Menü Schließen

Kategorie: Landtag und Regierung MV

Wirtschaftstag Polen

Meyer: Zusammenarbeit weiter ausbauen und stärken

Neubrandenburg – „20 Jahre EU-Mitgliedschaft Polens – eine Erfolgsgeschichte für unsere bilaterale Zusammenarbeit“ lautete das Kernthema auf dem „Wirtschaftstag Polen“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag (04.04.). „In den vergangenen Jahren hat sich die enge Partnerschaft zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Republik Polen stetig weiterentwickelt, so dass heute insbesondere die Zusammen-arbeit mit der Wojewodschaft Westpommern auf vielen Ebenen erfolgt. Beiden Seiten sind in der Region eng miteinander verbunden in den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Kultur und Gesellschaft Wir wollen die Zusammen-arbeit weiter ausbauen und stärken. Beispielsweise bei der gemeinsamen Vermarktung von Gewerbestandorten – etwa im ‚Industriepark Berlin-Szczecin‘ in Pasewalk – sehe ich noch viel Potential“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Stadt Pasewalk beabsichtigt, den Industriegewerbegroß-standort – Industriepark Berlin-Szczecin – mit einer Gesamt-fläche von 156 Hektar in mehreren Bauabschnitten zu erschließen. Aktuell befindet sich der 2. Bauabschnitt in der Umsetzung. Die Unternehmen Topregal GmbH und Birkenstock haben sich vor Ort bereits angesiedelt. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Erschließung des Industrieparks Berlin – Szczecin mit dem ersten Bauabschnitt (= 50,2 Hektar/Gesamtfläche Industriepark: 156 Hektar) mit rund 12,2 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschafts-aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 13 Millionen Euro. „Der Industriepark bietet ideale Standortbedingungen für Großinvestoren durch die Nähe zur Autobahn A 20 und zur polnischen Grenze. Zudem grenzt der Industriestandort unmittelbar an das Kompetenzzentrum für Flugzeugbau und Flugzeugentwicklung sowie den Sonderlandeplatz Pasewalk-Franzfelde. Die Region diesseits und jenseits der Grenze profitieren gemeinsam von einem starken Gewerbestandort“, sagte Meyer.

Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen wird im Wesentlichen über das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen und das   Interreg Programm Südliche Ostsee gesteuert. Dafür stehen in der Förderperiode 2021 bis 2027 über acht Milliarden Euro Mittel aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur europaweiten Umsetzung von Interreg bereit. Dabei geht es um gemeinsame Projekte, wie beispielsweise das „IBN – Informations- und Beratungsnetzwerk“. Ziel es ist, Unternehmen, Institutionen und Einwohner bei der Überwindung grenzüberschreitender Barrieren zu unterstützen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Grenzregion weiter auszubauen. Hierzu wird ein Netzwerk von deutsch-polnisch sprachigen Beratungsbüros im Programmraum geschaffen.

Zudem gibt es das Projekt „POLSMA – Pomerania-Region lebt nachhaltiges Management“. Unter Beteiligung von Partnern wie der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, der IHK Ostbrandenburg sowie der Nördlichen Handelskammer in Stettin wird das Thema „Erreichung von Klimaneutralität in Unternehmen in der Grenzregion mit dem Ziel der Schaffung einer „deutsch-polnischen Kompetenzregion Green Deal“ bearbeitet. Hierbei sollen insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen auf die durch die Energiewende entstehenden Transformationsprozesse vorbereitet werden. „Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn ist ein wichtiges Element. Mit dem Interreg-Programm haben wir die Möglichkeit, zahlreiche Projekte und Kooperationen zur gemeinsamen Gestaltung einer grenzüberschreitenden Entwicklung zu unterstützen“, sagte Meyer.

