Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr

Schwerin – Um das öffentliche Bewusstsein für die neuen 3G-Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr zu stärken, findet heute (Dienstag, 14. Dezember 2021) ein landesweiter Aktionstag statt. An diesem Tag sind die Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Ordnungsämter aufgerufen sich zu beteiligen.

„Wir alle haben ein Interesse daran, in Zeiten der Pandemie die Mobilität der Menschen mit Bahnen und Bussen zu gewährleisten. Es ist wichtig, das Vertrauen der Fahrgäste weiter in einen sicheren öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten. Dazu kann jeder Einzelne seinen Beitrag leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

Seit 24. November 2021 gilt aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes die 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Fahrgäste müssen zusätzlich nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Am Dienstag (14. Dezember 2021) werden in der Hansestadt Rostock vormittags und ansonsten ab 13:00 Uhr landesweit verstärkte Kontrollen in Bussen, Straßenbahnen und Eisenbahnen durchgeführt. Der Aktionstag wird durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und die Bundespolizei unterstützt.

„Wir bekommen die Pandemie nur in den Griff, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Mit dem Aktionstag für die Einhaltung der 3G-Regeln in Bussen und Bahnen wollen wir dafür gemeinsam ein Zeichen setzen“, sagt Innenminister Christian Pegel, der mit Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier in Schwerin einzelne Kontrollen begleiten wird (siehe dazu separate Presse-Einladung des Innenministeriums).

Abschließend appellierte Minister Meyer an die Bevölkerung, die Kontrolleure in den Bussen und Bahnen aktiv zu unterstützen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV setzen die coronabedingten Anforderungen um. Sie machen ihre Arbeit. Jedes freundliche Wort der Fahrgäste hilft den Kontrolleuren ihren Job zu machen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Wald in M-V hat sich leicht erholt

Schwerin – Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus hat am Vormittag den aktuellen Waldzustandsbericht 2021 vorgestellt. In diesem Rahmen fasste der Minister auch die diesjährigen Aufforstungen im Land zusammen.

„Erstmals in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns konnten wir rund 700 ha Wald neu pflanzen“, so Minister Backhaus. „Kein anderes Bundesland hat ein ähnliches Waldbauprogramm umsetzen können. Auf diese Leistung können wir wirklich ein bisschen stolz sein. Aber ausruhen können wir uns auf dem Erfolg nicht. Wir werden das Programm kontinuierlich fortsetzen und ich lade auch die Aktivisten von Fridays-for-Future ein, daran teilzunehmen. Wir werden der Initiative 10 ha Land für ein eigenes Waldprojekt an einem markanten Standort überlassen. Das ist mein Angebot.“

 Der vorliegende Waldzustandsbericht 2021 spiegele den Zustand der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern wieder und ermögliche eine landes- als auch bundesweite Einschätzung von Waldschäden, erklärt der Minister. Die Daten wurden im Zeitraum 20. Juli bis 20. August dieses Jahres erhoben.

Der Vitalitätszustand der Waldbäume hat sich demnach gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert. Damit setzt sich der Erholungstrend des letzten Jahres weiter fort, wenngleich die Waldschäden weiterhin auf einem hohen Niveau verbleiben. Aktuell verringert sich die mittlere Kronenverlichtung der Waldbäume um 1,3 Prozentpunkte auf 21,1 %. In Folge des außerordentlich trockenen und sehr heißen Jahres 2018 stieg die mittlere Kronenverlichtung der Bäume im Jahr 2019 auf 24,5 % an, was einen der höchsten Schädigungsgrade der Wälder seit dem Beginn der Waldzustandserhebung im Jahr 1992 darstellte. Seither ist zwar ein Rückgang der Waldschäden zu beobachten, jedoch liegt die mittlere Kronen­verlichtung der Bäume immer noch über den Werten vor der Dürrephase 2018-2020.

„Begünstigt wurde das Wachstum der Bäume dieses Jahr von den hohen Niederschlagsmengen während der Vegetationszeit“, fasst Minister Backhaus zusammen. „Insbesondere im Sommer fiel bei überdurchschnittlich hohen Temperaturen nahezu überall im Land ausreichend Regen, so dass die Wälder kaum längere Trockenphasen überstehen mussten, auch wenn die Grundwasserspeicher flächendeckend noch nicht wieder voll aufgefüllt sind. Dementsprechend konnten sich die Baumkronen gut entwickeln.

Jedoch sind entstandene Trocknisschäden der letzten Jahre, wie Dürräste oder Rindenschäden, nach wie vor an vielen Bäumen sichtbar. Günstig für die Vitalität wirkte sich zudem die wiederholt geringe Fruchtausbildung der Waldbäume aus. Im Jahr 2021 wurde bei den meisten Baumarten nur eine geringe Fruktifikation festgestellt. Auch in diesem Jahr setzte sich die seit 2018 laufende Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer Buchdrucker und Kupferstecher fort.

