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Kategorie: Städte und Gemeinden

Rehna darf offiziell den Titel „Klosterstadt“ tragen

Rehna – Die Stadt Rehna darf ab sofort die Bezeichnung „Klosterstadt“ führen. Die Verleihung nahm Landesinnenminister Christian Pegel heute in der Stadt mit dem Bürgermeister Martin Reininghaus vor.

„Mit der Bezeichnung ‚Klosterstadt‘ wird die lange Geschichte des ehemaligen Frauenklosters als religiöses, kulturelles und gesellschaftliches Zentrum in Rehna und für die gesamte Region offiziell anerkannt, in besonderer Weise hervorgehoben und in die Gegenwart getragen. Das Kloster war und ist mehreren Jahrhunderten hinweg prägendes Zentrum des städtischen Lebens“, sagte Minister Christian Pegel bei der offiziellen Verleihung und weiter:

„Die kontinuierliche öffentliche Nutzung der Klosteranlage, ihr herausragender denkmalgeschichtlicher Wert und das große Engagement der Stadt für Kultur, Geschichte und Tourismus rechtfertigen diese Auszeichnung in besonderer Weise.“

Die Stadtvertretung hatte im Oktober 2025 einstimmig beschlossen, die Bezeichnung zu beantragen. Ziel ist es, die historische Identität Rehnas zu stärken, den Kulturtourismus weiterzuentwickeln und die Verbundenheit der Bevölkerung mit der Stadtgeschichte zu fördern.

Das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern hat dem Antrag auf die kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung zugestimmt. Diese wird dem amtlichen Gemeindenamen vorangestellt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 Künftig sollen auch neue Ortseingangsschilder mit der Aufschrift „Klosterstadt Rehna“ auf die besondere Bedeutung der Klosteranlage aufmerksam machen.

LED-Straßenbeleuchtung leistet wichtigen Beitrag zum Klimaschutz

Lübz – Ein wichtiger Beitrag zur Energieeffizienz und damit zur Klimaneutralität wird heute in Lübz geleistet. Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus überreicht einen Zuwendungsbescheid für die Umrüstung der Straßen- und Gehwegsbeleuchtung auf energieeffiziente, intelligente und steuerbare LED-Beleuchtung. Mit der EFRE-Förderung in Höhe von 413.000 Euro werden Gesamtausgaben in Höhe von 1,18 Millionen Euro ermöglicht.

„Die Investition macht die Stadt Lübz zu einem relevanten Akteur in MV hinsichtlich der Energieeffizienzsteigerung. Mit der Umrüstung auf LED-Beleuchtung geht eine voraussichtliche Einsparung von 94,5 Tonnen CO2 pro Jahr einher. Das entspricht dem CO2-Ausstoß von etwa 30 Gas-beheizten Einfamilienhäusern je Jahr. Die Stromeinsparung beträgt etwa 143.500 kWh/ Jahr. Das entspricht etwa dem Verbrauch eines E-Autos bei einer Fahrleistung von 800.000 Kilometern. Bei einem angenommenen Strompreis von 30 Cents je Kilowattstunde werden ca. 43.000 Euro gespart. Außerdem sinken aufgrund geringerer Wartungskosten auch die Betriebskosten“, sagt Backhaus.

Im Stadtgebiet gibt es 617 Lichtpunkte, davon 525 Lichtmasten, Bodeneinbauleuchten und Poller-Leuchten. Soweit notwendig werden alle Masten ersetzt und 42 weitere installiert. Darüber hinaus werden in die Jahre gekommene Kabel, insgesamt knapp 7.000 Meter Gesamtlänge, erneuert.

Insgesamt wurden seit Anfang 2024 rund 5,5 Millionen über die Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen bewilligt, was Gesamtausgaben in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglichte. Schwerpunkte sind unter anderem LED-Straßen- und Außenbeleuchtung, Studien- und Planungsleistungen, LED-Innenbeleuchtung, energetische Gebäudesanierung im Bestand, technische Gebäudeausrüstung im Neubau sowie der Austausch von Pumpen und anderen Anlagenbestandteilen.

