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Kategorie: Klimaschutz

Niedrigwasser an der Alten Elde

Neues Wassermanagement erforderlich

Grabow – Die Alte Elde bei Grabow hat in den vergangenen Jahren vermehrt niedrige Wasserstände und Durchflüsse gezeigt mit Folgen für die Umwelt: Bürger der Stadt Grabow berichteten in der Vergangenheit u.a. von einzelnen Fisch- und Schildkrötensterben.

Das geringe Wasserdargebot in der Müritz-Elde-Wasserstraße, von der die Alte Elde in Grabow abzweigt, hat auch Auswirkungen auf die Schiffahrt, die Landwirtschaft und die Fischerei. Zeitweise mussten Einschränkungen und Verbote der Wasserentnahmen verhängt werden.

„Lange Trockenperioden in den Jahren 2018 bis 2023 haben dazu geführt, dass viele Gewässer im Land zu wenig Wasser führen und auch die Grundwasserstände Tiefstwerte erreichen haben. Einzelne regenreiche Phasen werden diese Situation nicht ändern können.

Was wir brauchen, ist eine gleichmäßige Verteilung von Niederschlägen über mehrere Jahre hinweg, so dass das Wasser bis in große Tiefen gelangen und dort die Grundwasserleiter wieder füllen kann. Eine wichtige Aufgabe ist deshalb nach wie vor, Wasser in der Landschaft zu halten, damit es genug Zeit hat, um ins Grundwasser zu versickern.

Dieser und anderen Herausforderungen begegnen wir mit unserer Landeswasserstrategie, deren Kernpunkte ich kürzlich auf der MeLa vorgestellt habe“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Bereits im Mai 2023 gab es auf Initiative von MdB Ina Latendorf einen Vor-Ort-Termin im Grabower Rathaus mit Vertretern der Stadt Grabow, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe und des Landkreises Ludwigslust-Parchim, um neue Wege für das Wassermanagement an der Alten Elde zu erörtern.

Hierbei wurde u.a. eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schifffahrtsverwaltung und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vereinbart.

Das Treffen hat laut Backhaus bereits Früchte getragen: „Am 7. September 2023 lag der Durchfluss in der Alten Elde bei 70 Liter pro Sekunde. Dies ist deutlich zu wenig, um die Ökosystemfunktionen im Gewässer zu bewahren.

Nach Hinweisen hat sich das StALU WM an das WSA Elbe gewandt und am gleichen Tage darauf verständigt, die Abgabe aus dem Schweriner See zeitweise zu erhöhen und der Alten Elde mehr Wasser zuzuschlagen. Hier haben die Verantwortlichen schnell und pragmatisch gehandelt“, stellte er fest.

Am kommenden Donnerstag, dem 5. Oktober 2023, lädt Frau Latendorf zu einer erneuten Gesprächsrunde, um die aktuelle Entwicklungen und Ergebnisse seit dem ersten Treffen auszuwerten.

 „Der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser wird uns gerade mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel weiter beschäftigen. Auf Basis der Wasserstrategie von Land und Bund werden wir die Priorisierung von Wassernutzungen in Zukunft neu verhandeln müssen“, sagte Backhaus.

Sowohl die Müritz-Elde-Wasserstraße als auch die Alte Elde sind Bundeswasserstraßen. Die Zuständigkeit liegt bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Sie hat nach § 8 Bundeswasserstraßengesetz für die Erhaltung der Schiffbarkeit zu sorgen, aber auch den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen.

Das Heizungsgesetz kommt

Berlin – Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.

Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.

Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.

Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Moorschutz

Backhaus vertritt Interessen von M-V in Brüssel

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, wirbt heute in Brüssel (Press Club Brussels, Rue Froissart 95) im Rahmen eines Fachforums zum Thema Moore und Klimaschutz, an dem auch Vertreter der EU-Kommision, des EU-Parlaments und des Greifswalder Moor Centrums teilnehmen, für zusätzliche EU-Mittel zur Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen und zur Etablierung alternativer Bewirtschaftungsformen.

„Moorschutz darf kein Nischenthema des Naturschutzes sein, sondern ist eine Frage der Landnutzung und in den meisten Fällen der Landwirtschaft. Mit reinen Naturschutzgroßprojekten, in denen große Flächen aus der Nutzung gehen, werden wir unsere Ziele nicht erreichen und keine Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten.
Moorschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort.