Jedoch trugen einerseits die relativ geringen Temperaturen zu Beginn der Flugzeit im Mai als auch andererseits die bessere Wasserversorgung und damit das gesteigerte Abwehrvermögen der Fichten während der Vegetationsperiode dazu bei, dass die Schadholzmenge unter den Werten der letzten beiden Vorjahre blieb. Insgesamt zeigen in Mecklenburg-Vorpommern ein Fünftel der Bäume (20,5 %) deutliche Vitalitätsschädigungen (in 2020 war es noch ein Viertel). Als Ergebnis der Waldzustandserhebung 2021 leiten wir her, dass ca. 19 % der Waldbäume im Land nicht geschädigt sind, d.h. jeder 5. Baum ist gesund. Damit haben wir den gesündesten Wald in Deutschland“, so der Minister abschließend.

Antragsphase für Sirenenförderung

Schwerin – Mit der Bekanntmachung der Förderrichtlinie und des Antragsformulars auf der Internetseite des Innenministeriums ist heute der Startschuss für die Verteilung der 1,7 Millionen Euro Bundesmittel zur Förderung moderner kommunaler Sirenen im Land gefallen.

Zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Deutschland hat der Bund insgesamt ca. 86 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt die Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal hat gezeigt, dass Sirenen einen wichtigen Bestandteil zur Warnung der Bevölkerung darstellen und man sich nicht ausschließlich auf neue Warninstrumente, wie die leider immer noch zu wenig genutzte Warnapp „NINA“ oder das gegenwärtig vorbereitete Cell-Broadcasting auf Mobiltelefonen stützen sollte.

Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundes eingebunden werden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden.

Anders als die bisher ausschließlich aus Landesmitteln praktizierte Sirenenförderung steht das Bundesprogramm nicht nur den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern des Katastrophenschutzes offen, sondern auch kreisangehörigen Gemeinden.

Um die Bundesmittel für das Land zu sichern, müssen die entsprechenden Förderanträge möglichst bis zum 31. Januar 2022 gestellt und bis zum 30. Juni 2022 bewilligt werden. „Ich hoffe sehr“, so Minister Pegel, „dass die Kommunen die günstige Gelegenheit beim Schopf packen und so helfen, den Bevölkerungsschutz auf ihrem Gebiet spürbar nach vorne zu bringen!“

Das Antragsformular sowie alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Sirenenfoerderprogramm/

Weltweite Sicherheitswarnung

Schwerin – Nachdem am Samstagabend eine weltweite kritische Sicherheitswarnung für Standardkomponenten von Servern bekannt wurde, hat das Bildungsministerium vorsorglich alle potentiell gefährdeten Bereiche vom Netz genommen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.

Das betrifft unter anderem auch die landesweite Lernplattform „itslearning“. Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärte, dass die Außerbetriebnahme höchst vorsorglich erfolgt ist. Die IT-Abteilung des Ministeriums, hat sofort auf die Sicherheitswarnung reagiert. Bisher konnte sichergestellt werden, dass kein Angriff auf die Systeme des Ministeriums erfolgreich war.

Derzeit arbeiten die Hersteller der betroffenen Systeme bereits mit Hochdruck an Lösungen. Sobald diese in die Systeme eingepflegt sind, werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Sonntags sowohl „itslearning“ die anderen IT-Services des Ministeriums wieder erreichbar sein.

Das Bildungsministerium hat die Schulen per E-Mail über den zeitweisen Ausfall der Lernplattform informiert. Das Ministerium hat in diesem Fall mit äußerster Vorsicht gehandelt, denn die Sicherheit der Daten hat oberste Priorität.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Berlin/Schwerin – Bundestag und Bundesrat haben heute mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Das Gesetz sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Geburtshäusern und weiteren Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Neuregelungen. Sie hatte vor einigen Wochen aus Kenntnis der Situation vor allem in den Pflegeheimen diese Diskussion mit angestoßen „Uns geht es gemeinsam darum, die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen.“ Dieses Ansinnen habe auch Mecklenburg-Vorpommern in den Bund-Länder-Konferenzen unterstützt und mitgetragen.

„Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können Viruseinträge von außen z.B. in Pflegeeinrichtungen weiter effektiv minimiert werden. Gut ist auch, dass die Impfpflicht nicht einzelne Berufsgruppen herausgreift, sondern für alle gilt, die Zugang zu sensiblen Bereichen haben“, betont Drese.

Aus Sicht ist Dreses ist auch die eingeräumte Frist bis zum 15. März 2022 folgerichtig: „So haben bislang ungeimpfte Beschäftigte die Gelegenheit, bis dahin ein Impfangebot gegen das Covid-19-Virus anzunehmen. Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hat.“

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Schwerin – Der Bund will die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 beibehalten. Wirtschaftsminister Meyer hat die Entscheidung begrüßt. „Das ist das richtige Signal vom Bund, was wir dringend für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern benötigen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Kurzarbeit ist konkrete Unterstützung für die Beschäftigten in den Unternehmen. Die Beibehaltung der erhöhten Sätze kommt den Beschäftigten zugute, die diese dringend gebrauchen können. Unternehmerinnen und Unternehmer werden entlastet. Gleichzeitig ist die Fortführung des erhöhten Kurzarbeitergeldes auch ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur und Tourismus Reinhard Meyer in Schwerin.

