Menü Schließen

Monat: Juni 2024

Arbeitsmarkt M-V Mai 2024

Meyer: Suche nach Fachkräften fordert die Unternehmen – Praktikumsprämie des Landes

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Mai gesunken. Im Vergleich zum Vormonat April sank die Zahl um 2.000 Arbeitslose (-3,1 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,6 Prozent.

Insgesamt sind aktuell 62.700 Menschen arbeitslos. „Das aktuelle wirtschaftliche Umfeld bleibt herausfordernd, wenngleich sich die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern robust zeigt. So stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an; der Bundesdurchschnitt lag bei -0,3 Prozent. Wir hatten den höchsten BIP-Anstieg aller Bundesländer zu verzeichnen.

Aber: Vor allem die Suche nach Fachkräften fordert unsere Unternehmen. Neben anderen Maßnahmen sehe ich vor allem die Investition in junge Menschen als ein wesentliches Element, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Eine gute Ausbildung und die Perspektive auf eine Karriere im Unternehmen ist der beste Weg, eigene Fach- und Führungskräfte für das Unternehmen zu gewinnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Auf dem Ausbildungsmarkt sind aktuell rund 2.800 Bewerberinnen und Bewerber unversorgt sowie 4.400 Ausbildungsplätze frei. Beispielsweise in den Nahrungsmittelhandwerken, im Friseurhandwerk und im Maler- und Lackiererhandwerk gibt es freie Ausbildungsplätze. Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer warb für die neue Praktikumsprämie des Landes fürs Handwerk. „Das Land stellt in den Jahren 2024 und 2025 Mittel in Höhe von bis zu 220.000 Euro jährlich zur Verfügung für eine modellhafte Anschubfinanzierung.

Dabei geht es um freiwillige Ferienpraktika von Schülerinnen und Schülern in einem Betrieb im Bereich der Handwerkskammern. Über das Hineinschnuppern in einen Beruf können Jugendliche am besten von einer Ausbildung überzeugt werden“, sagte Meyer. Die Abwicklung der Schülerpraktikumsprämie für das Handwerk übernehmen in Kürze die Handwerkskammern Ostmecklenburg-Vorpommern und Schwerin.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich hierbei um die März-Daten – ist im Vorjahresvergleich um 3.000 oder 0,5 Prozent auf 572.200 gesunken – insbesondere in der Bauwirtschaft (-1.600), der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300) und im verarbeitenden Gewerbe (-900). Zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Wirtschaftsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens (+1.600), Information und Kommunikation und der öffentlichen Verwaltung – jeweils 300 – eingestellt worden.

Modellprojekte zum Drug Checking

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist deutschlandweit das erste Bundesland, das die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen, dem sogenannten Drug Checking, geschaffen hat. Die entsprechende Landesverordnung ist Ende Mai in Kraft getreten.

Konsumierende können damit zukünftig ihre nicht ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel (Drogen) untersuchen lassen, um deren Inhaltsstoffe festzustellen, gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin bekannt.

Die Drug-Checking-Verordnung dient der Umsetzung des für die Modellvorhaben erforderlichen Erlaubnisverfahrens. „Die Erlaubnis kann nur auf Antrag und auch nur dann erteilt werden, wenn mit der Substanzanalyse zugleich eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung über die Folgen des Konsums verbunden ist“, betonte Drese.

„Die Substanzanalysen und die Beratung dienen dem Schutz der Konsumierenden, indem sie die gesundheitlichen Risiken beim Konsum von Betäubungsmitteln minimieren“, verdeutlichte Drese. Entsprechende Verfahren hätten sich in mehreren europäischen Staaten etabliert und sich als wirkungsvolle Maßnahme der Prävention und Schadenreduzierung erwiesen, so die Ministerin.

Drese: „Ein besonderes Anliegen ist es mir, dass neben stationären Drug-Checking-Modellvorhaben auch mobile Substanzanalysen möglich sind. Solche Angebote sind mit Blick auf die zahlreichen Festivals, die in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, eine wirkungsvolle Maßnahme, um die Schäden durch Drogenkonsum zu reduzieren.“ Die Verordnung ermöglicht sowohl stationäre als auch mobile Projekte.

Zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

Das Betäubungsmittelgesetz wurde am 19. Juli 2023 geändert und ein neuer § 10b eingefügt. Gegenstand dieser Norm ist die Ermöglichung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen.

Mit der Drug-Checking-Landesverordnung regelt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Voraussetzungen und Anforderungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Modellvorhaben zur qualitativen und quantitativen chemischen Analyse von mitgeführten, nicht ärztlich, zahnärztlich oder tierärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln. Die Träger der Drug-Checking-Modellvorhaben müssen in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt sein.

Die Landesverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 10 ab Seite 186 veröffentlicht: Drug-Checking-Landesverordnung

Arbeitsmarkt im Mai 2024

Nürnberg – „Die Frühjahrsbelebung ist in diesem Jahr nicht richtig in Fahrt gekommen. Auch im Mai sanken Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, allerdings nicht so kräftig wie in den meisten Jahren zuvor“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Mai: -27.000 auf 2.723.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +179.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent

Mit der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im Mai 2024 um 27.000 auf 2.723.000 gesunken. Der Rückgang fiel aber auch in diesem Monat vergleichsweise gering aus; daher hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt zugenommen, und zwar um 25.000. Verglichen mit dem Mai des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 179.000 höher. Die Arbeitslosenquote ist im Mai 2024 um 0,2 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 15.000 gestiegen und damit etwas weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Sie lag im Mai 2024 bei 3.549.000 Personen. Das waren 134.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 28. Mai für 46.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, ein Viertel weniger als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 219.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 200.000 im Februar und 189.000 im Januar.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 25.000 gestiegen. Mit 45,92 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 109.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Februar auf März 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt geringfügig um 3.000 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im März um 134.000 auf 34,81 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,54 Millionen Personen hatten im März 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 119.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,17 Millionen ausschließlich und 3,38 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Mai waren 702.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 65.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Mai 2024 unverändert bei 111 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 10 Punkten.

865.000 Personen erhielten im Mai 2024 Arbeitslosengeld, 98.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im Mai bei 4.021.000. Gegenüber Mai 2023 war dies ein Anstieg um 82.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2023 bis Mai 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 364.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Mai noch 172.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 469.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 19.000 weniger als vor einem Jahr. 254.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai aber noch in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Werben für den Wirtschaftsstandort MV

Bad Saarow – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum in Bad Saarow dazu aufgerufen, den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel mit Optimismus anzugehen. „Ostdeutschland ist Chancenland“, erklärte die Ministerpräsidentin in ihrem Impulsvortrag für das Forum „Wieviel Wandel verträgt der Osten?“

Schwesig nutzte ihre Rede, um für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu werben. Das Land sei Vorreiter bei den erneuerbaren Energien. „Wir produzieren mehr als doppelt so viel Strom aus Wind, Sonne und Erdwärme als wir selbst verbrauchen. Über 700 Millionen Euro Investitionen fließen in ein Netz zur Herstellung und zum Transport von grünem Wasserstoff. Das Land beteiligt sich daran mit 168 Millionen Euro.“ Mecklenburg-Vorpommern sei ein starker maritimer Standort.

„Die maritime Wirtschaft – die Werften, die Zulieferer, die Häfen, die Industrie direkt an der Kaikante – ist das industrielle Herz unseres Landes.“ Und auch in der Gesundheitswirtschaft habe MV viel zu bieten. „Mit mehr als 170.000 Beschäftigten und einer Bruttowertschöpfung von 6,8 Milliarden Euro ist MV in diesem Bereich deutschlandweit Spitzenreiter. Nirgendwo sonst hat die Gesundheitswirtschaft einen so hohen Anteil an der Wirtschaftskraft und der Zahl der Beschäftigten.“

Die Anforderungen an Wirtschaft und Gesellschaft seien aktuell hoch. Vom russischen Angriffskrieg mit seinen Auswirkungen auch auf Energieversorgung und Energiepreise über die demografische Entwicklung mit dem daraus resultierenden schärfer werdenden Wettbewerb um Fachkräfte bis zur Notwendigkeit des klimafreundlichen Wirtschaftens gebe es zahlreiche Herausforderungen. „Wir müssen im Wandel so viel Sicherheit und Verlässlichkeit schaffen wie möglich. Und wir müssen die Menschen mitnehmen“, sagte Schwesig.

