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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Geriatrieplan des Landes wird überarbeitet

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese will die gesundheitliche Versorgung älterer Menschen verbessern und zukunftsfest aufstellen. Dazu soll der Geriatrieplan für Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet werden. Eine Werkstattsitzung bei der die bisherigen Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen vorgestellt wurden, fand in dieser Woche in Schwerin statt. „So ermöglichen wir eine breite Diskussion zu den verschiedenen Themen“, sagte Drese zum Auftakt des Treffens.

Der Geriatrieplan umfasst Eckpfeiler der Behandlungs- und Versorgungsstrukturen in der Altersmedizin. Der Plan soll die Folgen des demografischen Wandels professionell begleiten und die geriatrischen Versorgungsangebote vernetzen. „Dazu gehören neben Prävention und Gesundheitsförderung, der gesamte ambulante Bereich, die Akutkrankenhäuser, aber auch unsere Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie die Palliativversorgung“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die Versorgung älterer Menschen gerade für Mecklenburg-Vorpommern ein zentrales Thema ist. „Neben Sachsen-Anhalt haben wir bundesweit das höchste Durchschnittsalter und prozentual den höchsten Anteil von Seniorinnen und Senioren an der Gesamtbevölkerung“, so Drese.

Für die Erarbeitung des neuen Geriatrieplans sind alle Akteure, die entweder Mitglieder der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in MV (Gesundheitskommission MV) sind oder sich thematisch mit Geriatrie beschäftigen, eingebunden. “Dieser breite Partizipationsprozess wurde von allen Beteiligten bereits beim Zielbild „Geburtshilfe & Pädiatrie 2030“ als sehr gut und befruchtend wahrgenommen“, sagte Drese. Damit können unterschiedliche Perspektiven zusammengeführt und innovative Lösungsansätze entwickelt werden, so die Ministerin.

Drese: „Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, dass der überarbeitete Geriatrieplan zu einem verlässlichen Wegweiser wird – für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität und Versorgung unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger und mit Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der geriatrischen Versorgung.“

Gewaltprävention in der Pflege wird neu gedacht

Neubrandenburg – Innenstaatssekretär Wolfgang Schmülling und Sozialministerin Stefanie Drese haben heute in Neubrandenburg den 13. Landespräventionstag unter dem Motto „Augen auf! Gewaltprävention in der Pflege“ eröffnet.  Außerdem wurde der Landespräventionspreis an drei Preisträger aus Mecklenburg-Vorpommern verliehen.

„Die Pflege – ob in der eigenen Häuslichkeit oder stationär – ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die nicht nur physische, sondern auch emotionale Herausforderungen mit sich bringt“, so Wolfgang Schmülling. „In diesem Kontext ist es von großer Bedeutung, dass wir uns als Gesellschaft gemeinsam für eine gewaltfreie Pflege einsetzen“, erklärte er vor den rund 180 Teilnehmenden aus den Bereichen der Pflege, Selbsthilfe, der Medizin, Justiz und Polizei.

Sozialministerin Drese betonte: „Gewalt in der Pflege ist oft noch ein Tabuthema und kann von beiden Seiten ausgeübt werden. Sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende können Opfer, aber auch Täter sein. Gewalt findet dabei oft nicht körperlich statt. Sie wird, anders als man oft denkt, also gar nicht aggressiv ausgeübt, sondern häufig ganz subtil. Das führt dazu, dass sie zunächst gar nicht so wahrgenommen wird.

Gewalt in der Pflege kann bereits im absichtlichen Überhören von Wünschen oder Bedürfnissen liegen oder in der Verwendung abwertender Formulierungen. Deshalb ist es so wichtig, frühzeitig gegenzusteuern und präventive Maßnahmen zu entwickeln. Wie das gelingen kann, welche Strategien und Schutzmaßnahmen es gibt und welche sich besonders bewährt haben, zeigen der Landespräventionstag mit seinen Fachvorträgen und Workshops, aber auch die diesjährigen Preisträger“, betonte Drese.

