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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Wohn- und Teilhabegesetz kommt

Landesregierung bringt modernes Wohn- und Teilhabegesetz auf den Weg

Schwerin – Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf von Sozialministerin Stefanie Drese zur Weiterentwicklung des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG) zu einem Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag zur Beratung in dessen parlamentarischen Gremien überwiesen.

„Mit dem neuen modernen Wohn- und Teilhabegesetz reagieren wir auf aktuelle gesellschaftliche und demographische Herausforderungen und berücksichtigen die deutlich individueller gewordene Lebensgestaltung sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für pflegebedürftige Menschen“, sagte Drese nach der Kabinettssitzung. Aufgenommen im WoTG werden deshalb etwa das Tageshospiz, die anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaft und das anbieterverantwortete alternative Wohnen.

Die Ministerin betonte, dass der Erarbeitung des Gesetzentwurfs ein umfangreicher Dialogprozess mit Leistungserbringern, Kostenträgern, Heimaufsichten, Medizinischem Dienst, Nutzenden, Landesseniorenbeirat und Fachaufsicht vorgeschaltet war.

Mit dem Gesetzentwurf werden nach Aussage von Drese Personen mit einem besonderen Schutzbedürfnis durch erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen (WG und betreutes Wohnen) stärker in den Blick genommen. Ferner werde die Flexibilität für kommende Entwicklungen durch angepasste Erprobungsregelungen erhöht.

„Ein wichtiger Teil des WoTG ist zudem die Entbürokratisierung und der konsequente Abbau von Doppelzuständigkeiten und Doppelprüfungen sowohl im Bereich der Pflege als auch der Eingliederungshilfe“, so Drese. „Wir wollen mit unserer Gesetzesinitiative vielmehr die Beratungsfunktion als erste zu prüfende ordnungsrechtliche Option in den Mittelpunkt rücken“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Unser Anspruch ist es, mit diesem Gesetz die Pflege und Eingliederungshilfe zukunftsfester und nachhaltiger aufzustellen sowie die Teilhabe von Nutzenden zu stärken, indem die Anbieter von Wohnformen zukünftig gehalten sind, Mitwirkungsrechte noch besser zu gewährleisten.“

Runder Tisch „Ganztag“ legt Bericht vor

Oldenburg: Schule und Hort nicht als getrennte Systeme betrachten, sondern als kooperative Bildungsgemeinschaft

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Schule und Hort stärker zusammengeführt. Das geht aus dem Ergebnisbericht des Runden Tisches „Ganztag“ hervor, den Bildungsministerin Simone Oldenburg im Kabinett vorgestellt hat. Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse des breit aufgestellten Dialogprozesses zur Umsetzung des ab August 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter.

„Ganztagsbildung ist mehr als Betreuung, sie ist ein zentrales Element für Chancengleichheit, Teilhabe und individuelle Förderung. Unser Ziel ist es, jedes Kind bestmöglich zu unterstützen“, betonte Bildungsministerin Oldenburg. „Wir haben einen Weg gefunden, der Schule und Hort nicht als getrennte Systeme betrachtet, sondern als kooperative Bildungsgemeinschaft.“

Der Bericht basiert auf den Ergebnissen von drei Unterarbeitsgruppen des Runden Tisches, der seit Januar 2024 Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Kita-Trägern, Landtag, Fachverbänden und außerschulischen Kooperationspartnern zusammenbringt. Die Empfehlungen fokussieren sich auf zwei bewährte Modelle: die Grundschule mit ergänzender Hortbetreuung und die ganztägig arbeitende Grundschule in Kooperation mit dem Hort. Beide Modelle sollen auch künftig Bestand haben und dem Bedarf vor Ort gerecht werden.

„Wir schaffen gemeinsam Strukturen, die den Rechtsanspruch mit Leben füllen“, so Oldenburg. „Der Hort wird künftig integraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit sein. Kinder sollen einen fließenden Übergang zwischen Unterricht und Nachmittagsangebot erleben.“

Der Rechtsanspruch sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche vor. Die Unterrichtszeit wird darauf angerechnet. Weisen die Eltern aus beruflichen Gründen einen erhöhten Betreuungsbedarf nach, kann das Kind sogar noch zwei zusätzliche Zeitstunden im Hort verbleiben. Damit ist unter Anrechnung der Unterrichtszeit eine Betreuung im Umfang von bis zu zehn Stunden möglich. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Bis 2029 soll dieser Anspruch für alle Kinder der Jahrgangsstufe 1 bis 4 gelten.

Mit rund 4.000 weiteren Hortplätzen bis 2028 bereiten sich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf den steigenden Bedarf vor. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen durch eine Beteiligung an den Investitionskosten für Ausstattung, Um- und Neubauten mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Über das Investitionsprogramm Ganztag stehen bis Ende 2027 in Mecklenburg-Vorpommern 54,4 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt 11,7 Millionen Euro bereit.

