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Kategorie: Recht / Justiz

Arbeiten mit der E-Akte

Auch alle Fachgerichte in M-V an die E-Akte angeschlossen / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Bei der Digitalisierung liegen wir im Zeitplan. Die Hälfte der Beschäftigten arbeitet mit der E-Akte.“

Schwerin – „Acht Jahre nach dem Start des Projekts zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sind wir sehr auf der Zielgeraden. Die E-Akte ist jetzt an allen 13 Fachgerichten sowie in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme des Strafbereichs und der Mobiliarvollstreckung, eingeführt.

Heute arbeitet mehr als die Hälfte der rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Justiz in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr mit Papier, sondern mit der elektronischen Akte. In der Justiz unseres Landes wurden bislang mehr als 182.000 Akten angelegt“, bilanziert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Einigen Bereichen wie den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten steht die Einführung der elektronischen Akte noch bevor. Hier sind noch dicke Bretter zu bohren. Aber dank des großen Engagements der Beschäftigten in der Justiz zur Mithilfe werden wir weiter gut vorankommen.

Die Einführung der elektronischen Akte hat natürlich noch mit ‚Kinderkrankheiten‘ zu kämpfen. Es gab schließlich keine Blaupause für die derzeit größte Aufgabe in der deutschen Justiz neben der Nachwuchsgewinnung. Die Mammutaufgabe zeigt sich auch darin, dass es nicht nur darum geht, Papierakten irgendwie in eine digitale Form zu bringen. Die Einführung der elektronischen Akte ist die Chance, die Transformation von der analogen zu digitalen Justiz zu bewältigen.

Das ist auch eine Gelegenheit, die Arbeit für unsere Beschäftigten schneller und effektiver zu gestalten. Der Prozess ist zudem unverzichtbar, um weiterhin attraktiv für Bewerberinnen und Bewerber zu bleiben in einer Zeit, in der der Arbeitskräftemangel und der Wettbewerb um die besten Köpfe zunehmen werden. Die elektronische Akte gibt der Justiz zudem die Möglichkeit, bessere Arbeitsbedingungen wie Telearbeit anzubieten. Der Zugang zur Justiz ist für Bürgerinnen und Bürger, die rechtliche Unterstützung suchen, einfacher“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Parallel zur Einführung der E-Akte nehmen wir uns des Themas Künstliche Intelligenz an. Die Künstliche Intelligenz erfasst die Justiz mit großen Schritten. Hier müssen wir überlegen, wenn wir die Justiz modern aufstellen wollen, wie wir die KI auch in die Justiz implementieren können, vor allem als Mittel der Arbeitserleichterung.

Wir stellen uns mit aller Kraft den großen Themen Digitalisierung und KI. Aber alles das geht nur gemeinsam. Daher haben wir eine KI-Werkstatt eingerichtet, in der seit diesem Jahr die mögliche Einbindung von KI diskutiert und geprüft wird. Wir arbeiten an einer Gesamtstrategie“, erklärt Ministerin Bernhardt.

Wahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß

Allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU richten ihre Anträge insbesondere gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist.

Außerdem greifen die Antragstellenden sowie DIE LINKE, DIE LINKE-Bundestagsfraktion und weitere Einzelpersonen die 5 %-Sperrklausel an. Wegen ihr ziehen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten dafür, wie auch bisher, alternativ drei Wahlkreissiege genügt.

Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.

Die Entscheidung zur Zweitstimmendeckung ist einstimmig und zur Sperrklausel mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

Elektronischer Rechtsverkehr

Justizministerin Jacqueline Bernhardt besuchte Helferinnen und Helfer der DRK Werkstätten gGmbH am Amtsgericht Rostock

Rostock – „Seit knapp sechs Jahren werden die Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf das digitale Zeitalter umgerüstet. Dazu gehört das Anlegen digitaler Akten. Noch immer gelangen Schreiben per Post an die Gerichte, die für die Weiterverarbeitung gescannt werden müssen. Aber auch alte Aktenbestände werden zum Teil digitalisiert.

Diese Übergangsphase wird noch ein paar Jahre dauern. Monatlich werden pro Scanstelle etwa 2.000 Dokumente mit insgesamt im Schnitt 6.000 Seiten für eine elektronische Bearbeitung eingescannt. Hinzu kommen bereits unmittelbar den Gerichten übermittelte elektronische Dokumente, die direkt elektronisch weiterverarbeitet werden können. Das haben bislang ausschließlich die 175 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erledigt.

Allerdings konnten sie in der Zeit dann keine hoheitlichen Aufgaben an den Gerichten, wie zum Beispiel Einlasskontrollen, gewährleisten. Auf der Suche nach Lösungen bot sich die DRK Werkstätten gGmbH an, die für ihre betreuten Menschen inklusive Beschäftigungen sicherstellen wollen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Amtsgericht Rostock. Sie besuchte die Scan-Stelle am Freitag.

Seit einer Woche wird am Amtsgericht Rostock ein „Outtasking Scannen“ pilotiert. Zwei Scanhelferinnen und -helfer unterstützen und entlasten seitdem die Justizwachtmeisterei. Mit der zunächst auf neun Monate begrenzten Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Rostocker DRK Werkstätten gGmbH leistet die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Beitrag für die Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Uwe Scheffler von der Rostocker DRK Werkstätten gGmbH: „Die Beschäftigung unter dem geschützten Dach der Werkstatt im Rostocker Amtsgericht ist ein tolles Beispiel für den Integrationsprozess von Menschen mit Beeinträchtigungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Durch ihre Tätigkeit im Datenverarbeitungsbereich in unserer Werkstatt wurden unsere Beschäftigten bereits gut auf die neue Herausforderung vorbereitet und sind stolz, nun hier vor Ort solch eine wichtige Unterstützungsarbeit leisten zu dürfen. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und die Möglichkeit, diese noch weiter auszubauen.“

LNG-Terminal Mukran

Widerspruch der vor Ort Betroffenen gescheitert

Insel Rügen – Die Eilanträge der Gemeinde Ostseebad Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und von zwei privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Der Beschluss vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Mukran die Interessen und Belange der Gemeinde Binz, der Betreiber der Jugendherberge Prora sowie der übrigen Privatpersonen, die Rechtsmittel eingelegt hatten, nicht beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsabstände zum Gemeindegebiet Binz. Sicherheitsrisiken gehen von den LNG Terminal Mukran für die Gemeindebewohner von Binz laut Bundesverwaltungsgericht nicht aus.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Gemeinde Binz sowie der übrigen Antragsteller umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Mit Bescheid vom 9. April 2024 hat das StALU Vorpommern die Errichtung und den bis zum 31. Dezember 2043 befristeten Betrieb eines LNG-Terminals bestehend aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) im Hafen Mukran, Gemeinde Sassnitz, genehmigt.

Rechtliche Betreuungen in M-V

Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Mit unserer kostenlosen Broschüre sorgen Sie vor.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Betreuungsverfahren im Jahr 2023 leicht angestiegen. An den Amtsgerichten in M-V waren am Ende des Jahres 34.760 Betreuungsverfahren anhängig. Im Jahr zuvor waren es rund 34.400. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind über diesen Anstieg hinaus weiter  gestiegen und lagen voriges Jahr bei ca. 37,1 Mio. Euro.

Der Großteil, rund 34 Mio. Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Auch wenn der Anteil der ehrenamtlichen Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung weiter sinkt, so bleibt sie dennoch zu über einem Drittel ein wichtiger Beitrag. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für die beruflichen sowie ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und auch für die Betreuungsvereine hat sich in diesem Jahr verbessert. Seit 1. Januar erhalten diese über den Zeitraum von 2 Jahren Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen je geführter Betreuung. Das war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten befinden.“, so Justizministerin Bernhardt.

„Für viele Fragen rund um das Betreuungsrecht hat das Ministerium eine kostenlose Broschüre herausgebracht. Sie enthält auch wichtige Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht. Jede und jeder sollte sich bewusst sein, dass ein plötzlicher Unfall oder eine Erkrankung die Selbstbestimmung so stark einschränken, dass vorübergehend nicht mehr allein für sich gesorgt werden kann. Für diesen Fall sollten Sie vorsorgen“, wirbt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Erinnerung bleibt

Wöbbelin – Mit einem ökumenischen Gottesdienst und einer Kranzniederlegung ist heute an die Befreiung des KZ Wöbbelin am 2. Mai 1945 durch amerikanische Truppen erinnert worden.

