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Kategorie: Städte und Gemeinden

Knapp 30 Millionen Euro für Kommunen

Land stärkt Sicherheit, Bildung und Zusammenhalt

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat 2025 Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt rund 29,8 Millionen Euro bewilligt. Gefördert wurden 66 Vorhaben von Städten, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen im ganzen Land.

„Unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die Sonderbedarfszuweisungen, oder auch abgekürzt SBZ, sind ein starkes Signal an unsere Kommunen. Wir helfen dort, wo besondere finanzielle Belastungen bestehen – ganz konkret und praxisnah. Das Geld fließt direkt in Projekte, die den Alltag der Menschen verbessern und die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden sichern“, betont Innenminister Christian Pegel.

Schwerpunkt: Feuerwehr, Schulen und Kinderbetreuung

Der größte Teil der bewilligten Mittel ist in zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge geflossen. Mit rund 8 Millionen Euro wurden insbesondere der Neubau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern unterstützt, weitere 5,7 Millionen Euro standen für die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Auch der Bildungsbereich profitierte in 2025 erheblich: Für Schulen sind rund 6,4 Millionen Euro vorgesehen gewesen, für Kitas und Horte weitere 2,6 Millionen Euro.

Darüber hinaus hat das Land gut 1,84 Millionen Euro in Sporthallen und Sportvereinsheime investiert sowie mit 3,63 Millionen Euro Verwaltungsgebäude und die Gefahrenabwehr gestärkt und gemeindeeigene sonstige Gebäude mit rund 750.000 Euro unterstützt. Ergänzend sind rund 826.000 Euro in den kommunalen Straßenbau geflossen, um die Verkehrsinfrastruktur vor Ort zu sichern und zu verbessern.

„Allein mehr als 13 Millionen Euro haben wir in den Brand- und Katastrophenschutz investiert. Das zeigt, welchen hohen Stellenwert Sicherheit für uns hat – gerade im ländlichen Raum. Aber auch moderne Lernbedingungen für Kinder oder sichere Straßen sind Grundpfeiler einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Gerade im ländlichen Raum sind diese Investitionen entscheidend. Die Förderung über die sogenannten SBZ ist kein Gießkannenprinzip, sondern gezielte Hilfe. Jede bewilligte Maßnahme stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen – und damit die Lebensqualität der Menschen in unserem Land“, so Christian Pegel abschließend.

Beispiele aus der Förderung:

  • Hansestadt Stralsund: Über 3,1 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schulgebäuden auf dem Campus „Hermann Burmeister“.
  • Landkreis Vorpommern-Greifswald: 3,63 Millionen Euro für ein modernes Gefahrenabwehrzentrum
  • Stadt Sassnitz: Rund 1,9 Millionen Euro für Schule und Hort
  • Landeshauptstadt Schwerin: Mehr als 2,5 Millionen Euro für einen neuen Hort und die Sternwarte
  • Gemeinden wie Grambin, Altwarp oder Dobbin-Linstow: jeweils bis zu 750.000 Euro für neue Feuerwehrgerätehäuser
  • Zingst: 400.000 Euro für zusätzliche Klassen- und Mensaräume

„Unsere Kommunen leisten Tag für Tag Großes. Mit den Sonderbedarfszuweisungen geben wir ihnen Planungssicherheit und Rückenwind“, sagt Innenminister Christian Pegel abschließend.

Hintergrund

Eine Sonderbedarfszuweisung (SBZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Kommunen, um wichtige Investitionen oder andere kommunale Projekte zu finanzieren. Ein entsprechender Antrag ist über das Innenministerium zu stellen. Sie wird nach § 25 des Finanzausgleichsgesetzes M-V geregelt und dient der Förderung von Verwaltungskooperationen oder zur Bewältigung besonderer öffentlicher Interessen. Die Richtlinie finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.

Solidaritätsprogramm des Landes wirkt weiter

Über 17,5 Millionen Euro bewilligt

Schwerin – Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern profitierten auch 2025 weiterhin deutlich vom Solidaritätsprogramm der Landesregierung. Der durch Beschluss des Landtages im Jahr 2023 eingerichtete 20-Millionen-Euro-Sonderfonds unterstützt gezielt Städte und Gemeinden, die sich in besonderem Maße bei der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern engagieren – insbesondere dort, wo Gemeinschaftsunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angesiedelt sind.