Das Kurzarbeitergeld soll auch künftig weiter auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent  (wenn ein Kind im Haushalt lebt) des Nettoentgeltes ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kind) ab dem siebten Monat erhöht bleiben. Die höheren Sätze kommen dabei wie bisher bei Monaten mit mindestens 50-prozentiger Kurzarbeit zur Anwendung. „Diese Verlängerung soll nicht nur für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, sondern neu auch für diejenigen Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.

Wirtschaftsminister Meyer machte auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen aufmerksam. Das Wirtschaftsministerium legt die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu auf. „Auf diese Weise können Einkommensverluste weiter abgefedert werden. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen. Mehr als 11.600 Beschäftigte haben bisher von der Unterstützung profitiert. Hierzu zählt vor allem das Gastgewerbe “, so Meyer weiter. Die erste Auflage des Programms betraf die Kurzarbeit im Zeitraum April 2020 bis März 2021 und von April bis Juni 2021.

Bei der vom Bund eingeführten Überbrückungshilfe IV ab dem 01. Januar 2022 ist es wichtig, dass die Gelder schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass die Hilfe dann ankommt, wenn sie gebraucht wird“, so Meyer. „Für den Fall, dass Antragstellung und erste Zahlungen zu lange auf sich warten lassen, werden wir als Land den Unternehmen anbieten, die Fördersumme teilweise vorzufinanzieren, damit sie mehr Sicherheit gewinnen.“

Das  Wirtschaftsministerium hat bereits die Zins- und Tilgungsfreiheit der Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert. Darüber hinaus gibt es bereits den Härtefallfonds. „Der Fonds ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, um die Folgen der Corona-Pandemie für die heimische Wirtschaft weiter abzufedern“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.  Das Programm ist offen für Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben und für Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte.

Impfungen für Kinder

Schwerin – Die Planungen für den Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern weit vorangeschritten. „Die Vorbereitungen in den Kommunen und bei den Kinderärztinnen und -ärzten laufen. Die Erstbestellung bei den Apotheken ist abgeschlossen. Nach der am Donnerstag erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann es jetzt schnell losgehen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Gestern hatte die STIKO die Corona-Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen und Kontakt zu Risikopatienten empfohlen. Für alle anderen Kinder soll eine Impfung bei „individuellem Wunsch“ möglich sein. Die Impfungen sollen mit zwei Dosen im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen.

„Ich begrüße diese STIKO-Entscheidung. Damit besteht für Eltern, Ärzteschaft und die staatliche Impfebene weitgehend Klarheit. Wir gehen davon aus, dass der Kinderimpfstoff ab dem 15.12. in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar ist“, so die Ministerin. Zunächst stehen rund 45.000 Dosen an Kinder-Impfstoff zur Verfügung bei etwa 80.000 Kindern in MV im Alter zwischen fünf und elf. Anfang des kommenden Jahres ist eine erneute Bestellung möglich.

Drese: „In unserem Land werden Kinderimpfungen für unter 12-Jährige vorrangig durch Kinderärzte angeboten. Sie kennen die Kinder und deren Eltern am besten. Dabei haben vorerkrankte Kinder und Kinder mit Kontakt zu Risikopatienten Priorität. Aber auch für alle anderen Kinder können Termine vereinbart werden.“

Darüber hinaus wird es spezielle Angebote für das Kinder-Impfen in Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte geben, insbesondere für die Fälle, in denen der Kinderarzt nicht impft oder kein Kinderarzt zur Verfügung steht. Auch Sonderimpfaktionen, wie z.B. Aktionsimpftage für Kinder und deren Familien sind in der Planung. Über zukünftige Sonderimpfaktionen können sich Interessierte z.B. über die ständig aktualisierte Internetseite www.mv-corona.de/impfaktion informieren.

Drese: „Mir ist ganz wichtig, dass Eltern frei und gut informiert die Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder treffen. Ich kann Familien bestätigen, der Kinder-Impfstoff ist sicher und erprobt und hat deshalb die Zulassung für Kinder ab fünf Jahren durch die Europäische Arzneimittelbehörde erhalten.“

