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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Elektrisches Busdepot in Betrieb genommen

Schwerin – Mit der Inbetriebnahme des Schweriner Busdepots am 04. November hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Ampel für einen emissionsfreien Nahverkehr in Schwerin auf „Grün“ gestellt. Bis 2035 möchte die Stadt CO2-neutral sein. Eine zentrale Stellschraube ist hier auch das knapp 200 Kilometer umfassende Bus- und Straßenbahnnetz.

„Die Stadt Schwerin geht mit der Inbetriebnahme des elektrischen Busdepots einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr klimafreundlicher Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern. Durch Schnellladestationen am Hauptbahnhof und am Betriebshof können die Busse in kurzer Zeit für den nächsten Einsatz auftanken“, sagte Verkehrsminister Meyer.

Das neue Busdepot der Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) verfügt nicht nur über 40 neue Ladepunkte, sondern auch über eine Photovoltaikanlage. Ein Energiemanagementsystem stellt sicher, dass die einzelnen Komponenten vernetzt sind und die Energie optimal genutzt werden kann.

Bereits 2018 hat die NVS GmbH die Planung des Depots in Auftrag gegeben und damit einen wichtigen Grundstein für die Elektrifizierung der städtischen Busflotte gelegt. Nur zwei Jahre später folgten die ersten drei Elektro-Busse. Dass die NVS GmbH damit auf dem richtigen Weg ist, zeigten die positiven Erfahrungen mit den ersten Fahrzeugen: „Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind für uns gleichermaßen wichtig“, so Lothar Matzkeit, technischer Prokurist in der Geschäftsleitung der NVS GmbH. Die Elektro-Busse konnten in beiden Punkten überzeugen. Der Vergleich mit herkömmlichen Dieselbussen habe eine Einsparung von rund fünf Cent pro Kilometer ergeben. Einer Umrüstung stand damit nichts mehr im Wege.

Für die Umsetzung hat die NVS GmbH das Unternehmen ABB beauftragt, eine Ladeinfrastruktur aufzubauen, die die aktuellen Gegebenheiten des Standorts berücksichtigt und skalierbar ist. „Mit ABB haben wir einen Partner an unserer Seite, der sämtliche Aufgabenfelder rund um die Buselektrifizierung abdeckt und für einen unkomplizierten Projektablauf sorgt“, hebt Matzkeit hervor. Zu diesen Aufgabenfeldern zählen neben der Ladeinfrastruktur auch Tiefbauleistungen für die Kabelverlegung, die Traversenkonstruktion der Depotboxen und die Überdachung der Ladegleichrichter. Eine von ABB installierte und in das Energiemanagement integrierte Photovoltaikanlage sorgt für eine optimierte Energieeffizienz.

„Das Projekt mit der NVS GmbH war auch für uns ein besonderes. Erstmals haben wir in einem E-Mobility-Projekt für ein Busdepot die Integration einer Photovoltaikanlage ins Energiemanagementsystem übernommen – mit Erfolg. Umso mehr freuen wir uns heute, bei der Inbetriebnahme dabei sein zu dürfen“, so Mate Beljo, Projektleiter ABB.

Die Gesamtinvestition beträgt über sieben Millionen Euro. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro.

Mehr Windenergie auf See

Neue Offshore-Vereinbarung in Berlin unterzeichnet

Berlin – Am 03. November 2022 ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des heutigen dritten Offshore-Dialogs eine neue Vereinbarung zum Ausbau der Windenergie auf See abgeschlossen worden. neben dem Bund die Länder Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und TenneT.

„Die gemeinsame Unterzeichnung der Offshore-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die definierten Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien umzusetzen. Entscheidend ist, dass die Prozesse länderübergreifend, zielorientiert und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Mecklenburg-Vorpommern wird dabei seinen Beitrag leisten.

Bis zum Jahr 2026 wird die Offshore-Leistung in der Ostsee nahezu verdreifacht. Sie wächst von der aktuell installierten Offshore-Leistung von 1,1 Gigawatt auf voraussichtlich 3,2 Gigawatt an. Zudem sind im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bis 2030 fünf weitere Offshore Windparks geplant. Diese Projekte werden wir zügig angehen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse anlässlich der Unterzeichnung in Berlin.

