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Kategorie: Recht / Justiz

15 Rechtspfleger*innen werden diplomiert

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Ich freue mich, dass fast alle Diplomierten unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften verstärken.“

Güstrow – „Ich gratuliere den 15 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ihr Diplom-Studium erfolgreich beendet haben. Zwölf von ihnen werden im Geschäftsbereich der Justiz ernannt, sie verstärken die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein guter Tag für die Justiz des Landes. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind an den Gerichten und Staatsanwaltschaften unverzichtbar.

Ein großer Dank geht an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt anlässlich der Diplomierungsfeier für insgesamt 15 Absolventinnen und Absolventen. Zur Urkundenübergabe an der Fachholschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow wurde sie durch Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns vertreten.

Vier Mal wurde die Note „gut“ vergeben, fünf Mal die Note „befriedigend“. Die Durchschnittsnote liegt bei 8,90 Punkten. Die Besten schlossen ihr Studium mit einer Punktzahl von 12,70 bzw. 12,50 Punkten ab.

Justizstaatssekretär Straetmanns gratulierte: „Mit dem Abschluss der Ausbildung steht Rechtspflegerinnen und Rechtspflegers das gesamte, breit gefächerte Aufgabengebiet im gehobenen Dienst offen. Es ist ein Beruf mit ganz besonderer Verantwortung. Viele Aufgaben, die heute durch das Gesetz Rechtspflegerinnen und Rechtspflegers zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden sind, waren früher zumeist Richterinnen und Richtern vorbehalten.

Stetiges Ziel der Tätigkeit als Rechtspflegerin und Rechtspfleger ist es, den Rechtsfrieden auf vielen Gebieten zu erhalten und zu sichern. Zum Beispiel im Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch- und Registerrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht. Die Rechtspflege ist fester Teil des Rechtsstaates“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Bombendrohungen an Schulen in M-V

Oldenburg: Dank an alle, die umsichtig gehandelt haben

Schwerin – Nachdem bereits Schulen in mehreren Bundesländern von Bombendrohungen betroffen sind, kommt es nun auch an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu entsprechenden Drohungen. Die ähnlich lautenden Drohungen wurden per E-Mail verschickt.

Betroffen sind vier Schulen aus den Schulämtern Rostock, Neubrandenburg und Greifswald: das Greifen-Gymnasium in Ückermünde, die Borwinschule Rostock, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie die Grundschule Röbel.

Die Polizei ist in allen Fällen umgehend informiert worden, hat die Gefahrenlage jeweils eingeschätzt und schließlich Entwarnung gegeben. Lediglich die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen wurde heute Morgen vorsorglich durch die Polizei evakuiert. Der Unterricht konnte nach Entwarnung der Polizeikräfte jedoch fortgesetzt werden.

„Notfällen an Schulen begegnen wir mit einem Höchstmaß an Sensibilität“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dank an alle, die so umsichtig gehandelt haben.“

Die betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben das Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie, schulpsychologisch begleitet zu werden.

Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des damit autorisierten Notfallplans Mecklenburg-Vorpommern sind landeseinheitliche Standards im Umgang mit Notfällen ausgewiesen.

Der Notfallplan MV ist für alle öffentlichen Schulen des Landes verpflichtend. Das konkrete schulaufsichtliche und schulpsychologische Vorgehen gestaltet sich entsprechend des jeweils vorliegenden Einzelfalls.

Fragen, die die polizeiliche Arbeit betreffen, richten Sie bitte an das zuständige Innenministerium.

Demografischer Wandel

Justizministerin Jacqueline Bernhardt stellte beim Jahresgespräch Rechtspflege das Konzept „DIE Justiz 2030“ vor.

Schwerin – Zum achten Mal haben die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern und die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem für Justiz zuständigen Ministerium zum Jahresgespräch geladen.

