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Monat: Januar 2024

Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern

Schulte: Land punktet mit Standortvorteilen – moderne Infrastruktur und hervorragend ausgebaute Gewerbegebiete

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte ist für drei Tage nach Süddeutschland gereist. Gemeinsam mit Vertretern der Landeswirtschaftsfördergesellschaft „Invest in MV“ wirbt Staatssekretär Schulte für den Investitions- und Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern.

Zudem nimmt er an der Veranstaltung „Gipfeltreffen der Weltmarktführer“ in Schwäbisch Hall teil. „Wir können mit unseren Standortvorteilen punkten. Dazu zählen beispielsweise die strategisch gute Lage im Ostseeraum mit Brückenfunktion nach Nord- und Osteuropa und gleichzeitig die Nähe zu den Ballungsräumen Hamburg, Berlin, Stettin, Kopenhagen und den Ostseeanrainern.

Dazu kommen eine moderne Infrastruktur und hervorragend ausgebaute Gewerbegebiete, vor allem an der Kaikante. Diese Standortfaktoren machen unser Land für Investoren interessant“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Wirtschaftsstaatssekretär Schulte führt unter anderem Gespräche mit Unternehmen aus den Bereichen Energie, Kunststoff Compounds, Healthcare, Brennstoffzellensysteme und Biotechnologie.

„Wir setzen in Mecklenburg-Vorpommern auf eine moderne, international wettbewerbsfähige und klimafreundliche Industrie. Deshalb werden wir Ansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen weiter offensiv unterstützen. In den vergangenen Jahren ist es bereits gelungen, Unternehmen aus Süddeutschland wie beispielsweise die Topregal GmbH in Pasewalk und die Schottel GmbH in Wismar erfolgreich von Mecklenburg-Vorpommern als modernen Investitionsstandort zu überzeugen.

Den Weg gehen wir weiter. Dabei haben wir vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Blick, die gut in das Wirtschaftsgefüge unseres Landes passen“, sagte Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern gehören etwa 99,5 Prozent aller Unternehmen des Landes quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmen stehen für etwa 79,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Quelle: Mittelstandsbericht Mecklenburg-Vorpommern 2021).

Im Jahr 2023 (Stand Anfang Dezember) wurden für 59 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft insgesamt rund 33 Millionen Euro Zuschüsse bewilligt. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 246,7 Millionen Euro realisiert werden.

Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 550 Arbeitsplätze neu entstanden und über 1.500 Arbeitsplätze gesichert sein. Wichtige Ansiedlungen und Erweiterungen waren beispielsweise die Birkenstock Injections GmbH in Pasewalk. Im September 2023 erfolgte die Betriebsaufnahme im neuen Werk; seitdem wird dort modernes Schuhwerk produziert.

Langfristig sollen vor Ort 400 Arbeitsplätze entstehen. Zudem hat das Unternehmen Ypsomed Produktion GmbH in Schwerin eine Erweiterung der Produktionsstätte vorgenommen. Produziert werden an dem neuen Standort Bauteile für Pens, Autoinjektoren und Pumpensysteme.

Diese werden im Anschluss mit Zulieferteilen zu fertigen Endprodukten montiert. Auch die TecMed GmbH in Schwerin hat eine Betriebsstätte zur Produktion von innovativen Insulinpods errichtet.

Zahl der Integrationskurse deutlich gestiegen

Landesintegrationsbeauftragte wirbt für Teilnahme an den Aktionstagen „Job-Turbo“

Schwerin – Die Zahl der Integrationskurse ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich angestiegen. So konnten 2022 im Vergleich zum Vorjahr viermal so viele Kurse in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Dieser Trend setzte sich auch 2023 fort. „Allein im ersten Halbjahr haben in MV ca. 110 Kurse stattgefunden“, erklärt Jana Michael, Integrationsbeauftragte des Landes. Bundesweit seien 2023 so viele Teilnehmende an Integrationskursen verzeichnet worden wie nie zuvor.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern habe sich die Zahl der Teilnehmenden von 812 im gesamten Jahr 2021 auf rund 2.500 im ersten Halbjahr 2023 erhöht. „Die Kurse vermitteln wichtige Sprachkenntnisse und bringen Zugewanderten deutsche Gegebenheiten näher“, so Michael. Sie seien somit ein wichtiger Grundstein für gelingende Integration.

Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungsteil. Er dauert mehrere Monate. In den Kursen erlernen die Menschen Deutschkenntnisse und erhalten Einblick in die Kultur und Geschichte des Landes. „Mit diesem Wissen fällt auch der Einstieg ins Berufsleben in Deutschland häufig leichter“, betont Michael.

Laut Michael könne Integration nur dann wirklich erfolgreich sein, wenn die Menschen auch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen könnten. Michael empfiehlt hierzu, die erstmals durchgeführten Aktionstage „Job-Turbo“ der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen. Diese lädt vom 30. Januar bis 01. Februar arbeitssuchende Geflüchtete und Unternehmen zum digitalen Austausch ein. Die Aktionstage sind für Arbeitssuchende eine gute Möglichkeit für den beruflichen Einstieg“, betont Michael. Wichtig sei es darüber hinaus, die bereits erworbenen Qualifizierungen der Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.

Voraussetzung für eine Teilnahme am Programm ist ein bereits abgeschlossener Integrationskurs. Für diejenigen, die noch keinen Kurs gemacht haben, verweist Michael auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hier stehe eine Übersicht mit Standortsuche zur Verfügung. Michael hebt hervor: „Es gibt freie Plätze bei verschiedenen Trägern überall im Land.“

Weitere Informationen zu den Aktionstagen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/k/job-turbo-aktionstage Weitere Informationen zu verfügbaren Integrationskursen finden Sie unter https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/

Ausweitung der Kormoranverordnung M-V

Backhaus: rechtliche Möglichkeiten beim Kormoran bereits voll ausgeschöpft

Schwerin – Anlässlich eines Antrags der Opposition im Landtag zur Ausweitung der Kormoranverordnung M-V widerspricht Umweltminister Dr. Till Backhaus. Laut Minister sei die Verordnung bereits umfassend und schöpfe alle rechtlichen Möglichkeiten aus, die über eine Verordnung angewendet werden können.

„Soweit der vorliegende Antrag darauf abstellt, dass mit Blick auf den günstigen Zustand der Kormoranpopulation die Kormoranverordnung anzupassen sei, bitte ich zu berücksichtigen, dass eine Kormoranverordnung auf Grundlage Bundesnaturschutzgesetzes nicht pauschal auf eine Reduzierung der Kormoranpopulation ausgerichtet werden kann. Die mit einer solchen Verordnung legitimierten Maßnahmen müssen vielmehr erforderlich und geeignet sein, um konkret belegbare fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden“, so Backhaus.

Bereits in der Verordnung berücksichtig sind nach Ausführung des Ministers alle außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparken gelegenen fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässer und Teichanlagen und somit auch Orte fischereiwirtschaftlich genutzter Binnengewässer, an denen die im Antrag angesprochenen Aalbesatzmaßnahmen durchgeführt werden.

Hier können Kormorane in der Zeit vom 1. August bis zum 31. März geschossen werden. Nicht am Brutgeschäft beteiligte immatur gefärbte Kormorane, die als solche sicher erkannt werden, können dort sogar ganzjährig geschossen werden. Auch ist es in den genannten Bereichen und im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März gestattet, die Neugründung von Brutkolonien durch Störungen in der Koloniebildungsphase zu verhindern.

Für Küstengewässer konnte hingegen keine hinreichend untersetzte Ableitung für den Nachweis konkreter erheblicher oder ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden erbracht werden, so dass diese im Rahmen der Kormoranverordnung M-V nicht berücksichtigt werden konnten.

