Justizvollzugsanstalten werden immer digitaler

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von der elektronischen Gefangenenakte bis zur Telemedizin modernisieren wir den Vollzug.“

„Auch die vier Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern stehen wie die gesamte Justiz vor der Herausforderung der Digitalisierung. Bei der Ausstattung der Haftraumtelefonie und der Anschaffung von Videokonferenztechnik für Online-Termine mit den Gerichten sind wir auf der Zielgeraden. In modernisierten Haftfluren der JVA Stralsund und der JVA Bützow sind für Gefangene Terminals eingerichtet.

Gefangene können hier digital Anträge zum Beispiel auf Besuch, für einen Ausgang oder für einen Arzttermin stellen. Zudem ist Gefangenen teilweise schon der Einblick in ihre Lohnabrechnungen möglich. In der JVA Stralsund steht den Gefangenen nun auch der Zugang zur eLiS-Plattform zur Verfügung. Diese speziell für den Strafvollzug entwickelte Lernplattform können die Gefangenen beispielsweise für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder fürs Bewerbungstraining nutzen.

Mit Blick auf die Resozialisierung und auf die Entlassungsvorbereitung sind diese Punkte sehr wichtig“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Die Digitalisierung ist an diesem Donnerstag ein Thema der Konferenz der norddeutschen Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter in Stralsund, auf der Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns die Ministerin vertritt.

„Unter Berücksichtigung des gesetzlich verankerten Resozialisierungs- und Angleichungsziels stellt sich für den Justizvollzug die Frage, wie und unter welchen Bedingungen Gefangenen ein regel- und dauerhafter Zugang zu digitalen Medien ermöglicht werden kann. Ein solcher Zugang muss den besonderen Sicherheitsanforderungen des Justizvollzugs gerecht werden. Technische Lösungen müssen daher variabel einsetzbare Sicherheitseinstellungen für alle Vollzugsformen und -arten und für sicherheitsrelevante Einzelfälle ermöglichen, um Missbrauch zu verhindern. Neue, sichere Haftraummediensystemen sind für Mecklenburg-Vorpommern in Planung“, so die Ministerin.

„Die Digitalisierung bringt auch Fortschritte bei der Kommunikation und erleichtert Verwaltungshandeln. An die elektronische Verwaltungsakte sollen die Justizvollzugsanstalten in den kommenden Jahren angeschlossen werden.

Bis 2030 planen wir zudem die Einführung der elektronischen Gefangenenpersonalakte. Dafür sind bereits jetzt wichtige Bausteine gesetzt. Außerdem starten wir voraussichtlich Anfang 2024 mit der Telemedizin in den Anstalten. Diese digitale ärztliche Versorgungsmöglichkeit wird derzeit in anderen Bundesländern bereits genutzt. Mecklenburg-Vorpommern wird von diesen Erfahrungen profitieren“, erklärte Justizministerin Bernhardt.

2. Baltic Sea Business Day 2024

Rostock – In Rostock wird am 18.04.2024 im Rahmen des 2. Baltic Sea Business Day der German-Baltic Digital Summit stattfinden. Das kündigte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann am Mittwoch an.

„Wir freuen uns, dass unser im letzten Jahr erstmalig durchgeführter Baltic Sea Business Day offensichtlich ein großer Erfolg war, so dass die deutsch-baltische Auslandshandelskammer ihn nutzt, um den German Baltic Digital Summit in diesem Rahmen in Rostock durchzuführen. Das unterstreicht, welchen Stellenwert Mecklenburg-Vorpommern im Ostseeraum hat.

Der 1. BSBD 2022 mit über 400 Teilnehmern hat bereits gezeigt, dass es viele Gebiete gibt, bei denen wir uns gegenseitig austauschen und wertvolle Erfahrungen nutzen können. Wir wollen die Zusammenarbeit vertiefen und setzen beim 2. BSBD Schwerpunkte wie z.B. Digitalisierung, saubere Ostsee und Wasserstoff“, erklärte Dahlemann. „Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und wir rechnen wieder mit hohen Teilnehmerzahlen“.

Der MV Außenhandel findet zu Zweidritteln mit den Staaten der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum statt. Dabei spielen die Ostseeanrainerstaaten mit ca. 30 % des Gesamthandels eine sehr wichtige Rolle.

