Menü Schließen

Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Sicherheit an den Gerichten

Schwerin – „Die Sicherheit unserer Gerichte und Justizgebäude ist ein grundlegender Bestandteil unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich alle Beteiligten, Richterinnen, Richter, Anwältinnen, Anwälte, Justizbedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger, die unsere Gerichte aufsuchen, in einem sicheren Umfeld befinden.

Denn die Gerichte sind der Ort, an dem Recht gesprochen wird. In den Gerichtssälen wird über Schicksale entschieden, oftmals in hoch emotionalen und kontroversen Verhandlungen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Entscheidungen ohne Bedrohungen, Einflussnahmen oder Gefährdungen getroffen werden können.

Jede Form von Gewalt oder Einschüchterung, sei es von Reichsbürgerinnen oder Reichsbürgern, von Angehörigen der organisierten Kriminalität oder von verärgerten Prozessparteien, jeder Angriff, unabhängig von der Motivation des oder der Angreifenden, sind zutiefst zu verurteilen. Sie treffen nicht nur Einzelne, sondern den gesamten Rechtsstaat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu TOP13.

„Die Menschen können und müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Daher möchte ich stellvertretend an dieser Stelle allen danken, die in der Justiz für den Rechtsstaat tagtäglich ihr Bestes geben. Vor diesem Hintergrund ist mir der Schutz der Herzkammern des Rechtsstaates, der Gerichte, ein besonderes Anliegen.

Wir als Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz haben gemeinsam mit dem Geschäftsbereich sehr viel unternommen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Unter der Federführung der beim Ministerium angesiedelten ‚Arbeitsgruppe Sicherheit‘ wurde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften das Konzept zur stufenweisen Umsetzung der ständigen Einlasskontrolle bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes erarbeitet.

Nach einer Pilotierung sind ständige Einlasskontrollen an den vier großen Justizzentren in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg sowie den großen Amtsgerichten Rostock und Stralsund und später an allen Gerichten geplant. Bislang war das nicht möglich, da die Beschäftigten in den Justizwachtmeistereien mit zusätzlichen Aufgaben in den Scanstellen der Gerichte im Zuge der Einführung der elektronischen Akte befasst waren und sind.

Es werden daher bisher hauptsächlich anlassbezogene Eingangs- und Sicherheitskontrollen durchgeführt. Aber wir entlasten die Justizwachtmeistereien und wollen die Scan-Aufgaben an weitere externe Dienstleister geben. Im Amtsgericht Rostock haben wir bislang erfolgversprechend mit den DRK-Werkstätten eine Entlastung der Justizwachtmeisterei pilotiert“, so Justizministerin Bernhardt.

„Für die anspruchsvolle Tätigkeit der Einlasskontrolle haben wir Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mehrtätige Basisschulungen geboten. Verpflichtende Justizeinsatztrainings sind weiterhin geplant. Es gab Fortbildungen zu Deeskalation und Selbstschutz, um Mitarbeitende in Ursachenerkennung und Konfliktlösung zu sensibilisieren.

Ausgestattet sind unsere Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister derzeit mit Handsonden, Handfesseln, Teleskopschlagstöcken, Dienstkoppel, Sicherheitshandschuhen, Schutzwesten, Außentragehülle für Schutzwesten, Signalpfeifen, Taschenlampe für Einlasskontrollen sowie Griffsicherungsring für Schlagstock. Jedem Gericht stehen für Einlasskontrollen Torsonden zur Verfügung, um potenziell gefährliche Metallobjekte am Körper zu erkennen.

