Keine Weisung an die Staatsanwaltschaft

Ministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigt in Neubrandenburg eine nur dem Legalitätsprinzip verpflichtete Staatsanwaltschaft.

Neubrandenburg – „Immer wieder wird über das sogenannte externe Weisungsrecht des für Justiz zuständigen Ministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften diskutiert. Es ergibt sich bekanntlich aus den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes und ist Bestandteil der Fachaufsicht des Ministeriums. Seit meiner Amtsübernahme vertrete ich die Auffassung, dass bei der Ausübung des externen Weisungsrechts eine sehr weitgehende ministerielle Zurückhaltung unabdingbar ist.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unseres Landes sind in erster Linie dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Ihnen, nicht dem für die Justiz zuständigen Ministerium, obliegt die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen. Eine politische Einflussnahme bei Ermittlungen ist für mich ausgeschlossen. Ich habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der feierlichen Amtseinführung des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, Peter Lückemann.

„Diese rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung bei der Ausübung des externen Weisungsrechts hat sich bewährt. Inzwischen hat dieser Gedanke auch seinen Niederschlag in der Bundespolitik gefunden. Der Europäische Gerichtshof hat insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten Europäischen Haftbefehl bereits mehrfach die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland angezweifelt.

Wahrscheinlich aus diesem Grund haben die die Bundesregierung tragenden Parteien das Thema aufgenommen. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampelkoalition heißt es: ‚Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an. Für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls bedarf es einer richterlichen Entscheidung.‘ Wir erwarten entsprechende Überlegungen des Bundesjustizministers bereits gespannt und werden sie sehr konstruktiv begleiten“, so Justizministerin Bernhardt.

Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht Kritik erfährt, ist eine Reaktion des Bundes dringend erforderlich. Wir brauchen hier Klarheit. Ich werde jegliche Bemühungen unterstützen, die uns hier voranbringen, sodass die Staatsanwaltschaften ohne Einmischung von außen arbeiten können“, sagt die Ministerin zur Amtseinführung in der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert