Menü Schließen

Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Schuljahr 2023/2024: Weniger Unterrichtsausfall

Oldenburg: Lehrkräfte sorgen jeden Tag aufs Neue dafür, dass Unterrichtsausfall vermieden wird

Schwerin – Trotz der personell angespannten Situation in den Schulen ist im Schuljahr 2023/2024 weniger Unterricht ausgefallen als im Schuljahr davor. An den allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind 3,3 Prozent der Stunden absolut ausgefallen, wie aus dem Bericht zum Vertretungsunterricht für das Schuljahr 2023/2024 hervorgeht. Das sind 0,3 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Das heißt, über 96 Prozent des Unterrichts an allgemein bildenden Schulen konnten erteilt werden.

Auch an den beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist weniger Unterricht ausgefallen. Mit 7,6 Prozent waren es 0,2 Prozentpunkte weniger als im Schuljahr 2022/2023. An beruflichen Schulen konnten damit im vergangenen Schuljahr mehr als 92 Prozent des Unterrichts erteilt werden.

„Die Landesregierung setzt weiterhin alles daran, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt, aber es gelingt durch den Lehrkräftemangel nur Stück für Stück“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich danke unseren Lehrkräften, die jeden Tag aufs Neue dafür sorgen, dass Unterrichtsausfall vermieden wird. Viele Lehrerinnen und Lehrer springen ein und arbeiten zusätzlich, wenn Kolleginnen und Kollegen fehlen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Bereitschaft, die wir sehr wertschätzen. Dieses Engagement zeigt, dass die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns stehen“, so Oldenburg.

An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen betrug der Anteil der Unterrichtsstunden, die zur Vertretung anfielen, im vergangenen Schuljahr 13,9 Prozent. „Die zur Vertretung angefallenen Stunden sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 40.000 Stunden zurückgegangen. Das sind umgerechnet durchschnittlich zwei Stunden je Schule pro Unterrichtswoche weniger. Von 8,44 Millionen Unterrichtsstunden fielen 1,17 Millionen Stunden zur Vertretung an“, erläuterte Oldenburg. An den öffentlichen beruflichen Schulen waren es 13,8 Prozent der Stunden, die vertreten wurden.

„Unterrichtsausfall konnte durch Mehrarbeit von Lehrkräften vermieden werden. Hier haben wir einen stärkeren Anreiz gesetzt, weil wir sie höher vergüten“, so die Bildungsministerin weiter. Auch durch die Einstellung von Vertretungslehrkräften und Vertretungskräften, durch die vertragliche Erhöhung der Stunden von Teilzeitkräften, durch die Erhöhung der Stunden von Referendarinnen und Referendaren, Kurs- und Klassenzusammenlegungen konnte Vertretungsunterricht abgesichert werden.

Hauptursachen, die Vertretungsunterricht notwendig machen, sind die Erkrankung von Lehrkräften sowie Lehrerinnen und Lehrer mit kranken Kindern. Zu weiteren Ursachen zählen Mutterschutz, ein Beschäftigungsverbot von schwangeren Lehrkräften oder Elternzeit. „Die Anzahl der Stunden, die wegen der Erkrankung der Kinder von Lehrkräften zur Vertretung anfielen, war doppelt so hoch wie im Schuljahr 2018/2019“, sagte Oldenburg.

Das Land hat ein Programm zur Unterrichtsabsicherung mit folgenden Maßnahmen aufgelegt:

  • NEU: Beschäftigung von externen Vertretungskräften für die Dauer eines Schulhalbjahres (sechs Monate, statt sechs Wochen)
  • weiterer Ausbau der Digitalen Landesschule mit Unterrichtsangeboten
  • ganzjährige Einstellungen von Lehrkräften und beschleunigte Bewerbungsverfahren
  • weitere Attraktivitätssteigerungen im Referendariat
  • neue Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg mit Berufsabschluss in einem Unterrichtsfach und sozialpädagogischer Qualifizierung (multiprofessionelle Fachkräfte)
  • weiteres Potenzial durch die Optimierung von Prüfungszeiten, die Konzentration von Wandertagen und Klassenfahrten sowie die Planung von Lehrkräftefortbildungen

Der vollständige Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2023/2024 ist auf der Internetseite des Bildungsministeriums einsehbar.

