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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Zusätzliche Kinderkrankentage

Schwerin – Anlässlich der gestiegenen Antragszahl bei Kinderkrankentagen im vergangenen Jahr, betont Gesundheitsministerin Stefanie Drese, dass die Sonderregelung mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld auch 2023 greift: „Damit werden auch in diesem Jahr die schwierigen Umstände für viele Familie berücksichtigt und Eltern entlastet.“

Die Techniker Krankenkasse hatte ermittelt, dass 2022 nahezu doppelt so viele Anträge auf Kinderkrankentage in Mecklenburg-Vorpommern gestellt wurden als im Jahr 2020. Die Anträge auf Kinderkrankentage können bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden.

Drese: „Alle gesetzlich versicherten Elternteile haben erneut Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr. Für Alleinerziehende stehen sogar 60 Tage zur Verfügung.“

Ohne Sonderregelung beträgt der gesetzliche Anspruch zehn Arbeitstage im Jahr pro Kind (bei Alleinerziehenden 20 Tage). Bei mehreren Kindern hat jedes Elternteil im Jahr 2023 einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

In der Regel beträgt das Kinderkrankengeld 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. „Dies ist mit Blick auf die Kinderkrankenwelle und den wirtschaftlichen Druck durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten in vielen Familien eine wichtige Option“, so Drese.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Bis zum 7. April können Eltern Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn ihr Kind nicht krank ist aber dennoch zuhause betreut werden muss. „Dies gilt zum Beispiel, wenn etwa aufgrund eines positiven Corona-Schnelltestergebnisses der Besuch von Schule oder Kindertagesstätte untersagt ist“, verdeutlicht Drese. Bei Kinderkrankentagen hätten Eltern immer einen Anspruch auf Freistellung, so die Ministerin.

Corona-Maßnahmen in M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Kabinettssitzung mit der aktuellen Coronalage befasst und Eckpunkte zur Aufhebung der noch bestehenden Basisschutzmaßnahmen beschlossen.

„Erfreulicherweise sind sowohl die Corona-Infektionszahlen als auch die Hospitalisierungsinzidenz kontinuierlich rückläufig. Zudem sind die Intensivstationen weniger mit Corona-Patientinnen und -patienten belastet. Deshalb haben wir uns nach Rücksprache mit den Corona-Expertinnen und -Experten auf ein zweistufiges Verfahren verständigt“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung im Rahmen der Landespressekonferenz.

„In einem ersten Schritt heben wir zum 2. Februar die Maskenpflicht im ÖPNV auf – damit erfolgt dieser Schritt in Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig mit Berlin und Brandenburg“, so Drese. Weitere Länder würden sich eventuell ebenfalls anschließen.

„In einem zweiten Schritt wollen wir Ende Februar oder Anfang März die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufheben“, so die Ministerin weiter. Ein fester Termin hierzu sei jedoch noch nicht festgelegt worden, da noch Abstimmungen mit den anderen Ländern anstünden. „Unser Ziel ist es, mit möglichst vielen Ländern einheitlich vorzugehen, um einen neuen Flickenteppich zu vermeiden“, betonte Drese.

Nach Auskunft des Expertengremiums der Landesregierung sei der Scheitel der Winterwelle erreicht und die Zahlen sind nach dem zeitlichen Nachlauf durch die Weihnachtsferien nunmehr auch belastbar, informierte Drese.

Die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen wird über das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt und ist derzeit bis zum 7. April vorgesehen, erklärte die Ministerin. „Ich halte die Beibehaltung dort zum Schutz der vulnerablen Gruppen für vernünftig und notwendig – deshalb halten wir auch in Pflegeeinrichtungen an der Maskenpflicht fest“, verdeutlichte Drese.

Die Gesundheitsministerin wies auch darauf hin, dass das Corona-Virus jedoch nach wie vor gefährlich sei: „Corona ist nicht vorbei, aber wir haben nunmehr den Übergang zu einer endemischen Lage erreicht. Das ist eine gute Nachricht, sollte uns aber nicht dazu verleiten, unvorsichtig zu sein“, mahnte sie.

Die persönliche Verantwortung bleibe demnach wichtig, dazu zählten Hygienemaßnahmen, das (freiwillige) Tragen einer Maske sowie Selbst- oder Bürgertestungen vor Feiern und Veranstaltungen.