Diese sogenannte Offshore-Realisierungsvereinbarung schreibt eine erste Vereinbarung aus dem Jahr 2020 fort und passt die Vereinbarung an die neuen ambitionierten Ausbauziele an. So erhöht das neue Windenergie-auf See-Gesetz die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt im Jahr 2030, 40 Gigawatt im Jahr 2035 und 70 Gigawatt im Jahr 2045 erheblich. Bislang lagen die Ziele bei 20 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040, so dass das Ausbautempo massiv beschleunigt werden muss.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Die Offshore-Vereinbarung ist ein wesentlicher Meilenstein für mehr Windenergie auf See und ein starkes gemeinsames Bekenntnis zum 30 Gigawatt Ausbauziel bis 2030. Wir haben mit der Vereinbarung einen klaren Prozess vereinbart, um etappenweisen die Dinge so auszurichten, dass wir die 30 Gigawatt erreichen können. Wichtig dafür sind vor allem die vereinbarten Meilensteine und Zeitpläne für die Anbindungsleitungen, die wir für das Erreichen des 30 Gigawatt-Ziels brauchen.“

 „Und schließlich wird eine Beschleunigung von Planungsprozessen nur mit mehr Personal gelingen. Der Bund hat insbesondere das BSH in den letzten zwei Jahren personell deutlich verstärkt mit einem Stellenzuwachs von mehr als 100 Stellen. Diese Personalverstärkung muss uns allen Ansporn sein, denn ohne mehr Personal wird es nicht schneller gehen“, so Robert Habeck weiter.

Der heutigen Unterzeichnung der neuen Offshore-Vereinbarung vorausgegangen waren zwei weitere Offshore-Dialoge in diesem Jahr unter Leitung von Minister Habeck. Mit der heutigen Vereinbarung bekennen sich alle Beteiligungen zu einer engen Abstimmung, um 30 Gigawatt Windenergie auf See bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Konkret beinhaltet die Vereinbarung Schritte zur Flächenausweisung auf See, zum naturverträglichen Ausbau, zu konkreten Zeitplänen und Meilensteinen, zur Querung des Küstenmeers und zur erforderlichen Koordination und den für die Beschleunigung der Prozesse notwendigen Ressourcen.

Beschleunigter Windkraftausbau

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der Windkraft erarbeitet. Dieser wurde dem Kabinett heute vom Klimaschutzministerium vorgelegt.

„Derzeit dauern Genehmigungsverfahren einfach noch zu lange. Das müssen wir ändern, wenn wir es mit der Energiewende ernst meinen. Daher freue ich mich über die Unterstützung der Regierungsfraktionen, das Gesetzesvorhaben schnellstmöglich durch das parlamentarische Verfahren zu bringen“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Windenergieanlagen werden in aller Regel durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen erfolgen durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU). Die Genehmigungsverfahren schließen Verwaltungsentscheidungen aus anderen Rechtsbereichen mit ein, auch wenn hierfür an sich andere Behörden zuständig sind.

„Genau da wollen wir ansetzen. Die natur- und artenschutzrechtliche Prüfung liegt derzeit in der Zuständigkeit der Landkreise. Diese Aufgabe wollen wir künftig in die StÄLU verlagern. So gewährleisten wir eine stringentere Abarbeitung der Anträge, ohne fachliche Abstriche zu machen. Das Ganze geht aber nicht ohne zusätzliche Manpower. Daher werden wir die StÄLU zunächst mit 15 neuen Personalstellen verstärken. Weitere Stellen sollen im kommenden Jahr folgen“, erklärte Minister Dr. Backhaus.

Minister Dr. Backhaus: „Ich würde mich sehr freuen, wenn der Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen wird und ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.“

„KlimaSichten – Mit Weitblick in die Zukunft“

Stralsund – Beim landesweiten Klimaschutzwettbewerb „KlimaSichten“ des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt sind heute bei der feierlichen Preisverleihung im Rathaus Stralsund 26 Preisträgerinnen und Preisträger in vier Wettbewerbskategorien ausgezeichnet worden. Darüber hinaus wurden zwei Sonderpreise vergeben.

