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Kategorie: Wirtschaft

Erfolg in Sonderwirtschaftsministerkonferenz

Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern angenommen

Schwerin – Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben heute mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Rahmen einer Sonderwirtschaftsministerkonferenz über die Fortführung und weitere Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen gesprochen. Dabei ging es auch darum, die Überbrückungshilfe um drei Monate zu verlängern.

„Wir sind dem Bund für die bisherige Unterstützung der Wirtschaft mit umfangreichen Mitteln dankbar. Die Corona-Pandemie ist längst nicht vorbei. Deshalb ist es wichtig, die Überbrückungshilfe weiter zu verlängern. Hier haben wir positive Signale vom Bund erhalten, dass die Verlängerung kommen könnte“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag nach dem Gespräch. Die Überbrückungshilfe IV läuft bislang bis Ende März und soll nach Auffassung aller Landeswirtschaftsminister bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.

Wirtschaftsminister Meyer machte weiter deutlich: „Mecklenburg-Vorpommern hat verschiedene Forderungen gegenüber dem Bund eingebracht. Wir haben uns insbesondere für die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Zuge der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ausgesprochen. Darüber hinaus muss das Bundesprogramm ´Ausbildungsplätze sichern´ mit all seinen Bestandteilen fortgesetzt werden. Ein weiteres Anliegen des Landes: Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten sollen bis zum 30. Juni 2022 möglich sein, zudem soll der bisherige Maximalbetrag von 1.500 Euro erhöht werden. Die Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern sind angenommen worden. Jetzt ist der Bund gefordert diese umzusetzen. Die Zeit drängt“, betonte Meyer weiter.

Im Zuge der Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit fordert Mecklenburg-Vorpommers Wirtschaftsminister Meyer die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit rückwirkend zum 01. Januar 2022 und zumindest bis 30. Juni 2022 wieder einzuführen. „Die Regelungen haben sich in der gesamten Corona-Pandemie bewährt. Die Unternehmen versuchen weiter ihr Personal zu halten. Die Beiträge zur Sozialversicherung stellen während der Kurzarbeit eine große Belastung für die Unternehmen dar. Das soll vermieden werden. Die Wirtschaft muss weiter entlastet werden, um Arbeitsplätze weiter sichern zu können“, machte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer deutlich.

Speziell mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ hat die Bundesregierung die Wirtschaft bei ihren Anstrengungen unterstützt, dass die Coronakrise nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung wird. „Wir wollen, dass das Programm mit all seinen Komponenten fortgesetzt wird. Hierzu zählen beispielsweise die Ausbildungsprämien, die Übernahmeprämie für Auszubildende oder die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. Es gilt weiter, Ausbildung in den Unternehmen zu ermöglichen, Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen, die die Wirtschaft dringend braucht“, sagte Meyer.

Für viele Beschäftigte war die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Sonderzahlungen eine Anerkennung ihrer Leistung. „Durch die lange Dauer der Pandemie wurde die derzeitige Obergrenze von 1.500 Euro vielfach schon ausgeschöpft. Da die Pandemie und mit ihr die Belastungen für die Beschäftigten noch weiter andauert, wird der Bund gebeten, die Obergrenze anzuheben und den Unternehmen eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung solcher Sonderzahlungen an ihre Beschäftigten bis zum 30. Juni 2022 zu ermöglichen“, sagte Wirtschaftsminister Meyer abschließend.

Wichtige Änderungen………

…….für den Einzelhandel und bei Zuschauern von Großveranstaltungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Zwei Bereiche standen dabei im Mittelpunkt, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

So wird in der neuen Landesverordnung stufenunabhängig ab dem 12. Februar die 2G-Regelung im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung aufgehoben. Bisher galt diese ab der Warnstufe Orange.

Für Kundinnen und Kunden besteht ab Sonnabend aber die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2). Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (hier genügt eine OP-Maske). Beschäftigte im Einzelhandel mit Besucherkontakt müssen nach wie vor mindestens eine OP-Maske tragen. Auch im Einzelhandel der Grundversorgung bleibt es bei der OP-Maskenpflicht.

Bei Großveranstaltungen auch im kulturellen Bereich (z.B. Festspiele MV) sind ab Freitag mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen und nunmehr auch in Warnstufe Rot erlaubt.

Im Einzelnen gilt ab dem 11. Februar:

  • Stufe 1 (grün): 3G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 100% Auslastung erlaubt, keine max. Zuschauerobergrenze
  • Stufe 2 (gelb): 2G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 50% Auslastung, max. 3.000 Zuschauende innen und 15.000 im Außenbereich
  • Stufe 3 (orange): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende
  • Stufe 4 (rot): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende

Zuschauerinnen und Zuschauer von Großveranstaltungen müssen geimpft und/ oder genesen und getestet sein. Von der Testpflicht befreit sind geboosterte Personen und ihnen Gleichgestellte. Hinweis: Ungeimpfte Schulkinder brauchen am Wochenende z. B. bei Hansa/ Seawolves auch einen Test, da in den Ferien keine Schultestungen stattfinden.

„Es gibt damit jetzt bundesweit in den Stadien und großen Hallen weitgehend einheitliche Regelungen. Das ist aus meiner Sicht ein deutlicher Fortschritt und sorgt für Akzeptanz und Wettbewerbsgleichheit“, verdeutlichte Drese.

Ein Stück Heimat auf Achse

Mobiler Hofladen wirbt für Landkreise Rostock und Mecklenburgische Seenplatte

Schwerin – „Ein Stück Heimat auf Achse“ – unter diesem Motto reist ein regionales Vermarktungsmobil durch Mecklenburg-Vorpommern und bewirbt Produkte aus den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte. „Im Land gibt es eine Vielzahl kleiner Produzenten, die oftmals nicht die Möglichkeit haben, ihre hochwertigen Angebote auf Wochenmärkten und Veranstaltungen zu präsentieren. Als mobiler Hofladen kann das Vermarktungsmobil zusätzlichen Absatz für Kleinstproduzenten schaffen und so die regionalen Wertschöpfungsketten verlängern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Vorhaben wird von der 2019 gegründeten gemeinnützigen GmbH „MaMüMaMa“ umgesetzt; „MaMüMaMa“ steht für „man müsste mal machen“. Die Akteure wollen nach eigenen Angaben Ideengeber, Akteure, Vereine, Locations und weitere Engagierte zusammenbringen, mit Rat und Tat zur Seite stehen, Fördermittel einwerben, Events und Produkte entwickeln und diese professionell umsetzen.

Ein Ergebnis ist das Vermarktungsmobil. Das Fahrzeug dient neben dem Verkauf auch als Foodtruck. In einer eingebauten Küchenausstattung können die Regionalprodukte verarbeitet und beispielsweise bei Veranstaltungen verkauft werden. Ebenfalls an Bord sind Informationen zu Urlaubsanbietern, Dienstleistern, Handwerkern, Künstlern und anderen interessanten Akteuren der Region. Das Fahrzeug ist zudem ausgestattet mit Flyern, Broschüren und einem Flatscreen. „Die mobilen Verkaufs- und Verköstigungsangebote regionaler Produkte gepaart mit der touristischen Standortwerbung für die Landkreise Rostock und die Mecklenburgische Seenplatte sind eine gute Kombination. So leistet das Projekt einen wertvollen Beitrag zur Stärkung im ländlichen Raum“, sagte Meyer.

Weitere Informationen unter www.heimataufachse.de

Die Gesamtinvestition beträgt 440.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Fonds zur Unterstützung Ländlicher GestaltungsRäume (LGR-Fonds) in Höhe von 99.000 Euro.

Der Fonds unterstützt vorrangig Projekte, die Lösungen zu den Themen Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kinderbetreuung, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft in den Ländlichen GestaltungsRäumen anbieten. Träger der Projekte können Gemeinden, Ämter, Vereine, Genossenschaften, Initiativen, Kirchengemeinden, Unternehmen, Privatpersonen etc. sein. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Ländlichen GestaltungsRaum umgesetzt werden. Gefördert werden gemeindeübergreifend wirkende Vorhaben, die Vorbildwirkung für andere haben können.

