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Kategorie: Bundestag/Regierung

Kürzungen im Agrarbereich

Agrardiesel: Backhaus sieht Kürzungen im Agrarbereich kritisch

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister  Dr. Till Backhaus kritisiert die geplanten Einsparungen des Bundes zu Lasten der Landwirtschaft. Zum Ausgleich des Haushaltsdefizites des Bundes ist u.a. geplant, die Agradieselbeihilfe und die KFZ-Steuer-Befreiung für Landwirtschaftsbetriebe zu streichen.

Derzeit prüft das Landwirtschaftsministerium M-V, welche konkrete Auswirkungen dies auf die hiesigen Betriebe hat. Laut ersten Berechnungen der Landesforschungsanstalt M-V müssen diese allein durch den Wegfall der Agrardieselrückerstattung mit Einbußen in Höhe von rund 28 Millionen Euro rechnen.

Zwar räumt der Minister ein, dass politisch auch international bereits lange darüber gesprochen wurde, die klimaschädlichen Subventionen abzubauen. Dennoch sei dies für die Betriebe ein weiterer herber Schlag in ohnehin unsicheren Zeiten; und auch für den ländlichen Raum insgesamt.

„Es ist davon auszugehen, dass die Streichung dieser beiden Subventionen zu Kostensteigerungen in der Landwirtschaft führen, die zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und sich am Ende auch im Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher bemerkbar machen werden“, führte er aus. Jetzt gelte es neben der bleibenden Steuerbefreiung von Biodiesel und Pflanzenöl als Kraftstoff weitere Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Energieträger und Kraftstoffe auf den Weg zu bringen. Leider liege aus dem Bund zu den Haushaltsauswirkungen wenig Konkretes vor, monierte er.

Doch es gibt laut Backhaus auch gute Botschaften: „Was wir derzeit auch wissen, ist, dass am Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz festgehalten wird und, dass die GAK-Kürzung ein Stück weit abgemildert wird, in dem 67 Millionen Euro in diesen Topf zurückfließen. Für MV stehen bei einem Antiel von knapp 8 Prozent dann rund 5 Millionen Euro mehr für 2024 zur Verfügung. Inklusive des Landesanteils sind es sogar fast 9 Millionen Euro.

„Wenn die Mittel aber erst nach der Beschlussfassung des Bundeshaushaltes den Ländern zugewiesen werden, dann ist es zu spät, um große Investitionsvorhaben zu beginnen. Hier muss schnell eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen herbeigeführt werden“, sagte Minister Backhaus.

Positiv sei auch, dass die 120 Millionen Euro für den Waldumbau aus dem Klimatranformationsfonds weiter Bestand haben. Die abschließende Haushaltsberatung im Deutschen Bundestag soll in der ersten Sitzungswoche im Januar erfolgen.

Nord Stream II und kein Ende

Die vereinzelt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, die Landesregierung sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu Nord Stream II leichtfertig mit militärischen Geheimnissen umgegangen, sind haltlos.

Stralsund – Die vereinzelt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, die Landesregierung sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu Nord Stream II leichtfertig mit militärischen Geheimnissen umgegangen, sind haltlos.

Hierzu erklärt das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörde: „Die von der Bundeswehr als Verschlusssache (NfD) deklarierten Unterlagen wurden dem Leiter des Bergamtes übergeben und sicher verwahrt. Diese Unterlagen wurden niemandem zugänglich gemacht, weder der Nord Stream 2 AG noch anderen Behörden.“

Darüber hinaus verweist das Bergamt Stralsund auf den damaligen Verfahrensablauf: Der Beschluss gemäß § 43b EnWG zur Feststellung des Plans „Bau und Betrieb der Gasversorgungsleitung Narva-Bucht (RUS) – Lubmin (D), Abschnitt deutsche 12 sm-Zone“ wurde am 31.01.2018 antragsgemäß und mit Nebenbestimmungen erlassen; allen am Verfahren Beteiligten wurde dieser direkt zugestellt, die öffentliche Auslegung ist vom 23.02. bis 08.03.2018 erfolgt.

Die Genehmigungen gemäß § 133 BBergG im Bereich des deutschen Festlandsockels wurden für die Errichtung unter dem 02.11.2017 und für den Betrieb unter dem 13.03.2018 erteilt. Die Genehmigung des BSH Hamburg erfolgte am 27.03.2018.

Das Bergamt Stralsund hat die Belange der Landesverteidigung im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt und die militärische Sicherheit als gewichtigen Belang umfassend gewürdigt.

Mit den vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum für Baumanagement Kiel bereitgestellten Unterlagen, soweit diese aus Geheimhaltungsgründen berücksichtigt werden konnten, wurde sorgsam umgegangen.

Kranzniederlegung am Holocaust-Mahnmal

Schwesig legt mit französischem Senatspräsidenten am Holocaust-Mahnmal Kränze nieder

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrates gemeinsam mit dem französischen Senatspräsidenten Gérard Larcher das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin besucht.  Zu Beginn des zweitägigen Besuchs des französischen Senatspräsidenten in Deutschland legten beide dort Kränze nieder.

„Deutschland und Frankreich sind heute enge Freunde. Uns verbindet inzwischen eine langjährige Partnerschaft. Wir trauern gemeinsam um die Millionen Juden, die in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt und ermordet wurden.

Deutschland hat in der Zeit von 1933 bis 1945 schwerste Schuld auf sich geladen. Daraus resultiert eine Verantwortung für die Zukunft. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das, was damals geschah, nie wiederholt. Deutschland und Frankreich treten gemeinsam für Demokratie, Freiheit und Toleranz ein“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an den Termin.

Anschließend führen Schwesig und Larcher ein Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein.

Am Nachmittag trifft Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin auf den Botschafter des Staates Israel in Deutschland S.E. Ron Prosor. „Ich habe den Botschafter bereits während der letzten Bundesratssitzung kurz treffen können.

In dieser Sitzung haben die 16 Länder einen gemeinsamen Antrag beschlossen, in dem wir uns nach dem Terrorangriff der Hamas an die Seite Israels stellen und uns zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland bekennen.

Ich werde dem Botschafter auch von meinem Besuch mit Bürgermeister Kai Wegner im jüdischen Krankenhaus in Berlin berichten, in dem heute Menschen aus mehr als 50 Nationen für die Gesundheit anderer sorgen. Das Miteinander dort hat mich tief beeindruckt. Es sollte Vorbild sein für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland“, so die Ministerpräsidentin.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Wirtschaftsminister Meyer zum Anstieg der Mehrwertsteuer in der Gastronomie: „Branche ist doppelt benachteiligt“

Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer reagiert auf die Medienberichte zum Auslaufen des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie.

„Die Entscheidung der Bundesregierung zeigt, dass Gastronomie und Hotellerie doch keine Lobby in Berlin haben. Die Anhebung auf 19 Prozent ab dem kommenden Jahr schwächt den Tourismus und die Wirtschaft. Die Branche ist jetzt doppelt benachteiligt.

Zum einen steigt der Mehrwertsteuersatz und gleichzeitig profitiert ausgerechnet die Gastronomie nicht von der abgesenkten Stromsteuer. Als Landesregierung werden wir das Thema daher beim Wachstumschancengesetz erneut thematisieren.“

Finanzierung von Freiwilligendiensten

Drese begrüßt Rücknahme der Kürzungen bei den Freiwilligendiensten

Schwerin – Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Etatsitzung die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei den Jugendfreiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendiensten für das Jahr 2024 zurückgenommen. Gemeinsam mit vielen Verbänden, Trägern und Kommunen hatte sich Sozialministerin Stefanie Drese bis zuletzt gegen die Absenkung der Fördermittel des Bundes eingesetzt.

„Das ist ein eminent wichtiges Signal für das gesellschaftlich so bedeutsame soziale Engagement junger Menschen“, betonte Drese am Freitag. „Ich gehe davon aus, dass damit die Zahl der Plätze in den verschiedenen Freiwilligendiensten im kommenden Jahr in Mecklenburg-Vorpommern nicht reduziert werden muss.“

In Mecklenburg-Vorpommern waren im vergangenen Jahr rund 2.300 Freiwilligendienstleistende gemeldet. Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ), eines Bundesfreiwilligendienstes und eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes. Die zunächst vom Bund geplante Kürzung für 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro hätte Schätzungen zufolge, einen Rückgang in MV von etwa 550 Plätzen bedeutet.

„Mein Dank geht an alle Beteiligten, die sehr aktiv, gut begründet und in sachlicher Art und Weise in den vergangenen Monaten auf die Konsequenzen der Mittelabsenkung im Bereich der Freiwilligendienste hingewiesen haben. Ganz besonders geht mein Dank aber heute an die Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen, die Förderung für 2024 um 80 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsentwurf aufgestockt haben“, so Drese.

Die Schlussberatungen zum Bundeshaushalt finden in der kommenden Woche statt.

Bau von Konverterplattformen

Schwesig: Bund und Land machen Weg frei für Bau von Konverterplattformen

Rostoxk – In Rostock-Warnemünde ist am heutigen Morgen ein Eckpunktepapier zur industriellen Nutzung eines Teils des Geländes des Marinearsenals-Warnowwerft unterzeichnet worden. Die zur Meyer-Gruppe gehörende Neptun Werft und die Smulders Gruppe wollen hier Konverterplattformen für die Windkraft auf See bauen. Die Landesregierung hatte sich für diese Lösung eingesetzt.

„Ich unterstütze sehr, dass hier in Rostock Konverterplattformen für Windkraftanlagen auf See gebaut werden sollen. Mecklenburg-Vorpommern setzt schon seit langem auf die erneuerbaren Energien. Bei der Windkraft auf See haben wir die Kapazitäten vor unserer Küste in den letzten Jahren verdreifacht. Es sind weitere Windparks im Bau oder in Planung. Dafür brauchen wir diese Plattformen.“

Nach den Plänen der Investoren könnten bis zu 400 neue Industriearbeitsplätze mit Tariflohn entstehen. „Mecklenburg-Vorpommern profitiert also gleich doppelt von diesem Projekt“, erklärte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vertragsunterzeichnung im Marinearsenal.

Die Ministerpräsidentin dankte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius. „Der Bundesverteidigungsminister hat dieses Vorhaben mit seiner Entscheidung ermöglicht. Das zeigt: Bund und Land haben ein gemeinsames Interesse, dass die Energiewende gelingt.

Überhaupt ist es der Bundeswehr zu verdanken, dass der Standort Rostock so schnell wieder eine gute Perspektive hat. Die Bundeswehr gibt der Warnowwerft mit ihrem Marinearsenal eine Zukunft. Nun kommt auf diesem Gelände ein weiterer wichtiger Wirtschaftsstandort dazu.“

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.