So hätten erneut unterschiedlichste Organisationen, Vereine und Projekte den Gewaltschutz in der Pflege neu gedacht und sich für den „Oscar der Prävention“ beworben.  „Auf den Punkt gebracht: Die Projekte der Preisträger sind beeindruckend in ihrer Vielfalt, in ihrer Schwerpunktsetzung, im intensiven Auseinandersetzen mit dem Thema Gewalt in der Pflege“, unterstrich Schmülling und auch Drese lobte die diesjährige Schwerpunktsetzung: „Der Landespräventionstag ist eine große Hilfe, um die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses oft verschwiegene Thema zu lenken und Sichtbarkeit zu erzeugen. Ich begrüße sehr, dass hier Best-Practice-Beispiele gesammelt, vorgestellt und sogar prämiert werden.“

Durchgesetzt haben sich letztlich der Pommersche Diakonieverein e.V, die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsmedizin Rostock sowie die Landesfachstelle Demenz Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhalten einen Pokal und ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro.

„Der Pommersche Diakonieverein verfolgt mit seinem Projekt „Gewaltschutz neu denken“ einen ganzheitlichen Ansatz, um Gewalt durch Prävention und Bewusstseinsbildung in den Einrichtungen des Pommerschen Diakonievereins nachhaltig zu reduzieren. Damit geht er weit über das heraus, was gefordert ist“, erklärte Pegel zum Siegerprojekt. „Die UMR setzt hingegen auf ein eigenes Konzept mir präventivem Deeskalationstraining, gezielter Kompetenzförderung und professioneller notfallpsychologischer Nachsorge und setzt so vorbildliche Standards für Kliniken im ganzen Land“, lobte Drese die Zweitplatzierten.

Als Vernetzer versteht sich unterdessen die Landesfachstelle Demenz, die für ihren sozialraumbezogenen Ansatz ausgezeichnet wurde. Indem Kommunen, Quartiere und Nachbarschaften enger zusammengebracht werden, soll Prävention schon in der Lebenswelt beginnen, insbesondere bei Gewalt, die auf Grund von geistigen Erkrankungen wie der Demenz entstehen kann.

Über eine Anerkennungsurkunde und Preisgelder in Höhe von 250 Euro können sich zudem die Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH (WFE) für einen besonders partizipativen Ansatz und die AWO Sozialdienste Uecker-Randow gGmbH mit einem durch eine Ursachenanalyse gespeisten Konzept freuen.

Ermittelt wurden sie von einer Jury bestehend aus Vertreter*innen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport M-V, dem Landeskriminalamt, der Hochschule Neubrandenburg, dem bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., dem Landesseniorenbeirat M-V und dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung. Entscheidend waren hierbei unter anderem die Aspekte der Innovation, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit.

Zeugnisübergabe für 52 neue Volljuristinnen und Volljuristen

Schwerin – „Die ersten von insgesamt 127 Referendarinnen und Referendaren haben in diesem Jahr die Zweite juristische Staatsprüfung abgelegt. Wir können heute 52 Zeugnisse übergeben. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Die Durchschnittsnote liegt bei 7,59 Punkten. Das ist eine Steigerung im Vergleich zum Prüfungstermin vor einem Jahr. Wir konnten einmal die Note ‚Gut‘ vergeben. Eigentlich müsste dieses Ergebnis ‚hervorragend‘ oder ‚super‘ genannt werden, das wissen alle, die jemals Jura studiert haben.

Der beste Absolvent hat die Zweite juristische Staatsprüfung mit hervorragenden 12,56 Punkten bestanden. Daneben haben wir zwölf Mal ein ‚Vollbefriedigend‘ und 23 Mal ein ‚Befriedigend‘ vergeben. Fast alle Absolventinnen und Absolventen haben sich nach der mündlichen Prüfung verbessert. Das ist ein gutes Zeichen. Die Ergebnisse verdienen Respekt, allen gilt mein herzlicher Glückwunsch“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Übergabe der Zeugnisse zum Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais‘ in Schwerin.

