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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Schwesig: Es bleibt bei der beitragsfreien Kita

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute in die Debatte um die Zukunft der beitragsfreien Kita eingeschaltet. „Mit mir als Ministerpräsidentin bleibt die Kita auch in Zukunft beitragsfrei“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Jedes Kind soll die besten Startchancen haben, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Deswegen haben wir als erstes Bundesland die Kita von der Krippe bis zum Hort komplett beitragsfrei gemacht. Damit haben wir die Familien, bei denen die Eltern jeden Tag hart arbeiten, deutlich entlastet. Die Eltern leisten ihren Beitrag über die Verpflegungskosten“, sagte Schwesig weiter

Die Landesregierung verbessere zudem Schritt für Schritt die Qualität in den Kitas. „Zuletzt haben wir den Betreuungsschlüssel im Kindergarten verbessert“, erinnerte Schwesig. Dieser wurde zum 1. August 2024 von 1:15 auf 1:14 abgesenkt. Früher lag er bei 1:18.

„Es liegt nicht an der Beitragsfreiheit, dass die Kosten im Kita-Bereich in den letzten Jahren angestiegen sind. Und sie geht auch nicht zulasten der Kommunen. Denn das Land hat seinerzeit die bisherigen Elternbeiträge vollständig übernommen. Bei den zusätzlichen Kosten sind andere Faktoren entscheidend, zum Beispiel die heute richtigerweise bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher. Gerade wenn die Kinderzahlen in den Kitas niedriger werden, sollten wir die Kosten nicht als Belastung empfinden. Außerdem sind Land und Kommunen im Gespräch zu einer besseren Kostenkontrolle“, so Schwesig.

Gewaltprävention an Schulen stärken

Angebote werden in einem Landeskonzept zur Gewaltprävention zusammengeführt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern erweitert die Gewaltprävention an Schulen. So ist unter anderem geplant, das Streitschlichter-Programm neu aufzulegen. „Wir wollen im kommenden Schuljahr ca. 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung ausbilden. Dazu bilden wir unterstützende pädagogische Fachkräfte fort, die ihre Kenntnisse dann weitergeben können“, erklärte Bildungsstaatssekretär Tom Scheidung anlässlich der Landtagsdebatte zur Gewaltprävention. In einem ersten Schritt stehen 16 Plätze für unbefristet tätige pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Neben den pädagogischen Fachkräften haben auch viele Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Fortbildungen in Streitschlichtung absolviert.

„Wir nehmen Gewalt an den Schulen nicht hin, sondern ergreifen präventive Maßnahmen und unterstützen unsere Lehrkräfte. Wir bilden unsere Lehrkräfte fort, damit sie angemessen reagieren können und gewähren ihnen Rechtsschutz, wenn dies notwendig ist“, so der Staatssekretär weiter. Etablierte Angebote und neue Programme werden in einem Landeskonzept zur Gewaltprävention für Schulen zusammengeführt. „Aus dem Konzept soll auch hervorgehen, dass bei Gewaltvorfällen gehandelt werden muss und jede Tat eine Konsequenz hat. Unsere Schulen ergreifen wirksame Maßnahmen zum Schutz von Mobbing, sexualisierter Gewalt und anderen Formen von Gewalt, bei denen wir sie unterstützen“, so Scheidung.

Auch mit der Neuaufstellung des „Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie“ hat das Bildungsministerium die Unterstützung der Schulen gestärkt. Unter dem Leitgedanken „Zuhören – Beraten – Vermitteln“ ist bei Notfällen an Schulen schnelle Hilfe telefonisch und vor Ort gewährleistet. In den vier Staatlichen Schulämtern gibt es jeweils ein mobiles Team, das Schulen umgehend vor Ort unterstützen kann. Überregional steht zudem die Leitstelle des ZDS zur Verfügung, die eingehende Anfragen der Schulen umgehend aufnimmt, eine psychologische Erstversorgung sicherstellt und weiterführende Hilfe vermittelt.

Der ZDS schult zudem Lehrkräfte und unterstützendes pädagogisches Personal im Umgang mit Notfällen, damit im Ernstfall sofort angemessen reagiert werden kann. Bisher konnten 3.000 Lehrkräfte und Schulleitungen entsprechend begleitet werden. In diesen Fortbildungen werden an konkreten Fallbeispielen zentrale Handlungsschritte für schulische Notfallsituationen erarbeitet. Lehrerinnen und Lehrer werden sensibilisiert, Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und deeskalierend zu handeln.

An den Schulen gibt es seit vielen Jahren zahlreiche Angebote zur Gewaltprävention. Die Präventionsarbeit in der Schule konzentriet sich insbesondere auf langfristig vorbeugende Maßnahmen wie Konfliktlösungsstrategien sowie die Arbeit mit gefährdeten Kindern und Jugendlichen. Dazu zählen die Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“, die Unterrichtsbausteine zur Gewalt- und Kriminalprävention in der Grundschule“ in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt oder das Anti-Mobbing-Projekt „Gemeinsam Klasse sein“ der Techniker Krankenkasse für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen.

Mit den Broschüren „Weitersagen ist kein Petzen“ und „Hilfe holen ist Freundschaft“ hat das Land eine Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt gestartet. Dazu sind zwei Broschüren erschienen, die Schülerinnen und Schüler informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen.

Backhaus: Geringerer Mindestlohn für Ausländer wäre illegal

Schwerin – Anlässlich der Landtagsdebatte über einen reduzierten Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus, der sich krankheitsbedingt durch Innenminister Pegel hat vertreten lassen müssen: „Ich teile die Sorge um die Zukunft des Anbaus von arbeits­intensiven Sonderkulturen. Es lässt sich nicht leugnen: Bereits das derzeitige Mindestlohnniveau von 12,82 Euro pro Stunde stellt für viele Obst- und Gemüsebauern eine große Heraus­forderung dar.

Wir dürfen nicht in eine Richtung steuern, dass Produktionszweige auslaufen, weil die Produktion bei uns zu teuer ist und wir durch unsere Politik Wertschöpfungsverluste hinnehmen müssen, weil die Produktion abwandert. Und wir müssen auch vermeiden, dass Erdbeeren und Spargel als ein Luxusgut wahrgenommen werden, dass sich viele Menschen in unserem Land nicht mehr leisten können und wollen. Oder wenn, dann aus dem Supermarkt und gewachsen in Nachbarstaaten, die einen deutlich niedrigeren Mindestlohn haben.

Aber mir ist es vor allem ein Anliegen, deutlich zu machen, dass die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland eine Erfolgsgeschichte ist, auf die meine Partei mit Recht stolz ist. Denn Deutschland hatte sich in eine nicht hinnehmbare Situation manövriert: Viele Menschen, die sich vor 2015 in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis befanden, konnten trotzdem nicht für ihre Lebens­haltungskosten aufkommen und waren auf die Unterstützung vom Staat angewiesen. Dies sollte durch die Einführung des Mindestlohns verhindert werden und soziale Gerechtigkeit sicherstellen. Und das ist uns gelungen!

Ich denke, wir sind uns einig, dass es in Deutschland nicht sein kann, dass ein Mensch Vollzeit arbeitet und dennoch auf staatliche Unterstützung, also Steuergelder, angewiesen ist. Die Betrachtung des komplexen Themas Mindestlohn für Saison­arbeiterinnen und Saisonarbeiter ist mir im Antrag der CDU jedoch zu stark verkürzt.

So wird zwar – und das nicht gänzlich zu Unrecht – darauf verwiesen, dass der Mindestlohn in Ländern wie Spanien (8,37 Euro pro Stunde) oder Polen (7,00 Euro pro Stunde) deutlich geringer ist. Aber ebenso hätte man deutlich machen müssen, dass der Mindestlohn in unseren hoch entwickelten Nachbarländern Niederlande (14,06 Euro pro Stunde) und Frankreich (11,88 Euro pro Stunde) oder auch in Großbritannien (14,20 Euro pro Stunde) auf einem annähernd gleichen Niveau befindet wie bei uns.

Man kann nicht gleichzeitig ein Hochlohnland sein und sich bei den unteren Einkommensgruppen an Süd- oder Osteuropa orientieren. Das empfinde ich als unsozial gegenüber denjenigen, die in niedrigen Einkommensgruppen tätig sind.

Ich plädiere also für einen Mittelweg, der natürlich jedes Jahr wieder und unabhängig von politischer Einflussnahme einen Mindestlohn definiert, der – wie geschildert – ein Auskommen einer Arbeitskraft in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern sichert, aber andererseits nicht dazu führt, dass die Produktion weiter zurückgeht.

Mir ist klar, dass das kein einfacher Weg ist und es immer wieder intensive Diskussionen geben wird.

Allerdings sollte man ehrlicherweise auch einen Aspekt erwähnen, der die Diskussion um die Entlohnung ausländischer Arbeitskräfte erst so akut hat werden lassen:

Wir haben die Situation, dass sich trotz Arbeitslosenzahlen von circa drei Millionen Menschen in Deutschland fast niemand findet, der in der Landwirtschaft als Saisonarbeiterin respektive Saisonarbeiter arbeiten möchte – daher: Ohne ausländische Saisonarbeitskräfte geht es nicht!

Ausländische Arbeitskräfte kommen unter diesen Bedingungen gern nach Deutschland, weil sie hier mit harter Arbeit – und das ist die Ernte von Erdbeeren und Spargel – so viel Geld verdienen, dass sie in ihren Heimatländern ihren Lebensstandard erhöhen können und bisweilen dort, etwa in Phasen der Arbeitslosigkeit, von dem zehren können, was sie hier in einigen Monaten verdient haben.

Ich teile die Analyse, die die CDU im Sektor Obst und Gemüse präsentiert, weitgehend. Aber eine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte wurde von mehreren Arbeitsrechtlern als nicht vereinbar mit europäischem Recht eingeschätzt.

Und insofern war es auch nur konsequent, dass Bundesminister Alois Rainer diese Idee einer sorgfältigen Prüfung unterzieht, um das weitere Vorgehen daran auszurichten.

Ohne jetzt darauf einzugehen, weshalb die CDU-Fraktion des Landtages Mecklenburg-Vorpommern die Landesregierung auffordernd will, sich für etwas einzusetzen, was aufgrund rechtlicher Bedenken parallel durch einen CSU-Bundesminister geprüft wird: Die Realität hat diesen Antrag bereits überholt.“

Backhaus warnt vor „gefährlichem Rückschritt“ in der EU- Agrarpolitik

Schwerin – Die Europäische Kommission hat ihre Pläne für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 vorgestellt – mit weitreichenden Veränderungen für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, und die ländliche Entwicklung. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus reagiert mit großer Sorge auf den Vorschlag.

„Was präsentiert wurde, stellt einen gefährlichen Rückschritt für die europäische Landwirtschaft und den ländlichen Raum dar“, so Backhaus. „Die geplante Zusammenführung in einen sogenannten ‚Single Fund‘ gefährdet die Klarheit, Verlässlichkeit und Steuerbarkeit der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Wer ländliche Räume stärken will, darf sie nicht in einem politischen Mischfonds auflösen.“

Konkret sieht der Vorschlag vor, die bisherigen Strukturen der GAP aufzulösen und in einen übergreifenden Fonds für wirtschaftliche, territoriale, soziale und ökologische Entwicklung zu integrieren. Die bewährte Zwei-Säulen-Struktur mit klaren Mitteln für Direktzahlungen und Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung würde damit wegfallen Gleichzeitig sollen die Direktzahlungen künftig gekürzt bzw. gekappt werden. Das betrifft insbesondere die größeren Strukturen in den östlichen Bundesländern, aber auch Familienbetriebe in den alten Bundesländern.

Für Mecklenburg-Vorpommern hätte das dramatische Auswirkungen: Nach ersten Berechnungen würden sich die Mittel aus der 1. Säule ab 2028 halbieren – von derzeit rund 314 Millionen Euro jährlich auf etwa 151 Millionen Euro. Von der vorgesehenen Kappung und Degression wären über 2.400 Betriebe im Land betroffen. Direktzahlungen ab 100.000 Euro sollen vollständig entfallen, gestaffelte Kürzungen greifen bereits ab 20.000 Euro.

„MV ist ein Flächenland mit großen, wirtschaftlich arbeitenden Betrieben – diese Struktur ist historisch gewachsen und leistungsfähig. Der Vorschlag trifft uns ins Mark“, erklärte Backhaus. Er warnt vor einem massiven Strukturbruch: „Wenn diese Kürzungen kommen, ist zu erwarten, dass Betriebe aufgeteilt, geschlossen oder aus der GAP ganz aussteigen. Das hätte verheerende Folgen für Arbeitsplätze, Lebensmittelversorgung und Umweltleistungen.“

Besonders kritisch sieht das Ministerium auch die unklare Zukunft der sogenannten 2. Säule: Gelder für Agrarumweltmaßnahmen, LEADER, Dorferneuerung Schul- und Kitasanierung im ländlichen Raum wären nicht mehr zweckgebunden und könnten unter nationalem Spardruck gekürzt bzw. in andere Bereiche investiert werden. Der Vorschlag sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden soll, wie viel Geld in Umwelt-, Klima- oder Strukturmaßnahmen fließt.

