Menü Schließen

Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Campingplatz Prerow

Backhaus: Erneut gewinnt das Land im Rechtsstreit um Campingplatz Prerow

Stralsund – Das Landgericht Stralsund hat die Klage der Regenbogen AG gegen den Ideenwettbewerb zur Fortführung des Campingbetriebes in Prerow in allen Punkten zurückgewiesen. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Das Urteil des Gerichts ist für das Land mehr als erfreulich. Es zeigt erneut, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, nach einem neuen Betreiber des schönsten Campingplatzes in Norddeutschland zu suchen, den richtigen Weg gegangen sind.

Die Regenbogen AG bemüht sich dennoch weiterhin nach Kräften, die eigentlich für Ende Januar geplante Übernahme des Betriebes auf den Flächen der StUN und des Landes durch einen Konkurrenten zu verzögern. Inzwischen ist ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet und die Räumung des Dünenareals für Mitte März geplant.

Wir bedauern diese Entwicklung und die Haltung der Regenbogen AG (RAG) sehr, zumal die StUN und das Land in der vergangenen Saison im Sinne der Camper und Gewerbetreibenden sogar den unrechtmäßigen Weiterbetrieb durch die RAG geduldet haben.

Nach dem bisherigen Verlauf des Gerichtsverfahrens gehen wir davon aus, dass nach der mündlichen Verhandlung Anfang April bald ein Urteil ergehen wird, das dem Land endlich den Zugriff auf die eigenen Flächen auf dem Platz ermöglicht. Für diesen Fall kündigen wir hiermit an, dass eine Räumung der Flächen vorgenommen wird.

Die Regenbogen AG hat bislang leider alle Gesprächsangebote des künftigen Betreibers „Camper’s Friend“ über eine Zusammenarbeit in 2025 abgelehnt. Obwohl der Regenbogen AG nach wie vor alle juristischen Wege offenstehen, verweigert sie bisher eine konstruktive Lösung für die Camping-Saison 2025.

Dazu erklärt der StUN-Geschäftsführer Bjørn Schwake: „Zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen spielt die Regenbogen AG mit Menschen und mit Blick auf die Gewerbetreibenden mit Existenzen. Wir sind dennoch zuversichtlich, die Saison wie geplant umsetzen zu können.“

Wirksame Sicherheitsgesetze

Innenminister Christian Pegel: Ermittlungsarbeit zeigt Bedeutung wirksamer Sicherheitsgesetze auf

Schwerin – Die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin hat im Zuge intensiver Ermittlungsarbeit zum Tötungsdelikt vom 5. Februar 2025 in Schwerin einen Tatverdächtigen ermitteln und diesen nun öffentlich zur Fahndung ausschreiben können.

„Dieser Ermittlungserfolg ist ein klares Zeichen für die herausragende Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Ich danke den Ermittlerinnen und Ermittlern der Polizei und allen weiteren Beteiligten, die diesen schnellen und erfolgreichen Ermittlungsstand ermöglicht haben. Ihr Einsatz ist ein Beleg dafür, was unsere Behörden mit großem Engagement und Fachwissen leisten – oft unter schwierigen Bedingungen,“ so Innenminister Pegel.

„Die Fahndungsausschreibung erfolgte in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und zeugt von der exzellenten Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden. Ich möchte an dieser Stelle den unermüdlichen Einsatz und die gute Arbeit der Landespolizei MV hervorheben – und mich dafür ausdrücklich bedanken. Durch ihren entschlossenen Einsatz wird das Vertrauen in unsere Institutionen weiter gefestigt.

Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere solcher schwerwiegenden Delikte, haben höchste Priorität. Unsere Sicherheitsorgane arbeiten Tag und Nacht daran, die Sicherheit in unserem Land aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern“, so der Minister.

Kritik äußert MV-Innenminister Christian Pegel in diesem Zusammenhang zur Entscheidung im Oktoberplenum des Bundesrates, bei dem gegen die Verschärfung des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung gestimmt wurde: „Die jüngsten Geschehnisse bieten Anlass zur ernsthaften Reflexion über die aktuellen politischen Debatten zu Sicherheitsgesetzen. Ich bedaure es sehr, dass notwendige gesetzliche Anpassungen, die unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität dringend benötigen, insbesondere von den CDU-geführten Länder im Bundesrat blockiert wurden.

Im vorliegenden Fall würde ein Abgleich des vorhandenen Fotos des tatverdächtigen und der damit feststellbaren biometrischen Daten einen Abgleich mittels Computertechnik mit Aufnahmen und Bildern in Social Media und Internet ermöglichen und den Einsatzkräften sehr helfen. Aber momentan sind unsere Einsatzkräfte mit rechtlichen Hürden konfrontiert, die ihre Arbeit erschweren, indem solche automatisierten Datenabgleiche mit Millionen von Bildern im Internet und in sozialen Medien in kürzester Zeit anhand von biometrischen Daten nicht zulässig sind. Die Änderung der Strafprozessordnung, die das im Oktober 2024 ermöglichen wollte, ist leider blockiert worden und fehlt damit jetzt als zusätzliches Handlungsinstrument.“

Das Gesetz verfolgte das Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen.

Innenminister Christian Pegel betont, dass es nicht um den Abbau von Freiheitsrechten gehe, sondern um den Schutz der Bevölkerung. „Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist zentral für unseren Rechtsstaat. Doch Freiheit kann nur dort gedeihen, wo Sicherheit gewährleistet ist. Wer sich kategorisch gegen jede Form der Gesetzesverschärfung stellt, ignoriert die realen Bedrohungslagen, mit denen wir täglich konfrontiert sind. Wir brauchen eine sachliche Debatte, die den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht ideologische Grabenkämpfe.“

Jüdisches Leben in M-V

Schwesig: Schutz und Förderung jüdischen Lebens in MV weiter verbessern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der  Landtagssitzung am 29. Januar die Aufnahme des Schutzes und der Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausdrücklich begrüßt. „Es ist gut, dass wir heute unsere Verfassungsänderung zum Schutz und zur Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Lesung hier beraten. Es ist ein wichtiges Anliegen, und es ist ein passender Zeitpunkt.“ Die Ministerpräsidentin erinnerte an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau vor 80 Jahren und daran, dass der 27. Januar seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland ist. Die UN erklärten ihn 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

Auschwitz symbolisiere das Grauen der Nazidiktatur wie kaum ein anderer Ort. „Ich habe die Gedenkstätte selbst im August vergangenen Jahres während unserer Bundesratspräsidentschaft besucht. Er lässt einen nicht mehr los, dieser furchtbare Ort, an dem so viele Menschen gequält und getötet wurden. Auschwitz darf auch unser Land nicht loslassen. Es ist wichtig, die Erinnerung wachzuhalten. Und wir tragen die Verantwortung, dass so etwas nie wieder passiert. Und dafür, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst leben können“, betonte Schwesig.

 Antisemitismus ist und bleibe gefährlich, als Geisteshaltung und als konkrete Bedrohung. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Seine Wurzeln liegen im Nationalsozialismus. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Judenfeindlichkeit und Menschenverachtung nicht nachlassen.“

Mit der Verfassungsänderung werde deutlich gemacht, dass es die Verpflichtung des Staates und die Verantwortung jeder Bürgerin und jedes Bürgers ist, Antisemitismus, Rassismus, Nationalsozialismus und Extremismus entgegenzutreten.

Die Änderung der Verfassung stehe nicht allein. „Mit dem Aktionsplan gegen Antisemitismus werde ein weiterer Schritt getan, um Menschen jüdischen Glaubens besser zu schützen, das Bewusstsein der Menschen zu schärfen und jüdisches Leben in MV sichtbarer zu machen“, betonte die Regierungschefin.

