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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Mecklenburg-Vorpommern startet ins Schuljahr 2025/2026

Land schafft gute Bedingungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Am Montag, 8. September 2025, klingelt für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern wieder der Wecker. 164.900 Schülerinnen und Schüler an den 562 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft starten ins neue Schuljahr. „Ich hoffe, dass alle schöne Sommerferien hatten und gut erholt sind. Allen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Beschäftigten an den Schulen wünsche ich einen guten Start in das neue Schuljahr. Den Kindern und Jugendlichen wünsche ich, dass sie Freude am Lernen haben und ihre gesteckten Ziele erreichen. Den Schülerinnen und Schülern in den Abschlussklassen drücke ich die Daumen, dass sie dieses besondere Schuljahr mit Erfolg abschließen“, so Oldenburg.

In diesem Schuljahr werden 14.300 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 30.300 Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsphase, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. „Für Erstklässlerinnen und Erstklässler beginnt bald eine aufregende Zeit. Sie werden Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Bei den Einschulungsfeiern lernen sie ihre Lehrerinnen und Lehrer und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler kennen. Ich wünsche auch ihnen einen guten Start in eine schöne und aufregende Schulzeit“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter.

Für die 36.700 Schülerinnen und Schüler an den 60 beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft hat das neue Schuljahr bereits am Montag, 1. September 2025, begonnen. „Ob vollzeitschulischer Bildungsgang oder Berufsschulunterricht in der dualen Ausbildung – mit einem Berufsabschluss eröffnen sich vielfältige Chancen. Unsere Wirtschaft ist auf ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Allen Jugendlichen an den beruflichen Schulen wünsche ich ebenfalls ein erfolgreiches Schuljahr“, so Oldenburg.

Das Schuljahr 2025/2026 startet mit vielen Neuerungen und Verbesserungen, auf die sich die Schulen seit Längerem vorbereitet haben. Sie reichen von mehr Unterrichtsqualität über eine verbesserte Berufliche Orientierung bis hin zu neuen Regeln für ein respektvolles Miteinander.

Neues Schulgesetz am 1. August 2025 in Kraft getreten

  • Sicherung des Schulnetzes:Das Land sichert alle Schulstandorte, indem die Schülermindestzahlen für die Eingangsklassen an bestehenden Grundschulen im ländlichen Raum auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden.
  • Schullaufbahnempfehlung:Bei der Wahl der weiterführenden Schule ist wie bisher der Elternwille entscheidend. Eine Empfehlung für den Schulbesuch am Gymnasium wird dann erteilt, wenn der Durchschnitt in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch bei 2,5 und besser liegt. Hierbei ist darauf zu achten, dass es keine mangelhafte Note in einem dieser Fächer geben darf.
  • Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen: Die Förderschulen werden im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang unterrichtet, fortsetzen. Die Kinder und Jugendlichen werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt.
  • Digitale Landesschule:Die Digitale Landesschule wird gesetzlich verankert. Der Ausbau der Angebote geht stetig weiter. So bietet die Digitale Landesschule Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan an. Der Unterricht erfolgt per Videokonferenz mit Fachlehrkräften.
  • Digitalisierungsstrategie:Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, können Schulen digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzen. Die Lernmittelfreiheit umfasst neben Büchern und Druckschriften auch digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme. Das Medienbildungskonzept wird Bestandteil des Schulprogramms.
  • Mittlere Reife am Gymnasium:Schülerinnen und Schülern, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, ist der Zugang zur Prüfung der Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang möglich, ohne dass sie das Gymnasium anschließend verlassen müssen.
  • Mitwirkungsrechte: An der Schulkonferenz nehmen auch eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter der Jahrgangsstufe 3 und 4 mit beratender Stimme teil. Außerdem können bereits Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Schulkonferenz gewählt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit erst ab der Jahrgangsstufe 7.

Konzept zur Beruflichen Orientierung verbindlich

Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen soll ihre Berufswahlkompetenzen stärken und trägt somit auch zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Das Land hat dazu das Konzept „Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf“ aufgelegt. Damit gibt es unter anderem ab der ersten Klasse bis zum Schulabschluss jährlich verbindliche Projekttage, um die Vielfalt der Unternehmen kennenzulernen.

Neben einem 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum stehen in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 weitere fünf Tage für Projekte mit externen Partnern wie Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern zur Verfügung. Regionale Schulen bieten zudem im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder in einem Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 wöchentlich einen Praxislerntag im Umfang von mindestens vier bis maximal sechs Stunden an.

Auch an den Gymnasien wird die Berufliche Orientierung ausgeweitet, um Schülerinnen und Schülern, die nach dem Abitur kein Studium aufnehmen möchten, zu fördern und ihnen berufspraktische Erfahrungen zu ermöglichen. Betriebsbesichtigungen, Berufsorientierungsmessen oder Unternehmenspatenschaften ergänzen das Konzept.

Neue Stundentafeln: Mehr Deutsch, Mathematik und Englisch 

Mecklenburg-Vorpommern stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Sie bilden die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen. Auch für die Förderung von Schülerinnen und Schülern steht im neuen Schuljahr mehr Zeit zur Verfügung. Grundlage dafür sind die neuen Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen: 

  • An Grundschulen zieht sich ein Leseband durch die Klassen 1 bis 4. Schülerinnen und Schüler haben jeden Tag 20 Minuten zusätzliche Zeit, um das Lesen zu üben.
  • In den Jahrgangsstufen 3 und 4 stehen eine weitere Deutsch- und Mathematikstunde auf dem Stundenplan.
  • Das Fach Geschichte wird in der Orientierungsstufe ab Klasse 5 erteilt, bislang begann der Unterricht erst ab Klasse 6.
  • Das Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik (AWT) wird um die Bezeichnung Berufliche Orientierung ergänzt und in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) jeweils eine Stunde pro Woche unterrichtet.
  • Das Fach Informatik und Medienbildung wird eigenständig ausgewiesen und ab Klasse 5 durchgängig unterrichtet.
  • Der Chemieunterricht beginnt wieder in der Jahrgangsstufe 7.
  • Das Fach Sozialkunde heißt Politische Bildung/Sozialkunde und beginnt ebenfalls ab Jahrgangsstufe 7. Das Fach wird dabei zunächst in den Jahrgangsstufe 7 und 8 an Regionalen Schulen sowie am Gymnasium mit einer Wochenstunde unterrichtet. Während dieser Umfang am Gymnasium auch in den Jahrgangsstufen 9 und 10 beibehalten wird, erhöht sich die Stundenzahl an Regionalen Schulen in diesen Jahrgangsstufen auf zwei Wochenstunden.
  • An Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen wird in den Klassen 7 bis 10 mehr Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt – auf vier Jahre sind es bis zu elf zusätzliche Wochenstunden. In diesen Fächern können Schulen je eine Stunde für die fachbezogene individuelle Förderung und Differenzierung oder für die Gestaltung individueller Lernzeiten nutzen.
  • Mit den flexiblen Stunden können Schulen die Schülerinnen und Schüler in Schwerpunkten, wie zum Beispiel Musik oder Sport, besser individuell fördern. An Gymnasien ist eine zusätzliche Stunde Berufliche Orientierung in der Jahrgangsstufe 10 verpflichtend.
  • Die Spezialgymnasien erhalten dieselbe Stundenausstattung wie bisher. Darüber hinaus erfolgt weiterhin eine zusätzliche Stundenzuweisung für die Profilbildung.

Neues Anti-Gewalt-Konzept für Schulen

Mecklenburg-Vorpommern verstärkt die Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen. Das Land hat etablierte Angebote und neue Programme in einem Anti-Gewalt-Konzept zusammengeführt. Damit erhalten Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einen Handlungsleitfaden, der sowohl klare Übersichten, Empfehlungen als auch Kontaktstellen für direkt und indirekt Betroffene aufführt.

Einen Schwerpunkt bilden die neu gegründeten Anti-Extreme-Netzwerke. Lehrkräfte finden hier vor allem Unterstützung zum Umgang mit extremistischen Tendenzen an Schulen. In den Anti-Extreme-Netzwerken arbeiten Polizei, Jugendhilfe und Demokratiezentren zusammen und beraten konkrete Fälle. Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) des Bildungsministeriums koordiniert diese Netzwerkarbeit.

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte

In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Die Schulen haben daher zum neuen Schuljahr Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte erhalten. Sie sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Unterricht, auf dem Schulhof und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes keine privaten Smartphones nutzen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 kann die Handynutzung demnach im Einzelfall für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. In den Klassen 10 bis 12 kann sie innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden.

Die Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit Verbänden, den Schulleitungsvereinigungen, dem Landesschülerrat und dem Landeselternrat entstanden. Im neuen Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen.

Kita-Start: Verbesserter Übergang von der Kita in die Schule

Oldenburg: Entwicklung der Kinder gezielt begleiten und individuelle Förderung nahtlos fortsetzen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern verbessert den Übergang von der Kita in die Grundschule. Mit einem neuen landesweit einheitlichen Stammdatenblatt geben Kitas bzw. Kindertagespflegepersonen wichtige Informationen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes an die Schule weiter. „Jeder Übergang kann ein Bruch in der Bildungslaufbahn sein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Stammdatenblatt ist ein gutes Instrument, um die Entwicklung des Kindes weiter gezielt zu begleiten und nahtlos die individuelle Förderung in der Schule fortzusetzen. Wir verbessern damit die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule“, so die Ministerin.

Neben persönlichen Angaben enthält das neue Stammdatenblatt Angaben zur Feinmotorik, Grobmotorik und motorischen Belastbarkeit der letzten sechs Monate. Hinzu kommen Einschätzungen zu sprachlichen, mathematischen und kommunikativen Kompetenzen. Angaben zu Aufmerksamkeit und Konzentration, sozialen Kompetenzen und zu sozialen Beziehungen vervollständigen das Portfolio. Pädagogische Fachkräfte schätzen ein, ob die Entwicklung des Kindes altersgerecht, nicht altersgerecht oder über dem altersgerechten Durschnitt verläuft. Das neue Stammdatenblatt ergänzt die bestehenden Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sprachförderung. Mit einer neuen ganzheitlichen Sprachbildungsstrategie für Kita und Schule verfolgt das Land einen umfassenden Ansatz. „Sprache ist der Schlüssel zum Bildungserfolg. Deshalb stärken wir die Sprachkompetenzen der Lütten. Sprachförderung fängt im Elternhaus an und setzt sich in Kita und Schule fort“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg weiter. Ein wichtiges Projekt dieser Initiative ist das landesweite Buchprojekt „Lesereise MV“. Alle 4- bis 5-jährigen Kinder in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig ein eigens für sie entwickeltes Geschichtenbuch, das sie beim Übergang von der Kita in die Schule begleitet. Es enthält Geschichten, Reime, Bilder und Rätsel. Die Texte stammen von namhaften Autorinnen und Autoren wie Kirsten Boie oder Paul Maar und von Autorinnen und Autoren aus der Region. Ergänzt wird das Buch durch eine digitale Lernplattform und Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher.

Außerdem bereiten sich Land und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder intensiv vor. Ab 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden die Horte und Grundschulen durch das neue Kompetenzzentrum „Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ (kurz: Big HuG) unterstützt. Das Land fördert das Modellprojekt mit 480.000 Euro. Träger des Projekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. „Mit dem Kompetenzzentrum schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle, die den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Hort und Grundschule gemeinsam gestalten“, sagte Oldenburg. Das Kompetenzzentrum übernimmt dabei u. a. die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.

Neben diesen Neuerungen kann Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin auf eine starke Kita-Landschaft verweisen. Derzeit werden 114.237 Kinder in 1.142 Einrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert und betreut. Die Besuchsquoten sind bundesweit führend: 60,3 Prozent der unter Dreijährigen und 94,6 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen besuchen eine Kita. Bei den Hortkindern liegt die Quote bei 77,5 Prozent.

Zudem profitieren Familien im Land von der Beitragsfreiheit. Seit über fünf Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern Kindertagespflege, Krippe, Kindergarten und Hort gebührenfrei. „Eltern sparen je Kind 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist eine große Entlastung, auf die sich die Familien in unserem Bundesland auch weiterhin verlassen können“, so die Ministerin.

Auch die Qualität der Betreuung bleibt ein Markenzeichen: Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit die höchste Fachkraftquote. 95,5 Prozent des pädagogischen Personals sind ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Hinzu kommen bundesweit führende Öffnungszeiten und ein Höchstmaß an Verlässlichkeit.

