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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Tag der Erneuerbaren Energien

Interessierte zum Mitmachen gesucht

Schwerin – Der „Tag der Erneuerbaren Energien“ findet in diesem Jahr am 29. April 2023 statt. Für Interessierte aus Wirtschaft, Vereinen, Initiativen und Verbänden, die sich an dem Aktionstag beteiligen möchten, bietet das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eine digitale Informationsveranstaltung am Freitag, den 24. Februar 2023, von 11:00 bis 12:30 Uhr an. Um Anmeldung wird gebeten unter energietag-mv@wm.mv-regierung.de.

„Der Tag der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Beitrag, um bei uns im Land für regionale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien zu werben. Mit einem ganzen Tag voller lehrreicher, spannender und unterhaltsamer Aktionen wird das komplexe Thema Energiewende an konkreten Beispielen fass- und erlebbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Tag der Erneuerbaren Energien wurde von der Stadt Oederan (Sachsen) 1996 zum Gedenken an die Katastrophe von Tschernobyl ins Leben gerufen. Ziel ist, Akteuren jährlich am letzten Sonnabend im April eine Plattform zu geben, um umfangreich über erneuerbaren Energien zu informieren. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen, Initiativen und Einrichtungen beteiligt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmenden und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit. „Alle Interessierten sind eingeladen, sich umfangreich zu informieren, wie die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern ganz konkret aussieht“, sagte Meyer.

Ehrenamtliche Klimaschützer gesucht!

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) bietet noch bis zum 31. März 2023 Kommunen sowie motivierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Teilnahme am Projekt „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen durch ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen“, kurz KlikKS. Ehrenamtliche Klimaschützer setzen im Rahmen von KlikKS kleine und große Klimaschutzprojekte in ihrer Gemeinde um, betreut und geschult durch die LEKA MV. Ein Infotermin für interessierte Gemeindevertreter und engagierte Bürger findet am 7. März von 16:00 bis 17:00 Uhr online via Zoom statt.

„Kleine Kommunen stehen vor den Herausforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes, doch häufig fehlen Personal, Budget oder Fachwissen. Genau hier setzt das Projekt KliKKS der LEKA MV an, das ich vollumfänglich begrüße. Gemeinden können über eine Kooperation mit ihren ehrenamtlich engagierten Einwohnern mit geringem Aufwand einen Beitrag zur eigenen Zukunftsfähigkeit leisten, ihre Attraktivität steigern und die Haushaltskasse entlasten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die LEKA MV sucht für diese Aufgabe Menschen, deren Herz für Klima- und Umweltthemen schlägt und die sich als ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen und -paten aktiv in die Gestaltung ihres Dorfes einbringen möchten. Im Rahmen des Projektes werden Bürgerinnen und Bürger durch Coachings und Workshops befähigt, aktiv vor Ort Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Eine Auftaktschulung wird im Mai stattfinden und die möglichen Handlungsfelder vorstellen, vom Insektenhotel über Blühstreifen und Streuobstwiesen bis hin zu Thermografierundgängen und der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft. Darüber hinaus wird Grundlagenwissen über den Klimawandel sowie in den Bereichen Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Fördermittelakquise vermittelt.

Nach der Schulung werden die Klimaschutzpatinnen und -paten weiter durch die LEKA MV betreut und bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten vor Ort begleitet. In einem bundesweiten Netzwerk aller Ehrenamtlichen werden auch zukünftig Ideen und Erfahrungen ausgetauscht, gemeinsam Lösungen gefunden und Erfolge geteilt. Mitmachen können alle, die gerne einen Beitrag für den Klimaschutz leisten möchten, etwas Zeit mitbringen und auch andere für die Maßnahmen begeistern möchten. Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Ein Infotermin mit weiteren Details zu den Inhalten und dem Ablauf des Projektes findet für interessierte Gemeindevertreter und potenzielle Klimaschutzpaten am Dienstag, den 7. März von 16:00 bis 17:00 Uhr online via Zoom statt. Die Anmeldung ist online unter www.leka-mv.de/termine möglich. Weitere Informationen zum Projekt KlikKS sind unter www.leka-mv.de/klikks zu finden.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV):

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Neue Serienproduktion für Windkraftanlage

Schulte: Fertigungsstart sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Dienstag in Rostock gemeinsam mit dem Chief Executive Officer des Unternehmens Nordex SE, José Luis Blanco, offiziell den Beginn der Serienproduktion des neuen Windenergieanlagentyps „Nordex 6.X“ gestartet.

