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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Neues Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Schwerin – Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV löst das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen ab und orientiert sich an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

„Ziel der Reform ist die Verbesserung von Leistungen und die Bündelung des Rechts für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfer oder Impfgeschädigte“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Die vielen verschiedenen Leistungen, u.a. Geld- und Teilhabeleistungen, Krankheitsbehandlungsleistungen oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, sollen nach Angabe von Drese eine würdevolle Versorgung ermöglichen und dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen und chronische Krankheitsverläufe zu verhindern.

Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen des Landes, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung kommt insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugute.

„Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden“, verdeutlichte Drese.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Versorgungsamt Schwerin übersendet allen anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 sowie weitere notwendige Informationen, insbesondere zum Wahlrecht der Berechtigten. Fragen zum jeweiligen Einzelfall können nach Erhalt des Bescheides direkt an das LAGuS gerichtet werden.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Wer sein krankes Kind betreuen muss, kann ab sofort eine entsprechende ärztliche Bescheinigung auch ohne Praxisbesuch telefonisch beantragen. Familien- und Gesundheitsministerin Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Eine telefonische Krankschreibung entlastet Mütter und Väter und reduziert zusätzlich Ansteckungsrisiken in der Erkältungszeit“, erklärte Drese.

Eine telefonische Krankschreibung zur Betreuung des Kindes ist seit dem 18. Dezember möglich, sofern das Kind der Kinderarztpraxis bekannt ist und die Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung als vertretbar ansieht. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit und für den Bezug des Kinderkrankengeldes kann dabei für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung muss das Kind in der Praxis vorstellig werden.

„Eltern müssen so für einfache Erkrankungen nicht mehr den Weg in die Praxis auf sich nehmen und können sich unkomplizierter auf der Arbeit krankmelden. Damit bleibt mehr Zeit für die Betreuung des Kindes“, so Drese.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ARE-Zahlen (Akute Respiratorische Erkrankungen) sei dies ein richtiger Schritt. „So ist momentan ein allgemeiner Anstieg der Arztkonsultationen aufgrund von ARE bei Kindern bis 14 Jahren zu verzeichnen“, erklärte Drese. Damit entlaste die neue Regelung auch die Praxen im Land, so die Ministerin.

Bei einer eigenen Erkrankung ist ebenfalls seit dem 07. Dezember eine telefonische Krankschreibung möglich. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der Arbeitsunfähigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder.

Zügigere Asylverfahren

M-V zeigt im Bundesrat Weg für zügigere Asylverfahren auf / Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt Entschließungsantrag des Landes M-V ein: „Asylrecht ist Menschenrecht.“

Schwerin – „In diesen Tagen gedenken wir des 75. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein Menschenrecht ist ganz klar das Asylrecht. Es fußt auf Artikel 16 a Grundgesetz. Danach genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Dies bedeutet, dass Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, das Recht haben, in einem anderen Land Asyl zu suchen und zu erhalten. Das Asylrecht ist wichtig, weil es das fundamentale Menschenrecht auf den Schutz vor Verfolgung und Gefahr beinhaltet.

Die vorliegende Entschließung hat das Ziel, eine schnellere rechtstaatliche Entscheidung über Asylanträge auf der Grundlage des geltenden Rechts zu leisten. Die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung in einem Asylverfahren sollte möglichst kurz sein, denn dies ist eine Zeit der Ungewissheit und der Unruhe für die Asylsuchenden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung im Bundesrat.

„Den Ausgangspunkt der vorliegenden Entschließung zur Vereinfachung und Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildeten der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 13. Oktober 2023 sowie die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Chefs der Länder am 6. November 2023. Beim Treffen ist unter anderem beschlossen worden, dass das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren beschleunigt werden sollen.