In der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts nimmt Mecklenburg-Vorpommern bei der Zufriedenheit der Eltern mit den Kita-Öffnungszeiten bundesweit den ersten Platz ein. Für die repräsentative Studie werden deutschlandweit jedes Jahr Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Ende der Grundschule befragt. Auch bei der Zufriedenheit mit der Verlässlichkeit führt MV bundesweit die Statistik an, da die Kitas nicht geschlossen werden, wenn Erzieherinnen und Erzieher ausfallen. Spitzenplätze belegt Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus bei der Flexibilität wegen der wenigsten Schließtage, bei der Zufriedenheit der Eltern mit den Kosten und bei der Beständigkeit der Betreuungspersonen, weil sie selten wechseln.

„Unsere Kitas sind Orte der Bildung, Betreuung und Förderung“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit den neuen Maßnahmen machen wir den Weg von der Kita in die Schule noch erfolgreicher und erhöhen die Chancengerechtigkeit – für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte sie.

Einstellungsverfahren für Lehrkräfte laufen weiter

Oldenburg: Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte schneller gewinnen und an den Schulen halten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt das ganze Jahr über Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen ein. In dieser Woche sind 100 Stellen auf dem Karriereportal für den Schuldienst unter www.lehrer-in-mv.de öffentlich ausgeschrieben. Das sind 0,8 Prozent aller Stellen für Lehrkräfte an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Unter diesen Stellen befinden sich auch 20 Stellen für Ersatzlehrkräfte und Vertretungslehrkräfte, die zur Unterstützung vorgesehen sind.

„Die Bewerbungsverfahren für den Schuldienst laufen weiter“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Derzeit sind 100 Stellen online, auf die Bewerbungen vorliegen. In dieser Woche, also der Vorbereitungswoche, finden weitere Einstellungsgespräche statt. Mecklenburg-Vorpommern ist wie andere Bundesländer auf gut ausgebildete Lehrkräfte dringend angewiesen. Anfang kommender Woche können wir sagen, wie viele Lehrkräfte den Schuldienst wirklich angetreten haben“, so Oldenburg. Die Einstellungszahlen zum neuen Schuljahr stellt die Ministerin in der Landespressekonferenz am 9. September 2025 vor.

Das Land hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um möglichst viele Lehrkräfte einzustellen. So sollen Bewerbungsverfahren vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zur Einstellung nicht länger als sechs Wochen dauern. „Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer in den Klassen, die gut ausgebildet sind und guten Unterricht für die Mädchen und Jungen gestalten. Deshalb setzen wir alles daran, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte schneller zu gewinnen und an den Schulen zu halten“, sagte Oldenburg.

Mit einer Übernahmegarantie sorgt das Land zudem dafür, dass Referendarinnen und Referendare nach ihrer praktischen Ausbildung direkt in den Schuldienst einsteigen können. Lehrkräfte für die Fächer Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik erhalten Zuschläge, wenn sie sich an Regionalen Schulen im ländlichen Raum bewerben.

Start der Ausbildung neuer Straßenwärterinnen und Straßenwärter

Teterow – Traditionell gehört der erste Montag im September den jungen Straßenwärterinnen und Straßenwärtern im Land: Am Montag, den 01. September 2025, hat mit der feierlichen Begrüßung in der Straßenmeisterei Teterow (Landkreis Rostock) das Ausbildungsjahr für zwölf neue Auszubildende begonnen.

„Damit der Verkehr auf den Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern reibungslos fließt, sind rund 550 Straßenwärterinnen und Straßenwärter in unseren 25 Straßenmeistereien für ein Streckennetz von rund 6.350 Kilometern im Einsatz – eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe. Unter den zwölf neuen Auszubildenden sind in diesem Jahr auch zwei junge Frauen. Wir freuen uns sehr, die neuen Auszubildenden in unserer Straßenbaufamilie begrüßen zu dürfen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Die Ausbildung zum Straßenwärter umfasst vielfältige Schwerpunkte: Dazu gehören das Bedienen und Warten von schwerem und leichtem Gerät – von Fahrzeugen über Maschinen bis hin zu Werkzeugen – sowie die Reparatur und Instandsetzung von Straßen, Radwegen und Brücken. Ebenso wichtig sind das Sichern von Arbeits- und Unfallstellen sowie die Pflege von Grünflächen und Gehölzen. Praktische Tätigkeiten erstrecken sich außerdem auf Arbeiten im Stein-, Beton- und Holzbau, das Vermessen von Gelände und Bauteilen, das Lesen von technischen Zeichnungen sowie das Anfertigen von Skizzen.

