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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Mehr Termintreue bitte

Schwerin – Termine in der Stadtverwaltung können in Schwerin bequem online reserviert werden – und sind oft lange im Voraus ausgebucht. Viele Schwerinerinnen und Schweriner könnten allerdings schneller einen Termin bekommen, wenn andere Mitbürger gebuchte Termine absagen würden, die sie nicht wahrnehmen können.

„Leider sagt unsere Statistik, dass an vielen Tagen zu etwa jedem fünftem im Voraus gebuchten Termin Bürger nicht erscheinen“, berichtet Ramona Klein, die das Bürger-Büro im Stadthaus leitet. „Wir wünschen uns mehr Termintreue für unseren Bürgerservice. Nicht benötigte Termine abzusagen, ist doch auch eine Frage des Respekts gegenüber unseren Mitarbeiterinnen. Außerdem profitieren davon andere Menschen unmittelbar, weil sie dann schneller einen Termin bekommen, um ihre Angelegenheit zu erledigen“, sagt Silvio Horn, der für den Bürgerservice zuständige Dezernent.

Laut einer Auswertung seines Dezernats wurden im Oktober von den täglich bis zu 200 vergebenen Terminen im Bürgerservice zwischen 8 und 21 Prozent nicht wahrgenommen und nicht abgesagt. Im Dokumentenservice, wo Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden, waren es im Oktober sogar zwischen 16 und 31 Prozent, wobei die Wartezeiten im Online-Terminreservierungssystem oft mehrere Wochen betrugen.

„Gerade für die Reisedokumente werden oft kurzfristig Termine benötigt. Hier machen wir wirklich möglich, was möglich ist. Wir vergeben abgesagte Termine über die Terminhotline kurzfristig neu“, sagt Ramona Klein. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Bürger der Stadtverwaltung tatsächlich mitteilen, dass nicht kommen können. Absagen sind auch kurzfristig unter buergerbuero@schwerin.de möglich.

Und so funktioniert’s:

  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigungsmail des Online-Terminvergabesystems ab. Die E-Mail erinnert Sie nicht nur an den Termin selbst, sondern auch an alle Unterlagen, die Sie für die Erledigung mitbringen müssen
  • Nutzen Sie bei Verhinderung den am Ende der E-Mail gespeicherten Absage-Link, um den Termin zu stornieren.
  • Sie können den Terminaußerdem an den beiden Termin-Hotlines absagen oder über das Funktionspostfach buergerbuero@schwerin.de. Der Termin kann dann im Kalender für einen anderen Bürger wieder freigeschaltet werden oder er wird kurzfristig über die Termin-Hotline vergeben.
  • Sie erreichen das Terminvergabesystem im Stadthaus unter schwerin.de/terminvergabe. Gebucht werden können dort Termine für den Bürgerservice, den Dokumentenservice, das Standesamt, die Ausländerbehörde, das Gesundheitsamt, die Sozialbehörde, die KfZ- und Führerscheinstelle. Außerdem gibt es eine Weiterleitung zum Jobcenter.
  • Sind innerhalb des benötigten Zeitraums keine Online-Termine verfügbar, nutzen Sie bitte die Terminvergabe-Hotline im Bürgerservice: 0385 545-1111oder im Dokumentenservice: 0385 545-1772

Erneut weniger jugendliche Rauschtrinker

  • 387 Kinder und Jugendliche kamen 2021 nach Alkoholmissbrauch in die Klinik – 1,5 Prozent weniger als 2020 / Sozialministerin Drese und DAK-Gesundheit starten Alkoholpräventions-Kampagne „bunt statt blau“

Schwerin – Im vergangenen Jahr mussten in Mecklenburg-Vorpommrn 387 Kinder und Jugendliche nach dem Alkoholrausch klinisch behandelt werden – davon 212 Jungen und 175 Mädchen. Das sind 1,5 Prozent weniger als im Vorjahr (393 Betroffene). Damit setzt sich der rückläufige Trend bei den zehn- bis unter 20-Jährigen während der Pandemie fort: Bereits im ersten Corona-Jahr 2020 gab es im Nordosten einen Rückgang um 24 Prozent im Vergleich zu 2019 (515 Betroffene).

Dies zeigen aktuelle Zahlen* des Statistischen Amtes von Mecklenburg-Vorpommern. Sozialministerin Stefanie Drese und die DAK-Gesundheit setzen ihre Bemühungen in der Alkoholprävention fort und starten unter dem Motto „bunt statt blau“ die Kampagne gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Im 14. Jahr werden die besten Plakatideen von Schülerinnen und Schülern zwischen zwölf und 17 Jahren zum Thema Rauschtrinken gesucht.

