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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Stadtradeln 2023

Klimaschutz: Backhaus ruft zum „Stadtradeln 2023“ auf – Land verdoppelt Unterstützung

Schwerin – Ab Mittwoch, den 15. März 2023, 10 Uhr, können sich Kommunen in ganz Deutschland für das „Stadtradeln 2023“ anmelden. Nachdem die Kommune freigeschaltet wurde, können sich Radelnde für Ihre Kommune anmelden. Bei dem Wettbewerb geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.

„Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn dieser sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wäre“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Damit auch möglichst viele Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern dabei sind, übernimmt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt die Anmeldegebühr auch in diesem Jahr für einen Großteil der Teilnehmerkommunen aus dem Nordosten und hat den Unterstützungsbetrag sogar auf 40.000 Euro erhöht und damit verdoppelt.

„In Mecklenburg-Vorpommern werden bereits 14 Prozent der alltäglichen Wege mit dem Rad zurückgelegt – bundesweit im Vergleich der Flächenländer ein Spitzenwert. Unser Land als Fahrradland für Einheimische und Gäste noch attraktiver zu machen und noch mehr Menschen aufs Rad bringen – das ist unser erklärtes Ziel.

Davon profitiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Klima. Ich freue mich deshalb sehr, dass ich die finanziellen Unterstützung der Stadtradeln-Kampagne fortsetzen und sogar ausweiten konnten. Damit wollen wir erreichen, dass möglichst viele Kommunen teilnehmen und der Radverkehr in MV weiter Fahrt aufnimmt“, sagte Minister Backhaus.

Beim Stadtradeln kann jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Region mitmachen. Ein Gemeindebeschluss oder ähnliches ist für eine Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Das Einverständnis der Kommune etwa durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die Verwaltung, muss jedoch gegeben sein. Bei der Anmeldung muss zudem mindestens eine Ansprechperson vor Ort für das Stadtradeln in der Kommune genannt werden.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Neben „Wiederholungstätern“ wie Rostock, Greifswald und Stralsund vertreten auch immer wieder „Newcomer Kommunen“ das Land Mecklenburg-Vorpommern . Zusammen haben die 10.100 Teilnehmer aus 15 Kommunen im Aktionszeitraum 2022 mehr als 1,7 Millionen Kilometer mit dem Rad zurückgelegt und damit rund 264.000 Kilogramm Kohlendioxid vermieden, die beim Zurücklegen derselben Strecke mit dem Auto angefallen wären.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt die Anmeldegebühr für die sich anmeldenden Kommunen so lange, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Gebühren variieren je nach Einwohnerzahl. Das Geld wird entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dies erfolgt direkt bei Anmeldung auf www.stadtradeln.de – die Kommune muss nicht in Vorleistung gehen.

Diskussion über Klimaschutz

Schwerin – Im Rahmen eines zweitägigen Programms des Rates für Umwelt und Nachhaltigkeit e.V. (RUN) traf sich Umweltminister Dr. Backhaus heute im Sportvereinshaus in Warsow bei Schwerin mit Vertretern des Vereins zu einer Diskussionsrunde über die Chancen und Herausforderungen des Klimawandels im ländlichen Raum. Geplant war im Anschluss auch die Pflanzung eines neuen Klimawaldes, die aufgrund der Witterung allerdings kurzfristig abgesagt werden musste.

Minister Backhaus betonte vor Ort die Anstrengungen der Landesregierung zur Waldmehrung: „Der neue Klimawald soll auf einer der 860 Hektar Landesflächen entstehen, die wir jährlich für Zwecke der Aufforstung, der Moorrenaturierung, weiterer Naturschutzprojekte und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung stellen.

