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Kategorie: Klimaschutz

Einladung zum Mitmachen

Auftaktveranstaltung zum Tag der Erneuerbaren Energien

Schwerin – Der „Tag der Erneuerbaren Energien“ findet in diesem Jahr am 29. April 2023 statt. Ziel ist, dass sich landesweit Wirtschaft, Vereine, Initiativen und Verbände präsentieren, um auf die Möglichkeiten einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmenden und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit.

„Der Aktionstag soll mit spannenden, informativen und außergewöhnlichen Angeboten die erneuerbaren Energien im ganzen Land erlebbar machen. Wir wollen gemeinsam mit den Akteuren der Energiewende die Vielfalt an Anlagen, Projekten und Ideen in Mecklenburg-Vorpommern präsentieren. Dafür freuen wir uns auf möglichst viele teilnehmende Unterstützer“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Für interessierte Akteure findet am Freitag, den 24. Februar 2023, in der Zeit von 11:00 bis 12:30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zur Vorbereitung des Aktionstages statt.

Bei Interesse für die digitale Auftaktveranstaltung bitten wir um Anmeldung unter energietag-mv@wm.mv-regierung.de.

Planungserlass Wind-an-Land

Kriterien für Windenergiegebiete in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Reinhard Meyer und Klima- und Umweltminister Till Backhaus haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) einen „Planungserlass Wind-an-Land“ vorgestellt.

Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss für unsere zukünftige klimaneutrale und krisensichere Energieversorgung deutlich beschleunigt werden. Aus diesem Grund ist der Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet worden. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben.

Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt und gleichzeitig Prozesse beschleunigt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Aus meiner Sicht ist der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende für unser Bundesland in mehrfacher Hinsicht eine Zukunftsfrage: Er ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Er dient der Energiesicherheit, weil sich MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten macht.

Er verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und er sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist“, ergänzte Klima- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus, dessen Ressort für die Genehmigung von Windenergieanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern zuständig ist.

Im konzentrierten Genehmigungsverfahren spielen laut Backhaus aber auch andere Aspekte wie der Artenschutz und der Denkmalschutz eine wichtige Rolle. Die Beteiligung einer Vielzahl von Behörden habe in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Genehmigungsverfahren ins Stocken geraten sind.

Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, hat das Umweltministerium M-V einen wichtigen Punkt gesetzt: „Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird hierzulande künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Vorher lag sie bei den Landkreisen.

Ziel dieser Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass wir den Natur- und Artenschutz aushebeln, sondern, dass wir Klima- und Umweltbelange in Einklang bringen wollen.

Denn das eine funktioniert nicht ohne das andere. Deshalb haben wir bei der Ausweisung von Windenergiegebieten klare Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter durchgesetzt“, erläuterte Minister Backhaus.

Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. „Es sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden, das ist uns wichtig. Da geht es um Siedlungsabstände sowie um den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, Wasser und Infrastruktur.

Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen“, sagte Meyer.

Bereiche, in denen landesweit keine Windenergiegebiete festgelegt werden – „Kriterien für besondere Schutzgüter“

Siedlungsabstände:

  • 1.000 Meter Siedlungsabstand zu Bereichen gemäß §§ 30 und 34 BauGB mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- und Gesundheitsfunktion,
  • 800 Meter Siedlungsabstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich.

Natur- und Landschaftsschutz; Wald, Moorschutz

  • Naturschutzgebiete, Nationalparke,
  • Biosphärenreservate,
  • Waldgebiete mit hoher bis herausragender Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion, zusammenhängende Waldgebiete ab 500 Hektar, Waldkompensationspools und raumrelevante Flächen für Ersatzaufforstungen,
  • gesetzlich geschützte Biotope ab fünf Hektar Größe,
  • europäische Vogelschutzgebiete,
  • Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege,
  • tiefgründige Moore ab fünf Hektar.

Artenschutz

  • Nahbereiche der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten,
  • zentraler Prüfbereich des Schreiadlers.

Wasser

  • Binnengewässer aller Ordnungen,
  • zu sichernde Überschwemmungsgebiete einschließlich Hochwasser- und Küstenschutzanlagen mit den beiderseitigen Schutzstreifen,
  • innere Schutzzone (Zonen I und II) von Trinkwasserschutzgebieten und Vorranggebiete Trinkwasser.

