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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Backhaus trifft Bürgerinitiative

Insel Rügen – Im Rahmen eines Rügenbesuchs mit dem Parlamentarischem Staatssekretär für Vorpommern, Heiko Miraß, suchte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute in Gingst das Gespräch mit der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rügen“ zum Bau des LNG-Terminals Mukran.

Backhaus versicherte den Menschen vor Ort erneut, dass sein Ministerium sehr gründlich darauf achten wird, dass alle Unterlagen, die zur Einleitung des Genehmigungsverfahren nötig sind, auch tatsächlich vorliegen und widersprach dem Vorwurf, dass Land würde ein doppeltes Spiel spielen und zugunsten des Antragstellers ReGas entscheiden.

„Für mich steht Rechtssicherheit vor Schnelligkeit. Mein Ressort betrachtet das LNG-Vorhaben von Anbeginn im Gesamtzusammenhang, weswegen ich mich sowohl öffentlich als auch in internen Beratungen mehrfach für ein konzentriertes Genehmigungsverfahren ausgesprochen habe.

Ich habe immer betont, dass es eine positive Prognose nicht für Teilabschnitte, sondern nach gründlicher Prüfung der Zulässigkeit nur für das Gesamtvorhaben geben kann. Die Gründe dafür sind logisch: Wechselseitige Auswirkungen zwischen den einzelnen Verfahrensabschnitten können immer erst erkannt werden, wenn alle Bauvorhaben im Gesamtkontext betrachtet werden.

Im Juli hat mein Haus eine positive Prognose für das Gesamtvorhaben abgegeben, da wir zu diesem Zeitpunkt keine grundsätzlichen Zuslassungshürden feststellen konnten. Dies impliziert aber ausdrücklich nicht, dass alle Einzelverfahren auch automatisch zu genehmigen sind.

Im Gegenteil: In jedem Verfahren werden die Umweltbelange von unserer Seite akribisch geprüft. Die Unterteilung in 5 Verfahren (4x Pipeline, 1x FSRU) und die sukzessive Bereitstellung von Antragsunterlagen erschwert diese Prüfung aus den oben genannten Gründen.“

Der Minister betonte in diesem Zusammenhang außerdem, dass Mecklenburg-Vorpommern, konkret das Umweltministerium, ursprünglich Zweifel hatte, ob das LNGG – nach Änderung in diesem Jahr – noch eindeutig genug einen Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung zulässt und ob nach den Veröffentlichungen u.a. auch der Bundesnetzagentur überhaupt noch eine Gasmangellage angenommen werden kann.

„Daraufhin haben wir die Thematik im Sommer mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministerium, des Bundeskanzleramts, der Bundesnetzagentur, der Landesbehörden und der Vorhabenträger erörtert. In den Gesprächen haben wir die Aussage erhalten, dass weiterhin von einer Gasmangellage ausgegangen wird“, führte er aus.

Im September ist dann die Eil-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Deutsche Umwelthilfe ergangen – dort wird die Gasmangellage und damit die Anwendbarkeit des LNGG – und damit Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung – im Rahmen des 1.OAL bestätigt.

„Diese Entscheidung hat Auswirkung auch auf unser Genehmigungsverfahren FSRU in Mukran. Wir werden die grundsätzlichen Aussagen des BVerwG verwenden. Insofern ist derzeit die Rechtslage zumindest insoweit geklärt“, erläuterte Backhaus.

Das Umweltministerium M-V ist für eines der 5 Teilverfahren federführend verantwortlich – die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der schwimmenden LNG-Terminals. Bisher liegen die Antragsunterlagen noch nicht vollständig vor. Nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist es aber möglich, Teilprüfungen auch vor Vorlage der vollständigen Unterlagen vorzunehmen. „Ich sage aber auch ganz klar: Eine Genehmigung kann nur dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen“, so Backhaus.

Klimaschutz aus M-V

Märchenhaftes MoorFutures-Projekt gestartet

Lärz – Gemeinsam mit der Landgesellschaft MV mbH und dem Kompetenzzentrum Ökowertpapiere startet Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus heute  das vierte Projekt MoorFutures an der Märchenwiese am Nebelsee bei Lärz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte).