Sollten jedoch Fälle vorliegen, die eine Entnahme von Kormoranen notwendig machten, bestehe neben der Kormoranverordnung immer auch die Möglichkeit, Ausnahmeanträge zu stellen, betont der Minister:

„Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, entsprechend begründete Ausnahmeanträge im Einzelfall zu stellen für Fallkonstellationen, welche nicht durch die Kormoranverordnung M-V abgedeckt werden. In den vergangenen Jahren wurden für zwei Fischteichanlagen entsprechende Anträge (zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden) gestellt und genehmigt, da hier aufgrund der Lage in Schutzgebieten nicht die Voraussetzungen nach der Kormoranverordnung vorlagen, jedoch der Nachweis für konkrete fischereiwirtschaftliche Schäden gleichwohl erbracht werden konnte.“

Die Gesamtsituation werde aber auch künftig weiterhin im Blick behalten und entsprechenden Prüfungen unterzogen, so dass bei sich ändernden Rahmenbedingungen auch Anpassungen der Rechtsgrundlagen erwogen werden können, verspricht Dr. Backhaus.

In den letzten fünf Jahre verlief die Entwicklung dieses Brutbestandes in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

  • Jahr 2019 – 15.133 Brutpaare in 17 Kolonien,
  • Jahr 2020 – 13.207 Brutpaare in 19 Kolonien,
  • Jahr 2021 – 10.740 Brutpaare in 20 Kolonien,
  • Jahr 2022 – 11.085 Brutpaare in 23 Kolonien,
  • Jahr 2023 – 12.794 Brutpaare in 22 Kolonien.

Spitzenpreis bei Wertholz-Submission

Malchin – Den Spitzenwert bei der Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 25. Januar in Malchin erzielte eine Stieleiche aus dem Forstamt Güstrow mit 3.710 Euro pro Festmeter. Dieses Höchstgebot ist zudem ein neuer Landesrekord für die Baumart Eiche (bisheriger Spitzenpreis 3.295 Euro pro Festmeter, erzielt im Vorjahr). Bei einem Volumen von 3,77 Festmeter brachte der Stamm insgesamt fast 14.000 Euro ein. Den Zuschlag für die Stieleiche erhielt ein Furnierhandelsunternehmen aus den Niederlanden.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 33. Wertholztermin des Landes, 704 Festmeter Laubwertholz von zwölf Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Davon stammten 189 Festmeter aus Kommunal- und Privatforsten. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieterin beteiligten sich auch zwei Bundesforstbetriebe sowie zwölf kommunale und private Waldbesitzende des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 551 Festmeter wiederum die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 13 Bietenden eingegangen, darunter auch zwei einheimische Unternehmen. Zwölf (Vorjahr 13) Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen, Niederlande) erhielten Zuschläge. Bis auf zwei Buchenstämme konnte die gesamte Angebotsmenge verkauft werden. Die beteiligten Waldbesitzenden erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 672.000 Euro (Vorjahr: ca. 540.000) Euro.

Sehr gut beboten wurde erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit 1.173 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche fast wieder der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe unseres Landes erreicht (1.213 Euro pro Festmeter im Vorjahr). Auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten teilweise beachtliche Preise. So wurde zum Beispiel eine Ulme eines privaten Anbieters für 697 Euro pro Festmeter verkauft. Auch der Durchschnittspreis über alle beteiligten Baumarten von 968 Euro pro Festmeter (Vorjahr: 1.016 Euro pro Festmeter) kann sich bundesweit sehen lassen.

Die Landesforstanstalt als Ausrichterin der Submission war mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Sie bedankt sich im Namen der Anbieterseite bei allen Bietenden für das Interesse und die abgegebenen Gebote.

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ist das sehr beachtenswert. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn weitere Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes diese Möglichkeit zur Präsentation Ihrer besten Holzqualitäten nutzen und sich an der Submission beteiligen“ sagte Forstminister Dr. Till Backhaus. Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.

Menschen mit Behinderungen

Oldenburg: Gemeinsam pädagogische Strategien entwickeln, Kinder bestmöglich zu begleiten und zu fördern

Schwerin – Unter dem Titel „GEMEINSAM leben und lernen mit Menschen mit geistiger Behinderung in Bildungseinrichtungen wie Kita, Schule, Hort“ können sich pädagogische Fachkräfte beim gleichnamigen Fachtag am 5. und 6. April 2024 in Malchin weiterbilden. Veranstaltet wird der Fachtag vom Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition der Universität Rostock. Partner sind die Nordkirche und die Johanna-Odebrecht-Stiftung.

