Menü Schließen

Kategorie: Städte und Gemeinden

Neues Tanklöschfahrzeug

Ueckermünde – Das Ministerium für Inneres und Europa beteiligt sich mit rund 114.000 Euro an der Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs für die Stadt Ueckermünde im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Das bisherige Fahrzeug wird aufgrund seines Alters den heutigen technischen Anforderungen nicht mehr gerecht.

Die Freiwillige Feuerwehr Ueckermünde gehört zu den Schwerpunktfeuerwehren im Land. Sie ist nicht nur im eigentlichen Stadtgebiet zuständig, sondern auch für eine Eisenbahnstrecke und den Stadthafen mit seinem regelmäßigen Fährbetrieb zu polnischen Anlaufpunkten und nach Usedom. Südöstlich der Stadt erstreckt sich mit der Ueckermünder Heide das größte Waldgebiet Vorpommerns. Mit dem neuen Fahrzeug ist die Feuerwehr nicht nur für die Brandbekämpfung gut ausgestattet, sondern es sind künftig auch die für die Technische Hilfeleistung erforderlichen Gerätschaften vorhanden.

57 aktive Mitglieder und 30 Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind in der Ueckermünder Feuerwehr engagiert.

Innenminister Torsten Renz: „Die Aussonderung veralteter Fahrzeuge und die Bereitstellung moderner Einsatzmittel dienen sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch der Einsatzkräfte und gibt uns allen Sicherheit. Für die Gemeinden sind deshalb die Fördermittel ein wirklicher Segen, um ihre Maßnahmen nicht allein stemmen zu müssen.“

Die Gesamtkosten für die Beschaffung des LF 20 belaufen sich auf rund 445.000 Euro. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beteiligt sich mit einer Zuwendung in Höhe von rund 118.000 Euro.

Vergaberatssitzung 2021

Schwerin – Kommunalen Körperschaften kann in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit eine Kofinanzierungshilfe zur Finanzierung des Eigenanteils gewährt werden, um ihnen die Teilnahme an Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zu ermöglichen. Dafür stehen in diesem Jahr rund 5,36 Mio. EUR bereit.

Ein interministeriell besetzter Vergaberat im Innenministerium entscheidet über die Auswahl der Vorhaben und die Höhe der Förderung. Im Ergebnis der Auswahlentscheidungen soll den Kommunen in diesem Jahr für 24 Vorhaben eine Kofinanzierungshilfe gewährt werden (siehe Anlage). Zu den ausgewählten Projekten gehören u.a. Vorhaben im Bereich Schul- und Sportstättenbau wie in Ribnitz-Damgarten, Penzlin, Dersekow und Schönberg.

Förderung erhalten die Stadt Marlow für die Erweiterung der Kita im Ortsteil Gresenhorst und die Stadt Usedom für ein neues Hortgebäude. Finanzhilfen für den Radwegebau entlasten die Städte Gadebusch und Tribsees. Für Vorhaben im Bereich des Brandschutzes erhalten die Gemeinden Rubkow und Ferdinandshof sowie die Stadt Goldberg Kofinanzierungshilfen. Die Gemeinde Kalkhorst wird beim Bau eines multifunktionalen Gebäudes unterstützt und die Gemeinde Dobbertin beim Umbau und der Sanierung des „Biermannschen Hofs“ zum Gesundheitszentrum.

Insgesamt wurden in dieser Legislaturperiode mit den diesjährigen Förderungen im Rahmen des Kofinanzierungsfonds 159 Investitionsvorhaben mit einem Finanzvolumen von rd. 38,96 Mio. EUR unterstützt. Die Kommunen konnten so an anderen Förderprogrammen teilnehmen, für die sie sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung hätten. Damit lösten bzw. lösen sie Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 261,9 Mio. EUR aus.

Innenminister Renz: „Das ist eine beeindruckende Bilanz und zeigt, dass wie erwartet die Hebelwirkung des Kofinanzierungsfonds groß ist.“

Entlastung von DDR-Altschulden

Schwerin – Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.

Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden. Unter Einbeziehung der kommunalen Landesverbände hat das Innenministerium eine Verordnung erarbeitet und jetzt erlassen, die das Verfahren zur Gewährung der Zuweisungen festschreibt.

Innenminister Torsten Renz: „Es war ein langer Weg bis hierhin, aber nun können wir mit der schrittweisen Auszahlung beginnen und die Kommunen können endlich ihren Kernhaushalt beziehungsweise ihr kommunales Wohnungsunternehmen von den Altschulden befreien.“

Nach einer gutachterlichen Prüfung der Vereinbarkeit der geplanten Zuwendungen mit den Regelungen der Europäischen Union fallen 4 Fallgruppen nicht unter das europäische Beihilferecht. Hier können die Zuwendungen in vollem Umfang in Höhe der Altschulden sofort ausgezahlt werden:

  1. Gemeinden ohne Wohnungsbestand infolge Abriss,
  2. Gemeinden ohne Wohnungsbestand durch Verkauf nach Marktbedingung, zum Beispiel Bieterverfahren,
  3. Gemeinden ohne Wohnungsbestand durch Verkauf ohne Marktbedingung vor mehr als zehn Jahren,
  4. Gemeinden als Alleingesellschafter von Wohnungsunternehmen bei Schuldübernahme (durch die Gemeinde) vor mehr als zehn Jahren oder weniger als zehn Jahren, aber als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.

In den übrigen Fällen wird die Entschuldungshilfe zunächst in Höhe von höchstens 200.000 Euro ausgezahlt.

Darüber hinaus wird parallel ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission betrieben, um die restliche Entschuldung der Gemeinden und deren kommunale Wohnungsgesellschaften zu erreichen.

Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt. Die Verordnung und Hinweise zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Innenministeriums nachzulesen.

Städtebauförderung

Wismar – Die Hansestadt Wismar im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält im Rahmen der Altstadtsanierung vom Landesbauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 163.000 Euro bei Gesamtkosten von ca. 673.000 Euro.

Mit diesem Geld werden die Verkehrs- und Entwässerungsanlagen der Straße Am Poeler Tor sowie der Kreuzung Spiegelberg, Hinter dem Chor, Hundestraße erneuert. Die Straße Am Poeler Tor befindet sich am nördlichen Altstadtrand und liegt gegenüber der Einmündung Poeler Straße. Sie ist in desolatem Zustand und soll deshalb saniert werden.

Die Straße wird mit Granit-Großpflaster, die Gehwege werden mit rot-bunten Klinkern und die Bereiche vor den Häusern mit Lesestein- bzw. kleinem Katzenkopfpflaster befestigt. Zudem wird eine insektenfreundliche Beleuchtung installiert.

Die Maßnahme soll in diesem Jahr begonnen und im kommenden Jahr fertig gestellt werden.

Umspannwerk für Grünstrom

Santow – Energieminister Christian Pegel hat die Inbetriebnahme eines Umspannwerks für grünen Strom heute in Santow im Landkreis Nordwestmecklenburg als weiteren Baustein der Energiewende begrüßt. Damit gehe nach vier Monaten Bauzeit ein gemeinsames Projekt des Energieerzeugers Edis und der Firma Windprojekt ans Netz, das ausschließlich zur Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Quellen diene.

„Mecklenburg-Vorpommern erzeugt deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Quellen, als es selbst verbraucht. Das heißt nicht, dass wir uns darauf ausruhen können. In Deutschland wird vor allem dort viel Energie verbraucht, wo die Bedingungen für grünen Strom längst nicht so gut sind wie bei uns im Norden. Mit dem Netzausbau wollen wir sicherstellen, dass er auch dorthin gelangt“, sagte Christian Pegel und führte weiter aus: „Umspannwerke als Knotenpunkte der Energienetze gewinnen für die dezentrale Energieerzeugung und die Verteilung an Bedeutung. Sie sind ein wichtiger Baustein beim kompletten Umstieg auf erneuerbare Energien bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit.“

Das Umspannwerk Santow wird der Netzeinspeisepunkt für zunächst zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149/5.X sein. Dieser Prototyp ist die Weiterentwicklung seines Vorgängers mit einer Erhöhung der Nennleistung von 4,5 auf 5,7 Megawatt. Zudem sollen diese Windenergieanlagen durch technische Innovationen leiser als ihre Vorgänger sein.

Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges

Zirchow – Das Innenministerium unterstützt die Gemeinde Zirchow beim Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank (TSF-W), das einen bereits ausgesonderten Robur LO (Löschgruppenfahrzeug LF 8) ersetzen wird. Dafür wurde der Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald ein Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 36.000 Euro übersandt.

Die Neuanschaffung soll rund 120.000 EUR kosten, neben dem Land beteiligt sich auch der Landkreis mit rund 18.000 Euro an der Finanzierung.

Die Zirchower Wehr ist mit derzeit 24 aktiven Kameradinnen und Kameraden gut aufgestellt. Zu den Einsatzgebieten gehören ein Behindertenzentrum, eine Ferienhausanlage am Haff und der Flughafen Heringsdorf. In Teilen des Gemeindegebiets werden die Vorgaben zur Löschwasserbereitstellung nicht erreicht. Auch aus diesem Grund ist ein Tanklöschfahrzeug mit einem großen Wassertank unbedingt notwendig.

„Die Freiwilligen Feuerwehren sind und bleiben das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes im Land. Deshalb ist es wichtig, die Gemeinden bei der Beschaffung moderner Fahrzeuge und Gerätschaften finanziell zu unterstützen“, so Innenminister Torsten Renz.

Sportplatz-Neubau in Gadebusch

Gadebusch – Die Stadt Gadebusch im Landkreis Nordwestmecklenburg möchte mit dem Umbau des Sportplatzes „Am Stadtwald“ der Anlage ein völlig neues Gesicht geben. Mit Hilfe von Fördermitteln wird die Stadt eine zukunftssichere Infrastruktur schaffen und die Bedingungen für den Schulsport, die Angebote im Rahmen der Ganztagsschule, die Bewegungsangebote für die Kitas, die Sportvereine sowie Jugendfeuerwehr und THW verbessern.

Bei Gesamtkosten i.H.v. rund 1,5 Mio. EUR ist das Sozialministerium über die Sportstättenbaurichtlinie mit einer Zuwendung i.H.v. 375.000 EUR der Hauptzuwendungsgeber. Zusätzlich erfolgt eine Unterstützung des Vorhabens durch den Strategiefonds i.H.v. 150.000 EUR.

Das Innenministerium hilft der Stadt bei der Finanzierung dieser Maßnahme mit Fördermitteln aus dem Kofinanzierungsprogramm i.H.v. 350.000 EUR. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid übersandte das Innenministerium in dieser Woche an den Bürgermeister, Herrn Arne Schlien.

Für den Schul- und Vereinssport werden das Rasenspielfeld, die Laufbahn, die Tribüne, das Kleinsportfeld, die Beleuchtung, die Hangsicherung und die Zaunanlage erneuert und ein Kunstrasenplatz neu gebaut. Des Weiteren wird im Rahmen der Baumaßnahmen eine erforderliche Lärmschutzwand errichtet.

Innenminister Torsten Renz: “Sport hält körperlich und geistig fit und entwickelt vor allem auch soziale Kompetenzen. Das ist eine besonders wichtige Aufgabe, die Sport in Schule und Verein leistet. Ich bin mir sicher, dass der neue Sportplatz den verschiedenen Bedürfnissen gerecht wird und alle davon profitieren können“.

Erleichterungen für kommunale Sitzungen

Innenminister Renz: Demokratische Willensbildung trotz Pandemie gewährleistet

Schwerin -Der Landtag hat heute mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verabschiedet. Es eröffnet den kommunalen Körperschaften in der Corona-Pandemie neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und die Möglichkeit des Umlaufbeschlusses zu nutzen.

Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren. So können größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt.

Innenminister Torsten Renz: „Mit dem Gesetz erleichtern wir die Arbeit der Kommunalvertretungen soweit es geht und tragen dafür Sorge, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort.“

Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie wird spätestens in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Um diesen Beschluss herbeizuführen, muss keine Präsenzsitzung einberufen werden, sondern dies kann im Umlaufverfahren beschlossen werden.

Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, wird das Innenministerium M-V Hinweise herausgeben mit Erläuterungen zu den erweiterten Möglichkeiten für Sitzungen der Vertretungsorgane und ihrer Ausschüsse.