Statistisches Datenblatt 2021

M-V in spannenden Zahlen entdecken

Schwerin – Dass Statistiken überhaupt nicht trocken und langweilig sein müssen, beweist das neue Statistische Datenblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. „Anhand der Broschüre können sich Bürgerinnen und Bürger ein besseres Bild vom schönsten Bundesland der Welt machen. Sie können nachvollziehen, welche Fortschritte in den einzelnen Geschäftsbereichen unseres Hauses und damit im ländlichen Raum gemacht wurden“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Die quantitativen Daten beschreiben objektiv den Stand zu einem Zeitpunkt und dokumentieren im Vergleich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in MV. So hat sich zum Beispiel die Anzahl der kontrolliert ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt (2000: 477, 2020: 1.071). Auch die ökologisch bewirtschaftete Landwirtschaftsfläche in MV hat sich innerhalb dieser Zeit stark vergrößert: von 90.114 Hektar im Jahr 2000 auf 176.791 im vergangenen Jahr. „Das sind immerhin 13,2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes, was aber auch besagt, dass noch viel zu tun ist, um in fünf Jahren das 20 Prozent-Ziel zu erreichen“, so Minister Backhaus.

 Bemerkenswert ist auch, dass im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei 2020 ca. 550.598 Proben auf ausgewählte Tierseuchen und Tierkrankheiten analysiert und ausgewertet worden sind. Auch 6.397 Lebensmittelproben wurden untersucht. Das verdeutlicht, welche Anstrengungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für den vorbeugenden Verbraucherschutz unternehmen.

„Das Statistische Datenblatt spiegelt das gesamte Aufgabenspektrum des Ministeriums wieder. Dazu gehören unter anderem die Rubriken Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Natur und Landschaft, Wasser und Boden sowie der vorsorgende Verbraucherschutz. Auch werden in einem Kapitel ausgewählte Daten einem Bundesländervergleich unterzogen. Es gibt also eine Menge zu entdecken“, so Backhaus.

Guter Start des Online-Impfportals

Schwerin – Knapp 13.000 Buchungen für Erst-, Zweit,- oder Drittimpfungen in den Impfstützpunkten wurden bis Donnerstag (9. Dezember) Abend über das Online-Portal des Landes für die Impfterminvergabe vorgenommen. Das teilte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese in einer ersten Bilanz mit.

Von den 12.807 digitalen Terminbuchungen waren 10.878 Auffrischimpfungen und knapp 2.000 Erst- und Zweitimpfungen, ergab eine Auswertung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Buchungen können nach Registrierung auf der Internetseite www.corona-impftermin-mv.de vorgenommen werden.

„Das ist eine sehr gute Bilanz für die erste Woche. Viele Menschen im Land haben sofort diesen praktischen und rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Weg für die Vergabe eines Impftermins genutzt“, betonte Ministerin Drese. Daneben kann auch weiterhin die telefonische Anmeldung über die Hotline unter 0385 20271115 genutzt werden und bieten die meisten Landkreise und kreisfreien Städte auch freie Impftermine an

Nach Hinweisen von Nutzerinnen und Nutzern wurden im Lauf der Woche technische Fehler auf der Website behoben und Updates vorgenommen. Die beauftragte Firma arbeitet sehr zügig und gewissenhaft die Meldungen ab, so Drese.

Die Ministerin teilte zudem mit: „Sofern voraussichtlich in der kommenden Woche entsprechende Kontingente in den Impfstützpunkten durch die Impfmanager der Landkreise und kreisfreien Städte freigegeben sind, können auch Terminbuchungen für Kinder im Alter von 5-12 Jahren erfolgen.“

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über 30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für unter 30-jährige eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Fahrplanwechsel am 12.12.2021

Meyer: Mehr Leistungen auf Süd- und Kleinseenbahn, mehr Kapazität an der Ostsee

Schwerin – Am Sonntag, den 12.12.2021, startet der neue Jahresfahrplan 2022 im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern. „Das gewohnte Angebot wird auf den meisten Linien auch im neuen Fahrplanjahr unverändert fortgeführt. Baubedingt wird es auf einigen Streckenabschnitten auch im Laufe des kommenden Jahres zu Fahrplananpassungen und Verkehrseinschränkungen kommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Hierzu informieren die Verkehrsunternehmen zu gegebener Zeit gesondert.

Mehr Fahrten werden für die Regionalbahn (RB) 15 („Südbahn“) zwischen Waren (Müritz) und Malchow sowie auf der RB 16 („Kleinseenbahn“) zwischen Neustrelitz und Mirow angeboten – auch der Saisonverkehr zwischen Parchim, Plau am See und Malchow wird ausgeweitet. An der Ostseeküste verkehren die Züge der RE 9 und RE 10 zwischen Rostock, Ribnitz-Damgarten, Velgast, Stralsund und der Insel Rügen bzw. Greifswald und Züssow mit längeren Fahrzeugen und damit mehr Kapazität für Fahrgäste mit und ohne Fahrrad.