Zu den erstplatzierten Preisträgerinnen und Preisträgern gehören bei den Erwachsenen Felicitas Fiedler aus Rostock in der Kategorie Malerei/Grafik, Paul Sauerland und Falko Ehmke aus Greifswald in der offenen Kategorie und die Zukunft eG aus Gallin in der Kategorie Plakat/Collage. Die Kategorie Aktion entschied die Workcampgruppe vom Schloss Dreilützow für sich.

Bei den Kindern und Jugendlichen sicherte sich in der Kategorie Malerei/Grafik Mariam Azizyar aus Torgelow den 1. Preis, die Kategorie Plakat/Collage konnte der Krea-tive Umweltkurs vom Gymnasialen Schulzentrum e.V. Dömitz für sich entscheiden. In der offenen Kategorie wurde Jule Bolz aus Siedenbrüntzow und bei den Aktionen die Kita Krümelkiste aus Neuenkirchen mit dem 1. Platz ausgezeichnet.

Der Sonderpreis des Ministers geht an die „Ferienfreizeit Sein oder nicht Sein“ vom Schullandheim Schloss Dreilützow. Auch den Schirmherrn des Wettbewerbs, Hinnerk Schönemann, haben die Werke sehr beeindruckt. Seinen Sonderpreis erhält Sophie Böhme aus Rostock für ihr Bild „Verrinnende Zeit“.

Die Sieger*innen erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 550 Euro. Die Zweitplatzierten werden mit je 450 Euro prämiert und die Drittplatzierten mit je 350 Euro. Die Sonderpreise sind jeweils mit 300 Euro dotiert.

Alle Teilnehmenden ohne Preis erhalten eine Gratifikation in Höhe von 25 Euro.

Teilnehmen konnten mit ihren Beiträgen Bürgerinnen und Bürger wie auch Einrichtungen und Institutionen aus Mecklenburg-Vorpommern in den Kategorien Ma-lerei/Grafik, Plakat/Collage, einer Kategorie für künstlerisch präsentierte Aktionen sowie der offenen Kategorie für kreative Beiträge unterschiedlicher Art.

In jeder Kategorie wurden die Beiträge der Erwachsenen getrennt von denen von Kindern und Jugendlichen bewertet. Dieser Aufgabe stellte sich eine externe Jury bestehend aus Sabine Matthiesen (Filmbüro MV), Stefanie Riech (Medien- und In-formatikschule Greifswald), Peter Kranz (Landesmarketing MV), Cordula Neumann (Leea GmbH) und Stephan Latzko (Klimaschutzbeauftragter Stralsund).

„Der Wettbewerb hat einmal mehr gezeigt, wie sehr der Klimawandel generationsübergreifend die Menschen auch bei uns im Land beschäftigt. Es haben uns über 130 Einreichungen erreicht. Ich bin von der Vielschichtigkeit der Beiträge und den Botschaften, die sie transportieren, sehr beeindruckt“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus im Rahmen der Preisverleihung. „Über die kreativ zum Ausdruck ge-brachten Hoffnungen und Wünsche, aber auch Sorgen und Ängste, regt der Wettbewerb die öffentliche Diskussion zur Notwendigkeit eines nachhaltig gestalteten Klimaschutzes an und trägt zu dessen gesellschaftlicher Akzeptanz bei. Ich möchte mich ganz herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Klimasichten bedanken.“