Digitale Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Verbände, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und Verbänden.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind. Die Empfehlungen sind Teil einer Handreichung, in der wir auch ein Frage-Antwort-Format aufbereiten, wie sich Lehrkräfte rechtssicher verhalten. Diese Anregung aus der Öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss greifen wir gerne auf.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung: „Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben. Dazu gehört die Sicherheit im Umgang digitalen Tools. Aus unserer Sicht wäre es ein großer Vorteil, wenn die Möglichkeit bestehen würde, allen Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen ein Tablet für die Dauer des Schulbesuchs zur Verfügung zu stellen. Zum einen ist auf dem größeren Display das Arbeiten wesentlich leichter und zum anderen hätten alle die gleichen Arbeitsmöglichkeiten unabhängig vom Einkommen der Eltern.“

Richtfest auf dem Ulmencampus

Juristische Fakultät erhält neue Heimat

Rostock – Mit einem traditionellen Richtspruch und dem symbolischen Einschlagen der letzten Nägel wurde heute auf dem Ulmencampus der Universität Rostock das Richtfest für Haus 2 gefeiert. Das Gebäude wird derzeit umfassend saniert und umgebaut und soll künftig die Juristische Fakultät beherbergen.

An der feierlichen Veranstaltung nahmen unter anderem Finanzminister Dr. Heiko Geue, Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Prof. Dr. Karsten Wolf, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Rostock, und Prof. Dr. Carsten Kremer, Dekan der Juristischen Fakultät, teil.

Verantwortlich für das Bauvorhaben ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahme ist Teil des Projekts ULMICUM, mit dem die Universität Rostock ihren geisteswissenschaftlichen Schwerpunkt auf dem Ulmencampus konzentriert. Insgesamt investiert das Land etwa 171 Mio. Euro in den Ulmencampus, davon entfallen ca. 10,7 Mio. Euro auf die Sanierung und den Ausbau des Hauses 2.

„Wir investieren hier in die Zukunft der Wissenschaft und zugleich in den Erhalt eines besonderen Baudenkmals. Dass rund 71 Prozent der beauftragten Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, zeigt: Diese Investition stärkt nicht nur den Campus, sondern auch unsere re-gionale Wirtschaft“, betonte Finanzminister Dr. Heiko Geue während seines Grußwortes.

Haus 2 ist Teil eines größeren Entwicklungskonzepts zur Umwandlung des ehemaligen Kasernenareals an der Ulmenstraße in einen geistes-wissenschaftlichen Universitätscampus. Bereits heute befinden sich dort unter anderem die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät sowie die Universitätsverwaltung. Das modernisierte Haus 2 soll Ende 2026 den Lehrbetrieb für die Juristische Fakultät aufnehmen.

„Das ist ein großer Schritt für die weitere Modernisierung des Universi-tätsstandorts in Rostock. Mit dem baulichen Entwicklungskonzept des Ulmicums verfolgt die Universität Rostock eine klare, zukunftsgerichtete Vision: Die Bündelung der geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen an einem zentralen Standort schafft nicht nur Synergien in Forschung und Lehre, sondern auch ein inspirierendes akademisches Umfeld für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Das heutige Richtfest ist ein bedeutender Meilenstein und gleichzeitig ein sichtbares Zeichen für die positive Entwicklung unseres Ulmencampus. Zukünftig wird es den Mitarbeitenden und Studierenden unserer Juristischen Fakultät eine ansprechende Arbeitsumgebung bieten, die Lehre und Forschung auf höchstem Niveau unterstützt und fördert“, er-gänzt Prof. Dr. Karsten Wolf, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Rostock.

Die Baumaßnahme im denkmalgeschützten Gebäude umfasst neben der vollständigen Erneuerung der Decken und dem Austausch der Dachkonstruktion auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zur energeti-schen Optimierung sowie zur funktionalen Neustrukturierung. Die historischen Ziegelfassaden werden aufgearbeitet und in das moderne Raumkonzept eingebunden. Während der Bauzeit wird die Nutzung des Campus aufrechterhalten. Die Fertigstellung von Haus 2 ist für Herbst 2026 vorgesehen.

