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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Neueinstellungen im Rechtsreferendariat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „50 Frauen und Männer bekommen beste Grundlagen in ihrem Vorbereitungsdienst in M-V.“

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern bleibt attraktiv für alle, die nach dem Jura-Studium ihr Rechtsreferendariat absolvieren wollen. Zum 1. Juni haben wir 50 Frauen und Männer in den Vorbereitungsdienst auf die Zweite juristische Staatsprüfung eingestellt.

Diese Zahl ist für die Einstellungszeit im Juni seit fünf Jahren nahezu stabil. Im Jahr 2024 haben wir insgesamt 121 Referendarinnen und Referendare eingestellt, allein im Juni 2024 waren es 55. Somit absolvieren derzeit knapp 240 Frauen und Männer ihren Vorbereitungsdienst.

Die Konkurrenz um die angehenden Volljuristinnen und Volljuristen wird von Jahr zu Jahr größer, daher bemühen wir uns weiter, die Attraktivität des Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern zu erweitern.

In diesem Jahr wollen wir mit Probeläufen für das geplante E-Examen starten. Mit vollem und unermüdlichen Einsatz sind das Oberlandesgericht Rostock und das Landesjustizprüfungssamt dabei, das Rechtsreferendariat erfolgreich zu begleiten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Einstellung von 50 Referendarinnen und Referendaren.

„Rund 25 Prozent der Referendarinnen und Referendare kommen aus Mecklenburg-Vorpommern, diese Quote ist ebenfalls stabil. Fast die Hälfte der eingestellten Frauen und Männer hat hier im Land das erste juristische Prüfung absolviert und hat sich somit entschieden, für mindestens weitere zwei Jahre im Land zu bleiben. Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Durchgang besonders attraktiv für Menschen aus Nordrhein-Westfalen oder auch Niedersachsen.

Herzlich Willkommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Von den 23 Frauen und 27 Männern kommen u. a. 12 aus Mecklenburg-Vorpommern, neun aus NRW, sechs aus Niedersachsen, jeweils fünf aus Berlin und Hamburg.

Die weiteren Referendarinnen und Referendare kommen aus anderen Bundesländern und drei aus dem Ausland. 22 der Eingestellten haben ihr Jurastudium in M-V absolviert, sieben jeweils in Niedersachsen und Hamburg. Alle andere schlossen ihre erste juristische Prüfung in weiteren Bundesländern ab.

Gebührenanpassung in der Justiz

Zum 1. Juni werden Gebühren für die Anwaltschaft angepasst / Justizministerin Jacqueline Bernhardt informiert: „Es gilt, die hohe Qualität der Rechtspflege in Deutschland weiter zu gewährleisten.“

Schwerin – „Zur Stärkung des Rechtsstaates gehört auch die Stärkung seiner ausführenden Akteurinnen und Akteure. Zum 1. Juni tritt daher eine wichtige Änderung in Kraft, das Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts, das im Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 enthalten ist. Ich habe den Weg der maßvollen Anhebung der Anwaltsgebühren unterstützt.

Aufgrund der Corona-Pandemie, der Energiekrise und der Inflation hinkte die Anwaltschaft der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hinterher. Wenn die Justiz bürgernah und serviceorientiert bleiben soll, braucht es die nun überfällige Gebührenanpassung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes, wonach die Rechtsanwaltsvergütung, die Gerichtkosten (auch in Familiensachen), die Gerichtsvollzieherkosten, die Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige und Sprachmittler sowie die Justizverwaltungskosten zum 1. Juni 2026 angepasst werden.

„Die Stärkung der Säulen unseres Rechtsstaates sind vor allem gut für Bürgerinnen und Bürger, die von Rechtsanwältinnen und -anwälten rechtlich vertreten werden. Es gilt, die hohe Qualität der Rechtspflege in Deutschland weiterhin zu gewährleisten. Mit der Gebührenanpassung leisten wir einen wichtigen Beitrag. Aber auch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die zum Beispiel rechtliche Zwangsmaßnahmen umzusetzen haben, benötigen diese strukturellen Verbesserungen“, erklärte Justizministerin Bernhardt.

