Bungalowsiedlung von Steilküstenabbruch bedroht

Loissin – Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ca. 280 Kilometer rückgängige Küste. Für Loissin bei Greifswald gehen Experten davon aus, dass der Küstenrückgang etwa 20 Meter in 100 Jahren beträgt. Aktuell befinden sich in Loissin sieben Gebäude in einen Abstand von 2 – 10 Metern von der Kliffoberkante. Sie sind damit potentiell absturzgefährdet, da die Küste bei sehr schwerer Sturmflut bis zu 10 Meter zurückgehen kann.

„Das Problem in Loissin ist uns bekannt. Wir haben mit den betroffenen Hauseigentümern, dem Bürgermeister und dem Amt bereits intensive Gespräche geführt und suchen nach geeigneten Lösungswegen“, sagte Küstenschutzminister Dr. Till Backhaus.

Küstenschutzmaßnahmen des Landes kommen hier nicht in Betracht, da diese per Gesetz auf den Schutz der Ortsinnenbereiche beschränkt seien und die Siedlung nicht dazu gehöre. Die Gemeinde Loissin prüfe daher derzeit Möglichkeiten zur Durchführung eigener Maßnahmen zum Schutz der Bungalowsiedlung. Diese könnten durch das Land mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.

Für den Schutz der Ortskerne habe das Land seit 1991 bereits 500 Millionen Euro investiert, eine Summe in ähnlicher Größenordnung stehe noch aus, um alle Ortsinnenbereiche nach gleichem Maßstab zu sichern, so der Minister.

Die Bungalowsiedlung in Loissin entstand im Zusammenhang mit dem Bau des Kernkraftwerkes Lubmin zu DDR-Zeiten als Wochenendhausgebiet und galt bereits damals aufgrund des natürlichen Küstenrückgangs als sensibler Bereich. Seitens der Küstenschutzverwaltung wurde seit 1992 darauf hingewiesen, dass hier keine Küstenschutzmaßnahmen des Landes erfolgen werden.

Die zuständige Wasserbehörde habe zu allen Bauanträgen zum Neu- oder Umbau oder zur Umnutzung im gefährdeten Bereich, an denen sie beteiligt wurde, stets die Zustimmung versagt. Dennoch hätten die Baubehörden zugelassen, dass Häuser in diesem Gebiet auch als Hauptwohnsitz genutzt werden dürfen, kritisierte der Minister. Damit seien seitens der Baubehörde Fakten geschaffen worden.

„Für mich ist eines klar: Die Entwicklung war und ist absehbar. Dennoch dürfen wir die Betroffenen vor Ort nicht allein lassen. Es sind möglichst zeitnah Lösungen zu erarbeiten“, betonte Backhaus. Bei allen Anstrengungen, die man unternehmen werde, gelte es jedoch, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Kostenkalkulationen zeigen schon jetzt, dass Investitionen in den Küstenschutz in diesem Abschnitt um ein Vielfaches höher wären als der Sachschaden, der den betroffenen Hauseigentümern im Ernstfall drohe. „Insofern werde ich mich in der Landesregierung dafür einsetzen, dass ernsthaft nach möglichen Alternativen gesucht wird“, erklärte der Minister.

Jugendarbeit der Kommunen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat die beabsichtigte Erhöhung der Landeszuschüsse für die Jugendarbeit der Kommunen als einen ersten wichtigen Schritt zu einer umfangreichen Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe bezeichnet. Weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen werden folgen, kündigte die Ministerin in der heutigen Landtagsdebatte zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz an.

„Konkret bedeuten unsere Pläne rund 250.000 Euro mehr ab 2020 für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe“, verdeutlichte Drese. Dadurch erhielten die Kommunen größere Spielräume, denn wie die Jugendförderung finanziell vor Ort ausgestaltet und die Zuwendungen verteilt werden, wird auf Ebene der Landkreise bzw. kreisfreien Städte entschieden.