„Die Fahrgäste mussten im Herbst baubedingt eine Reihe von Einschränkungen insbesondere in Richtung der Metropolen Berlin und Hamburg sowie auf dem Weg nach Neubrandenburg und Stralsund verkraften. Während die letzten Baumaßnahmen auf der Strecke Berlin – Hamburg zum Fahrplanwechsel planmäßig abgeschlossen werden können, werden die Baumaßnahmen auf dem betroffenen Streckenabschnitt des Regionalexpress (RE) 5 wie geplant bis in den April 2022 fortgesetzt, womit leider ein Schienenersatzverkehr mit Bussen zwischen Grimmen und Altentreptow weiter notwendig bleibt“, sagte Verkehrsminister Reinhard Meyer. „Dazu kommen weitere Baumaßnahmen auf der Strecke Stralsund – Greifswald, die voraussichtlich ab Ende Januar 2022 beginnen und bis Dezember 2022 andauern werden“, ergänzt der Minister.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird die Aufgabenträgerschaft für den SPNV auf den Strecken Waren – Malchow (RB 15) und Neustrelitz – Mirow (RB 16) ab dem 12.12.2021 wieder übernehmen und das Fahrplanangebot auf beiden Linien erweitern. Die Linien werden in den Verkehrsvertrag Westmecklenburg integriert. Die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) übernimmt die Leistungen auf der RB 15 und die Hanseatische Eisenbahn (HANS) wird im Auftrag der ODEG die RB 16 bedienen.

Der Fahrplan der RB 15 wird grundsätzlich beibehalten, d.h. die Abfahrten und Ankünfte in Waren (Müritz) werden weiterhin an die Fernverkehrsanschlüsse in/aus Richtung Berlin und Rostock ausgerichtet. Zusätzlich wird es täglich pro Richtung zwei weitere Fahrten am frühen Abend geben, um 18.35 Uhr ab Inselstadt Malchow und um 19.10 Uhr ab Waren (Müritz).

„Deutliche Angebotsverbesserungen werden auch die Fahrgäste der RB 16 erfahren. So wird es zwischen Montag und Freitag jeweils eine frühe Fahrt von Mirow nach Neustrelitz mit Anschluss an den InterCity nach Berlin geben. Die erste Fahrt von Neustrelitz in Richtung Mirow startet unter der Woche bereits zwei Stunden eher als bisher“, erläuterte Verkehrsminister Meyer. Am Wochenende und an Feiertagen wird das Angebot ebenso ausgebaut. Die bisher nur an den Sonn- und Feiertagen in der Sommersaison verkehrenden Abendzüge in beide Richtungen werden nun ganzjährig angeboten – und das auch an Sonnabenden.

Die sommerliche Ausflugslinie RB 19 wird auch in der kommenden Saison wieder zwischen Parchim und Plau am See verkehren, erstmals sogar mit sechs statt bisher drei Fahrten pro Richtung. Wie aus den letzten beiden Jahren bereits bekannt, wird dann auch die RB 15 wieder von Malchow bis nach Plau am See verlängert – ebenso mit drei Fahrten mehr als bisher.

„Mit den Angebotserweiterungen sowohl im Regel- als auch saisonalen Ausflugsverkehr in den Regionen rund um die Mecklenburgische Seenplatte wird das Reisen mit der Bahn attraktiver. Ich freue mich darauf, dass – gemeinsam mit den vielen engagierten Partnern vor Ort – das öffentliche Verkehrsangebot in Zukunft noch besser wahrgenommen wird und mehr Touristen das Auto öfter stehen lassen können oder sogar direkt mit dem Zug anreisen. Das erhöht die Nachhaltigkeit“, fasst Verkehrsminister Meyer zusammen.

Bis zum Herbst des aktuellen Jahres wurden die auf den Linien RE 9 und RE 10 (zwischen Rostock, Ribnitz-Damgarten, Velgast, Stralsund und der Insel Rügen bzw. Greifswald und Züssow) von der ODEG eingesetzten Fahrzeuge vom Typ „Desiro ML“ um einen vierten Zugteil (Wagenkasten) erweitert. Damit sind nun alle sieben Fahrzeuge im Regelbetrieb „mit mehr am Meer“ unterwegs – mit mehr Qualität durch Einbau je eines 1.-Klasse-Abteils, mehr Sitzplätzen (ca. plus 70, davon zwölf in der 1. Klasse) und mehr Fahrradstellplätzen (bis zu 30 statt bisher 18). Voraussichtlich im kommenden Jahr wird die Kapazität für die Fahrradmitnahme durch Umbauten in den Mehrzweckabteilen auf bis zu 36 Fahrräder erhöht. Dabei gilt natürlich weiterhin: in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste und Reisenden mit Kinderwagen werden in den Mehrzweckabteilen mit Vorrang befördert.