Besonderes Augenmerk legt die Landesregierung auf Qualität: „Mit dem geplanten Kompetenzzentrum ‚Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule‛, kurz Big HuG, wollen wir Grundschulen und Horte langfristig bei der Organisations- und Qualitätsentwicklung begleiten“, kündigte die Bildungsministerin an.

Die Ministerin dankte allen Beteiligten am Runden Tisch für die konstruktive Zusammenarbeit: „Was wir hier schaffen, ist ein Gemeinschaftsprojekt – getragen von dem Willen, Bildung für unsere Kinder besser und gerechter zu machen. Ein Dank geht auch an die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten hatten im Parlament die Initiative für den Runden Tisch ergriffen und einen entsprechenden Landtagsbeschluss erzielt.

Der Bericht wird dem Landtag übermittelt und im Bildungsausschuss beraten. Die nächsten Schritte umfassen die Weiterentwicklung von Kooperationsvereinbarungen sowie das Etablieren von Fortbildungsangeboten und Fachtagen.

Finanzämter am 6. Juni 2025 geschlossen

Notwendige Wartungsarbeiten an steuerlichen IT-Verfahren

Schwerin – Von Freitag, den 6. Juni, bis Sonntag, den 8. Juni 2025, finden in allen Finanzämtern Mecklenburg-Vorpommerns umfassende Wartungsarbeiten an den steuerlichen IT-Verfahren statt.

Die Arbeitsfähigkeit der Finanzämter ist in diesem Zeitraum erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund entfallen am Freitag, den 6. Juni 2025, sämtliche Sprechzeiten – sowohl telefonisch als auch persönlich.

Die technische Wartung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Systeme dauerhaft zu gewährleisten. Das Finanzministerium bittet daher um Verständnis für die Schließzeit.

Nach dem verlängerten Pfingstwochenende stehen die Finanzämter ab Dienstag, dem 10. Juni 2025, wieder wie gewohnt für Auskünfte und Anliegen zur Verfügung.

Allgemeine Informationen sind jederzeit auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Kinder- und Familienzentrum eröffnet

Rostock Groß Klein hat eines der ersten Kinder- und Familienzentren im Land

Rostock – In Rostock Groß Klein wurde am Sonnabend eines der ersten Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) in Mecklenburg-Vorpommern im Beisein von Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm offiziell eröffnet. Das KiFaZ ist direkt der Kita Naturwerkstatt angeschlossen und setzt damit das Konzept „Alles unter einem Dach“ in idealer Weise um.

„Die Idee dahinter ist, in einer Kindertageseinrichtung gleichzeitig auch Angebote für Familien vorzuhalten und Familien dort abzuholen, wo Sie sich morgens und am Nachmittag aufhalten – unabhängig von Herkunft, Lebenslage oder Sprache“, verdeutlichte Grimm in ihrem Grußwort für die Landesregierung.

Häufig würden Hilfsangebote an der Hemmschwelle scheitern, sie in Anspruch zu nehmen, erläuterte Grimm. Durch die Kopplung an vertraute Orte könnten Informations-, Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien viel besser vermittelt und in Anspruch genommen werden, so die Staatssekretärin.

Die Etablierung dieser neuartigen Kinder- und Familienzentren in den kommenden Jahren im gesamten Land sei deshalb ein familienpolitischer Meilenstein. Das Land stellt aus dem Europäischen Sozialfonds bis Ende 2028 dafür gut fünf 5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit den Kinder- und Familienzentren verfolgen wir ein hohes Ziel. Mindestens 16 solcher KiFaZe wollen wir in den nächsten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern etablieren“, gab Grimm bekannt. Alle Landkreise und kreisfreien Städte sollen abgedeckt werden.

Grimm: „In Rostock als größter Stadt des Landes gibt es bereits zwei KiFaZe – in Lütten Klein und nun auch in Groß Klein und damit mitten im Leben, in Stadtteilen, in denen viele Familien leben, die überdurchschnittlich häufig Herausforderungen meistern müssen.“

Kurwald Wustrow eröffnet

M-V setzt Maßstäbe für Wald und Gesundheit

Wustrow – Im Ostseebad Wustrow wurde heute feierlich der neue Kurwald eröffnet – ein 2,3 Hektar großes Waldgebiet, das ab sofort Erholungsort, Gesundheitsraum und Naturerlebnis zugleich ist. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus würdigte die Eröffnung als wegweisendes Projekt für den gesundheitsbezogenen Waldtourismus und die nachhaltige Nutzung öffentlicher Wälder.

„Wälder wie der in Wustrow sind echte Multitalente“, sagte Minister Backhaus. „Sie schützen unser Klima, reinigen die Luft, bieten Lebensraum – und sie wirken heilsam auf Körper und Seele. Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig: Der Aufenthalt im Wald senkt Blutdruck, reduziert Stress, stärkt das Immunsystem und verbessert die Lebensqualität.“

Mit seiner ruhigen Lage zwischen Ort, Strand, Deich und Ostseeklinik eignet sich der neue „Wald am Park“ in idealer Weise für Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen Erkrankungen. Das Projekt entstand unter intensiver Mitwirkung der Gemeinde, der Kurklinik Wustrow sowie zahlreicher lokaler Akteure.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bundesweiter Vorreiter bei der Ausweisung von Kur- und Heilwäldern“, betonte Backhaus. „Mit aktuell sieben bereits anerkannten Gesundheitswäldern auf insgesamt 250 Hektar und weiteren in Vorbereitung zeigen wir, welchen Stellenwert eine moderne, gesundheitsorientierte Forstpolitik für uns hat.“

Auch für die Entwicklung des ländlichen Raumes sei der Kurwald im Ostseebad Wustrow ein starkes Signal. Rund 775.000 Euro an Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wurden für das Projekt bewilligt. Barrierefreie Wege, Sport- und Spielanlagen, Sitzgelegenheiten und Pflanzungen machen den Kurwald Wustrow zu einem inklusiven und familienfreundlichen Ort.

„Hier ist ein Naturraum entstanden, der Menschen verbindet – jung und alt, gesund und krank, Einheimische und Gäste“, so Backhaus. „Das zeigt: Nachhaltige Forstpolitik ist mehr als Waldwirtschaft – sie ist aktiver Umwelt-, Gesundheits- und Sozialschutz.“

Die rechtliche Anerkennung als Kurwald gemäß § 22 Landeswaldgesetz steht noch aus, ist aber bereits in Vorbereitung. Minister Backhaus sicherte zu: „Wustrow wird schon bald offiziell in die Liste der Kurwälder Mecklenburg-Vorpommerns aufgenommen.“

Konferenz der Verbraucherschutzminister*innen

M-V setzt wichtige Signale für Verbraucherinnen und Verbraucher  /  Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt begrüßt die VSMK-Beschlüsse zu Fluggastrechten und Energiepreisausgleich.

Berlin – Auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister (VSMK) in Berlin hat Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich Beschlussvorschläge eingebracht. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir haben Signale gesetzt, die vielen auf den Nägeln brennen. Die VSMK dringt darauf, die alte EU-Fluggastrechte-Verordnung zu überprüfen. Auch fordern wir einen Ausgleich der Energiepreisbelastung.“

Fluggastrechte-Verordnung reformieren

„Es ist überfällig, dass auf EU-Ebene die über zwanzig Jahre alte Fluggastrechte-Verordnung überprüft wird. Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen dankbar, dass sie das auch sehen. Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, sich nachhaltig für eine Reform einzusetzen. Wichtig ist: Entschädigungsansprüche sollten bereits bei drei Stunden verspäteten Abflugs gelten. In der Verordnung sollte auch künftig verankert werden, dass Ausgleichs- und Erstattungsansprüche innerhalb von zwei Werktagen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfüllt werden.

Zumindest sollten Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Undurchsichtig und damit verbraucherunfreundlich sind die unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften bei Größen für Handgepäck. Eine Vereinheitlichung ist anstrebenswert. Neben der Information über die Fluggastrechte gehört auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle“, so die Ministerin.

Entlastung nach Energiepreis-Belastung gefordert

„Die Belastungen durch hohe Energiepreise der letzten Jahre sollte zeitnah ausgeglichen werden. Dazu hat sich die Konferenz bekannt. Es ist an der Zeit, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Großteil der staatlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zurückzugegeben.

Dazu könnte im Klima- und Transformationsfonds mit Hilfe der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung ein institutioneller und damit langfristiger und verlässlicher Rückverteilungsmechanismus verankert werden. Denn eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiepreisen ist dringend erforderlich. Die Stromsteuer sollte auf das europarechtlich mögliche Minimum gesenkt werden wie auch die Netzentgelte als wesentliche Preistreiber.

Die Umlagen für reduzierte Netzentgelte privilegierter Unternehmen sollten aus Mitteln der Wirtschaftsförderung und nicht per Umlage durch die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziert werden. Die VSMK hat nun den Bund aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbraucherstrompreise bis auf den EU-Durchschnitt abzusenken und hierzu alle Umlagen, Abgaben und Steuern kritisch zu überprüfen“, sagte Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt nach der Konferenz in Berlin.

Stabilisierung der Krankenhauslandschaft

Schwerin – Auf Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen hat der Bundesrat am (heutigen) Freitag eine Entschließung zur Krankenhausreform gefasst. Darin wird die neue Bundesregierung aufgefordert, zusätzliche Mittel als Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft bis zum vollständigen Greifen der Reform zur Verfügung zu stellen.

„Ein struktureller Inflationsausgleich für die Krankenhäuser für die Jahre 2022 und 2023 ist notwendig, um die erheblichen nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Krankenhäuser auszugleichen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Länder. Konkret regen die Länder eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent an.

Als Begründung führen die Länder aus, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Inflationsraten und die Steigerungen der Personalkosten signifikant über den maximal möglichen Steigerungen des Landesbasisfallwertes lagen. Das habe zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen.

Drese betonte, dass die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossenen Regelungen derzeit nur Verbesserungen für künftige Kostenentwicklungen vorsehen. „Die Länder haben mit Freude deshalb die Passagen im Koalitionsvertrag des Bundes aufgenommen, die Lücke bei den Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu schließen“, so die Ministerin.

Drese: „Unsere Bundesratsinitiative flankiert damit das Vorhaben der Bundesregierung, das von der neuen Bundesgesundheitsministerin letzte Woche im Bundestag bestätigt wurde. Unsere Krankenhäuser brauchen im anstehenden Strukturwandel weitere Unterstützung zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung.“

Ausgezeichnet mit der „Blauen Flagge“

27 Badestellen und 6 Sportboothäfen in MV mit Gütesiegel der „Blauen Flagge“ ausgezeichnet

Heiligendamm – Heute fand im Seeheilbad Heiligendamm die Verleihungsveranstaltung der Blauen Flagge für Badestellen und Sportboothäfen in Mecklenburg-Vorpommern statt. Insgesamt konnten 22 Badestellen an der Küste, 5 Badestellen an Binnenseen sowie 6 Sportboothäfen diese hohe Auszeichnung erhalten.

Damit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 erneut bundesweit die meisten mit dem Gütesiegel ausgezeichnete Badestellen. Die Blaue Flagge ist das erste gemeinsame internationale Umweltsymbol für Badestellen und Sportboothäfen an Küsten sowie Binnengewässern und wird seit 1987 verliehen. Sie wird von der „Foundation for Environmental Education“ (FEE) vergeben.

Um die Blaue Flagge können sich Betreiber/ Kommunen und Vereine bewerben. Die Kriterien für die Blaue Flagge für Badestellen und Sportboothäfen betreffen vier größere Bereiche:

  • Ausgezeichnete Badegewässerqualität
  • Umweltkommunikation und Nachhaltigkeitsbildung für Gäste, Einwohner und Mitarbeiter
  • Umweltmanagement (stetige Verbesserung im Bereich Abfall, Energie- und Wasserverbrauch, sensibler Umgang mit Umwelt und Natur
  • Service und Sicherheit (sehr gute Ausstattung im Bereich Infrastruktur und Sicherheit)

Die Blaue Flagge wird immer lediglich für eine Saison verliehen und darf nur sichtbar wehen, solange alle Kriterien erfüllt sind. Insgesamt 22 Badestellen und Häfen in Mecklenburg-Vorpommern haben die Auszeichnung mit der Blauen Flagge schon öfter als 20mal erhalten.

Im Mittelpunkt der Verleihungsfeier stand das ausrichtende Seebad Heiligendamm (Bad Doberan). Als erste Badestelle in Deutschland überhaupt wurde Heiligendamm in diesem Jahr die Blaue Flagge zum 30. Mal verliehen.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese gratulierte allen Badestellen und Sportboothäfen, die mit der Blauen Flagge ausgezeichnet wurden: „Mecklenburg-Vorpommern ist mit 2.000 km Ostseeküste und über 2.000 Seen eines der beliebtesten Urlaubsziele in Deutschland. Hier steht neben guter Badewasserqualität, der saubere und sichere Badestrand im Vordergrund für unsere Gäste. Der Erfolg kommt nicht von ungefähr, sondern ist ein hartes Stück Arbeit vieler Akteure. Ihnen allen gilt mein großer Dank.“

Eine wichtige Rolle nehmen dabei die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte ein, die die Badewasserqualität in der Saison an 493 Badestellen kontinuierlich nach EU-Vorgaben überprüfen. Danach haben mehr als 96 Prozent der überwachten Badegewässer über Jahre eine ausgezeichnete oder gute Wasserqualität. „Auch das ist eine hervorragende Quote und beste Werbung für unser Tourismusland“, so Drese.

Informationen zu allen 493 überwachten Badegewässern im Land finden Sie unter https://www.badewasser-mv.de/ oder in der App Badewasser MV.