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Monat: Juli 2024

Bundesrat billigt BAföG-Reform

Berlin – Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert.

Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete erhalten. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.

Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen gehört zudem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung verlängert werden.

Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von Formblättern der BAföG-Anträge.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.

Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.

Einsatz für Demokratie schützen

Der Bundesrat wird einen Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz von Mandatsträgerinnen und -trägern in den Bundestag einbringen

Berlin – Der Bundesrat hat entschieden, dass von den Bundesländern aus ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern beim Bundestag eingebracht werden wird. Kern des Gesetzesvorhabens ist es, einen neuen Straftatbestand, der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking, zu schaffen. Gerade auf kommunaler Ebene sollen so Entscheidungsträgerinnen und -träger vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der strafrechtliche Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ist Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Anliegen. Die Demokratie lebt von denjenigen, die sich aktiv für sie einsetzen. Sie ist darauf angewiesen, dass sich Menschen aus der Mitte der Gesellschaft heraus Verantwortung in Parlamenten oder Regierungen übernehmen.

Das gilt in Deutschland im Bund und in den Ländern ebenso wie in der Europäischen Union und auf kommunaler Ebene. Deswegen sind die verstörenden Angriffe auf Wahlhelferinnen, Wahlhelfer und andere engagierte Menschen im Zusammenhang mit der Europawahl und zahlreichen Kommunalwahlen mit Verständnislosigkeit und Bestürzung zur Kenntnis zu nehmen. Die Missachtung des Engagements für die freiheitliche-rechtsstaatliche Demokratie aber auch für das gedeihliche kommunale Zusammenleben nimmt damit neue, besorgniserregende Ausmaße an, weil sie auch vor der Gewalt nicht zurückschreckt.

Dabei treten die Mandatsträgerinnen und -träger im Interesse der Gesellschaft und im Interesse des Erhalts der Demokratie in den Mittelpunkt und verdienen jeden notwendigen Schutz. Aus diesem Grund sind wir immer gehalten, angesichts solcher Vorfälle zu prüfen, ob unser Strafrecht derartiges Verhalten wirksam sanktioniert. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt daher den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Gerichte der Europäischen Union, aber auch der kommunalen Parlamente ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Strafgesetzbuchs einbezieht.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich den heute vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf zur Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB, der Angriffe auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger als Vertreterinnen und Vertreter der Demokratie vor Ort strafschärfend wertet. Die, die unsere Demokratie am Leben halten, haben wir mit allen Mitteln zu schützen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt zur ->Bundesratsintitiative. Sie gab im Bundesrat am Freitag eine entsprechende Protokollerklärung ab.

Kindertagesförderung in M-V

Regelungen ermöglichen zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher bei besonderen sozialen Herausforderungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Chancengerechtigkeit von Anfang an. Das Kindertagesförderungsgesetz sieht Sonderregelungen zur Unterstützung von Kindertagesstätten vor, die vor allem Kinder aus benachteiligten Familien betreuen. In diesem Fall können zum Beispiel mehr Fachkräfte in den Gruppen eingesetzt werden.

„Zur Umsetzung dieser neuen Regelung werden zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas eingestellt. Darüberhinaus wächst in den kommenden Jahren durch weitere Qualitätsverbesserungen der Fachkräfte-Bedarf deutlich“, sagte Ministerin Simone Oldenburg und verwies dabei auf die aktuelle Ausbildungsplatzplanung. „Wir bilden bedarfsgerecht aus. Jährlich werden über 500 Personen in pädagogischen Berufen ausgebildet. Dem gegenüber steht ca. die gleiche Anzahl benötigter Fachkräfte im Land.“

Laut einer aktuellen Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung ist die Situation in deutschen Kitas, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien betreuen, geprägt von Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteilen. Mit Blick auf die Ergebnisse erklärte Ministerin Oldenburg: „Die Ergebnisse verdeutlichen, dass unser Weg in der Kindertagesförderung richtig ist, denn in unserem Land erhält jedes Kind einen Platz in einer Kita und somit ist sie richtiger Weise für alle Kinder zugänglich.“

