst informieren. Nachdem die erste Veranstaltung im Frühjahr stark nachgefragt war, beantworten Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums erneut Fragen zu erforderlichen Sprachkenntnissen, zum Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren sowie zu möglichen Qualifikationswegen beim Seiteneinstieg.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um auch ausländische Lehrkräfte für den Unterricht an unseren Schulen zu gewinnen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Für gut ausgebildete Lehrkräfte aus dem Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten, an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Wir informieren die Interessentinnen und Interessenten auch über den Weg als Lehrkraft im Seiteneinstieg.“

Die Einstellung über den Weg „Lehrkraft im Seiteneinstieg“ erfolgt auch für ausländische Lehrkräfte das ganze Jahr über und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen zeitlichen Umfang von 15 Monaten umfasst. An die GPQ schließt sich die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dann unbefristet weiterbeschäftigt. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Für den Seiteneinstieg können sich Interessierte online über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.

Bei ihrer Bewerbung müssen ausländische Lehrkräfte insbesondere auf zwei Dinge achten:

  • Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen beifügen. Wenn sie diese nicht vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, an Sprachprüfungen teilzunehmen. Die Kosten für die Prüfungen werden vom Bildungsministerium übernommen. Auch für bereits abgelegte Sprachprüfungen gibt es finanzielle Unterstützung.
  • Die Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen müssen von vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden (justiz-dolmetscher.de). Eine Kopie der Übersetzung und eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses sind mit der Bewerbung einzureichen.

Die digitale Informationsveranstaltung für ausländische Lehrkräfte findet am Mittwoch, 6. November 2024, von 16:30 bis 18:00 Uhr per Webex statt. Anmeldung unter: www.lehrer-in-mv.de/veranstaltungen.

Keine Einschränkungen bei Klassenfahrten

Oldenburg: Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können Ausflüge und Klassenfahrten wie gewohnt planen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einschränkungen bei Klassenfahrten. „Die Schulen im Land können wie gewohnt die Planungen für Schulwanderungen sowie für ein- und mehrtägigen Schulfahrten, die im kommenden Jahr stattfinden sollen, durchführen“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Genehmigungsverfahren wird laut Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ umgesetzt. Diese Vorschrift regelt die Reisekostenzuschüsse für Lehrkräfte.

„Trotz erforderlicher Sparmaßnahmen des Landes wird es keine Einschränkungen auf die Durchführungen von Schulwanderungen und Schulfahrten geben. Wir ergreifen also nicht die Maßnahmen, die derzeit in Berlin umgesetzt werden, indem die Zuschüsse für Fahrten kürzen“, sagte die Ministerin.

„Ganz im Gegenteil erhöhen wir im aktuellen Haushalt sogar die Fördermittel für Schulfahrten zu Gedenkstätten von 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Denn neben Wandertagen und Klassenfahrten ergänzen Gedenkstättenbesuche die Bildung der Schülerinnen und Schüler in besonderer Form.“

Aktuell wird zudem die Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, das Antragsverfahren für die Schulen zu erleichtern. Ebenso sollen die Förderhöhe den gestiegenen Fahrtkosten angepasst und die Gültigkeit der Richtlinie auf frühere Jahrgangsstufen ausgeweitet werden.