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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Jeder von Gewalt betroffenen Frau wird geholfen

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt stellte im Landtag klar: „Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert.“

Schwerin – „Gewalt in jeglicher Form hinterlässt tiefe körperliche und seelische Spuren. Für viele Betroffene ist der Weg hinaus aus der Gewalt ein schwieriger und oft langwieriger Prozess. Hier ist das Beratungs- und Hilfenetz für viele Betroffene eine unverzichtbare Stütze. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben.

In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu diesbezüglichen Anträgen der Opposition.

„Der Bedarf an Plätzen in Frauenschutzhäusern wird von vielen als höher eingestuft. Mir ist wichtig zu betonen, dass hier im Land in der Vergangenheit keiner Frau Hilfe verweigert wurde. Auch wenn im letzten Jahr 306 Mal Frauen nicht in Frauenschutzhäusern aufgenommen wurden, so ist jeder von ihnen Unterstützung und weiterführende Hilfe angeboten worden“, so die Ministerin.

„Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert. Im Jahr 2024 hat das Land insgesamt 2.840.100 Euro bereitgestellt. Ein klarer Anstieg in meiner Amtszeit. Für das Haushaltsjahr 2025 haben wir die Mittel dynamisiert, so dass insgesamt 2.905.400 Euro zur Verfügung stehen werden. Das zeigt deutlich: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen uns dafür ein, dass die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit und eine solide Basis für ihre wichtige Arbeit haben.

Dass unser Engagement gesehen wird, wurde mir im Frauenschutzhaus Stralsund rückgekoppelt. Ein weiterer Meilenstein ist die Verstetigung von 140.000 Euro, die nicht mehr beantragt werden müssen, sondern fest im Haushalt eingeplant sind, Das erspart den Trägern unnötige Bürokratie und gibt Raum für die eigentliche Arbeit“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Wir stärken das Beratungs- und Hilfenetz auch in der Zukunft. Auf die gewonnenen Erkenntnisse der unabhängigen Evaluation des dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt haben wir mit Sofortmaßnahmen reagiert. Wir haben einen neuen Schritt gewagt und eine Vertrauensanwältin für den Bereich Umgangs- und Sorgerecht sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht eingesetzt. Die Aufgabe der Vertrauensanwältin ist es, mit einer Erstberatung Orientierung zu geben zu juristischen Fragen, aber auch zu den praktischen Herausforderungen, die sich im Alltag der Beratung stellen.

Dieses Angebot ist auf großen Zuspruch gestoßen. Die Mitarbeitenden des Beratungsnetzes haben die Möglichkeit, auf rechtliche Expertise zurückzugreifen, mit großer Offenheit angenommen. Das Angebot führen wir fort. Ersten Handlungsempfehlungen haben wir also Rechnung getragen. Weitere Ergebnisse der Evaluation fließen in die nächsten Planungen und Gespräche ein“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem neuen Gewalthilfegesetz ist darüber hinaus unsere Forderung umgesetzt, den Bund zur finanziellen Mithilfe zu verpflichten. Gleichzeitig wird den Ländern ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, um das Gesetz an die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Dies werden wir nutzen, um für Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes nachhaltig stabile Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Zusätzlich hält das Land eine Beratung für Täterinnen und Täter in Güstrow, Greifswald und Stralsund vor sowie eine landesweite Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

Elf Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich vom 24.03. bis 27.03.2025 an einer länderübergreifenden europäischen Aktionswoche gegen Kinderpornografie. Die polizeilichen Maßnahmen wurden von der polnischen Polizei im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft koordiniert und fanden in zwölf europäischen Ländern sowie in Großbritannien und den USA statt. Unterstützt wurden sie dabei von Europol und dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Im Rahmen der „Operation Fever“ wurden nach Angaben der polnischen Polizei insgesamt 166 Verdächtige festgenommen und 774 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Raum Anklam und Rostock insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse bei elf männlichen Tatverdächtigen vollstreckt. Dabei waren zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, insbesondere der Kriminalpolizeiinspektionen Rostock und Anklam, im Einsatz, die bei den Durchsuchungen über 70 elektronische Geräte bzw. Speichermedien beschlagnahmten.