Neue Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Oldenburg: Fachkräfte erhalten im Vorbereitungskurs Grundkenntnisse in Methodik, Kommunikation und Fachdidaktik

Schwerin – Im Mai beginnen in Mecklenburg-Vorpommern 64 Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit dem dreimonatigen Vorbereitungskurs. In dieser Zeit bereiten sie sich auf den Unterricht vor, bevor sie das erste Mal vor einer Schulklasse stehen. Die zukünftigen Lehrkräfte haben zuvor in folgenden Berufen gearbeitet: Mechatroniker, Uhrmachermeister, Verwaltungswirt, Diplom-Psychologe, Erzieherin, Geoinformatiker, Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Masterabsolventen der Fächer Kunst und Sportwissenschaft.

Mit einer feierlichen Auftaktveranstaltung hat das Land die neuen Lehrkräfte im Seiteneinstieg offiziell begrüßt. Bildungsministerin Simone Oldenburg wünschte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anlässlich der Veranstaltung viel Erfolg bei der Qualifizierung. „Die Fachkräfte bringen viele Erfahrungen und Kompetenzen mit und helfen, dem Lehrkräftemangel an den Schulen in unserem Bundesland entgegenzuwirken“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Es ist wichtig, dass die Lehrkräfte im Seiteneinstieg gut in ihrem neuen Berufsfeld ankommen. Damit das gelingt, vermitteln wir im Vorbereitungskurs Grundkenntnisse in Methodik, Kommunikation, Fachdidaktik und Leistungsbewertung.“

Organisiert und durchgeführt wird der Vorbereitungskurs vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) und dem Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen des Bildungsministeriums. Die Vorqualifizierung ist Teil einer insgesamt 15-monatigen Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), an deren Ende die pädagogische Eignung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger als Lehrkraft im Schuldienst geprüft wird. Im Anschluss an die Eignungsfeststellung beginnt die zweite Qualifizierungsphase, die dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR), die mit einer Prüfung abschließt.

Insgesamt beträgt die Ausbildungsdauer für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger je nach Ausbildungs- und Studienabschluss fünf bzw. sieben Jahre. Nach Abschluss der Qualifizierung und dem Nachweis einer hauptberuflichen Lehrtätigkeit erhalten Lehrkräfte im Seiteneinstieg auf Antrag eine Lehrbefähigungsanerkennung.

Informationen zum Seiteneinstieg: www.lehrer-in-mv.de

Inklusive Ausbildung und Arbeit

Landesprogramm Inklusive Ausbildung und Arbeit bietet zusätzliche finanzielle Anreize für Beschäftigung von Menschen mit Handicap  /  Drese zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Schwerin – Jährlich am 5. Mai findet der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Das diesjährige Motto lautet: „Neustart Inklusion“. Sozialministerin Stefanie Drese ruft dazu auf, die Barrierefreiheit und Teilhabe weiter zu verbessern.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren Fortschritte bei der Inklusion gemacht. Für eine inklusive Gesellschaft müssen wir jedoch noch einiges tun und sind Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, betonte Drese zum Protesttag.

Drese bezeichnete die Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben als einen zentralen Bereich für mehr Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Hier seien in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen worden und stünden vielfältige Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber zur Verfügung.

„Dennoch zahlen in Mecklenburg-Vorpommern rund die Hälfte aller Betriebe lieber die Ausgleichsabgabe als einen Menschen mit Handicap eine Chance zu geben“, kritisierte Drese.

Die Ministerin verwies auf das „Landesprogramm Inklusive Ausbildung und Arbeit“, das seit gut einem Jahr Arbeitgebern zusätzliche finanzielle Anreize bietet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei arbeiten das Sozialministerium, das Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit eng zusammen, um die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen.

„Neben Prämien für Praktika können Arbeitgebern Leistungen für Probebeschäftigungen, Ausbildungen und Einstellungen schwerbehinderter Menschen gewährt werden. Auch der Abschluss von Inklusionsvereinbarungen oder die Durchführung eines Modellprojekts kann gefördert werden“, verdeutlichte Drese.