Mit dem Projekt werden rund 9.500 Tonnen CO2-Äq, berechnet auf 50 Jahre Laufzeit, vermieden. Nach Abzug u. a. eines Puffers ergeben sich rund 6.500 MoorFutures, die komplett an den Klimadienstleister myclimate veräußert werden.

„Dies ist ein weiterer Baustein einer alternativen Landnutzung. Wir brauchen intakte Moore dringend, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen – und das müssen wir, wenn wir auch in Zukunft in unserem Land eine rentable Landwirtschaft betreiben wollen.

Wir sollten aber nicht nur alles durch die Klimaschutzbrille betrachten, Moore können viel mehr. Sie sind auch unverzichtbar bei den vor uns liegenden Herausforderungen im Bereich der Klimaanpassung. Sie wirken kühlend, sie puffern Starkregenereignisse ab und sie spenden Wasser in Trockenperioden“, sagte Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern tragen trockene Moore zu etwa einem Drittel zu den gesamten Treibhausgasemissionen des Landes bei. Dazu Minister Dr. Backhaus: „Klimaneutralität bedeutet auch für die Moore Nullemissionen. Klimaschutz ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Öffentliche Mittel allein werden nicht reichen, um alle Wiedervernässungen zu finanzieren.

Daher hat mein Ministerium bereits vor mehr als zehn Jahren damit begonnen, Investitionsinstrumente wie die MoorFutures zu entwickeln. Sie erlauben es, auch privates Kapital zur Wiederherstellung der Ökosysteme zu akquirieren. Besonders freut es mich, dass die Marke mittlerweile national wie international bekannt ist und darüber verhandelt wird, den MoorFutures-Standard EU-weit einzusetzen.“

Die Märchenwiese ist nach dem Polder Kieve, der Kamerunwiese und dem Gelliner Bruch das vierte MoorFutures-Projekt in Mecklenburg-Vorpommern, das achte insgesamt.

„Mir ist aber noch ein anderer Aspekt wichtig“, betonte der Minister. „Mit den Ökowertpapieren wie den MoorFutures gelingt es uns, die Werte der Ökosystemleistungen zu verdeutlichen und in Geldwerten auszudrücken. Wiedervernässung ist somit keine Entwertung des Landes.“

Die Gesellschaft nimmt Moore häufig als besondere Orte wahr, das zeigt sich besonders in der Literatur oder im Film. Der Kontext, in dem sie als Kulisse eingesetzt werden, ist jedoch oft mit Grusel und Bedrohung verbunden. Moore sind aber wundersame Orte und lichte Landschaften, die Ruhe ausstrahlen, Lebensraum bieten. „Diese positiven Aspekte sollten zukünftig deutlich im Vordergrund stehen,“ sagte Minister Backhaus.

Daniela Degen-Lesske, Geschäftsführerin der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, ergänzt: „Auch wir freuen uns über die erfolgreiche Umsetzung des Projekts ‚Märchenwiese am Nebelsee‘ als mittlerweile drittes MoorFuture-Projekt, das wir als Landgesellschaft begleiten dürfen.

Für das kommende Jahr erwarten wir die Fertigstellung von zwei weiteren MoorFutures-Projekten. Darüber hinaus planen, koordinieren und realisieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere verschiedene naturschutzfachliche Projekte, wie Ökokonten und geförderte Moorschutzvorhaben.

Aktuell wird die ‚Agentur für Moorbodenschutz MV‘ aufgebaut. Sie ist bisher einmalig in Deutschland, um Moorschutzmaßnahmen und die Etablierung von Paludikultur zu unterstützen.“

Die MoorFutures sind eines von mittlerweile vier Ökowertpapieren, die private Investitionen in Ökosystemleistungen ermöglichen. Sie wurden mehrfach ausgezeichnet, zuletzt die MoorFutures im Rahmen der UN-Dekade zur Wiederherstellung der Ökosysteme.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat im Oktober 2021 das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere eingerichtet. Ziel ist es, die Kräfte zu bündeln und systematisch die bestehenden Ökowertpapiere weiter- bzw. neue entwickeln.