Corona: außergewöhnliche Belastungen

Steuerliche Erleichterungen für besonders Betroffene der Corona-Krise weiter verlängert

Schwerin – Die einschränkenden Maßnahmen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie nach wie vor notwendig sind, stellen eine außergewöhnliche Belastung für die Wirtschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern dar. Um in Not geratene Betroffene weiter zu unterstützen, werden die bewährten steuerlichen Hilfsmaßnahmen jetzt verlängert.

„Wir werden weiterhin schnell und unkompliziert Unterstützung leisten. Nach wie vor sind sehr viele Unternehmerinnen und Unternehmer unverschuldet durch die wegen der Corona-Pandemie notwendigen einschränkenden Maßnahmen in einer prekären wirtschaftlichen Lage. Ich bin erleichtert, dass wir uns jetzt gemeinsam mit dem Bund auf eine Verlängerung der steuerlichen Erleichterungen geeinigt haben“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Insbesondere die erweiterten Möglichkeiten und Verfahrensvereinfachungen für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer werden fortgesetzt. Dadurch sollen besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in dieser schwierigen Situation entlastet werden. Auch für das ehrenamtliche Engagement und die gegenseitige Unterstützung bleibt es bei den besonderen steuerlichen Erleichterungen.

Überdies haben sich die Länder darauf geeignet, die Billigkeitsregelung im Zusammenhang mit der erbschaftsteuerrechtlichen Lohnsummenregelung zu verlängern.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln und viele weitere Informationen stehen im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

Sport Thieme finanziert Moor auf Rügen

Insel Rügen – Pünktlich zum Tag der Feuchtgebiete am zweiten Februar vermeldet Umweltminister Dr. Till Backhaus die Wiedervernässung eines weiteren Moores im Land. Die Sport-Thieme GmbH, ansässig im niedersächsischen Grasleben, finanziert die Wiederherstellung der Wasserhaltung im Bereich des südlichen Quellmoores Wissower Bach im Nationalpark Jasmund (Landkreis Vorpommern-Rügen). Mithilfe des freiwilligen Engagements von Sport-Thieme werden die Emissionen von diesem Kleinstmoor (0.7 Hektar) in Höhe von ca. 16 Tonnen CO2eq pro Jahr eingespart.

Über die Allianz und die gute Zusammenarbeit von Freiwilligen, Verwaltung und Unternehmen freut sich Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Jedes revitalisierte Moor trägt zum Klimaschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Die Maßnahme auf Rügen erhöht zudem die Widerstandsfähigkeit der prägenden Buchenwälder des Nationalparks Jasmund gegen die Folgen des Klimawandels. Die in den Senken der letzten Eiszeit entstandenen Moorkörper halten Wasser zurück und sichern so das Überleben der Bäume.“

Weiterhin betont der Minister: „Diese Initiative reiht sich ein in eine wachsende Liste erfolgreicher Wiedervernässungsprojekte und ich bin froh über jedes einzelne von diesen. Die Investition in Ökowertpapiere ist in erster Linie ein Beitrag für den Klimaschutz, den Artenschutz und für sauberes Wasser. Insofern danke ich dem Unternehmen für die wertvolle Unterstützung.“

Wolfram Nimmerrichter, verantwortlich für den Bereich CSR und Nachhaltigkeit bei der Sport-Thieme GmbH, ergänzt: „Als mittelständisches Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung für die Gesellschaft und Umwelt stets bewusst. Gerade regionale Projekte liegen uns dabei am Herzen. Luftlinie sind es gerade einmal 300 km von unserem Stammsitz in Grasleben bis zum Nationalpark Jasmund – für die Bewohner und Urlauber der Insel Rügen ist es uns daher eine besondere Freude, durch unsere langfristige Unterstützung einen dauerhaften Beitrag zum Erhalt der Moore und dieser einzigartigen Landschaft zu leisten.“

Zusammengebracht wurden Unternehmen und Moor durch die dafür zuständige Geschäftsstelle für Ökowertpapiere des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV. Diese vermittelt die Ökowertpapiere des Landes MV, darunter auch die bei Unternehmen beliebten MoorFutures und Waldaktien.

Gegründet 1949 in Grasleben, Niedersachsen, ist die Sport-Thieme GmbH mit derzeit mehr als 400 Mitarbeitenden Marktführer im Versandhandel von Sportgeräten für den Schul- und Vereinssport sowie den Fitness- und Therapiebereich in Deutschland und Europa. Als innovatives und expandierendes Familienunternehmen in dritter Generation umfasst das Sortiment derzeit mehr als 19.000 Sportartikel für über 70 Sportarten.

An freiwilligem Engagement für den Klimaschutz interessierte Unternehmen können sich an die Geschäftsstelle für Ökowertpapiere wenden. Die Geschäftsstelle aktualisiert laufend ihr Projektportfolio und arbeitet zurzeit aktiv an der Fortsetzung der bekannten Marke MoorFutures. Weiteres Engagement ist aktuell durch den Kauf der Waldaktie und des Streuobstgenussscheins und zukünftig auch durch den HeckenScheck möglich.

Arbeitsmarkt Januar 2022 in M-V

Meyer: Arbeitsmarkt erweist sich robust in der Krise /Neustart-Prämie /Vermeidung von Kurzarbeit von Auszubildenden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 8.600 Arbeitslose gesunken (-12,1 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,6 Prozent. Insgesamt sind aktuell 62.200 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.100 (+8,9 Prozent) gestiegen.

„Der Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Neben der Krise kommt auch der saisonal bedingte Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Tragen. Viele Firmen haben weiter mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Besonders erfreulich ist, dass Unternehmen weiter ihr Personal halten. Die Nachfrage zieht leicht an. Kurzarbeit ist ein Stabilitätsanker in der Krise. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wächst“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im November (aktuellste Zahlen) im Vergleich zum Vorjahr um 6.200 (+1,1 Prozent) auf 585.700 gestiegen.

Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Land zudem von Januar bis März 2022 die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung neu aufgelegt. Das Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ soll für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 gelten.

„Wir wollen, dass Lehrlinge ihre Ausbildung bis zum Ende regulär absolvieren können. Das Programm ist konkrete Unterstützung für Auszubildende und die Unternehmen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen können aus diesem Landesprogramm einen Zuschuss von 75 Prozent zu den von ihnen in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten.

Das Land hat eine Bandbreite an Unterstützungsmöglichkeiten. „Die Neustart-Prämie II für Beschäftigte nach Kurzarbeit ist aufgelegt worden. Das ist ein Beitrag zum Ankurbeln der Binnennachfrage“, so Meyer weiter. Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro.

Im Oktober haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der „realisierten Kurzarbeit“ 7.900 Beschäftigte in 1.200 Betrieben (aktuellste Zahlen) kurzgearbeitet. Wirtschaftsminister Meyer fordert, die Kurzarbeit zu verlängern.

„Unternehmen kämpfen darum, ihre Betriebe mit ihren Beschäftigten weiter am Laufen zu halten. Wir brauchen pandemiebedingte Erleichterungen beim Instrument der Kurzarbeit über den 31. März 2022 hinaus. Deswegen ist es notwendig, die vollständige Erstattung der Sozialabgaben für den Arbeitsausfall bei Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder einzuführen“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend. 1.179 Betriebe haben im Januar für 11.703 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Arbeitsmarkt im Januar 2022

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt ist gut in das Jahr 2022 gestartet. Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Januar zwar gestiegen, aber bei Weitem nicht so stark wie sonst üblich.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +133.000 auf 2.462.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:-439.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Winterpause hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Januar 2022 gegenüber dem Vormonat erhöht, und zwar um 133.000 auf 2.462.000. Damit fiel der Anstieg deutlich geringer aus als in den Jahren zuvor. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit daher um 48.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist sie um 439.000 geringer. Im Vergleich zum Januar 2020 liegt sie nur noch um 37.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2021 auf Januar 2022 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und liegt damit 0,9 Prozentpunkte niedriger als im Januar 2021. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 36.000 gesunken. Sie lag im Januar 2022 bei 3.190.000 Personen. Das waren 452.000 weniger als vor einem Jahr und 104.000 weniger als im Januar 2020.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Januar für 286.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit ist diese Zahl im Dezember und Januar wieder deutlich erhöht, was vor allem an vermehrten Anzeigen aus dem Gastgewerbe und dem Handel liegt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 574.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum November weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 52.000 gestiegen. Mit 45,34 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 506.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2021 um 84.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 552.000 auf 34,45 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im November betrug ihre Zahl 7,29 Millionen, 202.000 mehr als im Vorjahresmonat. Saisonbereinigt errechnet sich ein leichtes Minus von 7.000 gegenüber dem Vormonat.

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Januar auf hohem Niveau. So waren 792.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 225.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 22.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Januar 2022 um 3 Punkte auf 135 Punkte und erreicht damit einen neuen Höchststand.

811.000 Personen erhielten im Januar 2022 Arbeitslosengeld, 337.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.611.000. Gegenüber Januar 2021 war dies ein Rückgang von 251.000 Personen. 6,7 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar mit 67.000 rund 10.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 77.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 5.000 mehr als im Vorjahr. 27.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2022 noch unversorgt und weitere 21.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 14.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 13.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.

Für das neue Berichtsjahr 2021/22 sind bislang 5 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 7 Prozent.

Strukturwandel der Fischerei

Schwerin – Unter Leitung von Staatssekretärin Silvia Bender vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind vergangene Woche die Amtschefs der Fischereiressorts der Küstenländer sowie Vertreter der Organisationen der Fischerei an der deutschen Ostseeküste, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie der Thünen-Institute für Fischerei zu einem Runden Tisch „Zukunft der Ostseefischerei“ zusammengekommen.

Dazu stellt Mecklenburg-Vorpommerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus fest: „Die Beratungen waren insbesondere von der katastrophalen Quotensituation bei Hering und Dorsch geprägt. Dabei herrschte Einigkeit darüber, dass wir sowohl kurzfristige Maßnahmen zur Überbrückung der akuten Problemlage brauchen, als auch langfristige Maßnahmen, mit denen wir dem Berufsstand eine echte Zukunftsperspektive geben können.“

Ein zentrales Ergebnis des Runden Tisches: eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von BMEL, Küstenländer, Verbänden und Fachinstituten soll nun kurzfristig die Arbeit aufnehmen und alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um die zeitweilige und endgültige Stilllegung sowie begleitende Maßnahmen weiterhin effektiv umsetzen zu können.

Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben herausgestellt, dass Maßnahmen, wie die zeitweilige Stilllegung, die aus dem neuen Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds begleitet werden sollen, bereits mit der Einreichung des Programms bei der Kommission in Angriff genommen werden müssen. „Das Ziel sollte sein, dass alle Fischereien mit erheblichen Heringsfängen oder Beifängen an Heringen in die Maßnahme eingebunden werden. Nur so können wir sicherstellen, dass die Bestände tatsächlich geschont werden und sich in Größenordnungen reproduzieren können“, sagte Backhaus.

Für die 2021 aus dem Vorgängerfonds EMFF geförderte Abwrackmaßnahme werde es voraussichtlich einen zweiten Aufruf geben, erläuterte Backhaus. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sollen gemäß der weiteren Branchenentwicklung angeboten werden.

Der Minister äußerte Verständnis dafür, dass die Fischerei ein hohes Interesse daran hat, dass Bund und Länder die möglichen Maßnahmen und deren Konditionen nun schnell und verständlich darlegen, damit die Betriebe Planungssicherheit haben und ihre Entscheidungen abwägen können.

Er sagte abschließend: „Es ist unbestritten, dass es in der Fischerei zu einem Strukturwandel kommt. Wichtig ist, dass wir diesen begleiten und die Branche damit nicht allein lassen. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass BMEL bis Ende 2022 ein Leitbild für und vor allem mit dem Sektor entwickeln möchte – vergleichbar mit der Zukunftskommission Landwirtschaft. Aus dem Leitbild sollen dann konkrete Strukturentwicklungsmaßnahmen abgeleitet werden. Das ist ambitioniert, aber notwendig – für die Fischerei, aber auch für die hieran anknüpfenden Bereiche Hafenwirtschaft, Tourismus und Umweltschutz.“

Backhaus sicherte dem Bund für diesen Prozess die volle Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu. Im April soll der Runde Tisch voraussichtlich erneut tagen.