Die betriebliche Ausbildung findet in der zentralen Straßen- und Ausbildungsmeisterei in Teterow statt. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt bei einem überbetrieblichen Ausbildungs-träger sowie an der Beruflichen Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neustrelitz. Im weiteren Verlauf der Ausbildung sind zudem Praxisphasen in ver-schiedenen Straßenmeistereien vorgesehen.

Neben den zwölf Auszubildenden in der Straßenbauverwaltung des Landes haben in Mecklenburg-Vorpommern neun weitere junge Menschen bei Landkreisen und kreisfreien Städten eine Ausbildung zum Straßenwärter begonnen. Hinzu kommt ein neuer Umschüler bei privaten Bildungsträgern.

Elternsprechstunden und Bildungsforum in Neubrandenburg

Oldenburg: Wenn wir etwas verbessern wollen, können wir das nur zusammen

Neubrandenburg – Bildungsministerin Simone Oldenburg lädt in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres zu einem Bildungsforum in Neubrandenburg ein. Im Anschluss an die Veranstaltung am Mittwoch, 10. September 2025, sind Elternsprechstunden geplant. Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, sich mit der Bildungsministerin in Form von Einzelgesprächen auszutauschen. Die Sprechstunden sind von 18 bis 20 Uhr vorgesehen. Anmeldungen per E-Mail unter Angabe der teilnehmenden Personen, einer kurzen Beschreibung des Anliegens und der Nennung der Schule sind per E-Mail unter sprechstunde@bm.mv-regierung.de erforderlich.

„Ich freue mich auf alle Eltern in und um Neubrandenburg, die dieses Angebot annehmen und mit mir das Gespräch suchen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dabei interessiert mich insbesondere, was an den Schulen gut läuft und wo der Schuh drückt. In den Einzelgesprächen gibt es auch Gelegenheit, persönliche Anliegen zu klären. Ich habe schon oft erlebt, dass wir vermeintlich große Probleme mit einem Gespräch schnell und einfach lösen können“, so Oldenburg weiter.

Vor den Elternsprechstunden wird es von 16 bis 18 Uhr ein Bildungsforum geben. Vertreterinnen und Vertreter aller Sprach-Kitas, Startchancen-Schulen, Kindertagespflegepersonen, der Kreisschülerrat, der Kreiselternrat und der Kita-Kreiselternrat im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind zu einem Austausch mit der Bildungsministerin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatlichen Schulamtes eingeladen. Die Ministerin informiert über Neuerungen und anstehende Vorhaben im Bildungsbereich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können Fragen zu bildungspolitischen Themen stellen.

„Wenn wir etwas verbessern wollen, können wir das nur zusammen. Bildung muss gemeinsam gestaltet werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Feierliche Eröffnung der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“

Dr. Wolfgang Blank: „Mit modernen Ausbildungsstätten stärken wir die Fachkräfte von morgen“

Rostock – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute an der feierlichen Eröffnung des Erweiterungsneubaus der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ in Rostock-Lichtenhagen teilgenommen. Mit dem Neubau stehen künftig für mehr als 1.700 Schülerinnen und Schüler sowie rund 70 Klassen in 15 unterschiedlichen Bildungsgängen moderne Lern- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Die Berufliche Schule befindet sich in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und des Klinikums Südstadt.

„Insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Soziales werden in den kommenden Jahren dringend zusätzliche Fachkräfte gebraucht – in der Pflege, bei den Therapieberufen und in der Erzieherausbildung. Die Berufliche Schule ‚Alexander Schmorell‘ ist dafür ein zentraler Ausbildungsort in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem neuen Gebäude schaffen wir moderne Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass die Ausbildung auch in Zukunft auf hohem Niveau stattfinden kann. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und stärken einen entscheidenden Standortfaktor für die Wirtschaft unseres Landes“, betonte Minister Dr. Blank.