Sabine Hansen, Landeschefin der DAK-Landesvertretung in MV sagt: „Wir freuen uns über den anhaltend rückläufigen Trend betroffener Kinder und Jugendlicher. Dennoch ist jede Alkoholvergiftung eines jungen Menschen eine zu viel. Deshalb setzen wir gemeinsam mit Sozialministerin Stefanie Drese unsere erfolgreiche Alkohol-Präventionskampagne ‚bunt statt blau‘ fort und bringen das wichtige Thema in den Schulalltag.“

Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, erklärt: „Ich unterstütze leidenschaftlich diese kreative Auseinandersetzung mit dem Alkoholmissbrauch junger Menschen und bin sehr gern seit vielen Jahren Schirmherrin für diese wichtige Präventionskampagne. Cool ist es, an diesem Wettbewerb teilzunehmen, völlig uncool ist es, sich ins Koma zu trinken. Sehr gut finde ich, dass das Thema Alkoholmissbrauch in den Schulen platziert und damit dort diskutiert wird.“

Die Kampagne richtet sich gegen exzessiven Alkoholkonsum, bei dem Jugendliche binnen weniger Stunden so viel Alkohol trinken, bis sie einen gefährlichen Vollrausch haben. Bundesweit sind 11.000 Schulen zur Teilnahme eingeladen. Diese können das Thema Alkohol im Unterricht behandeln und ihre Schülerinnen und Schüler Plakate entwerfen lassen. Das Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) bietet den Lehrkräften dazu unterstützend umfangreiche Unterrichtsmaterialien und Elterninformationen an, die im Rahmen der Präventionskampagne „Aktion Glasklar“ konzipiert wurden.

Bei dem Plakatwettbewerb warten Geldpreise in Höhe von insgesamt rund 12.000 Euro auf die kreativen Gewinnerinnen und Gewinner. Einsendeschluss ist der 31. März 2023. Danach werden in allen 16 Bundesländern die besten Siegerplakate ausgezeichnet.

Im Juni wählt die Bundesjury mit DAK-Vorstandschef Andreas Storm, den Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, und dem Leiter des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord), Reiner Hanewinkel, aus den 16 besten Landes-Plakaten die Bundessiegerinnen und Bundessieger. Zusätzlich gibt es auch in diesem Jahr auf Landes- und Bundesebene den „Sonderpreis junge Talente“ für die unteren Altersstufen und bundesweit den Sonderpreis „Instagram“ für die besten Bilder, die mit dem Hashtag #dakgesundheit oder #buntstattblau hochgeladen wurden.

Seit 2010 haben bundesweit rund 122.000 Mädchen und Jungen bunte Plakate gegen das Rauschtrinken gestaltet. Alle wichtigen Informationen zur Kampagne „bunt statt blau“ und zum Thema Alkoholprävention gibt es unter www.dak.de/buntstattblau und www.dak.de/aktionglasklar.

*aus deutschen Krankenhäusern entlassene vollstationäre 10- bis unter 20-jährige Patienten mit Wohnort Mecklenburg-Vorpommern, Quelle: Statistisches Amt MV

Auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit

Umgestaltung der Haltestelle Schöffenweg in Rostock

Rostock – In der Hansestadt Rostock soll im Ortsteil Gehlsdorf die Haltestelle Schöffenweg beidseitig ausgebaut werden. Die Haltestelle befindet sich in der Pressentinstraße.

„Die Haltestelle entspricht auf beiden Fahrbahnseiten nicht den heutigen Standards. Darüber hinaus befindet sie sich in der Nähe einer Grundschule. Die Umgestaltung der Bushaltestelle macht den Ein- und Ausstieg für Fahrgäste sicherer. Es ist gut, dass die Bedingungen vor Ort insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler mit der Umgestaltung der Haltestellen auf beiden Seiten deutlich verbessert werden“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse. Die Haltestelle wird im 20-Minutentakt von der Linie 45 der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) angefahren.

Die Haltestelle Schöffenweg in Richtung Warnowblick ist als Haltestelle am Fahrbahnrand ausgebildet. Ein Blindenleitsystem ist nicht vorhanden. Die Haltestellenausstattung besteht aus einem Haltestellenmast mit einem Papierkorb.