„Das Kompetenzzentrum leistet eine wichtige Arbeit für die pädogischen Fachkräfte – ob in der Kita, in der Grundschule oder im Hort. Der Austausch untereinander ist wichtig, um gemeinsam pädagogische Strategien zu entwickeln, auch Kinder mit geistiger Behinderung bestmöglich zu begleiten und zu fördern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. An dem Fachtag können rund 350 Expertinnen und Experten aus Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen des Landes teilnehmen.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung und das seit 2017 bestehende Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition haben Arbeitsschwerpunkte festgelegt, zu denen unter anderem der Aufbau von Netzwerken unter den Akteurinnen und Akteuren und der Ausbau inklusiver Bildungslandschaften zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen mit besonderen sozialen Herausforderungen gehören.

Interessierte können sich bis zum 2. Februar 2024 über die Universität Rostock für den Fachtag anmelden.

Thema im Landtag: Klimageld

Meyer: Sozial gestaffeltes Klimageld ist von zentraler Bedeutung für eine gesellschaftlich gerechte Gestaltung der Energiewende

Schwerin – Im Landtag ist am Freitag über das vom Bund ins Spiel gebrachte Klimageld diskutiert worden. Die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Zahlung eines Klimageldes sollte vor allem die regelmäßig besonders stark betroffenen Geringverdienenden entlasten. So kann die Akzeptanz für die CO2-Bepreisung und den Klimaschutz insgesamt bei den Bürgerinnen und Bürgern gesteigert werden – bei gleichzeitiger Wahrung der Lenkungswirkung des Instruments. Zusätzliches Ziel war es, künftige Anstiege bei den Energiepreisen abzufedern.

„Wie das Klimageld genau ausgestaltet sein soll und vor allem wann es umgesetzt wird, ist bis jetzt noch offen. Das ist keine gute Botschaft. Ein sozial gestaffeltes Klimageld ist aus meiner Sicht von zentraler Bedeutung für eine gesellschaftlich gerechte Gestaltung der Energiewende. Hier braucht es dringend eine klare Aussage des Bundes, wann und wie die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zuletzt war auf Bundesebene unter anderem zu vernehmen, dass über die Ausgestaltung beziehungsweise die Auszahlung eines Klimageldes nicht mehr vor der Bundestagswahl 2025 entschieden werden soll, sondern zunächst lediglich grundlegende Strukturen geschaffen werden sollen, sodass eine Auszahlung erst deutlich nach dem Ende der aktuellen Legislaturperiode auf Bundesebene erfolgen würde. Der Auszahlungsmechanismus müsse spätestens 2027 vorhanden sein, weil dann ein Ausgleich für den CO2-Emissionshandel auf EU-Ebene erforderlich sei.

Ab 2027 sollen sich die Preise für den CO2-Ausstoß von Gebäuden und Verkehr im europäischen Emissionshandel bilden. Für die Menge der verfügbaren Zertifikate, die zum CO2-Ausstoß berechtigen und mit denen gehandelt werden kann, soll es dann Obergrenzen geben. Dadurch wird auch im deutschen Emissionshandel eine deutliche Steigerung des Preises erwartet. „Wir wollen in Mecklenburg-Vorpommern eine sozial gerechte, verlässliche und wirksame Klimaschutzfinanzierung. Dazu gehört ein angemessener Ausgleich der Bürgerinnen und Bürger für hohe Belastungen durch emissions- beziehungsweise energiebezogene Abgaben“, so Meyer

Der CO2-Preis für alle fossilen Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel wurde in Deutschland mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz beginnend ab 2021 eingeführt. Der Verbrauch dieser Rohstoffe wird dadurch prinzipiell teurer, was zu Verbrauchsminderungen und Prozessänderungen anregen kann und schlussendlich dem Klimaschutz zugutekommen soll. Der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 ist zum 01.01.2024 von 30 auf 45 Euro gestiegen, im nächsten Jahr soll der Preis 55 Euro betragen.