Innenminister Christian Pegel: „Die Kriminalitätsbekämpfung in diesem speziellen und besonders grausamen Deliktsbereich hat für unsere Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement im Kampf gegen diese abscheulichen Straftaten und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die immer noch viel zu oft grausames Leid erfahren. Der Schutz der Kinder und damit der Opfer steht für unsere Polizei ganz oben auf der Agenda – immer und ohne Kompromisse.“

Streitschlichtung an Schulen breiter etablieren

Konfliktkompetenz stärken: Land startet Fortbildungen für unterstützende pädagogische Fachkräfte

Schwerin – Das Land will das Programm der Streitschlichtung an Schulen weiter ausbauen. Dazu sollen unterstützende pädagogische Fachkräfte fortgebildet werden, die ihre Kenntnisse dann weitergeben können. Ziel ist es, im Schuljahr 2025/2026 ca. 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung auszubilden. „Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern gibt es an jeder Schule, sie sind keine außergewöhnlichen Ereignisse“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Damit sich die Auseinandersetzungen aber nicht verhärten und das Schulklima nicht auf Dauer beeinträchtigt wird, wollen wir das erfolgreiche Konzept der Streitschlichtung breiter etablieren.“

Die Kursreihe „Streitschlichtungsausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte“ startet im Juni 2025 und wird vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums in Kooperation mit dem Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe – Schabernack e. V. durchgeführt. Insgesamt stehen in einem ersten Schritt 16 Plätze für unbefristet tätige pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. „Das Angebot stößt auf Interesse, die Fortbildung ist ausgelastet“, so die Ministerin. Neben den pädagogischen Fachkräften haben auch Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Fortbildungen in Streitschlichtung absolviert.

„Kinder und Jugendliche lernen in der Schule nicht nur Deutsch und Mathematik. Sie lernen auch, wie man fair und respektvoll miteinander umgeht. Dieses soziale Lernen ist genauso wichtig wie der Fachunterricht“, betonte die Bildungsministerin. „Mit der systematischen Ausbildung von Fachkräften ermöglichen wir es, Streitschlichter-Programme in weiteren Schulen zu verankern. Das stärkt nicht nur die Konfliktkultur, sondern auch den sozialen Zusammenhalt in der Schulgemeinschaft.“

Streitschlichtung – auch als Mediation bekannt – ist ein bewährtes Verfahren zur gewaltfreien Konfliktlösung, bei dem unparteiische Dritte vermitteln. Es verfolgt die Absicht, Konflikte nicht gänzlich zu vermeiden, sondern konstruktiv zu bewältigen und eine Lösung herbeizuführen, von der alle Beteiligten profitieren.

Die Ausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte umfasst zehn praxisnahe Module mit insgesamt 60 Unterrichtsstunden, die neben theoretischen Grundlagen vor allem kommunikative Kompetenzen und methodisches Handwerkszeug für die Streitschlichtung vermitteln. Ein besonderer Fokus liegt auf der Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler selbst zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern auszubilden. Sie werden damit in die Lage versetzt, Konflikte untereinander lösen.

„Wenn Schülerinnen und Schüler lernen, Konflikte friedlich zu lösen, gewinnen sie an Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz. Sie entwickeln Empathie und ein Gefühl für Verantwortung. Das sind Fähigkeiten, die sie ein Leben lang begleiten“, sagte Oldenburg.

Schlüsselübergabe für saniertes Hafthaus

Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Moderner Justizvollzug ist wichtig für die Resozialisierung.“

Bützow – Mit der symbolischen Schlüsselübergabe ist in der Justizvollzugsanstalt Bützow die Sanierung des Hafthauses B offiziell abgeschlossen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankte zur feierlichen Übergabe dem Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Neubrandenburg sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JVA Bützow. Finanzminister Dr. Heiko Geue ließ den Dank ebenso übermitteln, er war terminbedingt verhindert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Bediensteten haben dafür Sorge getragen, dass bei laufendem Betrieb das Hafthaus störungsfrei saniert werden konnte. Dafür gilt ihnen der Dank. Nun haben sie die modernsten Arbeitsplätze in der Anstalt“. Zu den Haftbedingungen sagte die Ministerin weiter: „Ein erfolgreicher Strafvollzug setzt sich zum Ziel, die Straftäterinnen und Straftäter so zu behandeln, dass sie es schaffen, in die Gesellschaft zurückkehren zu können in sozialer Verantwortung und ohne neue Straftaten. Dieses hohe Ziel der Resozialisierung ist aber nur in einem modernen Strafvollzug möglich.

Dazu gehört eben auch, dass die Gefangenen in zeitgemäßen Haftanstalten untergebracht sind. Hier im B-Flügel mit bis zu 45 Haftplätzen werden nun verurteile Frauen untergebracht. Die Einzelhafträume sind mit Haftraumtelefonen ausgestattet. Es gibt Freizeiträume und Gemeinschaftsküchen. Die weiblichen Gefangenen haben einen eigenen Frei-Stunden-Hof mit Garten. Männliche Gefangene können sie nicht beobachten. Dieser Trakt wird darüber hinaus als Transport-Abteilung mit 18 Plätzen genutzt. Hier können Abläufe in der Aufnahme der Gefangenen im sogenannten bundesweiten Umlauf effektiver werden.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Grundsanierung des Hafthauses B ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie wir bestehende Bausubstanz modernisieren und gleichzeitig funktionale Anforderungen eines komplexen Justizbetriebs erfüllen. Aus alt mach neu: Die Justizvollzugsanstalt Bützow gehört zu den ältesten Haftanstalten Deutschlands. Das stellt besondere Anforderungen an Planung und Ausführung. Das SBL Neubrandenburg hat diese Herausforderung mit großem Engagement und hoher fachlicher Kompetenz gemeistert. Mit dem sanierten B-Flügel des denkmalgeschützten Sterngebäudes steht nun ein Gebäude zur Verfügung, das den Anforderungen an den modernen Strafvollzug gerecht wird.“

Das Hafthaus B wurde seit März 2020 grundsaniert. Die Baukosten betragen nach Angaben des bauausführenden SBL Neubrandenburg rund 23 Millionen Euro. Insgesamt verfügt das Hafthaus über 45 Haftplätze und eine moderne Transportabteilung mit 18 Plätzen zur kurzzeitigen Unterbringung von Gefangenen.

Sinkende Kriminalitätszahlen in M-V

Innenminister Christian Pegel stellt Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 vor

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2024 vorgestellt. Die Zahlen zeigen eine insgesamt positive Entwicklung:

  • Die Gesamtkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern ging um 2,7 Prozent zurück.
  • Weniger Diebstahlsdelikte und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
  • Die Aufklärungsquote ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr.

Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 108.544 Straftaten registriert – ein Rückgang um 3.027 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Häufigkeitszahl (Straftaten pro 100.000 Einwohner) sank um 2,8 Prozent. Besonders erfreulich ist die hohe Aufklärungsquote von 64,4 Prozent, die nicht nur den Vorjahreswert übertrifft (2023: 62,8 Prozent), sondern auch konstant über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Innenminister Christian Pegel würdigte bei der Vorstellung der Statistik auf der Landespressekonferenz die Arbeit der Landespolizei: “Nach dem Anstieg der Kriminalität in den Jahren nach der Pandemie haben wir nun eine positive Entwicklung. Das verdanken wir vor allem dem unermüdlichen Einsatz unserer Polizei, die rund um die Uhr für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sorgt. Diese Leistung verdient höchste Anerkennung.”

Die Entwicklungen im Jahr 2024 im Überblick:

Straftaten gegen das Leben

Im Jahr 2024 wurden 47 Straftaten gegen das Leben registriert – zehn Fälle mehr als im Vorjahr, allerdings im Rahmen des mehrjährigen Mittels. Die meisten Fälle entfielen auf den Bereich des Totschlags, dessen Fallzahl um acht stieg. Auch die Zahl der Morde erhöhte sich leicht um drei Fälle. Im Bereich Totschlag sind unter den 24 Fällen 20 Versuche. Beim Mord nahmen die Fallzahlen um drei Fälle zu und unter den insgesamt zehn Fällen sind sechs Versuche.  Trotz des Anstiegs konnte die Polizei erneut eine hohe Aufklärungsquote von 87,2 Prozent erreichen – für die besonders schweren Straftaten Mord und Totschlag lag die Aufklärungsquote bei 100 Prozent.

Weniger Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung

Nachdem die Fallzahlen in diesem Deliktsbereich in den vergangenen Jahren gestiegen waren, ist 2024 ein Rückgang um 4,7 Prozent zu verzeichnen. Besonders deutlich zeigt sich der Rückgang in folgenden Bereichen:

  • sexuelle Belästigung: -54 Fälle (Gesamtzahl: 359)
  • sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung: -42 Fälle (Gesamtzahl: 205)
  • sexueller Missbrauch von Kindern: -18 Fälle (Gesamtzahl: 302)

In der Deliktsgruppe Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Inhalte blieben die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2024: 603 Fälle, 2023: 649 Fälle). Auffällig ist, dass weiterhin mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen in diesem Bereich unter 18 Jahre alt ist.

„Trotz des Rückgangs der Fallzahlen bleibt es entscheidend, Kinder und Jugendliche über die Gefahren im digitalen Raum aufzuklären. Der Besitz und die Weitergabe solcher Inhalte ist kein Kavaliersdelikt – hier sind sowohl die Polizei als auch Eltern und Schulen gefordert. Mein Appell lautet: Achten Sie weiter darauf, was Kinder konsumieren und weitergeben. Sprechen Sie mit ihnen über die Unterschiede zwischen richtig und falsch und betonen Sie, wie wichtig es ist, sich zu melden, wenn sie sich unwohl fühlen oder Zeuge von Straftaten werden. Wir alle müssen die Verantwortung übernehmen und ein offenes Ohr für die Belange der Kinder haben, um gemeinsam ein sicheres Umfeld zu schaffen“, so der Minister.

Deutlicher Rückgang der Diebstahlsdelikte

Die Zahl der Diebstahlsdelikte sank um 8,5 Prozent auf insgesamt 29.206 Fälle. Besonders stark war der Rückgang in folgenden Bereichen:

  • Einfache Diebstähle: -7,1 Prozent (17.217 Fälle)
  • Einfacher Ladendiebstahl: -11,8 Prozent (6.632 Fälle)

Mehr Gewalt gegen Einsatzkräfte

Ein besonders alarmierender Trend zeigt sich bei Gewalt gegen die Polizei und Rettungskräfte. 1.103 Fälle von Widerstand oder tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte wurden registriert – ein Anstieg um 89 Fälle (+8,8 Prozent). In 96,2 Prozent der Fälle waren Polizistinnen und Polizisten Opfer von Widerstandshandlungen.

„Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste sind keine spontanen Ausrutscher – sie sind gezielte Respektlosigkeit gegenüber dem Staat”, so Pegel und: „Wer in Uniform seinen Dienst tut, muss sich darauf verlassen können, sicher nach Hause zu kommen. Solche Angriffe dürfen niemals als akzeptabel angesehen werden.”

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit nehmen zu

Während die Gesamtkriminalität zurückgeht, wurde in diesem Bereich ein Anstieg um 2,2 Prozent (20.033 Fälle) registriert. Besonders betroffen sind:

  • Bedrohungsdelikte: +7,2 Prozent (345 Fälle mehr)
  • Körperverletzungsdelikte: +1,9 Prozent (231 Fälle mehr)

Die Aufklärungsquote blieb hier mit 90 Prozent stabil auf einem hohen Niveau.

Häusliche Gewalt

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im vergangenen Jahr 5.005 Fälle (2023 – 5.016 Fälle) von häuslicher Gewalt erfasst. Häusliche Gewalt ist traditionell weit überwiegend durch Körperverletzungsdelikte geprägt. 2024 wurden 3.206 Fälle von Körperverletzungen erfasst, davon sind 578 Fälle der gefährlichen und schweren Körperverletzungen zuzuordnen. Zudem wurden 14 Tötungsdelikte (vier davon vollendet) im Bereich der Häuslichen Gewalt festgestellt. Die Aufklärungsquote lag bei 99,4 Prozent.

Innenminister Christian Pegel: „Wir dürfen nicht nachlassen, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern. Deshalb passen wir derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen verbesserten Schutz an. Die jüngste Evaluierung unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) hat gezeigt, dass die polizeirechtlichen Maßnahmen bei häuslicher Gewalt weiterentwickelt werden müssen. Für die anstehende Novellierung des SOG M-V prüft das Innenministerium daher die Einführung verschiedener weiterer Befugnisse für die Polizei für wirksame Kontakt- und Näherungsverbote. Denn der Schutz Betroffener darf bei einer derartigen Gefahrenlage nicht erst mit der Verurteilung der gewalttätigen Person zusammenfallen.“

Messerangriffe

Seit 2020 werden Messerangriffe bundesweit als eigenes Phänomen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Diese Definition umfasst Taten, bei denen ein Messer direkt gegen eine Person eingesetzt oder damit gedroht wird – das bloße Mitführen eines Messers zählt nicht dazu.

Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 452 Messerangriffe registriert. Das entspricht einem Rückgang um 85 Fälle im Vergleich zum Vorjahr, allerdings bewegen sich diese Zahlen im Rahmen des seit 2021 festgestellten Mittels. Insgesamt wurden 437 Tatverdächtige ermittelt.

„Messerangriffe sorgen für besondere Verunsicherung in der Bevölkerung. Unsere oberste Priorität bleibt es, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Wir werden daher mit aller Konsequenz gegen diese Taten vorgehen – mit verstärkten Kontrollen, der Einrichtung von Waffenverbotszonen und einer konsequenten Strafverfolgung. Eine entsprechende Landesverordnung ist bereits in Arbeit“, sagt der Innenminister.

Den vollständigen Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums.

Opferhilfe wird in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont heute zum Tag der Kriminalitätsopfer die Bedeutung vielfältiger Hilfsangebote für Opfer

Schwerin – „Heute am 22. März ist der Tag der Kriminalitätsopfer. Am Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist erkennbar, wie der Blick hin zu den Opfern von Gewalt und Kriminalität immer mehr geschärft wird. Die zentrale Aufgabe der Justiz ist es, Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Die Menschen, die unter diesen Straftaten gelitten und weiterhin leiden, die also Opfer einer Straftat geworden sind, benötigen aber ebenso Aufmerksamkeit. Dabei ist die Bandbreite der Beratung sehr groß. Spezialisierung ist wichtig, um zielgenau helfen zu können. Hier wird das Netz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern immer größer“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer.

„Opferschutz ist ressortübergreifend. Das Netzwerk verbindet viele Institutionen, Vereine und Behörden. Auf Seite der Justiz wurde für diese verbindende Lotsenfunktion der Opferhilfebeauftragte installiert, der mit den verschiedenen Behörden, Institutionen und Vereinen bereits im Vorfeld klärt, wie Opfern von Straftaten schnell und zielgerichtet geholfen werden kann. Es ist gut, dass die Justiz eine solche Schnittstelle hat“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Über die Arbeit des Opferhilfebeauftragten der Justiz Marc Quintana Schmidt informiert ein Flyer. Hier ->zum Herunterladen.

„Eine ebenso wichtige Säule des Opferschutzes bildet das Beratungs- und Hilfenetz. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben. In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen. Sie sind eine wichtige Stütze für Frauen und Kinder, deren Gewalterlebnis in eine ausweglos und hilflos erscheinende Situation geführt hat“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt.

->Klicken Sie hier für Informationen über das Beratungs- und Hilfenetz.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt und sechs Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Seit nunmehr knapp drei Jahren ist Mecklenburg-Vorpommern auch Mitunterstützer des Männerhilfetelefons. Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist ein sehr wichtiges bundesweites Angebot. Denn aus Gleichstellungssicht ist es unverzichtbar, dass auch Männern, die Gewalt erleben, jedwede Hilfe geboten wird. Daher war es für Mecklenburg-Vorpommern vor nunmehr über zwei Jahren selbstverständlich, sich zu beteiligen. Ich hoffe, dass weitere Bundesländer sich anschließen.“

Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ ist bundesweit das erste Beratungsangebot, das unter der Nummer 0800 123 99 00 ratsuchenden Männern Unterstützung anbietet.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Zufriedenheit im Referendariat in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht in der geringen Anzahl an Anrufen der Ombudsstelle den Kurs der Optimierung bestätigt.

Schwerin – „Gute Nachrichten gehören an die Öffentlichkeit. Gute Nachrichten sind allerdings auch Ansporn. An der optimierten Ausgestaltung des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wir kontinuierlich seit Jahren. Ein Seismograf des Kurses ist die Ombudsstelle, für die ich mich zum Anfang meiner Legislaturperiode nachdrücklich eingesetzt habe. Diese Stelle hat sich in den drei Jahren ihres Bestehens etabliert und bewährt.

Referendarinnen und Referendare haben mit ihr eine unabhängige Ansprechperson, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Vorbereitungsdienstes auf die zweite juristische Staatsprüfung Sorgen und Nöte entgegennimmt. Wenn diese Stelle kaum angerufen wird, ist das ein Zeichen dafür, dass es derzeit im Vorbereitungsdienst überwiegend so läuft, wie es soll“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Jahresberichts der Ombusdfrau, Richterin am Sozialgericht Dr. Petra Fischer-Langosch.

„Die Ombudsstelle schafft das Bewusstsein, in sehr schwierigen Situationen gehört zu werden. Die Personen, die in Problemfelder involviert sind, bekommen oftmals die Probleme nicht zu hören. Somit ist es großartig, dass die Richterin am Sozialgericht, Frau Dr. Fischer-Langosch, diese Vertrauensposition wahrnimmt und die Justiz bei der Optimierung des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Dafür gilt ihr ein großer Dank. Im vergangenen Jahr hatte kaum eine Referendarin oder ein Referendar Anlass gesehen, sich an sie zu wenden. Das ist für uns Motivation, unsere Bemühungen fortzuführen. Gleichwohl werden wir auch darauf hinwirken, die Ombudsstelle im Vorbereitungsdienst noch bekannter zu machen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

In der Justiz sind aktuell rund 240 Referendarinnen und Referendare beschäftigt. Heute vor fünf Jahren waren es insgesamt gut 130 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst von Mecklenburg-Vorpommern.