Menü Schließen

Kategorie: Klimaschutz

E-Fahrzeug und Lade-Infrastruktur

Penzlin – Für die Anschaffung eines Elektro-Fahrzeugs sowie die Errichtung von Ladesäulen und Stromspeicher erhält das Unternehmen „ETW Energy“ in Penzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 31.456,80 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 62.913,60 Euro, die Gesamtinvestitionskosten 100.831,21 Euro.

Die Firma errichtet und wartet überwiegend Blockheizkraftwerke. Dazu muss sie diese Anlagen durchschnittlich dreimal pro Jahr anfahren. Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollen mit Hilfe der Fördermittel ein Elektrofahrzeug angeschafft und drei Ladesäulen sowie ein Stromspeicher am Firmensitz im Penzliner Ortsteil Mallin errichtet werden. Außerdem soll eine Photovoltaikanlage – diese wird nicht gefördert – zur Versorgung der Ladesäulen mit Strom errichtet werden.

Durch diese Maßnahme können jährlich ca. 10,5 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Energetische Sanierung

Klütz – Für die energetische Sanierung des Amtsgebäudes in Klütz im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält das Amt Klützer Winkel vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 394.873,04 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten betragen ca. 789.746,09 Euro.

Vorgesehen ist, den vorhandenen Sitzungssaal im Dachgeschoss des Hauptgebäudes energetisch umzubauen. So sollen Wärmeschutzdämmung und mehrfach verglaste Dachfenster eingebaut werden. Außerdem werden 162 Leuchten durch 140 LED-Leuchten ersetzt. Dadurch kann der jährliche Stromverbrauch um ca. 63.000 Kilowattstunden Strom gesenkt werden. Zudem können pro Jahr 29 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Des Weiteren erhält das Amt Klützer Winkel für diese Maßnahme Finanzhilfen aus der Kommunalinvestitionsförderung, Förderbereich Städtebau sowie Kofinanzierungsmittel in Höhe von insgesamt knapp 646.000 Euro.

Zuschuss für LED-Straßenbeleuchtung

Neustrelitz – Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Stadtgebiet von Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält die Stadt vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 236.697 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 473.394 Euro.

Die vorhandenen 362 Leuchten sollen durch 373 LED-Lampen ersetzt werden. Davon werden 67 Leuchten inklusive Maste und Kabel umgerüstet. Bei den restlichen 306 Lampen werden lediglich die Leuchtenköpfe getauscht. Der Mehrbedarf von elf LED-Lampen dient der besseren Ausleuchtung der Straßen und Wege. Betroffen sind von diesem Vorhaben unter anderem die Dr.-Schwentner-Straße, die Rudower Straße, die Lessingstraße, die Penzliner Straße, der Kalkhorstweg (Am Bahnhof), der Rosenweg und die Kirschenallee.

Durch dieses Vorhaben können jährlich 43 Tonnen Kohlendioxid und knapp 73.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden. Dadurch leistet die Stadt im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Umstellung auf LED-Beleuchtung

Ueckermünde – Für die Umrüstung der Innenbeleuchtung der Dreifeldsporthalle des Gymnasiums an der Ueckermünder Apfelallee 2 auf LED-Technik erhält der Landkreis Vorpommern-Greifswald vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 123.426,36 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 246.852,73 Euro.

Die veraltete Beleuchtungsanlage soll durch hocheffiziente LED-Leuchten ersetzt werden. Der Einbau der Beleuchtungstechnik steht in Verbindung mit einer tageslichtabhängigen Leistungs- und Präsenzsteuerung sowie einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Lampen in Abhängigkeit von der jeweils gewünschten Beleuchtungsstärke.

Ziel der Umrüstung ist es, den Stromverbrauch und somit die Stromkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. So können jährlich rund 28 Tonnen Kohlendioxid sowie rund 48.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Zuschuss für LED-Straßenbeleuchtung

Klütz – Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Ortsteil Hofzumfelde erhält die Stadt Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 31.873,56 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 81.684,20 Euro.