Durch die Kombination von personellen, technischen und präventiven Maßnahmen können wir gewährleisten, dass sich sowohl die Justizangehörigen als auch die Bürgerinnen und Bürger in unseren Gerichten sicher fühlen. Denn die Sicherheit unserer Gerichte hat höchste Priorität. Wir werden weiterhin alles daransetzen, dass die Gerichte als Orte des Rechts und der Gerechtigkeit geschützt sind“, versichert Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Vierte interdisziplinäre Opferschutztagung

Cyberstalking steht im Fokus der Opferschutztagung in Güstrow

Güstrow – Auf der vierten interdisziplinären Opferschutztagung ist der Umgang mit Cyberstalking thematisiert worden. „Der Feind in meiner Tasche“ war das Motto an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow. Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sprachen in der Podiumsdiskussion über Tat-Erkennung und Prävention.

Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel: „Stalker – ob digital oder im realen Leben – verfolgen einen anderen Menschen, bedrohen und terrorisieren ihn, dringen bis in die eigene Privatsphäre vor – und zwar immer wieder. Dieses Verhalten ist kein besonderer Ausdruck von Zuneigung, sondern eine Straftat und belastet Opfer schwer – oft auch über einen sehr langen Zeitraum.

Ich kann mir nicht ansatzweise vorstellen, wie beklemmend das Gefühl und eigene Leben sein kann, wenn man einem solchen Eingriff in die Privatsphäre ständig ausgesetzt ist. Deshalb: Melden Sie Stalking der Polizei, damit diese Sie schützen kann!

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nutzt vorhandene technologische Mittel und integriert die Verfolgung von Cyberstalking-Fällen in ihre Ermittlungsverfahren. Die jüngste Evaluierung unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) hat gezeigt, dass die polizeirechtlichen Maßnahmen bei häuslicher Gewalt weiterentwickelt werden müssen und auch Opfer von Cyberstalking besser zu schützen sind.

Für die anstehende Novellierung des SOG M-V prüft das Innenministerium daher die Einführung eines digitalen Kontakt- und Näherungsverbotes. Denn der Schutz Betroffener darf bei einer derartigen Gefahrenlage nicht erst mit der Verurteilung der gewalttätigen Person zusammenfallen.“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Das Feld der Gewalt wird größer. Die Bekämpfung digitaler Gewalt ist eine der neuen Herausforderungen. Das bundesweite Lagebild ‚Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ zeigt, dass vor allem Frauen und Mädchen Opfer digitaler Gewalt wie Cyberstalking oder auch Cybergrooming sind. 62,3 Prozent der Opfer digitaler Gewalt sind weiblich. Digitale Gewalt passiert oft im Verborgenen.

Täter und Täterinnen verschaffen sich Zugriff auf digitale Geräte und verfolgen unerkannt Aktivitäten. Der digitale Feind wird daher zunehmend unsere unsichtbare Begleitung. Für besonders schwere Fälle des Cyberstalkings sieht § 238 Absatz 2 StGB einen erhöhten Strafrahmen vor mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Wer Gewalt erlebt, egal ob digitale oder auch psychische wie physische, kann auf Dauer gesundheitliche Schäden davontragen. Von Fachleuten sollte sich jede Person zudem über einen optimalen Schutz vor Ausspähsoftware aufklären lassen. Opfer können sich jederzeit an das Hilfetelefon 116 016 wenden.“

Schutz vor Diskriminierung

Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht auf der Fachkonferenz über die Notwendigkeit der Reform des Gleichbehandlungsgesetzes.

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern dringt auf eine Reform der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bringt auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister einen entsprechenden Beschlussvorschlag ein.

„Mit dem Beschluss sollten die Justizministerinnen und Justizminister den Bundesminister der Justiz bitten zu prüfen, inwiefern der Schutz vulnerabler Gruppen durch eine Reform der bestehenden Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz weiter gestärkt werden kann. Denn die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien geben zwar einen Mindestschutz vor, doch ist es für viele betroffene Personen oftmals unmöglich, ihr Recht auf Gleichbehandlung sowie zu effektiven Rechtsschutz wahrzunehmen.

Wir müssen alles daransetzen, das zu ändern. Es geht um alle Menschen, denn es kann jede und jeden treffen, auch Menschen mit Beeinträchtigung, Allerziehende oder finanziell Schwache. Daher wäre es ein gesellschaftspolitisch wichtiges Signal gegen Stigmatisierung und Ausgrenzung und für Vielfalt und Chancengerechtigkeit in einer inklusiven Gesellschaft“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der am Mittwoch beginnenden Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und des seit 18 Jahren in Deutschland geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist der Schutz vor ‚Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität‘ gesichert.

In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass das vom europäischen Rahmen vorgegebene Mindestschutzniveau nicht überall effektiv erreicht werden kann. Zudem finden intersektionale und Mehrfachdiskriminierungen bisher nur indirekt Berücksichtigung. Schwierig gestaltet sich auch die momentane Beweislastregelung bzw. -verteilung. Denn für betroffene Personen ist es mitunter eine Hürde, gerade in subtilen oder verdeckten Fälle eine plausible Diskriminierung nachzuweisen.

Im europäischen Vergleich bleiben schließlich auch die vorgesehenen Sanktionen und Entschädigungen in der Praxis oft schwer durchzusetzen und wirken nur bedingt abschreckend. Im Rahmen europäischer und internationaler Berichtsverfahren wurde der Bundesrepublik Deutschland daher wiederholt eine Reform des AGG empfohlen“, so Ministerin Bernhardt.

„Wenn wir diesen Schutz nicht verbessern, könnte dies durchaus zu einem Vertrauensverlust in den Diskriminierungsschutz sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz führen. Das Zusammenleben in einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen Chancengerechtigkeit ermöglicht, bedarf eines klaren Bekenntnisses gegen Diskriminierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung“, stellt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor dem Start der JuMiKo klar.

Habitatschutz und Landwirtschaft

Backhaus für Interessenausgleich

Schwerin – Die Umweltorganisation Client Earth hat Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Erlass einer Verordnung zur Umsetzung der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Landwirtschaft eingereicht. Dem Land liegt die Klageschrift bislang nicht vor.

Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Ich bedauere es sehr, dass Client Earth den Klageweg gewählt hat. Dem Land ist weiterhin sehr an einem konstruktiven Interessenaustausch und –ausgleich gelegen. Ziel muss es sein, der Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten zu einer schutzzielkonformen Wirtschaftsweise zu verhelfen, sodass Verträglichkeitsprüfungen entbehrlich werden.

Dies erfordert zum einen finanzielle Anreize, die Landwirte zu einer schutzgebietsverträglichen, aber ertragsmindernden Wirtschaftsweise bewegen. Zum anderen bedarf es einer gegenüber dem jetzigen Stand breiter und differenzierter ausgestalteten Förderkulisse, um flächendeckend Auswirkungen auf Arten und Lebensraumtypen ausschließen zu können.

In meinem Haus wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, um die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Schutz- und Nutzinteressen in diesen sensiblen Bereichen zu schaffen. Gern hätten wird diese mit den Umweltverbänden weiter ausgearbeitet.

Sollte die Klage erfolgreich sein, entstünde zunächst für die Landwirtschaft und die Behörden ein hoher bürokratischer Aufwand. Den Natura-2000 Gebieten ist damit jedenfalls nicht geholfen“, betonte er und warnte erneut vor einer einseitigen Politik, die sich gegen die Bedürfnisse der Menschen vor Ort richtet.