Verkehrsminister Reinhard Meyer begrüßt die wichtige Ausweitung der Kapazitäten entlang der Ostseeküste: „Die zusätzlichen Sitzplatz- und Fahrradmitnahmekapazitäten machen das Reisen für alle Fahrgäste, insbesondere in den stark nachgefragten Reisezeiten im Ausbildungs- und Berufsverkehr sowie im Wochenend- und Tourismusverkehr deutlich angenehmer.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Verkehrsleistungen für die nachfragestärkste Linie RE 1, die auch weiterhin im gewohnten Takt zwischen Rostock, Bützow, Schwerin, Hagenow, Boizenburg und Hamburg verkehrt, für weitere fünf Jahre – bis 2026 – an die DB Regio AG vergeben. Die fünfteiligen, lokbespannten Doppelstockzüge werden auch weiterhin im Einsatz sein – erhalten aber in den kommenden Monaten schrittweise einige Auffrischungen der Innenausstattung und die entsprechende Kommunikationstechnik, um den Reisenden WLAN in allen Zügen anbieten zu können.

Gute Zusammenarbeit vereinbart

Justizministerin Bernhardt und OLG-Präsident Theede am Oberlandesgericht Rostock. Foto: JM

Justizministerin Bernhardt und OLG-Präsident Theede am Oberlandesgericht Rostock. Foto: JM

Rostock – Ministerin Jacqueline Bernhardt war zum Antrittsbesuch am Oberlandesgericht Rostock und wies dabei darauf hin, dass ihr: oberstes Ziel  die Nachwuchsgewinnung und Personalsicherung sei.

„Es war ein offenes und konstruktives Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock. Wir haben uns darauf verständigt, für die Justiz des Landes wichtige und gemeinsame Ziele zu verfolgen. An erster Stelle stehen die Personalsicherung und die Nachwuchsgewinnung.

Das Justizministerium wird weiterhin alles daransetzen, die Gerichte personell so auszustatten, dass jederzeit die Rechtsprechung ihrer wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe effektiv nachkommen kann. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen OLG, Landesjustizprüfungsamt und Justizministerium hatten unsere Werbemaßnahmen für das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern Erfolg. Die Einstellungszahlen sind seit fünf Jahren stetig gestiegen. Das ist gut und notwendig, denn auch in der Justiz ist der demografische

Wandel eine große Herausforderung. Wir werden die Struktur der Gerichtslandschaft nicht verändern. Wir setzen unter Hochdruck die Digitalisierung der Gerichte um“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt nach dem Besuch am OLG.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, Kai-Uwe Theede: „Für die Akzeptanz des Rechtsstaates insgesamt ist die Funktionsfähigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit von herausragender Bedeutung. Das gilt für all unsere breit gefächerten Funktionen, in Zivil- sowie Familiensachen, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und auch in den Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, die den Alltag unserer Bürgerinnen und Bürger ebenfalls nachhaltig bestimmen.

Erhöhte Lasten, wie in den nächsten Jahren die Einführung der E-Akte und die großen Pensionierungswellen, können diese Akzeptanz erheblich auf die Probe stellen. Sie müssen deshalb dringend mit sächlicher und personeller Unterstützung abgefedert werden und es muss stets im Blick bleiben, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre hochwertige und in Teilen überobligatorische Arbeit angemessen entlohnt werden.“

Am Oberlandesgericht, an den Landgerichten sowie an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 309 Richterinnen und Richter tätig.

Wiederaufbau der Test-Infrastruktur

Schwerin – Seit dem 15. November hat sich die Anzahl der dem Sozialministerium bekannten und als aktiv gemeldeten Schnellteststellen von 278 auf aktuell 379 (Stand 9.12.) erhöht. Das teilte die Staatssekretärin für Corona, Frauke Hilgemann, heute im Wirtschaftsausschuss des Landtages mit.

„Diese Erhöhung ist bemerkenswert und angesichts der durch Bundes- und Landesregelungen enorm gestiegenen Bedarfe auch notwendig“, betonte Hilgemann. Die Testinfrastruktur habe sich dadurch in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Tagen deutlich verbessert. Gleichwohl können gerade im ländlichen Raum weitere Bedarfe bestehen, so die Staatssekretärin: „Weitere Zuwächse sind aber angekündigt und erwartbar, dies zeigen die zahlreichen Rückmeldungen, die wir erhalten.“

Hilgemann informierte den Ausschuss darüber, dass das Land mit der Drogeriekette dm den geschlossenen Rahmenvertrag über eine Beauftragung als Teststelle erneuert und bis 31.03.2022 verlängert hat. Zunächst soll eine dm-Filiale in Schwerin wieder Bürgertestungen anbieten. Weitere Stellen sollen folgen. Rahmenverträge bestehen zudem mit dem DEHOGA und dem Tourismusverband MV, auch diese wurden verlängert.

„Unser Dank gilt allen Partnern, die sich als Teststelle registriert haben“, sagte Hilgemann. „Die beteiligten Stellen sind bei der Akquise und Beauftragung weiterhin massiv gefordert. Der partielle Ausfall von Testkit-Lieferketten und die Personalgewinnung stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Das Land unterstützt hier mit der Bereitstellung noch vorhandener und der Bestellung neuer Schnelltests“, so Hilgemann.