Beim German-Baltic Digital Summit treffen sich Experten und Unternehmensvertreterinnen und -vertreter zum Austausch über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Chancen in der IT-Branche.

Dabei werden Best-Practice-Beispiele und zukünftige Trends diskutiert und neue grenzüberschreitende Geschäftskontakte zwischen deutschen und baltischen Unternehmen geschaffen, sowie der Transfer von Wissen und Information gefördert.

Außerdem werden auch hochrangige politische Vertreter und Wirtschaftsdelegationen aus den drei baltischen Staaten erwartet.

„Die baltischen Länder haben sich bei der Digitalisierung eine Vorreiterrolle erarbeitet. Dank des engen Drahtes zu der Deutsch-Baltischen Handelskammer (AHK-Baltikum), können wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Baltic Sea Business Day nutzbringende Informations- und Netzwerkplattformen anbieten und die baltischen Praxiserfahrungen beleuchten.

Wir wünschen uns auch von der Politik, dass sie die Veranstaltung nutzt, um gerade im Bereich E-Government nützliche Informationen zu erhalten und diese für unser Bundesland anzuwenden“, so Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock, die derzeit die Geschäftsführung der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs in MV innehat.

Jedes Kind braucht eine Zukunft

Oldenburg: Kinder haben Rechte wie Erwachsene

Schwerin – Heute ist ein ganz besonderer Tag: Weltkindertag, dessen Motto 2023 „Jedes Kind braucht eine Zukunft“ ist. Dieser Tag macht noch einmal ganz besonders auf die Rechte der Kinder aufmerksam – eine große und wichtige Bevölkerungsgruppe. In Mecklenburg-Vorpommern besuchen 117.470 Kinder Kindertageseinrichtungen, 164.60 Schülerinnen und Schüler private und öffentliche allgemein bildende Schulen sowie 35.200 berufliche Schulen. Für ihre Bildung und chancengerechte Zukunft setzt sich das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ein.

„Alle Kinder haben unverrückbare und nicht verhandelbare Rechte“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Auf die Rechte der Kinder müssen wir immer wieder aufmerksam machen, sie dürfen niemals in den Hintergrund treten. Auch deshalb wird der 20. September jeden Jahres weltweit dafür genutzt, auf die Rechte und die besonderen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen hinzuweisen.“

Die besonderen Rechte der Kinder sind im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz UN-Kinderrechtskonvention, in 54 Artikeln festgeschrieben. Die Kinderrechtsorganisation der UNO, UNICEF, hat daraus zehn Grundrechte abgeleitet:

  1. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht,
  2. das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit,
  3. das Recht auf Gesundheit,
  4. das Recht auf Bildung und Ausbildung,
  5. das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung,
  6. das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln,
  7. das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens,
  8. das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung,
  9. das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause,
  10. das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

„Um die Rechte der Kinder sichtbarer zu machen, flaggen wir am 20. November, dem ‚Tag der Kinderrechte‘, in diesem Jahr erstmals unser Gebäude mit einer blauen Flagge“, so die Ministerin weiter. „Die Farbe Blau dient am Internationalen Tag der Kinderrechte als verbindendes Symbol und als sichtbarer Ausdruck, dass die Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention für jedes Kind Wirklichkeit werden müssen.“

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen. Mittlerweile sind ihr 196 Staaten beigetreten – mehr als bei allen anderen Konventionen.

Margot-Friedländer-Preis 2023

Oldenburg: Demokratische Erinnerungskultur ist wichtig

Rehna – Für ihr Projekt „Was gehen mich die Juden an? Ich hab‘ genug mit mir zu tun“ ist die Regionale Schule mit Grundschule „Käthe Kollwitz“ Rehna ausgezeichnet worden. Schulklassen aus ganz Deutschland hatten sich für den Margot-Friedländer-Preis und den Ralf-Bendheim-Preis mit Projekten beworben, die sich mit dem Holocaust, seinem Gedenken und seinen Kontinuitäten auseinandersetzen. Vier Schulklassen aus Bielefeld, Hamburg und Rehna sowie Recklinghausen wurden nach Berlin eingeladen.