Mit Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts erhöhen sich die anwaltlichen Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um neun Prozent und die Wertgebühren um sechs Prozent. Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls um neun bzw. sechs Prozent. Die Gerichtsvollziehergebühren werden um neun Prozent angehoben.

Damit den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch künftig qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, werden auch die einschlägigen Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes an die geänderten marktüblichen Honorare angepasst und ebenfalls um neun Prozent erhöht.

Justiz-Uniformen im Ministerium und Landtag

Justizministerin Jacqueline Bernhardt begrüßte traditionell junge Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter persönlich im Büro

Schwerin – Heute waren Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter zu Gast bei der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Es ist für mich stets eine Freude, unsere Auszubildenden kennenzulernen. Seit Jahren lebt die Tradition, dass sie für einen Tag in ihrer Ausbildung das Ministerium und damit auch mein Büro besuchen. Zu sehen, wie die zuständige Aufsichtsbehörde arbeitet, ist für die Anwärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Vollzugsdienstes, kurz AVD, etwas Besonderes.

Später als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Justizvollzug ist der Gang ins Ministerium eher selten. In meinem Büro sprechen die Nachwuchskräfte dann regelmäßig alle Themen des Hauses von der Justiz- bis hin zur Gleichstellungspolitik an“, sagte Ministerin Bernhardt nach der Begrüßung der zwei Frauen und zwölf Männer, die ihren Dienst im Februar 2025 begonnen haben.

Die Klasse mit 14 Auszubildenden hatte sich aus mehr als 70 Bewerbungen durchgesetzt. Das Durchschnittalter liegt bei rund 23 Jahren. Einige von ihnen waren vor ihrer Tätigkeit im Justizvollzug zum Beispiel Fachkraft für Hafenlogistik, Fliesenleger, Mechatroniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer oder auch als Fachkraft für Postdienstleistungen. „Für sie ist es ein Wechsel in einen der verantwortungsvollsten Berufe für die Sicherheit und das gute Zusammenleben in unserem Land. Im Justizvollzug helfen sie mit, dass verurteilte Menschen in die Gesellschaft zurückkehren können, ohne neue Straftaten zu begehen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die aktuelle Ausschreibung läuft noch bis 30. Juni 2025. Bewerbungen werden ->auf dem Karriereportal des Landes entgegengenommen.

Ermittlungserfolg bei Durchsuchungen

Rampe – Polizeilicher Staatsschutz vollstreckt mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in den Landkreisen Nordwestmecklenburg sowie Rostock im Zusammenhang mit jungen Menschen in rechtsextremen Chatgruppen

Das Landeskriminalamt MV hat am heutigen Morgen des 21.05.2025 ab 06:00 Uhr im Auftrag der Staatsanwaltschaften Rostock und Schwerin an insgesamt 6 Objekten in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Rostock gerichtlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt. Hierbei kamen zum Teil auch Spezialeinsatzkräfte des LKA MV zum Einsatz.

Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen des polizeilichen Staatsschutzes im LKA MV über mehrere Monate zu einer WhatsApp-Chatgruppe, in der mehrere Personen rechtsextreme Inhalte austauschten und zur Begehung von Straftaten aufriefen. Bei den Beschuldigten handelt es sich mehrheitlich um Heranwachsende und vereinzelt um Jugendliche. Ziel der Durchsuchungen war das Auffinden von weiteren Beweismitteln.

Die Ermittlungen beziehen sich zum aktuellen Zeitpunkt auf Verstöße gem. §§ 86a, 130, 223, 224, 304 StGB sowie gegen das Waffengesetz. Bitte haben Sie Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt, zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens, keine weiteren Details zu den einzelnen Tathandlungen herausgegeben werden können. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden ca. 100 Kräfte aus unterschiedlichen Bereichen der Landespolizei MV eingesetzt.

Zeitgleich fanden in MV mehrere Durchsuchungen des Bundeskriminalamts im Auftrag der Bundesanwaltschaft, ebenfalls mit Staatsschutzbezug der PMK -rechts-, statt.