Dem bundesdeutschen Haushalt sind nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle im vergangenen Jahr über 18 Milliarden Euro aus dem Verkauf von Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten zugeflossen, was einer Steigerung um 40 Prozent gegenüber 2022 entspricht. Diese Einnahmen kommen vollständig dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu Gute. Der KTF ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes.

Mit diesem Sondervermögen unterstützt die Bundesregierung insbesondere die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Gleichzeitig ist der KTF von den erforderlichen Einsparungen des Bundeshaushalts 2024 infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stark betroffen. „Das Thema wird seitens der Länder noch einmal im Bundesrat aufgerufen.

Konkret geht es um die Forderung, im Jahr 2025 mit der Auszahlung eines Klimagelds zu beginnen, das Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen angemessen entlastet. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Auszahlung von einkommensabhängigen Beträgen gewährleistet werden kann“, sagte Meyer.

Anwendungszentrum Wasserstoff

Schulte: Durch Entwicklung zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft entstehen neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern

Warnemünde – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich heute beim Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) in Warnemünde über die aktuellen Entwicklungen des Anwendungszentrums Wasserstoff informiert.

„Am Standort entsteht eine Forschungsinfrastruktur zum Thema Wasserstoff, die langfristig auch Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen soll für eigene Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Insbesondere durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft entstehen neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern. Das unterstützen wir, unter anderem mit Förderungen des Anwendungszentrums Wasserstoff“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) hat im August 2023 die ehemaligen Räumlichkeiten der Caterpillar Motoren Rostock GmbH (CAT) bezogen. Das Anwendungszentrum Wasserstoff ist Teil des Gesamtvorhabens Forschungsfabrik Wasserstoff, in dem Konzepte und Lösungen für die emissionsarme beziehungsweise emissionsfreie Schifffahrt entwickelt werden sollen.

Die aus der praxisorientierten Forschung hervorgehenden Funktionsmuster sollen im späteren Verlauf in Verbundprojekten mit regionalen Unternehmen zu Prototypen weiterentwickelt werden. Das Anwendungszentrum wird nun über mehrere Jahre in zwei Umsetzungsphasen und an zwei Standorten realisiert werden. In Umsetzungsphase 1 soll das Interim Anwendungszentrum entstehen. Diese erste Phase umfasst die Erweiterung der Ausstattung der Infrastruktur, die nach Baufertigstellung auch in der Umsetzungsphase 2 Verwendung finden soll. Umsetzungsphase 2 beinhaltet den Neubau der Versuchshallen. Nach Fertigstellung sollen Teile der Ausstattung in den Neubau umziehen.

Die Gesamtinvestition für das Anwendungszentrum beträgt rund 9,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium plant bei Vorlage aller Unterlagen eine Förderung in Höhe von 9,9 Millionen Euro aus Landesmitteln.

Die Forschungsschwerpunkte des Fraunhofer Instituts für Großstrukturen in der Produktionstechnik bilden ingenieurtechnische Aufgabenstellungen aus maritimen und anderen Bereichen der Industrie. Die wissenschaftlichen Kompetenzen umfassen Fertigungstechnik, Automatisierungstechnik, Qualitätstechnik, Organisationstechnik sowie Funktionsmusterbau, Messtechnik und Prüftechnik unter anderem für die Geschäftsfelder Schiffe und Offshore, Bauwesen, Stahlbau sowie Flugzeug- und Schienenfahrzeugbau. Derzeit sind über 200 wissenschaftliche und technische Mitarbeitende am Institut beschäftigt, dazu kommen etwa 100 wissenschaftliche Hilfskräfte.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2024 erneut Haushaltsmittel für Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung.

„Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sehen sich derzeit mit vielen Problemen konfrontiert. Die Tierheimförderung soll dazu beitragen, dass wichtige existenzerhaltende und entlastende  Maßnahmen in den Tierheimen durchgeführt werden können. Ich danke besonders allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und Herzblut meistern“, betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ab sofort bis zum 15. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrecht­erhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“.

Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: Tierheime (lfi-mv.de)

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht allen Antragsstellenden beratend und unterstützend zur Verfügung.