„Jede Volljuristin und jeder Volljurist werden gebraucht. Denn der demografische Wandel trifft auch die Justiz. Allein in diesem Jahr werden in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 30 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte den Dienst in Richtung Ruhestand verlassen. Diese Ausgangslage wird in den nächsten Jahren nicht besser. Daher stellen wir für unsere Verhältnisse rekordverdächtig viele Proberichterinnen und Proberichter ein.

Seit 2021 waren es über 100 Proberichterinnen und Proberichter. Jetzt im Juli startet die nächste Einstellungsrunde. Wir müssen die Justiz darüber hinaus modern und sicher aufstellen. Das ist unsere Herausforderung und Chance zugleich. Das sind beste Voraussetzungen für den Start ins Berufslebens. Auch die Anwaltschaft, Notariate, Behörden und Unternehmen benötigen Nachwuchs, um dem demografischen Wandel zu begegnen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Zwei Schulen setzen ein starkes Zeichen für Bildungsgerechtigkeit

Präsidentin der Bildungsministerkonferenz Simone Oldenburg und Kultusministerin Anna Stolz zu Besuch auf dem Bildungscampus Freiham

München – Gemeinsam mit Bayerns Kultusministerin Anna Stolz besuchte die aktuelle Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK), Ministerin Simone Oldenburg aus Mecklenburg-Vorpommern, zwei beispielgebende Bildungseinrichtungen in München auf dem Bildungscampus Freiham: das Sonderpädagogische Förderzentrum (SFZ) München-West sowie das benachbarte Gymnasium Freiham. Im Zentrum der Schulbesuche standen die Themen Bildungsgerechtigkeit, Bildungsübergänge, Demokratiebildung und die Initiative der Verfassungsviertelstunde.

Kultusministerin Anna Stolz betont dazu: „Diese beiden Schulen sind ein leuchtendes Beispiel dafür, wie Bildungsgerechtigkeit, Inklusion und Demokratiebildung konkret umgesetzt werden können. Es ist beeindruckend zu sehen, mit wie viel Herzblut hier gearbeitet wird – und wie viel Mitgestaltung die Schülerinnen und Schüler auf diese Weise erfahren. Die enge Kooperation zwischen dem SFZ und dem Gymnasium Freiham zeigt, wie inklusives Lernen gelingen kann – und zwar in einem großen Miteinander auf einem Bildungscampus für alle.“

Ministerin Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, unterstreicht: „Der Besuch des Bildungscampus Freiham hat mich beeindruckt: Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte haben uns Einblicke in ihre Projektarbeit gewährt und gezeigt, wie inklusive, gerechte und demokratische Bildung gelingen kann – beispielsweise mit der Verfassungsviertelstunde. Ich setze mich dafür ein, dass wir noch stärker voneinander lernen und die besten Ideen und Projekte in Deutschland sammeln. Unser Ziel muss es sein, die Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern.“

Der Besuch begann am SFZ München-West mit einem musikalischen Auftakt und einem „Blitzlicht-Rundgang“ durch das Schulhaus. An verschiedenen Stationen stellten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Kooperationspartner vielfältige Projekte vor, die zeigten, wie Übergänge im Bildungssystem erfolgreich gestaltet, Teilhabe ermöglicht und Demokratie praktisch erfahrbar gemacht werden können.

Im Anschluss gab das Gymnasium Freiham Einblicke in sein vielfältiges Engagement für eine inklusive, gerechte und demokratische Bildung. In Form von Kurzstatements, Projektvorstellungen und einer Verfassungsviertelstunde erlebten die Ministerinnen das Spektrum schulischer Partizipation und Vielfalt. Die schulartübergreifende Zusammenarbeit der beiden Bildungseinrichtungen mündete in einem gemeinsamen Abschluss in der gemeinsam genutzten Bibliothek.

Der Besuch der Bildungs-MK-Präsidentin im Freistaat Bayern ist Teil des bundesweiten Engagements, Bildungseinrichtungen mit innovativen Konzepten persönlich kennenzulernen und im Austausch mit Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften vor Ort wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Bildungssystems zu gewinnen.

Heißester Tag des Jahres: Tipps für Hitzeschutzmaßnahmen

Hitze belastet das Herz-Kreislaufsystem in besonderer Weise und kann zu spürbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Schwerin – Der (morgige) Mittwoch wird der bisher heißeste Tag des Jahres. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ruft dazu auf, sich bestmöglich auf die Hitze vorzubereiten und am morgigen Tag geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

„Wir sollten bei diesem Wetter besonders gut aufeinander achten, vor allem auf ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Kleinkinder und Schwangere“, betonte Drese am Dienstag in Schwerin.

Zusätzlich zur hohen Temperatur können weitere Faktoren wie erhöhtes bodennahes Ozon, Pollenflug, Feinstaubbelastung und intensive UV-Strahlung die Gesundheit beeinträchtigen.

Die Ministerin wies darauf hin, dass Hitze das Herz-Kreislaufsystem des Menschen in besonderer Weise belaste und zu spürbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie Schwindel, Verwirrtheit, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag führen kann. „Überhitzung, Wasser- und Elektrolytverlust belasten vor allem das Gehirn, den Kreislauf und die Nieren. Bestehende Erkrankungen von Herz, Lunge und Nieren können sich bei Hitzewellen verschlimmern“, verdeutlichte Drese.

„Deshalb ist es essentiell wichtig, über den Tag ausreichend trinken. Der Tagesrichtwert für gesunde Erwachsene beträgt hierbei 2 bis 3 Liter Wasser, nicht eiskalt, sondern leicht gekühlt bis lauwarm“, so Drese. Zu empfehlen sei weiterhin der Verzehr von Obst und Gemüse mit hohem Wasseranteil.

Auf reichhaltige und schwere Mahlzeiten sollte verzichtet, stattdessen leichte und kalte Gerichte (Suppen, Salat) gegessen werden. „Und natürlich ist Alkohol und Hitze keine gute Kombination, da Alkohol den Körper austrocknet und die Temperaturregulation stört. Dies kann zu Hitzeschäden, Kreislaufproblemen und sogar Bewusstlosigkeit führen, besonders beim Baden“, warnte Drese. An heißen Tagen sollte man daher besser generell auf alkoholische Getränke verzichten.

Zudem rät die Ministerin, Aktivitäten in die Morgen- oder Abendstunden zu verlagern, atmungsaktive und leichte Bekleidung zu tragen sowie im Freien eine Kopfbedeckung. Zum Abkühlen könne kurz kaltes Wasser über Hände und Handgelenke laufen gelassen werden.

„Hitze und intensive Sonne können schnell gefährlich werden – besonders für Babys und Kleinkinder“, so Drese. Im Vergleich zu Erwachsenen sind kleine Kinder weniger in der Lage ihre Körpertemperatur zu regulieren. Die Schweißproduktion ist beispielsweise bei Säuglingen noch nicht so ausgeprägt, um den Körper zu kühlen.

„Kindern soll an heißen Tagen vorrangig leichte Kost angeboten werden. Zudem ist darauf zu achten, dass Kinder regelmäßig und ausreichend viel trinken. Babys sollten nach Möglichkeit gestillt werden. Stillende Mütter müssen dabei auch selbst viel trinken“, sagte Drese. Während der heißen Stunden sollten Kinder anstrengendes Spielen und Toben vermeiden. Kurze Aufenthalte im Freien seien möglich, aber immer mit umfassendem Schutz durch Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor 50, rät die Ministerin.

Drese wies darauf hin, dass das Gesundheitsministerium gestern erstmalig einen gesundheitsbezogenen Hitzeschutzplan des Landes veröffentlicht hat. Er enthält Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für Kommunen, Gesundheitsämter, Träger von Einrichtungen, in denen sich besonders gefährdete Menschen regelmäßig aufhalten, aber auch für die interessierte Öffentlichkeit. Der gesundheitsbezogene Hitzeschutzplan ist auf der Startseite des Ministeriums (www.sozial-mv.de) zu finden. Direktlink (auch mit weiteren Tipps bei Hitze und Verweis auf weiteres externes Material zum Hitzeschutz):  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Hitzeschutz/

Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1. Juli

 Drese lobt Möglichkeiten für mehr Flexibilität und Selbstbestimmung

Schwerin – Ab dem (heutigen) 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem einzelnen, gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit steht nunmehr ein kalenderjährliches Gesamtbudget zur Verfügung, das Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können, begrüßt Sozialministerin Stefanie Drese die gesetzliche Änderung.