Polen ist der wichtigste Außenhandelspartner Mecklenburg-Vorpommerns. Im Jahr 2023 wurde mit rund 1,8 Milliarden Euro Warenaustausch der bisher höchste Wert erreicht. 2023 wurden aus Mecklenburg-Vorpommern Waren im Wert von 756 Millionen Euro in die Republik Polen exportiert, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 12 Prozent bedeutet. Der Anteil am Gesamtexport Mecklenburg-Vorpommerns beträgt etwa 7,8 Prozent (2022: 6,8%). Polen belegt damit   Platz 3 der wichtigsten Exportpartner des Landes. Die Hauptexportgüter waren Geräte zur Elektrizitätserzeugung und -verteilung (140 Millionen Euro), Fahrgestelle, Motoren und Teile für Kraftfahrzeuge (86 Millionen Euro) sowie Kunststoffe (38 Millionen Euro).

2023 wurden von Polen nach Mecklenburg-Vorpommern Waren im Wert von rund einer Milliarde Euro importiert, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um ca. 4,6 Prozent bedeutet. Der Anteil am Gesamtimport Mecklenburg-Vorpommerns beträgt ca. 11 Prozent (2022: 9,4%). Polen belegt damit Platz 1 der wichtigsten Importpartner Mecklenburg-Vorpommerns. Die Hauptimportgüter 2023 waren Ölfrüchte (144 Millionen Euro), Weizen (74 Millionen Euro) sowie Eisen-, Blech- und Metallwaren (72 Millionen Euro).

Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört, stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an (Bundesdurchschnitt: -0,3 Prozent). An der Gesamtwirtschafts-leistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bruttoinlandsprodukt von 59.217 Millionen EUR einen Anteil von 1,4 Prozent.

Die Bruttowertschöpfung des Produzierenden Gewerbes stieg nach Angaben des Statistischen Amtes 2023 preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent (Bundesdurchschnitt:

-1,5 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung betrug hier 27,5 Prozent. Innerhalb dieses wichtigen Bereiches der Gesamtwirtschaft verzeichnete die Wirtschaftsleistung des Verarbeitenden Gewerbes einen starken Anstieg mit +19,3 Prozent (Bundesdurchschnitt -0,2 Prozent). Das Verarbeitende Gewerbe hat nunmehr einen Anteil an der Wirtschaftsleistung des Landes von 13,0 Prozent. Im Baugewerbe sank dagegen die Bruttowertschöpfung gegenüber 2022 um -4,1 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent).

Im Dienstleistungsbereich – dort werden 68,8 Prozent der Wirt-schaftsleistung des Landes erbracht – stieg die Bruttowert-schöpfung um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Bundes-durchschnitt +0,5 Prozent). Innerhalb dieses Gesamtbereiches verlief die Entwicklung im Unterbereich Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation mit +9,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent) stark positiv. In den beiden anderen Unterbereichen verlief die Entwicklung dagegen sehr moderat: Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister einschließlich Grundstücks- und Wohnungswesen +0,4 Prozent (Bundesdurchschnitt: +0,6 Prozent); öffentliche und sonstige Dienstleister einschließlich Erziehung und Gesundheit +0,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: +1,1 Prozent).

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft einschließlich Fischerei war die preisbereinigte Entwicklung der Bruttowertschöpfung dagegen negativ (-0,6 Prozent; Bundesdurchschnitt: +1,4 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung beträgt hier aber nur 3,7 Prozent.

In Mecklenburg-Vorpommern ist im März 2024 die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat Februar um 2.400 Arbeitslose gesunken (-3,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt im März bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 68.000 Menschen arbeitslos.

Programm „Theater in Sicht“ startet

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler können an kulturellen, regionalen Angeboten teilnehmen

Schwerin – Erneut heißt es „Theater in Sicht“! Auch in diesem Schuljahr haben die Theater in Mecklenburg-Vorpommern, darunter das Volkstheater Rostock, das Mecklenburgische Staatstheater, die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz sowie die Vorpommersche Landesbühne, für Schulen ein umfangreiches kulturelles Repertoire im Angebot.

