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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Kranzniederlegung am Holocaust-Mahnmal

Schwesig legt mit französischem Senatspräsidenten am Holocaust-Mahnmal Kränze nieder

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrates gemeinsam mit dem französischen Senatspräsidenten Gérard Larcher das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin besucht.  Zu Beginn des zweitägigen Besuchs des französischen Senatspräsidenten in Deutschland legten beide dort Kränze nieder.

„Deutschland und Frankreich sind heute enge Freunde. Uns verbindet inzwischen eine langjährige Partnerschaft. Wir trauern gemeinsam um die Millionen Juden, die in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt und ermordet wurden.

Deutschland hat in der Zeit von 1933 bis 1945 schwerste Schuld auf sich geladen. Daraus resultiert eine Verantwortung für die Zukunft. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das, was damals geschah, nie wiederholt. Deutschland und Frankreich treten gemeinsam für Demokratie, Freiheit und Toleranz ein“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an den Termin.

Anschließend führen Schwesig und Larcher ein Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein.

Am Nachmittag trifft Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin auf den Botschafter des Staates Israel in Deutschland S.E. Ron Prosor. „Ich habe den Botschafter bereits während der letzten Bundesratssitzung kurz treffen können.

In dieser Sitzung haben die 16 Länder einen gemeinsamen Antrag beschlossen, in dem wir uns nach dem Terrorangriff der Hamas an die Seite Israels stellen und uns zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland bekennen.

Ich werde dem Botschafter auch von meinem Besuch mit Bürgermeister Kai Wegner im jüdischen Krankenhaus in Berlin berichten, in dem heute Menschen aus mehr als 50 Nationen für die Gesundheit anderer sorgen. Das Miteinander dort hat mich tief beeindruckt. Es sollte Vorbild sein für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland“, so die Ministerpräsidentin.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Wirtschaftsminister Meyer zum Anstieg der Mehrwertsteuer in der Gastronomie: „Branche ist doppelt benachteiligt“

Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer reagiert auf die Medienberichte zum Auslaufen des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie.

„Die Entscheidung der Bundesregierung zeigt, dass Gastronomie und Hotellerie doch keine Lobby in Berlin haben. Die Anhebung auf 19 Prozent ab dem kommenden Jahr schwächt den Tourismus und die Wirtschaft. Die Branche ist jetzt doppelt benachteiligt.

Zum einen steigt der Mehrwertsteuersatz und gleichzeitig profitiert ausgerechnet die Gastronomie nicht von der abgesenkten Stromsteuer. Als Landesregierung werden wir das Thema daher beim Wachstumschancengesetz erneut thematisieren.“

Finanzierung von Freiwilligendiensten

Drese begrüßt Rücknahme der Kürzungen bei den Freiwilligendiensten

Schwerin – Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Etatsitzung die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei den Jugendfreiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendiensten für das Jahr 2024 zurückgenommen. Gemeinsam mit vielen Verbänden, Trägern und Kommunen hatte sich Sozialministerin Stefanie Drese bis zuletzt gegen die Absenkung der Fördermittel des Bundes eingesetzt.

„Das ist ein eminent wichtiges Signal für das gesellschaftlich so bedeutsame soziale Engagement junger Menschen“, betonte Drese am Freitag. „Ich gehe davon aus, dass damit die Zahl der Plätze in den verschiedenen Freiwilligendiensten im kommenden Jahr in Mecklenburg-Vorpommern nicht reduziert werden muss.“

In Mecklenburg-Vorpommern waren im vergangenen Jahr rund 2.300 Freiwilligendienstleistende gemeldet. Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ), eines Bundesfreiwilligendienstes und eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes. Die zunächst vom Bund geplante Kürzung für 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro hätte Schätzungen zufolge, einen Rückgang in MV von etwa 550 Plätzen bedeutet.

„Mein Dank geht an alle Beteiligten, die sehr aktiv, gut begründet und in sachlicher Art und Weise in den vergangenen Monaten auf die Konsequenzen der Mittelabsenkung im Bereich der Freiwilligendienste hingewiesen haben. Ganz besonders geht mein Dank aber heute an die Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen, die Förderung für 2024 um 80 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsentwurf aufgestockt haben“, so Drese.

Die Schlussberatungen zum Bundeshaushalt finden in der kommenden Woche statt.

Bau von Konverterplattformen

Schwesig: Bund und Land machen Weg frei für Bau von Konverterplattformen

Rostoxk – In Rostock-Warnemünde ist am heutigen Morgen ein Eckpunktepapier zur industriellen Nutzung eines Teils des Geländes des Marinearsenals-Warnowwerft unterzeichnet worden. Die zur Meyer-Gruppe gehörende Neptun Werft und die Smulders Gruppe wollen hier Konverterplattformen für die Windkraft auf See bauen. Die Landesregierung hatte sich für diese Lösung eingesetzt.

„Ich unterstütze sehr, dass hier in Rostock Konverterplattformen für Windkraftanlagen auf See gebaut werden sollen. Mecklenburg-Vorpommern setzt schon seit langem auf die erneuerbaren Energien. Bei der Windkraft auf See haben wir die Kapazitäten vor unserer Küste in den letzten Jahren verdreifacht. Es sind weitere Windparks im Bau oder in Planung. Dafür brauchen wir diese Plattformen.“

Nach den Plänen der Investoren könnten bis zu 400 neue Industriearbeitsplätze mit Tariflohn entstehen. „Mecklenburg-Vorpommern profitiert also gleich doppelt von diesem Projekt“, erklärte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vertragsunterzeichnung im Marinearsenal.

Die Ministerpräsidentin dankte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius. „Der Bundesverteidigungsminister hat dieses Vorhaben mit seiner Entscheidung ermöglicht. Das zeigt: Bund und Land haben ein gemeinsames Interesse, dass die Energiewende gelingt.

Überhaupt ist es der Bundeswehr zu verdanken, dass der Standort Rostock so schnell wieder eine gute Perspektive hat. Die Bundeswehr gibt der Warnowwerft mit ihrem Marinearsenal eine Zukunft. Nun kommt auf diesem Gelände ein weiterer wichtiger Wirtschaftsstandort dazu.“

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese zog heute gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Borchmann, ein positives Fazit zum Abschluss der Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform. „Damit haben wir etwas geschafft, dass in dichter besiedelten Ländern kaum möglich gewesen wäre und haben uns intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern aller 37 Krankenhäuser im Land austauschen können“, erklärte Drese.

Die Gespräche mit den Krankenhaus- und Pflegedienstleitungen sei eine hervorragende Möglichkeit gewesen, um Transparenz zu schaffen und zugleich die geplante Reform mit der gelebten Praxis abzugleichen. „So konnten die Häuser ihre Hinweise und Vorstellungen zur Reform einbringen, die ich als Mitglied der Redaktionsgruppe mit nach Berlin tragen werde“, erklärte die Ministerin.

„Gleichzeitig war es mir wichtig, an die Reformbereitschaft der Krankenhäuser zu appellieren. Ein ‚Weiter so‘ wird es nicht geben. Wir brauchen verstärkte regionale Kooperationen, eine Verzahnung von stationären und ambulanten Angeboten und eine Konzentration auf die vor allem in der Fläche wichtige Grundversorgung“, hob sie hervor.

Uwe Borchmann betonte, die Krankenhäuser seien zu einer stärker sektorenübergreifenden Versorgung bereit. „Allerdings muss die Reform zu praxistauglichen bürokratiearmen Lösungen führen und muss weiterhin einer attraktiven Facharztweiterbildung Rechnung tragen“, erklärte er. Auch ein Vorschaltgesetz zur Erhöhung der Landesbasisfallwerte sei dringend notwendig, um die Reform nicht zu gefährden.