Dazu Innenminister Christian Pegel: „Die aktuellen Ermittlungen machen erneut deutlich: Es entsteht derzeit eine neue Szene sehr junger Rechtsextremer – extrem digital und gewaltbereit. Es ist erschreckend, dass rechtsextreme Umtriebe in rechtsextremen Chatgruppen vor allem bei sehr jungen Menschen momentan dermaßen erfolgreich verfangen. Rechte Ideologien haben in unserer Gesellschaft keinen Platz, egal, ob sie auf der Straße oder in Chats geäußert werden.

Diese Entwicklung macht deutlich, wie wichtig frühzeitige Aufklärung und klare Grenzen sind. Mein besonderer Dank gilt den Ermittlerinnen und Ermittlern sowie allen beteiligten Behörden für ihre akribische und entschlossene Arbeit. Sie macht noch einmal deutlich: Wer Hass und Hetze verbreitet und damit unsere demokratischen Werte angreift, muss mit Konsequenzen rechnen.“

Fluggastrechte in der EU reformieren

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt wirbt vor der Fachkonferenz für einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V

Schwerin – „Die praktische Umsetzung der Fluggastrechte-Verordnung weist erhebliche Mängel auf. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Rechtsweg immer noch zu kompliziert und zu undurchsichtig, was sie davon abhält, ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Flugausfall oder Verspätungen von Flügen wahrzunehmen. Es ist daher überfällig, dass auf EU-Ebene die über zwanzig Jahre alte Fluggastrechte-Verordnung überprüft wird.

Die neue Bundesregierung soll sich nachhaltig für eine Reform einsetzen. Von dieser Bitte an die Bundesregierung möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister überzeugen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister in Berlin.

„In der Fluggastrechte-Verordnung sollte künftig verankert werden, dass Ausgleichs- und Erstattungsansprüche innerhalb von zwei Werktagen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfüllt werden. Zumindest sollten Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Wichtig ist mir auch, dass geprüft wird, ob und wie der unbestimmte Rechtsbegriff der ‚außergewöhnlichen Umstände‘ konkretisiert werden kann“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Für eine verbesserte Rechtslage der Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Luftfahrtunternehmen zukünftig auch zu mehr Verbindlichkeit verpflichtet werden. Dazu gehören neben der Information über die Fluggastrechte auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle. Darüber hinaus sollte europaweit der Sanktionsrahmen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus der Fluggastrechte-Verordnung harmonisiert werden.

Außerdem hatte die VSMK schon mehrfach Verbesserungen der Fluggastrechte gefordert. Es ging zum Beispiel um eine verbraucherfreundlichere Regelung der Vorkassepraxis: Bei Flugbuchungen sollte überprüft werden, inwieweit die bisher übliche vollständige Vorleistung der Fluggäste, die nicht selten weit vor dem Abflugtermin erfolgt, unterbunden oder zumindest eingeschränkt werden kann. Denn die in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Insolvenzen von Airlines führten oftmals zum vollständigen Geldverlust der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch diese Bitte sollte von der VSMK ausgehen“, sagt Ministerin Bernhardt.

Pilotprojekt zur 110-Notruf-Ortung

MV beteiligt sich am Pilotprojekt zur 110-Notruf-Ortung – Pegel: Seit Monaten klar

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat in der heutigen Debatte im Landtag erneut das dargestellt, was das Innenministerium Anfang April bereits im Rahmen der Antwort einer Kleinen Anfrage an die Parlamentarier geantwortet hatte. Inhalt der Information an den Landtag damals wie heute: Die Landespolizei und das Innenministerium bereiten seit mehreren Monaten technisch und vertraglich die Teilnahme an der einzigen derzeit in Deutschland verfügbaren technischen Lösung für eine Standortübertragung bei Handyanrufen unter der Polizeinotrufnummer 110 vor.

Heute ergänzte der Minister, dass zwischenzeitig die Teilnahme Mecklenburg-Vorpommerns an dem Pilotprojekt zur Ortung von Notrufen aus Baden-Württemberg unterzeichnet wurde und jetzt technisch für die Notrufannahmestellen der Polizei vorbereitet wird, um zeitnah startklar zur Anwendung zu sein.