Infrastruktur

  • militärische Liegenschaften und Anlagen einschließlich ihrer Schutzbereiche,
  • Flugplätze (Flughäfen und Landeplätze), einschließlich Bauschutzbereiche,
  • Wetterradar und Windprofiler einschließlich Schutzabstand 5 Kilometer,
  • Vorranggebiete Rohstoffsicherung.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten.

Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

„Wir gehen in Mecklenburg-Vorpommern in zwei Schritten vor. Der erste Teil mit landesweiten Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter ist heute vom Kabinett beschlossen und soll am 20. Februar im Amtsblatt veröffentlicht werden. Der zweite Teil wird im April folgen.

Dabei geht es um weitere Abwägungskriterien, zu denen unter anderem das Thema Denkmalschutz zählt. Hier gibt es noch weiteren Konkretisierungsbedarf zwischen den Ressorts“, sagte Meyer.

Energiewende ermöglichen

Schwerin – Seit dem 08. November können in Mecklenburg-Vorpommern sogenannte steckerfertige Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, bis zu 50% gefördert werden. Die Antragsformalien beim Land seien ausgesprochen barrierearm, betont Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. Eine Hürde stelle bei vielen Mietenden jedoch das Einverständnis der Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer dar. Backhaus mahnt deshalb im Landtag, die Vermieterinnen und Vermieter sollten ihren Widerstand aufgeben und die Energiewende an der Hausfassade ermöglichen:

„In meinem Ministerium werden täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet, bei denen pauschale Barrieren von Vermieterinnen und Vermietern eine Rolle spielen. Diese Denkhürden, die es im Sinne der Klimaschutzziele abzubauen gilt, begegnen uns schon seit den Verbändeanhörungen zu Beginn der Aufstellung der Richtlinie. Mein Ministerium hat deshalb schon vor Wochen ein FAQ herausgegeben, in dem die wichtigsten Fragen rund um Balkonkraftwerke und deren Förderung beantwortet werden. Dazu gehören insbesondere auch technische Informationen und Hilfestellungen für Mieterinnen und Mieter gegenüber ihren Vermietenden.

Nicht immer ist es bloße Verweigerungshaltung der Vermietenden, sondern auch technische Unklarheit, wegen derer die Zustimmung versagt wird. Aber ich sage mal ganz klar: Jeder handelsübliche Wasserkocher hat eine höhere Wattzahl als so eine Anlage. Technische Sicherheitsbedenken sind bei einer korrekten Installation völlig unbegründet. Hier gibt es offenbar noch viel Aufklärungsbedarf. Von uns wird in der telefonischen Beratung auch intensiv darauf hingewiesen, welche Fehler bei der Beschaffung, Aufstellung, Installation, dem Anschluss und dem dauerhaften Betrieb der Anlage besser vermieden werden sollten, um die technischen Sicherheitsbelange und den klimaschutzrelevanten dezentralen Energieertrag nicht zu gefährden.

Klar ist jedoch: Pauschale Ablehnungen von den Vermietenden dürfen kein Hinderungsgrund sein, sich eine PV-Anlage anzuschaffen. Wir haben das Förderprogramm aufgelegt, um gerade Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und sofern nicht schwerwiegende Gründe gegen die Installation sprechen, erwarte ich auch von den Vermieterinnen und Vermietern aktive Kooperation. Das Ministerium plant daher Gespräche mit den Interessensvertretern der Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen, um auch ihnen deutlich zu machen, dass nur ein gemeinsamer Weg hin zu den erneuerbaren Energien ein Weg in die gute Klimazukunft sein kann“, so der Minister.

Unterstützung erfahre die Energiewende an der Hausfassade durch die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) im Januar veröffentlichten Änderungsvorschläge zur Vereinfachung der Nutzung von Balkonkraftwerken, berichtet Backhaus. Das entsprechende Positionspapier des VDE werde mit seinen Änderungsvorschlägen für gesetzliche und technische Regelungen, verbunden mit der Hoffnung auf eine zügige Umsetzung, durch die Bundesebene begrüßt.

Seit dem 09. November sind (Stand: 19. Januar) insgesamt 4209 Anträge beim Landesförderinstitut eingegangen. Davon sind bereits 378 Anträge von Mietern und 2928 Anträge von Wohnungseigentümern bewilligungsreif. Leider mussten ca. 20 % fehlerhafte Anträge zurückgeschickt werden. Am 06. Dezember wurde mit 162 Anträgen der Tageshöchstwert erzielt.

