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Kategorie: Recht / Justiz

Bericht der WELT am Sonntag zurückgewiesen

Schwerin – Regierungssprecher Andreas Timm hat heute den Medienbericht der WELT am Sonntag „Plötzlich will Schwesig schon viel früher von der Klimastiftung gewusst haben“ als falsch zurückgewiesen.

„Die WELT am Sonntag verkürzt und verdreht Fragen und Antworten so, dass hier ein scheinbarer Widerspruch entsteht. Die Staatskanzlei hat nicht behauptet, dass die Ministerpräsidentin erstmals im November 2020 von der Idee zur Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz erfahren hat. Insofern müssen auch keine Angaben korrigiert werden“, erklärte der Regierungssprecher.

Die an uns gerichtete Frage der WELT am Sonntag bzw. der von ihr beauftragten Berliner Rechtsanwaltskanzlei lautete wörtlich: „Wann (genaues Datum) hat die Staatskanzlei seit 2017 oder die Ministerpräsidentin seit Amtsantritt persönlich in welcher Form (schriftlich, telefonisch, per Twitter etc.) gegenüber der Nord Stream AG oder Nord Stream 2 AG Stellung genommen zur Gestaltung der Stiftung?“

„Die Frage der WELT am Sonntag zielt also erkennbar darauf ab, wann sich die Ministerpräsidentin mit Nord Stream über die Gestaltung der Stiftung ausgetauscht hat und dazu Stellung genommen hat. Das war erst am 5.11. der Fall, da erst in diesem Gespräch ein konkreter Austausch stattfand“, stellte der Regierungssprecher fest.

Die Staatskanzlei hat die Frage der WELT am Sonntag deshalb am 8. April 2022 deshalb/wie folgt beantwortet: „Die Gestaltung der Stiftung ist im Vorfeld der Entscheidung Thema der regelmäßigen Gespräche zwischen Landesregierung und Nord Stream gewesen. Die Gespräche wurden überwiegend von Energieminister Pegel geführt. Ministerpräsidentin Schwesig ist am 5.11.2020 und am 16.12.2020 in gemeinsamen Gesprächen über den Vorschlag zur Gründung der Stiftung informiert worden. Dabei war von Anfang an klar, dass eine abschließende Entscheidung nur die Landesregierung und der Landtag treffen können.“

Der Regierungssprecher weiter: „Frau Schwesig hat am Donnerstag die Abläufe transparent dargestellt. Wenn Frau Schwesig darüber berichtet hat, dass der damalige Energieminister Christian Pegel sie erstmals am Rande eines Termins am 15. September 2020 darauf angesprochen hat, dass er die Möglichkeit einer Stiftung prüft, steht das nicht im Widerspruch zu unserer damaligen Antwort. Dass die Ministerpräsidentin am 15. Oktober 2020 die Anlandestation von Nord Stream besucht und dabei auch kurz auf Vertreter von Nord Stream getroffen ist, ist lange bekannt. Ausführliche Gespräche über die Gestaltung der Stiftung gab es mit der Ministerpräsidentin erst ab Anfang November. Die Vorwürfe sind also bösartig konstruiert und falsch“, so der Regierungssprecher.

Im Übrigen seien die Angaben ohne Gerichtsurteil an die WELT am Sonntag übermittelt worden. Fragen zu vermeintlichen Widersprüchen gab es nicht. „Die Landesregierung hat transparent informiert. Daraus konstruierte Widersprüche weisen wir zurück“, so der Regierungssprecher.

Drese begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtes

Schwerin – „Der Schutz vulnerabler Menschen vor einer Corona-Infektion hat höchste Priorität und damit auch Vorrang vor einer freien Impfentscheidung der sie pflegenden, betreuenden und behandelnden Beschäftigten“, reagiert Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Die Kernaussage der Verfassungsrichterinnen und -richter zur Verfassungsbeschwerde ist nach Auffassung von Ministerin Drese deutlich: „Ältere und geschwächte Menschen haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder an Corona zu sterben. Deshalb wiegt deren Schutz verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich.“

Drese: „Bei allen Diskussionen über die einrichtungsbezogene Impfpflicht dürfen wir nicht vergessen, dass 90 bis 95 Prozent aller Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitssektor sehr verantwortungsbewusst sind und mit einer Impfung, sich und die ihnen anvertrauten Menschen besser schützen. Diesen Frauen und Männern gilt mein ausdrücklicher Dank.“

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Verfassungsgericht bestätigt: Windparkbetreiber müssen Kommunen und Bürger finanziell beteiligen

Schwerin – Im Jahr 2016 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Kraft. Im Kern verlangt es die finanzielle Beteiligung der Bürger vor Ort. Heute entschied das Verfassungsgericht, dass dieses Vorgehen rechtens ist.