„Bereits in unserer Antwort auf die entsprechende Kleine Anfrage haben wir deutlich gemacht, dass wir dieses Pilotprojekt befürworten und unsere Teilnahme daran vorbereiten. Die erfolgte Unterschrift dazu habe ich auch heute in der Landtagssitzung deutlich gemacht. Dieser Prozesse musste gezielt angegangen und in intensiven Gesprächen mit dem Land Baden-Württemberg fertiggestellt werden. Bereits Geschehendes erneut einzufordern, ist absurd“, so Innenminister Christian Pegel.

Mit dieser Technologie kann bei Anrufen über die Notrufnummer 110 automatisch der genaue Standort der Anrufenden ermittelt werden. Die sogenannte „Advanced Mobile Location“-Technologie (AML) ermöglicht es, Einsatzorte deutlich schneller und präziser zu bestimmen – selbst dann, wenn die Anrufenden ihren Aufenthaltsort nicht genau mitteilen können. Die Landespolizei Baden-Württemberg hat dieses Projekt initiiert.

Zudem ist vorgesehen, dass in der anstehenden Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes eine sogenannte bereichsspezifische Rechtsgrundlage geschaffen wird, um diese sehr persönlichen Daten des Standortes des Anrufers auch dauerhaft automatisiert aus dem AML-Endpunkt des Landes Baden-Württemberg zur Notrufnachverfolgung abrufen zu können und damit Rechtssicherheit für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.

„Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht für uns an oberster Stelle. Deshalb war es uns wichtig, nicht nur zu fordern, sondern zu handeln – und zwar gründlich, rechtssicher und mit den richtigen Partnern. Deshalb bemüht sich die Landespolizei aktuell, auch schon vor der langfristig wirkenden Gesetzesänderung im Rahmen eines Projektes einen Testlauf durchzuführen – Abstimmungen mit Datenschützern und Technikern sind bereits eingeleitet“, so Christian Pegel.

Kinder sind und bleiben strafunmündig

Anlässlich neuer Diskussionen hat Ministerin Jacqueline Bernhardt die Ablehnung der Absenkung des Strafmündigkeitsalters bekräftigt

Schwerin – „Ich bleibe dabei: Eine Absenkung des Alters der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre lehne ich entschieden ab. Diese immer wieder auflebende Diskussion reiht sich ein in eine Chronik populistischer Schnellschüsse, getrieben von Bauchgefühl statt faktenbasierter Politik. Das Strafrecht dient nicht der Vergeltung, nicht der Erziehung durch Angst, sondern es setzt die individuelle Schuldfähigkeit voraus. Die Altersgrenze von vierzehn Jahren ist wissenschaftlich fundiert.

Sie hat sich in Deutschland seit vielen Jahrzehnten bewährt und entspricht europäischen und internationalen Maßgaben. Die Strafmündigkeitsgrenze ist keine willkürliche Zahl. Sie steht für einen gesellschaftlichen Konsens über Reife, Verantwortung und Kinderschutz. Sie basiert auf jahrzehntelanger Forschung, auf der Expertise von Psychologie, Pädagogik und Rechtsprechung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.

„Wissenschaftliche Ergebnisse zeigen, dass erst ab dem 14. Lebensjahr junge Menschen regelmäßig in der Lage sind, das Unrecht ihrer Taten im strafrechtlichen Sinne zu begreifen und somit strafrechtlich verantwortlich zu handeln. Kinder, die schwere Taten begehen, tun dies nicht aus gereifter krimineller Energie. Gründe sind vielmehr familiäre Vernachlässigung, psychische Auffälligkeiten und auch strukturelle Armut“, so Justizministerin Bernhardt.

„Natürlich erschüttert es uns alle, wenn Kinder schwere Straftaten begehen. Doch Einzelfälle dürfen nicht zum Generalverdacht führen. Einzelfälle rechtfertigen nicht grundlegende Gesetzesänderungen und Instrumentalisierungen führen nicht zur Lösung. Diese Einzelfälle geben uns vielmehr Anlass dazu, präventive Maßnahmen zu optimieren. Wir brauchen keine Scheindebatten im Strafrecht.