Zulassung von Windenergieanlagen

Schwerin – Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird in Mecklenburg-Vorpommern künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute im Schweriner Landtag beschlossen.

Ziel der Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Vorher lag die naturschutzrechtliche Beteiligung bei den Landkreisen.

„Der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende ist gleich mehrfach eine Schicksalsfrage für Mecklenburg-Vorpommern: Sie ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Sie dient der Energiesicherheit, weil sie MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten aus anderen Staaten macht.

Sie verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und sie sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes werden Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen effektiver und schneller. Damit bringen wir die Energiewende voran“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Er erklärte, dass die für den Windkraft-Ausbau erforderlichen Windenergieanlagen in aller Regel nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen sind, da sie eine Gesamthöhe von mehr als 50 Metern aufweisen. Im konzentrierten Genehmigungsverfahren würden eine Vielzahl von Teilaspekten, wie der Denkmalschutz oder die Raumordnung, berücksichtigt. Dies mache die Beteiligung zahlreicher Behörden erforderlich.

„Häufig ist die entscheidende Hürde aber das Naturschutzrecht, vor allem in einem besonderes artenreichen Land wie unserem. Wenn wir dieses zentrale Problemfeld direkt in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbinden, indem wir die Zuständigkeiten für beides in einer Behörde bündeln, wird ein Flaschenhals in der Genehmigungspraxis beseitigt. Dabei geht es uns ganz ausdrücklich nicht darum, den Naturschutz auszuhebeln, sondern mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes, das im Februar in Kraft treten und eine Zeitenwende einläuten soll, in Einklang zu bringen“, so Minister Backhaus.

Das „Wind-an-Land-Gesetz“ gibt verpflichtende Flächenziele vor. Demnach müssen in MV bis Ende 2027 1,4 % der Landesfläche und bis Ende 2032 2,1 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. „Aktuell haben wir 1.800 Windräder auf 0,9 % der Landesfläche im Bestand. Wir brauchen also eine deutliche Verdopplung“, erläuterte Minister Backhaus.

Auch die Personalausstattung in diesem Bereich soll laut Backhaus deutlich verbessert werden. Bislang seien in den Landkreisen weniger als 10 Personalstellen mit der naturschutzrechtlichen Beurteilung von BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen beschäftigt gewesen.

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüften dann aber nicht nur den Bau und den Betrieb von Windenenergieanlagen, sondern beispielsweise auch Anlagen zur Herstellung von Stahl, Eisen, Glas, Keramik, Steine, Erden oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

„Deshalb werden wir den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt insgesamt 30 neue Stellen schaffen, die sich ausschließlich mit den naturschutzrechtlichen Fragen bei der Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen befassen. Zudem werden wir intensiv in die Schulung und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, damit sie den fachlich hoch anspruchsvollen Aufgaben auch gewachsen sind“, so Minister Backhaus.

Energieberatungen gefragt wie nie

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern konnte in 2022 die Zahl der durchgeführten Unternehmens- und Kommunalberatungen erneut steigern

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) verzeichnet eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach Energieberatungen: Die Mitarbeitenden der LEKA MV führten 2022 insgesamt 183 Kommunalberatungen, 175 Initialberatungen für Unternehmen, 89 Beratungen für Vorhabenträger von Windenergieanlagen sowie 59 Bürgerberatungen für Privathaushalte zu den Themen Energieeffizienz, finanzielle Beteiligung, Energiewende und Klimaschutz durch.

„Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA MV ist die zentrale Anlaufstelle für Kommunen, Unternehmen und Bürger. Zu den Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und wirksamer Klimaschutz erhalten Interessierte eine kompetente, individuelle Beratung. Die steigenden Zahlen bei den Terminen zeigen deutlich, dass wir die LEKA MV als neutrale Instanz im Land benötigen. Mit großem Engagement sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv, um Wissen zu vermitteln und zu Fördermöglichkeiten zu beraten. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Energiewende bei uns im Land“, sagt der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Die Energiekrise und die steigenden Energiekosten führen zu einem spürbaren Mehrbedarf an Beratungen“, erklärt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV, die verstärkte Nachfrage. „Insbesondere die Kommunen sind durch die aktuelle Lage zum Handeln gezwungen und stehen vor großen Herausforderungen bei der Umstellung ihrer Stromversorgung und ihrer Wärmenetze auf erneuerbare Energien. Die LEKA MV begleitet und berät die Gemeinden kompetent und neutral und unterstützt sie, ihre eigene Energiewende vor Ort im Interesse aller Beteiligten umzusetzen“, ergänzt Gunnar Wobig.