Die Stadt Klütz plant, im Ortsteil Hofzumfelde die vorhandenen zehn Quecksilberdampflampen durch 18 LED-Leuchten inklusive Maste und 645 Meter Kabel zu ersetzen. Der Mehrbedarf von acht Lampen ist erforderlich, um die Abstände zwischen den einzelnen Leuchten zu verringern.

Durch diese Maßnahme können jährlich knapp vier Tonnen Kohlendioxid sowie rund 6,6 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

„Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern plant die Einrichtung einer „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“. Ein entsprechender Antrag soll bereits morgen im Landtag beraten werden.

Stiftungszweck ist, Projekte zum Klimaschutz und zum Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern und vor den Küsten des Landes durchzuführen. Die neue Stiftung soll Wissenschaft und Forschung im Bereich des Klima- und Umweltschutzes fördern. Unterstützt werden können auch Projekte, die zum Gelingen der Energiewende beitragen, zum Beispiel die Entwicklung von Speichertechnologien oder Lösungen zur Sektorenkopplung. Außerdem ist vorgesehen, dass die Stiftung bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Klima- und Umweltschutzes in Mecklenburg-Vorpommern tätig wird. Über einen eigenen Geschäftsbetrieb kann die Stiftung einen Beitrag zur Fertigstellung zur Ostseepipeline Nord Stream II leisten.

Ehrenamtlicher Vorsitzender der Stiftung soll Ministerpräsident a.D. Erwin Sellering werden. Dem Vorstand sollen außerdem der frühere EU-, Bundestags- und Landtagsabgeordnete Werner Kuhn und die Unternehmerin Katja Enderlein angehören. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Von Seiten des Landes sollen 200.000 Euro in das Stiftungskapital fließen.

Es besteht die Möglichkeit von Zustiftungen. Die Nord Stream 2 AG hat sich bereit erklärt, 20 Millionen Euro zum Stiftungsvermögen beizutragen. Zugesagt wurde außerdem, die Arbeit der Stiftung nach Betriebsaufnahme der Pipeline jährlich weiter zu unterstützten. Bereits der Bau der Ostseepipeline Nord Stream 1 war mit der Gründung von zwei Stiftungen verbunden, die seitdem Projekte zum Schutz der Ostsee gefördert haben. Dieser Weg wird nun unter stärkerer Beteiligung des Landes erneut beschritten.

„Der Klimaschutz hat an Bedeutung gewonnen. Ich freue mich sehr darüber, dass sich gerade viele junge Menschen in unserem Land für den Schutz der Umwelt und mehr Klimaschutz einsetzen. Darüber hinaus gibt es viele sehr engagierte Verbände, Vereine und lokale Initiativen, die zu diesem Ziel beitragen wollen. Mit der Stiftung Klimaschutz MV wollen wir ein Dach schaffen, unter dem viele gute Klimaschutz- und Umweltprojekte auf den Weg gebracht werden. Und ich lade alle ein, daran mitzuwirken“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig im Anschluss an eine Kabinettssitzung.

„Mit der Stiftung haben wir die Möglichkeit, Wissenschaft und Forschung in den Bereichen Klima- und Umweltschutz für Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzutreiben und in diesen wichtigen Zukunftsthemen noch stärker zu werden. Zugleich leistet das Land über die Stiftung einen Beitrag zur Fertigstellung der Ostseepipeline Nord Stream II. Davon profitieren die Unternehmen der Region“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident Harry Glawe.

„Ich freue mich sehr, dass wir die Nord Stream 2 AG als Partner für dieses Projekt gewonnen haben. Deutschland hat sich entschlossen aus der Atom- und Kohlekraft auszusteigen. Deshalb bauen wir in Mecklenburg-Vorpommern die erneuerbaren Energien weiter aus. Wir sind dabei Vorreiter in Deutschland. Und wir setzen auf Gas aus der Ostseepipeline für hochflexible, schnell hoch- und runterregelbare Gaskraftwerke für die wind- und sonnenschwächeren Zeiten als notwendige Brückentechnologie. Nur so kann die Energiewende in Deutschland gelingen und der Zeitraum überbrückt werden, bis wir unseren Energiebedarf allein aus Erneuerbaren Energiequellen und Speichertechnologien decken können“, sagte der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Christian Pegel.

Zuschuss für LED-Beleuchtung

Ribnitz-Damgarten – Für die Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED-Technik in der Stadtbibliothek erhält die Stadt Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 20.742 Euro.

Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 34.570 Euro.

Es ist geplant, die vorhandenen 52 Leuchten in der Stadtbibliothek, bestehend aus Leuchtstoffröhren mit Reflektoren und einigen Strahlern, durch 103 LED-Lampen zu ersetzen. Bisher konnten nicht alle Bereiche der Bibliothek normgerecht ausgeleuchtet werden, so dass ein Mehrbedarf von 51 Leuchten erforderlich ist.

Durch diese Maßnahme sollen der Stromverbrauch und somit die Stromkosten gesenkt werden. Damit leistet die Stadt einen Beitrag zum Klimaschutz. Jährlich können rund 3,5 Tonnen Kohlendioxid sowie ca. 8.600 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Für Klimaschutz, gegen Parkraummangel

Schwerin – Das Landeskabinett hat dem „Gesetz zur Förderung des Carsharing in Mecklenburg-Vorpommern“, kurz Carsharing-Förderungsgesetz, zugestimmt. Das Gesetz ergänzt die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen zum Carsharing. Insbesondere wird ein rechtlicher Rahmen für die Nutzung von öffentlichem Straßenraum für Angebote des stationsbasierten Carsharings geschaffen.

„Beim Carsharing stellen Anbieter Fahrzeuge zur Verfügung, die registrierte Personen mit vorheriger Anmeldung nutzen können. Gerade für Menschen, die nicht täglich auf ein Auto angewiesen sind, ist Carsharing eine kostensparende und klimafreundliche Alternative zum eigenen Fahrzeug“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Per Landtagsbeschluss war die Landesregierung aufgefordert worden, die verkehrs- und umweltpolitischen Vorteile des Carsharings in Mecklenburg-Vorpommern auszuschöpfen und sicherzustellen, dass auch nach Landesrecht auf Straßen eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums vergleichbar dem Bundesrecht für Carsharingstellflächen gewährt werden kann.

„Carsharing kann helfen, den innerstädtischen Parkraummangel zu verringern und klima- sowie umweltschädliche Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern zu reduzieren. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf erfüllen wir die Forderung des Landesparlaments und schaffen Rahmenbedingungen, die insbesondere die Nutzung von Parkflächen im öffentlichen Straßenraum ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge auf rechtlich sichere Füße stellt“, erläutert Christian Pegel, der als Energieminister auch für Klimaschutz zuständig ist.

Beim stationsbasierten Carsharing werden vorab reservierbare Fahrzeuge auf fest dafür vorgesehenen Abhol- und Rückgabestellen abgestellt. Der Bund hat die Nutzung dieser Flächen im Bereich von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen – nur für diese ist der Bund zuständig – mit dem Bundes-Carsharinggesetz geregelt. Durch das Landesgesetz soll eine landesrechtliche Grundlage für die Sondernutzung von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen für Carsharingsstellflächen geschaffen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden geeignete öffentliche Flächen als Stellplätze für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge bestimmen. Für diese Flächen regelt das Gesetz die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Es sieht ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren vor, nach dessen Abschluss ein geeigneter und zuverlässiger Anbieter die Sondernutzungserlaubnis für einen Zeitraum von maximal acht Jahren erhalten kann.

Abweichend von den bundesgesetzlichen Regelungen ist auch eine Betriebspflicht vorgesehen. Diese soll sicherstellen, dass vom Anbieter auch tatsächlich Carsharingfahrzeuge auf der Stellfläche angeboten werden. Im Falle eines Verstoßes wird eine Ermächtigungsgrundlage für den Widerruf der Erlaubnis geschaffen. Das Gesetz soll es auch ermöglichen, Sondernutzungsgebühren zu erheben.

Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens überwiesen.