Bund und Länder wollen dafür die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Wir als Mecklenburg-Vorpommern wollen alles unternehmen, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahren Gewissheit über ihren Status zu geben. Die Beschleunigung der Verfahren geht hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich kann nur erneut mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass das im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verankerte Ziel einer Verstetigung des Paktes für den Rechtstaat nicht umgesetzt wird. Dieser Pakt für den Rechtsstaat hätte auch uns Bundesländer gut dabei unterstützt, das notwendige Personal mitzufinanzieren, um die Verkürzung der Verfahren zu ermöglichen. Mit Blick auf die organisatorischen Voraussetzungen greift die vorliegende Initiative Erfahrungen und Hinweise der verwaltungsgerichtlichen Praxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit der Entschließung wollen wir gegenüber der Bundesregierung zwei konkrete Gesetzesänderungen anregen. Bei beiden Änderungen geht es darum, richterlichen Mitwirkungsaufwand zu reduzieren, indem die Spruchkörper von in der Regel einfachen Nebenentscheidungen entlastet werden.

So soll die angestrebte Änderung von § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung bewirken, dass Verweisungsbeschlüsse nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes soll erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass die Kammer bereits kraft Gesetzes grundsätzlich durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichterin oder Einzelrichter entscheidet.

Andererseits wollen wir mit der Entschließung zwei Prüfbitten an die Bundesregierung herantragen. Sie soll sich mit der Frage befassen, ob § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung, der den Gerichten größere Flexibilität bei der Besetzung der Kammern einräumt, punktuell erweitert werden sollte.

Konkret geht es darum, den Einsatz von zwei statt bislang von einer Proberichterin bzw. einem Proberichter in einer Kammer zuzulassen. Zum anderen sollte die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, ob die Geltungsdauer des entsprechenden Paragrafen, § 176, über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert werden sollte“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Vorschläge für den Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern sind kleine, aber wichtige Zahnräder im Getriebe der Asylverfahren. Die angestrebte Beschleunigung der Gerichtsverfahren insbesondere in Asylrechtsstreitigkeiten liegt mit Blick auf die starke Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gerade auch im Interesse der Länder“, betont Ministerin Bernhardt im Bundesrat.

Aktuelle Stunde im Landtag

Erhöhung des Bürgergeldes ist sozialpolitisch richtig und verfassungsrechtlich geboten

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in der Aktuellen Stunde des Landtags Bestrebungen der CDU kritisiert, Einsparungen beim Bürgergeld vorzunehmen. „Es ist unanständig und politisch falsch zu Lasten der Ärmsten und Schwächsten in der Gesellschaft sparen zu wollen“, sagte Drese.

Drese hob hervor, dass erst in der vergangenen Woche die Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister (ASMK) mit nur einer Gegenstimme sich dafür ausgesprochen habe, dass die gesetzlich fixierte Bürgergelderhöhung zum 1. Januar 2024 wie geplant umgesetzt wird. „Unabhängig von der Parteizugehörigkeit stellte sich die ASMK ausdrücklich hinter das Bürgergeld, hinter dessen Grundsätze und Instrumente. Gemeinsam sind die Fachministerinnen und Fachminister der Auffassung, dass die Erhöhung des Bürgergeldes verfassungsrechtlich geboten und sozialpolitisch notwendig ist“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin zeigte wenig Verständnis, dass die CDU-Fraktion eine politische Debatte in den Landtag trage, die zum Ziel habe, „den ohnehin schon häufig alles andere als einfachen Alltag der leistungsberechtigten Personen im Bürgergeldbezug nochmal ein bisschen unangenehmer zu gestalten“. „Und das ausgerechnet in Mecklenburg-Vorpommern. Haben Sie ernsthaft das Gefühl, die Menschen hier strengen sich nicht genug an und müssen angetrieben werden?“, fragte die Ministerin in Richtung der CDU-Fraktion, die die Aktuelle Stunde zum Thema Bürgergeld beantragt hatte.

Drese betonte, dass es in Mecklenburg-Vorpommern 108.500 Regelleistungsberechtigte gibt. Dies entspreche einen Anteil von 6,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Davon seien etwa 82.700 erwerbsfähig. „Tatsächlich arbeitslos sind jedoch weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – der überwiegende Teil befindet sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in Schule, Studium oder Ausbildung oder pflegt bzw. erzieht gerade“, so Drese. „Es ist völlig falsch und schäbig, dass Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger pauschal in die Ecke derer gestellt werden, die unser Sozialsystem ausnutzen.

Die Ministerin verteidigte die Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes um im Höchstfall 61 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2024. „Angesichts stark gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten ist eine Erhöhung unbedingt erforderlich. Insbesondere die Preise von Gütern des täglichen Lebens, wie Lebensmittel, sind deutlich stärker gestiegen als die durchschnittliche Inflationsrate erkennen lässt. Hiervon sind in besonderem Maße Menschen und Familien betroffen, denen nur geringe Finanzmittel zur Verfügung stehen“, sagte Drese.

Zum Lohnabstandsgebot verdeutlichte Drese, dass sich Mindestlohn und Bürgergeld (früher Hartz IV) im Verhältnis kaum auseinanderentwickelt haben. „Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 ist dieser von 8,50 Euro auf geplante 12,41 Euro Anfang 2024 gestiegen, ein Plus von 46 Prozent. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Hartz-IV-Regelsatz – heute Bürgergeld – für Alleinstehende um 41,1 Prozent“, so Drese.

Die Lösung für zu geringe Löhne sei doch nicht, dass die Erhöhung des Bürgergeldes bekämpft wird, sondern dass in Niedriglohnbranchen besser bezahlt wird, sagte Drese. „Hier vermisse ich den Einsatz der CDU: Statt nach unten zu treten, sollte der Blick nach oben gerichtet werden“, so die Ministerin.

Drese: „Mit der Erhöhung der Regelsätze und der Umstellung auf das System Bürgergeld signalisieren wir ganz klar, dass wir keinen Menschen in unserem Land aufgeben, dass wir berufliche Weiterbildung oder den Erwerb eines Berufsabschlusses unterstützen und dass wir eine berufliche Neuorientierung ermöglichen.“

Optimierte Strukturen im Justizvollzug in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir stärken die vier JVA-Standorte. Die Nachwuchsgewinnung wird intensiviert.“

Schwerin – „Der demografische Wandel zwingt uns zu neuen Lösungen auch im Justizvollzug. Oberstes Ziel ist der Erhalt aller Justizvollzugsanstalten mit der vollumfänglichen Aufgabe, die Inhaftierten auf die Wiedereingliederung nach der Haftentlassung in die Gesellschaft vorzubereiten. Das geht nur mit einem weiterhin starken und motivierten Personal. Die Ausgangslage ist jedoch wie nahezu überall in der Gesellschaft, wonach immer häufiger nicht alle Stellen mit Nachwuchskräften besetzt werden können. Diesem Szenario wollen wir vorbeugen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Vorstellung des Vollzugs- und Straffälligenkonzeptes 2030. Es ist eine Spezifizierung des bereits präsentierten Konzeptes „DIE Justiz 2030“ für den Bereich der Straffälligenarbeit.

„Schon jetzt sehen wir, dass im Jahr 2027 die Welle der Altersabgänge in voller Fahrt sein wird. Ebenso sehen wir derzeit Krankheitsausfälle. Beides wird nun im Konzept genau beachtet. Die seit Jahren bestehende Situation der Krankheitsausfälle beispielsweise wird konkret angegangen. Losgelöst von der Frage, ob die Anzahl der Stellen im Justizvollzug auskömmlich ist, stellen wir fest, dass uns bereits jetzt die Köpfe fehlen, um alle vorhandenen Stellen zu besetzen. Unser Ziel des neuen Konzepts ist es nun, das Personal zu stärken und weiter zu motivieren, damit zum einen durch Umstrukturierungen Personal dort eingesetzt werden kann, wo es gebraucht wird und zum anderen Krankentag verringert werden“, so Justizministerin Bernhardt.

„Die Nachwuchsgewinnung wird ab 2024 noch mehr Fahrt aufnehmen. Wir werden unsere Bemühungen intensivieren, um Bewerbungen zu akquirieren. Auf Messen, im Internet und auf der Straße wird die Werbung für Nachwuchs präsenter werden. Jährlich wollen wir zwei Klassen für die Ausbildung zum Allgemeinen Vollzugsdienst eröffnen. Damit verdoppeln wir wieder die Anzahl im Vergleich zu den beiden vergangenen Jahren. Je mehr Menschen ausgebildet sind, desto besser werden wir die Teams in den Justizvollzugsanstalten verjüngen und verstärken können. In den Anstalten erweitern wir die Bemühungen, um Krankenstände abzubauen. Wir erarbeiten derzeit ein zentrales Betriebliches Gesundheitsmanagement für die Justizvollzugsanstalten und das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit. Dazu kommen Supervision und Coaching, um das psychische und körperliche Wohlbefinden der Bediensteten zu erhöhen“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz weiter.

„Wir müssen zudem das Potenzial nutzen, das uns zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund und vor allem im Interesse der Resozialisierung werden wir den offenen Vollzug stärken. Ersatzfreiheitsstrafen sollen schneller und häufiger als bislang in den offenen Vollzug gelegt werden. Von hier aus ist es auch eher möglich, dass Gefangene ihre Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützig abarbeiten und so ihre Haftdauer verringern. Das Personal wollen wir künftig durch einige Umstrukturierungen konzentrierter einsetzen können. Beispielsweise entspricht eines der Hafthäuser in der JVA Neustrelitz nicht mehr den Vollzugsstandards. Das Haus wird vorerst für andere der Resozialisierung dienlichen Zwecke genutzt. Umstrukturieren werden wir auch die JVA Bützow, die in den nächsten Jahren weiter saniert wird. Der Frauenvollzug wird zunächst im modernisierten B-Flügel untergebracht, dann wird der C-Flügel saniert, auf dem eine ambulante medizinische Abteilung geplant ist. Diese hochmodernen Arbeitsbedingungen werden für den AVD weitere Entlastungen bringen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit diesen strukturellen Maßnahmen optimieren wir den Einsatz des Personals in den vier Justizvollzugsanstalten in Bützow, Neustrelitz, Waldeck und Stralsund. Das dient auch der Resozialisierung der Gefangenen“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Internationale Zusammenarbeit

Polizei gelingt Schlag gegen Enkeltrick-Betrüger

Schwerin – In einem internationalen Einsatz zur Bekämpfung des sogenannten Enkeltrickbetrugs gingen Ermittlerinnen und Ermittler aus allen 16 Bundesländern, vom Bundeskriminalamt, aus Polen, Österreich, der Schweiz und Luxemburg sowie von Europol während zweier sogenannter Action-Weeks vom 27. November bis 8. Dezember 2023 mit den verantwortlichen Staatsanwaltschaften gemeinsam gegen Betrügerinnen und Betrüger vor.

„Der umgangssprachliche Enkeltrick ist eine besonders perfide und hinterhältige Betrugsmasche, denn oftmals werden vor allem ältere und allein lebende Menschen als Opfer von den Betrügerinnen und Betrügern ausgewählt. Die Verbrecher geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten um Bargeld. Dabei werden die Opfer dann oft um hohe Geldbeträge oder sogar um Ihre Lebensersparnisse gebracht“, fasst Landesinnenminister Christian Pegel zusammen.

Das internationale Vorgehen, unter der Federführung der Polizei Berlin, wurde in unserem Land durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unter Führung des Landeskriminalamtes in enger Abstimmung mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stralsund umfangreich unterstützt. „Für diesen engagierten Einsatz danke ich all unseren Polizeibeamtinnen und –beamten. Dieser konzentrierte länderübergreifende Kräfteansatz ermöglichte es nicht nur, diverse Beteiligte dieser perfiden Betrugsform festzunehmen bzw. dazu beizutragen, sondern darüber hinaus die international operierenden Tätergruppierungen und -strukturen weiter aufzuhellen und damit weitere erfolgsträchtige Ermittlungsansätze zu generieren“, führt der Minister weiter aus.

In den allein in unserem Land für Mecklenburg-Vorpommern selbst, aber auch für andere Bundesländer gewonnenen Erkenntnissen und den daraus resultierenden Maßnahmen wurden Betrugsversuche mit einer verhinderten Schadenshöhe von knapp 300.000 Euro registriert.

„Bereits in der Vergangenheit konnten wir eine Vielzahl an Fällen verzeichnen in denen die Betrüger nicht erfolgreich waren. Dies gelang vor allem durch aufmerksame und umsichtige Mitmenschen wie Bankmitarbeiterinnen und –mitarbeiter oder Taxi-Fahrer bzw. –Fahrerinnen. Diesen couragierten Menschen gilt unser Dank – auch im Namen der Polizei. Dieses umsichtige Verhalten ist unheimlich wichtig, um dieser schäbigen Betrugsmasche Einhalt zu bieten“, so Christian Pegel und richtet einen Appell an die möglichen Opfer:

„Seien Sie misstrauisch, wenn unbekannte Nummern Sie, sich als Verwandte ausgeben und Geld fordern. Raten Sie nicht, wer Sie dort kontaktiert, sondern fordern Sie die Person auf, ihren Namen zu nennen. Erfragen Sie Dinge, die nur der Verwandte wissen kann. Versuchen Sie im Zweifel auf anderem Wege mit der Person in Kontakt zu treten, um die Echtheit der Nachrichten zu überprüfen. Kontaktieren Sie notfalls auch einen Nachbarn, wenn Sie ein komisches Gefühl haben. Und vor allem: Die Polizei und Staatsanwaltschaft würden auch niemals persönlich Geld abholen oder Kautionen eintreiben. Legen Sie auf, wenn Sie am Telefon von vermeintlichen Enkeln oder Bekannten um Geld gebeten werden.“

Deutschlandweit nahmen Polizeikräfte in dem „Aktionszeitraum“ insgesamt 27 Personen auf frischer Tat fest, die auf verschiedene Weise an der Begehung von Enkeltricktaten beteiligt waren. Es konnte ein materieller Schaden von ca. 4,2 Millionen Euro (Bargeld, Gold, Schmuck) verhindert werden.

Gottesdienst und Entenbraten

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Heute am 75. Jahrestag der Menschenrechte wird der Wert der Resozialisierungsarbeit deutlich.“

Schwerin – „Auch wenn manche am Stammtisch noch immer meinen, dass es in den Justizvollzugsanstalten viel zu human zugeht, so sei ihnen gesagt, die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Dazu gehört, dass wir alles dafür tun, auch Menschen in Haft, das Rüstzeug zu geben, nach der Haftentlassung ohne neue Straftaten wieder mitten unter uns zu sein. Das ist erfolgreiche Resozialisierungsarbeit. Das ist an einem Tag wie heute, dem 75. Jahrestag der Menschenrechtserklärung der UNO, sehr bedeutsam.

Die Zeit von Folter und Unterdrückung ist lange vorbei. In unserem demokratischen Rechtssystem werden Menschen auch in den Gefängnissen wie Menschen behandelt. Ihnen werden Perspektiven aufgezeigt und Hilfen angeboten. Eingebettet darin ist auch die Wahrung von Traditionen wie das Weihnachtsfest“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt heute zum Zweiten Advent und dem 75. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Justizministerin Bernhardt nimmt auch diesen Tag und das bevorstehende Fest zum Anlass, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den vier Justizvollzugsanstalten für ihr Engagement zu danken: „Ihr Beitrag zur Resozialisierungsarbeit und damit zur Einhaltung der Menschenrechte ist sehr bedeutend. Gerade jetzt zur Weihnachtszeit bekommt diese Funktion noch einmal mehr Gewicht, wenn Gefangene verstärkt über Familie, Zukunft und das Vergangene nachdenken. Das Bewahren der Traditionen zum Jahresende hilft dabei, auch hinter Gittern besinnlich zu sein“, sagt die Ministerin.

Sie wird am 24. Dezember traditionell in der JVA Waldeck gemeinsam mit der Anstaltsleiterin, Anstaltsbeiratsmitgliedern und der Anstaltsseelsorge gespendete Weihnachtsgeschenke verteilen. „Die Päckchen sind ein Zeichen für die Inhaftierten, dass sie trotz ihrer Straftaten Teil der Gesellschaft sind und zu den Weihnachtstagen nicht vergessen werden“, so Justizministerin Bernhardt. Traditionell bieten die Seelsorgerinnen und Seelsorger mehrere Weihnachtsgottesdienste an, in denen zum Teil kleine Geschenkbeutel verteilt werden. In der JVA Stralsund steckte der als Nikolaus verkleidete Anstaltsseelsorger kleine Geschenke in die Schuhe, die von den Gefangenen vor den Haftraumtüren gestellt wurden.

Die Justizvollzugsanstalten sind festlich geschmückt. Vor der JVA Waldeck steht wieder der selbstgefertigte Rentierschlitten neben dem großen Adventskalender. Die JVA Stralsund hat wie jedes Jahr ihren großen Schwibbogen aufgestellt. Weihnachtsbäume stehen auf vielen Fluren aller Justizvollzugsanstalten. Die Gefangenen konnten Weihnachtsdekoration basteln, um ihre Hafträume zu schmücken.

Musik stand und steht ebenso auf dem Plan. In Bützow spielten Posaunenmusiker der Gruppe „Blechwerk“ der Nordkirche ehrenamtlich. Die Kessiner Bläsergruppe ist zum zweiten Advent in den Freistundenhöfen der JVA Waldeck zu Gast. In der JVA Neustrelitz präsentieren vor Weihnachten noch sechs Klavierschüler ihr Können vor Angehörigen. Außerdem wird erneut ein ehrenamtliches Blasorchester den Inhaftierten weihnachtliche Lieder zwischen den Hafthäusern vorspielen.

Traditionell werden zu Weihnachten auch Skat, Tischtennis- und Dart-Turniere veranstaltet. Die Gefangenen haben zudem verstärkt die Möglichkeit der Videotelefonie. Die Besuchszeiten sind erweitert. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist eine Zeit der Besinnung auch für Inhaftierte. So manche Gefangene, die in der Zeit in der JVA Besuch von ihren Liebsten bekommen, werden diesen Besuch zum Anlass nehmen, sich auf ein Leben ohne neue Straftaten nach der Haftentlassung vorzubereiten.“

Wie jedes Jahr ist auch der Speiseplan weihnachtlich. Am Heiligen Abend gibt es Kartoffelsalat und Wiener Würstchen. Am ersten Weihnachtstag bietet die JVA Waldeck Ente mit Rotkohl und Kartoffelklößen an. Schnitzel wird es in Stralsund sein, Gulasch in Neustrelitz. Die JVA Bützow hat Entenkeule mit Rotkohl im Programm. Am zweiten Weihnachtstag wird es in Bützow und Waldeck Wildgulasch mit Pilzen und Spätzle, in Neustrelitz Kalbsrollbraten mit Rotkohl geben. In der JVA Stralsund steht Entenkeule mit Rotkohl auf dem Speiseplan.

Referendar*innen aus aller Welt

Justiz stellt 65 Referendarinnen und Referendare aus aller Welt ein / Justizministerin Jacqueline Bernhardt freut sich über die anhaltend hohe Zahl: „Jede/r Vierte kommt aus Mecklenburg-Vorpommern.“

Schwerin – „So international war der Einstellungsjahrgang für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare noch nie. Das ist ein gutes Zeichen für Vielfalt, für die unser Land und unsere Justiz steht. Von den 65 Frauen und Männer, die morgen zum 1. Dezember 2023 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt werden, sind fünf aus Asien, aus den USA und aus Osteuropa.

Rund ein Viertel der einzustellenden Referendarinnen und Referendare kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Sechs von diesen 15 Absolventinnen und Absolventen kommen in ihre Heimat zurück, nachdem sie die erste juristische Staatsprüfung in anderen Bundesländern abgelegt haben.

Es bleibt zu wünschen, dass von den nun 65 jungen Referendarinnen und Referendaren ein großer Teil die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern verstärken wird“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Im Vergleich zu den 50 Einstellungen vom Juni 2023 hat sich die Zahl für Dezember wieder erhöht. Dann werden insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 260 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst sein. Unsere Energie und Arbeit, die wir in die Optimierung des Referendariats stecken, wird weiterhin belohnt.

Wir werden nicht nachlassen, damit das Interesse am Referendariat und an der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern groß bleibt. Die Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin im Land zum Leben“, sagt die Ministerin.

Von den 37 Rechtsreferendarinnen und 28 Rechtsreferendaren, die zum 1. Dezember 2023 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt werden, stammen u. a. 15 Frauen und Männer aus M-V selbst, neun aus Berlin, acht aus Nordrhein-Westfalen und sechs aus Hamburg.

Aus den fünf Ländern Norddeutschlands kommt über die Hälfte aller Referendarinnen und Referendare. Ihre erste juristische Staatsprüfung haben die meisten von ihnen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg abgeschlossen.