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Kategorie: Städte und Gemeinden

Chance zur Haushaltskonsolidierung

Penzlin – Heute übergab Innenminister Lorenz Caffier der Stadt Penzlin einen Bescheid über eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von rd. 175.000 Euro. Damit werden die Konsolidierungsanstrengungen der Stadt Penzlin mit finanziellen Mitteln aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern „belohnt“.

Nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten defizitäre Kommunen für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss vom Land im Folgejahr grundsätzlich einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist (sogenannte 1 zu 1 –Regelung). Mindestens erhalten diese Kommunen aber eine Zuweisung in Höhe von 20 Prozent des verbleibenden Defizits. Die Stadt Penzlin profitiert von dieser sogenannten Mindestzuweisung und erhält zur Rückführung des verbleibenden Defizits in Höhe von rd. 875.000 Euro nun rd. 175.000 Euro Unterstützung vom Land.

Mit § 27 des neuen Finanzausgleichsgesetzes haben defizitäre Kommunen des Landes, die sich um die Haushaltskonsolidierung bemühen, eine Perspektive, in längstens 5 Jahren aus ihren Schulden herauszukommen. „Ich freue mich, dass auch die Stadt Penzlin die Chance ergreift, den Haushalt auszugleichen, um damit zu einer kraftvollen kommunalen Selbstverwaltung zurückzukehren“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Bereits im Jahr 2019 hatte die Stadt Penzlin auf der Grundlage der 1 zu 1-Regelung nach § 22a des alten Finanzausgleichsgesetzes eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von 115.469,85 Euro erhalten.

Mit Stand 21. August 2020 liegen dem Ministerium für Inneres und Europa 79 Anträge von Kommunen nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes mit einem Antragsvolumen von insgesamt rd. 38,1 Millionen Euro vor, 56 dieser Anträge sind bereits positiv beschieden worden. Anträge können noch bis zum 1. September 2020 gestellt werden.

Feuerwehr- und Gemeindehaus in Ummanz

Ummanz – Am Donnerstag hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, den ersten Spatenstich des neuen Feuerwehr- und Gemeindehauses in Ummanz auf Rügen gesetzt. Durch den Neubau erhält die Gemeinde eine zentrale Begegnungsstätte, die der örtlichen Feuerwehr eine zeitgemäße Basis mit Umkleide- und Sozialräumen sowie Übungsräumen für die Jugendfeuerwehr bietet. Weiterhin werden Gemeinderaum, Bürgermeisterbüro, Schulungsraum und öffentliche Toiletten errichtet. In den Außenanlagen entstehen Parkplätze für die Einsatzkräfte.

„Feuerwehr ist mehr als Feuer löschen oder Hilfe bei Unfällen und Naturkatastrophen. Feuerwehr ist Engagement, Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft, soziale Verantwortung. Jugendliche können sich hier in ihrer Freizeit einbringen. Damit die Helfer immer einsatzbereit sind, ist ein modernes Gebäude, das alle technischen Anforderungen erfüllt, unerlässlich. Dass hier gleichzeitig ein Gemeindezentrum entsteht, trägt zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen in Ummanz und der Umgebung bei“, sagte der Minister.

Das Feuerwehr- und Gemeindegebäude entsteht als Infrastrukturmaßnahme Dorferneuerung im Zusammenhang mit einem seit 2003 laufenden Flurneuordnungs­verfahren. Die Gesamtkosten liegen bei rund 1,6 Millionen Euro. Die Zuwendung beträgt etwa 1,2 Millionen Euro (ILERL-MV). Die Kosten für die Unterhaltung des Gebäudes können reduziert werden, da nach aktuellen, energiesparenden Richtlinien gebaut wird.

Seit 2007 förderte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Gemeinde Ummanz mit 3,9 Millionen Euro (ILERL-MV und LEADER). Das ermöglichte Gesamtinvestitionen in Höhe von 6,2 Millionen Euro.

Flurneuordnungsverfahren sind ein mächtiges Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume. Sie dienen der Optimierung der ländlichen Infrastruktur. Angeordnet werden diese Verfahren von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt.

Im Rahmen dieser Verfahren werden insbesondere die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet neu geordnet. Sie sind begleitet von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse, die vom Land entsprechend der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL MV) gefördert werden können.

Das StALU Vorpommern hat seit 2010 insgesamt 194 Flurneuordnungsverfahren abgeschlossen. Hierbei wurden Flächen von 8.792 Grundstückseigentümern mit insgesamt 57.618 ha zusammengelegt und neu geordnet. Hinzu kommt die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 39 Mio. Euro. Davon entfielen rund 22 Mio. Euro auf 118 ländliche Wegebaumaßnahmen und rund 17 Mio. Euro auf 416 Maßnahmen der Dorferneuerung.

Nächste Etappe Westflügel

Es geht weiter voran beim Schloss Ludwigslust

Ludwigslust – Das Schloss Ludwigslust ist eine Dauerbaustelle: Seit 1992 saniert das Land schrittweise den Barockbau in der Lindenstadt. Bis Ende vergangenen Jahres wurden fast 25 Mio. Euro in das Residenzschloss investiert. Und es geht weiter voran: Nach dem die Restaurierungsarbeiten im Ostflügel weitgehend abgeschlossen sind, geht es jetzt im Westflügel weiter.

Nachdem im Frühjahr der Großteil der Bauvorbereitung u.a mit der Erstellung der Denkmalpflegerischen Zielstellung und grundlegenden Bestandsuntersuchungen abgeschlossen wurde, haben jetzt die Rohbauer und Zimmerer den Westflügel bezogen. Bis Mitte des Jahres 2023 soll die Restaurierung der Innenräume und Treppenhäuser einschließlich der Fenster abgeschlossen sein. Das Land rechnet zurzeit mit Baukosten von rund 16,5 Mio. Euro, zum Teil erhält das Land hierfür auch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II).

Parallel zu den Handwerksarbeiten wird bereits an der Ausstellungsgestaltung gearbeitet. Bis 2024 sollen die Ausstellungsflächen fertiggestellt werden.

Finanzminister Reinhard Meyer informierte sich heute persönlich über den Baufortschritt: „Nach dem Ostflügel und der Sanierung des Schlossgartens gehen wir jetzt die nächste Etappe an: Die Sanierung des Westflügels. Bis 2024 behält Schloss Ludwiglust damit den Titel der wohl schönsten Baustelle des Landes. Gerade vor Hintergrund der Einschränkungen durch das Coronavirus, bin ich sehr froh, dass abgesehen von kleineren Lieferverzögerungen die Restaurierungsarbeiten gut vorangehen. Das ist in historischen Gebäuden keine Selbstverständlichkeit.“

Badestellen in den Kommunen

Schwerin – Nach § 21 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG MV) darf jedermann die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme von Talsperren, Rückhalte- und Speicherbecken zum Baden benutzen. Der Eigentümer eines Gewässers, das dem Gemeingebrauch unterliegt, kann auch nicht einfach ein Badeverbot aussprechen. Vielmehr muss er dulden, dass dort gebadet wird. Ihn treffen allerdings neben dieser Duldungspflicht keine weiteren Verpflichtungen. Das Baden in natürlichen Gewässern ist danach also grundsätzlich erlaubt, erfolgt dann aber selbstverständlich auf eigene Gefahr.

Manche Kommunen belassen es nicht bei dem Gemeingebrauch. Sie nehmen das Baden also nicht nur hin, sondern signalisieren durch die Bereitstellung einer besonderen Infrastruktur (zum Beispiel Wasserrutsche, Duschen und Umkleidekabinen), dass an ihrem Gewässer gebadet werden kann. Aus § 823 Abs. 1 BGB hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass jeder, der im Verkehr eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen hat (sog. Verkehrssicherungspflicht).

Wenn also eine Gemeinde durch die Bereitstellung einer Badestelle mit der entsprechenden Infrastruktur zu erkennen gibt, dass in ihrem Gewässer gebadet werden kann, ist sie verkehrssicherungspflichtig und hat Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen, die neben der Prüfung der Eignung des Gewässers als Badestelle, der Überwachung der Wasserqualität, der Kontrolle des Gewässergrundes, einer ausreichenden Wassertiefe und eines etwaigen Baumbestandes auch die Wartung der Anlagen und die Beaufsichtigung des Badebetriebs beinhalten.

Wenn geltend gemacht wird, die Bürgermeister bräuchten mehr Rechtssicherheit, so ist klarzustellen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht landesgesetzlich ausgeschlossen werden kann. Vielmehr kann es nur um die Ausgestaltung von Sicherungsmaßnahmen und eine entsprechende Beaufsichtigung der Badestellen gehen. Hierzu hat der Kommunale Schadensausgleich zuletzt im Mai 2017 ein umfangreiches Merkblatt herausgegeben, das den Kommunen als Leitfaden zum Umgang mit eigenen Badestellen dienen soll.

Förderzusage für Radweg

Admannshagen – Für den Neubau eines Radwegs übergibt Infrastrukturminister Christian Pegel am kommenden Freitag einen Zuwendungsbescheid über gut 161.000 Euro an den Bürgermeister der Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen, Uwe Leonhardt. Gefördert wird das Projekt aus EFRE-Mitteln nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der Radweg an der Tannenstraße schließt die Lücke zwischen dem Gehweg in Admannshagen-Ausbau und dem Radweg in den Lichtenhäger Tannen der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen und vervollständigt das Radwegenetz Richtung Rostock, Bad Doberan, „Hütter Wohld“ bei Parkentin sowie zu den Ostseebädern Börgerende-Rethwisch und Nienhagen. Der Asphaltradweg wird 505 Meter lang und 2,50 Meter breit. Er wird abseits der Straße hinter den Alleebäumen auf bisherigen Ackerflächen verlaufen.

Die Gesamtkosten betragen 227.000 Euro. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Pflanzung von 54 Bäumen und einer Hecke vorgesehen. Baubeginn soll Ende November 2020 sein und die Bauzeit knapp 10 Monate betragen.

Förderbescheid für neue Grundschule

Neubukow – Für den Neubau einer Grundschule am Standort der Regionalen Schule in Neubukow (Landkreis Rostock) überreicht Bauminister Christian Pegel heute an Herrn Bürgermeister Roland Dethloff einen Zuwendungsbescheid über rund 3,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Gesamtkosten für den Neubau betragen ca. fünf Millionen Euro.

Die bestehende rund 50 Jahre alte Regionale Schule weist erhebliche Mängel in der Substanz auf. Deshalb möchte die Stadt Neubukow an gleicher Stelle eine neue Schule errichten als Teil eines künftigen Schulcampus‘. Die neue Grundschule soll Ende 2022 fertig sein.

Ausbau des Parkplatzes am Busbahnhof

Parchim – Die Stadt Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erhält vom Infrastrukturministerium für den Ausbau des Parkplatzes am Zentralen Busbahnhof Fördermittel in Höhe von rund 600.000 Euro. Sie werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen ÖPNV aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt. Die Gesamtausgaben für dieses Vorhaben liegen bei 830.000 Euro.

Der Parkplatz, der überwiegend als Park & Ride-Platz genutzt wird, soll so umgebaut werden, dass künftig 59 Stellplätze zur Verfügung stehen. Dazu wird er mit Betonsteinpflaster befestigt. Im Zentrum des Platzes entstehen neue Grünflächen, einige Bäume werden ausgetauscht. Weiterhin werden eine Regenentwässerung installiert, Fahrradboxen zum Abstellen von Rädern errichtet und die Straßenbeleuchtung mit LED-Technik erneuert.

Aktuell weist die Fläche, die aus großen Betonplatten besteht, große Risse mit Abplatzungen auf und es sind keine geordneten Parkflächen ausgewiesen. Durch das Abstellen der Fahrzeuge im Wurzelbereich der Bäume werden diese geschädigt. Speziell für Schülerinnen und Schüler im Ausbildungsverkehr fehlen Flächen für das Abstellen von Fahrrädern.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Frühjahr 2021 beginnen und ein halbes Jahr später abgeschlossen sein.

Schulkomplex Weststadt-Campus

Schwerin – Mit dem Bau einer neuen Sporthalle soll der Schulkomplex Weststadt-Campus in Schwerin nunmehr vollendet werden. Zur Finanzierung des geplanten Sporthallenneubaus übergab Innenminister Lorenz Caffier heute an Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 2,5 Mio. Euro.

Die neue Sportstätte wird den Sportunterricht für die Schüler der neuen Regionalschule und der neugebauten Grundschule „John Brinkmann“ absichern. Für den Neubau der Schulen hatte das Innenministerium der Stadt bereits eine Zuwendung aus dem Kofinanzierungsfonds i.H.v. 1,0 Mio. EUR gewährt.

Außerhalb der Schulzeiten steht die neue Sporthalle sowohl für den Schweriner Vereinssport als auch für den Freizeitsport der Anwohner zur Verfügung.

„Mit dem Sporthallenneubau wird sich der Schulcampus Weststadt weiterentwickeln und seiner Vollendung entgegengehen. Das kommt nicht nur den Schülerinnen und Schülern im Sportunterricht zugute, sondern auch den Sportvereinen. Es ist also gut investiertes Geld, denn gerade für eine sinnvolle Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen spielt auch der Freizeit- und Breitensport eine besondere Rolle. Deshalb bin ich froh, diesen Sporthallenbau finanziell mit einer relativ hohen Zuwendung des Innenministeriums unterstützen zu können“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.