Darüber hinaus ist es in MV aber auch möglich, dass z.B. Gaststätten, Fitnessstudios, Friseure und andere Leistungsanbieter, bei denen Testerfordernisse bestehen, als Serviceleistung ihren Kundinnen und Kunden sogenannte begleitete Selbsttest anbieten, die vor Ort gemacht werden. „Damit können auch in Regionen, in denen die Testinfrastruktur noch nicht auskömmlich ist, Angebote und Dienstleistungen in Anspruch genommen werden“, betonte die Staatssekretärin.

Digitale Verkehrsministerkonferenz gestartet

Schwerin – Am Donnerstag ist die zweitägige Verkehrsministerkonferenz aller Bundesländer mit dem Bund gestartet. Vorsitzland der Konferenz ist Bremen. Aufgrund der Corona-Pandemie findet das Treffen der Verkehrsminister digital statt.

Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzen sich auch Baden-Württemberg und Brandenburg in einem gemeinsamen Antrag für die dringende Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Deutschlandtaktes ein.

„Für uns ist die Sicherstellung eines verlässlichen Fernverkehrsangebots als unverzichtbarer Bestandteil des Deutschlandtaktes unabdingbar. Hierzu zählen verbindliche Vorgaben für die zu realisierenden Fernverkehrsangebote und -halte je Strecke sowie die gegenseitige Anerkennung von Fahrscheinen durch die Wettbewerber am Markt – derzeit DB Fernverkehr und FlixTrain. Wir brauchen ein verbindliches und verlässliches Fernverkehrsangebot sowie praktikable Tariflösungen, die sich an der Nachfrage, das heißt: am Kunden orientieren. Das sorgt auch für mehr Vertrauen und Verlässlichkeit der Reisenden in die Verkehrsunternehmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Der Minister verantwortet auch den Bereich Verkehr.

Aus Sicht der Länder müssen hierzu durch den Bund entsprechende Instrumente entwickelt werden.

Mit dem Fahrplanwechsel 2021 am 13. Dezember 2020 startete der Halbstundentakt zwischen Hamburg und Berlin. Das Bundesverkehrsministerium nennt diese Strecke „die erste Strecke des Deutschlandtakts“. „Diese wird den Anforderungen des Deutschlandtaktes jedoch in einigen Punkten nicht gerecht“, sagte Meyer.

Verkehrsminister Meyer ging im Rahmen der Konferenz konkret auf ein Problem für Pendler in Mecklenburg-Vorpommern ein. Bei der Trassenvergabe für das kommende Fahrplanjahr hat FlixTrain erstmals eine bisher stets von DB Fernverkehr besetzte, für Pendler enorm wichtige Trasse erhalten, die Halteoptionen zur Erschließung der Regionen zwischen Berlin und Hamburg zulässt.

Nach Intervention der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat FlixTrain der Bedienung der wichtigen regionalen Unterwegshalte in Schleswig-Holstein (Büchen), Mecklenburg-Vorpommern (Ludwigslust) und Brandenburg (Wittenberge) auch zugestimmt. „Es ergibt sich dadurch im kommenden Fahrplanjahr somit keine Verschlechterung bezüglich der Anzahl der Fahrten und Halte des Schienenpersonenfernverkehrs im für Mecklenburg-Vorpommern besonderes relevanten Bahnhof Ludwigslust in/aus Richtung Hamburg und Berlin. Aufgrund der jedoch nur für jeweils ein Jahr vergebenen Trassen und dem zunehmenden Wettbewerb können zukünftige Angebotsverschlechterungen für die Fahrgäste ´in der Fläche´ allerdings nicht ausgeschlossen werden“, so Meyer weiter.

Faktisch treten bereits im kommenden Fahrplanjahr durch die Übernahme der wichtigen Trasse am Nachmittag von FlixTrain gravierende Nachteil für Pendler ein. „Da DB Fernverkehr und FlixTrain gegenseitig die jeweiligen Tickets des anderen nicht anerkennen, sind die Streckenzeitkarten der DB kaum noch attraktiv, weil diese im wichtigsten Pendlerzug am Nachmittag aus Richtung Hamburg Hauptbahnhof nicht genutzt werden können. Konkret bedeutet dies, dass die Pendler auf einen früheren oder späteren Zug ausweichen müssen oder sich ihre Fahrkosten enorm erhöhen“, machte Meyer weiter deutlich. „Das Problem darf nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden. Wir brauchen daher passende Lösungen, wie die Verpflichtung zur Anerkennung von Fernverkehrszeitkarten, unabhängig vom Verkehrsunternehmen welches die Fernverkehrstrasse bedient und in einem zweiten Schritt einen übergeordneten, einheitlichen Fernverkehrstarif für Deutschland. Hier ist jetzt der Bund gefordert“.

Hinzukommt für Mecklenburg-Vorpommern, dass auch der am 01. Januar 2022 startende Übergangstarif zum HVV, der an die Streckenzeitkarten der DB anknüpft, für viele Pendler weniger attraktiv sein dürfte als geplant.

„Neben der fehlenden Anerkennung von Fernverkehrstickets zwischen den Wettbewerbern beziehungsweise dem Fehlen eines bundesweit einheitlichen übergeordneten Fernverkehrstarifs müssen sich die Kunden aufgrund der derzeit jährlichen Neuvergabe der Trassen und der fehlenden Vorgabe von Haltekonzeptionen jedes Jahr erneut auf neue Gegebenheiten einstellen. Das ist gerade für Pendler eine enorme Belastung. Kunden erfahren nur schrittweise und zu kurzfristig über geplante Änderungen“, betonte Meyer. Als Beispiel nannte er die Veröffentlichung der Fahrplanleistungen DB am 13. Oktober 2021 und von Flixtrain am 17. November 2021.

Neuer Löschwasserteich

Neuer Löschwasserteich in der Gemeinde Kummerow für mehr Sicherheit

Kummerow – Die Gemeinde Kummerow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt landschaftlich sehr idyllisch nördlich der Stadt Malchin am Ostufer des nach ihr benannten Sees, an dessen Ufer sich das malerische Barockschloss befindet. Was malerisch aussieht, kann brandschutztechnisch schnell ein großes Problem werden, wenn keine genügende Löschwasserversorgung vorhanden ist.

Mit dem Bau eines neuen Feuerlöschteiches in Kummerow soll künftig sicherstellt werden, dass im Brandfall schnell und genügend Löschwasser bereitsteht.

Das Innenministerium unterstützt dieses Vorhaben mit einer Zuwendung über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 53.000 € und übersandte einen entsprechenden Bewilligungsbescheid an den Bürgermeister der Gemeinde.

Bei Gesamtkosten von rund 80.600 € verringert mit dieser Zuwendung der Eigenanteil der Gemeinde erheblich.

Impfaufruf mit „bekannter“ Botschaft

M-V unterstützt deutschlandweite Kampagnen-Idee

Schwerin – Mehr als 150 Unternehmen und viele weitere Einrichtungen in Deutschland haben in einer beispiellosen Initiative ihre Werbeslogans geändert, um gemeinsam für das Impfen zu werben. Ob DAX-Konzern oder Familienunternehmen – alle wollen damit ein Zeichen für Zusammenhalt setzen. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an dieser Idee und ändert daher seinen bekannten Slogan „MV tut gut.“ für die Zeit der deutschlandweiten Kampagne in „Impfen tut gut.“.

Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Patrick Dahlemann erläutert: „Wir wollen noch einmal deutlich sagen: Impfen ist der Weg aus der Pandemie. Nur eine hohe Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger sorgt letztlich dafür, dass die Zahlen bei Infektionen und Erkrankungen, vor allem aber bei schweren Verläufen auch in Mecklenburg-Vorpommern sinken.“ Mit einem aktuellen Stand an Erstimpfungen von rund 70 Prozent, bei Zweitimpfungen von etwa 67 Prozent und von 16 Prozent bei den Auffrischungsimpfungen (so genannte Booster-Impfungen) steht Mecklenburg-Vorpommern gut und zugleich „ausbaufähig“ da, so der Chef der Staatskanzlei. Die Landesregierung appelliert daher nochmals eindringlich, JETZT alle Möglichkeiten zur Impfung wahrzunehmen.

Schon in den vergangenen Monaten setzte die Landesregierung neben der Aufklärung über die Impfungen auf die direkte Ansprache der Bürgerinnen und Bürger, so in Impf-Aufrufen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die von vielen Verbänden und gesellschaftlichen Kräften im Land geteilt und unterstützt wurden. Mit Sonder-Veröffentlichungen in alle Haushalte, in Anzeigen- und Spotschaltungen, im Internet und in Social-Media wurde konzentriert für das Impfen geworben.

„Die Idee, unseren bekannten Slogan „MV tut gut.“ für die Zeit der bundesweiten Kampagne in „Impfen tut gut.“ abzuändern, lag – angesichts der tollen Vorlage aus der bundesdeutschen Wirtschaft – sehr nahe und soll bitte als das verstanden werden, was sie ist: eine Motivation an alle, die noch immer zögern, sich impfen zu lassen.“, so Staatssekretär Patrick Dahlemann.

Peter Kranz, Leiter des Landesmarketings MV ergänzt: „Marken haben eine große Strahlkraft. Ihre Botschaften sind bekannt und werden schnell verstanden. Unsere Marke MV und der Slogan „MV tut gut.“ haben schon manche „Abwandlung“ erlebt. Mit dieser Idee werben wir gemeinsam und mit einem Augenzwinkern für das Impfen.“.

Zu sehen ist das „neue“ Marken-Logo u.a. im Landesportal (www.mv.de) und den Social-Media-Kanälen des Landesmarketings bzw. der Staatskanzlei und weiterer Partner. Genutzt werden dafür die Hashtags #zusammengegencorona und #mvhältzusammen.