Der Staat kann Moorschutz nicht von oben festlegen und durchsetzen. Wir müssen Angebote und Anreize schaffen. Die Landwirtschaft ist unser wichtigster Partner im Moorschutz und ich bin dankbar, dass der Bauernverband in MV uns hier so konstruktiv zur Seite steht und Moorschutz als Chance sieht. Dabei müssen wir uns auch von alten Denkmustern trennen. Landwirtschaftliche Produkte können auch Kohlenstoffzertifikate sein, die auf einer wiedervernässten Fläche quasi angebaut werden. Wir haben gezeigt, dass die Nachfrage aus der Gesellschaft hierfür sehr groß ist!“, sagte Minister Backhaus auf dem Podium.

Minister Backhaus machte unmissverständlich deutlich, was Mecklenburg-Vorpommern von der EU braucht, um einen besseren Moorschutz umsetzen zu können:

  • zusätzliche ELER- und EFRE Mittel, da es im investiven Moorschutz Kürzungen von 20 auf knapp 6 Millionen Euro gab, auf Grundlage der bereits geförderten Vorplanungen aber ein Mittelbedarf von über 40 Millionen Euro vorliegt;
  • zusätzliche technische Hilfe, um Personalengpässe in den Genehmigungsbehörden zu reduzieren,
  • einen Verzicht auf eigene Beratungs- und Bewilligungsstrukturen, die in den einzelnen Bundesländern schon längst vorhanden sind,
  • sowie eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes im ELER, da rund 30 Prozent der Projektkosten in der administrativen Umsetzung versinken.

Backhaus betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesklimaschutzgesetz, der Erarbeitung einer Moorschutz- und Landnutzungsstrategie sowie dem Aufbau einer Moorschutzagentur und der Ausbildung von Moorschutzspezialisten aus Mitt des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wichtige Weichen stellt, um die Moore im Land nass zu bekommen. In M-V gibt es 287.900 ha Moor. Das sind rund 12 Prozent der Landesfläche.

Von der gesamten Moorfläche werden 159.098 ha landwirtschaftlich genutzt (55 %); hiervon wiederum 139.980 ha als Dauergrünland und 19.118 ha als Acker. Weitere 49.509 ha der Moore sind in forstwirtschaftlicher Nutzung. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Mio. Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 % der gesamten THG von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Informationen zu Förderinstrumenten

  1. Moorschutzprojekte wurden bislang mit investiven ELER-Mitteln im Rahmen der Naturschutz-Förderrichtlinie gefördert. Diese Art der Förderung ist langwierig, weil es Vorhabenträger braucht, die mit wesentlichen Mitteln in Vorleistung gehen, bevor die Förderung ausgezahlt wird. Alle notwendigen Flächen müssen im Vorfeld gesichert sein und gingen bislang in der Regel aus der Nutzung. Die ELER-Mittel werden in der neuen Förderperiode von 21 Mio. Euro auf 5,85 Mio. Euro gekürzt
  2. Erstmalig werden investive Moorschutzmaßnahmen bald auch mit EFRE-Mitteln anhand einer Moorschutzpauschale mit insgesamt 18 Mio. Euro gefördert. Vorhabenträger erhalten für 20 Jahre 120 Euro je Tonne CO2-Äq, die aufgrund einer dauerhaften Wasserstandsanhebung nicht mehr emittiert wird.
  3. Neu ist ebenfalls die AUKM „Moorschonende Stauhaltung“ im Rahmen der zweiten Säule der GAP. Hier erhalten Bewirtschafter 450 Euro je ha für die Einstellung eines jahresdurchschnittlichen Zielwasserstands von 10 cm unter Flur und 150 Euro für 30 cm unter Flur. Die Förderung soll die Ertragsminderung infolge höherer Wasserstände kompensieren.
  4. Die Förderung des Bundes durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz im Umfang von 4 Mrd. Euro bleibt weiter hinter den Erwartungen zurück. Die Förderrichtlinien für das Handlungsfeld 1 „Moore“ ist in Abstimmung und sieht zahlreiche Verschlechterungen im Vergleich zur Landesförderung durch EU-Mittel vor. So sind Eigenanteile in Höhe von 30% durch die Vorhabenträger vorgesehen. Es ist nicht vorstellbar, dass dann Anträge gestellt werden.
  5. Neben den durch öffentliche Mittel gespeisten Förderprogrammen stehen auch die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten MoorFutures zur Verfügung. Mit diesen auf Moorwiedervernässung basierenden Kohlenstoffzertifikaten gelingt es, auch privates Kapital für Moorprojekte zu akquirieren. Derzeit werden Möglichkeiten abgestimmt, dies mit anderen Förderprogrammen zu koppeln, so das Synergien genutzt werden können. Der hochanerkannte MoorFutures-Standard soll als EU-weiter Standard angeboten und etabliert werden.

Mehr Klimaschutz im globalen Süden

M-V kooperiert mit Bundesstiftung

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern wird zukünftig stärker eine nachhaltige Entwicklung und den globalen Klimaschutz voranbringen. Dazu wird das Ministerium offizieller Unterstützer der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima. Die Stiftung wurde 2018 durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiiert. Ziel der Stiftung ist es, qualitativ hochwertige Klimaschutzprojekte des Globalen Südens zu unterstützen.

Dazu sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus: „Treibhausgase machen nicht an den Grenzen der Staaten halt. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn wir die globalen Anstrengungen verstärken. Mit dem Landesklimaschutzgesetz und dem korrespondierenden Maßnahmenplan werden wir einen Fahrplan vorlegen, wie wir bis 2040 klimaneutral werden. Darüber hinaus wollen wir von uns erarbeitete und bewährte Instrumente wie die Ökowertpapiere beispielsweise den Ländern des Globalen Südens anbieten und zur Verfügung stellen. Über die damit verbundene internationale Anerkennung freue ich mich sehr.“

Die Vorständin der Stiftung Allianz Entwicklung und Klima, Dr. Olivia Henke, begrüßte die Unterstützung des Ministeriums: „Mit Mecklenburg-Vorpommern konnten wir einen wichtigen Partner gewinnen, der sich bereits seit vielen Jahren stark für den Klimaschutz, u.a. mit den Ökowertpapieren wie den MoorFutures und der Waldaktie engagiert und Vorreiter ist. Gemeinsam wollen wir uns nun stark machen für die Verbindung von Entwicklung und Klima und dem Klimawandel als drängender Herausforderung unserer Zeit begegnen. Der Zusammenarbeit mit dem Ministerium sehen wir mit Freude entgegen!“

Basis für die Kooperation sind zunächst die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten Ökowertpapiere, die grundsätzlich in Länder des Globalen Südens transferiert werden können. „Das Klima ändert sich global, daher ist es egal in welcher Region der Erde ein durch Waldaktien finanzierter Wald oder ein durch MoorFutures finanziertes Klimamoor umgesetzt wird, um dem Klimawandel entgegenzuwirken“, betonte Minister Backhaus, „Ich erinnere in diesem Kontext an das Projekt „Waldaktie der Savanne“, welches wir vor einigen Jahren mit dem Verein Deutsch-Afrikanische-Zusammenarbeit umgesetzt haben. Wir werden diesen Ansatz der internationalen Zusammenarbeit auch in unser Klimaschutzgesetz aufnehmen.“

Ökowertpapiere aus Mecklenburg-Vorpommern genießen einen guten Ruf und werden durch Unternehmen stark nachgefragt. Für international tätige Unternehmen sind aber auch qualitativ hochwertige Klimaschutzprojekte in Ländern des Globalen Südens von Interesse. Die Ökowertpapiere wie die MoorFutures können hier sehr hilfreich sein, da sie für diese Unternehmen quasi eine Brücke bilden können. Dazu Dr. Olivia Henke: „Internationale Projekte auf zwei Standbeinen sind ein bedeutender Ansatz und für mich bestens vorstellbar: ein gut erreichbares und besuchbares Präsenzprojekt in Mecklenburg-Vorpommern und dazu parallel laufende internationale Projekte in Ländern des Globalen Südens.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Waldaktie, den MoorFutures, dem Streuobstgenussschein und dem HeckenScheck bislang vier Ökowertpapiere entwickelt. Ziel der Ökowertpapiere ist es, für die Neuanlage bzw. die Wiederherstellung der Basisbiotope Wald, Moor, Streuobstwiesen und Hecken private Mittel zu akquirieren. Die Ökowertpapiere basieren auf qualitativ hochwertigen Standards und Methoden. Sie wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, zuletzt im Rahmen der UN Dekade Wiederherstellung der Ökosysteme. Weitere Informationen unter Zukunft durch natur­basierte Lösungen – z-eco.de

Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima erklärt auf ihrer Homepage: „Die ambitionierte Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen sowie deren hochwertiger Ausgleich ist der zentrale Ansatz aller Aktivitäten. Zuletzt nicht vermeidbare Treibhausgas-Emissionen werden dort ausgeglichen, wo sie die höchste Entwicklungswirkung zeigen: in hochqualitativen Klimaschutzprojekten in Ländern des globalen Südens. Unterstützer:innen der Allianz machen damit deutlich, dass Klimaschutz eine globale Herausforderung ist, die globale Perspektiven einschließen muss.

Seit 2020 wird die Allianz durch die gleichnamige Stiftung getragen und weiterentwickelt. Die Unterstützer:innen wirken daran mit, eine bessere und klimagerechtere Welt zu gestalten. Die Stiftung steht in partnerschaftlicher Verbindung mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, welche die Allianz für Entwicklung und Klima 2018 initiiert hat.

Landwirtschaftliche Dürren

Windräder sind nicht für landwirtschaftliche Dürren verantwortlich

Schwerin – Einen kausaler Zusammenhang zwischen landwirtschaftlichen Dürren und dem Betrieb von Windkraftanlagen im ländlichen Raum sieht die Forschung derzeit nicht. Dies betonte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel stellvertretend für Agrarminister Dr. Till Backhaus im Schweriner Landtag. Minister Backhaus konnte aufgrund der laufenden Agrarministerkonferenz in Kiel nicht persönlich an dem Plenum teilnehmen.

„Landwirtschaftliche Dürren entstehen aus einer Vielzahl von Gründen wie geringer Niederschlag, hohe Verdunstung in den Sommermonaten und Landnutzungsveränderungen, die alle im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Welchen Einfluss Windparks haben, wird seit einigen Jahren durch renommierte Forschungsinsitute, wie dem Fraunhofer-Insitut für Windenergiesysteme in Oldenburg oder dem Helmholtz-Zentrum in Geesthacht untersucht.

Wir haben ein hohes Interesse daran, dass weitere Studien in diesem Bereich erfolgen, um die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die öffentlichen Belange im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahren noch umfassender bewerten zu können. Die Landesregierung steht zum Ausbau von Windkraftanlagen, der maßgeblich dazu beiträgt, die Klimaziele zu erreichen, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken und die Energieversorgung kostengünstig und nachhaltig zu gestalten“, sagte Minister Pegel.

Im X-Wakes Projekt des Fraunhofer IWES werden beispielsweise die Veränderungen der Windbedingungen durch Offshore-Anlagen in der Nordsee untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich die Windparkcluster gegenseitig beeinflussen und welche Auswirkungen ein großflächiger Ausbau der Offshore-Windparks auf die zukünftigen Windverhältnisse haben wird. Mit den Messergebnissen des Projekts werden Computermodelle weiterentwickelt, um mit diesen die Erträge der Windparks für künftige Ausbauszenarien unter realistischen Bedingungen vorhersagen zu können.

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht widmet sich in seinen Forschungsvorhaben den Auswirkungen großer Offshore-Windparks in der Nordsee auf die Pflanzen und Tiere, das Nahrungsnetz und die Ökosystemfunktionen. Die mikroklimatischen Auswirkungen sind Inhalt von Studien amerikanischer Wissenschaftler: Sie haben herausgefunden, dass die von Windkraftanlagen verursachten Turbulenzen einen Austausch von Feuchtigkeit, Energie und Luftmassen in den bodennahen Luftschichten bewirken. Dies kann auch zu einer Erwärmung der bodennahen Luftschichten insbesondere in den Nachtstunden führen.

Für die Analyse meteorologischer Vorgänge im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien stehen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) der Deutsche Wetterdienst (DWD) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zudem zwei Bundesoberbehörden zur Verfügung, die die wissenschaftlichen Ressourcen für die Bearbeitung dieser sehr komplexen naturwissenschaftlichen Vorgänge besitzen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern plant nicht, parallel zu diesen Bundesbehörden Doppelstrukturen im Land zu schaffen.

Sollte sich aus den Ergebnissen der Forschungsprojekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien Handlungsbedarf ergeben, wäre dieser insbesondere bei den weiteren Planungen, insbesondere bei der Ausweisung von Eignungsgebieten, zu berücksichtigen.

Neue Aktion auf der WEMAG-Crowd startet

Förderung für regionale Nachhaltigkeitsprojekte / Die WEMAG stellt auf ihrer Crowdfunding-Plattform im Aktionszeitraum vom 4. Oktober bis zum 1. November 2023 eine Fördersumme von 15.000 Euro für Nachhaltigkeitsprojekte bereit.

Schwerin – Der Startschuss für die erste Nachhaltigkeits-Aktion auf der Crowdfunding-Plattform der WEMAG ist gefallen. Unter dem Motto „Gemeinsam für 1,5 Grad“ möchte der Ökoenergieversorger besonders nachhaltige Projekte unterstützen, die einen Beitrag leisten zur Reduktion der CO2-Emissionen, zum Energiesparen, zum Schutz von Biodiversität und Artenvielfalt oder zu gezielter Umweltbildung. Hintergrund ist das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen sowie die eigene Verantwortung des Unternehmens für die Umwelt, die Region und kommende Generationen.

„Unser Nachhaltigkeitsansatz bezieht sich auf die Dimensionen Ökonomie, Umwelt und Soziales. Wir orientieren uns an den 17 Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDG). Mit unserer Crowdfunding-Plattform wollen wir das soziale Engagement in der Region fördern und durch Aktionen wie diese ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit setzen“, erklärt Anna Steyer, verantwortlich für die Crowdfunding-Plattform der WEMAG.

Die WEMAG hat für die neue Aktion den Fördertopf mit 15.000 Euro gefüllt. „Wir wollen damit besondere Projekte fördern, die sich mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit befassen. Die Spannbreite reicht dabei von Initiativen zur Umweltbildung bis zu technischen Lösungen“, führt Diana Kuhrau, Leiterin der WEMAG-Kommunikation aus.

Hinter Crowdfunding steckt der Gedanke, dass eine Anzahl von Menschen gemeinsam ein Projekt finanziell unterstützt, sodass das gesteckte Ziel erreicht werden kann. Diese Schwarmfinanzierung hat gleichzeitig viele nachhaltige Effekte, die über die Finanzierung des Projektes hinaus wirken. Sie stärkt zum Beispiel das Selbstbewusstsein innerhalb von Vereinen und Organisationen sowie das positive Image nach außen. Häufig können durch eine Kampagne neue Mitglieder gewonnen werden. Es ist eine gute Möglichkeit, die eigene Organisation weiterzuentwickeln. Die WEMAG-Crowd bietet dafür eine digitale Plattform, die professionelle Unterstützung durch Projekt-Coaches bei der Durchführung des Projektes und nicht zuletzt einen eigenen Fördertopf.

Seit 2018 werden regionale Projekte mithilfe der Plattform umgesetzt. Die WEMAG unterstützt mit ihrem Engagement gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Bildung, Nachhaltigkeit und Umwelt, die in Mecklenburg-Vorpommern und dem nördlichen Brandenburg beheimatet sind.

In den kommenden Wochen haben Engagierte die Möglichkeit, ihre Projekte einzureichen. Der Aktionszeitraum beginnt am 4. Oktober und endet am 01. November 2023. Als zusätzlichen Anreiz erhalten die ersten 5 Projekte eine Startfinanzierung von je 300 Euro.

Die WEMAG beteiligt sich mit dieser Aktion an den Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit. Sie wurden 2012 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufen, der die Bundesregierung berät. Die Aktionstage sollen vorbildliches Engagement in ganz Deutschland sichtbar machen und die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Nachhaltigkeit erhöhen. Gleichzeitig werden überall in Europa Menschen im Rahmen der Europäischen Nachhaltigkeitswoche von Ende September bis Anfang Oktober aktiv.

Hier geht es zur Aktions-Seite auf der WEMAG-Crowd: https://crowd.wemag.com/nachhaltigkeit

Heizungsgesetz verabschiedet

Berlin – Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 399 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung.