Am 12. September übergab die 101-jährige Holocaust-Überlebende Margot Friedländer persönlich den nach ihr sowie den nach ihrem Bruder benannten Preis. Sie betonte, dass der Preis eine Anerkennung für etwas unendlich Wichtiges, das menschliche Engagement sei: „Sagt Eure Meinung! Seid wachsam! Seid Menschen!“

Das Rehnaer Projekt setzte sich mit Ausgrenzung und Diskriminierung heute, Antisemitismus und der Shoa auseinander. Die Schülerinnen und Schüler der Großen Schulwerkstatt kommen aus den Jahrgangsstufen 5-7 der Käthe-Kollwitz-Schule Rehna. Sie besuchten u.a. die Synagoge in Schwerin, sprachen mit dem Landesrabbiner und erforschten jüdische Biografien rund um Rehna. Dazu nutzten sie das Schulmaterial des Vereins „Eine jüdische Straße in Mecklenburg und Vorpommern“. Außerdem verarbeiteten die Kinder ihre Eindrücke in künstlerische Collagen.

„Ich gratuliere den Schülerinnen und Schülern von ganzem Herzen. Sie können so stolz sein! Dieser herausragende Preis der Rehnaer Schule zeigt: dass wir uns an unseren Schulen in MV erfolgreich mit dem Nationalsozialismus, dem Holocaust und der jüngeren deutschen Geschichte auseinandersetzen. Demokratische Erinnerungskultur ist wichtig“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung haben keinen Platz in Mecklenburg-Vorpommern – das soll der Preis zeigen und genau das wollen wir in unserem Land und an unseren Schulen leben.“

Margot Friedländer überlebte Verfolgung und Krieg im Untergrund in Berlin und im Konzentrationslager Theresienstadt und besucht regelmäßig Schulen und andere Einrichtungen in ganz Deutschland, um über ihr Leben zu berichten und junge Menschen zu Zivilcourage zu ermutigen.

„Wir müssen uns immer weiter und immer wieder mit unserer Geschichte auseinandersetzen, damit wir uns erinnern, nichts vergessen und sich Unrecht niemals wiederholt“, so Simone Oldenburg weiter. „Ich ermuntere alle Schülerinnen und Schüler, viele mutige Projekte zu entwickeln und umzusetzen.“

Neue Aktion auf der WEMAG-Crowd startet

Förderung für regionale Nachhaltigkeitsprojekte / Die WEMAG stellt auf ihrer Crowdfunding-Plattform im Aktionszeitraum vom 4. Oktober bis zum 1. November 2023 eine Fördersumme von 15.000 Euro für Nachhaltigkeitsprojekte bereit.

Schwerin – Der Startschuss für die erste Nachhaltigkeits-Aktion auf der Crowdfunding-Plattform der WEMAG ist gefallen. Unter dem Motto „Gemeinsam für 1,5 Grad“ möchte der Ökoenergieversorger besonders nachhaltige Projekte unterstützen, die einen Beitrag leisten zur Reduktion der CO2-Emissionen, zum Energiesparen, zum Schutz von Biodiversität und Artenvielfalt oder zu gezielter Umweltbildung. Hintergrund ist das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen sowie die eigene Verantwortung des Unternehmens für die Umwelt, die Region und kommende Generationen.

„Unser Nachhaltigkeitsansatz bezieht sich auf die Dimensionen Ökonomie, Umwelt und Soziales. Wir orientieren uns an den 17 Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDG). Mit unserer Crowdfunding-Plattform wollen wir das soziale Engagement in der Region fördern und durch Aktionen wie diese ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit setzen“, erklärt Anna Steyer, verantwortlich für die Crowdfunding-Plattform der WEMAG.

Die WEMAG hat für die neue Aktion den Fördertopf mit 15.000 Euro gefüllt. „Wir wollen damit besondere Projekte fördern, die sich mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit befassen. Die Spannbreite reicht dabei von Initiativen zur Umweltbildung bis zu technischen Lösungen“, führt Diana Kuhrau, Leiterin der WEMAG-Kommunikation aus.

Hinter Crowdfunding steckt der Gedanke, dass eine Anzahl von Menschen gemeinsam ein Projekt finanziell unterstützt, sodass das gesteckte Ziel erreicht werden kann. Diese Schwarmfinanzierung hat gleichzeitig viele nachhaltige Effekte, die über die Finanzierung des Projektes hinaus wirken. Sie stärkt zum Beispiel das Selbstbewusstsein innerhalb von Vereinen und Organisationen sowie das positive Image nach außen. Häufig können durch eine Kampagne neue Mitglieder gewonnen werden. Es ist eine gute Möglichkeit, die eigene Organisation weiterzuentwickeln. Die WEMAG-Crowd bietet dafür eine digitale Plattform, die professionelle Unterstützung durch Projekt-Coaches bei der Durchführung des Projektes und nicht zuletzt einen eigenen Fördertopf.