„Mit dem Solidaritätsprogramm haben wir den Kommunen unkompliziert und wirksam zusätzliche Investitionsmittel an die Hand gegeben – als Anerkennung für ihre große Bereitschaft und Leistung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Die hohe Nachfrage zeigt, dass dieses Instrument richtig und wichtig ist“, erklärt Innen- und Kommunalminister Christian Pegel.

Insgesamt waren landesweit 33 Kommunen antragsberechtigt. Von ihnen wurden inzwischen 64 Förderanträge gestellt. Bislang konnten 56 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von mehr als 17,5 Millionen Euro bewilligt werden. Ausgezahlt wurden bereits etwa zwölf Millionen Euro, davon allein acht Millionen Euro im Jahr 2025.

„Das Solidaritätsprogramm zeigt ganz konkret, was zusätzliche Landesmittel vor Ort bewirken können: Neue und barrierefreie Bushaltestellen, sanierte Schulgebäude mit besserem Sonnen- und Hitzeschutz, moderne Spiel- und Skateanlagen für Kinder und Jugendliche, erneuerte Sportplätze, Dorfgemeinschaftshäuser als Treffpunkte für Jung und Alt oder der Ausbau wichtiger Straßen und Gehwege. Genau darum ging es uns – die kommunale Infrastruktur dort zu stärken, wo viele Menschen leben, sich begegnen und ihren Alltag gestalten. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden, unabhängig davon, ob sie selbst mit Flüchtlingsarbeit zu tun haben oder nicht“, erklärt der Innenminister.

Der Sonderfonds in Höhe von 20 Millionen Euro wurde geschaffen, um den Städten und Gemeinden zusätzliche Landesmittel als Investitionszuschüsse zur Verfügung zu stellen. Diese konnten unbürokratisch beantragt und flexibel für Projekte vor Ort eingesetzt werden – ohne Einschränkung auf Maßnahmen der Flüchtlingsarbeit. Kommunen mit mindestens 50 Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften konnten je nach Kapazität eine Solidaritätspauschale von bis zu 750.000 Euro erhalten und Fördermittel für bis zu drei Projekte beantragen.

„Gerade die Kommunen, die viele Menschen aufgenommen haben oder Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung sind, leisten einen besonderen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Solidaritätsprogramm stärken wir gezielt die Infrastruktur vor Ort und verbessern die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger“, so Christian Pegel weiter und:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunen darüber hinaus auch unabhängig vom Sonderprogramm umfassend bei den laufenden Kosten der Flüchtlingsaufnahme. Als eines von nur zwei Flächenbundesländern erstattet Mecklenburg-Vorpommern den Kommunen komplett die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Zusätzlich übernimmt das Land die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie die anteiligen Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für ukrainische Kriegsvertriebene.

„Ohne die hohe Bereitschaft der Städte und Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner wäre die Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen. Dieses Programm ist ein klares Zeichen der Anerkennung und der Solidarität des Landes mit seinen Kommunen“, betont Innenminister Christian Pegel abschließend.

ELER-Förderprogramm für Kleinstädte Ende 2025 abgeschlossen

Schwerin – Das ELER-Förderprogramm „Nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum“ wird zum Jahresende 2025 abgeschlossen. Das Programm war 2017 mit der Richtlinie LEFDRL M-V im Rahmen der ELER-Förderperiode 2014-2022 in Zuständigkeit des Bauministeriums aufgelegt worden. Insgesamt konnten 67 Projekte in 41 Gemeinden mit rund 58 Millionen Euro aus Mitteln der EU unterstützt werden.