Neben den MoorFutures werden Waldaktien, Streuobstgenussscheine und HeckenSchecks. Über alle Ökowertpapiere summiert. Inklusive Ökosponsoringprojekten konnten mittlerweile ca. vier Millionen Euro zusätzlich für Erstaufforstungen, Moorwiedervernässungen, Anlage und Pflege von Streuobstwiesen sowie der Pflanzung von Hecken eingeworben werden.

Bau von Konverterplattformen

Schwesig: Bund und Land machen Weg frei für Bau von Konverterplattformen

Rostoxk – In Rostock-Warnemünde ist am heutigen Morgen ein Eckpunktepapier zur industriellen Nutzung eines Teils des Geländes des Marinearsenals-Warnowwerft unterzeichnet worden. Die zur Meyer-Gruppe gehörende Neptun Werft und die Smulders Gruppe wollen hier Konverterplattformen für die Windkraft auf See bauen. Die Landesregierung hatte sich für diese Lösung eingesetzt.

„Ich unterstütze sehr, dass hier in Rostock Konverterplattformen für Windkraftanlagen auf See gebaut werden sollen. Mecklenburg-Vorpommern setzt schon seit langem auf die erneuerbaren Energien. Bei der Windkraft auf See haben wir die Kapazitäten vor unserer Küste in den letzten Jahren verdreifacht. Es sind weitere Windparks im Bau oder in Planung. Dafür brauchen wir diese Plattformen.“

Nach den Plänen der Investoren könnten bis zu 400 neue Industriearbeitsplätze mit Tariflohn entstehen. „Mecklenburg-Vorpommern profitiert also gleich doppelt von diesem Projekt“, erklärte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vertragsunterzeichnung im Marinearsenal.

Die Ministerpräsidentin dankte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius. „Der Bundesverteidigungsminister hat dieses Vorhaben mit seiner Entscheidung ermöglicht. Das zeigt: Bund und Land haben ein gemeinsames Interesse, dass die Energiewende gelingt.

Überhaupt ist es der Bundeswehr zu verdanken, dass der Standort Rostock so schnell wieder eine gute Perspektive hat. Die Bundeswehr gibt der Warnowwerft mit ihrem Marinearsenal eine Zukunft. Nun kommt auf diesem Gelände ein weiterer wichtiger Wirtschaftsstandort dazu.“

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

Medizinlabor gewinnt Nachhaltigkeitspreis

Schwerin – Die HygCen Germany GmbH aus Schwerin, ein Prüflabor für Medizinprodukte und Desinfektionsmittel, hat den Preis „Projekt Nachhaltigkeit“ in der höchstdotierten Kategorie „Zukunft-Transformation“ erhalten. Mit dem Preis werden Initiativen und Projekte ausgezeichnet, die sich für eine nachhaltige Entwicklung in der gesamten Breite der Gesellschaft einsetzen.

Der seit sechs Jahren etablierte Nachhaltigkeitspreis wird von den vier Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) unter dem Dach des Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit verliehen.

Die HygCen Germany arbeitet daran, den ökologischen Fußabdruck der Gesundheitswirtschaft zu verringern. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Aufbereitung und Dekontamination von infektiösem Kunststoffabfall aus Laboren, um ihn wiederverwertbar zu machen.

Dieses umweltfreundliche Vorhaben erfordert technische Innovationen und die Bewältigung regulatorischer Herausforderungen. Ziel ist es, Verfahren und Vorschriften zu etablieren, die anderen Laboren den Weg zu mehr Nachhaltigkeit ebnen.

Das Projekt wurde in einem Länder-Expertenausschuss vorgestellt und intensiv auf breiter Ebene diskutiert. Unter der Leitung von M-V beteiligten sich Vertreter der Bundesländer, des Umweltbundesamtes, des Robert-Koch-Instituts, Gremien des Arbeitsschutzes und der Recyclingwirtschaft. Die HygCen Germany wird intensiv durch das Referat Abfallwirtschaft des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt begleitet.

Zur Auszeichnung gratuliert auch der in Mecklenburg-Vorpommern für die Abfall- und Kreislaufwirtschaft zuständige Minister Dr. Till Backhaus: „Ich freue mich, dass ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bei diesem so wichtigen Wettbewerb punkten konnte. Pioniere des Wandels gibt es überall.

Wir müssen die Projekte mit einer besonderen Tragweite und großem Modellcharakter aufspüren und unterstützen, denn nur so lassen sich die deutschen und europäischen Nachhaltigkeitsziele erreichen. Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Lieferketten sind dabei ebenso erforderlich wie die Vermeidung und verantwortungsvolle Entsorgung von Abfällen.“

Zusammenarbeit beim Wasserstoff

Schwesig: Wir wollen mit Norwegen beim Wasserstoff zusammenarbeiten

Hamburg – Gemeinsam mit anderen Vertreterinnen und Vertretern der norddeutschen Länder traf Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Hamburg mit dem norwegischen Kronprinzen Haakon zusammen. In dem rund 1 ½-stündigen Gespräch, an dem auch Wirtschaftsvertreter aus Norwegen und den norddeutschen Ländern teilnahmen, ging es vor allem um eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserstoffwirtschaft.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den nordischen Ländern und den Ländern des Ostseeraums. Unser Wirtschaftsminister Reinhard Meyer war gerade mit einer Wirtschaftsdelegation in Norwegen und Schweden. Wir wollen die Wirtschaftsbeziehungen weiter ausbauen. Deshalb war es mir eine große Ehre, den norwegischen Kronprinzen und die beiden norwegischen Minister für Energie und Handel zu treffen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach dem Gespräch in der Hamburger Handelskammer.

„Norwegen ist schon heute einer der wichtigsten Energielieferanten Deutschlands. Das Land hat gute Voraussetzungen und konkrete Pläne für die Herstellung von Wasserstoff. Auch die norddeutschen Länder sehen Wasserstoff als Zukunftstechnologie. Wir haben dazu eine gemeinsame Strategie entwickelt. Ich habe im Gespräch mit Norwegen dafür geworben, auch die Häfen an der Ostsee in die Pläne zum Wasserstoffexport nach Deutschland einzubeziehen. Das Gespräch war eine gute Gelegenheit, unseren Hafen Rostock strategisch zu positionieren. Außerdem sehe ich auch auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, zum Beispiel bei der Offshore-Windkraft, weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Für Mecklenburg-Vorpommern nahm außerdem der Geschäftsführer von Rostock Port, Jens Aurel Scharner, an der Gesprächsrunde teil: „Wir begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit des heutigen intensiven Austausches mit unserem norwegischen Partner im Rahmen des Deutsch-Norwegischen Wirtschaftsgipfels.

Basierend auf der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Yara International sehen wir ein großes Potenzial, gemeinsam mit weiteren Vertretern der norwegischen Politik und Wirtschaft, die Herausforderungen des Aufbaues einer Wasserstoffwirtschaft, der Dekarbonisierung und sicheren Energieversorgung für den Ostseeraum anzunehmen. Gemeinsam mit Equinor ASA sehen wir ebenfalls große Chancen einer intensiveren Zusammenarbeit und möchten in Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiger Impulsgeber der Energie- und Klimapartnerschaft mit Norwegen sein.“

Planfeststellung für „Hansa PowerBridge“

Meyer: Land trägt wichtigen Teil zu deutschlandweiter sicheren Energieversorgung bei

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat an das Unternehmen 50 Hertz Transmission GmbH offiziell die Planfeststellungsbeschlüsse für die Teilabschnitte Landtrasse und Küstenmeer des Vorhabens „Hansa PowerBridge“ übergeben.

Die Planfeststellungsverfahren beinhalteten die Errichtung und den Betrieb des grenzüberschreitenden Unterwasserkabels Hansa PowerBridge als 300-kV-Gleichstromkabel zwischen Deutschland und Schweden (Teilabschnitte Land- und Seetrasse Küstenmeer). „Zukünftig soll CO2-freier Strom aus Schweden und anderen verbundenen skandinavischen Ländern nach Deutschland transportiert werden.

In Zeiten überschüssigen Stroms aus erneuerbaren Energien in Deutschland kann dieser über die neue Verbindung nach Schweden transportiert werden und dort verbraucht oder in schwedischen Wasserkraftwerken gespeichert werden. Damit trägt Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Teil zu einer sicheren Energieversorgung bei“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Hansa PowerBridge ist eine in der Planung befindliche Land-Seekabelverbindung, die vom Umspannwerk in Güstrow über Fischland durch die Ostsee nach Schweden verläuft. Hintergrund ist, dass Deutschland und Schweden ihre Stromnetze über diese Gleichstromleitung miteinander verbinden wollen. Überbrücken soll die etwa 300 Kilometer lange Distanz ein sogenannter Interkonnektor, die Hansa PowerBridge.

Der Interkonnektor hat die Aufgabe, mehrere unabhängige Netze zusammenzuschalten. Nach ihrer Fertigstellung soll die Hansa PowerBridge nach Angaben des Betreibers einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des deutschen Strompreises, zur Sicherung des Übertragungsleitungsnetzes sowie zur indirekten Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien leisten. Die Hansa PowerBridge soll eine Leistung von rund 700 Megawatt haben.

Das Vorhaben besteht in Mecklenburg-Vorpommern aus zwei Teilabschnitten. Der etwa 70 Kilometer lange Teilabschnitt „Landtrasse“ führt vom Umspannwerk Güstrow bis Dierhagen Ost. Ab dort verläuft der seeseitige Teilabschnitt über etwa 80 Kilometer im deutschen Küstenmeer.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Meyer: Teilhabe soll für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein

Schwerin – Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern soll novelliert werden. Das Gesetz wird grundsätzlich auf Windenergieanlagenvorhaben angewandt, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beteiligungsgesetzes, also ab 28. Mai 2016, beantragt wurde.

Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5-Kilometer-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit mindestens drei Monaten sind und Gemeinden im 5 Kilometer-Radius (10 %) zu offerieren. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Dazu fand am Freitag (27.10.2023) in Schwerin ein Workshop mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Wirtschaftskammern statt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat 2016 bundesweit Neuland betreten, als das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verabschiedet wurde. Die bestehenden Teilhabemöglichkeiten setzen am richtigen Punkt an. Dennoch gibt es im bestehenden Gesetz einige Verbesserungspotentiale. Ziel der Novellierung ist, dass die Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein soll.

Zudem ist im Zuge einer vollumfassenden Energiewende auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Photovoltaikfreiflächenanlagen geplant. Die Veränderungen wollen wir gemeinsam mit den Kommunen, Verbänden und gesellschaftlichen Akteuren besprechen“, sagte der Minister für Wirtschaft., Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Auf der Veranstaltung wurde vom Wirtschaftsministerium und der LEKA MV – Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH – die angedachten Novellierungsvorhaben vorgestellt. Zudem präsentierten die Stadt Dassow und das Amt Eldenburg-Lübz ihre Erfahrungen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Hier gibt es hervorragende Bedingungen, um den Wind und die Sonne zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über einen möglichen Strompreisbonus und Wertschöpfung vor Ort“, sagte Meyer.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 wurde am 27. Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2016 in Kraft. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5 km-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit 3 Monaten sind und Gemeinden im 5 km-Radius (10 %) zu offerieren.

Erfasst von der gesetzlichen Regelung sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius. Berechtigte Gemeinden können auch zugunsten des Amtes, eines Kommunalunternehmens oder eines Zweckverbands auf eigene Anteile verzichten.

Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.

Projektträgern ist auch freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Die andere Möglichkeit, ein Sparprodukt zu erwerben, reduziert das Risiko.

So kann der Windanlagenbetreiber entscheiden, Gewinne in Höhe von 10 Prozent der Projektgesellschaft einer Bank zu übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius um die Anlage beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt aus dem Gewinn aus dem Windpark. Damit liegt die Verzinsung in der Regel über den derzeit marktüblichen Sätzen.