„Wir erinnern uns an diesem Tag an die Verbrechen, das von Deutschen und im Auftrag von Deutschen begangen worden ist. Der 2. Mai in Wöbbelin ist ein Tag des tiefen Bedauerns und der Trauer um die Opfer“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in einer kurzen Ansprache.

In Wöbbelin wurden in den letzten Tagen des 2. Weltkriegs Häftlinge aus den Konzentrationslagern Neuengamme und Ravensbrück sowie deren Außenlagern zusammengezogen. Unter menschenunwürdigen Bedingungen starben rund 1.000 Menschen.

„Es waren Frauen und Männer, Kinder. Mütter, Väter, Geschwister. Großeltern, Freunde. Der Jüngste gerade einmal neun Jahre alt. Noch kurz vor der Kapitulation zeigte sich das nationalsozialistische Deutschland in Wöbbelin von seiner grausamen, fanatischen, menschenverachtenden Seite. Diesem dunkelsten Kapitel in der deutschen Geschichte müssen wir uns stellen. Es gibt kein Vergessen und Verdrängen. Die Erinnerung bleibt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Gedenkstätte erinnere nicht nur an die Toten und rund 3.500 Überlebenden. Sie sei heute auch Bildungsstätte. „Hierhin kommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Deutschland und aus anderen Ländern.

Ich bin überzeugt: Politische Bildung, persönliche Begegnung und praktische Gedenkstättenarbeit wie hier in Wöbbelin nehmen die Erinnerung an das Böse und das Schreckliche auf und machen etwas Gutes daraus: Engagement für die Gegenwart und für die Zukunft. Mein Dank gilt allen, die sich für die Pflege, Gestaltung und Erhaltung der Mahn- und Gedenkstätten im Land einsetzen sowie allen, die sie in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen“, so die Ministerpräsidentin.

M-V für Clan-Kriminelle nicht sicher

Innenminister Pegel: „MV war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel weist die Vorwürfe in der heutigen Diskussion zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern zurück.

„Der eingebrachte Antrag konstruiert eine Bedrohung in unserem Land, die es nicht gab und gibt, und will dafür Schritte anregen, die längst gegangen werden – übrigens auch überwiegend aufgrund der Aktivitäten der früheren Innenminister im Land. Mecklenburg-Vorpommern war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“, verdeutlicht Landesinnenminister Christian Pegel.

Die sogenannte Clan-Kriminalität ist polizeilich der Organisierten Kriminalität (OK) zugeordnet. Mecklenburg-Vorpommern ist an der Kommission Organisierte Kriminalität, einer Unterorganisation der Innenministerkonferenz (IMK) beteiligt. „Dort sind wir als Land seit vielen Jahren Teil der länderübergreifenden, intensiven Betrachtung der OK und beteiligen uns aktiv an der Entwicklung von Bekämpfungsstrategien. Das wird auch weiterhin so bleiben“, sagt der Minister.

Die Zahl der insgesamt im Land geführten OK-Verfahren sei im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen und die neu hinzukommenden Fälle sind auf dem Niveau von 2023. „Es ist vielmehr so, dass nach MV meist Eigentumsdelikte und Betäubungsmittelstraftaten aus von Clan-Kriminalität betroffenen Ländern ,gebracht‘ werden. Keine Frage, auch dies sind Straftaten und werden entsprechend polizeilich verfolgt und geahndet. Dies zeigt aber, dass unser Bundesland kein sicherer Hafen oder irgendein Hafen für Clan-Kriminalität ist“, erklärt Landesinnenminister Christian Pegel.

Die Gefahr einer Zunahme der Organisierten Kriminalität werde hingegen vor allem deutschlandweit seit Jahren analysiert. „Eine Steigerung des Kriminalitätsgeschehens in unserem Land ist polizeilich nicht festzustellen. Clan-Kriminalität ist gerade kein Brennpunkt in Mecklenburg-Vorpommern. Dies nun zur Verunsicherung der Bevölkerung ohne jede Grundlage zu behaupten, ist schlicht unseriös“, erklärt der Innenminister.

Maßnahmen, die andere Bundesländer im Kampf gegen die Clan-Kriminalität anwenden, würden auch nicht zu einer Veränderung für den Nordosten führen: „Polizeilich liegen keinerlei Hinweise vor, das MV nun als bevorzugtes Ziel für kriminelle Clans hervortritt. Der schon vor Jahren angestoßene und seitdem intensiv fortgesetzte behörden- und länderübergreifende Austausch in diesem Bereich stellt auch sicher, dass aktuelle Entwicklungen genau im Blick sind und bleiben“, verspricht Christian Pegel.

Die beim Bundeskriminalamt eingerichtete „Koordinierungsstelle OK“ entwickelt fortlaufend ein entsprechendes Bundeslagebild – mit Zuarbeit auch aus Mecklenburg-Vorpommern. „Auf eben dieser Ebene werden die Bekämpfungsstrategien weiterentwickelt. Diese sind schon lange fester Bestandteil der praktischen Arbeit unserer Landespolizei. Der heute gestellte Antrag stellt vor allem die langjährige und gute Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und –beamten in diesem schwierigen Feld in einem schlechten Licht dar. Auch wenn diese Arbeit nicht für jeden sichtbar ist – was in diesem schwierigen Feld in der Natur der Sache liegt –, kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin sicher sein, dass unsere Polizei schon seit Jahren in Sachen Organisierte Kriminalität genau hinsieht“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Kleine Helden wider Willen

Ministerinnen loben Projekte über „Kinder von Inhaftierten“ / Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Sozialministerin Stefanie Drese halten Grußworte auf der Tagung „Kleine Helden wider Willen“

Güstrow – Justizministerin Bernhardt und Sozialministerin Drese haben auf der Fachtagung „Kinder von Inhaftierten – Kleine Helden wider Willen“ die Bedeutung des Austausches aller Beteiligten hervorgehoben. Die Veranstaltung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow wurde organisiert vom Kriminologischen Forschungsdienst Mecklenburg-Vorpommern und der Landeskoordinierungsstelle „Kinder von Inhaftierten“.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir arbeiten seit Jahren ressortübergreifend bei diesem bedeutenden Thema zusammen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass erstmals so viele Partnerinnen und Partner in Güstrow zusammengekommen sind, um sich auszutauschen. Denn insbesondere die Kinder leiden unter der Inhaftierung eines Elternteils. Ihre soziale und persönliche Entwicklung kann stark beeinträchtigt werden.

Deshalb müssen frühzeitig, gezielt präventive Maßnahmen ergriffen werden. Der Resozialisierungsgedanke für die Inhaftierten und damit der Schutz der Bevölkerung ist der zweite wichtige Aspekt. Das erreichen wir, wenn Mütter oder Väter auch in der Haft Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und ihre Rolle als Eltern nachhaltig stärken können. Seit Jahren wurden und werden daher Projekte in Justizvollzugsanstalten umgesetzt. Das Pilotprojekt ‚Zaungast‘ für inhaftierte Väter in der JVA Waldeck und der JVA Bützow markiert dabei einen Meilenstein in den Bemühungen, die Situation der Kinder von Inhaftierten nachhaltig zu verbessern.“

Die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit Stefanie Drese: „Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen“, betonte die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit, Stefanie Drese. Es gelte auch dann, wenn durch staatliches Handeln ein Umgang nur erschwert möglich ist. „Und dass dieser Kontakt wichtig ist, belegen einschlägige Untersuchungen.

Ein regelmäßiger persönlicher Umgang mit dem inhaftierten Elternteil kann Kindern helfen, ihre Situation besser zu bewältigen. Deshalb haben wir genau dort erfolgreich angesetzt“, so Drese. Dieses Engagement habe auch die Auridis-Stiftung überzeugt. Drese: „So konnten wir 2023 mit dem neuen länderübergreifenden Projekt „Kinder von Inhaftierten“, in dem Mecklenburg-Vorpommern als einziges ostdeutsches Bundesland vertreten ist, starten.“

Das Kooperationsprojekt „Kinder von Inhaftierten“ zielt darauf ab, neue Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendämtern und Justizvollzugsanstalten zu schaffen und die Unterstützungssituation für betroffene Kinder und Eltern innerhalb der Anstalten zu stärken. Schätzungen gehen davon aus, dass in Mecklenburg- Vorpommern etwa 1.500 Kinder von der Inhaftierung mindestens eines Elternteils betroffen sind.