Seit 2018 werden regionale Projekte mithilfe der Plattform umgesetzt. Die WEMAG unterstützt mit ihrem Engagement gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Bildung, Nachhaltigkeit und Umwelt, die in Mecklenburg-Vorpommern und dem nördlichen Brandenburg beheimatet sind.

In den kommenden Wochen haben Engagierte die Möglichkeit, ihre Projekte einzureichen. Der Aktionszeitraum beginnt am 4. Oktober und endet am 01. November 2023. Als zusätzlichen Anreiz erhalten die ersten 5 Projekte eine Startfinanzierung von je 300 Euro.

Die WEMAG beteiligt sich mit dieser Aktion an den Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit. Sie wurden 2012 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufen, der die Bundesregierung berät. Die Aktionstage sollen vorbildliches Engagement in ganz Deutschland sichtbar machen und die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Nachhaltigkeit erhöhen. Gleichzeitig werden überall in Europa Menschen im Rahmen der Europäischen Nachhaltigkeitswoche von Ende September bis Anfang Oktober aktiv.

Hier geht es zur Aktions-Seite auf der WEMAG-Crowd: https://crowd.wemag.com/nachhaltigkeit

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder beauftragen Professor Dr. Stefan Korioth mit Vertretung im bayerischen Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich

Hannover – Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Ich finde es sehr schade, dass der Freistaat Bayern in der letzten Zeit vermehrt seine Landesinteressen in den Vordergrund stellt und den bundesstaatlichen Finanzausgleich als einen der Grundpfeiler der Solidargemeinschaft der Länder teilweise in Frage stellt.

Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern haben enorme wirtschaftliche und strukturelle Transformationen vor uns, die am Ende auch Gesamtdeutschland zu Gute kommen werden. Ein einseitiger Rückzug aus dem System der aufgabengerechten Finanzausstattung aller Länder wäre nicht nur unsolidarisch sondern einfach zu kurz gedacht“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen.

Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 01.01.2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Niedersachsen – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in der Vergangenheit in Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Waffen und Sprengstoff beschlagnahmt

Schwerin – Noch bis in die Abendstunden werden in Mecklenburg-Vorpommern die Erkenntnisse aufgrund des durch das Bundesinnenministerium angeordneten Verbotes der bundesweit agierenden Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ und der damit verbundenen Durchsuchungen gesammelt.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand sind neben einer unteren vierstelligen Summe Bargeld, zweimal Sprengstoff, mehrere Langwaffen, mehrere Kurzwaffen (Kleinkaliber), sogenannte scharfe Munition, Übungsmunition sowie IT-Asservate und eine erhebliche Menge an rechtsextremistischen Devotionalien beschlagnahmt worden.

Die Durchsuchungen im östlichen Teil des Landes einschließlich der Sicherstellung von Objekten sind abgeschlossen, im westlichen Teil von M-V ist die Durchsuchung ebenfalls abgeschlossen, die Sicherstellung läuft noch in den weiteren Abendstunden. Des Weiteren wurde ein Vereinsraum leer geräumt und versiegelt, das Bundesministerium des Innern und für Heimat prüft in der weiteren Folge die Einziehung dieses Raumes. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Schwerpunkt dieses bundesweiten Einsatzes in Mecklenburg-Vorpommern war.

Landesinnenminister Christian Pegel: „Mein Dank gilt unseren Polizistinnen und Polizisten, die weiterhin unermüdlich im Einsatz für den Schutz unserer Demokratie das heutige Vereinsverbot sicherstellen. Mit diesem bundesweiten Verbot, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen hat, ist uns ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextreme Szene gelungen.

Die Gruppe bringt ihr menschenfeindliches Gedankengut in Form von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte unter die Menschen und versucht so, Anhänger für ihre menschenverachtende Ideologie zu gewinnen. Die heutigen Maßnahmen schwächen die Szene und haben eine starke Signalkraft.“

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern führte als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V als Vereinsbehörde die Durchsuchungsmaßnahmen durch. Betroffen waren insgesamt fünf Objekte in Jamel, auf der Insel Usedom sowie in Anklam. Im Fokus stand auch einer der führenden Köpfe der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit insgesamt 135 Einsatzkräften, darunter auch Spezialeinsatzkräften, wurden seit heute Morgen neben den Durchsuchungen und Aufklärungsarbeiten auch 13 weitere sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt – als einziges Bundesland gehen wir in M-V diesen Weg.

Dabei nehmen Beamtinnen und Beamte Kontakt mit Unterstützern dieser rechtsextremen Szene auf. So schaffen wir eine ganzheitliche Ansprache in unserem Bundesland in Bezug auf die politisch motivierte Kriminalität der Rechtsextremisten“, erklärt Christian Pegel.

Land entlastet Kommunen

Meyer: Finanzielle Freiheiten für Investitionen in den Kommunen schaffen

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute fünf Zuwendungsbescheide des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung an die Stadt Wittenburg übergeben. Dabei handelt es sich um Gelder für die Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft.

„Diese Schulden belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so dringend notwendige Sanierungen oder Umbauten. Die Landesregierung entlastet die Kommunen und schafft so mehr finanzielle Freiheiten für notwendige Investitionen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Stadt Wittenburg erhielt insgesamt rund 2,1 Millionen Euro. Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V einen Kommunalen Entschuldungsfonds eingerichtet, der die Kommunen bei der Rückführung ihrer Altverbindlichkeiten unterstützen soll.

Dafür können nach Angaben des Innenministeriums seit dem Jahr 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund ist, dass mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung viele Städte, Gemeinden und kommunale Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern noch immer finanzielle Lasten tragen, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben.

Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten, die im Zuge der Wiedervereinigung auf die Kommunen beziehungsweise die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften übergingen.

Mecklenburg-Vorpommern ist bislang das einzige Bundesland, das eine verbindliche Regelung zu diesem Thema geschaffen hat.

Erste digitale Partnerschaft zwischen Schulen

Der deutsche Generalsekretär des Deutsch-Französischen Jugendwerks Tobias Bütow (links) und der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann unterzeichnen im Beisein von Schulkindern die Vereinbarung über die digitale Schulpartnerschaft.

Der deutsche Generalsekretär des Deutsch-Französischen Jugendwerks Tobias Bütow (links) und der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann unterzeichnen im Beisein von Schulkindern die Vereinbarung über die digitale Schulpartnerschaft.

Schwerin – Heute wurde in der Schweriner Grundschule „Schweriner Nordlichter“ eine digitale Schulpartnerschaft zwischen der Schule und dem Collège Saint Martin in Rennes, der Hauptstadt der Bretagne, unterzeichnet.

Neben beiden Schulen haben der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann und der deutsche Generalsekretär des Deutsch-Französischen Jugendwerks Tobias Bütow das Dokument unterzeichnet.

Die Schule in Frankreich war online mit dabei. Unterstützt wird das Projekt vom Deutsch-Französischen Jugendwerk mit 16.000 Euro.

Beide Seiten begrüßten die neue digitale Schulpartnerschaft ausdrücklich: „Das ist ein tolles Projekt, das dazu beiträgt, Kinder hier bei uns für Frankreich und umgekehrt französische Kinder für Deutschland zu begeistern.

Nur, wenn wir voneinander wissen und voneinander lernen, können wir Vergangenheit verstehen und Gegenwart und Zukunft gestalten. Ich danke allen Lehrerinnen und Lehrern, die diese Begegnungen mit viel Engagement und Freude organisieren. Ich bin mir sicher: Die Kinder werden engagiert mitmachen.

Internationale Beziehungen werden ganz praktisch gelebt. Dadurch entsteht eine große Bereicherung“, erklärte Dahlemann.

„Ein deutsch-französischer Schulaustausch ist eine einzigartige Chance für jede Schülerin und jeden Schüler. Schon ein mehrtägiger Austausch in einem anderen Land prägt die Lebensläufe junger Menschen.

Man entwickelt Selbstbewusstsein und versteht das Nachbarland besser. Dafür muss man kein Französisch können! Die Städtepartnerschaften mit Frankreich in Mecklenburg-Vorpommern sind ein tolles Vorbild, wie einzigartig Europa ist“, sagte Generalsekretär Bütow.