275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit  vor.

Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.

Klimaschutz-Treffen im Ministerium

Schwerin – Rund 70 Vertreter aus Wirtschaft, Politik sowie Landes-, Landkreis- und Kommunalverwaltung diskutierten heute im Klimaschutzministerium in Schwerin gemeinsam mit Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus über rund 30 klimarelevante Modellprojekte, die auf Teilhabe und Akzeptanz ausgelegt sind und vor allem darauf abzielen, dass die enerierte Wertschöpfung in M-V bleibt.

„Die hohe Teilnehmerzahl verdeutlich die Bedeutung des Themas“, sagte Minister Backhaus in seiner Begrüßungsrede. „Mein Ziel und unsere aller Aufgabenstellung ist es, Modellprojekte voranzubringen, handelnde Akteure miteinander zu verknüpfen und dafür zu sorgen, dass die Kommunen und Gemeinden – also die Menschen vor Ort – von Klimaprojekten profitieren. Letzteres ist aus meiner Sicht ein zentraler Faktor, wenn es darum geht, Akzeptanz zu schaffen.

Ich denke dabei ganz klar an den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder an die Maßnahmen, die Eingang in unser Landesklimaschutzgesetz finden sollen. Derzeit werden alle Erkenntnisse, die wir aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gewonnen haben mit den zuständigen Ressorts abgestimmt. Grundsätzlicher Klimaschutz als kommunale Verpflichtung ist nicht im Gesetz festgelegt. Als Soll-Vorschrift ist festgehalten, die Tätigkeiten der Landkreis-, Amts- und Gemeindeverwaltungen in eigener Verantwortung bis 2040 klimaneutral zu organisieren“, führte er aus.

Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz MV für die Kommunen ergeben sich aus der Umsetzung der Bundesgesetzgebungen:

Das Klimaanpassungsgesetz wird derzeit im Bundesrat behandelt und sieht eine Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte für Kommunen über 10.000 Einwohner sowie für kreisfreie Städte und Landkreise vor.

Das Energieeffizienzgesetz steht im Herbst zum Beschluss im Bundestag. Es legt fest, dass alle öffentliche Stellen ihren Energieverbrauch jährlich um 2 Prozent reduzieren sollen. Es schreibt die Einführung eines entsprechenden Energiemanagementsystems vor. Finanzierungsfragen zur Umsetzung des Gesetzes werden derzeit erörtert.

Das Wärmeplanungsgesetz liegt in der Zuständigkeit des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommerns. Aktuell befindet sich das Gesetz in der Bundesratsbefassung. Es verpflichtet Gemeinden mit über 100.000 Einwohner bis Juni 2026 zur Erstellung einer Wärmeplanung. Dies betrifft hierzulande nur die Stadt Rostock, die bereits über eine Wärmeplanung verfügt. Gegebenenfalls wird eine Anpassung erforderlich. Gemeinden bis 100.000 Einwohner sollen aufgefordert werden, bis Juni 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen, wobei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner nach Ermessen des Landes ein vereinfachtes Verfahren umsetzen können.

Die Klimaschutzförderung des Landes für die Periode 2021-2027 richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Die entsprechenden Richtlinien befinden sich in der Endabstimmung auf Fachebene. Gefördert werden können Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen reduzieren, z.B.

  1. a) durch Steigerung der Energieeffizienz oder
  2. b) durch Entwicklung bzw. Errichtung von intelligenten Energiesysteme und Energiespeicherung dienen,

sofern sie nicht durch die Europäische Union oder die Bundesregierung anderweitig auskömmlich gefördert werden.

Zulässige Fördermaßnahmen sind

  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
  • Planung von investiven Maßnahmen zur intelligenten Kopplung
  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz (über den gesetzlichen Standard hinaus)
  • Investive Maßnahmen der Entwicklung/Errichtung kleinräumiger
  • Energiesysteme und lokale Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Pilotprojekte für neue Lösungen

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit

  • Für unternehmen sich hinsichtlich der Verbesserung der Energieeffizienz durch die Kampagne MVeffizient der LEKA MV
  • Für Kommunen und Unternehmen, sich durch die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprojekten des Leea, insbesondere zu Fördermitteln des Bundes und der EU

beraten zu lassen.