Gutachten zur Deponie Ihlenberg vorgestellt

Schwerin – Die Landesregierung hat heute die ersten Ergebnisse des Gutachters zu den Messwerten auf der Deponie Ihlenberg vorgestellt. Demnach sind keine Gefährdungen für Umwelt und Gesundheit festgestellt worden, die vorgeschriebenen Verfahren werden eingehalten und die Betriebsabläufe funktionieren. Allerdings gibt es Verbesserungsbedarf beim Kontrollmanagement.

Als Ergebnis des Gutachtens unterzeichneten Wirtschaftsminister Harry Glawe, Umweltminister Till Backhaus, Finanzminister Mathias Brodkorb, der Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Thomas Sönnichsen, die beiden Geschäftsführer der Ihlenberger Abfallgesellschaft (IAG), Norbert Jacobsen und Beate Ibiß, die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg Kerstin Weiß sowie der ehemalige Abteilungsleiter und Compliance-Beauftrage der IAG Stefan Schwesig die „Ihlenberger Erklärung“:

„Die Unterzeichner geben übereinstimmend folgende Erklärung ab:

Die Ergebnisse des Gutachtens „Deponie Ihlenberg: Prüfung von Entsorgungsvorgängen und des betrieblichen Kontrollsystems im Rahmen der Abfallannahme“ der Rechtsanwälte GGSC vom 28. November 2018 werden zur Kenntnis genommen und die in III. 4 gegebenen Empfehlungen für das zukünftige Handeln der IAG von allen Beteiligten akzeptiert.

  • Auf der Deponie Ihlenberg herrscht grundsätzlich ein geordneter Deponiebetrieb. Die vorgeschriebenen Verfahren werden eingehalten und die Betriebsabläufe funktionieren. Im Rahmen der Begutachtung wurden keine Anhaltspunkte für Gefährdungen von Umwelt und Gesundheit durch die Gutachter festgestellt.
  • In einzelnen Fällen, in denen es wiederholt zur Überschreitung von Zuordnungskriterien gekommen ist, wurden nach Ansicht der Gutachter im Verlauf dieser Entsorgungsvorgänge nicht rasch und nachdrücklich genug geeignete Maßnahmen eingeleitet, um künftige Überschreitungen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Der Gutachter sieht bei kritischen Entsorgungsvorgängen Verbesserungsbedarf im Kontrollmanagement.

Die Unterzeichner ziehen aus den von den Gutachtern getroffenen Feststellungen folgende Schlussfolgerungen:

Die Beschlüsse der Landesregierung vom 20. November 2018 sind zeitnah umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Überprüfung der Notwendigkeit bestehender und künftiger ausländischer Verträge.

  • Das Risikomanagement und das betriebliche Dokumentationssystem sind weiter zu verbessern, auch um künftig etwaige rechtliche Risiken auszuschließen. Die Geschäftsführung der IAG ist daher aufgefordert, unter Auswertung der Ergebnisse der Gutachter dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafter zeitnah Vorschläge für ein optimiertes Risikomanagement- und Dokumentationssystem zu unterbreiten und nach Beschlussfassung zu implementieren. Hierbei sind durch die Landesregierung auch die fachaufsichtlichen Genehmigungsprozesse zu überprüfen und ggf. zu optimieren.
  • Die Geschäftsführung wird gebeten, die Landesregierung bei der Erarbeitung eines an den Interessen des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger ausgerichteten Zukunftskonzeptes zu unterstützen und hierzu mit dem Sonderbeauftragten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

Die Geschäftsführung ergreift in Abstimmung mit dem Gesellschafter und dem Aufsichtsrat geeignete Maßnahmen, um die Anwohnerinnen und Anwohner zu informieren.“

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