„Mit dem Abschluss des ELER-Programms ziehen wir eine ausgesprochen positive Bilanz. In ganz Mecklenburg-Vorpommern konnten wir kleinstädtischen Gemeinden spürbare Impulse geben – für moderne Schulen und Kitas, lebendige Ortskerne und eine zukunftsfeste Daseinsvorsorge. Die 67 geförderten Projekte zeigen eindrucksvoll, wie europäische Mittel direkt vor Ort wirken und Lebensqualität in den ländlichen Räumen stärken. Ich freue mich, dass wir als Land diesen erfolgreichen Weg in der neuen Förderperiode gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium fortsetzen können“, so Bauminister Christian Pegel.

Der ELER ist die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und konzentriert sich auf die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete. Das Hauptziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu steigern, natürliche Ressourcen zu schützen und eine ausgewogene räumliche Entwicklung zu fördern. Kleinstädte, die zwischen 5.000 und 20.000 Einwohner haben und oft als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen fungieren, können von dem Programm profitieren.

Förderfähig sind in diesem Programm der Neubau und die Sanierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Begegnungszentren, Mehrgenerationenhäusern, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Gesundheitseinrichtungen. Auch historisch wertvolle und orts-bildprägende Gebäude, historische Ortskerne sowie öffentliche Straßen, Wege, Plätze sowie Parks und Grünflächen können mit diesen Programmmitteln saniert werden.

Folgende Projekte wurden beispielsweise durch das Bauministerium gefördert:

  • Sanierung und Nutzbarmachung der denkmalgeschützten und einsturzgefährdeten Remise im Schloss Gadebusch im Landkreis Nordwestmecklenburg (Gesamtkosten: 2,37 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 1,18 Millionen Euro, Kofinanzierung: 393.000 Euro)
  • Erschließung und Freianlagengestaltung am Schulcampus Zarrentin im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Gesamtkosten: 4,91 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 3,57 Millionen Euro, Kofinanzierung: 1,19 Millionen Euro)
  • Sanierung des Schulhofes der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Gesamtkosten: 923.000 Euro, davon ELER-Mittel: 535.000 Euro, Kofinanzierung: 178.000 Euro)
  • Neubau des Feuerwehrgerätehauses Loitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Gesamtkosten: 4,93 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 2,96 Millionen Euro, Kofinanzierung: 987.000 Euro)
  • Gestaltung der Grünfläche zum Stadtteilpark Putbus im Landkreis Vorpommern-Rügen (Gesamtkosten: 190.000 Euro, davon ELER-Mittel: 119.000 Euro, Kofinanzierung: 40.000 Euro)
  • Sanierung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes Kröpelin im Landkreis Rostock (Gesamtkosten: 1,28 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 959.000 Euro, Kofinanzierung: 320.000 Euro)

Folgende Kommunen wurden bis 2025 gefördert: Im Landkreis Vorpommern-Rügen Binz, Marlow, Putbus; im Landkreis-Vorpommern-Greifswald Eggesin, Jarmen, Loitz, Strasburg, Torgelow; im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Altentreptow, Burg Stargard, Dargun, Friedland, Malchin, Malchow, Penzlin, Stavenhagen, Röbel; im Landkreis Ludwigslust-Parchim Crivitz, Grabow, Lübz, Sternberg, Wittenburg, Zarrentin; im Landkreis Rostock Bützow, Kröpelin, Kühlungsborn, Neubukow, Sanitz, Schwaan, im Landkreis Nordwestmecklenburg Gadebusch, Rehna und Schönberg.

In der neuen ELER-Förderperiode 2023-2027 wird die Entwicklung des ländlichen Raums in den oben genannten Kommunen durch das Landwirtschaftsministerium gefördert.

Neues Begegnungszentrum entsteht im Stadtteil Lankow

Schwerin – Die Stadt Schwerin plant den Neubau eines Begegnungszentrums auf der Rückbaufläche des Hochhauses Polentz-Straße im Stadtteil Lankow. Das Zentrum wird Teil eines Schulneubaus für rund 200 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf in der emotional-sozialen Entwicklung sein.

Im Erdgeschoss wird es einen großzügigen Aufenthaltsbereich und zwei über eine flexible Trennwand zusammenschaltbare Mehrzweckräume für Veranstaltungen sowie Sanitärräume geben. In zwei Büros werden das Stadtteilmanagement und die Ortsteilvertretung untergebracht. Auch die Straßensozialarbeit und Fachdienste der Stadt sollen das Gebäude nutzen können. Im Obergeschoss wird die Stadtteilbibliothek nach einem Open-Library-Konzept untergebracht, die auch von der Schule als zusätzlicher Lern- und Gruppenarbeitsraum genutzt werden kann.

Das Begegnungszentrum wird mit gut 4,15 Millionen Euro aus dem Städtebauförderprogramm von Bund, Land und Kommune unterstützt. Der Bau soll bis 2027 fertig gestellt werden.

Neustrelitz plant Grünflächengestaltung im historischen Zentrum

Neustrelitz – Die Stadt Neustrelitz plant die Gestaltung einer Grünfläche in der Tiergartenstraße nach dem Siegerentwurf des Wettbewerbes „Im Grünen Gewand“. Kernelement des Entwurfes ist, verschiedene Themengärten an der zentralen Grünachse anzuordnen und das Zentrum der Residenzstadt Neustrelitz mit dem Tiergartenareal zu verbinden.

Es sollen barrierefreie Wegeverbindungen mit Kletter- und Bewegungsgarten sowie Sitzbereichen geschaffen werden. Der Baumbestand soll weitestgehend erhalten und mit Neuanpflanzungen ergänzt werden, hinzu kommen heimische Kräuter sowie Duft- und Blühpflanzen. An den Rändern des Areals soll ein grüner Rahmen aus Strauchpflanzungen das Gebiet zur umgebenden Wohnbebauung abschirmen.

Die Kosten werden bei 900.000 Euro liegen, wovon rund 847.000 Euro aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt bereitgestellt werden. Die Baumaßnahme soll im April 2026 begonnen werden und im August 2026 fertig gestellt sein.

Land fördert maritime Gewerbeflächen und Radverkehrsinfrastruktur

Dr. Wolfgang Blank: „Wir machen Stralsund investitionsstark und mobil für die Zukunft“

Stralsund – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat am Rande der Energieministerkonferenz in Stralsund vier Zuwendungsbescheide an den Dr. Alexander Badrow, Oberbürgermeister der Hansestadt, übergeben. Das Land unterstützt damit zentrale Projekte zur nachhaltigen Stärkung der lokalen Infrastruktur und Verbesserung der Mobilität in der Hansestadt.

„Wir stärken Stralsund als maritimen Industriestandort. Mit dieser Förderung machen wir den Standort Volkswerft langfristig attraktiv für bereits ansässige Unternehmen und neue Investoren. Wir schaffen Flächen, die Unternehmen dringend brauchen – von Spezialstahlbau bis zur Offshore-Zulieferung. Das stärkt den Standort, sichert gut bezahlte Arbeitsplätze und erhöht die Attraktivität für weitere Ansiedlungen. Davon profitiert die gesamte Region“, so Minister Dr. Blank.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt zunächst die vorbereitende Planung  für die Entwicklung und den Ausbau des „Maritimen Industrie- und Gewerbeparks (MIG) Volkswerft /Franzenhöhe“ mit rund 3,44 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben hierfür belaufen sich auf rund 4,59 Millionen Euro. Mit dem Projekt werden Hallen-, Bau- und Logistikflächen unmittelbar an der Kaikante neu geordnet und der weitere Ausbau für Industrie- und Gewerbetätigkeiten vorbereitet. Der Standort ist Teil der Vermarktungsstrategie des Landes und weist eine hohe Nachfrage auf.

Zudem fördert das Wirtschaftsministerium mit rund 3,79 Millionen Euro erste Baufeldfreimachungen im Bereich MIG /Franzenhöhe. Die Gesamtkosten liegen bei rund 4,21 Millionen Euro. Die Arbeiten umfassen kurzfristig umsetzbare Rückbauten, Altlastensanierungen sowie die Oberflächenherstellung und dienen der zügigen Nutzbarmachung von Flächen für bereits ansässige Betriebe und neue Investitionen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

„Mit den neuen Radwegen leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines sicheren, lückenlosen und attraktiven Radverkehrssystems. So schaffen wir spürbare Verbesserungen für die Menschen, die hier vor Ort jeden Tag mit dem Rad unterwegs sind – auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit oder zum Sportverein“, so Minister Dr. Blank

Das Land unterstützt den Neubau eines Radwegs zwischen Blütenweg und der Barther Straße mit einer Förderung in Höhe von rund 310.000 Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 355.000 Euro. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Bundes mithilfe der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, um zu einem effizienten Klimaschutz und der konsequenten Gestaltung einer modernen Mobilität beizutragen.

Der Radweg wurde in einer Breite von 2,5 Metern ausgebaut, erhielt eine Asphaltdeckschicht und umfasst eine Gesamtlänge von rund 390 Metern. Ziel der Maßnahme ist es, die unbefestigte Wegeverbindung für den Radverkehr zu ertüchtigen und dabei abschnittsweise als eigenständigen Radweg auszubauen. Mit dem Neubau wird für den Radverkehr eine wichtige Verbindung zwischen Wohngebieten am westlichen Stadtrand und der Innenstadt/Altstadt ertüchtigt. Er schließt an die bereits errichtete Fahrradstraße „Schwarzer Weg“ an.

Zudem unterstützt das Land den Neubau des Radwegs in der Barther Straße als Lückenschluss zwischen der Radverbindung durch den Stadtwald und dem Grünhufer Bogen mit einer Förderung in Höhe von rund 410.000 Euro. Die Gesamtkosten des Projekts umfassen rund 585.000 Euro. Die Unterstützung des Vorhabens erfolgt ebenfalls im Rahmen der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL).

Das Vorhaben umfasst den Neubau eines Einrichtungsradwegs auf einer Länge von rund 360 Metern und einer Breite von 1,6 Metern in Asphaltbauweise. Zudem wird im Bereich der anliegenden Bushaltestelle auf einer Länge von ca. 18 Metern ein gemeinsamer Geh- und Radweg errichtet. Parallel zum geförderten Radweg wird ein Gehweg mit einer Breite von 1,3 Metern gebaut. Um eine durchgehende Radverkehrsführung zu gewährleisten, wird zudem die Bushaltestelle ausgebaut, eine Mittelinsel zur Sicherung der Straßenquerung in Richtung des Stadtwalds errichtet sowie sieben Beleuchtungsanlagen erneuert.

Beide Vorhaben werden durch das Bundesministerium für Verkehr über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ gefördert. „Wir investieren gezielt dort, wo Infrastruktur wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht und alltägliche Wege sicherer macht. Stralsund wird damit attraktiver – für Unternehmen, Beschäftigte, Familien und Gäste. Das stärkt den Standort und das Land insgesamt“, so Minister Dr. Blank abschließend.

Straße Großer Kraul in der Weststadt wird saniert

Güstrow – Die Stadt Güstrow plant, die Anliegerstraße Großer Kraul zwischen Bärstämmweg und der Straße Zum hohen Rad innerhalb des Stadtumbaugebietes Weststadt zu sanieren. Die Fahrbahn ist derzeit mit einer Schotter-/Betonrecyclingschicht und die Gehwege mit Betongehwegplatten befestigt. Die Verkehrsanlage und deren Entwässerung entsprechen nicht den heutigen verkehrlichen Anforderungen. Die Missstände sollen mit der Neugestaltung beseitigt werden.

Die Planung sieht eine grundhafte Erneuerung der gesamten Verkehrsfläche vor. Dabei orientiert sich das Oberflächenmaterial an bereits durchgeführten Straßenbaumaßnahmen im Gebiet: die Fahrbahn wird in Asphalt und die Gehwege in grauen Betonrechtecksteinen ausgeführt. Sechs Bauminseln und Straßenaufpflasterungen zur Geschwindigkeitsreduzierung werden die Tempo-30-Zone komplettieren. Mit den geplanten Bauminseln soll gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Zur Gewährleistung der durchgängigen Barrierefreiheit werden die Hochborde abgesenkt und mit wahrnehmbaren Bodenindikatoren ausgestattet. Die Straßenbeleuchtung wird nachhaltig mit LED-Technik erneuert, wobei die bestehenden Masten bleiben.

Die Gesamtkosten liegen bei knapp 680.000 Euro, von denen rund 580.000,00 Euro aus Städtebaufördermitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde bereitgestellt werden. Mit dem Bau kann im ersten Quartal 2026 begonnen werden, die Fertigstellung ist für Ende Oktober geplant.

12. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Backhaus zeichnet Siegergemeinden aus  

Rühn – Der für die ländlichen Räume zuständige Minister Dr. Till Backhaus hat heute die sechs am 12. Landeswettbewerb von „Unser Dorf hat Zukunft“ teilnehmenden Gemeinden im Kloster Rühn ausgezeichnet. Den ersten Platz und damit 9.000 Euro Prämie gewann die Gemeinde Rühn (Landkreis Rostock). Anerkennung zollte der Minister, der gleichzeitig Schirmherr des Wettbewerbes ist, auch den anderen fünf Gemeinden Rechlin, Ummanz, Bentzin, Grambow und Bernitt für ihre Teilnahme am Wettbewerb, bei dem Grambow Platz zwei und Ummanz Platz drei belegt.

Das Preisgeld für den zweiten Platz betrug 6.500 Euro, für den dritten Platz 4.000 Euro. Die anderen drei Gemeinden erhielten jeweils 1.000 Euro. „Der Wettbewerb ist eines der relevantesten Ereignisse im ehrenamtlichen Engagement des ländlichen Raums. Von daher gratuliere ich, stellvertretend für alle teilnehmenden Gemeinden, besonders der Gemeinde Rühn zu ihrem Sieg im Landeswettbewerb und dem damit verbundenen Erfolg“, sagte Backhaus.

Die Gemeinde überzeugte die Landes-Bewertungskommission besonders durch das Zusammenspiel aus kultureller Identität, sozialem Engagement und nachhaltiger Ortsentwicklung. Das ehemalige Kloster bildet das kulturelle Herzstück des Ortes und wird durch vielfältige Initiativen lebendig gehalten. Ebenso stark zeigte sich die Dorfgemeinschaft im sozialen Bereich mit dem Dorfgemeinschaftshaus, modernen Sportanlagen und dem engagierten Wirken der freiwilligen Feuerwehr.

„Auch in der baulichen Entwicklung setzt Rühn Maßstäbe“, fährt Backhaus fort und ergänzt: „Die behutsame Innenentwicklung des Dorfes sowie die gelungene Integration von Grünstrukturen – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum – prägen ein harmonisches und zukunftsorientiertes Ortsbild. Der Dorfwettbewerb setzt ein Zeichen dafür, was jeder für die Entwicklung der Gemeinschaft beitragen kann.

So unterschiedlich die jeweiligen örtlichen Potentiale auch sind, es kommt darauf an, sie zu nutzen. Die Bürgerinnen und Bürger in den Wettbewerbsgemeinden haben dies eindrucksvoll bewiesen. Dafür danke ich ihnen. Außerdem gilt mein Dank auch der ehrenamtlich tätigen Bewertungskommission. Mit ihrem Engagement trägt sie maßgeblich zum Gelingen bei“, sagte der Minister.

Im Mittelpunkt des Wettbewerbes stehen Themen wie soziale Einrichtungen, Kulturangebote, ein lebendiges Vereinsleben, wirtschaftliche Aspekte, Fragen der Nahversorgung, Digitalisierung, Mobilität, Klimaanpassung sowie eine verantwortungsvolle Bau- und Grüngestaltung. Der Wettbewerb wird in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 ausgetragen, auf Bundesebene sogar seit 1961.

Er bietet den Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinden in den ländlichen Räumen Gelegenheit, sich und ihr Dorf zu präsentieren sowie in den Wettbewerb zu anderen teilnehmenden Dörfern und Gemeinden zu treten. Die Dörfer, die sich in den Landeswettbewerben 2025 für den Bundesentscheid 2026 qualifizieren, werden durch die Bundesbewertungskommission im Sommer 2026 bereist. Die im 28. Bundeswettbewerb erfolgreichen Dörfer werden auf der Internationalen Grünen Woche 2027 ausgezeichnet.