Windparkbetreiber dürfen gesetzlich dazu verpflichtet werden, betroffene Bürger und Kommunen finanziell am Ertrag zu beteiligen, das bestätigte heute das Bundesverfassungsgericht. Das Land wollte mit der Beteiligung der Anwohner am Ertrag in erster Linie für eine größere Akzeptanz des Windenergie-Ausbaus an Land sorgen. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele wie Klimaschutz und Sicherung der Stromversorgung seien „hinreichend gewichtig“, um den „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ zu rechtfertigen, hieß es in der Entscheidung.

Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer begrüßte die heutige Entscheidung. „Wir haben als Land früh erkannt, dass für das Gelingen der Energiewende die Akzeptanz der Menschen vor Ort entscheidend ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt diese Position und räumt alle Bedenken hinsichtlich der verpflichtenden Beteiligung aus. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern Wegbereiter einer Idee, die inzwischen auch Eingang ins Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes gefunden hat.

Allerdings“, so Meyer, „gibt es immer noch einen entscheidenden Unterschied: Die Beteiligung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz erfolgt auf freiwilliger Basis. Einer verpflichtenden Bundesregelung stehen mit der heutigen Entscheidung nun keine juristischen Zweifel im Weg. Das Urteil unterstreicht damit erneut die Bedeutung der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz, die Sicherung der Grundrechte und der Versorgungssicherheit und gibt wichtige Leitlinien für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf allen Planungs- und Genehmigungsebenen.“

Elektronischen Kostenmarke kommt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Auf digitalem Weg und unkompliziert können eilbedürftige Verfahren mit Kostenvorschuss zügiger bearbeitet werden“

Schwerin – Ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz wird gesetzt. Ab 1. Mai 2022 ist es möglich, Elektronische Kostenmarken als neues Zahlungsmittel für Gerichtskosten zu verwenden.

Und so funktioniert es: Elektronische Kostenmarken können auf dem Justizportal von Bund und Ländern https://justiz.de/kostenmarke/index.php ohne zeitaufwändige Registrierung einfach per Kreditkarte oder Überweisung erworben werden. Jede Kostenmarke erhält eine Kostenmarkennummer. Sie bekommen eine Quittung über den Erwerb der Kostenmarke.

Die Quittung können Sie ausdrucken und per Post einreichen oder auf elektronischem Wege an die elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer als PDF-Datei beifügen. Die Angabe der 12-stelligen Kostenmarkennummer reicht auf dem einzureichenden Schriftstück ebenfalls aus. Die Justizbehörde kann anhand der Kostenmarkennummer prüfen, ob die Kostenmarke bezahlt ist.

„Dieses bargeldlose Zahlungsverfahren ist vorteilhaft und vorrangig für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern. Bisher wurden oftmals Verrechnungsschecks oder Gerichtskostenstempler verwendet, die jedoch elektronisch nicht übermittelt werden können und daher im elektronischen Rechtsverkehr nicht einsetzbar sind. Die Elektronische Kostenmarke ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit der E-Akte ausgestattet worden sind, führen wir mit der Elektronischen Kostenmarke eine zeitgemäße und serviceorientierte Zahlungsmöglichkeit ein. Die Abläufe werden dadurch verschlankt und beschleunigt“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Die elektronischen Kostenmarken können auch in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen eingesetzt werden.

Gerichtsgebühren können grundsätzlich per Überweisung eingezahlt werden. Insbesondere für Eilverfahren ist das nicht immer praktikabel, da die Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz bestimmte Handlungen erst nach Zahlungseingang ausführen. Eine schnelle Kosteneinzahlung war deshalb bislang durch Nutzung des Gerichtskostenstemplers möglich, mit dem der bezahlte Betrag auf dem (Papier-) Schriftsatz aufgebracht wird.

Hierzu verfügen die Zahlstellen in den Amtsgerichten sowie einige Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen und großen Wohnungsgesellschaften über ein spezielles Stempelgerät. Der klassische Stempel kann allerdings nicht auf einem digitalen Dokument aufgebracht werden. Wer sich derzeit elektronisch an das Gericht wendet, muss auf die Vorschusskostenrechnung warten und dann überweisen. Die elektronische Kostenmarke kann demgegenüber direkt einem elektronisch eingereichten Antrag beigefügt werden.

Für den Zahlungspflichtigen ergibt sich damit eine erhebliche Zeitersparnis, weil er in Fällen, in dem ihm die Höhe der gerichtlichen Forderung bekannt ist (z. B. bei Festgebühren), nicht den Erhalt der gerichtlichen Zahlungsaufforderung abwarten muss. Zugleich wird bei den Gerichten der Arbeitsaufwand für die Erstellung einer Zahlungsaufforderung und deren Überwachung eingespart.

Masken und Abstand weiter sinnvoll

Oldenburg: Wir müssen weiterhin vorsichtig und umsichtig sein

Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat in einer Eilentscheidung am Freitag die sogenannte „Hotspot-Regelung“ für Mecklenburg-Vorpommern als Corona-Schutzmaßnahme einstweilig ausgesetzt.

„Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, ab Montag das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude nur noch zu empfehlen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Im Übrigen wäre mit der Novelle der Schul-Corona-Verordnung ab Donnerstag, 28. April, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ohnehin ausgelaufen. Auch das Einhalten von Abständen ist weiterhin sinnvoll. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, deshalb müssen wir weiterhin vorsichtig und umsichtig sein.

Die Testpflicht ist von dem OVG-Beschluss nicht betroffen und bleibt zunächst unverändert. Das heißt, es bleibt bei der dreimaligen Testpflicht mit den bekannten Ausnahmen für Genesene und vollständig Geimpfte. Mit der nächsten Schul-Corona-Verordnung wechseln wir dann zu einer anlassbezogenen Testung.

Darüber haben wir die Schulen bereits vor den Osterferien informiert. Das bedeutet, dass ein Test dann gemacht werden muss, wenn Schülerinnen und Schüler entsprechende Symptome zeigen“, erläuterte Oldenburg.

Das Bildungsministerium hat die Schulen nach Bekanntgabe des OVG-Beschlusses am Freitagabend über die Änderungen informiert.

Eilverkündungen für Rechtsverordnungen

Eilverkündungen für Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen im Internet künftig möglich

Schwerin – Justizministerin Jacqueline Bernhardt begrüßte jetzt den Beschluss des Landtags hinsichtlich eines entsprechenden Gesetzes zu Eilverkündungen und sagte: „Für die eiligen Verordnungen in Gefahrenlagen wird das Verkündungsverfahren einfacher und zügiger“

„Der Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem künftig Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen von den zuständigen Ministerien im Internet auf deren Internetseiten im Regierungsportal direkt verkündet werden können. Nach der Landesverfassung ist dies für Rechtsverordnungen möglich.

Ich begrüße die Möglichkeit, dass in akuten Gefahrenlagen, anstelle einer Verkündung in Papierform im Gesetz- und Verordnungsblatt, Rechtsverordnungen tagesaktuell im Internet rechtswirksam eilverkündet werden können. Für die eiligen Verordnungen in Gefahrenlagen wird das Verkündungsverfahren einfacher und zügiger“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum beschlossenen Gesetz über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen.

„In anderen Ländern war die elektronische Eilverkündung bereits möglich, in Mecklenburg-Vorpommern ist diese Regelungslücke jetzt geschlossen worden. Denn in einer akuten Gefahrenlage, wie zum Beispiel in der Hochphase einer Pandemie, kann es notwendig sein, dass Rechtsverordnungen in Ausnahmefällen tagesaktuell verkündet und damit in Kraft treten müssen.