Das ist das größte staatliche Waldmehrungsprogramm bundesweit und ich freue mich ganz besonders über Initiativen aus der Zivilgesellschaft, die sich uns dabei anschließen und mit uns neue Wälder pflanzen. Besonders begrüße ich es, wenn junge Menschen selbst Projekte für den Klimaschutz in die Hand nehmen. Die Unterstützung der Landesregierung und meines Hauses ist ihnen dabei gewiss.“

RUN wurde im Mai 2019 von engagierten Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern gegründet, um der Jugend eine Stimme in der Klimapolitik zu geben. In der Vergangenheit hat RUN verschiedene Vorhaben durchgeführt, wie etwa Umweltbildungsprojekte, Fahrraddemos und die Aktion „Bäume statt Böller“.

Die 2,5 Hektar große Fläche in der Nähe von Warsow bei Schwerin ist Teil des Waldmehrungsprogramms des Landes MV. Für die Pflanzquartiere ist die Pflanzung von 5.125 Stk. Bergahorn, 2.750 Stk. Vogelkirsche und 650 Stk. Waldrandsträucher vorgesehen. Die Pflanzaktion wird von der Landesforstanstalt und dem Forstamt Radelübbe fachlich unterstützt.

Tag der Erneuerbaren Energien

Interessierte zum Mitmachen gesucht

Schwerin – Der „Tag der Erneuerbaren Energien“ findet in diesem Jahr am 29. April 2023 statt. Für Interessierte aus Wirtschaft, Vereinen, Initiativen und Verbänden, die sich an dem Aktionstag beteiligen möchten, bietet das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eine digitale Informationsveranstaltung am Freitag, den 24. Februar 2023, von 11:00 bis 12:30 Uhr an. Um Anmeldung wird gebeten unter energietag-mv@wm.mv-regierung.de.

„Der Tag der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Beitrag, um bei uns im Land für regionale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien zu werben. Mit einem ganzen Tag voller lehrreicher, spannender und unterhaltsamer Aktionen wird das komplexe Thema Energiewende an konkreten Beispielen fass- und erlebbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Tag der Erneuerbaren Energien wurde von der Stadt Oederan (Sachsen) 1996 zum Gedenken an die Katastrophe von Tschernobyl ins Leben gerufen. Ziel ist, Akteuren jährlich am letzten Sonnabend im April eine Plattform zu geben, um umfangreich über erneuerbaren Energien zu informieren. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen, Initiativen und Einrichtungen beteiligt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmenden und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit. „Alle Interessierten sind eingeladen, sich umfangreich zu informieren, wie die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern ganz konkret aussieht“, sagte Meyer.

Ehrenamtliche Klimaschützer gesucht!

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) bietet noch bis zum 31. März 2023 Kommunen sowie motivierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Teilnahme am Projekt „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen durch ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen“, kurz KlikKS. Ehrenamtliche Klimaschützer setzen im Rahmen von KlikKS kleine und große Klimaschutzprojekte in ihrer Gemeinde um, betreut und geschult durch die LEKA MV. Ein Infotermin für interessierte Gemeindevertreter und engagierte Bürger findet am 7. März von 16:00 bis 17:00 Uhr online via Zoom statt.

„Kleine Kommunen stehen vor den Herausforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes, doch häufig fehlen Personal, Budget oder Fachwissen. Genau hier setzt das Projekt KliKKS der LEKA MV an, das ich vollumfänglich begrüße. Gemeinden können über eine Kooperation mit ihren ehrenamtlich engagierten Einwohnern mit geringem Aufwand einen Beitrag zur eigenen Zukunftsfähigkeit leisten, ihre Attraktivität steigern und die Haushaltskasse entlasten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die LEKA MV sucht für diese Aufgabe Menschen, deren Herz für Klima- und Umweltthemen schlägt und die sich als ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen und -paten aktiv in die Gestaltung ihres Dorfes einbringen möchten. Im Rahmen des Projektes werden Bürgerinnen und Bürger durch Coachings und Workshops befähigt, aktiv vor Ort Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Eine Auftaktschulung wird im Mai stattfinden und die möglichen Handlungsfelder vorstellen, vom Insektenhotel über Blühstreifen und Streuobstwiesen bis hin zu Thermografierundgängen und der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft. Darüber hinaus wird Grundlagenwissen über den Klimawandel sowie in den Bereichen Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Fördermittelakquise vermittelt.

