Kita-Fachkräfte: Anzahl der Ausnahmegenehmigungen sehr gering

Schwerin – Die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen nach § 11 Absatz 6 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) ist im Jahr 2018 gegenüber den vorangegangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Dies geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten de Jesus Fernandes („AfD“) hervor.

So wurden in diesem Jahr bis zum Stichtag 30. September 41 Bewilligungen erteilt. Im Jahr 2014 wurden 50 Ausnahmegenehmigungen bewilligt, 2015 waren es 91 und in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 168 (jeweils zum Jahresende).

Im Verhältnis zur Anzahl der tätigen Fachkräfte in den Kitas ist die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen bei rund 11.600 Tätigen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss in Tageseinrichtungen (Stand: 1.3.2017) sehr gering.

Hinzu kommt, dass bei den ausgewiesenen Bewilligungen es sich nicht immer um neu erteilte Ausnahmegenehmigungen handelt, da auch Änderungsanträge zu bestehenden Ausnahmegenehmigungen erfasst werden. Darüber hinaus ist eine Vielzahl der Ausnahmegenehmigungen aufgrund des Erlangens eines beauflagten Abschlusses zur Fachkraft (gemäß § 11 Absatz 1 KiföG M-V) zwischenzeitlich erloschen.

Ministerin Stefanie Drese: „Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll die hohe fachliche Qualität unserer Kindertagesförderung. Beim Kita-Personal mit einem pädagogischen Fachschulabschluss sind wir bundesweit spitze und liegen weit über dem deutschlandweiten Durchschnitt. Mit unserer praxisintegrierten Kita-Erzieherausbildung sind wir zudem bundesweit Vorreiter beim Werben um künftiges Fachpersonal im frühkindlichen Bereich. Die seit 2017 existierende ergänzende Ausbildung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in unseren Kitas. Die steigenden Starterzahlen zum Schuljahr 2018/19 unterstreichen die wachsende Attraktivität bei Auszubildenden und Kita-Trägern.“