Greifswald wird von Altverbindlichkeiten entlastet

Greifswald – Landesinnenminister Christian Pegel hat heute mehrere Bescheide zur Ablösung von Wohnungsbaualtschulden mit einer Gesamtsumme von elf Millionen Euro an die Stadt Greifswald übergeben. Dies entlastet die Kommune und vor allem das kommunale Wohnungsunternehmen, die WVG, nachhaltig von historischen Verbindlichkeiten mit einer Höhe von rund 23,8 Millionen Euro. Die Mittel dienen der weiteren Ablösung von Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit, die viele Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer belasten.

„Mit der Ablösung dieser Altverbindlichkeiten schaffen wir finanziellen Handlungsspielraum für die Zukunft. Bereits in den Vorjahren hat Greifwald für seine WVG insgesamt 12,8 Millionen Euro ausgezahlt bekommen und gewinnt nun Planungssicherheit – für Investitionen in Infrastruktur, Wohnen und Lebensqualität“, so Innenminister Pegel bei der Übergabe und:

„Wer Kommunen stark machen will, muss ihnen die Lasten der Vergangenheit nehmen. Die Wohnungsbaualtschulden stammen aus früheren DDR-Finanzierungsstrukturen, als Investitionskredite für neu gebaute Stadtteile auch für die Ausgaben für die Straßen, Kaufhallen, Schulen und KiTas im jeweiligen Quartier – aus heutiger Sicht wahllos – als Schulden mit auf die Wohnungsbauten umgelegt wurden. Der Einigungsvertrag hat diese zufällige Zuordnung zementiert und führt dazu, dass diese DDR-Altschulden bis heute kommunale Haushalte bzw. die kommunalen Wohnungsgesellschaften erheblich belasten. Ihre Ablösung ist ein zentraler Baustein zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, der kommunalen Wohnungsunternehmen und zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit diesem Vorgehen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. „Der Nordosten ist bislang das einzige Bundesland, das die Ablösung von Wohnungsbaualtschulden der Kommunen und ihrer Wohnungsunternehmen konsequent umsetzt. Darauf können wir stolz sein – und es zeigt, dass Land und Kommunen entschlossen handeln, wenn es um die Zukunft unserer Städte und Gemeinden geht. Das ist eine Frage der Fairness und der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, so der Minister weiter.

Mit der Übergabe der Bescheide setzt das Land seinen Kurs fort, Kommunen strukturell zu entlasten und ihnen verlässliche Perspektiven zu eröffnen. Für Greifswald bedeutet dies, spürbar Investitionsspielräume der kommunalen Wohnungsgesellschaft WVG in ihren Wohnungsbestand zu schaffen und neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu eröffnen.

Über den Kommunalen Entschuldungsfonds stehen seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Altschulden schrittweise abzulösen und die wirtschaftliche Stabilität der Gemeinden und kommunalen Wohnungsunternehmen nachhaltig zu sichern.

„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt“, sagt Minister Christian Pegel abschließend.

Tag der Städtebauförderung

Bauminister: Tag der Städtebauförderung für Leistungsschau der Städte nutzen

Schwerin – Landesbauminister Christian Pegel ruft die Kommunen der Städtebauförderung dazu auf, am 9. Mai öffentlichkeitswirksam zu zeigen, wie sehr die Zentren und Stadtteile mit Hilfe der Förderprogramme an Attraktivität gewonnen haben.

„Die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung währt nun schon 35 Jahre. In Mecklenburg-Vorpommern haben Bund, Land und Kommunen in dieser Zeit weit über drei Milliarden Euro aus den verschiedenen Programmen investiert. Unsere Städte sind schöner denn je, für Mecklenburger und Vorpommern lebenswert und für Gäste anziehend“, so der Minister.

Der diesjährige Tag der Städtebauförderung wird am 9. Mai 2026 unter dem Motto „Lebendige Orte, starke Gemeinschaften“ gefeiert. Kommunen, die teilnehmen möchten, finden auf der Website des Tags der Städtebauförderung Anregungen für Veranstaltungsformate, Kommunikationsmaterialien und Beispiele aus anderen Kommunen. Zur Online-Anmeldung geht es hier: https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/login

Im Jahr 2026 stellt der Bund erstmals 1 Milliarde Euro bereit, die von den Ländern und Kommunen kofinanziert werden. 46 Prozent der Städtebauförderung fließen in ländliche und 54 Prozent in städtische Räume. Bundesweit wurden bisher rund 12.500 Gesamtmaßnahmen in 4.000 Kommunen gefördert. 1 Euro Städtebauförderung generiert durchschnittlich fast 7 Euro private oder öffentliche Bauinvestitionen.

Tourismus/Sonderöffnungszeiten: Neue „Ortsliste“ tritt in Kraft

Schwerin – Mit dem Öffnungszeitengesetz und der ergänzenden Öffnungszeitenverordnung hat Mecklenburg-Vorpommern für seine von Tourismus geprägten Orte neue, einheitliche Rege­lungen geschaffen, wann Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist heute, nach einer einjährigen Übergangsregelung, eine Änderung der Öffnungszeiten-verordnung in Kraft getreten. Die Änderung legt fest, für welche Orte die Öffnungszeitenverordnung künftig gilt.

Die sogenannte Ortsliste enthält 58 Orte – darunter Gemein­den, Teile von Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden. In den benannten Orten dürfen Verkaufsstellen öffnen, die Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie des typisch touristischen Bedarfs anbieten. Dazu gehören ins­besondere Lebensmittelgeschäfte, Souvenir-, Geschenk- oder Buchläden. Die Öffnung an Sonn- und Feiertagen ist bereits seit rund einem Jahr in zwei Öffnungszeiträumen möglich: Das ist der Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober und der Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis 8. Januar.

Kern der Öffnungszeitenverordnung ist die lange von der Wirt­schaft geforderte zeitliche Angleichung an die Regelungslage im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein. Zudem ermöglicht die Öffnungszeitenverordnung eine objektive Bewertung, ob ein Ort auf die Ortsliste gelangt. Damit schafft die neue Rege­lung Klarheit und Transparenz.

Die Ortsliste umfasst diejenigen Orte, die als Welterbestadt oder nach dem Kurortgesetz M-V anerkannt sind und für die zudem ein besonders hohes Tourismusaufkommen nachge­wiesen ist.

Ortsliste ab 27. Februar 2026

  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock (beschränkt auf die Ortsteile Diedrichshagen, Markgrafenheide, Warnemünde)
  • Stadt Bad Doberan (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Seebad Börgerende-Rethwisch (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Landkreis Rostock)
  • Barlachstadt Güstrow (Landkreis Rostock)
  • Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Landkreis Rostock)
  • Ostseebad Rerik (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Rövershagen (Landkreis Rostock)
  • Stadt Plau am See (Landkreis Ludwigslust-Parchim)
  • Gemeinde Alt Schwerin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Feldberger Seenlandschaft beschränkt auf die Ortsteile Feldberg, Carwitz, Fürstenhagen, Hullerbusch, Koldenhof, Laeven, Lichtenberg, Mechow, Neuhof, Rosenhof, Schlicht, Triepkendorf, Waldsee, Wittenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Göhren-Lebbin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Jabel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Klink (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Inselstadt Malchow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Mirow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Priepert (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Rechlin beschränkt auf die Ortsteile Rechlin, Boek (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Röbel/Müritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Waren (Müritz) (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Wesenberg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Wustrow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Zislow beschränkt auf den Ortsteil Zislow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Hohenkirchen (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Ostseebad Insel Poel (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Schloßstadt Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Hansestadt Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Zierow (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Landeshauptstadt Schwerin
  • Gemeinde Seebad Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald)
  • Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast1 (Landkreis Vorpommern-Greifswald)
  • Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Altefähr beschränkt auf den Ortsteil Altefähr (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Altenkirchen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Bad Sülze (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Binz beschränkt auf die Ortsteile Binz, Prora (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Born a. Darß (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Ostseebad Breege-Juliusruh (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Ostseebad Dierhagen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Dranske (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Glowe (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Lancken-Granitz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Lohme (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Prerow (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Pruchten (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Putbus beschränkt auf die Ortsteile Putbus, Alt Lanschwitz, Altkamp, Beuchow, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Kasnevitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Krakvitz, Krimvitz, Lauterbach, Lonvitz, Muglitz, Neuendorf, Neukamp, Vilmnitz, Wreechen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Putgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Sassnitz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Tourismusregion Mönchgut-Granitz2 (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ummanz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Wieck auf Darß (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Wiek auf Rügen beschränkt auf die Ortsteile Wiek, Bohlendorf (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Wustrow (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (Landkreis Vorpommern-Rügen)