SED-Opferrente

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Debatte im Bundestag zur Verbesserung der SED-Opfer beweist Wichtigkeit der Aufarbeitung.“

Schwerin – Auch 35 Jahren nach dem Mauerfall und im 35. Jahr der Deutschen Einheit werden noch immer Anträge auf SED-Opferrente gestellt. Voriges Jahr waren es monatlich im Schnitt zehn neue Anträge, die beim zuständigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingegangen waren. Im Jahr 2024 waren es insgesamt 126 Anträge, ein Jahr zuvor waren es noch 142.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Jedes Jahr zeigt sich, dass die Aktendeckel der Aufarbeitung nicht geschlossen werden dürfen. Denn noch immer finden Menschen erst nach so langer Zeit den Mut, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen.

Das erlittene Unrecht ist nicht adäquat wiedergutzumachen. Die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag dazu, einen gewissen finanziellen Ausgleich als Anerkennung des Leids der Menschen zu leisten. Ich begrüße es sehr, dass der Bundestag noch vor der Neuwahl über eine Reihe von Verbesserungen für die SED-Opfer debattieren wird. Das beweist die Bedeutung der weiteren Aufarbeitung.

Im Bundesrat hatten wir als Mecklenburg-Vorpommern bereits dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR prinzipiell zugestimmt. Allerdings fehlt ein aus meiner Sicht sehr wichtiger Punkt: Die Rehabilitierung von Menschen, die zu DDR-Zeiten vom Zwangsdoping betroffen waren“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Das Ministerium hat im Jahr 2024 von den 126 Anträgen insgesamt 103 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 330 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte 2024 rund 13,1 Mio. Euro SED-Opferrente an knapp 3.400 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus.

Ehemalige JVA bleibt

Neubrandenburg – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Stadt Neubrandenburg haben sich darauf verständigt, die ehemalige Justizvollzugsanstalt auf dem Lindenberg vorerst nicht zu verkaufen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Neubrandenburg getroffen. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf oder der Aufhebung des 2022 von der Stadtvertretung Neubrandenburg beschlossenen Moratoriums.

Die Vereinbarung bietet den beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft die Möglichkeit, den begonnenen Prozess zur Entwicklung eines würdigen Gedenkkonzeptes für die geschichtsträchtige Liegenschaft fortzusetzen. Ziel ist es, ein Konzept zu erarbeiten, das der besonderen historischen Bedeutung der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Rechnung trägt und gleichzeitig die zukünftigen Nutzungsperspektiven des Areals aufzeigt.

Im Rahmen der Vereinbarung wird sich die Stadt Neubrandenburg an den notwendigen Unterhaltungskosten des Geländes beteiligen. Dazu gehören unter anderem die Pflege der Grünanlagen sowie die Organisation von Besichtigungsterminen und anderen Veranstaltungen, die im Kontext der Gedenkarbeit stattfinden. Dies unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Liegenschaft sicherzustellen.

Nachdem die Stadt Neubrandenburg im Zuge des Moratoriums die zuvor laufenden Verkaufsverhandlungen unterbrochen hatte, wurde die Liegenschaft im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens angeboten. Mit der nun erzielten Einigung zwischen Stadt und Land wird dieses Verfahren nicht fortgeführt.

„Die Vereinbarung zwischen Land und Stadt ist ein wichtiger Schritt, um der historischen Bedeutung dieser Liegenschaft gerecht zu werden und gemeinsam ein tragfähiges Konzept für die Zukunft zu entwickeln“, erklärte Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Kooperation und Dialog schaffen so eine lösungsorientierte Perspektive für einen zentralen Ort der Auseinandersetzung mit der Geschichte und bieten zugleich Raum für die Entwicklung von Ideen zur weiteren Nutzung.“

Die JVA Neubrandenburg war bis Ende 2018 eine als Justizvollzugsanstalt genutzte Liegenschaft auf dem Lindenberg in Neubrandenburg.

Entscheidung um Campingplatz

Camper´s Friend GmbH übernimmt Teilbetrieb auf Stiftungsflächen

Prerow – Nachdem die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) im Rechtsstreit um den Betrieb des Campingplatzes Prerow einen Räumungstitel gegen die Regenbogen AG erwirkt hat, werden nun weitere Schritte unternommen, sagen der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der StUN, Bjørn Schwake und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus in einer gemeinsamen Erklärung: „Es ist leider nicht gelungen, in 2024 Klarheit im Räumungs­prozess des Landes zu erhalten.