Darüber hinaus ist sowohl für die öffentlichen Träger als auch für die Förderung der freien Träger der freien Jugendhilfe ab dem Jahr 2021 eine dauerhafte jährliche Dynamisierung um 2,3 Prozent vorgesehen. Drese: „Wir werden also zukünftig eine kontinuierliche Steigerung der Landeszuschüsse vornehmen. Auch das ist ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zu den vergangenen 20 Jahren.“

Die geplante neue Förderung des Landes beinhaltet auch eine Anpassung der Alterskohorte. Sie umfasst nun die 6- bis 21-Jährigen, da die Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendarbeit vermehrt durch Kinder unter 10 Jahren erfolgt.

Ministerin Drese stellte zudem im Landtag Eckpunkte der vorgesehenen umfassenden Modernisierung des Landesjugendplans vor. So soll die Jugendbeteiligung ausgebaut und die Vermittlung von Medienkompetenz und Mediensicherheit gestärkt werden.

Schulkongress 2019

Rostock – Wie können Schülerinnen und Schüler bei der Berufswahl besser begleitet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der diesjährige Schulkongress in Rostock. 250 Lehrerinnen und Lehrer treffen sich am Samstag, 19. November 2019, im Audimax der Universität Rostock, um sich über die Berufliche Orientierung in der Schule auszutauschen. Offizieller Beginn ist 9:30 Uhr. Veranstaltet wird der Kongress vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Lehrerinnen und Lehrer, die Interesse haben, können auch ohne Voranmeldung teilnehmen.

„Die Entscheidung, welche Ausbildung oder welches Studium nach der Schule der richtige Weg ist, fällt Jugendlichen oft schwer“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Um sie dabei zu unterstützen, ist eine gute Studien- und Berufsorientierung in der Schule und am Übergang von der Schule in die Ausbildung sehr wichtig. Es geht darum, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, die Weichen für eine selbstbestimmte Zukunft zu stellen. Deshalb nehmen wir mit unserem Schulkongress den wichtigen Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf in den Blick. Dabei ist mir wichtig, dass Ausbildung und Studium als gleichwertige Perspektiven vermittelt werden, denn beide Wege bieten gute Karrierechancen“, betonte Martin.

Zum Schuljahr 2017/2018 hat das Land die Berufs- und Studienorientierung an den Schulen neu geordnet. „Auch an den Gymnasien haben wir eine fundierte Berufsorientierung eingeführt, um Schülerinnen und Schülern zu zeigen, dass eine Ausbildung eine lohnenswerte Alternative zum Studium sein kann“, sagte Martin. „Im kommenden Schuljahr gehen wir noch einen Schritt weiter. Dann wird ‚Berufliche Orientierung‛ in der gymnasialen Oberstufe in der Jahrgangsstufe 11 als Grundkurs vermittelt und ist damit Schulfach“, erklärte sie.

Lehrerinnen und Lehrer erhalten dafür das landesspezifische Handbuch „Berufliche Orientierung wirksam belgleiten“, das ihnen auf dem Schulkongress vorgestellt wird. Erarbeitet wurde es von der Stiftung der Deutschen Wirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit und in Zusammenarbeit mit dem IQ M-V an die Besonderheiten des Landes angepasst. Mecklenburg-Vorpommern folgt damit der Praxis der anderen 15 Länder. Finanziert wurde das Projekt in MV durch die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit in Kiel.

Zukunftsfähige Feuerwehren

Schwerin – „Die Feuerwehren können sich darauf verlassen, dass das Land die 50 Millionen Euro aus dem Landesprogramm mit einem gut durchdachten Plan und einem zukunftsfähigen Konzept umsetzen wird“, betonte Innenminister Lorenz Caffier. Er reagierte damit auf den heutigen Kommentar in der Ostseezeitung mit der Überschrift „Land ohne Plan“.

Das Förderprogramm für die Feuerwehren wurde nicht erst, wie durch den OZ-Artikel suggeriert, nach dem Waldbrand in Lübtheen aufgelegt, sondern es war bereits im Februar beschlossen worden. Ein Arbeitspapier, das im Innenministerium in enger Abstimmung u.a. mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunen erstellt wurde, enthält Empfehlungen, damit das Geld so viele Feuerwehren wie möglich erreicht. Viele vorbereitende Gespräche und Abstimmungen waren und sind erforderlich, um alle Beteiligten mit ins Boot zu holen und um verschiedene Interessen zu berücksichtigen. Fest steht, dass die Beschaffung durch das Land zentral erfolgen wird, damit die Gemeinden z.B. bei den steigenden Kosten für Ausschreibungen entlastet werden.