„Als familienfreundliches Bundesland sind wir Spitzenreiter bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen, bei den Kita-Öffnungszeiten und der Bereitstellung flexibler Betreuungszeiten. Hinzu kommt die im Jahr 2020 eingeführte Beitragsfreiheit: Ob in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege bezahlen Eltern in Mecklenburg-Vorpommern keine Gebühren mehr. Von den Regelungen zur kompletten Beitragsfreiheit profitieren alle Mütter und Väter, aber jene mit geringem Einkommen überproportional. Beitragsfreie Bildung von Anfang an hilft, die Benachteiligungen zu überwinden. Auch in den Ferien können Eltern ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei im Hort betreuen lassen“, so die Ministerin.

Das Kindertagesförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht, Ungleichheiten besser zu regulieren. Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern aus benachteiligten Familien profitieren von zusätzlichem Personal, wenn z. B. ein überdurchschnittlicher Anteil an Fällen der Übernahme der Verpflegungskosten vorliegt, ein überdurchschnittlicher Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen zu verzeichnen ist oder ein überdurchschnittlicher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund vorliegt. Diese Punkte wurden im vierten Kindertagesförderungsänderungsgesetz, welches am 24. Mai 2024 in Kraft getreten ist, konkretisiert.

Firmenjubiläum bei Z.A.S.

Schulte: Intensive Zusammenarbeit des Unternehmens mit pharmazeutischer Industrie, Krankenhäusern und Universitätskliniken

Neubrandenbug – Das Unternehmen Z.A.S. – Zentral Archiv Service GmbH in Neubrandenburg hat am Freitag (05.07.) sein 30jähriges Firmenjubiläum begangen. Als Spezialist für Dienstleistungen der Archivierung und Digitalisierung bietet Z.A.S. umfassende Archivierungsservices, einschließlich der Archivierung von Dokumenten, Proben und Arzneimitteln. Als spezielles Verfahren steht die isothermische Archivierung zur Verfügung.

„In Zeiten der Digitalisierung sind Daten und die daraus generierten Informationen besonders wertvolle Güter. Da ist es elementar, eine zukunftssichere Verwahrung zu gewährleisten. Das Unternehmen Z.A.S hat sich einen Namen gemacht insbesondere für die Pharmazeutische Industrie, Krankenhäuser und Universitätskliniken, um Rohdaten, zum Beispiel für die Forschung, aufzubewahren“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Das international agierende Unternehmen mit 56 Mitarbeitenden am Standort steht für Innovation im Bereich der Archivierung, insbesondere im Life Science Bereich. Seit der Übernahme durch die Rhenus Gruppe im Jahr 2017 hat sich Z.A.S. weiter als anerkannter Partner in der Logistikbranche etabliert.

Die Rhenus Gruppe ist in Deutschland an 100 Standorten vertreten und entwickelt innovative Lösungen entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere in den Bereichen Pharmalogistik und Healthcare Logistik. Derzeit strebt Z.A.S. eine intensivere Zusammenarbeit mit Rhenus Ireland an, insbesondere in den Bereichen Gesundheitswirtschaft, Biowissenschaften und Chemie.

Im Rahmen der kürzlich durchgeführten Delegationsreise nach Irland fanden zusammen mit Wirtschaftsminister Reinhard Meyer Gespräche im Rhenus Logistics Technology Park in Galway statt. Die Zusammenarbeit von Z.A.S. mit Rhenus Ireland soll nun unter anderem im Bereich der Gesundheitswirtschaft, der Biowissenschaften und Chemie ausgebaut werden.