Der Neubau in der Schleswiger Straße ersetzt die bislang genutzte Zweigstelle in der Danziger Straße in Rostock-Lütten Klein, deren Gebäude aus den 1950er-Jahren erhebliche bauliche Mängel aufweist. Rund 950 Auszubildende ziehen in das neue Gebäude an der Schleswiger Straße, das auf dem Gelände des ehemaligen Kinder- und Jugendhilfezentrums des Arbeiter-Samariter-Bundes errichtet wurde. Neben modernen Unterrichts- und Fachunterrichtsräumen entstanden auch eine Aula, eine Bibliothek, Büros für das Personal sowie ein Speisesaal mit Essensausgabe.

Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf rund 26,3 Millionen Euro. Das Land hat die Maßnahme mit 23,3 Millionen Euro gefördert – aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

„Die Investition in moderne Berufsschulen zeigt: Der Landesregierung ist eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung sehr wichtig. Sie ist entscheidend für die Fachkräftebereitstellung und damit für die Entwicklung von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Mit modernen Ausbildungsmöglichkeiten wie hier in Rostock setzen wir auf leistungsfähige Bildungsstandorte, von denen junge Menschen im ganzen Land profitieren“, so Minister Dr. Blank.

Allein in den vergangenen fünf Jahren hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Bauvorhaben an beruflichen Schulen in Rostock mit insgesamt rund 42,3 Millionen Euro unterstützt.

Anti-Extreme-Netzwerke unterstützen Lehrkräfte

Oldenburg: Extremismus entschlossen entgegenzutreten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Schwerin – Im neuen Schuljahr werden Lehrkräfte im Umgang mit extremistischen Tendenzen an Schulen noch stärker unterstützt. Zentrales Instrument ist das neue Anti-Gewalt-Konzept, das bewährte Maßnahmen und neue Programme zu einem umfassenden Handlungsleitfaden für alle öffentlichen Schulen bündelt. Einen Schwerpunkt bilden die neu gegründeten Anti-Extreme-Netzwerke.

„Mit diesen Netzwerken fördern wir die überregionale Zusammenarbeit und Unterstützung. So werden Lehrkräfte handlungssicherer und in der Früherkennung problematischer Entwicklungen geschult. Außerdem erhalten Lehrerinnen und Lehrer Hinweise für die Aufklärung und wie sie präventiv tätig werden können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In den Anti-Extremen-Netzwerken arbeiten Polizei, Jugendhilfe und Demokratiezentren zusammen und beraten konkrete Fälle. Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) des Bildungsministeriums koordiniert diese Netzwerkarbeit und erweitert bestehende Kooperationen, wie mit dem Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern. Im Schuljahr 2022/2023 gab es 19 extremistische Vorfälle an den Schulen. Im Schuljahr 2024/2025 verzeichnete das Bildungsministerium bis Mitte Juli 113 Vorfälle. Das sind 0,06 Prozent gemessen an der Gesamtschülerzahl.

„Extremismus entschlossen entgegenzutreten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier sind wir alle gefordert“, so die Bildungsministerin weiter. „Mit klaren Strukturen, verlässlicher Vernetzung und kontinuierlichen Qualifizierungsangeboten stärken wir unsere Schulen.“ Das Land hat zudem eine landesweite Fortbildungsreihe für Schulleitungen aufgelegt, wie sie Radikalisierung erkennen und demokratische Werte frühzeitig fördern. In sechs modular aufgebauten Online-Veranstaltungen werden Themen wie Bedingungen für die Radikalisierung Jugendlicher und Ursachen von Extremismus, Gewalt und Antisemitismus behandelt.

Neu ist auch die digitale Sprechstunde des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie „Eltern stärken – wir hören zu“. Im neuen Schuljahr können sich Eltern zweimal im Monat mittwochs Rat und Unterstützung bei der überregionalen Leitstelle des ZDS holen – auch zum Thema Extremismus. Die Sprechstunde findet zwischen 15:00 und 17:00 Uhr statt.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein offenes Ohr, geben hilfreiche Tipps im Umgang mit Ängsten und Sorgen und vermitteln weitere Hilfsangebote“, sagte die Bildungsministerin. Erziehungsberechtigte können sich mit einer kurzen Beschreibung ihres Anliegens bis zum Montag vor der jeweiligen Sprechstunde anmelden. Das Angebot kann alternativ auch telefonisch wahrgenommen werden.

Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung angepasst

Oldenburg: Wir bieten eine verlässliche Entlastung dort, wo die Belastung besonders hoch ist

Schwerin – Die Landesregierung hat Änderungen an der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung beschlossen. Mit den neuen Regelungen werden bereits in die Praxis umgesetzte Entlastungen für Lehrkräfte rechtlich verankert und weiterentwickelt. Zu den zentralen Neuerungen zählen die Festschreibung von Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die an Schulen mit Außenstellen, an kleinen Grundschulen, mit Aufgaben der Beruflichen Orientierung oder in Vorklassen für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache tätig sind.

In Mecklenburg-Vorpommern unterrichten ältere Lehrkräfte bis zu vier Stunden weniger. Im April 2025 haben 3.660 ältere Lehrkräfte insgesamt 7.100 Altersanrechnungsstunden erhalten. Davon waren 1.445 Lehrkräfte älter als 57 Jahre, 3.175 Lehrkräfte über 60 Jahre sowie 619 Lehrkräfte, die älter als 67 Jahre alt waren.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Während die Unterrichtsverpflichtung in anderen Bundesländern erhöht wurde, halten wir in Zeiten des bundesweiten Lehrkräftemangels an unseren Regelungen fest. Wir bieten eine verlässliche Entlastung dort, wo die Belastung besonders hoch ist. Insgesamt haben unsere Lehrkräfte über 35.000 Anrechnungsstunden erhalten. Das entspricht rund 1.300 Stellen. Mit dieser freiwilligen Leistung setzen wir ein klares Zeichen.

Darüber hinaus entfällt die bisherige Regelung, wonach Altersanrechnungsstunden für Lehrkräfte im Ruhestandsalter, die weiterhin im Schuldienst tätig sind, nicht mehr gewährt wurden. Das bedeutet, dass diese Lehrkräfte, die wir so dringend brauchen, Altersanrechnungsstunden erhalten.“

Michael Blanck, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung Mecklenburg-Vorpommern: „Wir begrüßen, dass das Land weiterhin keine Abstriche bei Teilzeitbeschäftigungen machen will und gehen davon aus, dass die Schulämter das auch so umsetzen. Ebenso ist positiv zu werten, dass es keine Kürzungen bei den Anrechnungsstunden wie der Altersanrechnung geben wird. Es bleibt aber die große Baustelle der hohen Unterrichtsverpflichtung, bei der wir perspektivisch eine Lösung finden müssen und das schnell angehen sollten.“

Mario Steinke, Vorsitzender des Philologenverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bildungsministerium mit den jetzt beschlossenen Änderungen der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung ein klares Bekenntnis zur dringend notwendigen Entlastung von Lehrkräften abgibt. Besonders positiv werten wir, dass damit nicht nur wohlklingende Absichtserklärungen aufgestellt, sondern konkrete Maßnahmen auch weiterhin festgeschrieben werden, die im Schulalltag spürbar sind und wirken.

Als Philologenverband sehen wir in dieser Weiterentwicklung der Verordnung ein wichtiges Signal: Die hohe Belastung des Lehrerberufs wird ernst genommen und es gibt den erkennbaren politischen Willen, Entlastung nicht den allgegenwärtigen Sparzwängen zum Opfer fallen zu lassen, sondern an notwendigen Entlastungen festzuhalten. Wir werden diesen Weg weiterhin konstruktiv begleiten und setzen uns dafür ein, dass auch künftig alle Möglichkeiten genutzt werden, um den Arbeitsalltag der Lehrkräfte zu erleichtern und ihre Arbeitskraft langfristig zu erhalten.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung: „Wir begrüßen, dass es in langwierigen gemeinsamen Beratungen zwischen dem Ministerium und den Lehrerverbänden gelungen ist, mögliche Kürzungen bei den Altersanrechnungsstunden sowie den Anrechnungsstunden für Schwerbehinderung abzuwenden. Durch die erzielte Einigung ist es gelungen, für die betroffenen Lehrkräfte Entlastung zu schaffen und die Erhaltung ihrer Arbeitskraft zu sichern. Ebenso stimmen wir der Entscheidung des Landes zu, den Lehrkräften weiterhin zu ermöglichen, in Teilzeit zu arbeiten.“