Wir brauchen eine starke Jugendhilfe mit guter Schulsozialarbeit und eine gute Früherkennung. Wir brauchen den Schulterschluss zwischen Jugend- und Sozialämtern, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und Zivilgesellschaft. Eine strafrechtliche Gerichtsverhandlung gegen ein zwölfjähriges Kind wäre kein Sieg des Rechtsstaats, sondern ein Offenbarungseid seiner Hilfslosigkeit. Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates. Es darf nur dort eingesetzt werden, wo andere Mittel versagen“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Wir dürfen nicht zurückfallen in eine Politik, die vor allem bei Kindern nicht nach Ursachen fragt, sondern Schuldige konstruiert und Angst schürt. Die letzte politische Kraft, die das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren auf zwölf Jahre absenkte, war das NS-Regime. Wenn wir uns allein in Europa umschauen, so entspricht die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren und höher nahezu ausnahmslos den Regelungen unserer europäischen Nachbarländer.

Einzig Ungarn stellt sich seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2013 mit der Absenkung der Altersgrenze auf zwölf Jahre gegen die UN-Kinderrechtskonvention und damit gegen internationales Recht und die Menschenrechte von Kindern. Denn der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention eine Altersgrenze, die höher als zwölf Jahre liegt. Das soll auch in Deutschland so bleiben“, so Justizministerin Bernhardt vor der heutigen Landtagssitzung.

Die Justiz gestaltet ihre Zukunft

„Changemanagement“ stand im Mittelpunkt der Strategiekonferenz mit der Führungsebene der Gerichte und Staatsanwaltschaften M-V

Basthorst – „Das Thema Changemanagement haben wir bewusst auf die Tagesordnung gesetzt. Denn die Justiz unseres Landes steckt wie die gesamte Gesellschaft mitten in einem Prozess der Veränderung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt auf der diesjährigen Strategiekonferenz mit den Präsidenten und der Präsidentin der Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern, der Generalstaatsanwältin und den Leitenden Oberstaatanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälten im Schloss Basthorst.

„Vor zwei Jahren haben wir den Kurs begonnen mit der Umsetzung unseres Konzeptes ‚DIE Justiz 2030‘. DIE steht für digital, innovativ und effizient. Die fortschreitende Digitalisierung, insbesondere mit der Einführung der eAkte, wandelt unseren Arbeitsalltag enorm. Hinzu kommen der demografische Wandel, die Nachwuchsgewinnung ist mehr als nur Werbung für freie Stellen.

Darüber hinaus müssen wir beachten, dass die Generationskonflikte in den Arbeitsteams durch zum Beispiel unterschiedliche Wertevorstellungen zugenommen haben. Die Arbeitswelt hat sich zuletzt dank der Digitalisierung mit dem Homeoffice radikal verändert. Der Wandel schreitet auch in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern unaufhaltsam voran. Es geht nicht mehr darum, dass wir uns auf die Veränderungen einstellen, sondern dass wir den Veränderungsprozess aktiv gestalten“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Herausforderungen der Führungsebene liegen breit gefächert in der Kommunikation und Partizipation. Gute Führung bedeutet zwar immer noch Verantwortung und Durchsetzungsvermögen. Gute Führung ist aber mehr denn je Motivation und Wertschätzung. Attraktivität im Job wird zunehmend am Umgang mit den Mitarbeitenden festgemacht. Das wissen wir aus Bewerbungsgesprächen, Rückkopplungen aus dem Geschäftsbereich oder schon von Fragen auf Ausbildungsmessen.

Auch bislang durchgeführte Organisationsuntersuchungen des Ministeriums zeigen, dass es wichtig ist, den Umgang mit diesen Veränderungsprozessen besonders in den Fokus zu nehmen und zu schauen, wie wir diesen noch besser gestalten können. Gemeinsam mit Führungskräften und den Beschäftigten der Gerichte und Staatsanwaltschaften wollen wir Leitbilder entwickeln. Ich danke der Präsidentin und den Präsidenten der Gerichte, der Generalstaatanwältin sowie den Leitenden Oberstaatanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälten dafür, dass wir auf diesem Weg gemeinsam starten wollen.

Wir künftig noch stärker als heute Menschen in unseren Teams, die motiviert ihre Arbeit verrichten, begeistert die Arbeit in der Justiz weiterempfehlen, um so die nächste Generation anzuwerben. Digital, innovativ und effizient sind nicht zuletzt auch die Schlagworte, die der Justiz Bürgernähe und zügig mögliche Rechtsprechung ermöglichen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.