Demokratie muss wehrhaft bleiben

„Übergriffe auf Verfassungsorgane sind nicht hinnehmbar“

Schwerin – Die Justizministerkonferenz folgte jetzt einem Beschlussvorschlag aus Bayern, M-V und Hessen. Justizministerin Katy Hoffmeister: „Unsere Demokratie muss wehrhaft bleiben“

„In Zeiten einer zunehmenden Aggressivität, die auch gegen staatliche Institutionen gerichtet ist, muss die Demokratie wehrhaft bleiben. Die rechtswidrige Demonstration in Berlin vor dem Reichstag im Sommer 2021 mit dem Durchbrechen der Polizeiabsperrungen war für uns ein Alarmsignal. Der Vorfall gibt Anlass genug, die bisherigen Schutzregelungen kritisch zu hinterfragen, denn Übergriffe auf unsere Verfassungsorgane, wie zum Beispiel den Bundestag, sind nicht hinnehmbar.

Daher ist es ein wichtiges Zeichen, dass die Justizministerkonferenz mehrheitlich dem gemeinsamen Beschlussvorschlag aus Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen zugestimmt hat. Nun wird die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, strafrechtlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Gewaltsames Vordringen in den Schutzbereich von Verfassungsorganen sollte mit den Mitteln des Strafrechts konsequent verfolgt werden. Wenn wir derartiger Gewalt nichts entgegensetzen, steht zu befürchten, dass die legitime Ausübung staatlicher Gewalt in Frage gestellt und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet wird.

So sollten Strafschärfungen für die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs und Landfriedensbruchs eingeführt werden, soweit diese Taten im räumlichen Bereich der Verfassungsorgane begangen werden. Weiter sind die aktuell geltenden Vorschriften zu Versammlungen in einem räumlichen Schutzbereich um die Verfassungsorgane aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß. Aus dem bestehenden Bußgeldtatbestand sollte ein Straftatbestand werden“, so Justizministerin Hoffmeister.

Bis August 1999 waren Versammlungen innerhalb eines Bannkreises um die Verfassungsorgane strafbar – mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Der Straftatbestand wurde abgeschafft. Aktuell drohen Bußgelder von höchstens 20.000 Euro.

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