„Mit dem Beginn der Serienfertigung kann die gute Arbeit in Rostock fortgesetzt werden. Rund 1.200 hochspezialisierte Mitarbeitende sind derzeit in Mecklenburg-Vorpommern für Nordex im Einsatz. Der Fertigungsstart der Serienproduktion ist auch ein klares Bekenntnis für den Standort und sichert hochqualifizierte Arbeitsplätze“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Nordex SE mit Sitz in Hamburg fertigt, errichtet und wartet Windkraftanlagen. Das Unternehmen produziert an Standorten in Deutschland, Brasilien, Indien, Mexiko, Polen und Spanien. Die Hauptproduktionsstätte befindet sich am Stammsitz in Rostock.

Die Nordex SE hat nach eigenen Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 1.200 Mitarbeitende, davon 121 am Standort Güterverkehrszentrum im Rostocker Osten sowie unter anderem 688 Mitarbeitende in der Gondelproduktion. Das Produktprogramm umfasst Onshore-Windenergieanlagen im Leistungsbereich von 2,5 Megawatt (MW) bis über sechs Megawatt.

„Nordex trägt mit der Produktion dazu bei, dass ein wichtiger Bestandteil der Energiewende vorangetrieben wird und gleichzeitig die industrielle Wertschöpfung in diesem Bereich in unserem Land gestärkt wird. Damit ist Nordex ein gutes Beispiel dafür, wie der Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden kann, um die Wirtschaftsleistung in unserem Land zu stärken“, sagte Schulte.

Einladung zum Mitmachen

Auftaktveranstaltung zum Tag der Erneuerbaren Energien

Schwerin – Der „Tag der Erneuerbaren Energien“ findet in diesem Jahr am 29. April 2023 statt. Ziel ist, dass sich landesweit Wirtschaft, Vereine, Initiativen und Verbände präsentieren, um auf die Möglichkeiten einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmenden und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit.

„Der Aktionstag soll mit spannenden, informativen und außergewöhnlichen Angeboten die erneuerbaren Energien im ganzen Land erlebbar machen. Wir wollen gemeinsam mit den Akteuren der Energiewende die Vielfalt an Anlagen, Projekten und Ideen in Mecklenburg-Vorpommern präsentieren. Dafür freuen wir uns auf möglichst viele teilnehmende Unterstützer“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Für interessierte Akteure findet am Freitag, den 24. Februar 2023, in der Zeit von 11:00 bis 12:30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zur Vorbereitung des Aktionstages statt.

Bei Interesse für die digitale Auftaktveranstaltung bitten wir um Anmeldung unter energietag-mv@wm.mv-regierung.de.

Planungserlass Wind-an-Land

Kriterien für Windenergiegebiete in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Reinhard Meyer und Klima- und Umweltminister Till Backhaus haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) einen „Planungserlass Wind-an-Land“ vorgestellt.

Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss für unsere zukünftige klimaneutrale und krisensichere Energieversorgung deutlich beschleunigt werden. Aus diesem Grund ist der Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet worden. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben.

Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt und gleichzeitig Prozesse beschleunigt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Aus meiner Sicht ist der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende für unser Bundesland in mehrfacher Hinsicht eine Zukunftsfrage: Er ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Er dient der Energiesicherheit, weil sich MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten macht.

Er verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und er sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist“, ergänzte Klima- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus, dessen Ressort für die Genehmigung von Windenergieanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern zuständig ist.

Im konzentrierten Genehmigungsverfahren spielen laut Backhaus aber auch andere Aspekte wie der Artenschutz und der Denkmalschutz eine wichtige Rolle. Die Beteiligung einer Vielzahl von Behörden habe in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Genehmigungsverfahren ins Stocken geraten sind.

Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, hat das Umweltministerium M-V einen wichtigen Punkt gesetzt: „Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird hierzulande künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Vorher lag sie bei den Landkreisen.

Ziel dieser Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass wir den Natur- und Artenschutz aushebeln, sondern, dass wir Klima- und Umweltbelange in Einklang bringen wollen.

Denn das eine funktioniert nicht ohne das andere. Deshalb haben wir bei der Ausweisung von Windenergiegebieten klare Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter durchgesetzt“, erläuterte Minister Backhaus.

Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. „Es sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden, das ist uns wichtig. Da geht es um Siedlungsabstände sowie um den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, Wasser und Infrastruktur.

Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen“, sagte Meyer.

Bereiche, in denen landesweit keine Windenergiegebiete festgelegt werden – „Kriterien für besondere Schutzgüter“

Siedlungsabstände:

  • 1.000 Meter Siedlungsabstand zu Bereichen gemäß §§ 30 und 34 BauGB mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- und Gesundheitsfunktion,
  • 800 Meter Siedlungsabstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich.

Natur- und Landschaftsschutz; Wald, Moorschutz

  • Naturschutzgebiete, Nationalparke,
  • Biosphärenreservate,
  • Waldgebiete mit hoher bis herausragender Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion, zusammenhängende Waldgebiete ab 500 Hektar, Waldkompensationspools und raumrelevante Flächen für Ersatzaufforstungen,
  • gesetzlich geschützte Biotope ab fünf Hektar Größe,
  • europäische Vogelschutzgebiete,
  • Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege,
  • tiefgründige Moore ab fünf Hektar.

Artenschutz

  • Nahbereiche der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten,
  • zentraler Prüfbereich des Schreiadlers.

Wasser

  • Binnengewässer aller Ordnungen,
  • zu sichernde Überschwemmungsgebiete einschließlich Hochwasser- und Küstenschutzanlagen mit den beiderseitigen Schutzstreifen,
  • innere Schutzzone (Zonen I und II) von Trinkwasserschutzgebieten und Vorranggebiete Trinkwasser.

Infrastruktur

  • militärische Liegenschaften und Anlagen einschließlich ihrer Schutzbereiche,
  • Flugplätze (Flughäfen und Landeplätze), einschließlich Bauschutzbereiche,
  • Wetterradar und Windprofiler einschließlich Schutzabstand 5 Kilometer,
  • Vorranggebiete Rohstoffsicherung.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten.

Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

„Wir gehen in Mecklenburg-Vorpommern in zwei Schritten vor. Der erste Teil mit landesweiten Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter ist heute vom Kabinett beschlossen und soll am 20. Februar im Amtsblatt veröffentlicht werden. Der zweite Teil wird im April folgen.

Dabei geht es um weitere Abwägungskriterien, zu denen unter anderem das Thema Denkmalschutz zählt. Hier gibt es noch weiteren Konkretisierungsbedarf zwischen den Ressorts“, sagte Meyer.

Energiewende ermöglichen

Schwerin – Seit dem 08. November können in Mecklenburg-Vorpommern sogenannte steckerfertige Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, bis zu 50% gefördert werden. Die Antragsformalien beim Land seien ausgesprochen barrierearm, betont Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. Eine Hürde stelle bei vielen Mietenden jedoch das Einverständnis der Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer dar. Backhaus mahnt deshalb im Landtag, die Vermieterinnen und Vermieter sollten ihren Widerstand aufgeben und die Energiewende an der Hausfassade ermöglichen:

„In meinem Ministerium werden täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet, bei denen pauschale Barrieren von Vermieterinnen und Vermietern eine Rolle spielen. Diese Denkhürden, die es im Sinne der Klimaschutzziele abzubauen gilt, begegnen uns schon seit den Verbändeanhörungen zu Beginn der Aufstellung der Richtlinie. Mein Ministerium hat deshalb schon vor Wochen ein FAQ herausgegeben, in dem die wichtigsten Fragen rund um Balkonkraftwerke und deren Förderung beantwortet werden. Dazu gehören insbesondere auch technische Informationen und Hilfestellungen für Mieterinnen und Mieter gegenüber ihren Vermietenden.

Nicht immer ist es bloße Verweigerungshaltung der Vermietenden, sondern auch technische Unklarheit, wegen derer die Zustimmung versagt wird. Aber ich sage mal ganz klar: Jeder handelsübliche Wasserkocher hat eine höhere Wattzahl als so eine Anlage. Technische Sicherheitsbedenken sind bei einer korrekten Installation völlig unbegründet. Hier gibt es offenbar noch viel Aufklärungsbedarf. Von uns wird in der telefonischen Beratung auch intensiv darauf hingewiesen, welche Fehler bei der Beschaffung, Aufstellung, Installation, dem Anschluss und dem dauerhaften Betrieb der Anlage besser vermieden werden sollten, um die technischen Sicherheitsbelange und den klimaschutzrelevanten dezentralen Energieertrag nicht zu gefährden.

Klar ist jedoch: Pauschale Ablehnungen von den Vermietenden dürfen kein Hinderungsgrund sein, sich eine PV-Anlage anzuschaffen. Wir haben das Förderprogramm aufgelegt, um gerade Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und sofern nicht schwerwiegende Gründe gegen die Installation sprechen, erwarte ich auch von den Vermieterinnen und Vermietern aktive Kooperation. Das Ministerium plant daher Gespräche mit den Interessensvertretern der Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen, um auch ihnen deutlich zu machen, dass nur ein gemeinsamer Weg hin zu den erneuerbaren Energien ein Weg in die gute Klimazukunft sein kann“, so der Minister.

Unterstützung erfahre die Energiewende an der Hausfassade durch die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) im Januar veröffentlichten Änderungsvorschläge zur Vereinfachung der Nutzung von Balkonkraftwerken, berichtet Backhaus. Das entsprechende Positionspapier des VDE werde mit seinen Änderungsvorschlägen für gesetzliche und technische Regelungen, verbunden mit der Hoffnung auf eine zügige Umsetzung, durch die Bundesebene begrüßt.

Seit dem 09. November sind (Stand: 19. Januar) insgesamt 4209 Anträge beim Landesförderinstitut eingegangen. Davon sind bereits 378 Anträge von Mietern und 2928 Anträge von Wohnungseigentümern bewilligungsreif. Leider mussten ca. 20 % fehlerhafte Anträge zurückgeschickt werden. Am 06. Dezember wurde mit 162 Anträgen der Tageshöchstwert erzielt.

Zulassung von Windenergieanlagen

Schwerin – Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird in Mecklenburg-Vorpommern künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute im Schweriner Landtag beschlossen.

Ziel der Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Vorher lag die naturschutzrechtliche Beteiligung bei den Landkreisen.

„Der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende ist gleich mehrfach eine Schicksalsfrage für Mecklenburg-Vorpommern: Sie ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Sie dient der Energiesicherheit, weil sie MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten aus anderen Staaten macht.

Sie verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und sie sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes werden Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen effektiver und schneller. Damit bringen wir die Energiewende voran“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Er erklärte, dass die für den Windkraft-Ausbau erforderlichen Windenergieanlagen in aller Regel nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen sind, da sie eine Gesamthöhe von mehr als 50 Metern aufweisen. Im konzentrierten Genehmigungsverfahren würden eine Vielzahl von Teilaspekten, wie der Denkmalschutz oder die Raumordnung, berücksichtigt. Dies mache die Beteiligung zahlreicher Behörden erforderlich.

„Häufig ist die entscheidende Hürde aber das Naturschutzrecht, vor allem in einem besonderes artenreichen Land wie unserem. Wenn wir dieses zentrale Problemfeld direkt in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbinden, indem wir die Zuständigkeiten für beides in einer Behörde bündeln, wird ein Flaschenhals in der Genehmigungspraxis beseitigt. Dabei geht es uns ganz ausdrücklich nicht darum, den Naturschutz auszuhebeln, sondern mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes, das im Februar in Kraft treten und eine Zeitenwende einläuten soll, in Einklang zu bringen“, so Minister Backhaus.

Das „Wind-an-Land-Gesetz“ gibt verpflichtende Flächenziele vor. Demnach müssen in MV bis Ende 2027 1,4 % der Landesfläche und bis Ende 2032 2,1 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. „Aktuell haben wir 1.800 Windräder auf 0,9 % der Landesfläche im Bestand. Wir brauchen also eine deutliche Verdopplung“, erläuterte Minister Backhaus.

Auch die Personalausstattung in diesem Bereich soll laut Backhaus deutlich verbessert werden. Bislang seien in den Landkreisen weniger als 10 Personalstellen mit der naturschutzrechtlichen Beurteilung von BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen beschäftigt gewesen.

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüften dann aber nicht nur den Bau und den Betrieb von Windenenergieanlagen, sondern beispielsweise auch Anlagen zur Herstellung von Stahl, Eisen, Glas, Keramik, Steine, Erden oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

„Deshalb werden wir den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt insgesamt 30 neue Stellen schaffen, die sich ausschließlich mit den naturschutzrechtlichen Fragen bei der Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen befassen. Zudem werden wir intensiv in die Schulung und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, damit sie den fachlich hoch anspruchsvollen Aufgaben auch gewachsen sind“, so Minister Backhaus.

Energieberatungen gefragt wie nie

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern konnte in 2022 die Zahl der durchgeführten Unternehmens- und Kommunalberatungen erneut steigern

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) verzeichnet eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach Energieberatungen: Die Mitarbeitenden der LEKA MV führten 2022 insgesamt 183 Kommunalberatungen, 175 Initialberatungen für Unternehmen, 89 Beratungen für Vorhabenträger von Windenergieanlagen sowie 59 Bürgerberatungen für Privathaushalte zu den Themen Energieeffizienz, finanzielle Beteiligung, Energiewende und Klimaschutz durch.

„Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA MV ist die zentrale Anlaufstelle für Kommunen, Unternehmen und Bürger. Zu den Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und wirksamer Klimaschutz erhalten Interessierte eine kompetente, individuelle Beratung. Die steigenden Zahlen bei den Terminen zeigen deutlich, dass wir die LEKA MV als neutrale Instanz im Land benötigen. Mit großem Engagement sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv, um Wissen zu vermitteln und zu Fördermöglichkeiten zu beraten. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Energiewende bei uns im Land“, sagt der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Die Energiekrise und die steigenden Energiekosten führen zu einem spürbaren Mehrbedarf an Beratungen“, erklärt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV, die verstärkte Nachfrage. „Insbesondere die Kommunen sind durch die aktuelle Lage zum Handeln gezwungen und stehen vor großen Herausforderungen bei der Umstellung ihrer Stromversorgung und ihrer Wärmenetze auf erneuerbare Energien. Die LEKA MV begleitet und berät die Gemeinden kompetent und neutral und unterstützt sie, ihre eigene Energiewende vor Ort im Interesse aller Beteiligten umzusetzen“, ergänzt Gunnar Wobig.

Die Nachfrage nach Beratungen durch die LEKA MV wächst jährlich: Die Zahl der Kommunalberatungen ist von 144 im Jahr 2021 auf 183 im vergangenen Jahr gestiegen. Die Zahl der Unternehmensberatungen steigerte sich im gleichen Zeitraum von 100 auf 175. Zudem haben 89 Beratungen für Vorhabenträger von Windenergieanlagen stattgefunden, im Vorjahr waren es noch 79. Beim Bürgerservice gab es 59 Beratungen für Privathaushalte, nach 40 Beratungen im Vorjahr.

Neben den Beratungen stieg auch das Angebot an Weiterbildungs- und Netzwerkmöglichkeiten unter den Akteuren der Energiewende: In insgesamt 31 Schulungen, Webinaren und Online-Stammtischen zu Kernthemen der Energiewende begrüßte die LEKA MV rund 1.650 Teilnehmer. Zusätzlich waren die Experten der LEKA MV als Referenten gefragt wie nie und hielten 40 Fachvorträge vor mehr als 1.950 Zuhörern. Hinzu kamen sechs Besichtigungen bei erneuerbaren Energien-Anlagen und -Herstellern im Rahmen einer Entdeckertour durch MV, die von 177 interessierten Bürgern und Kommunalvertretern genutzt wurde, um die Vorreiter der Energiewende im Land kennenzulernen und sich Inspirationen für die eigene Gemeinde zu holen.

Mit den diesjährigen Zahlen schließt die 2016 gegründete LEKA MV ihr bis dahin erfolgreichstes Jahr ab.

Alle Angebote der LEKA MV sind für Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenfrei und neutral. Eine Übersicht über die Beratungen und Schulungsformate ist online unter www.leka-mv.de zu finden. Die Aufzeichnungen der bisherigen Schulungen und Online-Stammtische stehen unter www.leka-mv.de/mediathek bereit.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.