Die Forderungen nach einem Bürokratieabbau und attraktiven Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten seien Knackpunkte für die weitere Ausgestaltung der Reform, die auch von den Teilnehmenden der Regionalkonferenzen vorgebracht wurden, so DreseHierzu zähle ebenfalls die Forderung eines Vorschaltgesetzes sowie einer Transformationsfinanzierung, deren Notwendigkeit auch die Länder sehen. „Auch die detaillierte Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung, die für M-V eine große Chance darstellt, ist bisher nicht abschließend geklärt. Das bereitet mir momentan Sorge“, erklärte sie.

Positiv zu bewerten sei hingegen, dass es nach jetzigen Planungen für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin gesonderte Förderbeträge geben soll. Auch die koordinativen Aufgaben, die künftig die vier Maximalversorger im Land übernehmen sollen, werden voraussichtlich entsprechend vergütet.

Drese: „Wir sind also auf einem guten Weg, aber längst noch nicht im Ziel – gerade, was die Frage der Finanzierungen betrifft. Dennoch stimmen mich die Entwicklungen positiv, dass wir mit der Reform den ökonomischen Druck auf unsere Krankenhäuser und DRG-verursachte Fehlanreize weiter abbauen werden.“

Die Redaktionsgruppe werde sich in wenigen Wochen nun erneut zu einer Sitzung treffen, in deren Ergebnis dann der Gesetzesentwurf durch das Bundesministerium für Gesundheit überarbeitet wird.

„Das bedeutet zum einen, dass der ursprüngliche Zeitplan, der ein Inkrafttreten am 01.01.2024 vorsah, sicherlich nicht haltbar sein wird. Zum anderen ermöglicht dies aber genug Zeit, damit die Länder zum Entwurf Stellung nehmen können – ein unabdingbarer Schritt, wenn wir leistungsfähige Krankenhäuser in erreichbarer Distanz für unsere Patientinnen und Patienten erhalten wollen“, so Drese.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Sozialministerin Drese begrüßt einmalige Verlängerung der Antragsfrist

Schwerin – Die Bundesregierung hat heute eine einmalige Verlängerung der Antragsfrist für den Härtefallfonds des Bundes für DDR-Renten beschlossen. Eine Antragsstellung ist nun bis zum 31. Januar 2024 möglich. Die Frist war ursprünglich am 30. September abgelaufen.

Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Zahlreiche DDR-Rentnerinnen und Rentner haben beim damaligen Übergang in die Bundesrepublik einen Teil ihrer Rentenansprüche verloren. Es geht hier also um jahrelang erarbeitete Ansprüche, die diesen Menschen zustehen“, erklärte Drese.

Dennoch hätten viele Anspruchsberechtigte noch nicht oder erst spät von der Einrichtung des Fonds erfahren, so Drese. Bisher blieben deshalb die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück. „Eine Fristverlängerung, wie sie heute beschlossen wurde, ist also nur folgerichtig, um Betroffenen die Chance zu geben, mögliche Ansprüche auch zu prüfen“, betonte die Ministerin.

Neben DDR-Rentnerinnen und -Rentnern profitieren auch jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler von der Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 2.500 Euro, die das Land Mecklenburg-Vorpommern als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro verdoppelt. Voraussetzung ist unter anderem der Bezug einer geringen Netto-Rente, die weniger als 830 Euro beträgt. Eine vollständige Auflistung aller Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

„Mir ist bewusst, dass mit einer solchen Einmalzahlung auch trotz der Verdoppelung durch das Land nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt werden können. Trotzdem hoffe ich sehr, dass alle Berechtigten ihren Anspruch geltend machen, um ihre unverschuldeten Härtefälle so zumindest abzumildern“, so Drese.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich.

Die benötigten Formulare sowie weitere Hilfestellungen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Betroffene auf den Seiten des BMAS. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt.

Drese: „Lassen Sie sich von den Antragsmodalitäten bitte nicht abschrecken. Die kompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Härtefallfonds stehen Ihnen bei Fragen, Bedenken und bei der Beantragung jederzeit beratend zur Seite.“