Der Einladung folgten unter anderem Generalstaatsanwältin Christine Busse, die Präsidentin des Finanzgerichts Gabriele Janke, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Eberhard Corsmeyer und der Präsident des Landesarbeitsgerichts Alfried Kampen. Mit dabei waren neben vielen Vertreterinnen und Vertretern aus Gerichten und Staatsanwaltschaften auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „DIE Justiz 2030 ist ein Thema, das auch die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer unseres Landes tangiert. Im Zuge des demografischen Wandels, den wir als eine Kernherausforderung sehen, muss die Justiz in die Lage versetzt werden, sich auch weiterhin gut aufzustellen. Vor der gleichen Herausforderung stehen die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.

In der Justiz gehen bis 2030 rund ein Drittel der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand. Bei den Notarinnen und Notaren sind fast ein Viertel betroffen. In nächster Zukunft trifft es die Rechtsanwaltskanzleien ebenso. Rund 20 Prozent aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind heute 64 Jahre und älter. Wir sitzen im selben Boot.

Daher engagieren wir uns als Ministerium, Landesjustizprüfungsamt und Oberlandesgericht Rostock auch sehr, das Rechtsreferendariat noch attraktiver zu gestalten. Wir brauchen den Nachwuchs zum Erhalt der Rechtspflege“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Jahresgesprächs der Rechtspflege in Rostock.

„Neben dem demografischen Wandel gehört auch die Digitalisierung zu den großen Herausforderungen, mit der sowohl die Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug, aber auch die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer zu tun haben.

Es gibt an der Stelle viele Überschneidungen, bei denen wir kompatibel sein müssen. Ich danke dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, dass er unsere Bemühungen, den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen einzuhalten, heute hier lobend anerkannt hat. Als Mecklenburg-Vorpommern stehen wir im Bundesvergleich auf dem Weg zur elektronischen Akte an den Gerichten und Staatsanwaltschaften gut da.

Das Modernisierungs- und Optimierungskonzept ‚DIE Justiz 2030‘ zielt genau auf diese drängenden Fragen, wie wir es schaffen, der bevorstehenden Pensionswelle zu begegnen und zugleich die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ins Zeitalter der Digitalisierung zu begleiten. Wir brauchen weiterhin den konstruktiven Austausch zwischen Justiz, Notarkammer sowie Rechtsanwaltskammer, um auch in der Digitalisierung gemeinsam voranzukommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz

Mecklenburg-Vorpommern stärkt Mitsprache an politischen Prozessen

Schwerin – Mehr Teilhabe und Mitsprache bei demokratischen Prozessen zu schaffen – das ist das Ziel des Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz, kurz: JVG M-V), dessen Übersendung an den Landtag das Kabinett am 17. Oktober beschlossen hat.

„Unsere Demokratie lebt von Beteiligung und der Möglichkeit, sich in politische Entscheidungen einbringen zu können. Mit dem JVG M-V wollen wir Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine stärkere Stimme geben und ihre Mitwirkung an den kommunalen Entscheidungsprozessen gesetzlich ermöglichen“, erklärte Sozialministerin Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

So umfasst das JVG M-V als Artikelgesetz ein eigenes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz sowie ein Integrations- und Teilhabegesetz. Sie wurden unter großer Beteiligung von 50 Verbänden, Organisationen, der Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“ und der Öffentlichkeit erarbeitet und sehen die Möglichkeit zur Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration sowie Beteiligungsgremien von Kindern und Jugendlichen auf der kommunalen Ebene vor.

„Politische Entscheidungen, die heute getroffen werden, formen ganz entscheidend das Leben der Kinder und Jugendlichen im Land. Es ist nur richtig, dass wir sie bei politischen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, mit einbeziehen und dass sie so ihre eigene Zukunft aktiv mitgestalten können“, hob Drese hervor.

Auch für Personen mit Einwanderungsgeschichte sei die Einrichtung von kommunalen Beiräten ein wichtiger Schritt, so die Ministerin. Besonders Menschen, die nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen blieben andere Mitwirkungsmöglichkeiten, wie die Teilnahme an Wahlen, verwehrt. Mit den Beiräten für Migration und Integration sollen ihre Belange im kommunalen Diskurs so stärker Berücksichtigung finden.

„Als Landesregierung verschreiben wir uns mit dem JVG M-V darüber hinaus auch der schrittweisen Erhöhung des Anteils von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Verwaltung. Denn unsere gesellschaftliche Vielfalt soll künftig auch in den Behörden stärker reflektiert werden“, so die Ministerin.

Nach dem heutigen Beschluss im Kabinett soll der Gesetzentwurf nun zügig dem Landtag zugeleitet werden. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.

Welttierschutztag

Backhaus kritisiert Verzug beim Tierschutzgesetz

Schwerin – Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, den Bundesländern nun endlich den Gesetzesentwurf zur Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen.

Laut angekündigtem Zeitplan sollte der Referentenentwurf bereits im Juli an die Länder verschickt werden, damit das Gesetz im ersten Quartal 2024 verkündet werden kann; nunmehr wird Ende Oktober für die Vorlage eines vollständigen Entwurfs avisiert.

Das Tierschutzgesetz  soll nach nunmehr 10 Jahren, als die letzte große inhaltliche Anpassung erfolgte, novelliert werden. „Das ist für den Tierschutz eine gute Nachricht, denn es werden viele Themen berührt, die schon länger auf eine gesetzliche Regelung warten.

Das betrifft u.a. die Anbindehaltung, die Videoüberwachung in Schlachthöfen, Regelungen für den Onlinehandel, Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie die Ausweitung von Straf- und Bußgeldvorschriften“, betonte Minister Backhaus.

Aus tierschutzfachlicher Sicht sei der bisher nur unvollständige vorliegende Entwurf ambitioniert mit zum Teil deutlichen Verbesserungen auch für den Vollzug des Tierschutzrechts und unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse  und werde daher ausdrücklich begrüßt, sagte er weiter. Leider enthalte er – anders als angekündigt – keine Regelungen für den Tierversuchsbereich.

Minister Backhaus betonte, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern auch dem ehrenamtlichem Tierschutz im Heim- und Wildtierbereich einen besonderen Stellenwert einräumt. So stehen in 2023 für die Tierheimförderung 300.000 Euro, für die Kastration freilebender Katzen und den Transport der Tiere insgesamt 55.000 Euro und zur Unterstützung von Hilfeleistungen für verletzte Wildtiere 5.000 Euro zur Verfügung.

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass die langjährig gewachsenen Strukturen auch zukünftig durch die Förderung aufrechterhalten werden können und es so möglich ist, diese wichtige Arbeit für Heim- und Wildtiere fortzusetzen“, sagte der Minister abschließend.

Auszubildende für den Justizvollzug M-V

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Im stark konkurrierenden Ausbildungsmarkt bleibt die Justiz weiterhin wettbewerbsfähig.“

Güstrow – Zwölf Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind von Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow begrüßt worden.

„Der Justizvollzug braucht stets junge Nachwuchskräfte. Mit hoher Motivation erlernen sie einen verantwortungsvollen Beruf, der Menschen eine Zukunft ohne neue Straftaten ebnen soll. Täglich geht es um die Resozialisierung der Gefangenen.

Die Teamarbeit spielt dabei eine große Rolle. In den vier Justizvollzugsanstalten werden wieder neue Impulse gesetzt, denn viele der drei Anwärterinnen und neun Anwärter haben aus ihren vorherigen Berufen Fertigkeiten und Erfahrungen mitgebracht, die im Vollzug hilfreich sein können. Im Durchgang heute sind dabei: Ein gelernter Zimmerer, ein Maurer, ein Kfz-Mechatroniker, ein Elektriker, Soldaten auf Zeit oder auch eine Fachkraft für Lebensmittel“, sagt der Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Straetmanns in Güstrow zur Ernennungsfeier.