300.000 Euro an Tierheime im Land

Neukalen – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus ist am Nachmittag in Sachen Tierschutz unterwegs. Im Katzenhaus Neukalen (Ziegelei 12) übergibt er ab 15 Uhr fünf Tierheimen im Land (Liste am Ende der Pressemitteilung) einen Förderbescheid zur Umsetzung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen. Zwei weitere Einrichtungen können nicht persönlich dabei sein und erhalten ihre Förderzusage postalisch. Insgesamt 300.000 Euro stellt das Land für diese sieben Vorhaben bereit.

Minister Backhaus dankt den Vereinen für ihre wertvolle ehrenamtliche und vielfältige Tätigkeit: „Sie nehmen Heimtiere auf, bringen sie tierschutzgerecht unter und vermitteln sie weiter. Sie richten Futterstellen für freilebende Katzen ein und betreuen die Tiere vor Ort. Dazu gehören auch Kastrationsaktionen für die freilebenden Katzen, damit deren Zahl nicht gänzlich unkontrolliert weiterwächst und daraus Leiden entstehen. Sie nehmen verletzte Wildtiere auf, versorgen sie tierschutzgerecht und wildern sie, sofern möglich, wieder aus.

Aber Sie beraten auch zukünftige Tierhalter vor der Vermittlung eines neuen Heimtiers und oft darüber hinaus. Sie leisten wertvolle Präventionsarbeit und unterstützen Tierhalter, die sonst mit ihren Tieren überfordert wären. Ich weiß, dass es einige sehr gut funktionierende Kooperationen zwischen Tierschutzvereinen und Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern gibt. So können gemeinsam, gerade in schwierigen Situationen, sehr bürgernahe Lösungen herbeigeführt werden. Sie trotzen wirtschaftlichen Schwankungen und halten dabei die Fahne weiter hoch.“

Bereits seit 1993 unterstützt das Land die Tierheime finanziell. Trotz immer kleiner werdendem Gesamtbudget im Landeshaushalt ist es Minister Backhaus gelungen, die Förderung von einst 100.000 DM auf 300.000 Euro zu erhöhen. „Und das ist bitter nötig, denn auch in diesem Jahr lag ein mehr als doppelt so hohes Antragsvolumen vor, als Mittel zur Verfügung stehen“, betonteer. Insgesamt ist bis heute eine Investitionssumme von über 5 Millionen Euro Zuwendungsmitteln zusammengekommen.

Frauenselbsthilfe Krebs in M-V

Jährlich rund 1.300 Neuerkrankte in M-V: Drese würdigt Arbeit der Frauenselbsthilfe Krebs in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – Mehr Menschen als je zuvor leben mit einer Krebsdiagnose, rund fünf Prozent der Bevölkerung sind betroffen. „Vor diesem Hintergrund kommt den Krebs-Selbsthilfegruppen eine immer größer werdende Rolle zu“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese bei einem Besuch der Ortsgruppe Rostock der Frauenselbsthilfe Krebs (FSH).

Die Frauenselbsthilfegruppe spezialisiert sich in besonderem Maße auf Frauen und Männer, die von Brustkrebs betroffen sind. „Allein in Mecklenburg-Vorpommern kommen jährlich rund 1.300 Diagnosen hinzu. Für die Neuerkrankten beginnt nach der Diagnosestellung eine körperlich und seelisch schwierige Zeit, die mit einer Fülle an Arztterminen, neuen Informationen und Ängsten einhergeht. Umso wichtiger ist es, diese Zeit nicht allein durchstehen zu müssen“, so die Ministerin.

Unter dem Motto „Auffangen, informieren, begleiten“ bietet die gemeinnützige FSH ehrenamtlich ein dichtes Netz an kostenfreien regionalen Gruppen sowie eine Telefonberatung für Betroffene an und betreibt ein Forum im Internet. „Damit wird die Frauenselbsthilfe zu einem wichtigen Anker für die Betroffenen, um sich zu Fragen zur Behandlung, zu Nebenwirkungen aber auch zur Bewältigung des Alltags auszutauschen“, betonte Drese. Zudem sei es für viele eine Entlastung, Sorgen auch abseits der eigenen Familie ansprechen zu können.