Verbesserungsbedarf

Landesregierung hält Gaspreisbremse für richtig, sieht aber Verbesserungsbedarf

Schwerin – Aus erster Hand haben sich heute die Landesregierung und der Energiegipfel aus Vertreterinnen und Vertretern von Regierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Sozialverbänden, Kommunen und regionalen Energieversorgern über die Vorschläge der Gaspreiskommission der Bundesregierung informiert. Dr. Matthias Miersch, der als einer von drei Vertretern aus dem Deutschen Bundestag als beratendes Mitglied an der Kommission teilgenommen hat, berichtete in zwei Videokonferenzen über Ergebnisse und noch offene Punkte.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt sich schon seit langem für einen Energiepreisdeckel ein und hat dafür eigene Ideen entwickelt. Deshalb ist es gut, dass die Gaspreisbremse kommt und Vorschläge von uns aufgreift. Aber beide Diskussionsrunden heute haben gezeigt, dass es noch viele Fragen gibt. Wir wünschen uns, dass die Preisbremse früher kommt, auch wenn das die Energieversorger organisatorisch vor große Herausforderungen stellt. Wenn das nicht möglich ist, muss die Lücke von der Abschlagszahlung im Dezember bis zum März geschlossen werden“, erklärte die stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Simone Oldenburg.

„Die Gaspreisbremse bringt den Bürgerinnen und Bürgern und auch den Unternehmen mehr Planungssicherheit und eine deutliche Entlastung. Allerdings brauchen wir eine Lösung für all jene, die mit Öl, Holzpellets oder Briketts heizen. Auch da sind die Preise deutlich gestiegen. Außerdem müssen Handwerksbetriebe mit hohem Energieverbrauch wie Bäckereien als energieintensive Unternehmen und nicht wie private Verbraucher behandelt werden. Wir sind sehr dankbar, dass uns Matthias Miersch über die Vorschläge der Kommission informiert hat. Entscheiden werden aber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Wir werden das Thema kommende Woche bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover ansprechen“, ergänzte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann.

Betrieb von Photovoltaikanlagen

Berlin – An diesem Donnerstag verhandelt der Finanzausschuss des Bundesrats über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022. Darin sind unter anderem steuerliche Erleichterungen für Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen vorgesehen.

Die norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen sich in diesem Zusammenhang dafür stark, auch gemeinnützige Organisationen beim Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerlich stärker zu unterstützen – damit sie wie Privathaushalte einfach, unbürokratisch und steuerlich begünstigt Photovoltaikanlagen errichten und betreiben können.

Vor allem muss bei Vereinen sichergestellt werden, dass Photovoltaikanlagen nicht dazu führen, dass sich z.B. mit einer Vereinsgaststätte plötzlich die Besteuerung insgesamt nachteilig verändert. Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt 45.000 Euro im Jahr, so ist gesetzlich geregelt, dass die diesen Geschäftsbetrieben zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen.

In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die Länder nun, dass die steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage für das Überschreiten der 45.000-Euro-Grenze im wirtschaftlichen Betrieb ohne Relevanz sind.

Die Länder Hamburg, Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern weisen in einer weiteren gemeinsamen Initiative für den Bundesrat auf eine Unklarheit im Gesetzesentwurf hin und schlagen eine prägnantere Formulierung vor, damit von den beabsichtigten Vergünstigungen auch die Eigentümer solcher Gebäude profitieren, die keine EFH sind und überwiegend, aber nicht ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. So können auch Kleingewerbetreibende besser von dieser Regelung profitieren.

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Angesichts der Energiekrise ist der Ausbau erneuerbarer Energien wichtiger denn je. Deshalb ist es gut und richtig, wenn wir über steuerliche Erleichterungen zusätzliche Anreize für den Betrieb von Photovoltaikanalgen schaffen – auch und gerade für gemeinnützige Organisationen und Vereine, die sich gerade überlegen, welchen Beitrag sie leisten können. Mit dieser Initiative greifen wir Hinweise von Sportvereinen aus Hamburg auf. Die Rechtslage wird sich künftig erheblich verbessern – da setzen wir nun noch einen drauf: Wenn am Ende die Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlagen nämlich dazu führen, dass ein Verein über die Einnahmen-Grenze kommt und damit Steuern zahlen müsste, wäre das kontraproduktiv. Hier setzen wir mit unserer Initiative an und sorgen dafür, dass gemeinnützige Organisation genügend Spielraum haben, um mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ihrerseits einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten zu können.“

Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl: „Die Lehre der aktuellen Energiekrise ist: je unabhängiger wir von fossilen Energieträgern sind, desto besser. Daher ist es gut, die Erzeugung von erneuerbaren Energien wo es nur geht zu fördern. Mit der Initiative der Norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gelingt aber noch mehr. Wir wollen gemeinnützige Organisationen steuerlich unterstützen, wenn sie Photovoltaikanlagen errichten. Die Einkünfte aus dem erzeugten Strom sind für sie in Teilen steuerfrei. Das ist Anreiz, erneuerbare Energien zu erzeugen und damit gut für das Klima. Und es hilft gemeinnützigen Organisationen, die erzielten Einnahmen für ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu nutzen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Bis zum Jahr 2035 soll der Energiebedarf in Mecklenburg-Vorpommern vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranbringen. Dazu gehören auch die gemeinnützigen Organisationen. Bereits im August wurde in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, kleine Photovoltaikanlagen für Balkone zu fördern. Die vorliegende Initiative stellt einen für den gemeinnützigen Sektor wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität dar. Wer auf erneuerbare Energien setzt, sollte keine steuerlichen Nachteile hinnehmen müssen.“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Um die Energiewende mit Kraft und Dynamik voranzubringen, müssen alle Bereiche der Gesellschaft mitgedacht werden. Es braucht flexibles, schnelles und unbürokratisches Denken und Handeln, um die Energieversorgung in Zeiten des russischen Angriffskriegs und der Energiekrise kurz- wie mittelfristig sicherzustellen. Mit der heutigen Initiative ziehen die norddeutschen Länder erneut an einem Strang. Dieses gemeinsame Handeln war schon bei der Verlängerung der Homeoffice-Pauschale erfolgreich. Nun wollen wir mit steuerlichen Erleichterungen gemeinnützigen Organisationen den Weg hin zu einer klimaschonenden und nachhaltigen Energieversorgung ebnen und hoffen erneut auf Erfolg.“

Brennholz-Nachfrage steigt

Schwerin – Aus Sorge um die Energieversorgung besinnen sich viele auf den Brennstoff Holz. Die Nachfrage ist bei vielen Waldbesitzern unseres Bundeslandes deutlich gestiegen, so auch in der er Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Dort liegt schon jetzt die in 2022 verkaufte Brennholzmenge acht Prozent über der Verkaufsmenge in 2021. Dementsprechend steigen auch die Verkaufspreise. Brennholz in Selbstwerbung kostet derzeit ca. 14 Euro je Raummeter (rm) und ist damit elf Prozent teurer als 2021.

„Wir rechnen damit, dass die Nachfrage nach Brennholz in den vor uns liegenden Herbst- und Wintermonaten weiter zunehmen wird. Darauf bereiten wir uns entsprechend vor“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Forstminister Dr. Till Backhaus. Er wies darauf hin, dass die regionale Abgabe für den Eigenbedarf weiterhin durch die Forstämter erfolge. Auch hätten Privatverbraucher weiterhin die Möglichkeit, Brennholz selbst aufzuarbeiten (Selbstwerbung). „Dieses Holz geht in der Regel an langjährige Kleinkunden für die wir ein stabiles Preisniveau aufrechterhalten möchten, sofern wir davon ausgehen können, dass das Holz tatsächlich in die Eigenverwendung geht“, erklärte der Minister.

Die Abgabe von aufgearbeiteten Brennholz an nicht gewerbliche Privatkunden ist im Vergleich zur Selbstwerbung teurer. Der Verkauf erfolgt derzeit zu einem Mindestpreis von 40 Euro je Raummeter

Backhaus betonte: „Es ist verständlich, wenn Menschen in Sorge um ihre Wärmeversorgung im nächsten Winter vermehr auf Brennholz ausweichen. Für die Privatverbraucher ist es jedoch wichtig, dass für eine optimale Brennholznutzung Lagerzeiten beachtet werden. Brennholz aus dem Wald muss je nach Baumart über ein bis drei Jahre lagern. Da die Selbstwerbung in der Regel am stehenden Stamm erfolgt, handelt es sich um frisches Holz, welches für den Ofen eigentlich nicht vor 2024 nutzbar ist.“

Nach ausreichender Trocknung ersetzen etwa 5 Raummeter Brennholz 1000 Liter Öl. Holzenergie kann damit, vor allem wenn das Holz in Eigenleistung (Selbstwerbung) beschafft wurde, eine sinnvolle Alternative zu anderen Energieressourcen sein.

62 neue E-Bike-Ladestationen für M-V

Das erste Projekt aus dem Strategiefonds des Landes zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur im ländlichen Raum ist in Betrieb genommen

Schwerin – Dank des Strategiefondsprojektes „Elektromobilität im ländlichen Raum – auch auf dem E-Fahrrad sicher unterwegs“ entstehen aktuell 62 E-Bike-Ladestationen in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit wurden über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) Fördergelder in Höhe von insgesamt 200.000 Euro an antragstellende Kommunen, gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Vereine sowie gewerbliche Nutzer vergeben. Die erste der Ladestationen wurde vor kurzem in Matzlow im Landkreis Ludwigslust-Parchim eröffnet.

Das Ziel der Förderung der Ladeinfrastruktur für Fahrrad-E-Mobilität im ländlichen Raum ist eine Aufwertung des Tourismus in kleinen Kommunen, fernab der klassischen Oberzentren. Aktuell ist in MV fast jeder zweite Urlauber mit dem Fahrrad unterwegs, wobei die Anzahl der E-Bike-Fahrer ständig zunimmt. Dank der Elektromobilität haben sich nicht nur das Alter der Radfahrer, sondern auch die Streckenlängen erhöht. Mit den neuen Ladestationen wird der Radtourismus in MV deutlich gestärkt.

„Für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland ist es wichtig, attraktive Angebote für Einheimische und Urlauber bereit zu halten. Dazu gehören auch E-Bike-Ladestationen in der Fläche. So haben unsere Urlauber die Möglichkeit, ausgedehnte Touren in ländlichen Regionen zu unternehmen. So wird die Wertschöpfung vor Ort gestärkt, etwa wenn die Urlauber in heimischen Gaststätten einkehren, in Hotels und Pensionen übernachten und in den lokalen Geschäften einkaufen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer.

„Wir haben im Oktober 2021 mit der Vergabe der Förderbescheide gestartet und hatten bereits nach wenigen Monaten mehr als 70 Anträge vorliegen“, so Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV. „Der Fördertopf war schneller ausgeschöpft als geplant und zeigt das große Interesse an der Verkehrswende und alternativen Verkehrskonzepten in MV auf.“ Einen Antrag auf Förderung konnten Kommunen mit weniger als 100.000 Übernachtungen pro Jahr stellen, die Förderquote lag bei bis zu 95 Prozent der Gesamtkosten. Die jeweilige Förderhöchstsumme für die E-Bike-Ladestationen lag bei 5.000 Euro.

Einer der ersten Antragsteller im Rahmen des Förderprogramms war die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Spornitz. Hier wurde vor der historischen Dorfkirche in Matzlow am 20. August 2022 die erste Ladestation aus dem Förderprogramm in Betrieb genommen. Radfahrer aus dem Naturschutzgebiet Lewitz oder entlang der Müritz-Elde-Wasserstraße können ab sofort an der leuchtend pinken Ladestation des Rostocker Unternehmens Maris Consult UG ihr E-Bike laden und zeitgleich die Schönheiten des Ortes entdecken oder in heimischen Geschäften einkaufen.

Drei einzeln abschließbare Fächer bieten Lademöglichkeiten für bis zu sechs Akkus gleichzeitig. Gesichert wird das eigene Ladegerät mittels eines Münz-Pfandschlosses. Durch Seitenklappen an den Ladefächern ist auch das Laden fest verbauter Akkus im E-Bike möglich. Die Ladestation ist rund um die Uhr frei zugänglich und kann sowohl von Touristen als auch Einwohnern genutzt werden. Das Projekt wurde vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 4.300 Euro unterstützt.

Die weiteren bereits genehmigten 61 Ladepunkte im ländlichen Raum werden in den kommenden Monaten in ganz Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb genommen.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten.