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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Neues Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Schwerin – Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV löst das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen ab und orientiert sich an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

„Ziel der Reform ist die Verbesserung von Leistungen und die Bündelung des Rechts für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfer oder Impfgeschädigte“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Die vielen verschiedenen Leistungen, u.a. Geld- und Teilhabeleistungen, Krankheitsbehandlungsleistungen oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, sollen nach Angabe von Drese eine würdevolle Versorgung ermöglichen und dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen und chronische Krankheitsverläufe zu verhindern.

Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen des Landes, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung kommt insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugute.

„Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden“, verdeutlichte Drese.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Versorgungsamt Schwerin übersendet allen anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 sowie weitere notwendige Informationen, insbesondere zum Wahlrecht der Berechtigten. Fragen zum jeweiligen Einzelfall können nach Erhalt des Bescheides direkt an das LAGuS gerichtet werden.

DigitalPakt

Alle öffentlichen Schulträger haben Anträge gestellt / Oldenburg: Ziel ist es, alle Schulen mit einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zu versorgen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule und seiner Zusatzprogramme in diesem Jahr große Schritte vorangekommen. Bis Ende November hatten alle kommunalen Schulträger die erforderlichen Anträge auf eine Förderung für ihre Schulen gestellt.

Anfang des Jahres hatten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und des Bildungsministeriums beraten, wie die Förderung über den DigitalPakt schneller umgesetzt werden kann, die Maßnahmen auf dem Kommunalgipfel abgestimmt und anschließend beschlossen.

„Mit dem Vorliegen aller Anträge haben wir ein wichtiges Etappenziel erreicht“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Allen Lehrkräften danke ich, dass sie trotz ihrer anderen Aufgaben Medienbildungskonzepte für ihre Schulen viel früher als ursprünglich vorgesehen erstellt haben.

Auch die Medienentwicklungspläne der Schulträger liegen weitestgehend vor. Erste Schulträger haben bereits die Fortschreibung begonnen. Dies zeigt, dass es allen Beteiligten wichtig ist, die Schulen mit digitalen Medien auszustatten.

Ziel ist es, bis Ende kommenden Jahres alle Schulen mit einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zu versorgen. Auch wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, geht es in den kommenden Wochen und Monaten darum, die digitale Technik zu beschaffen, zu installieren und die Einweisung zu organisieren“, sagte Oldenburg.

Medienbildungskonzepte und Medienentwicklungspläne zählen zu den Voraussetzungen, um eine Förderung über den DigitalPakt zu erhalten.

Die Schulen erstellen Medienbildungskonzepte, die den pädagogischen Rahmen vorgeben. Sie schreiben fest, wie die Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenzen erwerben. Medienentwicklungspläne werden von den Schulträgern erarbeitet und geben Auskunft über die dafür notwendige IT-Ausstattung.

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht eine Umsetzung des DigitalPakts bis Ende 2024 vor. Die Investitionsmaßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2025 vollständig abgerechnet sein.

„Den Schulträgern bleibt also noch Zeit, den DigitalPakt umzusetzen. Das Land unterstützt sie dabei bestmöglich. Wir haben den Roll-Out-Plan angepasst, der vorsieht, wann welche Schule eine Förderung erhält. Außerdem haben wir das Antragsverfahren vereinfacht und einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt.

Das bedeutet, dass die Schulträger die digitale Technik bereits beschaffen können. Dies alles soll dazu beitragen, dass sie den DigitalPakt innerhalb der bestehenden Regelungen umsetzen können“, erläuterte die Bildungsministerin.

Der aktuelle Stand zum DigitalPakt Schule und seiner Zusatzprogramme gestaltet sich wie folgt:

  •  DigitalPakt – Basisprogramm

 Zur Verfügung stehende Mittel: ca. 110 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Volumen der Anträge: 107,4 Millionen Euro (97,6 Prozent)

Mittelbindung (Bewilligung): ca. 90,3 Millionen Euro (ca. 82,1 %)

  •  Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler

Zur Verfügung stehende Mittel: 10,9 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Alle Fördermittel konnten bereits bewilligt und ausgezahlt werden.

  •  Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“

Zur Verfügung stehende Mittel: 10,9 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Mit einer Bewilligung von ca. 10,7 Millionen Euro (98 Prozent) sind fast alle Mittel gebunden. Offen sind lediglich Anträge von Schulen in freier Trägerschaft.

  •  Förderprogramm „Administration“

Zur Verfügung stehende Mittel: 11 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Bislang liegen Anträge für 319 Schulen vor. Dies entspricht einem Finanzvolumen von ca. 4,6 Millionen Euro (41,9 Prozent).

Kürzungen im Agrarbereich

Agrardiesel: Backhaus sieht Kürzungen im Agrarbereich kritisch

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister  Dr. Till Backhaus kritisiert die geplanten Einsparungen des Bundes zu Lasten der Landwirtschaft. Zum Ausgleich des Haushaltsdefizites des Bundes ist u.a. geplant, die Agradieselbeihilfe und die KFZ-Steuer-Befreiung für Landwirtschaftsbetriebe zu streichen.

Derzeit prüft das Landwirtschaftsministerium M-V, welche konkrete Auswirkungen dies auf die hiesigen Betriebe hat. Laut ersten Berechnungen der Landesforschungsanstalt M-V müssen diese allein durch den Wegfall der Agrardieselrückerstattung mit Einbußen in Höhe von rund 28 Millionen Euro rechnen.

Zwar räumt der Minister ein, dass politisch auch international bereits lange darüber gesprochen wurde, die klimaschädlichen Subventionen abzubauen. Dennoch sei dies für die Betriebe ein weiterer herber Schlag in ohnehin unsicheren Zeiten; und auch für den ländlichen Raum insgesamt.

„Es ist davon auszugehen, dass die Streichung dieser beiden Subventionen zu Kostensteigerungen in der Landwirtschaft führen, die zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und sich am Ende auch im Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher bemerkbar machen werden“, führte er aus. Jetzt gelte es neben der bleibenden Steuerbefreiung von Biodiesel und Pflanzenöl als Kraftstoff weitere Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Energieträger und Kraftstoffe auf den Weg zu bringen. Leider liege aus dem Bund zu den Haushaltsauswirkungen wenig Konkretes vor, monierte er.

Doch es gibt laut Backhaus auch gute Botschaften: „Was wir derzeit auch wissen, ist, dass am Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz festgehalten wird und, dass die GAK-Kürzung ein Stück weit abgemildert wird, in dem 67 Millionen Euro in diesen Topf zurückfließen. Für MV stehen bei einem Antiel von knapp 8 Prozent dann rund 5 Millionen Euro mehr für 2024 zur Verfügung. Inklusive des Landesanteils sind es sogar fast 9 Millionen Euro.

„Wenn die Mittel aber erst nach der Beschlussfassung des Bundeshaushaltes den Ländern zugewiesen werden, dann ist es zu spät, um große Investitionsvorhaben zu beginnen. Hier muss schnell eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen herbeigeführt werden“, sagte Minister Backhaus.

Positiv sei auch, dass die 120 Millionen Euro für den Waldumbau aus dem Klimatranformationsfonds weiter Bestand haben. Die abschließende Haushaltsberatung im Deutschen Bundestag soll in der ersten Sitzungswoche im Januar erfolgen.

Nord Stream II und kein Ende

Die vereinzelt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, die Landesregierung sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu Nord Stream II leichtfertig mit militärischen Geheimnissen umgegangen, sind haltlos.

Stralsund – Die vereinzelt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, die Landesregierung sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu Nord Stream II leichtfertig mit militärischen Geheimnissen umgegangen, sind haltlos.

Hierzu erklärt das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörde: „Die von der Bundeswehr als Verschlusssache (NfD) deklarierten Unterlagen wurden dem Leiter des Bergamtes übergeben und sicher verwahrt. Diese Unterlagen wurden niemandem zugänglich gemacht, weder der Nord Stream 2 AG noch anderen Behörden.“

Darüber hinaus verweist das Bergamt Stralsund auf den damaligen Verfahrensablauf: Der Beschluss gemäß § 43b EnWG zur Feststellung des Plans „Bau und Betrieb der Gasversorgungsleitung Narva-Bucht (RUS) – Lubmin (D), Abschnitt deutsche 12 sm-Zone“ wurde am 31.01.2018 antragsgemäß und mit Nebenbestimmungen erlassen; allen am Verfahren Beteiligten wurde dieser direkt zugestellt, die öffentliche Auslegung ist vom 23.02. bis 08.03.2018 erfolgt.

Die Genehmigungen gemäß § 133 BBergG im Bereich des deutschen Festlandsockels wurden für die Errichtung unter dem 02.11.2017 und für den Betrieb unter dem 13.03.2018 erteilt. Die Genehmigung des BSH Hamburg erfolgte am 27.03.2018.

Das Bergamt Stralsund hat die Belange der Landesverteidigung im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt und die militärische Sicherheit als gewichtigen Belang umfassend gewürdigt.

Mit den vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum für Baumanagement Kiel bereitgestellten Unterlagen, soweit diese aus Geheimhaltungsgründen berücksichtigt werden konnten, wurde sorgsam umgegangen.

Kranzniederlegung am Holocaust-Mahnmal

Schwesig legt mit französischem Senatspräsidenten am Holocaust-Mahnmal Kränze nieder

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrates gemeinsam mit dem französischen Senatspräsidenten Gérard Larcher das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin besucht.  Zu Beginn des zweitägigen Besuchs des französischen Senatspräsidenten in Deutschland legten beide dort Kränze nieder.

„Deutschland und Frankreich sind heute enge Freunde. Uns verbindet inzwischen eine langjährige Partnerschaft. Wir trauern gemeinsam um die Millionen Juden, die in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt und ermordet wurden.

Deutschland hat in der Zeit von 1933 bis 1945 schwerste Schuld auf sich geladen. Daraus resultiert eine Verantwortung für die Zukunft. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das, was damals geschah, nie wiederholt. Deutschland und Frankreich treten gemeinsam für Demokratie, Freiheit und Toleranz ein“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an den Termin.

Anschließend führen Schwesig und Larcher ein Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein.

Am Nachmittag trifft Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin auf den Botschafter des Staates Israel in Deutschland S.E. Ron Prosor. „Ich habe den Botschafter bereits während der letzten Bundesratssitzung kurz treffen können.

In dieser Sitzung haben die 16 Länder einen gemeinsamen Antrag beschlossen, in dem wir uns nach dem Terrorangriff der Hamas an die Seite Israels stellen und uns zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland bekennen.

Ich werde dem Botschafter auch von meinem Besuch mit Bürgermeister Kai Wegner im jüdischen Krankenhaus in Berlin berichten, in dem heute Menschen aus mehr als 50 Nationen für die Gesundheit anderer sorgen. Das Miteinander dort hat mich tief beeindruckt. Es sollte Vorbild sein für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland“, so die Ministerpräsidentin.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Wirtschaftsminister Meyer zum Anstieg der Mehrwertsteuer in der Gastronomie: „Branche ist doppelt benachteiligt“

Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer reagiert auf die Medienberichte zum Auslaufen des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie.

„Die Entscheidung der Bundesregierung zeigt, dass Gastronomie und Hotellerie doch keine Lobby in Berlin haben. Die Anhebung auf 19 Prozent ab dem kommenden Jahr schwächt den Tourismus und die Wirtschaft. Die Branche ist jetzt doppelt benachteiligt.

Zum einen steigt der Mehrwertsteuersatz und gleichzeitig profitiert ausgerechnet die Gastronomie nicht von der abgesenkten Stromsteuer. Als Landesregierung werden wir das Thema daher beim Wachstumschancengesetz erneut thematisieren.“

Finanzierung von Freiwilligendiensten

Drese begrüßt Rücknahme der Kürzungen bei den Freiwilligendiensten

Schwerin – Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Etatsitzung die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei den Jugendfreiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendiensten für das Jahr 2024 zurückgenommen. Gemeinsam mit vielen Verbänden, Trägern und Kommunen hatte sich Sozialministerin Stefanie Drese bis zuletzt gegen die Absenkung der Fördermittel des Bundes eingesetzt.

„Das ist ein eminent wichtiges Signal für das gesellschaftlich so bedeutsame soziale Engagement junger Menschen“, betonte Drese am Freitag. „Ich gehe davon aus, dass damit die Zahl der Plätze in den verschiedenen Freiwilligendiensten im kommenden Jahr in Mecklenburg-Vorpommern nicht reduziert werden muss.“

In Mecklenburg-Vorpommern waren im vergangenen Jahr rund 2.300 Freiwilligendienstleistende gemeldet. Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ), eines Bundesfreiwilligendienstes und eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes. Die zunächst vom Bund geplante Kürzung für 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro hätte Schätzungen zufolge, einen Rückgang in MV von etwa 550 Plätzen bedeutet.

„Mein Dank geht an alle Beteiligten, die sehr aktiv, gut begründet und in sachlicher Art und Weise in den vergangenen Monaten auf die Konsequenzen der Mittelabsenkung im Bereich der Freiwilligendienste hingewiesen haben. Ganz besonders geht mein Dank aber heute an die Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen, die Förderung für 2024 um 80 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsentwurf aufgestockt haben“, so Drese.

Die Schlussberatungen zum Bundeshaushalt finden in der kommenden Woche statt.

Bau von Konverterplattformen

Schwesig: Bund und Land machen Weg frei für Bau von Konverterplattformen

Rostoxk – In Rostock-Warnemünde ist am heutigen Morgen ein Eckpunktepapier zur industriellen Nutzung eines Teils des Geländes des Marinearsenals-Warnowwerft unterzeichnet worden. Die zur Meyer-Gruppe gehörende Neptun Werft und die Smulders Gruppe wollen hier Konverterplattformen für die Windkraft auf See bauen. Die Landesregierung hatte sich für diese Lösung eingesetzt.

„Ich unterstütze sehr, dass hier in Rostock Konverterplattformen für Windkraftanlagen auf See gebaut werden sollen. Mecklenburg-Vorpommern setzt schon seit langem auf die erneuerbaren Energien. Bei der Windkraft auf See haben wir die Kapazitäten vor unserer Küste in den letzten Jahren verdreifacht. Es sind weitere Windparks im Bau oder in Planung. Dafür brauchen wir diese Plattformen.“

Nach den Plänen der Investoren könnten bis zu 400 neue Industriearbeitsplätze mit Tariflohn entstehen. „Mecklenburg-Vorpommern profitiert also gleich doppelt von diesem Projekt“, erklärte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vertragsunterzeichnung im Marinearsenal.

Die Ministerpräsidentin dankte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius. „Der Bundesverteidigungsminister hat dieses Vorhaben mit seiner Entscheidung ermöglicht. Das zeigt: Bund und Land haben ein gemeinsames Interesse, dass die Energiewende gelingt.

Überhaupt ist es der Bundeswehr zu verdanken, dass der Standort Rostock so schnell wieder eine gute Perspektive hat. Die Bundeswehr gibt der Warnowwerft mit ihrem Marinearsenal eine Zukunft. Nun kommt auf diesem Gelände ein weiterer wichtiger Wirtschaftsstandort dazu.“