„Ein Drittel des bäuerlichen Einkommens in MV stammt aus EU-Zahlungen. Seit der Wende wurden 27 Milliarden Euro in unsere Landwirtschaft und unsere Dörfer investiert – das war echte europäische Aufbauarbeit“, so Backhaus. „Diese Leistungen dürfen wir nicht leichtfertig gefährden.“

Die Agrarministerkonferenz hatte sich im Juli einstimmig für den Erhalt eines eigenständigen, ausreichend ausgestatteten GAP-Budgets ausgesprochen. Minister Backhaus fordert nun die Bundesregierung auf, den Vorschlag im Rat entschieden zurückzuweisen und für klare Finanzierungszusagen zugunsten der Landwirtschaft und des ländlichen Raums einzutreten.

Für einen sicheres Aufwachsen

Mecklenburg-Vorpommern bekommt erstes Kinderschutzgesetz

Schwerin – Die Landesregierung brachte heute im Landtag einen Gesetzentwurf für das erste eigenständige Kinderschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein, der nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. „Wir wollen so die passenden Rahmenbedingungen und moderne Strukturen im Land schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen gesund und sicher aufwachsen können“, erklärte Drese bei der Einbringung.

Drese führte an, dass sich der Kinderschutz zunehmend mehr Herausforderungen ausgesetzt sehe. So bleiben insbesondere die Fallzahlen der Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung auf einem auch bundesweit hohen Niveau. „5.256 solcher Verfahren wurden allein im Jahr 2023 durchgeführt. In gut 40 Prozent der Fälle lag ein erzieherischer Hilfebedarf vor. In 31,8 Prozent, also 1.673 Fällen, wurde gar eine akute oder latente Gefährdung festgestellt“, erklärte Drese.

„Das sind Zahlen die wir zum Anlass nehmen, um mit dem neuen Kinderschutzgesetz umfassende Änderungen an den Strukturen im Land vorzunehmen“, unterstrich die Ministerin. Insbesondere fachübergreifende Prozesse und Kooperationen sollen so ausgebaut werden, damit die Akteure alle Ebenen künftig noch besser zusammenwirken können. „Deshalb planen wir die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz zur Verzahnung beitragen wird“, so Drese weiter.

Angesiedelt wird diese beim Landesjugendamt. „Auch hier gibt es entscheidende Änderungen, denn das derzeit noch beim Kommunalen Sozialverband angesiedelte Landesjugendamt soll zum 01.01.2026 zurück in Landeshand überführt werden“, erläuterte Drese.

Das bedeute, dass künftig wieder alle Leistungen für die Jugendhilfeträger aus einer Hand erfolgen können und kinderschutzrechtliche Verbesserungen insbesondere im Bereich der überörtlichen Jugendhilfeplanung, bei Ausnahmegenehmigungen nach dem Kindertagesförderungsgesetz oder bei Erteilung von Betriebserlaubnissen für die stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen erreicht werden.

Abgerundet wird das Gesetz zudem durch Maßnahmen zur Verbesserung der Handlungssicherheit der Fachkräfte, durch eine verstärkte Kooperation und eine kontinuierliche Qualifizierung. Insgesamt stellt das Land für die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes knapp 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

„Das ist gut angelegtes Geld und eine Investition in die sichere Zukunft unserer Kinder. Denn es wird Zeit, dass wir mit einem eigenen Kinderschutzgesetz die umfassende Förderung positiver Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen“, schloss Drese.

Änderung des Sportfördergesetzes

Schwerin – Der Landtag hat heute die Änderung des Sportfördergesetzes M-V beschlossen. „Mit dieser Anpassung ist es uns gelungen, dass nun auch das Sportgymnasium in Rostock den sogenannten Schul- und Internatslastenausgleich erhält. Damit können wir künftig auch die Eltern unserer Rostocker Sporttalente bei den Unterbringungskosten im Internat entlasten“, erklärte Sportministerin Stefanie Drese.

Dass dies bisher nur an den „Eliteschulen des Sports“ in Schwerin und Neubrandenburg gelang, liegt an den unterschiedlichen Trägerstrukturen. „Während diese Standorte kommunal getragen werden, befindet sich das Rostocker Sportgymnasium in freier Trägerschaft durch das CJD. Nach alter Gesetzeslage bestand für das Sportgymnasium in Rostock kein Anspruch auf die Geltendmachung des Internatslastenausgleichs gegenüber den entsendenden Landkreisen und kreisfreien Städten“, erklärte die Ministerin und dankte den Kommunen dafür, dass es gemeinsam gelungen sei, eine Lösung zu finden.

„Vor dem Hintergrund, dass die drei Sportgymnasien überregionale Bedeutung haben und im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen die perfekten Bedingungen für unsere talentierten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler schaffen, ist die heutige Gesetzesänderung also dringend nötig gewesen“, unterstrich Drese. So profitieren die Sporttalente in Rostock weiterhin von einer guten Förderung, aber ohne eine weiter steigende finanzielle Belastung für die Eltern.

Dies trage zudem dazu bei, den Rostocker Sportstandort mit seinen Bundesstützpunkten insgesamt zu stärken und eine Abwanderung junger Talente zu verhindern. „Wir können stolz sein auf die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, die alle drei Standorte hervorgebracht haben und in ihrer Laufbahn unterstützen. Das wollen wir als Land auch angemessen unterstützen“, hob die Ministerin hervor.

So habe das Land bereits 2024 und 2025 zusätzliche Mittel bereitgestellt um dafür zu sorgen, dass die Elternbeiträge in den Sportinternaten im angemessenen Bereich und auf einem ähnlichen Kostenniveau bleiben. Dies sei auch für die Folgejahre geplant, rund 300.000 Euro stehen hierfür jährlich dann zusätzlich zur Verfügung.

Drese: „Mit dieser beabsichtigten Unterstützung und vor allem mit der heutigen Änderung des Sportfördergesetzes sorgen wir nun dafür, dass Sport auf höchstem Niveau und unter gleichen Bedingungen möglich bleibt – für alle Schülerinnen und Schüler und unabhängig vom Standort.“

Sondervermögen schafft Sicherheit für unsere Krankenhäuser

Schwerin – In einem Investitionsgipfel einigte sich die Landesregierung gestern auf die Verwendung der Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen der Bundesregierung. Rund 1,93 Milliarden Euro erhält Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Topf, gestreckt über zehn bis zwölf Jahre. Gesundheitsministerin Stefanie Drese zeigte sich erfreut über die Ergebnisse: „Dass unsere Krankenhausinfrastruktur mit insgesamt 250 Millionen Euro Berücksichtigung findet, schafft Sicherheit für unsere Krankenhäuser in finanziell schwierigen Zeiten“, so die Ministerin.

Das Sondervermögen fließe dabei insbesondere in den Krankenhaustransformationsfonds, mit dem die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform finanziert werden sollen. „Mit der Entscheidung des gestrigen Gipfels steht dabei fest, dass die Krankenhäuser keine Eigenanteile für den Transformationsfonds mehr aufbringen müssen – dieser kann nun vollständig über Landesmittel und Mittel des Sondervermögens gedeckt werden“, erklärte Drese.

Aus Sicht Dreses sei das ein enormer Gewinn und zugleich eine Erleichterung für die Krankenhäuser im Land, die neben finanziellen Freiräumen nun auch mehr Planungssicherheit gewinnen. „Als Land stehen wir dabei gemeinschaftlich hinter unseren Kliniken, auch das hat der Investitionsgipfel deutlich gezeigt“, so Drese weiter.

Drese: „Zugleich ebnen wir mit dieser Investitionsentscheidung den Weg in die anstehende Krankenhausreform, um unsere Krankenhauslandschaft nachhaltig und zukunftsfest weiterzuentwickeln.“

Schwesig: Wir investieren in die Zukunft des Landes

Schwerin – Auf dem gestrigen Investitionsgipfel haben sich Landesregierung, Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften auf den MV-Plan 2035 verständigt. Der Plan enthält Eckpunkte und Planzahlen, wie die für Länder und Kommunen vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden sollen.

Wichtigster Schwerpunkt ist die Bildung. „Unser Land setzt seit vielen Jahren einen Schwerpunkt bei guter Bildung von Anfang an. Wir haben die Kitas beitragsfrei gemacht. Wir haben neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Und wir haben gemeinsam mit der kommunalen Ebene mehr als eine Milliarde Euro in die Sanierung und den Neubau von Schulen investiert“, bilanzierte Schwesig bei der Vorstellung der Ergebnisse im Landtag.

Noch seien aber nicht alle Schulen im Land saniert. „Zu guter Bildung gehören moderne Schulgebäude mit entsprechender digitaler Ausstattung, in denen die Schülerinnen und Schüler und auch ihre Lehrerinnen und Lehrer beste Bedingungen vorfinden. Und deshalb haben wir gestern vereinbart, noch einmal 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen einzusetzen, damit bis 2035 wirklich alle Schulen des Landes modernisiert werden können“, so Schwesig. Das gelte für Schulen in kommunaler wie auch in privater Trägerschaft.

Der gestern vereinbarte MV-Plan sehe weiterhin Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Energiewende und die Digitalisierung vor. Auch Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehren und Sport sollen profitieren. „Die Botschaft des MV-Plans ist. Wir wollen gemeinsam in Wirtschaft, Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Gesundheit investieren.“