Drese: „Dazu gehören ausdrücklich auch die Impfungen: mindestens drei, in bestimmten Fällen auch vier Impfungen sind nach wie vor der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Wie wichtig eine gute Immunisierung ist, zeigt sich gerade in China, wo auch infolge einer unzureichenden COVID-Impfkampagne die Infektionszahlen auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie 2020 sind mit gravierenden Auswirkungen auf das überlastete Gesundheitssystem, die Versorgung von medizinischen Notfällen oder die Versorgung mit notwendigen Medikamenten.“

Wärmeinseln und Notrufzentralen in M-V

Schwerin – Ab sofort können sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern über den aktuellen Planungsstand in den Landkreisen, Städten und Gemeinden für Wärmeinseln informieren, die die Kommunen im Land im Falle eines längeren Strom- oder Heizungsausfalls bereitstellen.

„Bei einem Ausfall der öffentlichen Wärmeversorgung in der Heizperiode öffnen die davon betroffenen Gemeinden die Räume, die dann mit Notstromaggregaten versorgt werden und der Bevölkerung zeitlich begrenzt eine beheizte Aufenthaltsmöglichkeit bieten. Mehr als 600 solcher Einrichtungen haben die Kommunen bislang bei uns im Land aktuell für einen solchen Notfall geplant, der immer eintreten kann, unabhängig von der aktuellen Situation um die Herausforderungen auf dem Energiemarkt“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und führte weiter aus:

„Die geplanten Wärmeinseln unterstützen den allgemeinen Katastrophenschutz sowie die kommunale Daseinsvorsorge auch für die kommenden Jahre, in denen zum Beispiel ein außergewöhnlicher Wintereinbruch oder ein Blackout infolge eines Sturms nicht auszuschließen ist. Natürlich arbeiten wir gemeinsam dafür, dass ein solcher Fall niemals eintritt. Aber haben ist besser als brauchen.“ Neben den Planungen für Wärmeinseln für Menschen, deren Zuhause für längere Zeit von der Wärmeversorgung abgeschnitten ist, seien auf der Webseite auch aktuell etwa 530 so genannte „Leuchttürme“ aufgeführt:

„Das sind Notrufzentralen, die bei einem Ausfall des Stromnetzes und damit etwa der Fest- sowie Handynetze den Menschen in unserem Land die Möglichkeit bieten, Notrufe abzusetzen. Es wird in unserem Land eine flächendeckende Erreichbarkeit solcher Notrufzentralen für den Katastrophenfall vorbereitet“, so der Minister.

Die Planungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden für die Wärmeinseln und die Leuchttürme gingen weiter, so Pegel. „Wir haben einen guten Arbeitsstand erreicht, den wir auf der Internetseite den Menschen gern zur Orientierung in ihrer Umgebung vorstellen möchten. Die Planungsprozesse gehen aber weiter, so dass sich auch in den kommenden Wochen immer mal wieder ein Blick auf diese Seite lohnt, weil sich im weiteren Arbeitsprozess sicherlich weitere Standorte ergeben werden“, kündigte der Minister an und wies zugleich darauf hin: „Es kann an diesen Standorten keine Wärmeinsel und kein Leuchtturm besichtigt werden. Sie werden nur im Falle einer tatsächlich eintretenden Energiemangellage aktiviert.“

Christian Pegel betont aber: „Sowohl die Wärmeinseln wie auch die Notrufzentralen sind für diejenigen gedacht, die nicht auf andere Weise die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Was allgemeingültig ist, gilt erst recht im Krisenfall: Menschen helfen einander gegenseitig, wenn jemand in Not ist. Es sollte selbstverständlich sein, dass Familie, Freunde oder Nachbarn unterstützen, wenn zum Beispiel ein dringender Anruf getätigt werden muss, aber das Telefon nicht funktioniert.

Das gilt genauso für Menschen im Umkreis, bei denen die Heizung ausgefallen ist, oder wenn ich der Nachbarin einen Gaskocher leihen kann, damit sie bei einem Stromausfall das Fläschchen für ihr Baby aufwärmen kann.“ Die öffentlichen, staatlich organisierten Wärmeinseln seien eine Ergänzung zu privatem Engagement und Eigenvorsorge.

In einem solchen Fall helfe insbesondere eine gute Vorbereitung in jedem Haushalt: „Deshalb sollten für die grundlegenden Bedürfnisse ein Vorrat an Nahrung und warmer Kleidung in jedem Haushalt angelegt sein. Diese werden in den Wärmeinseln der Kommunen nicht zu bekommen sein“, sagt der Innenminister weiter und verweist auf den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit Hinweisen zum Anlegen eines dauerhaften Notvorrats einschließlich einer Check-Liste.

„Wir haben 100.000 Stück dieser Broschüre drucken lassen und verteilen sie über unsere Kommunen vor allem an die Menschen bei uns im Land, die sich nicht so häufig im Internet bewegen“, so Christian Pegel.

Ambulante Gesundheitsversorgung

Schwerin – Kommunen im ländlichen Raum können ab diesem Jahr gezielte Hilfen für die Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung erhalten. Darüber informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am (heutigen) Freitag.

Das Gesundheitsministerium fördert vorerst bis Ende 2025 mit bis zu 1,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) den Aufbau eines landesweiten Beratungsangebotes, unter anderem zur Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern des Gesundheitswesens.

Das Programm richtet sich an Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Ärztinnen und Ärzte und weitere Agierende mit Interesse an einer Trägerschaft ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen.

„Die Hilfsangebote dieser zentralen Anlaufstelle sind vielfältig. Sie umfassen individuelle Fachberatungen und helfen Interessierten bei der Vernetzung und Koordinierung ihrer Anliegen. Dazu gehört auch die Beratung zu Praxis-Nachfolgen und Ansiedlungen auf dem Land,“ betonte Drese. Die Kommunen könnten somit den Ausbau der ambulanten Versorgung gezielt voranbringen, so die Ministerin.

Drese: „Die ambulante ärztliche Versorgung steht insbesondere in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns vor großen Herausforderungen. Wir brauchen deshalb innovative Projekte, um die Kommunen bei der zukünftigen Entwicklung der ambulanten Gesundheitsversorgung zu unterstützen.“

Über ein Interessenbekundungsverfahren des Gesundheitsministeriums wurde das Rostocker Technologie-Unternehmen ATI Küste GmbH als Anbieter des Beratungsangebotes ausgewählt. Der Beratungsbetrieb kann folglich in den nächsten Monaten aufgenommen werden. „Wir gehen davon aus, dass die Beratung gut angenommen wird“, betonte Drese. Das Unternehmen verfüge über viel Expertise und habe bereits die Entwicklung des Gesundheitszentrums „Am Mühlenteich“ in Friedland begleitet und entscheidend beim Aufbau mitgewirkt, so die Ministerin.

Kinderkrankentage 2023

Schwerin – Auch für das laufende Jahr können gesetzlich krankenversicherte Eltern in erweitertem Umfang Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin. „Die Sonderregelung zu den Kinderkrankentagen wurde in das Jahr 2023 hinein verlängert“, so Drese.

Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Ohne Sonderregelung beträgt der gesetzliche Anspruch zehn Arbeitstage im Jahr pro Kind (bei Alleinerziehenden 20 Tage).

Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil im Jahr 2023 insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

„Eltern können bis einschließlich 7. April 2023 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Drese: „Die unbürokratische Sonderregelung hilft Eltern und Alleinerziehenden auch in diesem Jahr, den schwierigen Alltag zu meistern. Wichtig ist, wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Schwesig dankt Sternsingern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig empfing heute in der Staatskanzlei Sternsinger aus der katholischen Edith-Stein-Schule Ludwigslust und übergab dabei eine Spende für die diesjährige Aktion zum Dreikönigssingen.

„Der Besuch der Sternsinger ist jedes Jahr etwas ganz Besonderes. Für mich ist der Besuch ein Zeichen dafür, dass etwas Neues beginnt. Ein neues Jahr mit guten Vorsätzen, guten Wünschen und Hoffnungen. Mit dem Segen der Schülerinnen und Schüler aus Ludwigslust fangen wir das Jahr gut an. Ein Jahr, von dem wir uns sehnlichst wünschen, dass es schon bald wieder Frieden geben wird“, sagte Schwesig.

Die Aktion Dreikönigssingen ist die weltweit größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder. In diesem Jahr steht es unter dem Motto „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indonesien und weltweit“.

