Integrationsbeauftragte der Länder fordern umfassendes Einwanderungsgesetz

Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder auf der Jahreskonferenz in Erfurt.

Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder auf der Jahreskonferenz in Erfurt.

Erfurt – Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz in Erfurt eine Resolution für ein umfassendes Einwanderungsgesetz sowie eine Erklärung zur Achtung und Wahrung der Würde der Menschen verabschiedet.

„Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz. Wir fordern aber auch mehr Mut hin zu einem umfassenden Einwanderungsgesetz“, sagte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, Dagmar Kaselitz, nach Abschluss der Konferenz.

So müssen nach Ansicht der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder auch widersprüchliche und intransparente gesetzliche Regelungen für bereits Zugewanderte auf den Prüfstand gestellt werden.

Kaselitz: „Gut integrierten geduldeten Menschen, die einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, muss der Wechsel in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit ermöglicht werden. Zudem fordern wir, die Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln und damit großzügiger zu gestalten.“

Die Resolution wurde durch folgende Bundesländer beschlossen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Bayern hat nicht zugestimmt. Die weiteren Bundesländer waren durch nicht stimmberechtigte Gesandte vertreten.

Mit der „Erfurter Erklärung“ bringen die Beauftragten ihre Sorge zum Ausdruck, Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Diskurs zu Sündenböcken für gesellschaftliche Missstände zu machen. „Wir setzen uns entschieden dafür ein, in allen zuwanderungs- und integrationspolitischen Fragen, Debatten und Entscheidungen die Würde des Menschen zu achten und zu wahren“, betonte Kaselitz. „In der politischen Debatte müssen wir allen Versuchen, einzelnen ihre Menschenwürde abzusprechen und Vielfalt als Bedrohung darzustellen, mit einer klaren Haltung entgegentreten. Es geht um Menschen und ein gleichwertiges Miteinander. Das dürfen wir sowohl sprachlich als auch inhaltlich nie aus dem Auge verlieren. Und dies ist die Grundvoraussetzung dafür, die Einwanderungsgesellschaft, in der wir leben, gut zu gestalten“, so Kaselitz.

Die „Erfurter Erklärung“ wurde einstimmig von allen stimmberechtigten Bundesländer beschlossen.

Die „Resolution für ein umfassendes Einwanderungsgesetz“, die „Erfurter Erklärung“ zur Achtung und Wahrung der Würde der Menschen sowie ein Foto sind in der Anlage beigefügt.

Rahmenplangeneration 2015 für die gymnasiale Oberstufe erhält Zuwachs

Ministerin Hesse: Rahmenpläne sind die Basis für guten Unterricht

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe sollen künftig nach neuen Rahmenplänen lernen. Die Einführung von Grund- und Leistungskursen macht es erforderlich, die Rahmenpläne für alle allgemein bildenden Fächer in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe – die bisherigen Kerncurricula – zu erneuern. Vom Schuljahr 2019/2020 an können bis auf Darstellendes Spiel prinzipiell alle Fächer in beiden Niveaustufen unterrichtet werden. Die Fächerinhalte für Grund- und Leistungskurse sollen nach dem Modell der 2015 in Kraft gesetzten Oberstufenrahmenpläne für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik festgelegt werden.

„Rahmenpläne sind die Basis für guten Unterricht“, erklärte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Unsere bisherigen Rahmenpläne, die Kerncurricula, sind in die Jahre gekommen. Der Rahmen, was Schülerinnen und Schüler lernen sollen, muss von Zeit zu Zeit neu abgesteckt werden. Wir müssen jedoch darauf achten, dass wir die neuen Rahmenpläne für die Leistungskurse nicht mit Inhalten überfrachten. Wir wollen eine Stofffülle vermeiden, damit den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Verfügung steht, das Gelernte zu verstehen und zu festigen“, sagte Hesse.

Anders als die überarbeiteten Rahmenpläne für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik stammen die Kerncurricula der übrigen 21 Fächer fast alle aus dem Jahr 2006. Sie treffen keine Aussagen zur Behandlungstiefe oder zur Behandlungsdauer der Inhalte und nehmen nur in geringem Umfang eine inhaltliche Differenzierung für Grund- und Leistungskurse vor. Damit bieten sie den Lehrerinnen und Lehrern kaum Unterstützung für die Unterrichtsplanung. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums hat neben den bereits bestehenden Rahmenplankommissionen 21 neue Teams für die Überarbeitung berufen, in denen insgesamt 80 erfahrene Lehrerinnen und Lehrer mitwirken.

„Die neuen Rahmenpläne sollen Unterrichtsinhalte konkret und verbindlich festlegen. Damit erhöhen wir die Vergleichbarkeit, lassen den Schulen aber dennoch genügend Freiraum für die Unterrichtsgestaltung. Bei den neuen Rahmenplänen wird es auch darauf ankommen, Querschnittsthemen wie die Digitalen Kompetenzen zu berücksichtigen“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Rahmenpläne zu schreiben, ist eine anspruchsvolle Aufgabe und nimmt viel Zeit in Anspruch. Deswegen danke ich allen Lehrerinnen und Lehrern, die uns bei dieser großen Herausforderung unterstützen“, so Hesse.

Beraten werden die Kommissionen durch die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bildungsministerium befindet sich auch im Austausch mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Rostock. In den Religionsfächern werden die Kommissionen zudem durch Vertreterinnen und Vertreter der Nordkirche sowie der Erzbistümer Hamburg und Berlin ergänzt, die gemäß schulgesetzlichem Auftrag an der Erarbeitung der Rahmenpläne mitwirken. Die neuen Rahmenpläne sollen voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2018/2019 veröffentlicht werden.

Neben den Rahmenplänen für die Fächer der gymnasialen Oberstufe werden die Rahmenpläne für die Sekundarstufe I in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik und die Rahmenpläne für Deutsch und Sachunterricht in der Grundschule überarbeitet. Sie sollen in Form eines Fachforums auf der Winterakademie des Instituts für Qualitätsentwicklung Lehrerinnen und Lehrern erstmals vorgestellt werden.

Auftakt zur Antigewaltwoche

Gewalt an Frauen und Kinder thematisieren und Hilfsangebote zur Verfügung stellen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese ruft anlässlich der morgigen Auftaktveranstaltung der Landesregierung zur internationalen Woche gegen Gewalt dazu auf, jeder Form von Diskriminierung sowie häuslicher und sexualisierter Gewalt entschieden entgegenzutreten.

„Wir dürfen nicht nachlassen, die Gewaltproblematik in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Wir müssen aufrütteln und sensibilisieren. Und wir müssen Gewalt insbesondere gegen Frauen und Kinder klar als gesamtgesellschaftliches Problem benennen sowie Hilfe und Unterstützung anbieten“, benannte Drese wesentliche Ziele der Antigewaltwoche.

Ministerin Drese betonte, es sei ein zentrales Anliegen der Landesregierung, Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu helfen und sie zu unterstützen. Drese: „Deshalb gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Einrichtungen mit fachkundigen Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten. Neben Frauenhäusern gehörten dazu Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt sowie Opfer- und Traumaambulanzen, die psychologische Betreuung und Behandlung anbieten.“

Im Rahmen der Internationalen Antigewaltwoche finden im November in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Veranstaltungen, Konzerte und Aktionen zum Thema Gewalt an Frauen und Mädchen statt. Mit der diesjährigen Auftaktveranstaltung am Donnerstag in Güstrow wird das Thema „Selbstbestimmung“ in den Mittelpunkt gerückt. Drese: „Ziel ist es vor allem, Frauen zu ermächtigen, die eigenen Interessen selbst- und nicht fremdbestimmt zu vertreten, sei es für Frauen mit Behinderungen am Arbeitsplatz in Werkstätten oder privat im Umgang mit sexualisierten Angriffen durch digitale Medien.“

GAP nach 2020 – MV verlangt stärkere ökologische Ausrichtung

Schwerin -Dr. Jürgen Buchwald, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, hat heute auf der Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft die Position Mecklenburg-Vorpommerns zur umweltgerechteren Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erläutert. Er verwies auf den seit 1992 andauernden Reformweg der GAP und attestierte ihr unzureichenden Entwicklungswillen.