„Dem Land vorzuwerfen, es sei ohne Plan, wie in der Ostseezeitung behauptet, zeugt von Unkenntnis der Abläufe und ist dazu geeignet, die Feuerwehren zu verunsichern“, sagte Innenminister Caffier. „Im Übrigen wird der Doppelhaushalt 2020/2021 gerade im Landtag beraten. Nach Bestätigung des 50 Millionen Euro Programms können die Maßnahmen verbindlich umgesetzt werden. Die Vorhaben werden mit dem Koalitionspartner beraten und ich gehe davon aus, dass wir in Kürze die Gespräche mit konkreten Ergebnissen abschließen werden“, äußerte sich der Minister optimistisch.

Gegenwärtig ist beabsichtigt, als ersten Schritt Feuerwehren mit alter Technik bei der Beschaffung von Löschfahrzeugen zu unterstützen. „Künftig soll keine Feuerwehr mehr zu einem Einsatz mit einem alten Fahrzeug aus DDR-Zeiten wie einem W50 ausrücken müssen“, so Caffier. Für die Konkretisierung der Vorhaben sind die Brandschutzbedarfspläne eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen war im Übrigen schon immer Aufgabe der Kommunen. Mit der letzten Änderung des Brandschutzgesetzes M-V wurde diese Aufgabe gesetzlich festgeschrieben.

Andere Regelungen, die die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren unterstützen, waren bereits in das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen worden. So können die Feuerwehrfrauen und -männer aktives Mitglied sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort sein (Doppelmitgliedschaft), sie können gleichzeitig auch in einer anderen (Hilfs)Organisation Mitglied sein oder in der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte im Bereich der Landkreise mitarbeiten.

Eine Eintreffzeit der Freiwilligen Feuerwehren nach einem Schadensereignis ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Bezüglich der Eintreffzeit wird angestrebt, dass die Feuerwehr in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Möglichkeit innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintrifft.

Studienplatzvergabe wird gerechter

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat die Zustimmung des Landtags zum Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und die Verabschiedung des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium begrüßt. Im Kern geht es um die Zulassung für die Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Das Ländergesetz regelt die Umsetzung für Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Zulassungsverfahren soll erstmals für die Studienplatzvergabe im Sommersemester 2020 gelten.

„Die Vergabe von Studienplätzen wird gerechter, weil nicht mehr nur der Abiturdurchschnitt entscheidend ist“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „30 Prozent der Studienplätze sollen künftig nach dem Abiturdurchschnitt vergeben werden, 60 Prozent nach einem universitären Auswahlverfahren und 10 Prozent nach einer zusätzlichen Eingangsquote, bei der das Abitur gar keine Rolle spielt“, erklärte Martin.

Künftig soll es außerdem möglich sein, durch eine Vorabquote bis zu 20 Prozent der Medizin-Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach ihrem Studium als Ärztin bzw. Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten. Hierfür ist zusätzlich ein Landarztgesetz notwendig. Weil nicht zwangsläufig die Abiturientin oder der Abiturient mit der Note 1,0 die beste Ärztin bzw. der beste Arzt sei, müsse das System durchlässiger werden. „Mit der Landarztquote, die dieses neue Gesetz möglich macht, setzen wir einen wichtigen Anreiz für Studierende, später im ländlichen Raum unseres Landes zu arbeiten“, sagte Martin.

Eine weitere Sonderquote ist für Athletinnen und Athleten aus dem Bundeskader der Olympiastützpunkte im Land geplant, weil sie wegen ihres Sports an Mecklenburg-Vorpommern als Studienort gebunden sind.

Bei den neuen Regelungen sind die Kultusministerien weiter gegangen, als sie mussten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich nur auf den Studiengang Humanmedizin. Die Länder haben aber im Staatsvertrag für alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer mehr Chancengleichheit vorgesehen. Anlass für den Staatsvertrag und das Ländergesetz ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017. Dieses hatte das bisherige Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen.

Schwesig würdigt Sellering

Schwerin – Der frühere Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering wird morgen 70 Jahre alt.

„8 ½ Jahre stand Erwin Sellering an der Spitze unseres Landes. Er war ein sehr erfolgreicher und sehr beliebter Ministerpräsident. Mecklenburg-Vorpommern hat sich in seiner Regierungszeit gut entwickelt. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken. Das Land hat Schulden abgebaut. Zwei Themen lagen und liegen ihm besonders am Herzen: der Dialog mit Russland und der Respekt vor ostdeutschen Lebensleistungen. Sein Eintreten für diese Ziele hat ihm manche Kritik, hier im Land aber vor allem großes Ansehen eingebracht. Er ist auch deshalb zweimal bei Wahlen mit starken Ergebnissen im Amt bestätigt worden“, würdigte die Ministerpräsidentin ihren Amtsvorgänger.

In Sellerings Regierungszeit seien wichtige Entscheidungen für das Land getroffen worden. „Wir haben gemeinsam die Elternbeiträge für die Kitas abgesenkt und den Betreuungsschlüssel im Kindergarten deutlich verbessert. Eine besonders wichtige Entscheidung war die Einführung der Ehrenamtsstiftung MV. Sie leistet großartige Unterstützung für die Ehrenamtlichen im Land“, sagte Schwesig weiter.

„Es ist schade, aber auch sehr verständlich, dass sich Erwin Sellering stärker auf seine Familie konzentrieren will und zu seinem 70. Geburtstag auch sein Landtagsmandat zurückgibt“, sagte Schwesig. „Mit Erwin Sellering verbindet mich eine freundschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich danke ihm von Herzen für sein Vertrauen und seine Unterstützung. Erwin Sellering zeichnet sich durch hohe Verlässlichkeit und eine immer positive Grundeinstellung aus. Ich wünsche ihm, dass er sich genau das bewahrt und natürlich vor allem Gesundheit!“

Bauernschaft demonstriert

Minister Backhaus stellt sich Bauernschaft auf Demo in Schwerin

Schwerin – Auf der vom Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern initiierten Dialogdemo am 16. Oktober vor dem Schweriner Schloss stellte sich Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus  den Fragen und Forderungen des Berufsstandes.

Backhaus zeigte Verständnis für die Verärgerung und Verunsicherung der Landwirte im Hinblick auf das vom Bund beschlossene Agrarpaket. Sie beklagen, es sei praxisfern sowie ökonomisch unüberlegt und würde die Bauern in ihrer unternehmerischen Freiheit einschränken.

„Ich begrüße es grundsätzlich, dass die Landwirte mit dieser Aktion auf ihre Situation aufmerksam machen wollen und von der Gesellschaft insgesamt mehr Anerkennung für ihre Arbeit einfordern. Ich sage aber auch ganz klar: Schwarz-Weiß-Malerei bzw. ein Alles-oder-Nichts-Denken bringen uns in der Sache nicht weiter. Wir müssen alle einen Schritt aufeinander zu gehen. Dazu gehört auch, dass die Branche anerkennt, dass ein Umdenken in der Landwirtschaft unumgänglich ist. Wichtig ist, dass wir die Veränderungen hin zu mehr Umweltleistungen moderat gestalten. Dies ist mit dem Bundesagrarpaket nur teilweise gelungen“, räumte der Minister ein.

Positiv bewertet er nach wie vor die Umschichtung von sechs Prozent der Mittel aus 1. Säule in die 2. Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Aktuell erhalten die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung der laufenden Umschichtung von 4,5 Prozent jährlich ca. 353 Millionen Euro Direktzahlungen. Die Umschichtungsmittel betragen jährlich ca. 15 Millionen Euro. Bei einer Umschichtung in einem Umfang von sechs Prozent erhöht sich die Umschichtungssumme auf ca. 20 Millionen Euro. „Dieses Geld kommt der Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimaschutzschutzmaßnahmen zu Gute, die inzwischen von den Landwirten trotz anfänglicher Kritik mittlerweile stark nachgefragt und auf 400.000 Hektar Ackerfläche umgesetzt werden“, so Backhaus. Allein für das Verpflichtungsjahr 209 haben die hiesigen Landwirte dafür 555 Millionen Euro Fördermittel erhalten.

Das Minus bei den Direktzahlungen sei bei den Betriebsgrößen in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich vertretbar und liege bei etwa 4,50 Euro pro Hektar, sagte er weiter. Bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von rund 260 Hektar wäre dies ein finanzieller Verlust von etwa 1.170 Euro pro Jahr.

Auch den Mindestabstand von 10 Metern zu Gewässern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. 5 Meter im Falle von Dauergrünland begrüßt Minister Backhaus. „Ich freue mich, dass viele Landwirte bereits freiwillig Abstand zu Gewässern und Biotopen halten und Randstreifen anlegen“, sagte er weiter.

Mit Blick auf ein generelles Verbot von Glyphosat und anderen Herbiziden teile er hingegen die Sorgen und Kritik der Bauernschaft, da es für die Landwirtschaft erhebliche Einschnitte bedeute. „Für die Stoppel- und Vorsaatbehandlung ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, so auch Glyphosat, notwendig. Fakt ist aber, dass die Risikobereitschaft diese Stoffe einzusetzen, massiv gesunken ist. Unser Ziel muss es daher sein, die Anwendung im Sinne der Minderungsstrategie auf ein Minimum zu begrenzen.“ Auch für die Anwendung von Herbiziden und Insektiziden in Schutzgebieten müsse es Ausnahmen geben.

Für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel gelten seit 2014 deutlich verschärfte Anwendungsbestimmungen. Der Einsatz von Glyphosat ist an weitere enge rechtliche Vorgaben geknüpft, deren Einhaltung in Mecklenburg-Vorpommern auch streng kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert wird.

Das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat dafür neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat festgesetzt. Sie begrenzen den Wirkstoffaufwand pro Jahr und präzisieren die zugelassenen Spätanwendungen in Getreide: Mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf der derselben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt werden. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden.

Die Vorernteanwendungen mit Glyphosat sind nur im Ausnahmefall erlaubt, in dem ein Verlust der Ernte droht und die Erntefähigkeit sichergestellt werden muss. Eine routinemäßige Vorerntebehandlung mit dem Ziel der Erntesteuerung oder Druschoptimierung ist nicht zulässig.

Friedliche Revolution 1989

Schwesig: Ostdeutsche haben sich Freiheit und Demokratie selbst erkämpft

Schwerin – Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat heute mit einem Festakt in Waren/Müritz an die Friedliche Revolution erinnert. Exakt heute vor 30 Jahren fand in Waren die erste Demonstration auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern statt.

„Am Anfang stand der Mut der Menschen, selbstbewusst aufzustehen. Das Bild der Menschen mit ihren Kerzen, die friedlich und mit großer Kraft demonstrieren – das ist für immer mit dem Herbst 1989 verbunden. Daran wollen wir heute erinnern“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrem Grußwort. Bald nach der ersten Demonstration in Waren hätten auch an vielen Orten im Land Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme erhoben.

„Ich habe allergrößten Respekt vor allen, die im Herbst 1989 und erst recht – unter noch viel größeren persönlichen Risiken – in den Jahren zuvor für Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Reisefreiheit, Demonstrationsfreiheit und freie Wahlen eingetreten sind. Sie haben auch für uns, die wir damals noch Kinder waren und für alle nachfolgenden Generationen Freiheit und Demokratie erkämpft. Unser Leben wäre anders verlaufen, wenn damals nicht so viele so mutig gewesen wären. Wir haben allen Grund, den Bürgerinnen und Bürgern zu danken, die damals auf die Straße gegangen sind und mutig Veränderungen eingefordert haben“, bekundete Schwesig.

„Die Menschen in Ostdeutschland haben sich Freiheit und Demokratie selbst erkämpft. Und sie haben nach 1990 eine gewaltige Aufbauleistung vollbracht. Das verdient Anerkennung und Respekt“, betonte die Ministerpräsidentin.