Die bisherigen beiden getrennten Budgets mit den komplizierten Übertragungsmöglichkeiten entfallen damit nach Auskunft von Drese. „Das bedeutet eine deutliche Vereinfachung und Beantragung von Pflegeleistungen für die Anspruchsberechtigten, die den Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr nun deutlich freier einsetzen können“, so Drese. Die Regelung sei deshalb auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Die Kurzzeitpflege wird insbesondere dann in Anspruch genommen, wenn Pflegebedürftige kurzzeitig stationär versorgt werden müssen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Die Verhinderungspflege hingegen entlastet zum Beispiel pflegende Angehörige, wenn diese durch Krankheit verhindert sind oder in den Urlaub fahren.

„Wer zu Hause schon gut versorgt ist, kann mit der neuen Regelung nun wahlweise Angehörige stärker entlasten. Andere können den Schwerpunkt eher auf die Kurzzeitpflege legen, was insbesondere bei der Bewältigung von Zeiten mit intensiverem Betreuungsbedarf, wie nach Krankheit oder Unfällen, ausgesprochen hilfreich sein kann“, erklärte die Ministerin. Dabei könne der eigene Fokus jederzeit frei angepasst werden.

Für den gemeinsamen Jahresbetrag gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. „Das heißt, er steht immer dann zur Verfügung, wenn die häusliche Pflege durch die Hauptpflegepersonen vorübergehend nicht möglich ist – egal, ob aufgrund von Krankheit, Urlaub oder einem Reha-Aufenthalt“, verdeutlicht Drese.

Hintergrund der Änderung ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das vor rund zwei Jahren verkündet wurde und in zwei Stufen in Kraft getreten ist. Neben Verbesserungen insbesondere für junge Schwerstpflegebedürftige, die in der ersten Stufe Berücksichtigung fanden, gehört das gemeinsame Budget zur zweiten Stufe.

Unternehmerpreis 2025 verliehen

Dr. Wolfgang Blank: „MV braucht mutige Unternehmerinnen und Unternehmer mit Ideen, Ausdauer und Verantwortungssinn“

Grabow – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Grabow die Preisträger des Wettbewerbs „Unternehmerin und Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern 2025“ geehrt. Die Preisverleihung fand im Schützenhaus Grabow statt. Der Wettbewerb wurde zum 17. Mal ausgerichtet.

„Wer ein Unternehmen lenkt, übernimmt Verantwortung – für Beschäftigte, Partner, Kunden und oft auch für die Region. Unternehmerinnen und Unternehmer tragen maßgeblich zur wirtschaftlichen Stärke unseres Landes bei. Ihre Ideen, ihr Engagement und ihr Durchhaltevermögen verdienen größte Anerkennung“, betonte Minister Dr. Blank in seinem Grußwort. „Der Wettbewerb ist eine Bühne für all jene, die mit ihren Leistungen, ihrer Haltung und ihrem Einsatz Beispiel geben.“

Vergeben wurden Auszeichnungen in den vier Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Integration“ sowie „Nachhaltigkeit“ – ergänzt um einen Sonderpreis. In jeder Kategorie wurden zudem zwei Finalisten gewürdigt. Über 75 Unternehmen hatten sich am Wettbewerb beteiligt.

Der Präsident der IHK Neubrandenburg für das östliche Meck­lenburg-Vorpommern, Krister Hennige, stellt im Namen der IHKs in MV, deren Geschäftsführung derzeit von der Kammer Neubrandenburg wahrgenommen wird, fest: „Unsere Preis­trägerinnen und Preisträger zeigen mit Mut, Ausdauer und Innovationskraft, wie viel Potenzial in unternehmerischem Handeln steckt. Sie schaffen nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch gesellschaftlichen Mehrwert. Es lohnt sich, Unternehmer zu sein, weil man gestalten darf – mit eigener Kraft, mit Herzblut, mit Wirkung. Wir brauchen genau diese Menschen, die anpacken, vorangehen und unsere Wirtschaft lebendig halten. Die Auszeichnung ‚Unternehmer des Jahres‘ würdigt nicht nur einzelne Leistungen – sie steht für den unter­nehmerischen Geist, den unser Land mehr denn je braucht.“

Die Preisverleihung wurde gemeinsam mit den langjährigen Partnern des Wettbewerbs durchgeführt: dem Ostdeutschen Sparkassenverband, den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern sowie der Vereinigung der Unter­nehmensverbände MV.

Die ausgezeichneten Unternehmen stehen stellvertretend für viele engagierte Betriebe im Land, die mit ihren Beschäftigten das wirtschaftliche Rückgrat Mecklenburg-Vorpommerns bilden. „Die Preisträger zeigen, dass verantwortungsvolles Wirtschaften, Fachkräftesicherung und nachhaltiges Handeln in unserem Land gelebt werden. Sie sind Vorbilder für unter­nehmerisches Engagement in herausfordernden Zeiten“, so Minister Dr. Blank.

Der Wettbewerb „Unternehmerin und Unternehmer des Jah­res in MV“ wird seit 2008 jährlich durchgeführt. Er würdigt branchenübergreifend unternehmerische Leistungen, die über den wirtschaftlichen Erfolg hinausgehen – etwa durch soziales Engagement, familienfreundliche Arbeitsbedingungen oder besondere Nachhaltigkeitskonzepte.

Hitzefrei? – Welche Regelungen an den Schulen gelten

Schulleitungen entscheiden über geeignete Maßnahmen bei großer Hitze

Schwerin – Mit dem Beginn des Sommers und steigenden Temperaturen in dieser Woche stellt sich für viele Eltern, Schülerinnen und Schüler erneut die Frage nach sogenannten Hitzefrei-Regelungen an den Schulen. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Entscheidung über Maßnahmen bei hohen Temperaturen im Ermessen der jeweiligen Schulleitung.

Grundsätzlich gilt: Wenn die Raumtemperatur in Klassenräumen den Unterricht stark beeinträchtigt und ein konzentriertes Arbeiten bei extremen Witterungsbedingungen kaum noch möglich ist, prüfen die Schulen zunächst alternative Unterrichtsformen oder -orte. Unterricht im Freien, in schattigen Bereichen oder in kühleren Räumen innerhalb des Schulgeländes können kurzfristige Lösungen bieten.

Sollte dies nicht ausreichen, kann die Unterrichtszeit verkürzt werden. Das heißt, dass alle Stunden unterrichtet werden, aber in verkürztem Umfang. In der Regel wird angestrebt, den Schultag früher zu beenden. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn auch unter Berücksichtigung der Luftfeuchtigkeit die Temperatur in den Klassenräumen als unzumutbar angesehen wird.

Wichtig ist: Ein generelles „Recht auf Hitzefrei“ besteht nicht. Jede Entscheidung erfolgt durch die jeweilige Schulleitung und orientiert sich an den konkreten Bedingungen vor Ort. Dabei stehen das Wohl und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler stets im Vordergrund.

Grundschülerinnen und Grundschüler sowie Schülerinnen und Schüler an Förderschulen werden nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor Ablauf der regulären Unterrichtszeit aus der Aufsicht der Schule entlassen.

Durch diese flexible Handhabung stellt das Land sicher, dass auch bei länger anhaltenden Hitzeperioden eine angemessene Lernatmosphäre erhalten bleibt – ohne einzelne Fächer oder Klassen zu benachteiligen.

Die Regelungen sind in der Verwaltungsvorschrift „Hinweise zur Schulorganisation für allgemein bildende Schulen“ bzw. im „ABC der Schule“ auf dem Bildungsserver MV veröffentlicht.