Das DFJW hat zwischen 2018 und 2021 Projekte von und mit Mecklenburg-Vorpommern mit 400.828 Euro gefördert. Gemeinsam mit dem Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern sind mehrere französisch-deutsche Austauschprojekte geplant, u.a. mit dem Verband für Behinderten und Rehabilitationssport M-V zum Thema: Rund um die Paralympische Spiele – Sport und Inklusion.

Die nun geschlossene Schulpartnerschaft war Thema bei einem Treffen Dahlemanns mit Bütow im Juli dieses Jahres. Dabei wurde eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und dem Deutsch-Französischen Jugendwerk vereinbart.

Höhere Mehrwertsteuer auf den Gaspreis

Meyer: Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht während der Heizperiode

Schwerin – Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode.

„Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.

Neuer Suchtbericht M-V liegt vor

Alkoholmissbrauch in M-V weiter schwerwiegendes Problem – Drese plädiert für gesellschaftliches Umdenken

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte heute gemeinsam mit Birgit Grämke, Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen MV (LAKOST MV), den aktuellen Bericht zur ambulanten Suchthilfe im Rahmen der Landespressekonferenz vor. Der vom Gesundheitsministerium beauftragte Bericht basiert auf den Daten der insgesamt 25 ambulanten Sucht- und Drogenberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern.

„Der Suchtmittelmissbrauch und Drogenkonsum ist in Mecklenburg-Vorpommern ein schwerwiegendes und dauerhaftes Problem. Besonders der Alkoholmissbrauch ist leider weiterhin sehr verbreitet“, hob Drese das Hauptergebnis des mittlerweile fünften Suchtberichtes des Landes hervor.

„In vielen durch Alkohol bedingten Erkrankungen haben wir Werte zu verzeichnen, die teilweise deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen“, so Drese. Das gelte vor allem auch bei Todesfällen infolge Alkoholsucht bei Männern. „Das sind erschreckende Zahlen, die uns deutlicher kaum zeigen könnten, dass sich im Umgang mit Alkohol etwas ändern muss“, betonte sie.

Birgit Grämke, Geschäftsführerin der LAKOST, verdeutlicht: „9790 Menschen haben letztes Jahr Unterstützung in einer Einrichtung für Sucht- und Drogenberatung in Anspruch genommen. Davon waren 8836 Menschen mit eigener Symptomatik und 954 waren Angehörige.

Die größte Gruppe unter den Hilfesuchenden besteht aus Erwerbstätigen, die 36,9 % der Gesamtzahl ausmachen. Die moderne Arbeitswelt von heute ist geprägt von einem verstärkten Streben nach Erfolg und Leistung, langen Arbeitszeiten sowie anhaltenden Anforderungen an hohe Konzentration und Flexibilität. Fachleute schätzen, dass jede/r fünfte bis zehnte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im Unternehmen einen riskanten bzw. schädlichen Suchtmittelkonsum betreibt.

Die Folgen sind oft Fehlzeiten und Ausfälle von Beschäftigten. In Unternehmen ist ein Umdenken erforderlich, um gesundheitsfördernde Maßnahmen und Suchtprävention zu etablieren. Wir empfehlen deshalb allen mittleren und großen Unternehmen, über unsere Landeskoordinierungsstelle einen betrieblichen Suchtkrankenhelfer ausbilden zu lassen.“

Gesundheitsministerin Drese appellierte angesichts der Ergebnisse, Maßnahmen und Strategien gegen Suchterkrankungen breit innerhalb der Gesamtgesellschaft zu diskutieren. Auch die Politik sei gefordert: „Ich kann mir etwa sehr gut eine Änderung des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf das „Begleitende Trinken ab 14“ vorstellen. Dabei geht es vor allem um eine Änderung in den Köpfen. Es darf nicht normal sein, dass junge Menschen so früh an den Alkohol herangeführt werden, z.B. bei Familienfesten“, betonte Drese. Auch ein generelles Verbot von Werbung für Alkohol und andere Suchtmittel gehört auf die politische Agenda, so die Ministerin.