Schwesig: „Es sind in allen Kriegen die Kinder, die besonders leiden. Und auch dort, wo gerade kein Krieg herrscht, sind Kinder von Gewalt betroffen. Auf der ganzen Welt brauchen Kinder unsere Hilfe und Solidarität. Deshalb ist es der richtige Ansatz, Kinder zu unterstützen und sie stark zu machen. Die Aktion Dreikönigssingen ist ein Zeichen für Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft. Ich danke allen, die sich an der Aktion beteiligen und freue mich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei Spenden gesammelt haben, die wir heute an die Sternsinger übergeben.“

Neben den gesammelten Spenden ist es auch möglich, unter der Adresse www.sternsinger.de/spendendose/ online zu spenden. Im vergangenen Jahr kamen rund 40 Millionen Euro zusammen.

Arbeitsmarkt M-V im Dezember 2022

Schulte: Auswirkungen Ukrainekrieg und Coronapandemie machen der Wirtschaft weiter zu schaffen

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 62.000 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 4.800 mehr als im Dezember 2021. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,6 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.200 oder 3,7 Prozent gestiegen.

„Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern spürt nach wie vor die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie. Es zeigt sich jedoch, dass die Lage am Arbeitsmarkt weitestgehend stabil scheint. Um diese Entwicklung weiter voran zu treiben, unterstützen Bund und Land die Unternehmen bestmöglich, beispielsweise über finanzielle Hilfen bei gestiegenen Energiepreisen sowie Förderungen bei Unternehmenserweiterungen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Zunahme der Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich liegt auch im Übergang geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer in die Grundsicherung begründet. Derzeit sind 4.430 ukrainische Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet, im Dezember 2021 waren es insgesamt 200. Das Land fördert mit einem fünf Millionen Euro umfassenden Sonderprogramm die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

„Uns ist eine schnelle Arbeitsmarktintegrationen wichtig, denn wir brauchen die Fachkräfte für ein solides Wachstum der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Männer und Frauen ist es wichtig, dass die Anerkennung ihrer Qualifikationen erfolgt. Die zu erwartenden Neuregelungen des Bundes werden vieles erleichtern, auch bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen“, sagte Schulte.

Im September 2022 – aktuellste Daten – haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 397 Beschäftigte in 40 Betrieben kurzgearbeitet. 164 Betriebe haben im Dezember für 2.706 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Der Zugang zum Kurzarbeitergeld ist weiter unter vereinfachten Bedingungen möglich. Eine Verordnung des Bundes sieht eine Verlängerung bis Ende Juni 2023 vor. Kurzarbeitergeld kann derzeit bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Regulär wäre dies der Fall, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen wären.

Zudem müssen Beschäftigte keine negativen Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) aufbauen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. „Mit dieser Regelung können Arbeitsplätze auch in wirtschaftlich unruhigen Zeit gesichert werden“, sagte Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Oktober-Daten – ist im Vorjahresvergleich auf 587.300 (-100) gesunken. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-2.300), im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie im Baugewerbe (jeweils -500) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.200), im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+800) sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung/ Sozialversicherungen (+600) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Arbeitsmarkt im Dezember 2022

Nürnberg – „Die Arbeitslosigkeit hat im Dezember wie in diesem Monat üblich mit Beginn der Winterpause zugenommen. Bereinigt um saisonale Einflüsse ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +20.000 auf 2.454.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +124.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Dezember 2022 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 20.000 auf 2.454.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 13.000 abgenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 124.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat deutlich um 20.000 gestiegen, da hier auch die zunehmende Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen Berücksichtigung findet. Die Unterbeschäftigung lag im Dezember 2022 bei 3.322.000 Personen. Das waren 238.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 91.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 163.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 50.000 gestiegen. Mit 45,99 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 498.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von September auf Oktober 2022 um 9.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 531.000 auf 34,90 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,44 Millionen Personen hatten im Oktober 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 190.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,16 Millionen ausschließlich und 3,28 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal wurde zuletzt spürbar schwächer, liegt aber weiter auf einem vergleichsweise hohen Niveau. So waren 781.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 7.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Dezember 2022 um 1 Punkt auf 127 Punkte.

748.000 Personen erhielten im Dezember 2022 Arbeitslosengeld, 18.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.814.000. Gegenüber Dezember 2021 war dies ein Anstieg um 226.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.