Die Nachfrage nach Beratungen durch die LEKA MV wächst jährlich: Die Zahl der Kommunalberatungen ist von 144 im Jahr 2021 auf 183 im vergangenen Jahr gestiegen. Die Zahl der Unternehmensberatungen steigerte sich im gleichen Zeitraum von 100 auf 175. Zudem haben 89 Beratungen für Vorhabenträger von Windenergieanlagen stattgefunden, im Vorjahr waren es noch 79. Beim Bürgerservice gab es 59 Beratungen für Privathaushalte, nach 40 Beratungen im Vorjahr.

Neben den Beratungen stieg auch das Angebot an Weiterbildungs- und Netzwerkmöglichkeiten unter den Akteuren der Energiewende: In insgesamt 31 Schulungen, Webinaren und Online-Stammtischen zu Kernthemen der Energiewende begrüßte die LEKA MV rund 1.650 Teilnehmer. Zusätzlich waren die Experten der LEKA MV als Referenten gefragt wie nie und hielten 40 Fachvorträge vor mehr als 1.950 Zuhörern. Hinzu kamen sechs Besichtigungen bei erneuerbaren Energien-Anlagen und -Herstellern im Rahmen einer Entdeckertour durch MV, die von 177 interessierten Bürgern und Kommunalvertretern genutzt wurde, um die Vorreiter der Energiewende im Land kennenzulernen und sich Inspirationen für die eigene Gemeinde zu holen.

Mit den diesjährigen Zahlen schließt die 2016 gegründete LEKA MV ihr bis dahin erfolgreichstes Jahr ab.

Alle Angebote der LEKA MV sind für Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenfrei und neutral. Eine Übersicht über die Beratungen und Schulungsformate ist online unter www.leka-mv.de zu finden. Die Aufzeichnungen der bisherigen Schulungen und Online-Stammtische stehen unter www.leka-mv.de/mediathek bereit.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Online-Beteiligung zum Klimaschutzgesetz

Schwerin – Die Landesregierung startet heute die Onlinebeteiligung zum Klimaschutzgesetz. Im Rahmen des breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozesses ruft Klimaschutzminister Dr. Backhaus auf, konkrete Ideen und Vorschläge nun auch online einzubringen.

Nach der Auftaktveranstaltung in Neustrelitz im Juni 2022 und einer öffentlichen Videokonferenz am 30. November 2022 startet dafür die Online-Beteiligungsplattform klimaschutz-mv.mitdenken.online. Das erste Projekt auf der Plattform befasst sich dabei mit dem Thema Landwirtschaft.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine sehr moderne Landwirtschaft, die bereits fortgeschritten ist in Klimaschutzmaßnahmen. Allein über Solar- und Windenergie als auch durch Biogasanlagen leisten die Betriebe und der ländliche Raum einen wesentlichen Anteil der im Land bereitgestellten erneuerbaren Energie. Häufig wird die Landwirtschaft in Klimafragen trotzdem an den Pranger gestellt.

Ich wünschte mir da einen faireren Umgang und möchte deshalb daran erinnern: Im Bundesdurchschnitt werden 8,9 Prozent der Treibhausgasemissionen durch die Landwirtschaft erzeugt. Über 90 Prozent der Emissionen stammen also aus Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr, Bauen. Nichtsdestotrotz müssen wir uns auch darüber unterhalten, wie wir, zusammen mit der Landwirtschaft, die vorhandenen Potenziale noch weiter nutzen können, auch in der Reduktion von Treibhausgasemissionen. 60 Prozent der Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns werden für die Landwirtschaft genutzt.

Für das Ziel der Klimaneutralität ist dies hoch relevant. Klimaschutz in der Landwirtschaft umfasst deshalb die Erzeugung von erneuerbaren Energien als auch deren effiziente Nutzung, die Erhöhung der Effizienz, sowie die Minderung von Treibhausgasemissionen“, so Klimaschutzminister Backhaus.

Die übergeordnete Frage, mit der sich die Online-Plattform an die breite Öffentlichkeit richtet, lautet: „Wir möchten wissen, was Sie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Ausgestaltung des Klimaschutzgesetzes mit auf den Weg geben möchten! Was ist Ihnen, als Bürgerinnen und Bürger, bei der Auswahl und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen wichtig?“. Das Projekt ist erreichbar über die URL https://klimaschutz-mv.mitdenken.online/p/Landwirtschaft

„Uns ist es wichtig, dass das Klimaschutzgesetz wirklich zu einem gemeinsamen Projekt bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird. Über die Online-Beteiligung erhoffen wir, auch die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, für die eine Teilnahme an den Veranstaltungen vor Ort nicht möglich ist.

Auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Fachöffentlichkeit, deshalb Herausforderungen benennen, die es auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft zu meistern gilt und konkrete Ideen beisteuern. Beiträge aus der Beteiligungsveranstaltung in Neustrelitz sowie aus der Videokonferenz am 30. November sind bereits auf die Plattform übertragen worden und können nun kommentiert werden. Die Online-Beteiligungsprojekte zu den weiteren Sektoren folgen Anfang 2023“, erklärt Minister Dr. Backhaus.

Nach Beendigung der aktiven Fragenphase werden auf der Plattform die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsprozess veröffentlicht. Die Erkenntnisse werden in das bis Ende 2023 entstehende Gesetz sowie in einen detaillierten Maßnahmenplan einfließen, auf den das Gesetz verweist.

Über die Details der Verwertung der Erkenntnisse im Gesetzfindungsprozess wird auf der Plattform zu gegebener Zeit unter „Entscheidungen“ berichtet. Teilnehmende, die sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, werden darüber persönlich benachrichtigt.

LNG-Terminal Lubmin

Genehmigungsverfahren kurz vor Abschluss

Lubmin – Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für ein Flüssiggasterminal im Hafen von Lubmin geht in die Schlussphase. „Am kommenden Montag werden wir zur Wahrung der Transparenz die Unterlagen gemäß § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz erneut für vier Tage in den Räumen des StALU Vorpommern und mittels Veröffentlichung auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich auslegen. Danach kann der Genehmigungsbescheid unterschrieben und offiziell überreicht werden“, verkündete Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

„Wir haben alle Einwände umfassend geprüft, darunter viele sicherheitsrelevante Fragen von Einwohnern und Umweltverbänden“, sagte der Minister weiter. „Uns wurden hier sehr viele und auch sehr richtige Hinweise zu bedenkenswerten Aspekten gegeben und damit auch eine große Aufgabe gestellt. Das war gut so, mich hat die konstruktive Partizipation der Öffentlichkeit sehr gefreut“, so Backhaus.

Von den auch in den zugegangenen Einwendungen angesprochenen Themen greift der Minister einzelne Aspekte auf: „Auch mir ist besonders wichtig, dass wir von fossilen Energieträgern wegkommen. Soweit auch nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz ein Betrieb bis zum 31.12.2043 möglich wäre, freut mich sehr, dass vorliegend auch durch die Deutsche Regas ein deutlich kurzer Betriebszeitraum beantragt wurde und die Genehmigung bis zum 31.12.2031 befristet wird. Ebenso freut mich, dass die geschaffenen Strukturen zukünftig auch für die Einspeisung von mit klimaneutralem Wasserstoff genutzt werden können.“

Auch den Hinweisen zu möglich Umweltauswirkungen schloss sich der Minister an: „Beim Industriehafen handelt es sich um einen idealen Standort, der gleichwohl an ein sensibles Ökosystem grenzt. Ich lege deshalb großen Wert auf die Feststellung, dass hier nahe des Greifswalder Boddens keine Biozide eingesetzt werden und auch keine Erwärmung des Boddens zu befürchten ist.“

1,77 Millionen Euro für Moorschutz

Malchin – Zum Auftakt des Moorschutzprojektes zur Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin hat Minister Dr. Till Backhaus dem Bürgermeister der Stadt Malchin, Axel Müller, einen Förderbescheid in Höhe von 1,77 Mio. Euro übergeben.

Die Stadt Malchin kann sich über einen Zuwendungs­bescheid für ein selbst initiiertes Moorschutzprojekt freuen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, überreichte die Zusage für die Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute an den Bürgermeister Axel Müller und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung.

 Die mehr als 1,77 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dienen der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes von Mecklenburg-Vorpommern.

Das Ziel des mehrjährigen Moorschutzförderprojektes (Projektlaufzeit 2022 bis 2025) ist die „Optimierung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin“ auf einer Fläche von 134 Hektar.