„Mit dem Programm erweitern wir die Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, aktiv an den kulturellen Angeboten in ihrer Region teilzunehmen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Programm ermöglicht Schulen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2016/2017, auf individuelle Art und Weise mit einem der beteiligten Theater zu kooperieren. Die Kultureinrichtungen bieten von Schauspiel über Oper, Tanztheater, Konzerte und Klassenzimmerstücke die gesamte Bandbreite des künstlerischen Schaffens an“, so die Ministerin.

In diesem Jahr erhalten Schulen im ländlichen Raum eine finanzielle Unterstützung für die Fahrten zum Theater. „Dass man eine Vorstellung als Schülerin oder Schüler besuchen kann, darf nicht vom Schulstandort und längeren Anfahrtszeiten abhängen“, sagte Oldenburg.

Erstmals findet „Theater in Sicht“ nicht mehr in einem begrenzten Zeitraum statt. „Der Besuch einer Theaterveranstaltung kann jederzeit eine wertvolle Ergänzung zum Unterricht darstellen. Das Zusammenspiel von Theater und Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern neue Horizonte und beflügelt ihre Fantasie. Vor allem soll es aber abwechslungsreiche Erlebnisse schaffen, die über den regulären Unterricht hinausgehen“, erklärte die Bildungsministerin.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung unterstützt das Programm mit 20.500 Euro. Die Fachstelle für Kulturelle Bildung M-V übernimmt die Organisation der Schulfahrten.

Geld für die Feuerwehr

700.000 Euro für Feuerwehr und Gemeinden im Amt Stralendorf

Stralendorf – Förderungen in Höhe von rund 700.000 Euro übergab die Staatssekretärin für die Ländlichen Räume Elisabeth Aßmann gestern gemeinsam mit Landrat Stefan Sternberg an drei Gemeinden im Amt Stralendorf. Die drei Projekte, ein Feuerwehrerweiterungsbau sowie zwei Löschwasserentnahmestellen, sollen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren erhöhen. Staatssekretärin Aßmann:

„Über all die Jahre hinweg wurde im Amtsbereich Stralendorf eine ausgezeichnete Arbeit und ehrenamtliches Engagement geleistet – doch auch die technische Infrastruktur muss mit Blick auf die Gesundheitsvorsorge der Einsatzkräfte, der kommunalen Infrastruktur sowie Entwicklungen wie Klimaveränderungen und damit einer erhöhten Brandgefahr Schritt halten. Die neuen Bauvorhaben sind deshalb unabdingbare Investitionen in den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigentum. Nach dem Auslaufen des Programms ‚Löschwasser marsch‘ aus dem Strategiefonds haben wir, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Unterstützungsmöglichkeit aus EU-Mitteln verstetigt“, so Aßmann.

Bei der Investitionsförderungsmaßnahme in Pampow mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,26 Mio. € (Eigenanteil der Gemeinde: 939 T€) sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Erweiterung Stellplätze für ein weiteres Einsatzfahrzeug
  • Realisierung „schwarz/weiß“ Trennung (Schleuse und Duschmöglichkeiten)
  • Erweiterung bzw. Schaffung der Möglichkeit für getrennte Umkleidung für Kinder- und Jugendfeuerwehr,
  • Erweiterung der Räumlichkeiten, Schwerpunkt Schulungsraum der Kinder- und Jugendfeuerwehr (Anpassung an die gestiegenen Mitgliederzahlen)
  • Erweiterung der Räumlichkeiten zu Lagerzwecken,
  • Erweiterung der Räumlichkeiten Toiletten (Anzahl und barrierefreies WC) und
  • Sanierung im Bestand einschließlich die Verbesserung des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz des Gebäudes.

Für die Errichtung der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Klein Rogahn, gelegen im Ortsteil „Zum Ausbau“ an der L042, werden zur Gewährleistung einer ausreichenden Löschwasserversorgung für derzeit 6 Wohnhäuser mit Nebengelass eine Gesamtinvestition von 75.000 € geplant, wovon die Gemeinde einen Eigenanteil von 45.000 € bereitstellt.

Für die Errichtung der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Stralendorf, gelegen an der Oberen Bergstraße, wird ein Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendungshöhe von 30.000 € aus ILERL-Mitteln, bei einer Bauinvestition von 60.000 € und einem gemeindlichen Eigenanteil von 30.000 €, bereitgestellt.

Machbarkeitsstudie für „Kesselborn-Campus“

Schulte: Große Nachfrage – Räumlichkeiten im Digitalen Innovationszentrum Rostock reichen nicht mehr aus

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute einen Fördermittelbescheid an die Hansestadt Rostock übergeben. Mit der Zuwendung soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden für das Vorhaben Errichtung und Betrieb eines Digitalen Innovationszentrums „Kesselborn-Campus“ in Rostock.

„Wir wollen Gründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Am Standort Rostock haben wir mit dem Digitalen Innovationszentrum bereits einen etablierten Anlaufpunkt. Die Nachfrage ist jedoch so groß, dass die Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen.

Deshalb wird jetzt geprüft, ob der Kesselborn-Campus zu einem Start-up- und Innovationstreffpunkt weiterentwickelt werden kann. Über die Machbarkeitsstudie sollen Chancen und Risiken der Investition ermittelt werden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Das 2022 gegründete Digitale Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ) befindet sich derzeit im alten Rechenzentrum der Universität Rostock. Ziel ist es, innovative digitale Unter-nehmensgründungen in der Regiopolregion Rostock zu fördern.

Die derzeit zur Verfügung stehende 600 Quadratmeter große Fläche ist nicht mehr ausreichend und zudem sind nicht alle Räumlichkeiten barrierefrei. Deshalb soll jetzt über eine Machbarkeitsstudie eine räumliche Neuausrichtung geprüft werden, um in der Zukunft auch große Veranstaltungen auszurichten.

Die Gesamtinvestition beträgt 70.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemein-schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“ (GRW) in Höhe von 52.500 Euro.

Straßenbau in Stralsund

Straße „An der Kupfermühle“ wird mit Städtebaumitteln hergestellt

Stralsund – Der Hansestadt Stralsund werden mehr als 380.000 Euro aus der Städtebauförderung von Bund und Land für die Errichtung der Straße „An der Kupfermühle“ bereitgestellt. Der Eigenanteil der Stadt beträgt dabei rund 190.000 Euro.

Aufgrund der Sanierung und Erneuerung der Sport- und Trainingsanlage „An der Kupfermühle“, der Errichtung einer neuen Kita und der Sanierung diverser Gebäudekomplexe soll die Verkehrsanbindung dieses Bereichs ausgebaut werden, da das erhöhte Verkehrsaufkommen über die bestehende Straße nicht mehr bewältigt werden kann. Es handelt sich um eine Erschließungsmaßnahme abzweigend vom Carl-Heydemann-Ring.

Vorgesehen ist, die Straße in einem Zweirichtungsverkehr herzustellen und mit einer Asphaltdeckschicht zu befestigen. Der geplante Gehweg wird mit Betonsteinplatten errichtet. Die Hansestadt plant, neben entsprechender Bepflanzung mit gebietseigenen Wild- und Staudenpflanzen auch eine insektenfreundliche Beleuchtung zu verwenden sowie die Belange der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Die Erschließungsstraße soll im Mai 2024 begonnen werden und im Laufe dieses Jahres fertig gestellt sein.

Ludwigsluster Chaussee wird instandgesetzt

Meyer: Straße ist derzeit in schlechtem Zustand – Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit notwendig

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag (02.04.) einen Fördermittelbescheid an den Oberbürgermeister Landeshauptstadt Schwerin, Dr. Rico Badenschier, übergeben. Mit der Zuwendung soll die Fahrbahn in der Ludwigsluster Chaussee in Schwerin von der Einmündung der Hagenower Straße auf Höhe des SAE Pumpwerkes bis zum Knotenpunkt mit der Bundesstraße B 321/Landesstraße L 072 instandgesetzt werden.