„Verlässliche Bedingungen für die Wirtschaft sind Standortbedingungen, die die Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder verbessern“, sagte Schwesig. Das Land investiere deshalb gezielt in Infrastruktur und Digitalisierung. Mit 17 Prozent ist Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit der höchsten Investitionsquote im aktuellen Landeshaushalt.“

Kiellegung der 1. Fregatte F126

Schwesig: Maritime Wirtschaft ist eine wichtige industrielle Branche in MV

Wolgast – Heute ist auf der Peene-Werft in Wolgast die Kiellegung der 1. Fregatte F126 erfolgt. Aus diesem Anlass hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig diese Kiellegung als ein starkes Zeichen für die gute Arbeit und Perspektive der Peene-Werft und für Stärke und Stabilität des Industrie- und Marinestandorts Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet.

Die Landesregierung sei immer klar an der Seite der Werften im Land gewesen, „weil wir auch in schwierigen Zeiten davon überzeugt waren: Die maritime Wirtschaft ist eine wichtige industrielle Branche. Die Werften, die Zulieferer, die Häfen, die Industrieproduzenten direkt an der Kaikante – das ist das industrielle Herz unseres Landes“, so Schwesig. Dazu gehöre ganz klar auch Wolgast. 

Die Ministerpräsidentin erinnerte daran, dass das Auslieferungsverbot und der Rüstungsexport-Stopp nach Saudi-Arabien in Wolgast für große Schwierigkeiten sorgte und dazu führte, dass die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Kurzarbeit gesetzt wurden und sich große Sorgen darüber machten, wie es am Standort weitergehe. „Dann kam Corona. Aber die Peene-Werft hat sich auch in dieser Krise behauptet. Dank jahrzehntelanger Erfahrung im hochspezialisierten Schiffbau, dank leistungsfähiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und dank des Engagements der Eigner“, lobte Schwesig.

Mit dem Bau der hinteren Sektionen für vier Fregatten der Klasse 126 mit ihren Antriebsaggregaten ist die Peene-Werft an dem größten Schiffbauauftrag in der Geschichte der deutschen Marine beteiligt. Die Werft ist mit dem Auftrag einige Jahre lang ausgelastet. „Das ist eine gute Nachricht für die Werft, für Wolgast, für die ganze Region und für die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem profiliert sich die Peene-Werft damit als leistungsstarker Partner der Bundesmarine. Von der hervorragenden Kooperation mit der Damen-Werft in Vlissingen habe ich mir in den Niederlanden ein Bild gemacht. Umso beeindruckender jetzt es jetzt heute hier zu stehen.“

Die Bundeswehr sei mit rund 11.000 Soldatinnen und Soldaten und zivile Angestellte ein wichtiger Teil der Gesellschaft des Landes. Sie gehört zu Mecklenburg-Vorpommern: als starker Arbeitgeber und als wichtiger Wirtschaftsfaktor. „Die Bundeswehr schützt uns hier in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland und in Europa. Gerade jetzt, wo sich die sicherheitspolitische Lage durch den brutalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verändert hat. Sicherzustellen, dass sie dafür auf eine gute technische Ausstattung zurückgreifen kann, ist eine ganz wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre. Die Peene-Werft trägt dazu bei“, betonte Schwesig.

Startchancen-Schulen im Land stehen fest

Landesregierung und Schulträger verständigen sich auf die Umsetzung des Bund-Länder-Programms

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern profitieren 70 Schulen vom Startchancen-Programm. Bildungsministerin Simone Oldenburg, der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag haben heute die ausgewählten Schulen bekanntgegeben. Demnach wird das Bund-Länder-Programm an 42 Grundschulen, 19 Regionalen Schulen und 11 beruflichen Schulen umgesetzt. Die Zahl der Schulstandorte ist niedriger, weil es sich auch um Mehrfachstandorte handelt. Die Schulen erhalten zusätzliche Finanzhilfen, mit denen sie ihre Ausstattung verbessern, Projekte und Programme umsetzen können. Das Startchancen-Programm beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

„Mit dem Startchancen-Programm fördern wir Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom sozioökonomischen Hintergrund ab. Das kann und darf nicht so bleiben. Mit dem Startchancen-Programm setzen wir hier an und verbessern die Chancengerechtigkeit. Wir stärken die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch und Mathematik und im sozial-emotionalen Bereich. Ziel ist es, dass sie so früh wie möglich Erfolg haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Der Städte- und Gemeindetag begrüßt die Möglichkeiten, die durch das Startchancen-Programm entstehen. Wir freuen uns sehr darüber, dass in Mecklenburg-Vorpommern nun 70 Schulen davon profitieren können“, erklärte Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern.

„Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Bundesinitiative zur Stärkung von Schulen mit besonders vulnerablen Schülergruppen. Die Landkreise werden als Schulträger insbesondere für die Umsetzung des Investitionsprogrammes als verlässliche Umsetzungspartner zur Verfügung stehen. Im Sinne einer wirklich nachhaltigen Schulentwicklung, wäre die dauerhafte Verankerung von Fördermitteln in den kommunalen Haushalten der Schulträger jedoch der bessere Weg. Über den Bund-Länder-Finanzausgleich könnte der Bund hier ebenfalls zusätzliches Geld für die Schulen zur Verfügung stellen und dabei eine dauerhafte Wirkung erzielen“, betonte Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern.

Mit dem Startchancen-Programm werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Die Auswahl der Schulen erfolgte im Einvernehmen mit dem Bund auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Der Bund hatte dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vorgegeben, da sie stark mit den Faktoren „Bildungsteilhabe“ und „Bildungserfolg“ zusammenhängen.

Zu weiteren Schulauswahlkriterien in Mecklenburg-Vorpommern zählen besondere bzw. inklusive Lerngruppen, der Anteil an Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Anteil an Wiederholerinnen und Wiederholern. Für berufliche Schulen hat das Land keine schülerbezogenen oder regionalbezogenen Indikatoren genutzt. Im Sinne des Programms, vorrangig Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung zu berücksichtigen, sind berufliche Schulen ausgewählt worden, die Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr beschulen.

Das Startchancen-Programm fußt auf drei Programmsäulen: 

  •  Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung 

Mit dem Investitionsprogramm können Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben gefördert werden. Dies umfasst auch Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur.

  •  Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung 

Mit dem Chancenbudget wird das Potenzial von Schülerinnen und Schülern gefördert, die individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Berufliche Orientierung werden gestärkt. Auf institutioneller Ebene kann es zur Unterrichtsentwicklung, für Fortbildungszwecke, zur Gestaltung von Übergängen genutzt werden und dient der Öffnung der Schule in den Sozialraum.

  •  Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams 

Schulen erhalten zusätzliche personelle Ressourcen, um die individuelle Förderung, Beratung und Unterstützung der Lernenden zu verbessern. Außerdem können die Mittel für eine lernförderliche Elternarbeit und zur Entwicklung einer positiven Schulkultur eingesetzt werden.

Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Startchancen-Programm jährlich 17 Millionen Euro Bundesmittel. Der Landesanteil wird je nach Zuständigkeit für die einzelnen Vorhaben, Programme und Projekte durch das Land oder die Schulträger erbracht.

Grenzüberschreitendes EU-Programm

Meyer: 24 Millionen Euro stehen für deutsch-polnische Projektideen zur Verfügung

Schwerin – Für das Kooperationsprogramm Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska können Interessierte bis zum 30. August 2024 Projektideen einreichen. „Für diesen Förderaufruf stehen insgesamt 24 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Ziel ist, die bereits bewährte grenzüberschreitende Zusammenarbeit über neue, innovative Projektideen weiter zu verstärken. Dazu leistet das Interreg-Programm einen wertvollen Beitrag“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Es werden drei Schwerpunkte bei der Förderung gesetzt; dabei geht es um

  • die Aktivierung grenzüberschreitender Innovationspotentiale mit dem Ziel, regionale Forschungskapazitäten durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit effizienter zu nutzen. Hierbei können beispielsweise Cluster oder Branchennetzwerke vernetzt oder der Wissens- und Technologietransfer unterstützt werden. Vorhaben sollten einen Beitrag zur Stärkung von Unternehmen leisten. Hierfür stehen sieben Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
  • die Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Hierbei wird unter anderem auf die Bekämpfung negativer Folgen des Meeresspiegelanstiegs sowie von Extremwetterereignissen fokussiert. Auch eine stärkere Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Abwehr klimabedingter Naturrisiken kann gefördert werden. Hierfür stehen zehn Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
  • den Naturschutz und den Erhalt der Biodiversität. Projektideen sollten zur biologischen Vielfalt und zum Schutz der Naturlandschaften beitragen. So gilt es, das Bewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung des Programmraums zu erhöhen. Auch die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten und Aktionsplänen zur Anpassung an den Klimawandel können gefördert werden. Hierfür stehen sieben Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Die Projektideen sollten durch mindestens einen deutschen und einen polnischen Projektpartner umgesetzt werden sowie einen spezifischen thematischen Bezug haben. Die ausgewählten Projekte erhalten eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Ausgaben. Als Projektpartner gefördert werden können generell alle Organisationen mit Rechtspersönlichkeit, dabei handelt es sich beispielsweise um lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie staatliche Verwaltungen, kleine und mittlere Unternehmen, Verkehrsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Technologietransferzentren, wirtschaftsnahe Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die Entscheidung über die zur Förderung vorgesehenen Projekte wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021 bis 2027 gefasst.

Informationen über die mögliche Förderung, Beratung, Antragstellung, Auswahl und Projektumsetzung unter https://www.interreg6a.net/calls/4-call/

Das Programmvolumen umfasst insgesamt 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen hierfür 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Programms stehen unter anderem die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie der Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

Das Interreg-Programm VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021 bis 2027 fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern. Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft Westpommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwaltungsbehörde im Programm.

Neue Buslinien

Neue Buslinien zum 10-jährigen Betriebsjubiläum der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen / Jesse: Mobilitätsoffensive für MV bedeutet attraktive, alltagstaugliche Angebote für Einwohner und Gäste

Insel Rügen – Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat am Sonnabend (01.06.) zum zehnjährigen Betriebsjubiläum der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen (VVR) die Bedeutung einer Mobilitätsoffensive für Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben. „Die Verkehrsgesellschaften sind verlässliche Partner, um mit dem Land die Mobilität für die Menschen vor Ort sicherzustellen und stetig weiter zu verbessern. Mecklenburg-Vorpommern ist in erster Linie durch ländlichen Räume gekennzeichnet.

Das trifft auch auf den Landkreis Vorpommern-Rügen zu. Umso wichtiger ist es, einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr beispielsweise mit günstigen Ticketpreisen und einem alltagsgerechten Leistungsangebot von Bus und Bahn zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen gehen wir wichtige Schritte, um das Angebot stetig auszubauen. So setzen wir weiter die Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern um“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Die VVR hat ihren Hauptsitz in Grimmen sowie zusätzliche Betriebshöfe in Bergen auf Rügen, in Stralsund sowie in Ribnitz-Damgarten. Dort sind derzeit 362 Personen beschäftigt, die 71 Linienverbindungen des Busverkehrs betreuen. Die Fahrzeugflotte der VVR besteht aus insgesamt 199 Bussen, die jährlich etwa 11,8 Millionen Fahrgäste befördern. Das Haltestellennetz umfasst 1.234 Haltestellen. „Neben den Bürgerinnen und Bürgern nutzen auch viele Gäste in den Urlaubsregionen Rügens und auf dem Darß Busse und Bahnen, um Mecklenburg-Vorpommern zu erleben. Ab sofort gibt es ein weiteres attraktives Angebot. Die erste Regiobus-Linie der VVR fährt als Linie 29 künftig von Sassnitz nach Klein Zicker auf Rügen“, sagte Jesse.

Zum 01.06.2024 wird ebenfalls das Rufbusangebot der VVR, der sogenannte „VVR-Surfer“, gestartet und die erste Rufbuszone rund um die Stadt Grimmen eingerichtet. Zudem ist geplant, zum 01.09.2024 die Regiobus-Linie Sanitz – Marlow – Tribsees – Grimmen – Greifswald (Linie 320 der VVR) einzuführen.

Ziel der Mobilitätsoffensive des Landes – begleitet von günstigen Ticketpreisen und der Einführung moderner, digitaler Tarif- und Vertriebsstrukturen – ist die Schaffung eines Landesmobilitätsnetzes mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen.

Dazu hat das Wirtschaftsministerium drei Handlungsfelder definiert: Ausbau- und Leistungsstrategie für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Einführung eines landesweiten Busnetzes (Regiobus MV) mit regelmäßigen Taktverkehren sowie die Einführung eines landesweit einheitlichen Rufbussystems. Mit dem Start der Mobilitätsoffensive des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 hat das Land 1,2 Millionen Leistungskilometer im SPNV mehr bestellt, dies ist der größte Leistungsaufwuchs seit 1994/1995.

Das Verkehrs- und Wirtschaftsministerium stellt im Jahr 2024 insgesamt 23,55 Millionen Euro bereit für den Aufbau, die Erhaltung und den Betrieb für Ruf- und Regiobussen.