Die Haltestelle entspricht auch auf Grund der Bordhöhe nicht dem behindertengerechten Standard. Bei der Haltestelle Schöffenweg in Richtung Dierkower Kreuz ist der Zustand ähnlich. Beispielsweise ist die Breite der Wartefläche unzureichend. „Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein. Zum Ausbau der Bushaltestellen Schöffenweg erfolgte eine Variantenuntersuchung. Im Ergebnis soll das Haltestellenpaar nun näher an die Grundschule gerückt werden.

Die Ausführung beider Haltestellen erfolgt als Haltestelle am Fahrbahnrand. Es wird eine Mittelinsel eingerichtet. Hierdurch soll eine sichere Überquerung während eines haltenden Busses ermöglicht werden“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Jesse weiter.

Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 641.200 Euro. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“.

Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt stehen dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro zur Verfügung; diese sind vollständig bewilligt.

M-V sichert Verbraucherzentrale ab

Das Kabinett hat die Verlängerung der Rahmenvereinbarung beschlossen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wichtig für alle.“

Schwerin – Zum 31. Dezember 2022 läuft die zweite Rahmenvereinbarung des Landes mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. aus. Das Landeskabinett hat daher heute beschlossen, mit einer neuen Rahmenvereinbarung die Zusammenarbeit fortzusetzen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Mit dieser nunmehr dritten Rahmenvereinbarung wird der Verbraucherzentrale ein finanzieller Rahmen in Aussicht gestellt, mit dem sie ihre unabhängige Arbeit mittelfristig kontinuierlich fortführen kann und Planungssicherheit erhält. In den nächsten fünf Jahren geben wir insgesamt rund 4,3 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale.

Damit kann sie ihre Beratungstätigkeit weiterhin absichern. Gerade in Zeiten von Kostensteigerungen auf breiter Ebene sind Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig. Die Verbraucherzentrale informiert über Einsparungsmöglichkeiten und warnt vor Kostenfallen. Somit ist die Verlängerung der Rahmenvereinbarung über das Jahr 2022 hinaus ein wichtiges Signal“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt. Das Geld fließt in die institutionelle Förderung sowie in die Projekte „wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ und „Ernährungswirtschaftlicher Verbraucherschutz.“

„Die Verbraucherzentrale ist ein zentrales Angebot für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit ihren engagierten 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den 28 Energiestützpunkten sind sie unverzichtbar. Ich stehe für eine verlässliche Verbraucherschutzpolitik. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen gut informiert sein. Wer gut informiert ist, kann im Alltag die richtigen Entscheidungen treffen und gleichberechtigt am Markt teilnehmen. Und vor allem, wer die Fallen kennt, kann sie umgehen“, so die Ministerin.

Die geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. Wiebke Cornelius zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung: „Dank der getroffenen Vereinbarung kann das bewährte Angebot der Verbraucherzentrale auch in den nächsten fünf Jahren fortgeführt werden.

Gerade die Energiepreiskrise hat uns gezeigt, dass unser Beratungsportfolio gerade für private Haushalte mit knappen Finanzen eine unverzichtbare Hilfe ist. Verbraucherschutz ist hochrelevant. Daher möchte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern die neue Landesregierung weiter bestärken, mit klaren und mutigen Vorgaben den Verbraucherschutz in allen Bereichen voranzubringen, sozial zu flankieren und es damit den Menschen leichter zu machen, sich nachhaltiger zu verhalten.

Die Verbraucherzentrale ist sich sicher: Ohne starke Verbraucher wird es keine starke Wirtschaft geben. Starke Verbraucherrechte zeigen einen Weg, Wirtschaft und Gesellschaft krisenfester, fairer und nachhaltiger zu gestalten.“

Vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit

Meyer: Mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte

Schwerin – Der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll unter vereinfachten Bedingungen weiter möglich bleiben. Eine entsprechende Verordnung des Bundes sieht eine Verlängerung bis Ende Juni 2023 vor.

„Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit ist ein wichtiger Beitrag auch für die heimische Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein wichtiges Zeichen vom Bund – zur richtigen Zeit. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie machen den Betrieben weiter zu schaffen. Unternehmen und Beschäftigte erhalten mit der Verlängerung mehr Planungssicherheit in wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Die Verordnung soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Kurzarbeitergeld kann derzeit bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Regulär wäre dies der Fall, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen wären.