Drese äußerte in Rostock zudem ihre Hoffnung, dass die Versorgung der Krebserkrankten mit der anstehenden Krankenhausreform künftig noch weiter verbessert werde. „Gerade im Bereich der Onkologie werden Patientinnen und Patienten von einer stärkeren Spezialisierung profitieren können. So zeigen Studien, dass eine Erstbehandlung in einem zertifizierten Zentrum einen fast 25 Prozent höheren Überlebensvorteil mit sich bringt“. Zudem sollen durch das Ansiedeln entsprechender Expertise an Kliniken mit breitem Leistungsspektrum künftig auch weniger Krankenhäuser durchlaufen werden müssen.

Grambin ist offiziell anerkannter Tourismusort

Meyer: Gemeinde will weiter in touristische Infrastruktur investieren

Grambin – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute offiziell die Anerkennung als Tourismusort an die Gemeinde Grambin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) verliehen.

„Vor allem die Kombination aus naturbelassenen Strand- und Waldgebieten und der Nähe zu den Attraktionen der umliegenden Kurorte zieht jährlich viele naturliebende und ruhesuchende Gäste nach Grambin. Mit der Anerkennung zum Tourismusort plant die Gemeinde künftig weiter in die touristische Infrastruktur zu investieren. So soll beispielsweise ein Wander- und Radweg auf dem Deich entstehen“, sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vor Ort.

Die Gemeinde Grambin grenzt im Norden an das Südufer des Stettiner Haffs mit einem Sandstrand und ausgedehnten Schilfgürteln. Im Westen vom Seebad Ueckermünde und im Osten vom Erholungsort Mönkebude eingebettet, erstreckt sich Grambin entlang des Haffrundweges. Südlich schließt sich ein weiträumiges Naturschutzgebiet, die Ueckermünder Heide, an.

Die Angebote für Naherholung sind vielfältig und umfassen einen Campingplatz am Naturstrand. Der Campingpark zeichnet sich unter anderem durch sein nachhaltiges Konzept zur Energiegewinnung und eine Einkaufsmöglichkeit mit regionalen Produkten aus. Die Gemeinde liegt zudem am Haffrundweg mit Anschluss an den Oder-Neiße-Radweg, was sie zu einem beliebten Zwischenstopp für Radtouristen macht.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes M-V und Einführung der neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ vor knapp drei Jahren sind nun insgesamt 41 Tourismusorte und zwei Tourismusregionen im Land anerkannt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes ist es diesen Tourismusorten und Tourismusregionen erlaubt, eine Kurabgabe einzuführen.

Voraussetzungen, um Tourismusort werden zu können:

  • landschaftlich bevorzugte Lage,
  • Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung,
  • geeignete Angebote für Naherholung, wie Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder
  • das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

Fachkräfte für Frühpädagogischen Berufe

Oldenburg: Mecklenburg-Vorpommern bildet heute und in Zukunft in den pädagogischen Berufen bedarfsgerecht aus

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden heute und in den kommenden Jahren genügend Fachkräfte in den frühpädagogischen Berufen ausgebildet, um den bestehenden Fachkräftebedarf in Kitas und Horten vollständig zu decken. Das geht aus der jüngsten Ausbildungsplatzplanung für pädagogisches Personal bis ins Jahr 2033 hervor, die das Land jetzt fortgeschrieben hat.

Der optimierte Einstellungsbedarf liegt demnach im Jahr 2024 und 2025 bei jeweils 500 Fachkräften. 2026, 2027 und 2028 sinkt der Einstellungsbedarf auf 390 benötigte Fachkräfte ab. Demgegenüber stehen laut Prognose jährlich über 500 Absolventinnen und Absolventen in den Jahren 2024 bis 2026, im Jahr 2027 werden es voraussichtlich rund 600 Absolventinnen und Absolventen sein.