Er teilte mit, dass eine Fortführung der bisherigen Förderpraxis weder bei Landwirtschaft, Umweltverbänden oder der breiten Öffentlichkeit auf positive Resonanz treffen werde. Es bedürfe vielmehr neuer Ansätze um die finanziellen Mittel so zu verwenden, dass Landwirtschaft wie Umweltschutz gleichermaßen profitieren. Zielstellung müsse zukünftig sein, dass das knapper werdende europäische Agrarbudget konsequenter der Erreichung europäischer Umwelt- und Klima- und Artenschutzzielen dienen muss. Dr. Buchwald warnte mit Blick auf den Kommissionschlag, dass zu erreichende prozentuale Vorgaben nicht zweckdienlich seien, da sie die Gefahr eines nationalen Unterbietungswettstreites bergen.

Der Staatssekretär hob hervor, dass die Landwirte mit einer neuen ökosystemleistungsorientierten Ausrichtung der GAP zum anerkannten Umweltdienstleister auf der Fläche werden könnten, wenn dem Leistungsgedanken „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ ernsthaft gefolgt werden würde. Da Landwirte zu allererst wirtschaftlich handeln, sei nach Ansicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur derjenige bereit zu investieren, der mit Klima- und Umweltleistungen zukünftig Geld verdienen könne anstatt wie bisher nur einen Kostenausgleich zu bekommen.

Die Anreizkomponenten, die der GAP-Vorschlag der Kommission derzeit vorsieht, seien aber nach Ansicht der Experten viel zu gering und unpräzise. Auch die doppelte Verankerung dieser Maßnahmen in der ersten und in der zweiten Säule mache aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern wenig Sinn.

Dr. Buchwald verwies auf die Vorschläge, die sein Bundesland bereits im Dezember 2017 vorgestellt hatte.

Der Vorschlag „Veränderung anschieben“ basiert im Wesentlichen auf 6 Punkten:

  • Eine einheitliche (relativ geringe) Grundprämie von 100 €/ha.
  • Zusätzlich zu diesem Grundprämienbudget erhalten die Mitgliedstaaten als Zuschlag zu ihrer nationalen Obergrenze 3 Prozent für die Förderung von Junglandwirten.
  • Ein Zuschlag von 10 Prozent zum Grundprämienniveau für die Förderung von kleinen bäuerlichen Betrieben
  • Für die nach EU-Kriterien festgelegten benachteiligten Gebiete wird einheitlich eine Prämie von 25 €/ha gezahlt.
    Flächengebundene Raufutterfresserprämie
  • Erhöhung der Prämienzahlungen für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen um mindestens 15 bis zu 30 Prozent (im Vergleich zum derzeitigen Niveau)

Integrierter Landesverkehrsplan nun auch online einzusehen

Schwerin – Nachdem das Kabinett den Integrierten Landesverkehrsplan Mecklenburg-Vorpommern (ILVP) beschlossen hat, ist dieser nun auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger online einsehbar. Unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Infrastruktur/Landesverkehrsplan/ können die Lösungsvorschläge der Landesregierung zu den Herausforderungen im Bereich Mobilität nachgelesen werden.

„Drei zentrale Themen bestimmen den ILVP: die demografischen Entwicklungen im dünn besiedelten Flächenland Mecklenburg-Vorpommern, die begrenzten Ressourcen für die Verkehrsinfrastruktur – finanziell, personell, aber auch bei Bauunternehmen und Planungsbüros – und die strengeren Anforderungen an ein ressourcenschonendes Verkehrssystem“, fasst Landesverkehrsminister Christian Pegel den Plan zusammen.

Der ILVP stellt die Kombination und Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger Bahn, Bus, Taxi, Fahrrad und Fußgänger in den Vordergrund. Basis sollen das Verbessern der Infrastruktur unter anderem durch Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen, des Services beispielsweise durch die bessere Abstimmung der Fahrpläne von Bus und Bahn und der Kommunikation vor allem durch verkehrsträgerübergreifende Fahrplanauskünfte bilden.

