Doppelhaushalt der Hansestadt Stralsund genehmigt

Stralsund – Das Ministerium für Inneres und Europa hat über den Doppelhaushalt 2018/2019 der Hansestadt Stralsund entschieden. Die Hansestadt konnte in den vergangenen beiden Jahren ihr Defizit etwas abbauen. Dennoch belastet weiterhin ein Minus von ca. 12,6 Millionen Euro aus den Vorjahren den städtischen Finanzhaushalt. Laut Haushaltsplan kommen 2018 und 2019 sogar wieder negative Salden hinzu. Bis zum Jahr 2021 wird die Hansestadt ihren Haushalt voraussichtlich nicht ausgleichen können.

Insgesamt ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune noch immer weggefallen. Um die stetige kommunale Aufgabenerfüllung sicherzustellen, soll die Hansestadt Stralsund daher nur noch in solche Vorhaben investieren, die zur Erfüllung ihrer pflichtigen Aufgaben notwendig sind oder die der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit zumindest nicht entgegenstehen. Nur wenige der geplanten Investitionsmaßnahmen entsprechen nicht diesen Anforderungen. Viele wichtige Vorhaben wie das Stadion Kupfermühle, das Parkhaus Schützenbastion oder die Erneuerung des Tribseer Damms können nun umgesetzt werden.

„Allerdings kann die Haushaltslage bislang nur auf Grundlage vorläufiger Daten beurteilt werden, da die Feststellung der Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre noch immer nicht von der Bürgerschaft beschlossen wurde“, so Innenminister Lorenz Caffier. Auch wenn vor kurzem der erste doppische Abschluss für das Jahr 2011 durch die Bürgerschaft festgestellt wurde, überschreitet Stralsund seit Jahren die gesetzlich vorgeschrieben Fristen. Daher war es nun erforderlich, die Feststellung der fehlenden Jahresabschlüsse bis 2014 zum Ende des nächsten Jahres anzuordnen. Das Innenministerium unterstützt dabei die Hansestadt in ihren Bemühungen.

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