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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Einstellung von Richterinnen und Richtern

27 Proberichterinnen und –richter sind 2023 eingestellt worden / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobt zur Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin in Schwerin die Arbeit der Justiz.

Schwerin – „Den Tag der Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Schwerin möchte ich nutzen, um die hervorragende Arbeit der Staatsanwaltschaften in unserem Land hervorzuheben. Die derzeitigen Herausforderungen sind enorm.

Daher haben wir reagiert und per 1. Januar 2024 drei Stellen zu den Staatsanwaltschaften verlagert. Somit verfügen die Staatsanwaltschaften im Land über insgesamt 171 Stellen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur feierlichen Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Schwerin Claudia Lange.

„Seit dem Jahr 2018 ist die Anzahl der Neueinstellungen von Proberichterinnen und Proberichtern gestiegen. Von dieser Entwicklung profitieren wegen der steigenden Belastung auch die Staatsanwaltschaften.

Im Ergebnis der aktuellen Einstellungsrunde im Januar 2024 konnten drei Proberichterinnen und Proberichter für die Staatsanwaltschaft Schwerin gewonnen werden, die ihren Dienst jeweils am 1. Februar 2024, 1. März 2024 und 1. April 2024 antreten werden. Die Erfahrungen insbesondere des letzten Jahres zeigen, dass immer mehr Bewerberinnen und Bewerber sich ausdrücklich für eine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft entscheiden.

Im Jahr 2023 haben wir insgesamt 27 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt, davon zwölf bei den Staatsanwaltschaften, die zum Teil Altersabgänge ausgeglichen haben. Das ist ein gutes Zeichen für die weiterhin gute Arbeitsfähigkeit der Staatsanwaltschaften“, so Ministerin Bernhardt.

Urteil ist starkes Signal

Innenminister Christian Pegel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Starkes Signal für alle demokratischen Kräfte“

Schwerin Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Partei „Die Heimat“, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD, für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

„Das ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Mit dem Wegfall der Finanzierung wird die Partei und damit deren Bedeutung für die rechtsextremistische Szene nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf allen Landesebenen geschwächt. Rechtsextreme Tendenzen und menschenfeindliches Gedankengut hat in unserem Land keine Chance und darf deswegen auch keine staatliche Unterstützung bekommen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein solches Urteil gefällt“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Wir als Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur die beiden Verbotsverfahren zur NPD initiiert und maßgeblich gefördert, sondern auch das jetzige Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Denn leider war die NPD, heute „Die Heimat“, über zwei Legislaturperioden hinweg im Landtag von MV vertreten (2006 bis 2016). Dank diesen Urteils werden kostenintensive Vernetzungsprojekte für die Partei erschwert und neue Projekte müssen mit eigenen Mittel finanziert werden. Bei den aktuell rückläufigen Mitgliederzahlen dürfte das nur noch schwer umsetzbar sein. Uns ist ein nachhaltiger Schlag gegen den Rechtsextremismus in unserem Land gelungen.“

Dies zeige deutlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Grundgesetz wehrhaft ihren Feinden gegenüber seien, so der Minister. Er sei allen an den Verfahren Beteiligten dankbar für deren Engagement und Mitarbeit. „Ohne die Ermittlungsergebnisse aus den Polizei- und insbesondere den Verfassungsschutzbehörden hätten die Grundlagen für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefehlt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben wieder einmal deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, zeigte sich der Innenminister überzeugt.

Bei der Parlamentswahl 2021 konnte die NPD 0,8 Prozent der Stimmen erreichen und entging damit knapp den Anspruch auf staatliche Mittel, der ab 1 Prozent der Stimmen besteht. Der Wegfall der staatlichen Mittel in den darauffolgenden Jahren zeigte starke Auswirkungen. Der Aktionsradius der NPD wurde deutlich eingeschränkt. Dadurch, dass die NPD bei der jüngsten Bundestagswahl in MV unter 0,5 Prozent und bei der Landtagswahl unter 1,0 Prozent der Stimmen lagen, hätte sie bis zu den nächsten Wahlen 2025 bzw. 2026 keine staatlichen Finanzmittel erhalten. Davon unabhängig hat die NPD/Die Heimat aber auch weiterhin von Steuerbefreiungen für Parteien profitiert. Dem wurde jetzt für zunächst sechs Jahre ein Riegel vorgeschoben. Kläger in dem aktuellen Verfahren war der Bundesrat.

Die NPD versucht jedoch, sich an die Gegebenheiten anzupassen und gemäß ihrer Vier-Säulen-Strategie (u.a. „Kampf um die Parlamente“) den erneuten Einzug in den Landtag bei den kommenden Wahlen vorzubereiten. Der Zugang zu rechtlichen und finanziellen Privilegien scheint unvermindert einen hohen Stellenwert innerhalb der Partei einzunehmen. Die Bemühungen um den Einzug in den Landtag stehen dabei in Hinblick auf die demokratiefeindlichen Tendenzen und die eindeutige Ablehnung des demokratischen Parlamentarismus klar im Widerspruch zueinander.

Mit der Umbenennung in „Die Heimat“ im vergangenen Jahr wurde einmal mehr deutlich, dass die Partei ihre Bemühungen und Bestrebungen nicht aufgegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 fest, dass ein Verbot der Partei, aufgrund fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nicht möglich sei. Es stellte aber auch eindeutig die extremistische und demokratiefeindliche Bestrebung der Partei fest. In der Zwischenzeit hat sich „Die Heimat“ in einer Vernetzungsrolle widergefunden. Ihre politischen Ziele lassen sich kaum erreichen.

„Die Heimat“ vernetzt rechtsextremistische Akteure über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg. Veranstaltungen, Demonstrationen oder Trefforte werden durch Akteure der Partei „Die Heimat“ organisiert oder betrieben. Oftmals handelt es sich dabei um überregionale Anlaufpunkte für Rechtsextremisten. Im Zuge dieser Neuausrichtung sind hohe finanzielle Ressourcen notwendig.

Von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat.

Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Digitalisierung der Justiz

Zwei Drittel der Richterinnen und Richter arbeiten elektronisch / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran. Die Zahl der E-Akten hat sich 2023 verdreifacht.“

Schwerin – „In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die elektronische Akte in fast allen Bereichen eingeführt. Offen sind Mobiliarvollstreckungssachen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten. Bis zum Sommer soll die E-Akte auch an allen Fachgerichten vollständig eingeführt sein. Von den rund 2.200 Bediensteten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes arbeiten mittlerweile die Hälfte mit der elektronischen Akte.

Bei den Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern liegt der Anteil sogar bei zwei Dritteln. Wachtmeisterinnen und Wachtmeister nutzen die E-Akte zu fast 82 Prozent. Dank des hohen Engagements der IT-Abteilung des Ministeriums sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ist die Digitalisierung an den Gerichten sehr gut vorangeschritten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Rande des Besuchs des Rechtsausschusses des Landtags am Landgericht Schwerin.

„Die Zahl der angelegten elektronischen Akten hat sich innerhalb eines Jahres von 54.000 auf jetzt rund 140.000 fast verdreifacht. Mit dem Beginn dieses Jahres haben wir noch zwei Jahre, um den Gesetzesauftrag zu erfüllen und die gesamte Justiz in M-V digital umzustellen. Die E-Akte ist für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz der nahen Zukunft unerlässlich. Mittlerweile ist die elektronische Akte auf alle Gerichtsbarkeiten ausgedehnt mit Ausnahme der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit. Hier wird in Mecklenburg-Vorpommern wie bundesweit nahezu gleichlautend zum Schluss die E-Akte eingeführt“, so Ministerin Bernhardt.

„Sehen lassen kann sich auch die Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenztechnik. An jedem Gerichtsstandort, einschließlich in allen sechs Zweigstellen der Amtsgerichte besteht die Möglichkeit, Videoverhandlungen anzusetzen. Die mobilen Konferenzsysteme werden im ganzen Land bedarfsgerecht eingesetzt. Der Grad der Ausstattung liegt mit 63 Anlagen bei über 50 Prozent der Sitzungssäle in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

Neues Justizzentrum feierlich übergeben

Greifswald – Anlässlich der feierlichen Übergabe des neuen Justizzentrums in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung der Einrichtung für die Region hervorgehoben: „In dem Justizzentrum sind mehrere Gerichtsbarkeiten in einem Komplex untergebracht. Vor allem bietet es beste Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit, modernste Technikausstattung in den Büros wie in den Verhandlungssälen.“

Das Land investiere mit dem Justizzentrum in Greifswald in die Zukunft, „genauso wie wir das mit dem Neubau des Justizzentrums in Schwerin tun. Dort konnten wir im letzten Mai Richtfest feiern.

In das Greifswalder Justizzentrum fließen bis 2027 rund 30 Millionen Euro Landesmittel. Ich freue mich, dass rund 80 Prozent der beteiligten Baufirmen aus dem Land kommen. Sie bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung ein, auch wenn es um den Denkmalschutz geht. Ich danke all denen, die an dem Neubau mitgewirkt haben, den Architekten, Planern, Ingenieuren, Bauleuten, der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Die neuen Justizzentren in Greifswald und Schwerin sind ein wichtiger Schritt in Richtung guter baulicher Bedingungen für eine moderne, leistungsfähige, rechtsstaatliche Justiz“, erklärte Schwesig.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir modernisieren die Justiz unter Hochdruck im ganzen Land. Das dient den Rechtssuchenden und Justiz-Mitarbeitenden gleichermaßen. Das Justizzentrum wurde mit neuster Technik ausgestattet, es verfügt insbesondere über digital ausgestattete Gerichtsäle. Auch ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie die Herausforderungen während der Bauzeit aber auch in der Übergangszeit, als die Bauarbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen waren, gemeistert haben.

Daran ist zu erkennen, wie hoch motiviert und gut in der Justiz über die Gerichtsbarkeiten hinweg zusammengearbeitet wird. Nun sind das Amtsgericht und das Grundbuchamt in einem Gebäudekomplex vereint. Im nächsten Schritt wird der unter Denkmalschutz stehende Altbau saniert, so dass das Oberverwaltungsgericht während der Sanierung in einer nah gelegenen Interimsunterbringung untergebracht wird. Nach Abschluss der voraussichtlich zwei Jahre andauernden Sanierung sollen das Oberverwaltungsgericht und das derzeit ebenfalls in einer Interimslösung untergebrachten Finanzgericht das Justizzentrum komplettieren.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gute Nachrichten für das Amtsgericht und das Verwaltungsgericht in Greifswald! Die Behörden erhalten heute einen modernen, barrierefreien und vor allem nachhaltigen Neubau. Das Gebäude verbraucht nur sehr wenig Energie: Der Jahres-Primärenergiebedarf beträgt nur 38 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz.

Die Wärmeversorgung erfolgt über klimafreundliche Fernwärme der Stadtwerke Greifswald. Zudem wurde auf der Dachfläche eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 30 kWp installiert, mit der jährlich rund 27.000 kWh Solarstrom für die Eigenversorgung des Gebäudes erzeugt werden. So geht zeitgemäßes Bauen in Mecklenburg-Vorpommern!“

Sonderzahlungen für rechtliche Betreuungen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich können bis Ende 2025 geltend gemacht werden.“

Schwerin – „Seit dem 1. Januar 2024 haben berufliche sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine ein Anrecht auf eine Sonderzahlung zum Inflationsausgleich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Bis zum Ende des Jahres 2025 beträgt die Inflationsausgleichssonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern erhalten die Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten von 24 Euro pro Betreuung pro Jahr mit der jährlichen Aufwandspauschale“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat der zuvor vom Bundestag beschlossenen Inflationsausgleichssonderzahlung für die kompletten Jahre 2024 und 2025 für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zugestimmt.

Das Gesetz vom 20. Dezember 2023 zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Nr. 391 vom 22.12.2023)

„Dieses Gesetz kam noch rechtzeitig. Denn viele Betreuungsvereine, haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leiden unter den inflationsbedingten Kostensteigerungen. Darauf haben die Bundesländer und der Bund gemeinsam reagiert.  Die Inflationsausgleichssonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und berufliche Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der infolge der Inflation unerwartet erheblich gestiegenen Kosten befinden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten, soweit eine Aufwandspauschale geltend gemacht wird, ebenfalls eine zeitlich befristete Inflationsausgleichssonderzahlung. So kann auch hier der entstandene Kostendruck abgefedert werden. Das ist ein gutes Zeichen. Erst vor wenigen Wochen habe ich zwei langjährig sehr engagierten Betreuerinnen den Ehrenamtspreis der Justiz überreicht. Diese Frauen erhielten die Auszeichnung auch stellvertretend für den unschätzbaren Wert der Arbeit, die alle rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft leisten“, so Justizministerin Bernhardt.

Justiz M-V startet die „KI-Werkstatt“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Unser Ziel ist es, mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz standhalten zu können.“

Schwerin – „Das Anwendungsgebiet für künstliche Intelligenz erweitert sich mit rasantem Tempo. Auch die Justiz beschäftigt sich immer stärker mit der KI, um auf diesem Wege die justiziellen Entscheider zu entlasten und die zugrundeliegenden Sachverhalte auszuarbeiten bzw. die anstehenden Entscheidungen vorzubereiten. Daher hat die Justiz eine KI-Werkstatt initiiert.

Mit diesem Projekt wollen wir Wissen und Kompetenzen bündeln und eine Strategie erarbeiten, wie wir uns zukünftig sachgerecht der Hilfe von KI bedienen können. In diesem Jahr werden KI und die damit verbundenen Möglichkeiten und Risiken ein Schwerpunkt unserer Arbeit bilden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die KI-Werkstatt hat vor allem das Ziel, den konkreten Bedarf unserer Justiz an KI-Unterstützung auszuloten, die bereits vorhandenen Möglichkeiten zum Einsatz von KI in der Justiz zu prüfen und erste Umsetzungsschritte zu gehen.

Dafür ist es unabdingbar, den Nutzen der künstlichen Intelligenz auch für die Justiz herauszuarbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und auch aus der Straffälligenarbeit werden in freiwilligen Projektteams an der KI-Werkstatt mitwirken.

Dieser direkte Draht in die Praxis schafft Akzeptanz und hilft dabei, die Berührungsängste zu diskutieren. Wir planen eine sogenannte KI-Landkarte, auf der alle Projekte und die verschiedenen KI-Einsätze zusammengefasst werden. Um sodann Ideen für die Justizpraxis in MV zu sammeln und in der Folge zu bewerten“, so Ministerin Bernhardt.

„Aus dem Vergleich der zusammengetragenen KI-Landkarte mit den identifizierten Bedürfnissen in der Landesjustiz M-V soll eine Antwort auf die Frage entwickelt werden, ob eine eigene KI-Entwicklung in M-V initiiert oder eine Beteiligung an einer anderweitigen KI-Entwicklung z.B. durch eine Pilotierung in M-V unterstützt werden sollte.

Gleichwohl beobachten wir die Entwicklungen und Ansätze der anderen Bundesländer, um eventuell auch davon profitieren zu können. Wir müssen uns mit der Entwicklung auseinandersetzen, damit die Justiz des Landes auch künftig bestmöglich ausgestattet ist“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt zum Jahresauftakt 2024.

Straftaten lohnen sich nicht

Die Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2022 insgesamt mehr als elf Millionen Euro an Vermögen ab.

Schwerin – Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2022 insgesamt rund 11,4 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Daher handelt die Justiz. Was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, Gegenstände und Vermögen, muss eingezogen werden.

Die Staatsanwaltschaften in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund haben in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt mehr als 50 Millionen Euro abgeschöpft. Seit nunmehr sechs Jahren ist der Opferschutzschutz mit der Reform der Vermögensabschöpfung gestärkt. Denn Geschädigte können einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern. Im vergangenen Jahr ist jeder fünfte abgeschöpfte Euro zugunsten geschädigter Privatpersonen abgeschöpft worden, rund 2,3 Millionen Euro.

Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 2022 knapp drei Millionen Euro abgeschöpft. Für die Staatskasse verblieben rund 6,2 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Die Justiz beweist, dass sie ein besonderes Augenmerk auf Opferschutz setzt“, so Ministerin Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die Vermögensabschöpfung ist mittlerweile ein fester Bestandteil sowohl der Ermittlungsverfahren als auch des gerichtlichen Hauptverfahrens. Die Staatsanwaltschaften, die Polizei, der Zoll und die Finanzverwaltung tragen dafür Sorge, dass auch und gerade in frühen Stadien von Ermittlungen zu Straftaten mit Vermögensbezug möglichst umfassende Nachforschungen dazu angestellt werden, ob einerseits noch Tatbeute oder Teile davon vorhanden sind oder aber sonstiges Vermögen der Tatverdächtigen und begünstigter Dritter festgestellt werden kann.

Die sich seit einigen Jahren vermehrt etablierenden Möglichkeiten der Anlage von Vermögenswerten in digitalisierter Form sind vielfältig. Das Erkennen derartiger Anlageinstrumente und der Zugangsmöglichkeiten zu diesen in digitaler Form, etwa auf Computern, Tablets und Smartphones, und auch in verkörperter Form, beispielsweise als sogenannte Hardware-Wallets, stellt als solches bereits eine Herausforderung für die Ermittlerinnen und Ermittler dar.

Ihr begegnen wir mit entsprechenden Aus- und Fortbildungen. Im Idealfall führt die intensivierte Arbeit im Bereich der Vermögensabschöpfung nicht nur zu den in den letzten Jahren zu verzeichnenden erfreulich hohen Werten im Bereich der Sicherung und Einziehung, sondern langfristig auch zu einer Reduzierung der Straftaten mit Vermögensbezug – weil auch eine effektive Abschöpfung die Anreize für derartige Taten verringern kann.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.