„Die Straße ist derzeit in einem schlechten Zustand. Verschleißerscheinungen sowie Schäden an der Asphaltbefestigung, Spurrinnen, Risse in Längs- und Querrichtung und Ausbrüche spüren die Autofahrenden deutlich. Mit der Baumaßnahme wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Ludwigsluster Chaussee liegt im südlichen Stadtgebiet der Landeshauptstadt Schwerin und gilt als östliche Einfallstraße aus Richtung Ludwigslust. Sie verbindet den Knotenpunkt Bundesstraße 321/Landesstraße L 072 im Süden mit der Schweriner Innenstadt im Norden. Jetzt ist geplant, zwischen der Einmündung der Hagenower Straße auf Höhe des SAE Pumpwerkes und dem Verkehrsknoten mit der B 321/L 072 die bestehende Fahrbahnbefestigung auf beiden Richtungsfahrbahnen sowie Abbiegespuren und Parkstreifen in sieben Bauabschnitten zu erneuern.

Das Brückenbauwerk über die Crivitzer Chaussee auf der stadteinwärts führenden Fahrbahn ist nicht Bestandteil des Vorhabens. Die Baulänge für die beiden Richtungsfahrbahnen beträgt insgesamt 3.392 Meter. Zudem wird der fahrbahnbegleitende Gehweg der Richtungsfahrbahn stadtauswärts auf einer Länge von 257 Metern in Asphaltbauweise erneuert. Der Baubeginn ist zeitnah geplant; die Fertigstellung ist für das zweite Quartal im Jahr 2025 vorgesehen.

Die Maßnahme wird nach der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie (KommStrabauFöRL M-V) gefördert. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme belaufen sich auf etwa 3,15 Millionen Euro; die Förderung durch das Wirtschaftsministerium beträgt rund 1,6 Millionen Euro.

Alltagshilfen an Schulen

Oldenburg: Alltagshilfen entlasten Lehrkräfte und unterstützen die Kinder und Jugendlichen

Schwerin – Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können auf besondere Unterstützung hoffen. Das Land verdoppelt die Zahl der Alltagshilfen an ausgewählten Schulen. Zu den bereits bestehenden 120 Stellen kommen weitere 120 Stellen hinzu. Der Bewerbungsstart ist der 8. April 2024. Die offenen Stellen sind dann im Karriereportal für den Schuldienst ausgeschrieben. Die neuen Alltagshilfen können jeweils mit einer Arbeitszeit von maximal 25 Stunden pro Woche bis zum 31. Juli 2027 beschäftigt werden. Das Land stellt für die Finanzierung der Alltagshilfen an Schulen jährlich insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.

„Alltagshilfen entlasten Lehrkräfte und unterstützen die Kinder und Jugendlichen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden Alltagshilfen an den Schulen beschäftigt. Die Frauen und Männer bereichern rundherum den Schulalltag, ob als Unterstützung für einzelne Schülerinnen und Schüler, bei organisatorischen Tätigkeiten oder bei Wandertagen und Schulfahrten. Die Schulleitungen und die Lehrkräfte sind voll des Lobes über die Alltagshilfen und spüren eine Entlastung“, so Oldenburg.

Als Alltagshilfe können sich Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bewerben. „Uns liegen bereits Anfragen von potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern vor, die gerne als Alltagshilfe tätig werden möchten. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch die weiteren 120 Stellen schnell besetzen können. Alltagshilfen nehmen Lehrkräften anfallende Tätigkeiten ab, damit sie sich auf die pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können. Das ist in Zeiten des Lehrkräftemangels besonders wichtig“, betonte die Bildungsministerin.

Freie Stellen für Alltagshilfen ab kommender Woche online: www.Lehrer-in-MV.de

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Innenminister Pegel: „Fallzahlen steigen wie im Bundestrend, aber unsere Aufklärungsquote bleibt konstant hoch“

Schwerin – Die Fallzahlen der Gesamtstraftaten in Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr mit 111.571 Fällen wie im gesamten Bundestrend angestiegen – um 4,7 Prozent im Vergleich zu 2022. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 liegt 2022 mit marginal 0,2 Prozent mehr Straftaten gleichauf.

„Erstmals seit 2019 sehen wir leider einen Anstieg in den Fallzahlen – dieser Trend herrscht bundesweit vor. Während die Pandemie für einen deutlichen Rückgang des Kriminalitätsgeschehens gesorgt hat, müssen wir nun wieder wachsamer sein.“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel, der heute in Schwerin die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2023 vorstellte und ergänzte: „Die gute Arbeit unserer Landespolizei wird mit der gleichbleibend guten Aufklärungsquote von 62,8 Prozent unterstrichen, die einmal mehr über dem Bundesdurchschnitt liegt.“

Die auffälligsten Entwicklungen im Jahr 2023:

Deutlicher Rückgang bei Straftaten gegen das Leben

Ein erfreulicher Rückgang zeigt sich bei der Zahl der Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und Fahrlässige Tötung von 55 auf 37 Fälle. Es wurden 2023 im Bereich Mord sieben Fälle registriert. Hinzu kommen vier vollendete Totschlagsdelikte und 12 Versuche eines Totschlags, zwölfmal fahrlässige Tötung und zwei Fälle von illegalem Schwangerschaftsabbruch. „Die Aufklärungsquote bei all diesen Straftaten konnte um fast fünf Prozentpunkte auf 86,5 Prozent gesteigert werden. Das bringt leider keinem der Opfer sein Leben zurück, aber die Polizei kann damit den Angehörigen in vielen Fällen Gewissheit über die Tat geben. Zudem zeigen wir den Täterinnen und Tätern – und auch potenziellen –, dass bei diesen schwersten Straftaten gegen das Leben fest damit gerechnet werden muss, gefasst und bestraft zu werden. Dies ist ein wichtiger Baustein in der Prävention von Straftaten.“, so Pegel.

Anstieg bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. „Von 1.916 im Jahr 2022 haben wir ein Plus von 190 Fälle im Jahr 2023 auf 2.106 erfasst. Der Anstieg setzt sich leider auch bei den jeweiligen Untergruppen in dieser Straftatengruppe fort“, erklärt Innenminister Pegel.

So sind in der gleichnamigen Untergruppe der „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, zu welcher Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlen zählen, die erfassten Fälle um 206 Fälle auf 792 Straftaten angestiegen. Im Bereich des „Sexuellen Missbrauch“ liegt ein nahezu gleichbleibender Trend vor (2023: 445; plus 5), ebenso beim sexuellen Missbrauch von Kindern mit 320 Fällen (minus 1 Fall). Bei der Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte ist eine gleichbleibende Entwicklung zu beobachten. „In diesem Bereich wurden 649 Fälle im Jahr 2023 erfasst – 2022 waren es 646. Gut 54 Prozent – also mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen in diesem Bereich –  sind unter 18 Jahren. Dies bestärkt die Landespolizei weiter in ihrer intensiven Präventionsarbeit in diesem Bereich. Wir müssen Kinder und Jugendliche aufklären und für solche Aufnahmen sensibilisieren. So etwas zu besitzen, ist nicht okay, und solche Aufnahmen weiterzusenden, erst recht nicht. Aber nicht nur die Kinder und Jugendlichen müssen wir erreichen, sondern auch Eltern. Daher richtet sich mein Appell auch an diese: Passen Sie auf, was sich Ihre Kinder anschauen und gegenseitig schicken. Klären Sie Ihre Kinder zu Hause auf, was richtig und was falsch ist – und vor allem vermitteln Sie, dass ein Hinweis auf eine solche Straftat oder wenn sich Ihre Kinder unwohl fühlen, kein Petzen ist oder sie dafür Ärger bekommen. Eine solche Reaktion ist vielmehr genau die richtige, um Täter zu demaskieren sowie zu fassen und mögliche Netzwerke aufzudecken“, sagt Christian Pegel.

Wenngleich die Fallzahlen in Bezug auf Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie in Mecklenburg-Vorpommern aktuell stagnieren, ist dennoch keine Entwarnung zu geben. Denn das Hinweisaufkommen an den Bund steigt nach wie vor. Diese Zahlen sind ganz überwiegend mit der Zunahme von Verdachtsmeldungen aus den USA zu erklären. US-Internetdienste wie Google, Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp), Snapchat, DropBox und Microsoft uvm. sind seit 2012 nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, alle Dateien, die dort geteilt werden, auf Kinderpornografie zu prüfen und Verdachtsfälle an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) zu melden. Sobald Hinweise auf deutsche Nutzer vorliegen, werden diese an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet. Diese Meldungen steigen jährlich rapide an, waren es 2015 bundesweit noch 14.500 und 2020 55.660, so sind es allein im vergangenen Jahr 180.287 Hinweise, die nach Deutschland gemeldet wurden. „Dies stellt im Vergleich zum Jahr 2022 noch mal eine Steigerung von fast 50.000 Hinweise dar. Fast 1.000 von diesen Fällen wurden 2023 an unser Landeskriminalamt weitergeleitet“, führt Minister Pegel aus.

Häusliche Gewalt: „Melden Sie sich, wenn Sie betroffen sind“

Im Phänomenbereich der Häuslichen Gewalt setzt sich der seit Jahren steigende Trend auch 2023 weiter fort. Ende 2021 wurde dieser Phänomenbereich mit einer bundesweiten Definition, um so eine einheitliche statistische Erfassung zu ermöglichen, versehen. Häusliche Gewalt umfasst demnach nicht nur partnerschaftliche und ex-partnerschaftliche, sondern auch familiäre Gewalt. Voraussetzung ist aber, dass die Beteiligten im gemeinsamen Haushalt leben

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 2.098 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme von 6,8 Prozent im Vergleich zu 2022 registriert. Das Phänomen ist überwiegend durch Körperverletzungsdelikte geprägt. Die Polizei registrierte 1.629 Körperverletzungen sowie neun Straftaten gegen das Leben, von denen alle Fälle vollendet wurden. 38,8 Prozent aller aufgeklärten Taten wurden unter Alkoholeinfluss begangen. „Wir müssen leider annehmen, dass das Dunkelfeld wesentlich höher ist. Noch immer trauen sich viele Opfer nicht, einen Fall von Häuslicher Gewalt anzuzeigen. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern eine Straftat, die konsequent geahndet werden muss –melden Sie sich bitte, wenn Sie betroffen sind“, appelliert der Minister.

Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften angestiegen

Die Zahl der erfassten Fälle, bei denen Polizeibeamtinnen und -beamte im Dienst sowie gleichstehende Personen Opfer einer Straftat geworden sind, ist im Vergleich zum Vorjahr auf 1.014 Taten angestiegen. Zuwächse sind bei Widerstandsdelikten (plus 0,6 Prozent) und tätlichen Angriffen (plus 13 Prozent) zu verzeichnen. In 87,4 Prozent der Fälle waren die Opfer Polizeibeamtinnen und –beamte, im Vorjahr lag diese Zahl noch bei 92,1 Prozent.

