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Kategorie: Städte und Gemeinden

Tourismus/Sonderöffnungszeiten: Neue „Ortsliste“ tritt in Kraft

Schwerin – Mit dem Öffnungszeitengesetz und der ergänzenden Öffnungszeitenverordnung hat Mecklenburg-Vorpommern für seine von Tourismus geprägten Orte neue, einheitliche Rege­lungen geschaffen, wann Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist heute, nach einer einjährigen Übergangsregelung, eine Änderung der Öffnungszeiten-verordnung in Kraft getreten. Die Änderung legt fest, für welche Orte die Öffnungszeitenverordnung künftig gilt.

Die sogenannte Ortsliste enthält 58 Orte – darunter Gemein­den, Teile von Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden. In den benannten Orten dürfen Verkaufsstellen öffnen, die Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie des typisch touristischen Bedarfs anbieten. Dazu gehören ins­besondere Lebensmittelgeschäfte, Souvenir-, Geschenk- oder Buchläden. Die Öffnung an Sonn- und Feiertagen ist bereits seit rund einem Jahr in zwei Öffnungszeiträumen möglich: Das ist der Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober und der Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis 8. Januar.

Kern der Öffnungszeitenverordnung ist die lange von der Wirt­schaft geforderte zeitliche Angleichung an die Regelungslage im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein. Zudem ermöglicht die Öffnungszeitenverordnung eine objektive Bewertung, ob ein Ort auf die Ortsliste gelangt. Damit schafft die neue Rege­lung Klarheit und Transparenz.

Die Ortsliste umfasst diejenigen Orte, die als Welterbestadt oder nach dem Kurortgesetz M-V anerkannt sind und für die zudem ein besonders hohes Tourismusaufkommen nachge­wiesen ist.

Ortsliste ab 27. Februar 2026

  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock (beschränkt auf die Ortsteile Diedrichshagen, Markgrafenheide, Warnemünde)
  • Stadt Bad Doberan (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Seebad Börgerende-Rethwisch (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Landkreis Rostock)
  • Barlachstadt Güstrow (Landkreis Rostock)
  • Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Landkreis Rostock)
  • Ostseebad Rerik (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Rövershagen (Landkreis Rostock)
  • Stadt Plau am See (Landkreis Ludwigslust-Parchim)
  • Gemeinde Alt Schwerin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Feldberger Seenlandschaft beschränkt auf die Ortsteile Feldberg, Carwitz, Fürstenhagen, Hullerbusch, Koldenhof, Laeven, Lichtenberg, Mechow, Neuhof, Rosenhof, Schlicht, Triepkendorf, Waldsee, Wittenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Göhren-Lebbin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Jabel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Klink (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Inselstadt Malchow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Mirow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Priepert (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Rechlin beschränkt auf die Ortsteile Rechlin, Boek (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Röbel/Müritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Waren (Müritz) (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Wesenberg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Wustrow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Zislow beschränkt auf den Ortsteil Zislow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Hohenkirchen (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Ostseebad Insel Poel (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Schloßstadt Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Hansestadt Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Zierow (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Landeshauptstadt Schwerin
  • Gemeinde Seebad Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald)
  • Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast1 (Landkreis Vorpommern-Greifswald)
  • Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Altefähr beschränkt auf den Ortsteil Altefähr (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Altenkirchen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Bad Sülze (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Binz beschränkt auf die Ortsteile Binz, Prora (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Born a. Darß (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Ostseebad Breege-Juliusruh (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Ostseebad Dierhagen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Dranske (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Glowe (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Lancken-Granitz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Lohme (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Prerow (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Pruchten (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Putbus beschränkt auf die Ortsteile Putbus, Alt Lanschwitz, Altkamp, Beuchow, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Kasnevitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Krakvitz, Krimvitz, Lauterbach, Lonvitz, Muglitz, Neuendorf, Neukamp, Vilmnitz, Wreechen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Putgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Sassnitz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Tourismusregion Mönchgut-Granitz2 (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ummanz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Wieck auf Darß (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Wiek auf Rügen beschränkt auf die Ortsteile Wiek, Bohlendorf (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Wustrow (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (Landkreis Vorpommern-Rügen)

Ergänzungen:
Die Liste umfasst die Tourismusregionen in folgendem Umfang:

1 Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast: Gemeinde Benz, Gemeinde Dargen, Gemeinde Garz, Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Gemeinde Kamminke, Gemeinde Ostseebad Karlshagen, Gemeinde Korswandt, Gemeinde Ostseebad Koserow, Gemeinde Krummin, Gemeinde Ostseebad Loddin, Gemeinde Mellenthin, Gemeinde Mölschow, Gemeinde Peenemünde, Gemeinde Pudagla, Gemeinde Rankwitz, Gemeinde Sauzin, Gemeinde Stolpe auf Usedom, Gemeinde Ostseebad Trassenheide, Gemeinde Ostseebad Ückeritz, Stadt Usedom, Stadt Wolgast, Gemeinde Ostseebad Zempin, Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, Gemeinde Zirchow

2 Tourismusregion Mönchgut-Granitz: Gemeinde Ostseebad Baabe, Gemeinde Ostseebad Göhren, Gemeinde Ostseebad Mönchgut, Gemeinde Ostseebad Sellin

Kommunen bei DDR-Altschulden entlastet

Schwerin – Bau- und Innenminister Christian Pegel hat für zehn Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Zuwendungsbescheide zur Ablösung von Wohnungsbaualtschulden übergeben. Insgesamt betrug die Altschuldenhilfe für Waren (Müritz), Malchin, Mirow, Wesenberg, Hohen Wangelin, Grabowhöfe, Möllenbeck, Blankensee, Carpin, Grünow mehr als 8,4 Millionen Euro. Die Mittel dienen der weiteren Ablösung von Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit, die viele Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer belasten.

„Diese Altverbindlichkeiten sind ein historisches Erbe, das bis heute nachwirkt und die finanziellen Handlungsspielräume vieler Kommunen erheblich einengt. Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds – für den sich das Land und die Kommunen gemeinsam entschieden haben – entlasten wir die kommunale Ebene spürbar und schaffen Freiräume für Investitionen, die direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, sagte Minister Christian Pegel und:

„Mit diesen Bescheiden sorgen wir ganz konkret dafür, dass kommunale Wohnungsunternehmen wirtschaftlich stabil bleiben und ihre Wohnungen langfristig sichern können. Das ist nicht nur Haushaltspolitik – das ist auch Sozial- und Strukturpolitik.“

Bescheide für Hilfen zur Ablösung der Wohnungsbaualtschulden erhielten unter anderem die Stadt Waren (Müritz) mit einer Zuweisung in Höhe von 4.181.614,17 Euro sowie die Stadt Malchin mit 1.637.898,80 Euro und einer zusätzlichen Zuweisung von 160.139,59 Euro. Die Stadt Mirow wird mit 684.621,49 Euro unterstützt, die Stadt Wesenberg mit 587.772,23 Euro. Für die Gemeinde Hohen Wangelin sind 457.603,05 Euro vorgesehen, für die Gemeinde Grabowhöfe 261.025,32 Euro. Weitere Änderungsbescheide sind am Donnerstag (12. Februar) für die Gemeinde Möllenbeck mit 201.539,49 Euro, Blankensee mit 190.276,40 Euro, Carpin mit 81.732,14 Euro sowie für die Gemeinde Grünow mit 24.818,66 Euro vorgesehen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das bislang einzige Bundesland, dem es gelungen ist, eine verbindliche und dauerhafte Regelung zugunsten der Kommunen zu schaffen. Das ist das Ergebnis enger Zusammenarbeit aller politischen Ebenen – und ein klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung“, betonte Christian Pegel.

Über den Kommunalen Entschuldungsfonds stellt das Land seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Altschulden schrittweise abzulösen und die wirtschaftliche Stabilität kommunaler Wohnungsunternehmen nachhaltig zu sichern.

„Wir übernehmen Verantwortung für Entscheidungen aus der Vergangenheit. Die Entschuldung schafft Luft in den kommunalen Haushalten und in den kommunalen Wohnungsbeständen – und genau diese Freiräume brauchen unsere Städte und Gemeinden für Investitionen in die Zukunft des regionalen kommunalen Wohnungsbestandes. Starke Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Jeder Euro, den wir bei Altschulden ablösen, ist ein Euro mehr für Lebensqualität, bezahlbares Wohnen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern“, so Innenminister Christian Pegel.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden.

Städtebaumittel für Rostocks Warnowrund am Stadtpark

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält für das Projekt „Warnowrund am Stadtpark“ Fördermittel aus der Städtebauförderung. Bauminister Christian Pegel hat heute der Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Rostock, Dr. Ute Fischer-Gäde, den entsprechenden Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 2,08 Millionen Euro.

Mit dem Projekt wird ein wichtiger Abschnitt des geplanten Warnow-Rundweges realisiert. Vorgesehen ist ein getrennter Fuß-, Rad- und Joggingweg mit Aufenthaltsbereichen, Fahrradabstellmöglichkeiten, barrierefreier Gestaltung sowie insektenfreundlicher Beleuchtung. Die Maßnahme verbessert die umweltfreundliche Mobilität und steigert die Erholungs- und Freizeitqualität entlang der Warnow.

Christian Pegel, Minister für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern: „Der Warnowrund am Stadtpark ist ein starkes Beispiel dafür, wie Städtebauförderung konkret vor Ort wirkt. Wir investieren hier gezielt in nachhaltige Mobilität, attraktive Freiräume und mehr Lebensqualität für die Rostockerinnen und Rostocker. Gleichzeitig stärken wir die städtebauliche Entwicklung entlang der Warnow langfristig.“

Dr. Ute Fischer-Gäde, Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität der Hansestadt Rostock: Der Start des ersten Abschnitts unseres Warnow-Rundweges ist ein wichtiger Schritt, um die Stadtteile rund um die Unterwarnow noch enger miteinander zu verbinden. Wir entwickeln hier einen Weg für alle Generationen – kinder-, familien- und altersgerecht, einladend zum Spazierengehen, Verweilen und Aktivsein. Die Förderung des Landes MV in Höhe von zwei Millionen Euro gibt uns dafür starken Rückenwind.

Die Umsetzung des Teilprojekts ist für den Zeitraum vom ersten Quartal 2026 bis zum ersten Quartal 2027 vorgesehen.

Gemeinde Poppendorf erhält eigenes Wappen und Flagge

Poppendorf – Die Gemeinde Poppendorf im Landkreis Rostock erhält ein eigenes Wappen und eine Flagge. Innenminister Christian Pegel überreichte heute beides dem Bürgermeister der Gemeinde, Jörg Wallis.

„Mit dem eigenen Wappen und der Flagge erhält die Gemeinde Poppendorf ein sichtbares Zeichen ihrer Identität und ihres Zusammenhalts. Solche Symbole stärken das historische Bewusstsein vor Ort und zeigen, wie lebendig kommunale Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Übergabe.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„In Blau ein schreitender, rot gezungter, goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif über drei goldenen, vierblättrigen Kleeblättern (2:1).“

Die übergebene Flagge wird wie folgt beschrieben:

„Die Flagge ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau, Gelb und Blau gestreift. Die blauen Streifen nehmen je ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Hintergrund

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 397 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Lebendige Dörfer und Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Elf neue Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren haben im Rahmen des Landesprogramms „MV tut was. Klimaschutz vor Ort.“ ihre Fortbildung an der Hochschule Neubrandenburg abgeschlossen.

Noch steht der alte Imbiss „Büffelkuhle“ am See in Buchholz leer. Schon bald aber soll er wieder ein lebendiger Treffpunkt für alle in der Gegend werden – und das verdankt er nicht zuletzt einem Fortbildungsformat der Hochschule Neubrandenburg. Die „Büffelkuhle“ ist eines der Projekte, die als Ergebnis des Fortbildungskurses Dorfmoderation. der Hochschule jetzt im Land umgesetzt werden. „Wir gestalten gerade die Innenräume des alten Imbisses“, erzählt Teilnehmerin Renate Fabisch, die nun in ihrer Gemeinde als Dorfmoderatorin aktiv sein wird. „Wir planen im Frühjahr einen Subbotnik und möchten dann mit einem Osterfeuer in die Saison starten.“

Nach insgesamt sechs intensiven zweitägigen Fortbildungsterminen haben die Teilnehmenden des Kurses ihre Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen. Am Samstag erhielten die neuen Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren an der Hochschule Neubrandenburg ihre Teilnahmebestätigung. Sie sind damit bestens vorbereitet, Projekte für Dorfentwicklung und Klimaschutz in ihren Gemeinden anzustoßen, hierfür Menschen zu gewinnen und die Projekte aktiv zu begleiten. Im Laufe des Kurses wurden ausgehend von der detaillierten Analyse ihres Dorfes – dem sogenannten „Dorfcheck“ – konkrete Projektideen zu Dorfentwicklung und Klimaschutz erarbeitet, die nun in die Umsetzung gehen. Einige der Dorfmoderatoren sehen sich dabei künftig als Vermittler und Vermittlerinnen, um Aktivitäten besser zu verknüpfen – etwa Veranstaltungen mit Angeboten der Schule. Andere möchten sich stärker für Kinder und Jugendliche engagieren und deren Ideen fördern. Zwei Dorfmoderatorinnen planen zudem, gemeinsam mit dem Format „Sprechen und Zuhören“ wieder mehr Menschen in ihren Gemeinden miteinander in den Austausch zu bringen.

Konkrete Zukunftsprojekte werden nun angestoßen

Das Fortbildungsangebot, das bereits zum neunten Mal stattfand, richtete sich an engagierte Menschen aus Dörfern und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns, die das Miteinander vor Ort stärken und konkrete Zukunftsprojekte anstoßen wollen. Im Verlauf der Fortbildung vom September letzten Jahres bis Ende Januar setzten sich die Teilnehmenden intensiv mit den Grundlagen von gelingender Kommunikation, mit Moderationstechniken und Methoden zur Aktivierung und Beteiligung unterschiedlicher Zielgruppen auseinander. Ebenso ging es um die Frage, wie man gut mit Konflikten umgeht, wie Dialoge zur Energiewende gestaltet werden können, wie kommunalpolitische Entscheidungen funktionieren und welches die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ehrenamts sind. Ergänzt wurde das Programm durch ganz praktische Module zu Projektmanagement, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie zur Gewinnung und Motivation von Engagierten.

Fortbildungskurs in dieser Runde Teil des Landesprogramms MV tut was. Klimaschutz vor Ort

Da der Fortbildungskurs in dieser Runde als Teil des Landesprogramms MV tut was. Klimaschutz vor Ort. stattfand, lag ein besonderer Schwerpunkt auf den Möglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten im Dorf. „Wir haben erstmals das Thema Klimaschutz im Dorf in den Fortbildungskurs integriert“, so Johann Kaether, Koordinator der Fortbildung an der Hochschule Neubrandenburg. „Die Diskussionen im Kurs zeigen, dass Klimaschutz ein wichtiger Bestandteil der Entwicklung von lebenswerten Dörfern in MV ist.“

Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus betont die Bedeutung des Programmbausteins innerhalb des landesweiten Programms MV tut was.: „Klimaschutz entscheidet sich nicht nur in Gesetzen, sondern vor allem vor Ort – in unseren Dörfern und Gemeinden. Mit den Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren stärken wir Menschen, die Verantwortung übernehmen, Beteiligung organisieren und konkrete Projekte anstoßen. Sie sind Brückenbauer zwischen Engagement, Kommune und Politik und damit ein zentraler Baustein von ‚MV tut was‘. Wer den ländlichen Raum stärken will, muss den Menschen dort Werkzeuge an die Hand geben – genau das tun wir mit diesem Programm.“

Die Teilnehmenden des Kurses blicken zufrieden auf den Kurs zurück. „Was ich aus der Fortbildung mitnehme, ist vor allem der intensive Austausch“, so Udo Wasielewski aus Torgelow am See. „Die Mischung aus Vereinsarbeit, kommunaler Erfahrung und neuen Ideen hat die Werkstatt zu einem echten Lern- und Vernetzungsraum gemacht.“

Prof. Dr. Peter Dehne, Projektleiter des Fortbildungsformates, freute sich bei der Übergabe der Teilnahmebestätigungen, „dass es in den Dörfern Mecklenburg-Vorpommerns viele Menschen gibt, die sich für Lebensqualität und Klimaschutz engagieren. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung der geplanten Projekte in Ihren Dörfern.“

Die Fortbildung Dorfmoderation – Werkzeuge für Dorfentwicklung und Klimaschutz vermittelt Wissen und Werkzeuge, um Dialoge in der eigenen Gemeinde anzustoßen und zu begleiten, Ideen für den Klimaschutz und die Dorfentwicklung zu entwickeln sowie Projekte aktiv mitzugestalten. Die Teilnehmenden lernen, Prozesse zu moderieren, Ideen in die Tat umzusetzen und ihren Ort und ihre Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen.

Der Fortbildungskurs ist Teil des Landesprogramms „MV tut was. Klimaschutz vor Ort.“ Das Programm versteht Klimaschutz als Chance für Beteiligung, für Zusammenhalt und für regionale Entwicklung der Kommunen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns. Ziel des zweijährigen Programms ist es, konkrete Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen, den Nutzen von Klimaschutz konkret vor Ort sichtbar zu machen und gemeinsam mit Bürgern, Unternehmen, Kommunen sowie jungen Menschen Klimaschutzprojekte anzustoßen.

Das Programm „MV tut was. Klimaschutz vor Ort.“ wird ermöglicht durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und umgesetzt durch ein regionales Partnerkonsortium in Kooperation mit der Initiative Zukunftshandeln MV.

Weitere Informationen unter www.zukunftshandeln-mv.de/mv-tut-was

Wustrow erhält offiziell ein eigenes Gemeindewappen

Wustrow – Die Gemeinde Wustrow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat heute offiziell ihren Wappenbrief erhalten. Innenminister Christian Pegel überreichte diesen an den Bürgermeister der Gemeinde Steffen Franz und bestätigte damit das Recht der Gemeinde, ihr Wappen offiziell zu führen.

„Ein Gemeindewappen ist weit mehr als ein grafisches Symbol. Es steht für Geschichte, Zusammenhalt und das Selbstverständnis einer Kommune. Mit dem Wappenbrief erhält Wustrow ein sichtbares Zeichen seiner Identität und seiner Verbundenheit mit der Region“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Übergabe.

Der Wappenbrief stellt die formale Anerkennung des Gemeindewappens dar und würdigt zugleich die geschichtliche Entwicklung sowie die Identität der Gemeinde Wustrow. Mit der Verleihung wird das Wappen in die Reihe der hoheitlich geführten Symbole der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: „Umgeben von vier blauen Eckflanken in Silber ein Kranz aus acht nach außen gerichteten grünen Lindenblättern.“

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 396 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Land fördert neue Fahrradbrücke

Ines Jesse: „Wir investieren gezielt in sichere und attraktive Radwege vor Ort“

Neustadt-Glewe – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Neustadt-Glewe einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 660.000 Euro für den Ersatzneubau der Fahrrad- und Fußgänger­brücke über den Eldefreilauf überreicht. Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln über die Radverkehrsinfrastrukturrichtlinie des Landes (RadFörderRL MV) über das Sonderprogramm „Stadt und Land“. Die Gesamtausgaben für das Vorhaben belaufen sich auf rund 880.000 Euro.

„Mit der Förderung stärken wir gezielt die Radverkehrs­infrastruktur dort, wo sie im Alltag besonders gebraucht wird“, sagte Staatssekretärin Jesse. „Die Brücke verbindet Innen­stadt und Schule auf kurzem Weg. Damit schaffen wir einen sicheren Schulweg und verbessern zugleich die Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr in der Altstadt – für die Men­schen vor Ort und für Gäste gleichermaßen.“

Das geförderte Vorhaben umfasst den Abbruch der beste­henden Brückenkonstruktion sowie den Ersatzneubau einer kombinierten Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Elde­freilauf. Die Brücke überführt die Thälmann-Straße und wird überwiegend im Schul- und Alltagsverkehr sowie für touris­tische Zwecke genutzt. Eine Befahrung mit Kraftfahrzeugen ist durch beidseitige Poller ausgeschlossen.

Eine durchgeführte Brückenprüfung hatte erhebliche Schäden ergeben, die wirtschaftlich nicht instand zu setzen sind. Die Hauptträger des bestehenden Fachwerks sind stark korrodiert und weisen Querschnittsschwächungen auf. Teile der Gelän­derkonstruktion sind stark beschädigt, die Standsicherheit des Bauwerks ist gefährdet.

Der Ersatzneubau ist als Einfeldbrücke aus Stahlträgern geplant. Die Breite zwischen den Geländern beträgt drei Meter, die Stützweite 16,35 Meter. Durch die Lage abseits der Hauptverkehrsstraßen stellt die Brücke einen sicheren Schul­weg für Grundschüler dar. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Grundschule sowie ein Hort; der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen, steigt kontinuierlich.

„Mit den bereitgestellten Fördermitteln leisten wir einen wich­tigen Beitrag zum Aufbau eines sicheren, lückenlosen und leistungsfähigen Radverkehrsnetzes in Mecklenburg-Vorpom­mern. Gerade für kleinere Städte und Gemeinden ist diese Unterstützung entscheidend, um notwendige Investitionen für eine bessere Mobilität vor Ort realisieren zu können,“ so Staatssekretärin Jesse.

Fördermittelbescheide für Fußball und Moto-Cross

Tessin  – Passend zum Neujahrsvorsatz vieler Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wieder mehr Sport zu treiben, hat Sportministerin Stefanie Drese am heutigen Montag zwei Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt knapp 45.000 Euro an die Stadt Tessin (Landkreis Rostock) übergeben. Die Mittel entstammen dem Bürgerfonds des Landes und kommen dem Kunstrasenplatz im Ort und dem Moto-Cross-Club zu Gute.

„Über 301.000 Mitglieder in mehr als 1.800 Sportvereinen können wir mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen. Besonders erfreulich: Bei den Kindern und Jugendlichen sind sogar über 40 Prozent im Verein aktiv. Das ist ein wahnsinniger Erfolg, ist aber für uns natürlich auch mit der Aufgabe verbunden, die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um diesen Zuwachs weiter zu unterstützen“, erklärte Drese anlässlich der Übergabe der Bescheide.

Durch die geplante LED-Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz soll ein langfristiger und jahreszeitenunabhängiger Spielbetrieb ermöglicht werden, so die Ministerin. Der Kunstrasenplatz wird von mehreren Vereinen für Trainings- und Wettkampfzwecke genutzt. Auch die Schulklassen der Grund- und Regionalschule, die den Kunstrasenplatz regelmäßig nutzen, werden nach Angabe von Drese von der besseren Ausleuchtung und längeren Spielzeiten profitieren.

„Gleichzeitig senken wir durch die Umrüstung langfristig die finanzielle Belastung der Vereine. Im Vergleich zur bisherigen Lösung lassen sich die Kosten für die Unterhaltung der Beleuchtung um circa 80 Prozent reduzieren“, unterstrich Drese. Da sich die Anlage künftig bedarfsgerecht und per App steuern lässt, reduzieren sich auch der Stromverbrauch und die Treibhausemissionen.

Der Moto-Cross-Club Tessin darf sich hingegen über eine Zuwendung in Höhe von 28.000 Euro freuen, mit denen ein WC-Container für das Vereinsgelände angeschafft werden kann. „Das sorgt für eine enorme Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen der Vereinsmitglieder. Denn gerade im Kinder- und Jugendsport, zu dem mehr als 100 Mitglieder gehören, sind längere Trainingseinheiten ohne ein WC nur mangelhaft umsetzbar“, verdeutlichte Drese.

„Da der Verein weiter wächst, regelmäßig herausragende Erfolge zum Beispiel bei den Landesmeisterschaften feiert und zunehmend mehr Menschen auch aus anderen Bundesländern den Weg zum Tessiner Verein finden, ist diese Investition in eine angemessene Infrastruktur überfällig“, so die Ministerin abschließend.  Angelegt wird der Container dabei so, dass er barrierefrei und behindertengerecht ist. „Damit die Sportanlage künftig auch allen Interessierten offensteht.“