Zudem müssen Beschäftigte keine negativen Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) aufbauen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Den höheren Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die beispielsweise mindestens ein Kind haben. Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgebern gegenwärtig zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. „Die geplante erneute Verlängerung sichert auch Arbeitsplätze bei uns im Land“, so Meyer weiter.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord haben im Rahmen der „realisierten Kurzarbeit“ im Monat August 343 Beschäftigte in 41 Betrieben kurzgearbeitet. 146 Betriebe haben im November für 1.704 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Die Werte liegen noch etwa auf dem Niveau des Vormonats Oktober. Dass mehr Betriebe Kurzarbeit anzeigen, kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Zukunft des Childhood Hauses gesichert

Schwerin – Sozialministerin Drese kündigte im Rahmen der heutigen Landtagssitzung eine Übernahme der Kosten für das Childhood Haus in Schwerin ab dem 1. Juli 2023 unter Landesbeteiligung an. „Die Gespräche mit den Beteiligten befinden sich auf der Zielgeraden,“ sagte Drese. „Das Childhood Haus ist ein Leuchtturm im Kinderschutz.“

Die Ministerin betonte, dass das Childhood Haus Kindern und Jugendlichen, die von körperlicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, Zuflucht, Unterstützung und multiprofessionelle Begleitung biete. „Nach der Anschubfinanzierung durch die Childhood-Foundation werden wir durch eine neu aufgestellte Finanzierung langfristig jungen Menschen in schwierigsten Lebenslagen helfen“, betonte Drese.

Seit das Childhood Haus Schwerin im April dieses Jahres seine Arbeit aufnahm, seien 67 Kinder und Jugendliche betreut und begleitet worden. Ein Großteil der Betroffenen kam aus der Landeshauptstadt selbst, aber auch Betroffene aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg hätten vom Angebot der Einrichtung profitiert, erklärte die Ministerin in ihrer Rede. Insgesamt werde von einer Betreuung von rund 100 Personen im Jahr ausgegangen.

Drese: „Das Childhood Haus ist für Betroffene ein sicherer Hafen. Hier werden Sie bei der Nachsorge und der schonenden Aufarbeitung der Vorfälle unterstützt und müssen das Erlittene nicht immer wieder neu und in anderen Situationen unterschiedlichen Gesprächspartnern erklären. Auch auf behördlicher Seite ist das Projekt einmalig, denn hier greifen Angebote von Polizei, Justiz, Medizin, Psychologie, Kinder- und Jugendhilfe ineinander. Daher freut es mich sehr, dass die schon länger stattfindenden Gespräche zur dauerhaften Finanzierung zwischen der Landesregierung, der Foundation und der Landeshauptstadt Schwerin kurz vor der Finalisierung sind.“

Ab dem 01. Juli 2023 sei eine Finanzierung durch die Landesregierung, die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim vorgesehen. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 230.000 Euro jährlich für das Childhoodhaus Schwerin sollen zu 40 Prozent und zu gleichen Teilen durch das Justizministerium, das Innenministerium und das Sozialministerium getragen werden. Die verbleibenden 60 Prozent werden durch die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim übernommen.

„Die letzten Detailabsprachen mit den Landkreisen erfolgen derzeit noch, aber es gibt Anlass, optimistisch in die Zukunft zu blicken“, fasste die Ministerin im Landtag zusammen.

Rahmenbedingungen für gute Arbeit

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag das Thema „Mecklenburg-Vorpommern zum Land der Guten Arbeit weiterentwickeln“ diskutiert worden.

„Die Rahmenbedingungen für gute Arbeit müssen in jeder Branche und jedem Wirtschaftszweig gelebt werden. Die Landesregierung arbeitet gemeinsam an der Verbesserung dieser Bedingungen. Hierzu zählen beispielsweise die Weiterentwicklung des Landesvergabegesetzes sowie die Umsetzung der Industriestrategie. Die heimische Industrie steht für hochqualifizierte Arbeitsplätze, gute Löhne, innovative Produkte und moderne Technologien. Industriepolitik zielt dabei auf die Stärkung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrieunternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

 Der Minister machte in diesem Zusammenhang auch auf die veränderten Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) aufmerksam.

„Wir haben die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet. Die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung, das Voranbringen von Innovationen und eine nachhaltige Entwicklung stehen dabei besonders im Mittelpunkt. Das Land hat dabei die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen noch stärker in den Vordergrund gerückt“, so Meyer im Landtag weiter.

So erhalten beispielsweise Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, um fünf Prozentpunkte höhere Fördersätze als Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind. Darüber hinaus stellt die Landesregierung Unternehmen, die gute Löhne zahlen, mit einem Zuschlag von bis zu 5 Prozentpunkten besser. Die Höhe des Zuschlags berechnet sich nach der Höhe der Überschreitung des gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde in Höhe von 12 Euro. Darüber hinaus stehen bei der Investitionsförderung qualitative Kriterien noch mehr im Vordergrund

Darüber hinaus wurde der Entwurf eines Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg gebracht. „Mit der beabsichtigten Gesetzesnovelle soll eine gute Entlohnung sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung gesichert werden.

Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge und damit integraler Bestandteil dieser Strategie“, so Meyer weiter. Gegenwärtig läuft die Ressortanhörung. Der abgestimmte Gesetz-Entwurf soll voraussichtlich im Februar des kommenden Jahres vorliegen.

Wirtschaftsminister Meyer machte im Landtag deutlich, dass es absehbar ist, dass der Bedarf an Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen, an präventiven Angeboten und Information zu Guter Arbeit sowie an Unterstützung von Opfern von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung nicht geringer werden wird. „Aufgrund von zunehmenden Fachkräfteengpässen sind wir auf gezielte Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen.

Die Bundesregierung plant weitere Erleichterungen beim Fachkräftezuzug aus dem Ausland und wird das Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht modernisieren. So wird auch unser Bundesland attraktiver für benötigte Fachkräfte aus Drittstaaten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer. Unterstützung bekommt das Land durch die Beratungsstelle „CORRECT!“.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden durch die Beratungsstelle rund 500 Menschen für ausländische Beschäftigte in M-V und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung beraten und unterstützt. Die Zahl der Beratungen stieg – auch in den Pandemiejahren – vom Jahr 2020 auf 2021 sogar um 18 Prozent.

Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Schwerin – Die Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wird auf Grundlage des Wohlfahrtsfinanz- und -transparenzgesetzes noch transparenter und vergleichbarer ausgestaltet. Das ist nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese die Kernaussage der Stellungnahme der Landesregierung zu den Berichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die am gestrigen Abend im Landtag behandelt wurde.

„Schon jetzt sind wir in Mecklenburg-Vorpommern mit unserem Transparenzgesetz bundesweiter Vorreiter – mit den Ergebnissen aus der Berichterstattung der Spitzenverbände werden wir diesen Status weiter ausbauen“, verdeutlichte die Ministerin.

Einen wesentlichen Schritt hin zu größerer Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtspflege hat Mecklenburg-Vorpommern bereits mit dem 2020 in Kraft getretenen Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz getan, so die Ministerin. Dieses legt u.a. fest, dass die Spitzenverbände in einem Turnus von zwei Jahren das Sozialministerium über die Verwendung der ihnen zugeteilten Finanzhilfen unterrichten.

Die erste dieser Berichterstattungen folgte zum Ende des letzten Jahres. „Die Ergebnisse sind dabei insgesamt erfreulich. Die geschaffenen Transparenzdatenbanken wie auch das Gesetz zeigen Wirkung. Denn die Berichte geben transparent Auskunft über die Verwendung der Mittel“, so Drese.

Die Auswertung zeige aber auch Verbesserungsbedarfe. „Die Verbände haben die Gestaltungsregeln der Berichte teils sehr unterschiedlich ausgelegt. Das erschwert die Vergleichbarkeit der Berichte untereinander, aber perspektivisch auch über mehrere Berichtszeiträume hinweg. Genau hier wollen wir nun ansetzen“, betonte die Ministerin.

Künftig sollen festgelegte inhaltliche und formale Anforderungen, darunter eine verpflichtende Matrix, die Berichterstattung vergleichbarer machen. Entsprechende Abstimmungen laufen bereits, um eine Umsetzung für den nächsten Berichtszeitraum zu ermöglichen.

Drese: „Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine größtmögliche Transparenz im Bereich der Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege schaffen.“

Das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) trat zum 01.01.2020 in Kraft. Die darin geregelte Berichterstattung an das Sozialministerium erfolgt alle zwei Jahre, erstmals am 30.09.2021 und erneut am 30.09.2023.

Zusätzlich wurde eine öffentlich abrufbare Datenbank eingeführt, in die Informationen über Zuwendungen des Landes an die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie an Träger der sozialen Arbeit veröffentlicht werden. Sie ist abrufbar unter www.zuwendung-mv.de.