Drese: „Mit unseren Präventionsangeboten müssen wir vor allem junge Menschen besser erreichen. Das gelte insbesondere auch für das Thema Cannabis. Wir brauchen eine verstärkte Aufklärungsarbeit etwa in den Schulen und gezielte Suchtpräventionsmaßnahmen auch digital.“

Das Land habe mit ESF+-Mitteln in Höhe von fünf Millionen Euro in diesem Jahr das Projekt „Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien“ (KipsFam) ins Leben gerufen. „Eine eigens geschaffene KipsFam-Landesfachstelle informiert und sensibilisiert bereits Eltern und Fachkräfte rund um das Thema Süchte.

Ab Oktober werden auch die ersten Anlaufstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit aufnehmen“, erklärte Drese. Zusätzlich sollen im Rahmen des Projektes künftig auch zielgruppenspezifische Angebote gefördert werden, die auf die Unterstützung und Stärkung der betroffenen Kinder abzielen.

Grämke ergänzte: „Grundsätzlich können wir Betroffene oder deren Angehörigen nur dazu ermuntern, die zahlreichen kostenfreien und anonymen Hilfsangebote anzunehmen. Auf unserer Internetseite sind die Adressen aller Beratungsstellen zu finden. Die Chipkarte der Krankenkasse ist als Eintrittskarte nicht erforderlich. Es reicht der Wunsch, ein vermutetes Suchtproblem anpacken zu wollen!“

Der 5. Bericht zur ambulanten Suchthilfe steht in Gänze auch unter www.lakost-mv.de zum Download zur Verfügung.

Freiwilliges 10. Schuljahr wird ausgebaut

Chancen für Jugendliche für Start ins Berufsleben erhöhen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Jugendlichen ohne anerkannten Schulabschluss zu senken. Dazu dient das Freiwillige 10. Schuljahr, das seit diesem Schuljahr an 21 Regionalen Schulen und Gesamtschulen mit insgesamt 26 Klassen angeboten wird.

Das zusätzliche Schuljahr gibt den derzeit 349 Schülerinnen und Schülern mehr Zeit, den Schulabschluss der Berufsreife zu erwerben. Die Berufsreife ist die Voraussetzung, um sich auf einen Ausbildungsplatz bewerben zu können.

Finanziert wird das flächendeckende Angebot bis zum Jahr 2028 mit insgesamt 24 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und vom Land Mecklenburg-Vorpommern

„Wir haben in den vergangenen Jahren bereits Erfolge erzielt, weil weniger Jugendliche die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen haben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir dürfen aber nicht nachlassen und schaffen weitere Angebote, damit sich für Schülerinnen und Schüler durch weitere Unterstützung und Begleitung die Chancen auf einen Abschluss weiter erhöhen. Ein Schulabschluss ist die Voraussetzung, damit Jugendliche erfolgreich ins Berufsleben starten können.“  

Im vergangenen Jahr hat sich das Angebot bereits als sehr erfolgreich erwiesen. 331 Schülerinnen und Schüler nutzten das Freiwillige 10. Schuljahr. Davon erlangten 295 die Berufsreife und konnten ins Berufsleben starten.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen, an Jugendliche im gemeinsamen Unterricht an Regionalen Schulen oder Gesamtschulen und an Schülerinnen und Schüler, deren Lern- und Leistungsentwicklung erwarten lässt, dass sie mit zusätzlicher spezifischer Unterstützung den Abschluss der Berufsreife erreichen können.

Bedingung für den Besuch des Freiwilligen 10. Schuljahres: Die Klassenkonferenz muss eine Empfehlung aussprechen. Dies kann sie, wenn bei Jugendlichen in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fächern Biologie, Chemie und Physik Leistungen nachgewiesen werden, die einen erfolgreichen Abschluss der Berufsreife erwarten lassen.

Verbot der Hammerskins schwächt rechte Szene

Schwerin – Das durch das Bundesinnenministerium angeordnete Verbot der bundesweit agierenden Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ hat auch in Mecklenburg-Vorpommern zu mehreren Durchsuchungen geführt.