Ergänzungen:
Die Liste umfasst die Tourismusregionen in folgendem Umfang:

1 Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast: Gemeinde Benz, Gemeinde Dargen, Gemeinde Garz, Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Gemeinde Kamminke, Gemeinde Ostseebad Karlshagen, Gemeinde Korswandt, Gemeinde Ostseebad Koserow, Gemeinde Krummin, Gemeinde Ostseebad Loddin, Gemeinde Mellenthin, Gemeinde Mölschow, Gemeinde Peenemünde, Gemeinde Pudagla, Gemeinde Rankwitz, Gemeinde Sauzin, Gemeinde Stolpe auf Usedom, Gemeinde Ostseebad Trassenheide, Gemeinde Ostseebad Ückeritz, Stadt Usedom, Stadt Wolgast, Gemeinde Ostseebad Zempin, Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, Gemeinde Zirchow

2 Tourismusregion Mönchgut-Granitz: Gemeinde Ostseebad Baabe, Gemeinde Ostseebad Göhren, Gemeinde Ostseebad Mönchgut, Gemeinde Ostseebad Sellin

Kommunen bei DDR-Altschulden entlastet

Schwerin – Bau- und Innenminister Christian Pegel hat für zehn Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Zuwendungsbescheide zur Ablösung von Wohnungsbaualtschulden übergeben. Insgesamt betrug die Altschuldenhilfe für Waren (Müritz), Malchin, Mirow, Wesenberg, Hohen Wangelin, Grabowhöfe, Möllenbeck, Blankensee, Carpin, Grünow mehr als 8,4 Millionen Euro. Die Mittel dienen der weiteren Ablösung von Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit, die viele Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer belasten.

„Diese Altverbindlichkeiten sind ein historisches Erbe, das bis heute nachwirkt und die finanziellen Handlungsspielräume vieler Kommunen erheblich einengt. Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds – für den sich das Land und die Kommunen gemeinsam entschieden haben – entlasten wir die kommunale Ebene spürbar und schaffen Freiräume für Investitionen, die direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, sagte Minister Christian Pegel und:

„Mit diesen Bescheiden sorgen wir ganz konkret dafür, dass kommunale Wohnungsunternehmen wirtschaftlich stabil bleiben und ihre Wohnungen langfristig sichern können. Das ist nicht nur Haushaltspolitik – das ist auch Sozial- und Strukturpolitik.“

Bescheide für Hilfen zur Ablösung der Wohnungsbaualtschulden erhielten unter anderem die Stadt Waren (Müritz) mit einer Zuweisung in Höhe von 4.181.614,17 Euro sowie die Stadt Malchin mit 1.637.898,80 Euro und einer zusätzlichen Zuweisung von 160.139,59 Euro. Die Stadt Mirow wird mit 684.621,49 Euro unterstützt, die Stadt Wesenberg mit 587.772,23 Euro. Für die Gemeinde Hohen Wangelin sind 457.603,05 Euro vorgesehen, für die Gemeinde Grabowhöfe 261.025,32 Euro. Weitere Änderungsbescheide sind am Donnerstag (12. Februar) für die Gemeinde Möllenbeck mit 201.539,49 Euro, Blankensee mit 190.276,40 Euro, Carpin mit 81.732,14 Euro sowie für die Gemeinde Grünow mit 24.818,66 Euro vorgesehen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das bislang einzige Bundesland, dem es gelungen ist, eine verbindliche und dauerhafte Regelung zugunsten der Kommunen zu schaffen. Das ist das Ergebnis enger Zusammenarbeit aller politischen Ebenen – und ein klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung“, betonte Christian Pegel.

Über den Kommunalen Entschuldungsfonds stellt das Land seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Altschulden schrittweise abzulösen und die wirtschaftliche Stabilität kommunaler Wohnungsunternehmen nachhaltig zu sichern.

„Wir übernehmen Verantwortung für Entscheidungen aus der Vergangenheit. Die Entschuldung schafft Luft in den kommunalen Haushalten und in den kommunalen Wohnungsbeständen – und genau diese Freiräume brauchen unsere Städte und Gemeinden für Investitionen in die Zukunft des regionalen kommunalen Wohnungsbestandes. Starke Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Jeder Euro, den wir bei Altschulden ablösen, ist ein Euro mehr für Lebensqualität, bezahlbares Wohnen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern“, so Innenminister Christian Pegel.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden.

Städtebaumittel für Rostocks Warnowrund am Stadtpark

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält für das Projekt „Warnowrund am Stadtpark“ Fördermittel aus der Städtebauförderung. Bauminister Christian Pegel hat heute der Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Rostock, Dr. Ute Fischer-Gäde, den entsprechenden Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 2,08 Millionen Euro.

Mit dem Projekt wird ein wichtiger Abschnitt des geplanten Warnow-Rundweges realisiert. Vorgesehen ist ein getrennter Fuß-, Rad- und Joggingweg mit Aufenthaltsbereichen, Fahrradabstellmöglichkeiten, barrierefreier Gestaltung sowie insektenfreundlicher Beleuchtung. Die Maßnahme verbessert die umweltfreundliche Mobilität und steigert die Erholungs- und Freizeitqualität entlang der Warnow.

Christian Pegel, Minister für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern: „Der Warnowrund am Stadtpark ist ein starkes Beispiel dafür, wie Städtebauförderung konkret vor Ort wirkt. Wir investieren hier gezielt in nachhaltige Mobilität, attraktive Freiräume und mehr Lebensqualität für die Rostockerinnen und Rostocker. Gleichzeitig stärken wir die städtebauliche Entwicklung entlang der Warnow langfristig.“

Dr. Ute Fischer-Gäde, Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität der Hansestadt Rostock: Der Start des ersten Abschnitts unseres Warnow-Rundweges ist ein wichtiger Schritt, um die Stadtteile rund um die Unterwarnow noch enger miteinander zu verbinden. Wir entwickeln hier einen Weg für alle Generationen – kinder-, familien- und altersgerecht, einladend zum Spazierengehen, Verweilen und Aktivsein. Die Förderung des Landes MV in Höhe von zwei Millionen Euro gibt uns dafür starken Rückenwind.

Die Umsetzung des Teilprojekts ist für den Zeitraum vom ersten Quartal 2026 bis zum ersten Quartal 2027 vorgesehen.

Gemeinde Poppendorf erhält eigenes Wappen und Flagge

Poppendorf – Die Gemeinde Poppendorf im Landkreis Rostock erhält ein eigenes Wappen und eine Flagge. Innenminister Christian Pegel überreichte heute beides dem Bürgermeister der Gemeinde, Jörg Wallis.

„Mit dem eigenen Wappen und der Flagge erhält die Gemeinde Poppendorf ein sichtbares Zeichen ihrer Identität und ihres Zusammenhalts. Solche Symbole stärken das historische Bewusstsein vor Ort und zeigen, wie lebendig kommunale Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Übergabe.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„In Blau ein schreitender, rot gezungter, goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif über drei goldenen, vierblättrigen Kleeblättern (2:1).“

Die übergebene Flagge wird wie folgt beschrieben:

„Die Flagge ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau, Gelb und Blau gestreift. Die blauen Streifen nehmen je ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Hintergrund

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 397 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.