Sperrung der Strandübergänge 1 + 2 bei Zingst

Zingst – Im Frühjahr 2024 wurde am alten Steinlagerplatz östlich des Strandaufganges 1 eine Brechanlage für das Zerkleinern des dort lagernden Natursteins aufgestellt. Durch die Maßnahme werden 14.000 Tonnen Schotter gewonnen, die zeitgleich abtransportiert und für die Befestigung der Weidewege im Renaturierungsgebiet der Sundischen Wiese Verwendung finden.

Da während des Zerkleinerns Steine aus der Brechanlage geschleudert werden könnten und somit Gefahr für Leib und Leben besteht, ist eine weiträumige Sperrung im Bereich der Strandübergänge 1 und 2 bis zum Schlösschen Sundische Wiese erforderlich. Alle Wege und Strandzugänge sind in diesem Bereich wochentags von 7 Uhr bis 19 Uhr gesperrt, freitags in der Zeit von 7 Uhr bis 12 Uhr. Außerhalb der Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind die Sperrungen aufgehoben. Strandbesuche sind ab dem Strandaufgang 3 Richtung Westen uneingeschränkt möglich.

Besuchern, die in Richtung Sundische Wiese und Pramort unterwegs sind, wird empfohlen ab Zingst oder Müggenburg den boddenseitigen Rad- und Wanderweg zu nutzen. Die Nationalparkausstellung und das Schlösschen Sundische Wiese sind außerdem über die Landstraße erreichbar. Autofahrer können die Landstraße bis zum Parkplatz Sundische Wiese uneingeschränkt nutzen.

Nach Beendigung der geplanten Arbeiten wird der dann „ehemalige Steinlagerplatz“ der natürlichen Sukzession überlassen. Die jetzigen Baumaßnahmen sind Teil des gegenwärtig größten Renaturierungsprojektes an der deutschen Ostseeküste.

Die Herstellung natürlicher Wasserverhältnisse im Nationalpark, mit Raum für Überflutungen auf großen Flächen, ist Teil des Komplexvorhabens Sturmflutschutz Renaturierung Ostzingst. Überflutungsgebiete im Nordteil entwickeln sich bereits zu Mooren und neuer Wildnis. Im Süden entsteht in den nächsten Jahren eine Priel-Landschaft mit Salzweiden.

Turner in neuem Outfit im Bundesfinale

Provinzial Versicherung fördert die Jungen und Mädchen der Turn-AG an der Schule Gingst

Insel Rügen -Zum dritten Mal reisen die Gingster Turnerinnen und Turner am 23. April als MV-Landessieger zum Bundesfinale im Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ nach Berlin. Dort treffen sich die hochmotivierten Teams aus 16 Bundesländern, um mit Bestleistungen auf das Siegerpodest zu kommen. „Wir freuen uns, dass wir für diese Sportreise mit tollem Rahmenprogramm finanzielle Unterstützung bekommen“, sagt Birgit Eicke, die als Trainerin mit der Gingster Mannschaft in die Hauptstadt fährt.

Zu den Spendern gehört in diesem Jahr Rike Pahnke von der Provinzial Versicherung. „Ich bin total davon begeistert, dass auf Rügen der Turnsport betrieben und von Frau Eicke wiederbelebt wird“, erklärt die Generalagentin bei der Übergabe ihres Geschenks an die fünf Sportsfreunde. Kimberly Kiehl, Lennie Liekfeld, Finn Koch, Filia Schwarzer und Finn Ahrendt werden mit personalisierten Jacken als einzige Vertreter unseres Bundeslandes bei dem Wettkampf antreten. Das sei für eine Schule wie die in Gingst eine besondere Auszeichnung und beachtliche Leistung der Teamarbeit aller Sportlehrer.

Strahlende Turner in neuem Outfit für Berlin (v. l. n. r.): Kimberly Kiehl, Lennie Liekfeld, Finn Koch, Filia Schwarzer und hockend Finn Ahrendt. Mit dabei Trainerin Birgit Eicke (1. v. l.) und Rike Pahnke von der Provinzial Versicherung (1. v. r.). Foto: André Farin

Strahlende Turner in neuem Outfit für Berlin (v. l. n. r.): Kimberly Kiehl, Lennie Liekfeld, Finn Koch, Filia Schwarzer und hockend Finn Ahrendt. Mit dabei Trainerin Birgit Eicke (1. v. l.) und Rike Pahnke von der Provinzial Versicherung (1. v. r.). Foto: André Farin

Rike Pahnke kam bei der Übergabe der Jacken mit den Jungen und Mädchen ins Gespräch. Sie kenne als ehemalige Turnerin und Trainerin der Sportart die Herausforderung, immer die besten Turnleistungen zu erbringen. Mit beiden Daumen gedrückt meinte sie, dass die persönlichen Erwartungen vor großem und interessiertem Publikum immer sehr hoch seien. „Für die motorische Entwicklung aller Kinder ist das Turnen im gesamten Schulsport wichtig“, meint sie und begründet damit ihr Engagement für die Gingster Schüler.

„Die Erfolgsserie unserer Turner reißt nicht ab“, findet Schulleiter André Farin. Mit seiner Kollegin Birgit Eicke habe seine Schule und die Sana-Sportgemeinschaft ein Zugpferd gefunden, das über das Maß hinaus neue Leute gewinne, motiviere und trainiere. „Das zeugt von einer unbeschreiblichen Leidenschaft der Sportlerin.“

Abiturprüfungen beginnen

Bildungsministerin Oldenburg wünscht Schülerinnen und Schülern viel Erfolg und größtmöglichen Erfolg

Schwerin –  In Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Montag, 22. April 2024, die Abiturprüfungen. 5.300 Schülerinnen und Schüler streben in diesem Jahr die Allgemeine Hochschulreife an. Den Anfang machen die Prüfungen in den Fächern Französisch, Polnisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Niederdeutsch mit einem gemeinsamen Prüfungstermin für die Gymnasien und Fachgymnasien.