Er betonte, dass die Justiz im Land eine attraktive Arbeitgeberin ist: „In einem immer mehr umkämpften Markt der Bewerberinnen und Bewerber tun wir unser Bestes, um mit sehr guten Arbeitsbedingungen und einem krisensicheren Job konkurrenzfähig zu bleiben. Auf den Ausbildungsmessen erleben wir, dass die Justiz ein beliebter Anlaufpunkt für die Zukunftspläne junger Menschen bleibt.“

Die zwölf Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind im Schnitt 28,8 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung werden sie in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Vereinsverbot Hammerskins

Funde von fast 7,5 Tonnen sichergestellt

Vor gut einer Woche hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Vereinsverbot für „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ angeordnet.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es zu Durchsuchungen in insgesamt fünf Objekten an drei Standorten.

„Die 135 Polizeibeamtinnen und –beamten haben Durchsuchungen in Jamel, im Thinghaus in Grevesmühlen, Anklam sowie auf der Insel Usedom durchgeführt.

Dabei wurden mehrere Klein- und Langwaffen, Messer aber auch Sprengstoff sichergestellt. „Wir können froh sein, dass diese Dinge nun aus dem öffentlichen Verkehr gezogen wurden und keine Gefahr mehr darstellen. Die kriminaltechnische Untersuchung dauert immer noch an.

Asservate der Durchsuchungen bei "Hammerskins Deutschland" in MV.
Asservate der Durchsuchungen bei „Hammerskins Deutschland“ in MV.Schwerin –

Aber wir können jetzt schon sicher sagen, dass es Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz gibt“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

In einem Objekt nahe Anklam wurde darüber hinaus ein Vereinsraum der „Hammerskins Pommern“ gefunden. „Dies verdeutlichten neben Unmengen von T-Shirts, Pullovern, Schals, Schildern, Flaggen, Wimpel, Tassen, Schmuck oder Aufklebern und so weiter eine große Holztafel mit der entsprechenden Inschrift.

Die gesamte Ausstattung wie auch mehrere tausend Euro Bargeld wurden als Vereinsvermögen beschlagnahmt“, führt Christian Pegel aus. Eine Vielzahl an Tonträger und Bücher befänden sich ebenfalls noch in der Auswertung.

„Uns ist es gelungen, den organisierten Rechtsextremismus in unserem Bundesland deutlich zu schwächen. Um eine Vorstellung von diesem Ergebnis zu haben: Wir gehen davon aus, dass man mit den gesamten Funden einen LKW mit einem Fassungsvermögen von 7,5 Tonnen füllen könnte“, so der Innenminister und: „Unsere Polizistinnen und Polizisten werden das Vereinsverbot der ,Hammerskins‘ auch weiter konsequent durchsetzen.“

Mit Ausnahme der strafrechtlich relevanten Gegenstände werden die entsprechenden Asservate an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur weiteren Prüfung übergeben.

Vereinsverbot „Die Artgemeinschaft“

Innenminister Christian Pegel: „Mit heutigem Vereinsverbot schützen wir unsere Kinder“

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es aufgrund des Verbots des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V“ durch die Bundesinnenministeriun zu einer Durchsuchung im östlichen Landesteil, um das Vereinsverbot durchzusetzen und mögliches Vereinsvermögen zu beschlagnahmen.

„Der Verein und alle seine Teilorganisationen wurden nach einem einjährigen Sammelprozess mit dem heutigen Tag durch die Bundesinnenministerin verboten und werden aufgelöst. Diese Gruppierungen vereinen Menschen, die ganz klaren rassistischen und antisemitischen Grundbildern folgen.

An dieser Organisation ist besonders, dass sie die Kinder- und Jugenderziehung auf klaren nationalsozialistischen Tugenden aufbaut. Das ist auch einer der wesentlichen Verbotsgründe. Ich bin erleichtert, dass wir diese Strukturen ab heute Einhalt gebieten können und so auch unsere Kinder und Jugendlichen schützen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Etwa 30 Polizeibeamtinnen und –beamte unter anderem vom Landeskriminalamt waren an dem Einsatz beteiligt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zunächst mehrere Devotionalien mit Vereinsbezug sowie mit NS-Bezug und digitale Speichermedien beschlagnahmt. Zudem wurde das Vermögen des Vereins beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat heute eine Verbotsverfügung für den Verein einschließlich aller Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und die Teilorganisation „Familienwerk e. V.“ erlassen.