Landesinnenminister Christian Pegel: „Mit diesem bundesweiten Vereinsverbot, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen hat, ist uns ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextreme Szene gelungen. Die Gruppe bringt ihr menschenfeindliches Gedankengut in Form von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte unter die Menschen und versucht so, Anhänger für ihre menschenverachtende Ideologie zu gewinnen. Die heutigen Maßnahmen schwächen die Szene und haben eine starke Signalkraft.“

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern führte als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung als Vereinsbehörde die Durchsuchungsmaßnahmen durch. Betroffen waren insgesamt fünf Objekte in Jamel, auf der Insel Usedom sowie in Anklam. Im Fokus stand auch einer der führenden Köpfe der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit insgesamt 135 Einsatzkräften, darunter auch Spezialeinsatzkräften, werden seit heute Morgen neben den Durchsuchungen und Aufklärungsarbeiten auch elf weitere sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt – als einziges Bundesland gehen wir in M-V diesen Weg. Dabei nehmen Beamtinnen und Beamte Kontakt mit Unterstützern dieser rechtsextremen Szene auf. So schaffen wir eine ganzheitliche Ansprache in unserem Bundesland in Bezug auf die politisch motivierte Kriminalität der Rechtsextremisten“, erklärt Christian Pegel.

Bei den Durchsuchungen wurden mehrere Waffen, waffenähnliche Gegenstände – auch der Munitionsbergungsdienst musste zum Einsatz kommen – sowie eine Vielzahl szenetypischer Devotionalien beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden Hinweise auf Vereinsstrukturen wie Räume, die für Treffen der mit der heutigen Entscheidung des Bundesinnenministeriums ebenfalls verbotenen „Crew 38“ genutzt wurden, entdeckt.

Weiterbildungstag Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Landes hängt entscheidend von Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen ab

Schwerin – „Mit Innovation zur Transformation“ lautet das Motto des zweiten Weiterbildungstages in Mecklenburg-Vorpommern am 27. September 2023. „Der zunehmende Fachkräftemangel als eine Auswirkung der ökonomischen und ökologischen Transformation ist allgegenwärtig.

Das stellt uns vor enorme Aufgaben, die wir aktiv anpacken müssen. Denn die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns hängt entscheidend von den Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen in unserem Land ab. In diesem Prozess bietet sich durch kontinuierliche berufliche Weiterbildung ein Lösungsansatz an. Mit dem Weiterbildungstag wollen wir diese wichtigen Themen stärker in den Fokus rücken.

Jeder und Jede kann teilnehmen und sich kostenfrei über aktuelle Entwicklungen und Qualifizierungstrends informieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit veranstaltet den zweiten Weiterbildungstag in Kooperation mit dem Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern+, der Universität Rostock sowie dem Jenaer Institut für Berufsbildungsforschung & -beratung e.V.

Neben Vorträgen, Diskussionen und Best-Practice-Beispielen aus Mecklenburg-Vorpommern gibt es Workshops in analoger sowie digitaler Form zu Transformationsthemen wie beispielsweise Künstlicher Intelligenz (KI) in der Weiterbildung, Weiterbildungsverbünde, Open Education Resources und vieles mehr. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit, an Exkursionen zu Weiterbildungseinrichtungen teilzunehmen, um verschiedene Akteure der Weiterbildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern kennenzulernen.

Die Teilnahme am zweiten Weiterbildungstag Mecklenburg-Vorpommern ist nach Anmeldung vor Ort (Rotunde, Zur Hansemesse 1, 18106 Rostock) oder digital frei zugängig möglich. Weitere Informationen zum Programm und Anmeldemöglichkeiten unter weiterbildungstag-mv.de.

Sanierung Radweg Groß Laasch

Meyer: Weg für Radfahrende wird erheblich sicherer

Groß Laasch – Der Radweg an der Kreisstraße K 38 Groß Laasch Richtung Neustadt-Glewe an der Landesstraße L 073 soll instandgesetzt werden. „Der Radweg ist derzeit durch Wurzeldurchbrüche und Versackungen in keinem guten Zustand. Das soll geändert werden. Wir unterstützen die Kommune dabei.

Nach Ende der umfangreichen Sanierungen wird der Weg für die Radfahrenden erheblich sicherer“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Vorhaben umfasst die umfangreiche Instandsetzung des Radweges an der K 38 Groß Laasch, Richtung Neustadt-Glewe an der L 073. Der zu sanierende Radweg ist etwa 3.100 Meter lang und wird in drei zu sanierende Teilabschnitte unterteilt. Ziel ist, die Ausbaubreite von zwei auf zweieinhalb Meter zu verändern, um einen Zweirichtungsverkehr zu gewährleisten.

Die neue Oberflächenbefestigung erfolgt mit Asphalt.

Die Unterstützung des Vorhabens erfolgt im Rahmen der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL). Die Gesamtinvestition beträgt rund 735.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 551.000 Euro.