„Eine schnelle Lösung gibt es nicht“, sagte Minister Backhaus weiter und begründete dies wie folgt: „Ein auf Freiwilligkeit basierendes Gebietsmanagement, das gleichzeitig den EU-Anforderungen gerecht wird, erfordert neben ausreichenden Finanzmittel auch kooperative Zusammenschlüsse der Bewirtschafter eines Schutzgebietes. Diese ermöglichen landwirtschaftliche Maßnahmen so festzulegen und abzustimmen, dass Beeinträchtigungen auf Habitate und Arten tatsächlich in einem Maße ausgeschlossen werden können, die eine Verträglichkeitsprüfung entbehrlich machen. Aufbau und abschließende Evaluierung eines solchen Kooperationsmodells sind aber nicht kurzfristig umsetzbar.“

Die Gesamtfläche von Natura-2000-Gebieten an Land beträgt 671.664 ha. Davon werden 199.278 ha als Ackerfläche und 114.578 ha als Dauergrünland genutzt (Stand 2023). Insgesamt werden also 313.856 ha landwirtschaftlich genutzt. In Natura-2000-Gebieten wurden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 126.657 ha beantragt. Das entspricht etwa 40 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Natura-2000-Gebieten.

Gewalt kommt nicht in die Tüte

70 Bäckereien beteiligen sich / Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Aktion in der Antigewaltwoche soll die Hilfehotline für Frauen bekannter machen.“

Stralsund – Die Gemeinschaftsaktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz und des Landesinnungsverbands des Bäcker- und Konditorenhandwerks Mecklenburg-Vorpommern ist Teil der Internationalen Woche gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt eröffnete die Aktionswoche in Stralsund. Mit dabei waren auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam, der Landesinnungsmeister Matthias Grenzer und der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen, Dr. Stefan Kerth.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Auf 75.000 Brötchen-Tüten ist das Hilfetelefon für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden, abgedruckt. Diese Nummer muss noch bekannter werden, denn an dieser Hotline erhalten Frauen und Mädchen Hilfe in den schwierigen, oftmals ausweglos scheinenden Situationen. Die Gewalt an Frauen und Mädchen ist leider noch immer nicht gestoppt. Daher müssen wir weiter sensibilisieren. Wir müssen die Gewalt ansprechen, den Opfern Auswege aufzeigen. Die Aktion ‚Gewalt kommt nicht in die Tüte‘ mit dem Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks ist daher jedes Jahr eine sehr gute Gelegenheit, diese wichtige Telefonnummer, die Hotline gegen Gewalt, in den Alltag der Menschen zu bringen. Hilfe muss so selbstverständlich sein wie Brot und Brötchen kaufen“, sagt die Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„An der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen wir allerdings, dass die Anzahl erfasster Fälle von häuslicher Gewalt weiter zugenommen hat. Im Jahr 2017 wurden in Mecklenburg-Vorpommern demnach 1.556 Fälle häuslicher Gewalt erfasst. Im Jahr 2022 waren es 1.964 erfasste Fälle. Im vergangenen Jahr stieg diese Zahl weiter auf 2.098 Fälle. Bundesweit fallen täglich 140 Frauen und Mädchen Sexualstraftaten zum Opfer. Das ist erschreckend wie nicht hinnehmbar. Daher wird die Landesregierung das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin tatkräftig unterstützen. Als Land geben wir dieses Jahr rund 2.84 Millionen Euro für das spezialisierte Beratungs- und Hilfenetz, davon rund 950.000 Euro Landesförderung für die Frauenschutzhäuser. Wir sind auch dabei, eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul Konvention und entwickeln somit den Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt weiterzuentwickeln. Denn für Gewalt ist kein Platz in unserer toleranten Gesellschaft“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Wenke Brüdgam, Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung: „Da wir das ganze Jahr unermüdlich auf die Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes hinweisen sowie Gewalt gegen Frauen und Mädchen thematisieren, wird das Dunkelfeld der Gewalt immer heller. Doch durch immer mehr Öffentlichkeit werden auch immer mehr Fälle bekannt, denn immer mehr Betroffene trauen sich, Hilfe zu suchen. Das zeigt, wie wichtig Aktionen wie die des Landesinnungsverbands des Bäcker- und Konditorenhandwerks sind. Da der Aktionstag nur einmal im Jahr ist, ist dieses Zeichen gegen Gewalt in dieser Zeit umso richtiger. Wir wollen Barrieren abbauen, das Stigma immer mehr beseitigen und vor allem zeigen, dass alle in unserer Gesellschaft gefragt sind. Niemand, weder Betroffene, noch Zeuginnen und Zeugen sollten zögern, professionelle und engagierte Hilfe zu aktivieren. Es liegen in den knapp 70 teilnehmenden Bäckereifilialen auch Flyer zum Mitnehmen aus, die in Hausfluren aufgehängt werden können.“

18 Handwerksbäckereien und -konditoren in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich an der diesjährigen Aktionswoche und werden in ihren rund 65 Verkaufsstellen vom 25. bis 29. November 2024 rund 75.000 Aktionstüten mit dem Aufdruck „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ über den Ladentisch reichen. „Damit gehen nicht nur Brote oder Brötchen mit nach Hause, sondern auch die klare Botschaft, dass Gewalt an Frauen und Kindern nicht toleriert wird und vor allem, dass es Wege und Möglichkeiten gibt, aus dieser oft als ausweglos angesehenen Situation zu entkommen“ so Landesinnungsmeister Matthias Grenzer. „Eine erste Anlaufstelle ist das Hilfetelefon (116 016), die Telefonnummer, über die Betroffene aller Nationalitäten, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, Unterstützung bekommen“.

Hilfen für Kinder und Jugendliche

Neue Anlaufstelle für Streitfälle im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Neubrandenburg – Noch im November wird in Neubrandenburg die landesweit erste ombudschaftliche Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ihre Arbeit aufnehmen. Das gab Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Tag der Internationalen Kinderrechte bekannt.

„Die neue Anlaufstelle im Bereich der Jugendhilfe ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Rechte junger Menschen in MV“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese zum Auftakt einer Fachkonferenz in der Hochschule Neubrandenburg zum Thema Ombudschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die unabhängige Ombudsstelle ist nach Auskunft von Drese ein Weg zu einer fairen und transparenten Konfliktlösung auf Augenhöhe. Sie biete Kindern, Jugendlichen und ihren Familien aus ganz MV in Streitfällen mit Institutionen und Fachkräften der öffentlichen und freien Jugendhilfe (z.B. Jugendämter oder Träger) kostenlose Beratung, unabhängige Informationen und zielgenaue Vermittlung, so die Ministerin.

„Wir wollen mit der neuen Beratungsstelle jungen Menschen und Personensorgeberechtigten ermöglichen, ihre Anliegen und Fragen, aber auch Beschwerden zu äußern“, verdeutlichte Drese. „Wo Kinder, Jugendliche und Eltern ihre Rechte nicht immer kennen und der Jugendhilfe sonst alleine gegenüberstehen, soll das Team der Beratungsstelle ihnen künftig den Rücken stärken“, so Drese.

Durch professionelle Unterstützung und Beratung werde sichergestellt, dass die Stimmen der jungen Menschen gehört werden und ihre Rechte sowie Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. „In den ombudschaftlichen Prozessen geht es darum, gemeinsam Lösungen zu finden, die ihnen entsprechen, aber auch von den Trägern der Jugendhilfe getragen werden. Ich glaube, dafür gibt es einen Bedarf“, betonte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass es ein zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen oder intervenierender Eingriffe zu betrachten, sondern sie aktiv und mitgestaltend in Beratungs-, Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen. Dabei sollen sie befähigt werden, ihre Rechte zu kennen und einfordern zu können. Das gilt für die Arbeit in der stationären Wohngruppe ebenso wie in der Kita oder in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. „Die neue ombudschaftliche Beratungsstelle soll genau dieses Ziel befördern“, so Drese.

Träger der Ombudsstelle ist der Verein „Ombudschaft für Kinder, junge Menschen, und Familien MV.“ Das multiprofessionelle Team des Träger-Vereins ist qualifiziert und erfahren im Bereich der Sozialen Arbeit und Mediation. Es steht persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zur Verfügung.  Das Sozialministerium fördert die Einrichtung mit Mitteln in Höhe von knapp 290.000 Euro.