Bei der Biergraben-Niederung, südwestlich direkt angrenzend an die Stadt Malchin gelegen, handelt es sich um große Niedermoorflächen. Diese Niedermoorflächen wurden in den letzten Jahrhunderten intensiv landwirtschaftlich genutzt. Bis in die 1950er Jahre fand hier Torfabbau statt, anschließend intensive Meliorationsmaßnahmen (Entwässerung) für die Grünlandnutzung. In Folge dieser Nutzungen kam es zu erheblichen Moorsackungen.

Im Verlauf des Projektes sollen die Grundwasserstände auf den Flächen in der Biergraben-Niederung angehoben und anschließend als sogenanntes nasses Grünland weiterhin nachhaltig bewirtschaftet werden. Um die Wasserstände anheben zu können, muss der Abfluss des Wassers aus der Landschaft vermindert und durch Staubauwerke in den Haupt- und Nebengräben in der Niederung gehalten werden.

Um die nachhaltige Form der nassen Grünlandnutzung erlebbar zu machen, hat die Stadt Malchin einiges vor. So ist unter anderem das Aufstellen von Informationstafeln und eines Aussichtsturmes geplant, um einen Einblick in die Art und Weise der Bewirtschaftung zu geben.

Die Stadt Malchin tritt selbst als Projektträger auf und übernimmt damit Verantwortung, betont Klimaschutzminister Backhaus:

„Als moorreiches Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung für einen ambitionierten Moorschutz. Das Engagement der Stadt Malchin hat deshalb Vorbildfunktion. Das Projekt ist zukunftsweisend, denn die nasse Grünlandbewirtschaftung stellt eine echte wirtschaftliche Alternative in den landwirtschaftlich genutzten Mooren dar und bringt uns gleichzeitig dem Ziel näher, das Land Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral zu machen“, so Backhaus.

„Durch die Anhebung der Wasserstände in der Niederung wird die Torfzersetzung vermindert oder ganz gestoppt, wodurch die Emission von Klimagasen sowie der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer reduziert wird. Gleichzeitig kann das Projekt für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von großer Bedeutung sein“, so der Minister weiter.

„Mit der Umsetzung des geplanten Moorschutzprojektes trägt die Stadt Malchin vorausschauend zum Erhalt des einzigartigen Moorreichtums unseres Landes und zur Entwicklung des ländlichen Raumes für nachfolgende Generationen bei“, unterstreicht Ute Hennings, Direktorin des LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V), der zentralen Bewilligungsbehörde für Moorschutzprojekte im Land M-V.

Bürgermeister Müller zeigte sich sichtlich erfreut, dass der Förderantrag der Stadt nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zur Förderung der ländlichen Entwicklung bewilligt wurde. Das Land M-V beteiligt sich mit Mitteln der Europäischen Union aufgrund der besonderen Bedeutung des Moorschutzes zu 100 % an den förderfähigen Kosten der Stadt Malchin.

In Mecklenburg-Vorpommern machen Moorböden rund 13 Prozent der Landesfläche aus und gelten als größte Treibhausgasquelle. Rund sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid werden pro Jahr freigesetzt. Dies entspricht rund einem Drittel der Gesamtemission des Landes.

Die Aufgabe des LUNG als zuständige Bewilligungsbehörde für Moorschutzvorhaben ist es, erfolgversprechende Anträge für Studien und Umsetzungsvorhaben im Bereich Moorschutz nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zu fördern. Das Ziel der Förderung ist es unter anderem, die Etablierung von ganzjährig hohen Wasserständen bei gleichzeitiger Nutzung der Moorböden zu ermöglichen. Hierfür stand in der aktuellen ELER-Förderperiode II, die noch bis 2025 läuft, ein Fördervolumen von insgesamt 24,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das LUNG fördert und förderte auf diese Weise seit 2017 insgesamt 9 Moorschutzstudien und 27 Umsetzungsprojekte auf einer Fläche von rund 2.849 ha im gesamten Land M-V.

Im Rahmen der laufenden Förderperiode (Laufzeit 2015 bis 2025) können sich interessierte Kommunen jederzeit an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V wenden, wenn Sie beabsichtigen, ein Moorschutzprojekt in Ihrer Region durchzuführen.

Das Malchiner Vorhaben wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und dient der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes M-V.