Hier stieß die bewährte Praxis mit dem Druck und der Auslieferung des gedruckten Verkündungsblattes in den Rechtsverkehr bis 24 Uhr an produktionstechnische Grenzen. Doch auch künftig wird jede Eilverkündungen nach Veröffentlichung auf dem Regierungsportal des Landes auch auf bewährtem Wege in der gedruckten Fassung im staatlichen Gesetz und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern zu finden sein“, so Justizministerin Bernhardt weiter. Alle Gesetz- und Verordnungsblätter sowie die Amtsblätter Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf dem ->Regierungsportal.

Gedenktag für die Opfer von Terror

Schwerin – In einem Gespräch mit der Opferhilfebeauftragten der Justiz Ulrike Kollwitz, hat Ministerin Jacqueline Bernhardt jetzt eine MV-Strategie zum Umgang mit Terroropfern vereinbart.

„Ein nationaler Gedenktag der Opfer terroristischer Gewalt ist gerade jetzt in einer Zeit, in der unsere Gedanken sich wieder um Krieg, Zerstörung und menschliches Leid drehen, wichtiger denn je. Meldungen über Terror und Gewalt häufen sich weltweit. Seit den Bombenanschlägen am 11. März 2004 in Madrid, dem traurigen Anlass dieses Gedenktags heute, scheint die Welt leider immer radikaler zu werden. Wir dürfen uns davon nicht einschüchtern lassen. Wir dürfen keinen Millimeter von unserer freiheitlich-demokratischen und damit friedliebenden Grundeinstellung abrücken. Wir, die Frieden suchenden Menschen, sind weiterhin deutlich in der Mehrheit. Dieser Gedenktag zeigt, dass wir gemeinsam gegen Aggressoren, Extremisten und Terroristen auftreten“, so Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz anlässlich des Gedenktags.

„Krieg, Terrorismus und Extremismus kennen nur Leid und Verluste. So standhaft wir auch sein mögen, müssen wir stets das Unvorstellbare einkalkulieren und vorbereitet sein, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die blutigen Anschläge in Berlin, Hanau oder Halle sind uns allen noch in grausamer Erinnerung. Ich danke der Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe, Ulrike Kollwitz, dass sie sich in ihrer Funktion mit Kolleginnen und Kollegen in Deutschland ausgetauscht hat. Dank ihrer Überlegungen können wir an Strategien arbeiten, was im schlimmsten Fall eines terroristischen Anschlags neben den Maßnahmen des Katastrophenschutzes aus Sicht der Opfer zu tun ist“, so Justizministerin Bernhardt.

Die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe, Ulrike Kollwitz: „Ein terroristischer Anschlag ist nirgends mehr ausgeschlossen. Daher sehe ist es als Opferhilfebeauftragte auch als wichtig an, mit den verschiedenen Behörden, Institutionen und Vereinen im Vorfeld zu klären, wie den Opfern und Hinterbliebenen schnell geholfen werden kann. Denn zügige Hilfe ist das wichtigste nach einer solchen Katastrophe. Ich habe mit Ministerin Bernhardt vereinbart, die Gespräche umgehend zu intensivieren.“

Corona-Zahlung an Auszubildende

Corona-Zahlung an 450 Auszubildende in der Justiz von Referendariat bis Justizvollzug

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, begrüßt den Beschluss des Landtags M-V zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie und sieht den Beschluss als wichtiges Zeichen für Justiz-Nachwuchs.

„Der Beschluss des Landtags für die einmalige Zahlung aus Anlass der Corona-Pandemie ist ein wichtiges Zeichen für den gesamten Nachwuchs in der Justiz. Denn auch die Auszubildenden im Rechtsreferendariat, im Justizfach, im Justizvollzug und die Studierenden der Rechtspflege haben ebenso Einschränkungen und Herausforderungen in ihrer Ausbildung hinnehmen müssen.

Sie erhalten noch vor dem 31. März 2022 eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Berücksichtigt werden rund 450 Frauen und Männer in den unterschiedlichen Justizausbildungen. Seit knapp zwei Jahren hat die Corona-Pandemie die Auszubildenden vor besondere Herausforderungen gestellt. Vieles konnte nur noch online vermittelt werden. Die so wichtigen persönlichen Kontakte mussten reduziert werden.

Alle, die eine Ausbildung hinter sich haben wissen, was es bedeutet, keine Nachfragen in persönlichen Gesprächen stellen zu können. Daher ist diese Zahlung eine symbolische Entschädigung für diese Zeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.