Kinder/Jugendliche in DDR-Spezialeinrichtungen

Erlittenes Unrecht anzuerkennen, sind wir den Opfern schuldig

Schwerin – Im Auftrag des Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wurde in den letzten Jahren das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in sonderpädagogischen, psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen in den DDR-Nordbezirken erforscht. Auf einer Tagung in Schwerin wurde am (heutigen) Dienstag der dritte und abschließende Band des Autors und zeitgeschichtlichen Forschers Falk Bersch vorgestellt.

Sozialministerin Stefanie Drese dankte dem Landesbeauftragten Burkhard Bley und dessen Vorgängerin Anne Drescher für die umfangreiche wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem dunklen, und bisher eher unterbeleuchteten, sozialpolitischen Kapitel in der DDR. “Es ist unsere Verantwortung, dass das Leid und Unrecht gesehen und anerkannt werden, welches den zahlreichen Betroffenen zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen zugefügt wurde“, betonte Drese zum Auftakt der Veranstaltung.

Erlittenes Unrecht unmissverständlich anzusprechen, es historisch einzuordnen und in die Öffentlichkeit zu bringen, sind wir den Opfern schuldig“, sagte die Ministerin weiter. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen waren, bedingt durch ihre körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, in ganz besonderer Weise der Willkür des Erziehungs- und Pflegepersonals, aber auch den oft unwürdigen Bedingungen in den Einrichtungen ausgeliefert, verdeutlichte Drese.

Etwa 140.000 Kinder und Jugendliche waren von 1949 bis 1990 in der DDR zeitweise stationär in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Anstalten untergebracht. Bei der dafür eingerichteten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ haben nahezu 24.000 Betroffene Leistungen erhalten, weil sie körperliche, psychische, sexualisierte Gewalt, Essenszwang, ungerechtfertigte medizinische und therapeutische Maßnahmen und anderes Leid und Unrecht über sich ergehen lassen mussten und heute noch an Folgewirkungen leiden.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben laut Abschlussbericht der Stiftung insgesamt 1.638 von diesen Betroffenen Leistungen in einer Gesamthöhe von knapp 15,2 Millionen Euro erhalten“, verdeutlichte Drese. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich mit einer Summe in Höhe von 5,9 Millionen Euro an der Stiftung beteiligt.

Drese: „Eine Entschädigungsleistung kann erlittenes Leid natürlich nicht wieder gut machen. Doch durch kontinuierliche Aufarbeitung und Veranstaltungen wie der heutigen erkennen wir dieses Leid an und wird sichtbar, welches Unrecht geschehen ist. Über 2.000 mit den Betroffenen von der Stiftung geführte Gespräche bestätigen dies eindrücklich.“

Die im Januar 2017 bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat in ihrer Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 28. März 2023 Menschen unterstützt, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und an den Folgen zum Teil noch bis heute leiden. Ziel der Stiftung war es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen.

Als Bestandteil der individuellen Anerkennung sollten Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch eine Folgewirkung bestand, finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Die finanzielle Unterstützungsleistung wurde als einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zum selbstbestimmten Einsatz ausgezahlt. Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen für Betroffene in Ost und West mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung.

LNG-Terminal Lubmin

Klage der Deutschen Umwelthilfe gescheitert

Schwerin – Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG Terminal in Lubmin wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt und die Rechtmäßigkeit des Terminalbetriebs am Standort Lubmin vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich des Shuttle-Verkehrs im Greifswalder Bodden und den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte es wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Umweltverbände sowie die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Auch wenn die FSRU Neptune derzeit am Standort Mukran betrieben wird, wäre die Wiederaufnahme des Terminalbetriebs am Standort Lubmin somit jederzeit wieder möglich.