Am Donnerstag, 25. April 2024, folgen dann die Abiturprüfungen im Fach Deutsch. Die Prüfungen für das Fach Englisch finden am Freitag, 3. Mai 2024, statt. Die Prüfungen in Mathematik erfolgen am Dienstag, 7. Mai 2024. Zwischen diesen Terminen gibt es Prüfungen in weiteren Fächern. Nach der Corona-Pandemie finden die Prüfungen in diesem Jahr erstmals wieder ohne besondere Bedingungen statt.

Bereits Anfang April hatte Bildungsministerin Simone Oldenburg den Schülerinnen und Schülern in einem persönlichen Schreiben viel Glück und größtmöglichen Erfolg gewünscht. „Sie haben im Laufe der Jahre viele Erfahrungen sammeln können, haben sich auf Leistungskontrollen, Klassenarbeiten und Klausuren vorbereitet und nach und nach eigene Lernstrategien entwickelt.

All dies wird Ihnen helfen, auch die letzte Hürde zu überspringen. Gehen Sie die Prüfungen mit Mut und Selbstbewusstsein, aber auch mit dem erforderlichen Respekt an. Und wenn Sie den Prüfungstagen ein wenig aufgeregt entgegenfiebern, vergessen Sie nicht, dass es Ihren Lehrkräften nicht anders geht. Diese haben Sie unermüdlich und kompetent auf die Prüfungen vorbereitet und sind genauso glücklich wie Sie, wenn sich dies am Ende auszahlt“, schrieb Oldenburg.

Die Ausgabe der Zeugnisse erfolgt spätestens am Samstag, 20. Juli 2024. Alle Prüfungstermine für das Abitur sind auf dem Bildungsserver MV aufgeführt.

Spielplatzförderung M.V

Schwerin   –  Bis Ende Februar konnten Kommunen im Land Förderungen für die Erneuerung ihrer Spielplätze beantragen. Nun sind auch die letzten Anträge bearbeitet und die Förderbescheide gehen in den nächsten Tagen auf den Weg zu den Antragstellenden. Die Staatssekretärin für die Entwicklung des ländlichen Raumes, Elisabeth Aßmann, freut sich über die Resonanz des Angebots:

„In allen Teilen des Landes werden in den nächsten Monaten neue Spielplätze für Kinder errichtet oder die alten Geräte werden saniert. Die Nachfrage nach unseren Fördergeldern war hier bis zuletzt hoch. Die  Bescheide sind nun auf dem Weg zu den Antragstellenden und dann kann es auch dort losgehen. Das freut mich besonders für die Kinder, denn Kinder brauchen Raum zur Entfaltung, gerade an der frischen Luft“, so Aßmann.

„Um den Verwaltungsaufwand für die Gemeinden niedrig zu halten, hatten wir den Antrag für die Spielplatzförderung mit Absicht sehr schlicht gestaltet. Die Kommunen sollten so möglichst unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen. Dies war vor allem möglich, da es sich um reine Landesmitteln handelt. Der Plan ist auch aufgegangen: Insgesamt 2,3 Millionen Euro hatten wir aus dem Bürgerfonds des Landes dafür zur Verfügung gestellt und 2.294.172 Euro davon konnten wir letztendlich an die Gemeinden ausreichen. Insgesamt 211 Spielplätze konnten auf diese Weise gefördert werden. Was mich besonders freut ist, dass wir das Förderprogramm aus den Mitteln des Bürgerfonds mit jährlich 1,15 Mio. € in den kommenden Jahren verstetigen können“, so Aßmann weiter.

Bei den beantragten Vorhaben musste es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln. Gefördert wurden die Anschaffung und Errichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hatte die Sanierung Vorrang vor einem Neubau. Zugrunde gelegt wurden die Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gemeinde und die Anzahl der in der Gemeinde lebenden Kinder. Die Höhe der Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 betrug bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15.000 Euro je Antrag.

Flächendeckendes Rufbussystem in M-V

Gadebusch – Zum Start des neuen flächendeckenden Rufbussystems in Mecklenburg-Vorpommern nahmen im Landkreis Nordwestmecklenburg Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Verkehrsminister Reinhard Meyer, Landrat Tino Schomann vom Landkreis Nordwestmecklenburg, der Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Daniel Bischof sowie der Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens Nahbus Nordwestmecklenburg Jörg Lettau an einer feierlichen Veranstaltung am Bahnhof Gadebusch teil. Mit dem neuen fahrplanbasierten Rufbus setzt das Verkehrsunternehmen Nahbus seit März 2024 ein klima- und umweltfreundliches Ausrufezeichen.

„Es ist großartig, dass wir heute den Startschuss für den Aufbau eines landesweiten Rufbussystems in Mecklenburg-Vorpommern geben können. Rufbusse erweitern unser Netz öffentlicher Verkehrsmittel, und zwar auf den letzten Kilometern. Sie schließen die kleinen Gemeinden und Dörfer in unserem Land an die regionalen Buslinien und Bahnstrecken an. In einigen Landkreisen gibt es solche Rufbusse ja schon länger. Dass wir das System nun auf das ganze Land ausweiten und dann auch noch mit einer landesweiten Rufbus-Hotline, ist eine enorme Leistung und ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern. Das Ziel unserer Mobilitätsoffensive ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Nahverkehr teilnehmen können, in den großen Städten genauso wie in den kleinen Dörfern“, sagte Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer betonte: „Wir schaffen ein Landesmobilitätsnetz mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die kleinsten Dörfer des Landes erreichen. So entstehen die Grundlagen, um für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme in den Städten aber insbesondere auch in den ländlichen Räumen einzuleiten. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb gehen wir schrittweise voran. Mit dem Startschuss für das Rufbussystem im Landkreis Nordwestmecklenburg kommen wir einen wichtigen weiteren Schritt voran.“

Neben dem Landkreis Nordwestmecklenburg bietet auch Ludwigslust-Parchim bereits heute flächendeckend Rufbusse an. In der Mecklenburgische Seenplatte kann man ab dem 01. Mai 2024 im ganzen Kreis das Angebot des Rufbussystems „ILSE“ nutzen. Auch im Landkreis Rostock wird das bereits erfolgreiche gewachsene Rufbusangebot voraussichtlich noch in diesem Jahr auf die gesamte Fläche des Landkreises erweitert werden. Die Realisierung eines flächendeckenden Rufbussystems und die Umsetzung der festgelegten Qualitätskriterien ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald in einigen Teilbereichen bereits auf gutem Weg, hier sind durch die Akteure vor Ort aber noch weitere Schritte bis zum Ziel einer Flächendeckung zu gehen. Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird schrittweise bis 2026 ein Rufbussystem aufgebaut, auch hier sollen erste Gebiete noch 2024 erschlossen werden.

Landrat Tino Schomann ergänzte: „Das Leben auf dem Land hat besonders in Nordwestmecklenburg einen großen Reiz. Mit dem System des Rufbusses nimmt es an Attraktivität sogar noch zu, denn so sind die Bürgerinnen und Bürger gut an die regionale Infrastruktur angebunden und können gleichzeitig das Landleben genießen. Der Rufbus ist auf jeden Fall ein Zugewinn für Jung und Alt gleichermaßen.“

„Mit der geplanten flächendeckenden Umsetzung des landesweiten Rufbussystems ermöglichen wir im ländlichen Raum mehr Teilhabe. Nach der Einführung des Deutschlandtickets folgt nun die dringend notwendige Angebotsausweitung. Für die enge Partnerschaft in der Zusammenarbeit mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen des Landes zur Realisierung dieser ambitionierten Mobilitätsmöglichkeit für die Fahrgäste möchte ich mich herzlich bedanken“, so Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

„Mit der Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzen wir in Nordwestmecklenburg die Verknüpfung der geplanten Netzebenen ganzjährig an sieben Tagen in der Woche um. Wir hoffen, dass es uns damit zukünftig gelingt, in der Fläche keine Ferienfahrpläne mehr anbieten zu müssen“, sagte Jörg Lettau Geschäftsführer der Nahbus Nordwestmecklenburg.

Der Bürgermeister von Gadebusch, Arne Schlien, zitierte Franz Müntefering „Mobilität ist eine Grundlage unseres Wohlstandes“. Schlien führt weiter aus: „Den Wohlstand in unserem Land haben wir besonders den Menschen zu verdanken, denen wir mit dem Rufbus ihre Mobilität zurückgeben wollen. Im ländlichen Raum ist das neue Rufbussystem von Nahbus eine Chance, gerade für unsere älteren Mitbürger, mobil am Leben teilzunehmen. Als Gadebuscher Bürgermeister danke ich allen, die am Aufbau der flächendeckenden Rufbussysteme in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich mitwirken.“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig übergab zudem einen Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNV) für das Jahr 2024 in Höhe von rund 1,45 Millionen Euro an den Landrat Tino Schomann. Das Wirtschaftsministerium unterstützt über die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern das Vorhaben aus Landesmitteln. Insgesamt wird der Aufbau und Betrieb eines landesweiten Rufbussystems 2024 mit 13,5 Millionen Euro gefördert, nachdem bereits 2023 für den Aufbau der Systeme 13 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Eine Finanzierung sieht das Land auch für die Folgejahre vor.

Im neuen fahrplanbasierten Rufbus-Konzept von Nahbus ist der Rufbus MV auf insgesamt 33 Rufbus-Linien im Landkreis Nordwestmecklenburg unterwegs, die nach einem festen Fahrplan verkehren. Wer auf einer dieser Rufbus-Linien mitfahren möchte, muss zuvor seinen Einstiegswunsch bei Nahbus anmelden, da die Haltestelle sonst nicht angefahren wird. Telefonisch können Rufbus-Anmeldungen unter folgender Nummer aufgegeben werden: 0385/555 733 40. Die Bestellung ist mindestens eine Stunde vor Abfahrtzeit aufzugeben. Der Rufbus MV in Nordwestmecklenburg verkehrt von Montag bis Samstag von 05.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr, die genauen Bedienzeiten der einzelnen Rufbuslinien entnehmen Sie bitte den Fahrplänen. Für eine Fahrt mit dem Rufbus MV bei Nahbus wird der reguläre Nahbus-Tarif fällig, d.h. Sie bezahlen die Strecke von Ihrer Einstiegshaltestelle bis zu Ihrer letztendlichen Zielhaltestelle. Das Deutschland-Ticket wird in den Rufbussen anerkannt. Weitere Informationen zum Rufbus MV von Nahbus finden Sie hier:

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt alle Änderungen des neuen Fahrplans. Die kostenlose App des Landes enthält alle Fahrplandaten des ÖPNV in M-V und steht für Android und iOS zur Verfügung (www.fahrplanauskunft-mv.de).

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt im Rahmen seiner Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Zuwendungen für den Aufbau, die Vorhaltung und den Betrieb kommunaler Rufbussysteme als Bestandteil des landesweiten Rufbussystems unter Beachtung von festgelegten Qualitätskriterien.

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erlässt mit dem 15. April 2024 eine Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen. Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können aufgrund der Richtlinie Zuwendungen zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen gefördert werden. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  1. Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

Die Studien werden der Öffentlichkeit zentral über eine Plattform zur allgemeinen Nutzung digital bereitgestellt („Einer für Alle“-Prinzip). Die Plattform wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt festgelegt.

  1. Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung.
  2. Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen,

das sind insbesondere

3.1      Abwärme- oder Kältenutzung, beispielsweise

  1. a) Abluftsysteme mit Energierückgewinnung,
  2. b) Wärmetauscher und Verdampfer,
  3. c) Verdichter und Kompressoren,
  4. d) Wärmeverteiler- und Speichersysteme,
  5. e) Erd- und Eisspeicher sowie
  6. f) Sensorik und Steuerung.

3.2  Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, beispielsweise

  1. a) energieeffiziente Beleuchtung innerhalb von Gebäuden und Lichtlenksysteme,
  2. b) energieeffiziente Beleuchtung außerhalb von Gebäuden unter Beachtung der Insektenverträglichkeit und Lichtverschmutzung, inklusive Zeit- und Bedarfssteuerungen,
  3. c) Verschattungsanlagen,
  4. d) Optimierung von Abwärme- und Kältenutzung,
  5. e) Wärme- oder Kältespeicher besonders im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und
  6. f) energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen.

3.3  Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise

  1. a) Be- und Entlüftungssystem mit Kälte- oder Wärmerückgewinnung,
  2. b) spezielle Dämmung,
  3. c) verhaltens- und raumklimaangepasste Reglungen und Steuerungen und
  4. d) Energie- und Lastmanagementsysteme.

3.3  Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen, beispielsweise

  1. a) Gründächer und
  2. b) Grünfassaden.
  3. Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise
  4. a) Quartierslösungen,
  5. b) intelligente Energienetze (SmartGrids) und
  6. c) Grüne Gewerbegebiete.

Die zuwendungsfähigen Investitionen umfassen Vorhaben mit erneuerbaren Energien (außer Tiefengeothermie und Elektroenergieerzeugung) und deren Nutzung über chemische und physikalische Speichermedien oder Speicherstoffe (beispielsweise Wasserstoff) sowie Prozesse der Umwandlung von Strom in andere Stoffe (Power-to-X).

Diese Vorhaben können auch mit Sektorenkopplung, Prozessoptimierung sowie umfassender Vernetzung, Steuerung, Energie- und Lastmanagement verbunden werden.

  1. Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgas-emissionen

Die Demonstrationsvorhaben sollen durch Öffentlichkeitsarbeit landesweit zur Nachahmung anregen (beispielsweise über etablierte einschlägige kommunale Verbände). Die Erkenntnisse aus den Demonstrationsvorhaben (beispielsweise über Einsparungs-, Betriebs-, Organisations- und Finanzierungsmodelle oder erkannte regulatorische Barrieren) sollen vom Zuwendungsempfänger im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. a) Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
  2. b) Kirchen/Religionsgemeinschaften oder
  3. c) Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre nicht wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

  1. a) das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
  2. b) die zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich mindestens 20. 000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2. 000 Euro,
  3. c) sich der Projektstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Projektstandort nachweisen kann,
  4. d) die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
  5. e) die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgeausgaben hinreichend gesichert ist,
  6. f) mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird, wobei
  7. g) die Amortisationszeit des Projektes grundsätzlich fünf Jahre überschreitet und
  8. h) die Antragsunterlagen grundsätzlich innerhalb eines Jahres vollständig eingereicht wurden; das heißt, das Verfahren auf Beantragung von Zuwendungen innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen werden soll; nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist der Antrag im Regelfall jedoch zurückzuweisen ist.

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.lfi-mv.de abrufbar. Die Zuwendung wird entweder als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Form einer nichtrückzahlbaren Zuweisung gewährt.

Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 % (25 % bei energieeffizienter Außenbeleuchtung).

Betragen die Gesamtausgaben eines Vorhabens nicht mehr als 200 000 Euro, kann der Zuwendungsbetrag als fester Teilbetrag gewährt werden. Bei dieser Festbetragsfinanzierung kommt ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren zum Einsatz.

Im Ausnahmefall kann einmalig ein vorhabenspezifischer Bonus von 10 % bei beiden Finanzierungsarten gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Die Kumulation dieser Fördermittel mit anderen Mitteln ist zulässig, wenn die anderen Förderprogramme die Kumulierung zulassen.

Minigolfanlage in Jessenitz eröffnet

Jessenitz – Minister Dr. Till Backhaus hat heute auf dem Gelände des Jessenitzer Aus- und Weiterbildungswerkes die Minigolf-Anlage „Bibergolf“ eröffnet. Das Projekt wird aus LEADER-Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 151.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition liegt bei knapp 200.000 Euro.

„Das Projekt der LEADER-Aktionsgruppe Südwestmecklenburg soll eine weitere, sehr hochwertige Gelegenheit für Bewegung, Spiel und Sport in der Region bieten. Im Vergleich zum Minigolf sind die Bahnen beim Bibergolf abenteuerreicher, interessanter und anspruchsvoller. Natürliche Hindernisse wie Schrägen, Hügel, Baumstämme, Wasserläufe und Steine machen jede Bahn zu einer ganz speziellen Herausforderung und stellen den Bezug zum Mecklenburgischem Elbtal her.

Über die Landschaft und ihre Geschichte geben spezielle Informationstafeln in Form von Schreibpulten Auskunft. Ich lade Einheimische sowie Besucherinnen und Besucher ein, die neue Anlage zu erkunden. Das ca. 1.200 Quadratmeter große Areal fügt sich harmonisch in das weitläufige Grundstück neben dem Dreiseitenhof ‚Griese Gegend‘ und dem Grillpavillon ein“, sagte Backhaus.

Seit 2015 hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV 51 Maßnahmen in Lübtheen mit insgesamt rund 7,7 Millionen Euro aus dem ELER subventioniert. Die Gesamtinvestition betrug rund 13,3 Millionen Euro.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf und stärkt die Strukturen im ländlichen Raum. Die ELER-Vorschriften erfordern, dass zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ein Wettbewerb erfolgen muss, aus dem sich die Lokalen Aktionsgruppen ergeben“, sagte Backhaus.

Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 trat im vergangenen Jahr in Kraft. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem ELER zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit. Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Das LM hat 14 solcher Strategien genehmigt.

Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie. Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

Saisonauftakt in den Nationalparks

Schwerin – Heute starten die Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund in die Saison 2024. Zur Auftaktveranstaltung im Max-Hünten-Haus in Zingst begrüßte Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus unter anderem Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes und Prof. Dr. Erik Aschenbrand von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. In seinem Gastvortrag „Ranger von morgen“ stellte er erste Ergebnisse der Studie zur Zukunft der Schutzgebietsbetreuung vor.

„Jährlich zählt der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft etwa vier Millionen Besuche. An den fast 600 Veranstaltungen, etwa Führungen, Projekttage, Junior Ranger, Vorträge und Arbeitseinsätze, nahmen im vergangenen Jahr mehr als 9.000 Menschen teil. Darüber hinaus besuchten 2023 fast 117.000 Gäste die Infozentren – 20.000 mehr als im Vorjahr. An Infoständen und Großveranstaltungen informierten sich mehr als 6.000 Menschen dreimal so viele wie 2023“, resümiert der Minister.

Backhaus weiter: „Die qualitative Entwicklung der Großschutzgebiete liegt mir besonders am Herzen: in ihrer Multifunktionalität für Natur- und Klimaschutz, als Bildungsorte und als bedeutende Tourismusdestinationen. Es bleibt eine Herausforderung, die Menschen so zu lenken, dass die Natur nicht beeinträchtig wird. Zählungen auf dem Deichradweg in der Sundischen Wiese bei Zingst zeigen zum Beispiel, dass im Jahr 2023 allein auf dem einen Weg 120.000 Radfahrer und Fußgänger unterwegs waren. Die Spitzenmonate waren der August und September mit jeweils etwa 20.000 Besuchern. Die lange Hauptsaison bis weit in den Herbst zeigt, dass die Balance zwischen Naturerleben und Naturschützen immer wichtiger wird“.

Im April 2023 eröffnete der Skywalk über dem Königsstuhl. Gleichzeitig öffnete die modernisierte Innenausstellung im Nationalpark-Zentrum, welche seitdem einen Besucheransturm erfährt. Im vergangenen Jahr kamen mehr als doppelt so viele Besucherinnen und Besucher wie 2022, rund 486.000.

Die neue Saison steht unter dem Motto: Hier lebe ich. Hier bist du Gast. „Die Faszination der Küstenlandschaft, der Zauber der Naturphänomene lässt mitunter vergessen, dass wir Menschen uns hier im Zuhause der Tiere und Pflanzen bewegen und jedes Naturerleben auch Spuren hinterlässt. Wir wollen mit dem Jahresthema die Perspektive wechseln. Zum einen, damit unsere Nationalpark-Gäste wissen, wie sie die Natur erleben können ohne zu stören, zum anderen um Verständnis zu wecken für unsere Flora und Fauna“, sagt Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes Vorpommern.

Auch auf die Entwicklung des Campingplatzes am Prerower Nordstrand ging der Minister ein: „Das Thema erhitzt die Gemüter. Dabei prägen bedauerlicherweise sich teilweise widersprechende Informationen die öffentliche Meinung. Dies geht soweit, dass dem Land und der Stiftung unterstellt wird, den Campingplatz beseitigen zu wollen. Das stimmt nicht. Unser Ziel ist es, diesen besonderen Campingplatz zu erhalten. Eine zeitgemäße klima- und familienfreundliche Betreibung, unter Berücksichtigung der Verpflichtung zum Erhalt geschützter Küstenlebensräume, sichern die dauerhafte Nutzung als Campingplatz. Darüber besteht Einigkeit innerhalb der Landesregierung.

Es ist uns gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Naturschutz und touristischer Nutzung zu finden und den Flächenverlust des Campingplatzes in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Diese Rahmenbedingungen bildeten im vergangen Jahr die inhaltliche Grundlage für die Betreibersuche für die nächsten 25 Jahre. Von der Ausgangszahl von 1.200 genehmigten Stellplätzen stehen konzeptabhängig ab 2033 weiterhin mindestens 791 Stellplätze zur Verfügung. Bei Parkplatzverlegung können sogar 150 Stellplätze mehr in Anspruch genommen werden. Damit ist der Campingplatz auch wirtschaftlich nachhaltig zu betreiben.

Im Auswahlprozess hat das junge Unternehmen Campers Friend überzeugt. Ich freue mich schon, wenn ihr Konzept in die Umsetzung gehen kann. Daran hindern uns derzeit aber noch die durch die Regenbogen AG angestrengten Rechtsverfahren gegen das Land und die Weigerung zur Räumung der Stiftungsfläche. Ich versichere allen Stellplatznehmern: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben. Wir werden die Anliegen der Camper, Beschäftigten, Gewerbetreibenden und Gemeinden im Blick behalten. Am Ende wird es ein Gewinn für Mensch und Natur, davon bin ich überzeugt“, so Backhaus abschließend.

Drei neue Tourismusorte für M-V

Meyer: Prädikat ist Motivation für touristische Weiterentwicklung

Schwerin – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute offiziell die Anerkennung als Tourismusort an die Gemeinden Rövershagen, Mönchhagen und Gelbensande verliehen. „Als Tourismusorte im Land haben sich die Gemeinden Rövershagen, Mönchhagen und Gelbensande dafür entschieden, gute Gastgeber zu sein und ihre Gemeinden touristisch weiter aufzuwerten. Das Prädikat soll dabei zusätzliche Motivation für die touristische Weiterentwicklung geben. Urlauber, Tagesausflügler und Einheimische sind über die Gemeinde- und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die gesamte Region erleben und erwarten ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau. Dafür stehen auch die drei Gemeinden, die saisonunabhängige Attraktionen zu bieten haben und so auch in der Vor- und Nachsaison Wertschöpfung generieren können“, sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Rövershagen.

Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit 41 anerkannte Tourismusorte und zwei anerkannte Tourismusregionen.

Rövershagen

Die Gemeinde Rövershagen liegt an der Bundesstraße B 105 nahe des Waldgebietes der Rostocker Heide mit vielfältigen Wandermöglichkeiten und Radwegen mit direkter Anbindung zur Ostsee. Zudem gibt es den Flugplatz Purkshof (Ortsteil der Gemeinde) für Sport- und Segelflieger. Das Karl’s Erlebnisdorf Rövershagen ist mit 1,6 Millionen Besuchern pro Jahr die am meisten frequentierte touristische Destination in Mecklenburg-Vorpommern. Das Erlebnisdorf liegt eingebettet in der mecklenburgischen Kulturlandschaft und zeichnet sich durch seine besondere Lage inmitten der Erdbeerfelder des Karl´s Erdbeerhofes als einem der größten Erdbeeranbaubetriebe Deutschlands aus. „Die Radwege der Gemeinde sind barrierefrei und die Bushaltestellen barrierearm ausgebaut. Auch der Außenbereich von Karl’s Erlebnisdorf sowie die WC-Anlagen sind barrierefrei nutzbar. Das ist wichtig, damit wir in Mecklenburg-Vorpommern attraktive Urlaubsangebote auch für bewegungseingeschränkte Gäste anbieten können“, sagte Meyer.

Mönchhagen

Der an die Gemeinde Mönchhagen direkt angrenzende Freizeitpark Karl´s Erlebnisdorf in Rövershagen prägt neben den touristischen Einrichtungen das touristische Erscheinungsbild der Region und entfaltet Strahlkraft weit über die Grenzen der Gemeinde, aber auch des gesamten Bundeslandes hinaus. Die seit 2022 neu hinzugekommene Erlebnisbrennerei MAENNERHOBBY in der Gemeinde Mönchhagen bietet ebenfalls ein Tourismus relevantes und prägendes Bild der Gemeinde und der Region. Das sich derzeit in der Entwicklung befindende Gewerbegebiet der Gemeinde Mönchhagen fördert ebenso die touristisch ausgestaltete Region. „Es gibt ein gut ausgebautes Radwegenetz in der Gemeinde Mönchhagen mit Anbindung an den Ostseeradweg sowie entlang der B 105. Das zieht regelmäßig sportliche Urlauber in die Region. Zudem steht den Urlaubern und den Einheimischen ein attraktiver Mehrgenerationenplatz mit verschiedenen Aktivsportgeräten zur Verfügung“, sagte Meyer.

Gelbensande

Die Gemeinde Gelbensande ist geprägt durch die anliegenden Waldgebietsflächen, die durch ein vielfältiges Rad- und Wandernetzwerk miteinander verknüpft sind. Das gesamte Wander- und Radwegenetz ist an den Ostseeradweg entlang der B105 angebunden sowie über die Waldwege bis hin nach Fischland-Darß-Zingst. Das Jagdschloss in Gelbensande ist ein besonderer touristischer Anziehungspunkt im Gelbensander Forst. Das lädt Gäste ein, die besonders historisch geprägte Geschichte des Ortes zu erkunden, und bietet zugleich Heiratswilligen die Möglichkeit, hier ihre Trauung vornehmen zu lassen. Auch der Ferienpark „Küstenwald“, welcher an das Ostseeheilbad Graal-Müritz grenzt, bietet Touristen ein attraktives Angebot zur Erholung. „Die Gemeinde Gelbensande ist vor allem bei naturliebenden Gästen beliebt, die Alternativen zu den Ostseebädern suchen. Durch die Aufstellung von Wanderkarten im gesamten Gemeindegebiet bietet die Region die Möglichkeit, erholsame Spaziergänge mit interessanter Wissensvermittlung zu verbinden“, sagte Meyer.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes M-V und Einführung der neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ vor knapp drei Jahren sind nun insgesamt 41 Tourismusorte und zwei Tourismusregionen im Land anerkannt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes ist es diesen Tourismusorten und Tourismusregionen erlaubt, eine Kurabgabe einzuführen.

Voraussetzungen, um Tourismusort werden zu können:

  • landschaftlich bevorzugte Lage,
  • Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung,
  • geeignete Angebote für Naherholung, wie Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder
  • das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

Tag der Städtebauförderung

Schwerin – Bauminister Christian Pegel wirbt bei den Kommunen des Landes, die in der Städtebauförderung sind, sich mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 4. Mai 2024 zu beteiligen.

„Bislang haben sechs Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern Aktionen angemeldet, ich bin sicher, da geht noch was“, so Christian Pegel und: „Unter dem Motto ‚Wir im Quartier‘ können die Städte zeigen, wie sich die Lebens- und Wohnverhältnisse in den Zentren und Stadtteilen mit Hilfe der Städtebauförderung verbessert haben. Der Dreiklang Bund-Land-Stadt bewährt sich seit über dreißig Jahren und ist in Mecklenburg-Vorpommern eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Kommunen zeigen möchten, wie sie davon profitiert haben.“

Die Anmeldung zum Tag der Städtebauförderung 2024 ist auf der Webseite des Aktionstages https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de noch bis zum 19. April möglich. Hier können sich Kommunen registrieren, Anregungen und Inspirationen für Veranstaltungsformate finden und alle wichtigen Informationen zu ihren eigenen Veranstaltungen und Programmpunkten eintragen. Auch ein Kommunikations-Kit mit Gestaltungselementen und -richtlinien sowie Textbausteinen und Anwendungsbeispielen steht hier zum Download bereit. Die Beiträge zum Aktionstag sind grundsätzlich förderfähig. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die aktuell Gebiete mit der Städtebauförderung entwickeln.

Der Tag der Städtebauförderung ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Im vergangenen Jahr nutzten bundesweit 523 Städte und Gemeinden mit insgesamt 751 Veranstaltungen den Aktionstag, in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich 15 Kommunen.

250 Jahre Caspar David Friedrich

Schwesig: Neue Ostfenster tauchen den Greifswalder Dom in besonderes Licht

Mit einem Festgottesdienst sind heute die neuen Ostfenster im Greifswalder Dom von Ólafur Elíasson eingeweiht worden.

„Vor 250 Jahren ist Caspar David Friedrich geboren worden. Zu diesem Jubiläum gibt es besondere Ausstellungen in Berlin, Hamburg und Dresden. Greifswald feiert Caspar David Friedrich in diesem Jahr mit wechselnden Ausstellungen und vielem mehr. Ein besonderer Höhepunkt ist die Übergabe der neuen Ostfenster von Ólafur Elíasson im Greifswalder Dom. Vielen Dank allen, die dabei mitwirken, dieses tolle Jubiläumsjahr umzusetzen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in ihrer Rede im Anschluss an den Gottesdienst.

„Caspar David Friedrich spricht mit seiner Kunst nicht nur uns als Publikum an. Er beeinflusst auch Künstlerinnen und Künstler auf der ganzen Welt wie Ólafur Elíasson. Seine Installationen spiegeln die Elemente und spielen mit unseren Eindrücken. Hier im Dom ist es das Licht, und das Ergebnis ist beeindruckend. Das Kunstwerk besteht aus den Fenstern selbst, aber auch aus einer Anlage von Spiegeln, die den ganzen Innenraum des Doms und uns alle mit erleuchten“, würdigte die Ministerpräsidentin die neuen Ostfenster.

„Der Dom ist seit 800 Jahren ein wichtiger und lebendiger Ort für die Hansestadt Greifswald. Im Mittelalter ist er gebaut worden. Dann hat fast jede Generation ihn weitergebaut und umgestaltet. Heute ist der Dom ein Spiegel der vielfältigen Geschichte der Stadt Greifswald, ein Wahrzeichen und ein Ort, den Einheimische und Gäste gern besuchen. Ein beträchtlicher Teil der Kosten für die Erneuerung ist durch Spenden aufgekommen. Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender.

Vielen Dank an die ostdeutsche Sparkassenstiftung und der Rudolf-August Oetker-Stiftung. Auch wir als Land freuen uns, dass wir das Caspar-David-Jubiläumsjahr und die Restauration des Domes unterstützen konnten“, so die Ministerpräsidentin.

Ludwigsluster Chaussee wird instandgesetzt

Meyer: Straße ist derzeit in schlechtem Zustand – Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit notwendig

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag (02.04.) einen Fördermittelbescheid an den Oberbürgermeister Landeshauptstadt Schwerin, Dr. Rico Badenschier, übergeben. Mit der Zuwendung soll die Fahrbahn in der Ludwigsluster Chaussee in Schwerin von der Einmündung der Hagenower Straße auf Höhe des SAE Pumpwerkes bis zum Knotenpunkt mit der Bundesstraße B 321/Landesstraße L 072 instandgesetzt werden.

„Die Straße ist derzeit in einem schlechten Zustand. Verschleißerscheinungen sowie Schäden an der Asphaltbefestigung, Spurrinnen, Risse in Längs- und Querrichtung und Ausbrüche spüren die Autofahrenden deutlich. Mit der Baumaßnahme wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Ludwigsluster Chaussee liegt im südlichen Stadtgebiet der Landeshauptstadt Schwerin und gilt als östliche Einfallstraße aus Richtung Ludwigslust. Sie verbindet den Knotenpunkt Bundesstraße 321/Landesstraße L 072 im Süden mit der Schweriner Innenstadt im Norden. Jetzt ist geplant, zwischen der Einmündung der Hagenower Straße auf Höhe des SAE Pumpwerkes und dem Verkehrsknoten mit der B 321/L 072 die bestehende Fahrbahnbefestigung auf beiden Richtungsfahrbahnen sowie Abbiegespuren und Parkstreifen in sieben Bauabschnitten zu erneuern.

Das Brückenbauwerk über die Crivitzer Chaussee auf der stadteinwärts führenden Fahrbahn ist nicht Bestandteil des Vorhabens. Die Baulänge für die beiden Richtungsfahrbahnen beträgt insgesamt 3.392 Meter. Zudem wird der fahrbahnbegleitende Gehweg der Richtungsfahrbahn stadtauswärts auf einer Länge von 257 Metern in Asphaltbauweise erneuert. Der Baubeginn ist zeitnah geplant; die Fertigstellung ist für das zweite Quartal im Jahr 2025 vorgesehen.

Die Maßnahme wird nach der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie (KommStrabauFöRL M-V) gefördert. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme belaufen sich auf etwa 3,15 Millionen Euro; die Förderung durch das Wirtschaftsministerium beträgt rund 1,6 Millionen Euro.

Tariftreue- und Vergabegesetz

Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Tarifbindung und die heimische Wirtschaft

Schwerin – Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Landesregierung die heimische Wirtschaft, indem sie gleiche Bedingungen für alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer schafft. Entgegen der Kritik des Städte- und Gemeindetages werden sich auch weiterhin alle Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben können. Das Tariftreue- und Vergabegesetz sieht unter anderem vor, dass bei öffentlichen Aufträgen sichergestellt wird, dass Beschäftigte Tariflohn erhalten. Die Landesregierung reagiert damit darauf, dass der Nordosten bei der Tarifbindung im bundesweiten Vergleich regelmäßig im untersten Drittel rangiert.

Das stellt auch der Städte- und Gemeindetag MV (StGT) in seiner jüngsten Kritik fest, der die Tarifbindung in den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern bei nur 24 Prozent sieht. Allerdings kommt der Verband zu einer falschen Schlussfolgerung, wenn er behauptet, dass durch das neue Gesetz 76 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen würden.

Denn mit dem Gesetz werden die Betriebe nicht verpflichtet, sich tariflich zu binden. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss lediglich diejenigen Beschäftigten tariflich entlohnen, die den öffentlichen Auftrag erfüllen. Somit steht es weiterhin allen Unternehmen frei, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Für die Betriebe entstehen dadurch auch keine Mehrkosten, da diese Mehrkosten in Gänze von der öffentlichen Hand getragen werden.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte: „Die Landesregierung ist mit dem Ziel angetreten, die Tarifbindung im Land zu erhöhen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist daher ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die öffentliche Hand wird mit dem Gesetz ihrer besonderen Verantwortung gerecht, dass bei ihren Aufträgen Löhne gezahlt werden, die die Sozialpartner für angemessen erachten. Wer für den Staat arbeitet, muss von diesem Lohn leben können.

Das schafft endlich gleiche Bedingungen für alle Unternehmen und beendet den Preiskampf auf dem Rücken der Angestellten. Wir stärken aber auch die Position heimischer Unternehmen, indem bei der Vergabe nun auch kurze Transportwege berücksichtigt werden können. Dass dieser Weg nicht so falsch sein kann, belegen auch die jüngsten Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung: Mecklenburg-Vorpommern ist deutscher Wachstumsmeister. In keinem anderen Bundesland ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr stärker gestiegen.“

89 Nachwuchslehrkräfte starten Referendariat

Oldenburg: Allen Referendarinnen und Referendaren viel Erfolg an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Für 89 Referendarinnen und Referendare beginnt nach den Osterferien der Vorbereitungsdienst an den Schulen. Am Mittwoch, 27. März 2024, haben sie bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin ihre Ernennungsurkunden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten.

„Ich freue mich, dass sich so viele Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen für ein Referendariat an unseren Schulen entschieden haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Veranstaltung im Neustädtischen Palais. „76 Prozent der zukünftigen Lehrkräfte haben ihr Erstes Staatsexamen bei uns im Land abgelegt. 24 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Studium in einem anderen Bundesland abgeschlossen, zum Beispiel in Hessen, Niedersachsen oder Thüringen. Es ist schön, dass sie ihren Lebensmittelpunkt für das Referendariat nach Mecklenburg-Vorpommern verlegen. Wir hoffen, dass sie auch nach dem Referendariat an unseren Schulen bleiben“, so Oldenburg.

Die Referendarinnen und Referendare verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt an Grundschulen: 12
  • Lehramt für Sonderpädagogik: 14
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 17
  • Lehramt an Gymnasien: 43
  • Lehramt an beruflichen Schulen: 3

Schulen können selbst ausgebildeten Nachwuchslehrkräften eine Perspektive im eigenen Kollegium geben. Dazu hat das Land im Jahr 2020 eine Übernahmegarantie und ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Lehrkräfte nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen.

„Mit der Übernahmegarantie bieten wir den Nachwuchslehrkräften eine sichere Zukunftsperspektive und Planungssicherheit für den Berufseinstieg“, erläuterte die Bildungsministerin. „Ich wünsche allen Referendarinnen und Referendaren viel Erfolg und hoffe, dass sie stets Freude haben, jungen Menschen Bildung und Wissen zu vermitteln“, sagte Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern stellt zu vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Der aktuelle Bewerbungszeitraum, für den Einstellungstermin zum 1. August 2024, endet am 8. April 2024. Zeugnisse können bis zum 22. Juli 2024 nachgereicht werden. Danach ist der nächste Einstieg zum 1. Oktober 2024 möglich. Die Bewerbungsfrist hierfür läuft vom 27. Mai bis 17. Juni 2024.

Weitere Informationen und Online-Bewerbung: www.Lehrer-in-MV.de

Sie sind da

Die ersten modernisierten S-Bahnen sind in Rostock unterwegs / Mehr WLAN, mehr Platz für Fahrräder, mehr Steckdosen – DB Regio und Land Mecklenburg-Vorpommern modernisieren insgesamt 22 S-Bahnen – bis Frühjahr 2025 alle Fahrzeuge rundum erneuert

Rostock – Die ersten rundum erneuerten Züge der S-Bahn Rostock sind in Betrieb. Seit einigen Tagen fahren drei modernisierte Triebwagen im Netz Warnow rund um Rostock, unter anderem auf den Linien S1, 2 und 3. Das bedeutet unter anderem Steckdosen an fast jedem Sitz, kostenloses WLAN, mehr Platz für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen.

„Mit den klimatisierten und stufenlos begehbaren Fahrzeuge schaffen wir mehr Mobilität für bewegungseingeschränkte Reisende und Familien mit Kinderwagen. Die Modernisierung und Erweiterung des S-Bahn-Netzes in Rostock ist ein bedeutender Schritt für unsere Mobilitätsoffensive in Mecklenburg-Vorpommern. Durch die umfassende Modernisierung der Fahrzeuge und die Erhöhung der Verbindungen schaffen wir mehr Komfort für die Fahrgäste und gleichzeitig attraktivere Angebote, um den öffentlichen Nahverkehr weiter zu stärken. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende und für eine nachhaltige Mobilität in der Region“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Daniel Bischof, Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV), betont: „Die umfassende Modernisierung der S-Bahn Rostock ist ein wichtiger Schritt für den Schienenpersonennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern. Mit den modernisierten Zügen setzen wir nicht nur auf mehr Komfort und Attraktivität für unsere Fahrgäste, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende. Die erhöhte Anzahl an Verbindungen ab Dezember wird dazu beitragen, noch mehr Menschen für die umweltfreundliche Alternative des Bahnfahrens zu begeistern und den öffentlichen Nahverkehr weiter zu stärken.“

Carsten Moll, Vorsitzender DB Regio Nordost, ergänzt: „Im Jahr des 50. Jubiläums kommen bei der S-Bahn Rostock umfassend modernisierte Fahrzeuge auf die Schiene. Mit dichteren Takten, mehr Komfort und zum Beispiel WLAN wollen wir gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern noch mehr Menschen für den Nahverkehr begeistern und die Verkehrswende voranbringen.“

Bis zum Frühjahr 2025 erneuert DB Regio mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter „rollendem Rad“ 22 S-Bahnzüge vom Typ Talent 2: Die Züge erhalten kostenloses WLAN, so dass ein unkompliziertes und verlässliches Arbeiten sowie entspanntes privates und berufliches Surfen möglich ist. Größere Tische in der zweiten Klasse sowie Steckdosen an fast jedem Sitzplatz verbessern den Komfort.

In jedem Fahrzeug gestatten größere Bildschirme zur Fahrgastinformation eine bessere Lesbarkeit und schnellere Erfassung der Informationen. In den Multifunktionsbereichen gibt es mehr Platz für Fahrräder, Rollstühle oder Kinderwagen. Zusätzliche Kameras sorgen für höhere Sicherheit. Die Fahrzeuge erhalten außerdem eine neue strahlend rote Außenlackierung mit großen und damit gut sichtbaren Piktogrammen, die das Auffinden der Bereiche für Rollstühle, Fahrräder und Kinderwagen vereinfachen.

 Die DB modernisiert im Auftrag des Landes nicht nur die Fahrzeuge, sondern erhöht ab Mitte Dezember 2024 die Anzahl der Verbindungen: Die S1 verkehrt dann tagsüber in einem Grundtakt von zehn Minuten und in der morgendlichen Hauptverkehrszeit weiterhin in einem 7,5-Minuten-Takt. Die Fahrten der S2 und S3 werden über die Linie S1 bis Warnemünde durchgebunden und fahren in einem Stundentakt, am Wochenende zweistündlich. Das S-Bahn-Netz Rostock umfasst die S-Bahn-Linien S1 (Rostock – Warnemünde), S2 (Rostock – Schwaan – Güstrow) sowie die S3 (Rostock – Laage – Güstrow).

Bis zum Frühjahr kommenden Jahres sind nach Angaben der DB Regio alle Fahrzeuge überarbeitet. Die Fahrzeuge werden im Rahmen der VMV-Ausschreibung „Warnow II“ modernisiert. Die konsequente Modernisierung der Zugflotte und attraktivere Angebote sind ein zentrales Element der DB-Strategie Starke Schiene. Ziel ist es, langfristig deutlich mehr Verkehr auf die Schiene zu lenken.