Minister Christian Pegel: „Wir spüren bei uns im Land deutlich eine Zunahme von aggressivem Verhalten gegenüber Polizei, Feuerwehren und Rettungskräften. Dieses Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen. Es gefährdet sogar häufig noch Menschen, denen eigentlich dringend Hilfe zuteilwerden müsste. Jeder Angriff gegen Einsatzkräfte ist einer zu viel und darf nicht hingenommen werden. Es gibt auch keinerlei Rechtfertigungen für körperliche oder verbale Angriffe gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten. Wer mit polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden ist, dem steht der Rechtsweg offen. Wer sich Ressentiments gegenüber dem Staat oder seinen Institutionen hingibt, kann diese nicht auch noch mittels Gewalt auf Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften projizieren. Unsere Einsatzkräfte sind Bürger in Uniform, Mütter, Väter, Töchter und Söhne, die die Sicherheit und Ordnung in unserem Land gewährleisten und hierbei leider zu oft ihr eigenes Leben und ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr bringen müssen. Die Politik sowie die gesamte Gesellschaft sollten den Frauen und Männern daher für ihren Dienst mit Respekt begegnen und sich entschieden gegen Gewalt stellen.“

Weitere polizeilichen Entwicklungen im Jahr 2023

Auch bei den sogenannten Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sind die Fälle 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, von 18.336 auf 19.608 (plus 6,9 Prozent).

„In dieser Statistik bemerken wir allerdings noch die Auswirkungen einer Rechtsänderung im Jahr 2021: Zuvor war eine sogenannte Bedrohung strafbar bei Androhung einer Handlung, die ein Verbrechen darstellt. Jetzt gilt auch die Bedrohung mit einigen Vergehen, wie der sexuellen Selbstbestimmung, der körperlichen Unversehrtheit, der persönlichen Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert als strafbar. Der Kreis der als Bedrohung erfassten Straftaten wurde damit erheblich erweitert. Dies zeigt auch der Anstieg polizeilich registriertet Bedrohungen von 4.365 auf 4.820 Fälle“, erläutert Pegel.

Gestiegen sei die auch Zahl der Körperverletzungen um 565 auf 11.941. „In 30 Prozent der aufgeklärten Körperverletzungen waren die Tatverdächtigen alkoholisiert, was – nicht nur hier – zeigt, dass Alkoholisierung in verschiedenen Straftatbereichen erhebliche Treiberfunktion hat“, so Pegel.

Gut ein Viertel der erfassten Straftaten mit Blick auf die Gesamtkriminalität findet sich in den sonstigen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches wieder. Darunter zählt eine Vielzahl teils unterschiedlicher Tatbestände wie Erpressung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, „Strafvereitelung“, Hehlerei, Brandstiftung sowie Korruptions- und Amtsdelikte. In diesem Phänomenbereich sind die Fallzahlen insgesamt von 27.176 auf 28.844 (plus 6,1 Prozent) erfassten Fällen angestiegen.

Die Sprengung von Geldautomaten erreichte im vergangenen Jahr mit zwölf Fällen im Vergleich zu den Vorjahren einen neuen Höchstwert. Während Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 verschont wurde mit dieser Art von Fällen, ist der Anstieg nun deutlich zu spüren. „In zehn dieser Fälle erlangten die Täter sogar Beute. Bei elf Fällen wurde fester Explosivstoff, der sogenannte Blitz-Knall-Satz, eingesetzt. Das zeigt eine Strukturiertheit bei diesen Straftaten. Daher wurde auch eine Ermittlungsgruppe zur Aufklärung der Fälle beim Landeskriminalamt eingerichtet“, berichtet der Minister.

„Für eine erfolgreiche Prävention gegen diese speziellen, gegen Banken und deren Automaten gerichtete Straftaten kann nach Einschätzung der Polizei nur ein Maßnahmenmix helfen – besonders wichtig wäre, dass der Bundesgesetzgeber den Einsatz von Geldeinfärbesystemen, Verklebesystemen und Vernebelungssystemen gesetzlich vorschreibt, damit erbeutetes Geld unbrauchbar und damit diese Straftaten unattraktiv werden“, so der Innenminister. Die Niederlande seien mit genau diesen Maßnahmen wirksam gegen solchen Straftaten vorgegangen.

Die Auswertung der Automatenstraftaten und deren Zahlen basieren jedoch auf Einzelauswertungen und sind daher nicht als statistische Daten erfasst.