„Mecklenburg-Vorpommern bildet heute und in Zukunft in den pädagogischen Berufen bedarfsgerecht und sogar mit einem leichten Überhang aus. Die Kapazitäten, die dafür notwendig sind, stehen zur Verfügung. Das ist eine gute Nachricht, die unter anderem auf die spezielle Ausbildung der staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige sowie auf die neu eingeführte Nichtanrechnung dieser Azubis auf den Fachkräfteschlüssel zurückzuführen ist. Hier haben wir allein in dem zu Ende gehenden Schuljahr eine Verdopplung der Ausbildungszahlen zu verzeichnen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die realen Zahlen können sich im Vergleich zur Prognose variieren, weil sich Lebensumstände nicht berechnen lassen. „Der leichte Überhang von ca. 100 bis 150 Fachkräften sorgt für Verlässlichkeit. Während in anderen Bundesländern, insbesondere in westlichen Ländern, Kita-Öffnungszeiten eingeschränkt werden müssen und Plätze fehlen, gibt es bei uns gute Voraussetzungen, weil es auch in Zukunft ausreichend qualifizierte Fachkräfte gibt.

Dennoch müssen wir uns weiterhin bemühen, dass junge Menschen einen der pädagogischen Berufe ergreifen und die Beschäftigten in den Einrichtungen gehalten werden. Hierzu wird uns unsere Fachkräftekampagne helfen“, so Oldenburg.

In den Jahren 2029 bis 2033 sinkt der Einstellungsbedarf an pädagogischen Fachkräften laut Berechnung auf 320 Personen. Dem Bedarf stehen jährlich wie schon im Jahr 2028 über 400 Absolventinnen und Absolventen in den pädagogischen Berufen gegenüber. Die Prognose berücksichtigt, dass es für die Absolventinnen und Absolventen auch andere Einsatzgebiete mit einem steigenden Bedarf in der Kinder- und Jugendhilfe oder in der Schule gibt. Auch die Abwanderung und Zuwanderung nach Mecklenburg-Vorpommern sind einkalkuliert.

Gründe für den gestiegenen Fachkräftebedarf sind die Qualitätsverbesserungen der Landesregierung in der Kindertagesförderung und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Zu den Qualitätsverbesserungen zählen die stufenweise Nichtanrechnung der Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf den Stellenanteil einer Fachkraft ab dem Schuljahr 2023/2024 und das Senken des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 ab September 2024.

Hinzu kommen die schrittweise Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels, wie im Landesrahmenvertrag vorgesehen ist, und der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Grundlage für die Ausbildungsplatzplanung bilden die vom Statistischen Bundesamt im Mai 2024 veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse der Anzahl an Geburten für das Jahr 2023 und die 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für Mecklenburg-Vorpommern auf Basis der Ist-Bevölkerungszahlen vom 31. Dezember 2022, wonach für alle Altersgruppen ein deutliches Sinken der Anzahl der Kinder zu verzeichnen ist.

Im Jahr 2033 werden voraussichtlich rund 40.000 unter 11-Jährige weniger im Land leben als im Basisjahr 2023. Laut Statistik waren es im vergangenen Jahr 152.655 Kinder unter 11 Jahren, im Jahr 2033 werden es laut Bevölkerungsprognose 112.553 Kinder sein.

Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) verpflichtet das für die Kindertagesförderung zuständige Ministerium, den Bedarf an zukünftigen Ausbildungsplätzen für pädagogisches Personal in Mecklenburg-Vorpommern zu ermitteln und regelmäßig fortzuschreiben. Zu den pädagogischen Berufen, die die Ausbildungsplatzplanung umfasst, zählen Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Erzieher, Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Erzieher für 0- bis 10-Jährige, Sozialassistentin bzw. Sozialassistent und Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger.