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Kategorie: Städte und Gemeinden

Jugend- und Schulsozialarbeit

Rostock – Das Sozialministerium hat mit den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin Vereinbarungen zur Förderung und Umsetzung der Jugend- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr geschlossen. Danach erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock insgesamt knapp 2,26 Millionen Euro und die Landeshauptstadt Schwerin fast 1,08 Millionen Euro. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung. Deshalb unterstützen wir die dafür originär zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte bei dieser wichtigen Aufgabe auch in den Jahren 2021 und 2022“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese. Damit bestehe für die Zukunft Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit in den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin.

Gemeinsames Ziel von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern ist nach Aussage von Ministerin Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit den Städten Rostock und Schwerin unterzeichneten Vereinbarungen zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bilden die finanzielle Basis und dienen zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Drese.

Im Einzelnen erhält die Hansestadt Rostock in diesem Jahr gut 513.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 617.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 511.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 617.000 Euro (Schulsozialarbeit). Die Landeshauptstadt Schwerin bekommt in diesem Jahr fast 242.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und gut 290.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Im Jahr 2022 sind es etwa 247.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. über 298.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Fördermittel aus dem Kofinanzierungsfonds

Testorf-Steinfort – Nun kann einem erfolgreichen Abschluss der Ausbau- und Erneuerungsarbeiten im Ortsteil der Gemeinde nichts mehr im Wege stehen! Das Innenministerium übersandte in dieser Woche einen Bescheid über eine Zuwendung aus Kofinanzierungsmitteln i.H.v. 200.000 Euro an den Bürgermeister der Gemeinde.

Die Gemeinde Testorf-Steinfort im Landkreis Nordwestmecklenburg hatte beim Innenministerium für die Investition in den Wegebau bei Gesamtkosten i.H.v. rund 913.300 Euro Fördermittel aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung beantragt, damit die Gemeinde ihren Eigenanteil finanzieren und für diese Maßnahme in den Genuss von EU-Mitteln zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung kommen kann. Mit rund 594.000 Euro ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt der Hauptzuwendungsgeber.

Innenminister Torsten Renz: „Verbindungsstraßen in den Gemeinden sind für die Bürgerinnen und Bürger, gerade in der ländlichen Region enorm wichtig. Dass hier die Gemeinde von Kofinanzierungsmitteln profitieren und damit der Gemeindehaushalt entlastet werden kann, freut mich besonders. Wichtige Vorhaben und Maßnahmen können durchgeführt werden, die mangels verfügbarer Eigenmittel nicht möglich gewesen wären.“

Die Verbindungsstraße zur B 208 wird breiter ausgebaut und beidseitig mit einer Oberflächenentwässerung versehen. Die Straße ist ein Gemeindeverbindungs- und Erschließungsweg für die Wüstenmarker Anwohner und für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Für den Busverkehr ist eine Buswendeschleife vorgesehen.

Sitzungen der Kommunalvertretungen

Schwerin – In der kommenden Landtagssitzung wird voraussichtlich ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der Corona-Pandemie verabschiedet. Es eröffnet den kommunalen Körperschaften neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere die Möglichkeit, in Abkehr von der bisherigen Pflicht zu Präsenzveranstaltungen, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen.

Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren. So können größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt.

Am Rande des heutigen MV-Gipfel mit den Kommunen zur Umsetzung der Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz betonte Innenminister Torsten Renz: „Wir wollen die Arbeit der Kommunalvertretungen gerade in diesen Zeiten soweit es geht erleichtern und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort. Wir erweitern mit dem Gesetz die Möglichkeiten der kommunalen Vertretungen, um in Zeiten der Pandemie die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane aufrecht zu erhalten, aber auch Kontakte zu minimieren. Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, werden wir auch ein Handout herausgeben.“

Vorbehaltlich eines Beschlusses des Landtages am 27. Januar 2021 wird das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Dieser Beschluss kann aber auch ohne Präsenz im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.

Neues Löschfahrzeug für die FFW Pasewalk

Pasewalk – Die Stadt Pasewalk im Landkreis Vorpommern-Greifswald braucht für ihre Freiwillige Feuerwehr ein neues Löschfahrzeug. Das Innenministerium MV unterstützt die Stadt dabei und beteiligt sich an der Finanzierung. Für die Anschaffung des neuen Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000) hat das Innenministerium nun einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 147.000 Euro an die Bürgermeisterin der Stadt Pasewalk, Frau Sandra Nachtweih übersandt.

Innenminister Torsten Renz: „Die Bereitstellung moderner Einsatzmittel dient dem Schutz sowohl der Bevölkerung als auch der Einsatzkräfte. Für die Sicherheit aller ist es notwendig, neue Technik den örtlichen Verhältnissen und Einsatzschwerpunkten vor Ort anzupassen.“

Zu den Einsatzgebieten gehören die BAB 20, die Bundesstraßen 104/109 und die Eisenbahnlinien Berlin – Stralsund sowie Neubrandenburg – Szczecin (Stettin), sowie die nahegelegenen Kasernen und der Truppenübungsplatz Jägerbrück.

Die Pasewalker Feuerwehr ist mit rund 60 aktiven Kameradinnen und Kameraden gut aufgestellt und auch in der Jugendarbeit engagiert. 19 Mädchen und Jungen engagieren sich in der Jugendfeuerwehr. „Das ist eine wichtige Arbeit, die hier geleistet wird“, lobte der Minister. „Die Jugendfeuerwehren bilden nicht nur eine wertvolle Nachwuchsreserve, sondern Jugendarbeit heißt auch sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche.“

11. Landeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“

Schwerin – Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, ruft alle Menschen und Gemeinden in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns zur Teilnahme am 11. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft auf“.

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Präsentation von Dörfern und ländlich geprägten Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich ihrer sozialen, ökologischen und dorfentwickelnden Aktivitäten als Zeugnis einer festen Dorfgemeinschaft.

Der 11. Landeswettbewerb im Jahr 2022 ist eingebettet in die vorher in 2021 stattfindenden Kreiswettbewerbe und den 2023 abschließenden Bundeswettbewerb. Die Kreissieger nehmen dabei am Landeswettbewerb und abhängig von den Teilnehmerzahlen die Landessieger am Bundeswettbewerb teil. Somit ist die erste Wettbewerbs­stufe die Teilnahme der interessierten Dörfer und ländlich geprägten Gemeinden am Kreiswettbewerb. Die Landkreise werden hierzu zeitnah aufrufen.

Auch im Hinblick auf die anhaltende Corona-Pandemie ruft Minister Dr. Till Backhaus alle Dörfer und ländlichen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns zu Teilnahme am Wettbewerb auf.

„Eine dörfliche Gemeinschaft, die sich gegenseitig hilft, aufeinander aufpasst, gemeinsam allen Widrigkeiten trotzt und dabei auch noch ihr Lebens- und Arbeitsumfeld entwickelt, kann nicht nur in Krisen bestehen, sondern auch im Alltag vieles bewegen. Dies ist ein grund­sätzlicher Gedanke, der auch den Dorfwettbewerb trägt. Und gerade die Menschen in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns haben schon in der Vergangenheit gezeigt, dass Sie in der Lage sind, gemeinsam Krisen zu bewältigen.“ so der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus.

Neues Löschfahrzeug

Laage – Am 20. Juli letzten Jahres verunfallte ein Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Laage (Landkreis Rostock) auf der B 103 in Höhe Kronskamp auf dem Weg zu einem Einsatz auf der A 19. Mehrere Feuerwehrleute wurden dabei zum Teil schwer verletzt und am Fahrzeug entstand Totalschaden. Um den Brandschutz in der Stadt und den dazugehörigen Ortsteilen sicher zu stellen, musste dringend ein Ersatzfahrzeug beschafft werden. Seit ein paar Tagen steht nun ein TLF 3000 im Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Laage.

Für die Stadt war die Investition aufgrund des Unfalls nicht vorhersehbar und sie hatte daher beim Landkreis und beim Innenministerium Fördermittel beantragt, um die Finanzierung sicher zu stellen. Minister Torsten Renz konnte heute einen Bewilligungsbescheid über rund 82.000 Euro Sonderbedarfszuweisung als Unterstützung vom Land an den Bürgermeister Holger Anders übergeben.

„Die Ereignisse des letzten Jahres wirken bei den Kameradinnen und Kameraden sicher noch nach, denn sie führen uns allen deutlich vor Augen, welchen Risiken und Gefahren für Leib und Leben sich die Einsatzkräfte in ihrem Ehrenamt aussetzten“, betonte der Innenminister. „Tagtäglich stehen sie in Rufbereitschaft, um nicht nur den Brandschutz sicherzustellen, sondern auch bei Unfällen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten. Dies verdient größte Wertschätzung und Anerkennung.“

Generationengerechtes Quartier

Loitz – Für die Planung eines generationengerechten Quartiers in der Altstadt erhält die Peenestadt Loitz 630.000 Euro Zuschuss aus dem Fonds Ländliche Gestaltungsräume. Das Quartier ist das Ergebnis eines Planungswettbewerbs, der aufgrund von Wohnraum-Bedarfserhebungen der vergangenen Jahre durchgeführt wurde.

„Das Amt Peenetal/Loitz arbeitet sehr aktiv an der Bewältigung des demografischen Wandels. Seit Jahren ist es mit großem Engagement an Modellprojekten des Bundes beteiligt, die auf die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen zielen. So entstanden und entstehen in Loitz viele Ideen für lebenswerte Kommunen in strukturschwachen Regionen“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Der Siegerentwurf des Stralsunder Architekturbüros Mittelbach von 2015 sieht neben einem medizinischen Versorgungszentrum neue generationengerechte Wohnformen vor, ebenso Räume für gemeinschaftliche Nutzungen, für eine Tagesmutter sowie die Stadtbibliothek.

Kernstück des Quartiers wird ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) des Betreibers Curiates Medicare sein. Den innovativen Ansatz eines gemeinnützigen MVZ in Loitz hat der Hausarzt Dr. Marco Krüger aus Gnoien entwickelt und ansatzweise bereits 2018 in Loitz realisiert. Da die Räume für diesen Zweck ungeeignet sind, soll das geplante Quartier Abhilfe schaffen. Mindestens zwei junge Ärztinnen aus der Region, für die das Modell die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ohne das Risiko der Selbstständigkeit gewährleistet, werden das medizinische Team ergänzen. Des Weiteren soll ein Wohngebäude entstehen. Gemeinschaftsküche und -wohnzimmer sowie separate kleine Wohneinheiten mit Bad sollen ein Zusammenleben verschiedener Generationen ermöglichen.

Das Quartier liegt im Zentrum der Stadt Loitz und ist stark sanierungsbedürftig. Um diesen städtebaulichen Missstand zu beseitigen, hat die Stadt Loitz den Großteil der Immobilien erworben. Das Quartier soll behutsam bei weitgehender Beibehaltung seiner städtebaulichen Grundstruktur saniert werden. Investor der Maßnahme sind die Stadtwerke der Stadt Loitz.

„Für dieses Quartier setzen wir Mittel aus dem Fonds zur Unterstützung der Ländlichen Gestaltungsräume und aus der Städtebauförderung ein. Diese Kombination halte ich für sehr zielführend“, sagt Christian Pegel und führt weiter aus: „Unsere ländlichen Räume brauchen lebendige Zentren mit vielfältigen Nutzungen. Attraktive Wohnraumangebote für alle Generationen unterstützen die kleinen Landstädte dabei, zu gefragten Wohnstandorten zu werden, insbesondere für Menschen, für die die Nähe zu Versorgungseinrichtungen elementar ist. Das gilt für Familien mit Kindern wie für ältere Menschen gleichermaßen.“

Zugleich nehme Loitz in vorbildlicher Weise seine Verantwortung als Grundzentrum für die umliegenden Gemeinden wahr: „Wenn das eigenständige Leben – meist im Eigenheim – in den umliegenden Dörfern zunehmend schwerer wird, bietet das nahe Loitz mit den wichtigen Daseinsvorsorgeeinrichtungen eine Alternative. Bei einem Umzug dorthin bleiben viele der bisherigen sozialen Kontakte weiterhin in Reichweite.“ Ältere, die aus dem Umland nach Loitz zögen, könnten also ihr soziales Netzwerk ,mitnehmen‘, so Pegel. Dass damit gleichzeitig ein langjähriger städtebaulicher Missstand im Herzen von Loitz beseitigt werden könne, sei ein tolles „Nebenprodukt“ dieses Projekts.

Das Amt Peenetal/Loitz ist – neben Tribsees, der Region Stettiner Haff und Goldberg/Mildenitz – eine der vier Modellregionen der Landesinitiative Ländliche Gestaltungsräume. In den drei Gemeinden des Amtes leben rund 6.000 Menschen, davon ca. 4.300 in Loitz. Die Kleinstadt verfügt als Grundzentrum über Hausärzte, Zahnärzte, eine Psychologin, Lebensmittelmärkte, Banken, Apotheken, mehrere Gaststätten und Cafés. Außerdem gibt es ein Altenheim und mehrere Einrichtungen für betreutes Wohnen, eine Demenz-WG und eine Tagespflege. Der vom Heimatverein betriebene Kulturkonsum hat sich zu einem beliebten Lern- und Kulturort entwickelt. Dieses Angebot lockt neben jungen Familien auch Ältere aus der Umgebung. Um ihnen den Zuzug nach Loitz zu ermöglichen, muss entsprechender Wohnraum geschaffen werden.

Sanierung von öffentlichen Spielplätzen

Schwerin – Auch 2021 unterstützt die Landesregierung die Gemein­den Mecklenburg-Vorpommerns bei der grundhaften Erneuerung bzw. Neuerrichtung von öffentlich zugäng­lichen Kinderspielplätzen. Heute trat eine Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, auf deren Grundlage die Gemeinden beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Zuwendungen beantragen können. Antragsfrist ist der 28. Februar 2021.

„Die Zahl der Anträge im letzten Jahr war überwältigend“, sagt der für die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Minister Dr. Till Backhaus. „Das zeigt mir, dass wir mit der Förderung von Investitionen in öffentliche Spielplätze ein wirkliches Bedürfnis aufgegriffen haben. Daher freue ich mich, dass wir für das nunmehr letzte Antragsjahr das Fördermittelvolumen noch einmal erheblich aufstocken konnten und nun auch die größeren Städte des Landes in die Förderung einbeziehen können.“ Öffentliche Spielplätze seien enorm wichtig für das soziale Miteinander aller Generationen. Mit Investitionen zu ihrer Verbesserung würden die Gemeinden unseres Landes bei der lebenswerten Ausgestaltung der ländlichen Räume unterstützt, so Backhaus.

Die Zuwendung je Spielplatz kann bis zu 20.000 Euro betragen und wird in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Höhe von 50, 75 oder 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Insgesamt stehen aus dem Strategiefonds 3,2 Mio. Euro zur Verfügung. Wenn mehr Mittel beantragt werden als zur Verfügung stehen, entscheidet die Rangfolge nach Punktzahl entsprechend eines Kriterienkatalogs, der Be­standteil der Förderrichtlinie ist.

Während in der alten Richtlinie ausschließlich Gemeinden des ländlichen Raums eine Förderung beantragen konnten, können das jetzt alle Gemeinden, also auch die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfall­sammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie die Erstabnahme von Spielplatz und -geräten.