Für den Stiftungsbereich (Dünenfläche rd. 20,2 ha mit 769 Stellplätzen) liegt jedoch ein Räumungstitel vor. Für den Landesbereich (Waldfläche rd. 9,5 ha mit 150 Stellplätzen) steht ein Verkündungstermin noch nicht fest. Dies führte zu Unsicherheiten beim Weiterbetrieb für die Saison 2025, weil die Regenbogen AG einen Teil des Camping­platzes räumen muss, den zweiten aber (noch) nicht.

Wir haben immer wieder gesagt, dass der Weiterbetrieb des Campingplatzes mit zukünftig 919 Stellplätzen gesichert ist – im Sinne der Camper, der Gewerbetreibenden und der Gemeinden. Die Betroffenen sollen nicht mehr als unabwendbar unter dem Rechtsstreit zwischen der Regenbogen AG und dem Land leiden. Vor dem jetzigen Hintergrund war es notwendig zu entscheiden, wie dieser Betrieb für 2025 gesichert werden kann.

Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) und das Land haben sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In intensiven Gesprächen zum Jahresende mit der Regenbogen AG als bisherigem Betreiber und der Camper´s Friend GmbH, die sich im Interessenbekundungsverfahren durchgesetzt hatte, wurden die Optionen erörtert und geprüft.

Im Ergebnis kommen Stiftung und Land zum Schluss, dass der Räumungstitel gegen die Regenbogen AG nun vollstreckt wird und auf der Stiftungsfläche ein Teilbetrieb durch das Hamburger Unternehmen Camper´s Friend errichtet werden soll. Camper’s Friend hat sich bereit erklärt, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen und trotz des kurzen Umsetzungszeitraums einen Campingbetrieb auf der StUN-Fläche zu gewährleisten.

Ein ebenso geprüfter Weiterbetrieb  des gesamten Camping­platzes für das Übergangsjahr 2025 durch die Regenbogen AG ist an unterschiedlichen Vorstellungen zu den Vertragsinhalten gescheitert. Zusätzlich schienen die rechtlichen Unwägbarkeiten für die laufenden Gerichtsverfahren zu groß.

Ein solcher Teilbetrieb im Dünenbereich durch Camper´s Friend wird mit erheblichem Mehraufwand  verbunden sein.  Camper´s Friend hat aber erklärt, dass die Herausfor­derungen mit Unterstützung des Landes und der StUN beherrschbar seien. Die gemeinsame Überzeugung ist, zu Ostern den Teilbetrieb für Dauercamper und ab Juni für Touristikcamper gewährleisten zu können. Camper´s Friend hofft auf eine kollegiale Koexistenz der beiden Betriebe und bietet der Regenbogen AG  zeitnahe Gespräche  zur Gestaltung des Miteinanders an.

In den kommenden Wochen werden ingenieurstechnische Planungen vorgenommen, um den Betrieb auf den Dünenflächen vorzubereiten. Über konkrete Maßnahmen werden wir die Öffentlichkeit regelmäßig informieren. Schon jetzt gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zur kommenden Saison auf der Internetseite von Camper´s Friend www.ahoi.life.

Auf der Landesfläche kann, bis zu einer gerichtlichen Entschei­dung, die Regenbogen AG zunächst einen eigenen Teilbetrieb führen. Wir appellieren an die Regenbogen AG, sich als gute Verliererin zu zeigen und den Teilbetrieb durch Camper´s Friend auf der Dünenfläche nicht zu behindern“, so Bjørn Schwake und Minister Backhaus abschließend.

13,2 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Künftig sollten auch Gewinne aus dem Präsentieren von Straftaten eingezogen werden können.“

Schwerin – Im Jahr 2023 haben die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 13,2 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Das waren rund zwei Millionen Euro mehr als 2022.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen Kriminalität nicht nur aus dem Bereich der organisierten Täterstrukturen. Die Devise lautet nach wie vor, dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen. Dabei gilt es, das Recht der Vermögensabschöpfung auch in Zukunft auszuweiten und zu verbessern. Gerade Gewinne, die daraus resultieren, dass Straftaten öffentlich zur Schau gestellt werden, sind ein weiterer Schlag in die Gesichter der Opfer.

Aus diesem Grund haben wir auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, das Recht der Vermögensabschöpfung vor diesem Hintergrund einer Überprüfung zu unterziehen und entsprechende Regelungsvorschläge zu erarbeiten. Unabhängig davon haben die Staatsanwaltschaften in Neubrandenburg, Stralsund, Rostock und Schwerin in den Jahren 2018 bis 2023 insgesamt nahezu 64 Millionen Euro abgeschöpft. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Der Blick auf die Abschöpfung von Vermögen ist ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Der Zugriff auf die aus Straftaten gezogenen Gewinne über die Vermögensabschöpfung ist ein nach wie vor wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, deren Ziel die laufende Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung im Auftrage der Justizministerinnen und Justizminister ist, leistet einen auch aus meiner Sicht unverzichtbaren und wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung der Möglichkeiten, auf inkriminierte Vermögenswerte zuzugreifen. Deshalb ist an der Arbeitsgruppe, die mit großem Engagement und erheblichem Aufwand konkrete Gesetzgebungsvorschläge in diesem Bereich entwickelt, auch weiterhin eine Expertin meiner Behörde beteiligt.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.

Genehmigungsverfahren Windenergie

 „Wir sind auf einem guten Weg“

Schwerin – Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) arbeiten intensiv an der Abarbeitung der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen in MV.

Zum Jahresende stellt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Quartalszahlen vor, wonach zum Stichtag 30.09.2024 294 Anträge mit 1.127 Windenergieanlagen vorliegen. Bei positiver Bescheidung ergebe das eine Gesamtleistung von ca. 6,2 Gigawatt und entspräche einem Investitionsvolumen von ca. 10,5 Milliarden Euro.

Mit Blick auf die Vorjahre 2022 und 2023 konstatiert der Minister eine positive Entwicklung zum laufenden Jahr 2024: „Haben sich die immissionsschutzrechtlichen Entscheidungen in den StÄLU von 2022 zu 2023 von 26 auf 51 bereits verdoppelt, so sind diese bis Ende des dritten Quartals 2024 mit 58 schon höher als im gesamtem Jahr 2023. Das heißt, wir werden in 2024 die höchste Anzahl an Entscheidungen seit 2018 erreichen.“ Hinter den 58 beschiedenen Verfahren stehen 34 Neugenehmigungen, 18 Änderungsgenehmigungen und 5 Ablehnungen sowie eine Rücknahme. So konnten dadurch 110 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 577 Megawatt und einem Investitionsvolumen von ca. 980 Millionen Euro positiv beschieden werden.

Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn  Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dahin kommen, wenn wir den Antragsstau der vergangenen Jahre weiter konsequent abarbeiten. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.

Im April 2023 hat das Umweltministerium MV dafür gesorgt, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den StÄLU – vereint wurde. Zudem wurden auf Initiative von Minister Backhaus 50 neue Stellen geschaffen, davon 30 im Artenschutz und 20 im Immissionsschutz. Dies hat  laut Backhaus dazu geführt, dass von den 200 von den unteren Naturschutzbehörden vor der Hochzonung übernommenen fehlenden artenschutzrechtlichen Stellungnahmen die Hälfte schon abgearbeitet werden konnte. „Das heißt, wir sind auf einem guten Weg, haben aber noch eine ordentliche Strecke vor uns“, stellte er heraus. Insbesondere die vielen Neuanträge, allein 55 Anträge mit 243 Anlagen seit Jahresbeginn 2024, fordern die Mitarbeitenden in allen beteiligten Behörden zusehends.

Derzeit laufen in 21 Verfahren (25 WEA) Untätigkeitsklagen und 13 Klagen (81 WEA) gegen beschiedene Verfahren. Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.827 Windenergieanlagen in Betrieb.