Neu ist, dass der ILVP verkehrsträgerübergreifende Themen wie die Mobilität in ländlichen Räumen, die touristische Mobilität sowie die Nutzung alternativer Kraftstoffe oder Antriebe losgelöst von der traditionellen Aufteilung nach Verkehrsträgern betrachtet.

„Die Zukunft der Mobilität im ländlichen Raum sollte laut ILVP verstärkt durch regionale Konzepte mit bisher unkonventionellen Lösungsansätzen bestimmt werden“, so Christian Pegel. So könnten zunehmend Fahrzeuge einbezogen werden, die ohnehin unterwegs sind und Menschen mitnehmen können. Gemeint seien damit nicht nur geschäftliche Fahrten, sondern auch ,solidarische Mobilität‘, also das Mitnehmen im privaten PKW.

Der Plan liefert auch Handlungsempfehlungen für die Entwicklung der Mobilität. „Dabei geht es nicht um verpflichtende Vorgaben, sondern um Empfehlungen an die verschiedenen Akteure, die im Verkehrsbereich Verantwortung tragen, vor allem die Landkreise und Gemeinden“, so Minister Pegel. Es gelte vielmehr, die Maßnahmen in den kommenden Jahren gemeinsam zu konkretisieren und bestmöglich für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen.

Gadebuscher Handwerksbetrieb investiert in Unternehmenserweiterung

Gadebusch – Die Meylahn Naturstein GmbH aus Gadebusch (Landkreis Nordwestmecklenburg) errichtet derzeit am Betriebsstandort eine neue Ausstellungshalle. „Das Familienunternehmen Meylahn Naturstein GmbH hat sich auf die hochwertige Innenausstattung spezialisiert und im Laufe der Jahre einen guten Ruf erworben. Jetzt soll weiter investiert werden, um den Kunden in angenehmer Atmosphäre die hochwertigen Materialien zu präsentieren. Mit der Erweiterung werden neun Arbeitsplätze gesichert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Meylahn Naturstein GmbH stellt Treppen, Bodenbeläge, Fensterbänke, Küchen- und Waschtischplatten her und übernimmt Laden- und Innenausbauten. Dabei wird überwiegend mit Naturstein gearbeitet, zusätzlich kommen Quarzkomposit und Keramikplatten zum Einsatz. Zu den Kunden zählen nach Unternehmensangaben unter anderem Hotels, Gewerbe, Gastronomie, Bildungseinrichtungen und Privathaushalte. Zukünftig ist geplant, den Bereich des hochwertigen Innenausbaus, vor allem Bäder in Privathaushalten, und den Ladenbau als Tätigkeitsschwerpunkt auszubauen.

Im Zuge der Neuausrichtung wird eine Ausstellungshalle in Form eines Showrooms errichtet. Darin sollen Unikate von exklusiven Steinsorten aus der ganzen Welt präsentiert werden. Die Eröffnung ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen. „Bislang haben potentielle Kunden sich die Natursteine während der laufenden Produktion im Unternehmen angesehen. Jetzt soll der Ausstellungsbereich abgetrennt werden, um eine bessere Präsentation zu gewährleisten“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen der Unternehmenserweiterung betragen knapp 739.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 185.000 Euro.

Pasewalker Straße in Friedland erhält neue Straßenbeleuchtung

Friedland – Die Stadt Friedland (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 21.899,04 Euro (Fördersatz 60 Prozent) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Die vorhandenen 14 Leuchten in der Pasewalker Straße (Landstraße L 28) sowie im kommunalen Stichweg sollen auf 16 LED-Leuchten inklusive Kabel umgerüstet werden. Zur besseren Ausleuchtung werden im Stichweg zwei zusätzliche Lampen installiert.

Ziel des Vorhabens ist es, den Stromverbrauch und damit auch die Kosten zu senken. Jährlich können 4.380 Kilowattstunden Strom und knapp 2,5 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.