Das Finanzvolumen des Landesprogramms beträgt 11 Millionen Euro. Veröffentlicht ist das Landesprogramm zusammen mit weiteren Informationen und Ansprechpartnern auf der Internetseite des Inklusionsamtes des LAGuS unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/. Auch alle Beratungsstellen der Bundesagentur für Arbeit im Land Mecklenburg-Vorpommern informieren Arbeitgeber über finanzielle Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten.

„HubbS“ – Der Hub für berufliche Schulen online

Länderübergreifendes digitales Projekt für Lehrkräfte an beruflichen Schulen

Mit HubbS Zeit bei der Vorbereitung des Unterrichts gewinnen

Schwerin – Lehrkräfte an beruflichen Schulen erhalten auf der Online-Plattform „HubbS – Der Hub für berufliche Schulen“ viele nützliche Tools für den Berufsalltag und gewinnen Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung.

Ein „Hub“ verbindet in einem Netzwerk mehrere Computer untereinander und ist die englische Bezeichnung für „Zentrum“ oder „Knotenpunkt“. Das Online-Portal für berufliche Schulen gliedert sich in drei Bereiche.

Es besteht aus einem frei zugänglichen Bereich mit Informationen der beruflichen Bildung, einer offenen Mediathek, in der qualitätsgeprüfte Bildungsmaterialien abrufbar sind, und einem geschlossenen, anmeldepflichtigen Community-Bereich.

„Die ländergemeinsame Online-Plattform ist auf die Bedürfnisse von Lehrkräften an beruflichen Schulen ausgerichtet und daher sehr facettenreich. Sie spiegelt somit wider, wie vielseitig die berufliche Bildung ist.

Außerdem ist sie ein Beispiel, dass die Zusammenarbeit im Bildungsbereich unter den Ländern funktioniert “, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im anmeldepflichtigen Community-Bereich können sich Lehrkräfte vernetzen, austauschen und gemeinsam Themen erörtern. Die Interaktionsmöglichkeiten reichem vom Tausch von selbsterstellten Unterrichtsmaterialien wie Arbeitsblätter über die Moderation eigener Videokonferenzen bis hin zum fachlichen, didaktischen und pädagogischen Diskurs mit anderen Lehrkräften.

Umfassende Nutzerprofile ermöglichen dabei die Vernetzung über Schul- und Landesgrenzen hinweg. Mit einem Editor können Lehrerinnen und Lehrer digitale und multimediale Unterrichtsmaterialien erstellen. Unterstützt werden sie dabei durch einen Hub, über den interaktive Videos, Lückentexte oder klassische Multiple-Choice-Anwendungen angefertigt werden können.

„HubbS“ legt auch einen Fokus auf die dualen Ausbildungsberufe mit bundesweit verbindlichen Vorgaben. Maßgeblich sind die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in den Berufsschulen. „Gerade in Ausbildungsberufen, die es nur an einigen Standorten im Bundesgebiet gibt und in denen nur wenige Bildungsmedien verfügbar sind, ist durch die neue Online-Plattform eine Kommunikation auch über Landesgrenzen hinaus möglich. Das ist ein großer Gewinn für Lehrkräfte an beruflichen Schulen“, so die Bildungsministerin weiter.

Mecklenburg-Vorpommern hat den Aufbau des länderübergreifenden digitalen Projekts finanziell unterstützt. Das Land hat sich mit ca. 87.000 Euro an dem digitalen Portal beteiligt. 90 Prozent dieser Mittel sind Bundesmittel. Zur Gesamtfinanzierung des Vorhabens sind über den DigitalPakt Schule rund vier Millionen Euro vorgesehen. Umgesetzt wurde die neue Online-Plattform durch das Medieninstitut der Länder FWU – Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht. Die Federführung für das Projekt liegt beim Land Baden-Württemberg.

Weitere Informationen: https://hubbs.schule

Drese zum Welt-Hebammentag

Akademisierung stärkt Berufsbild

Schwerin – Anlässlich des Welt-Hebammentags am 5. Mai hebt Gesundheitsministerin Stefanie Drese die zentrale Rolle der Hebammen in der Gesundheitsversorgung hervor und betont die Bedeutung der neuen, akademisierten Hebammenausbildung in Deutschland. „Hebammen haben einen enormen Einfluss auf das Wohl von Müttern und Kindern. Mit der Akademisierung des Berufsbildes sorgen wir dafür, dass Hebammen für diese verantwortungsvolle Aufgabe bestens vorbereitet sind“, so Drese.

Seit 2020 erfolgt die Hebammenausbildung in Deutschland als duales Studium an Hochschulen. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Erwerb des Bachelor of Science (BSc.) seither an der Universitätsmedizin Rostock möglich. Zwei Jahrgänge haben ihre Studienzeit bereits erfolgreich durchlaufen und 75 Studentinnen und Studenten arbeiten derzeit noch auf ihren Abschluss hin.

„In der Akademisierung sehe ich vor allem die Chance, diesen so wichtigen Beruf noch attraktiver zu machen. So verbindet das neue Modell theoretische Inhalte in den Hochschulen mit praktischen Einsätzen bei den vierzehn Kooperationspartnern, darunter Kliniken und außerklinische Einrichtungen, wie freiberuflich tätigen Hebammen“, erklärte die Ministerin. „Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse finden so direkt Eingang in die Praxis und kommen den Schwangeren und Familien zugute, die von einer Versorgung auf höchstem Niveau profitieren“, so Drese weiter.

Zum Aktionstag dankt sie allen Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern für ihre engagierte Arbeit: „Hebammen unterstützen mit ihrem Wissen und Können werdende Familien von den ersten Momenten an, bieten Rat, Fürsorge und Halt. Mit ihrer Expertise und viel Empathie ermöglichen sie ein gesundes Aufwachsen, sind Fürsprecher der werdenden Mütter in Krankenhaus oder Geburtshaus und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Frauengesundheit insgesamt.“

Abiturprüfungen starten kommende Woche

Ländergemeinsamer Aufgabenpool wird um Fächer Biologie, Chemie und Physik erweitert

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnen in der kommenden Woche die schriftlichen Abiturprüfungen. 5.300 Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen und Fachgymnasien streben in diesem Jahr die Allgemeine Hochschulreife an.

Den Anfang der allgemein bildenden Fächer machen die zentralen Prüfungen im Fach Deutsch am Dienstag, 29. April 2025. „Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern viel Glück und Erfolg“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Sie haben in ihrer Schulzeit viele Erfahrungen mit Klassenarbeiten und Klausuren gesammelt und Lernstrategien entwickelt, die ihnen in den Abiturprüfungen helfen werden.“

Am Mittwoch, 7. Mai 2025, folgen die zentralen schriftlichen Prüfungen im Fach Englisch. Am Freitag, 9. Mai 2025, sind dann die zentralen schriftlichen Prüfungen im Fach Mathematik vorgesehen. „Gehen Sie Ihre Prüfungen mutig und selbstbewusst an, aber auch mit dem erforderlichen Respekt“, wendete sich Bildungsministerin Oldenburg direkt an die Schülerinnen und Schüler. „Ein gewisser Nervenkitzel gehört in den Prüfungstagen dazu.

Wenn Sie den Prüfungen aufgeregt entgegenfiebern, können Sie sich sicher sein, dass es Ihren Lehrkräften nicht anders geht. Sie haben Sie eine lange Zeit begleitet und auf die Prüfungen vorbereitet. Sie sind genauso glücklich, wenn sich dies am Ende auszahlt“, so die Ministerin weiter.

Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im Schuljahr 2024/2025 am ländergemeinsamen Aufgabenpool in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik. In diesem Jahr stehen erstmals auch in den Fächern Biologie, Chemie und Physik Aufgaben über den ländergemeinsamen Aufgabenpool zur Verfügung. Zuständig für den Pool ist das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen in Berlin. Der Aufgabenpool soll dazu beitragen, die mit den Abiturprüfungen der Länder verbundenen Anforderungen anzugleichen und die hohe Qualität der Abiturprüfungen zu sichern.

Alle Prüfungstermine sind auf dem Bildungsserver MV veröffentlicht.