Nach der Schulung werden die Klimaschutzpatinnen und -paten weiter durch die LEKA MV betreut und bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten vor Ort begleitet. In einem bundesweiten Netzwerk aller Ehrenamtlichen werden auch zukünftig Ideen und Erfahrungen ausgetauscht, gemeinsam Lösungen gefunden und Erfolge geteilt. Mitmachen können alle, die gerne einen Beitrag für den Klimaschutz leisten möchten, etwas Zeit mitbringen und auch andere für die Maßnahmen begeistern möchten. Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Ein Infotermin mit weiteren Details zu den Inhalten und dem Ablauf des Projektes findet für interessierte Gemeindevertreter und potenzielle Klimaschutzpaten am Dienstag, den 7. März von 16:00 bis 17:00 Uhr online via Zoom statt. Die Anmeldung ist online unter www.leka-mv.de/termine möglich. Weitere Informationen zum Projekt KlikKS sind unter www.leka-mv.de/klikks zu finden.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV):

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Neue Serienproduktion für Windkraftanlage

Schulte: Fertigungsstart sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Dienstag in Rostock gemeinsam mit dem Chief Executive Officer des Unternehmens Nordex SE, José Luis Blanco, offiziell den Beginn der Serienproduktion des neuen Windenergieanlagentyps „Nordex 6.X“ gestartet.

„Mit dem Beginn der Serienfertigung kann die gute Arbeit in Rostock fortgesetzt werden. Rund 1.200 hochspezialisierte Mitarbeitende sind derzeit in Mecklenburg-Vorpommern für Nordex im Einsatz. Der Fertigungsstart der Serienproduktion ist auch ein klares Bekenntnis für den Standort und sichert hochqualifizierte Arbeitsplätze“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Nordex SE mit Sitz in Hamburg fertigt, errichtet und wartet Windkraftanlagen. Das Unternehmen produziert an Standorten in Deutschland, Brasilien, Indien, Mexiko, Polen und Spanien. Die Hauptproduktionsstätte befindet sich am Stammsitz in Rostock.

Die Nordex SE hat nach eigenen Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 1.200 Mitarbeitende, davon 121 am Standort Güterverkehrszentrum im Rostocker Osten sowie unter anderem 688 Mitarbeitende in der Gondelproduktion. Das Produktprogramm umfasst Onshore-Windenergieanlagen im Leistungsbereich von 2,5 Megawatt (MW) bis über sechs Megawatt.

„Nordex trägt mit der Produktion dazu bei, dass ein wichtiger Bestandteil der Energiewende vorangetrieben wird und gleichzeitig die industrielle Wertschöpfung in diesem Bereich in unserem Land gestärkt wird. Damit ist Nordex ein gutes Beispiel dafür, wie der Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden kann, um die Wirtschaftsleistung in unserem Land zu stärken“, sagte Schulte.

Einladung zum Mitmachen

Auftaktveranstaltung zum Tag der Erneuerbaren Energien

Schwerin – Der „Tag der Erneuerbaren Energien“ findet in diesem Jahr am 29. April 2023 statt. Ziel ist, dass sich landesweit Wirtschaft, Vereine, Initiativen und Verbände präsentieren, um auf die Möglichkeiten einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmenden und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit.

„Der Aktionstag soll mit spannenden, informativen und außergewöhnlichen Angeboten die erneuerbaren Energien im ganzen Land erlebbar machen. Wir wollen gemeinsam mit den Akteuren der Energiewende die Vielfalt an Anlagen, Projekten und Ideen in Mecklenburg-Vorpommern präsentieren. Dafür freuen wir uns auf möglichst viele teilnehmende Unterstützer“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Für interessierte Akteure findet am Freitag, den 24. Februar 2023, in der Zeit von 11:00 bis 12:30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zur Vorbereitung des Aktionstages statt.

Bei Interesse für die digitale Auftaktveranstaltung bitten wir um Anmeldung unter energietag-mv@wm.mv-regierung.de.

Planungserlass Wind-an-Land

Kriterien für Windenergiegebiete in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Reinhard Meyer und Klima- und Umweltminister Till Backhaus haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) einen „Planungserlass Wind-an-Land“ vorgestellt.

Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss für unsere zukünftige klimaneutrale und krisensichere Energieversorgung deutlich beschleunigt werden. Aus diesem Grund ist der Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet worden. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben.

Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt und gleichzeitig Prozesse beschleunigt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Aus meiner Sicht ist der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende für unser Bundesland in mehrfacher Hinsicht eine Zukunftsfrage: Er ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Er dient der Energiesicherheit, weil sich MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten macht.

Er verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und er sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist“, ergänzte Klima- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus, dessen Ressort für die Genehmigung von Windenergieanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern zuständig ist.

Im konzentrierten Genehmigungsverfahren spielen laut Backhaus aber auch andere Aspekte wie der Artenschutz und der Denkmalschutz eine wichtige Rolle. Die Beteiligung einer Vielzahl von Behörden habe in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Genehmigungsverfahren ins Stocken geraten sind.

Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, hat das Umweltministerium M-V einen wichtigen Punkt gesetzt: „Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird hierzulande künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Vorher lag sie bei den Landkreisen.

Ziel dieser Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass wir den Natur- und Artenschutz aushebeln, sondern, dass wir Klima- und Umweltbelange in Einklang bringen wollen.

Denn das eine funktioniert nicht ohne das andere. Deshalb haben wir bei der Ausweisung von Windenergiegebieten klare Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter durchgesetzt“, erläuterte Minister Backhaus.

Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. „Es sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden, das ist uns wichtig. Da geht es um Siedlungsabstände sowie um den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, Wasser und Infrastruktur.

Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen“, sagte Meyer.

Bereiche, in denen landesweit keine Windenergiegebiete festgelegt werden – „Kriterien für besondere Schutzgüter“

Siedlungsabstände:

  • 1.000 Meter Siedlungsabstand zu Bereichen gemäß §§ 30 und 34 BauGB mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- und Gesundheitsfunktion,
  • 800 Meter Siedlungsabstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich.

Natur- und Landschaftsschutz; Wald, Moorschutz

  • Naturschutzgebiete, Nationalparke,
  • Biosphärenreservate,
  • Waldgebiete mit hoher bis herausragender Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion, zusammenhängende Waldgebiete ab 500 Hektar, Waldkompensationspools und raumrelevante Flächen für Ersatzaufforstungen,
  • gesetzlich geschützte Biotope ab fünf Hektar Größe,
  • europäische Vogelschutzgebiete,
  • Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege,
  • tiefgründige Moore ab fünf Hektar.

Artenschutz

  • Nahbereiche der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten,
  • zentraler Prüfbereich des Schreiadlers.

Wasser

  • Binnengewässer aller Ordnungen,
  • zu sichernde Überschwemmungsgebiete einschließlich Hochwasser- und Küstenschutzanlagen mit den beiderseitigen Schutzstreifen,
  • innere Schutzzone (Zonen I und II) von Trinkwasserschutzgebieten und Vorranggebiete Trinkwasser.

Infrastruktur

  • militärische Liegenschaften und Anlagen einschließlich ihrer Schutzbereiche,
  • Flugplätze (Flughäfen und Landeplätze), einschließlich Bauschutzbereiche,
  • Wetterradar und Windprofiler einschließlich Schutzabstand 5 Kilometer,
  • Vorranggebiete Rohstoffsicherung.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten.

Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

„Wir gehen in Mecklenburg-Vorpommern in zwei Schritten vor. Der erste Teil mit landesweiten Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter ist heute vom Kabinett beschlossen und soll am 20. Februar im Amtsblatt veröffentlicht werden. Der zweite Teil wird im April folgen.

Dabei geht es um weitere Abwägungskriterien, zu denen unter anderem das Thema Denkmalschutz zählt. Hier gibt es noch weiteren Konkretisierungsbedarf zwischen den Ressorts“, sagte Meyer.

Energiewende ermöglichen

Schwerin – Seit dem 08. November können in Mecklenburg-Vorpommern sogenannte steckerfertige Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, bis zu 50% gefördert werden. Die Antragsformalien beim Land seien ausgesprochen barrierearm, betont Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. Eine Hürde stelle bei vielen Mietenden jedoch das Einverständnis der Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer dar. Backhaus mahnt deshalb im Landtag, die Vermieterinnen und Vermieter sollten ihren Widerstand aufgeben und die Energiewende an der Hausfassade ermöglichen:

„In meinem Ministerium werden täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet, bei denen pauschale Barrieren von Vermieterinnen und Vermietern eine Rolle spielen. Diese Denkhürden, die es im Sinne der Klimaschutzziele abzubauen gilt, begegnen uns schon seit den Verbändeanhörungen zu Beginn der Aufstellung der Richtlinie. Mein Ministerium hat deshalb schon vor Wochen ein FAQ herausgegeben, in dem die wichtigsten Fragen rund um Balkonkraftwerke und deren Förderung beantwortet werden. Dazu gehören insbesondere auch technische Informationen und Hilfestellungen für Mieterinnen und Mieter gegenüber ihren Vermietenden.

Nicht immer ist es bloße Verweigerungshaltung der Vermietenden, sondern auch technische Unklarheit, wegen derer die Zustimmung versagt wird. Aber ich sage mal ganz klar: Jeder handelsübliche Wasserkocher hat eine höhere Wattzahl als so eine Anlage. Technische Sicherheitsbedenken sind bei einer korrekten Installation völlig unbegründet. Hier gibt es offenbar noch viel Aufklärungsbedarf. Von uns wird in der telefonischen Beratung auch intensiv darauf hingewiesen, welche Fehler bei der Beschaffung, Aufstellung, Installation, dem Anschluss und dem dauerhaften Betrieb der Anlage besser vermieden werden sollten, um die technischen Sicherheitsbelange und den klimaschutzrelevanten dezentralen Energieertrag nicht zu gefährden.

Klar ist jedoch: Pauschale Ablehnungen von den Vermietenden dürfen kein Hinderungsgrund sein, sich eine PV-Anlage anzuschaffen. Wir haben das Förderprogramm aufgelegt, um gerade Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und sofern nicht schwerwiegende Gründe gegen die Installation sprechen, erwarte ich auch von den Vermieterinnen und Vermietern aktive Kooperation. Das Ministerium plant daher Gespräche mit den Interessensvertretern der Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen, um auch ihnen deutlich zu machen, dass nur ein gemeinsamer Weg hin zu den erneuerbaren Energien ein Weg in die gute Klimazukunft sein kann“, so der Minister.

Unterstützung erfahre die Energiewende an der Hausfassade durch die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) im Januar veröffentlichten Änderungsvorschläge zur Vereinfachung der Nutzung von Balkonkraftwerken, berichtet Backhaus. Das entsprechende Positionspapier des VDE werde mit seinen Änderungsvorschlägen für gesetzliche und technische Regelungen, verbunden mit der Hoffnung auf eine zügige Umsetzung, durch die Bundesebene begrüßt.

Seit dem 09. November sind (Stand: 19. Januar) insgesamt 4209 Anträge beim Landesförderinstitut eingegangen. Davon sind bereits 378 Anträge von Mietern und 2928 Anträge von Wohnungseigentümern bewilligungsreif. Leider mussten ca. 20 % fehlerhafte Anträge zurückgeschickt werden. Am 06. Dezember wurde mit 162 Anträgen der Tageshöchstwert erzielt.