Energiepreispauschale auch für Beamte

Tarifergebnis und Energiepreispauschale werden auf Landesbeamtinnen und -beamte übertragen

Schwerin – Das Landeskabinett Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Landes aus November des letzten Jahres zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden dementsprechend zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.

 „Ich freue mich, dass hiermit alle Angehörigen im Bereich des öffentlichen Dienstes gleichbehandelt werden, egal ob sie Angestellte oder Beamte sind“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

 Von der linearen Erhöhung der Besoldung sind erstmalig auch eine Dynamisierung der Stellenzulagen z.B. für die Polizei, Feuerwehr und den Justizvollzug erfasst. Außerdem werden die Anwärterbezüge entsprechend des Tarifabschlusses zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.

 Zudem hat das Kabinett heute beschlossen, dass die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die als Teil des Dritten Entlastungspakets der Bundesregierung an Rentnerinnen und Rentnern ausgezahlt wird, auch den pensionierten ehemaligen Beamten, wie z.B. den ehemaligen Polizistinnen und Polizisten, des Landes gewährt wird.

 Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.

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