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Monat: Juli 2024

Wahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß

Allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU richten ihre Anträge insbesondere gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist.

Außerdem greifen die Antragstellenden sowie DIE LINKE, DIE LINKE-Bundestagsfraktion und weitere Einzelpersonen die 5 %-Sperrklausel an. Wegen ihr ziehen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten dafür, wie auch bisher, alternativ drei Wahlkreissiege genügt.

Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.

Die Entscheidung zur Zweitstimmendeckung ist einstimmig und zur Sperrklausel mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

Besuch der Unimedizin Rostock

Die Herstellung von Blutkonserven, die Stammzelltherapie und aktuelle Forschungsthemen standen am Montag im Mittelpunkt

Rostock – Die Gesundheitsministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Stefanie Drese, hat sich heute während ihrer Sommertour über Blutkonserven, Stammzelltherapie und die dazu gehörige Forschung an der Universitätsmedizin Rostock informiert.

In Begleitung von Dr. Christiane Stehle, Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Vorständin, und Prof. Dr. Emil Reisinger, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand, hat sie bei einem Rundgang Einblick in die routinierte Herstellung und Lagerung von Blutkonserven in der Transfusionsmedizin erhalten. Im Anschluss daran stand die Stammzelltherapie im Fokus.

Erst seit Jahresbeginn werden an der Universitätsmedizin Rostock wieder selbst Stammzellen gewonnen, um damit an Blutkrebs erkrankte Patientinnen und Patienten zu behandeln. Abschließend war Gesundheitsministerin Drese im Biomedicum zu Gast, um Einblicke in die interdisziplinäre und standortübergreifende Forschung der Universitätsmedizin Rostock zu erhalten.

„Mehr als 15.000 Blutspenden brauchen wir rein rechnerisch jeden Tag, um in Deutschland den Menschen zu helfen, die zum Beispiel nach Unfällen, Operationen oder schweren Erkrankungen auf Blutkonserven angewiesen sind. Sie alle sind zum Überleben auf die Blutspende-Bereitschaft anderer angewiesen, denn Blut kann nicht künstlich hergestellt werden. Wer Blut spendet, ist also ein echter Lebensretter“, betonte Drese bei ihrem Besuch.

Die Gesundheitsministerin warb im gleichen Zuge auch für eine Typisierung zur Stammzellenspende. „Eine Typisierung ist einfach und geht schnell. Ein Abstrich der Mundschleimhaut reicht bereits, um jemandem vielleicht das größte Geschenk zu machen, das es gibt – ein gesundes Leben“, so die Ministerin. Sie sei der UMR deshalb sehr dankbar, dass das Klinikum mit seiner Transfusionsmedizin und der neuerlichen Stammzelltherapie hierzu einen großen Beitrag leiste.

„Gesundheitsministerin Drese konnte sich bei Ihrem Besuch über die fachliche Breite der Universitätsmedizin Rostock überzeugen: Eine hochspezialisierte Krankenversorgung sowie innovative Forschung und Lehre finden bei uns nahezu unter einem Dach statt. Und das kommt unserer Patientinnen und Patienten durch eine interdisziplinäre und standortübergreifende Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Greifswald zugute“, sagt Dr. Stehle.

Badeunfälle: Beachtung von Warnhinweisen

Schwerin – In dieser Badesaison sind bereits mehrere Badeunfälle zu verzeichnen. Einige Menschen sind tragischerweise sogar ums Leben gekommen, zwei am Wochenende. Sozialministerin Stefanie Drese appelliert deshalb an Einheimische und Touristen, sich nicht zu überschätzen, im Wasser achtsam zu sein und die Warnhinweise unbedingt zu beachten.

Gerade an der Ostsee bestehe erhöhte Gefahr. Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt ins Wasser gehen, so Drese. „Unterströmungen können Menschen auch in Strandnähe auf die offene See ziehen und auf den Meeresboden drücken“, so die Ministerin. Besonders wenn Wind und Wellengang herrschten, sollte höchste Aufmerksamkeit bestehen, da es dann zu den gefährlichen Rippströmungen kommen kann, die an Buhnen, Molen sowie an Sandbänken vor der Küste entstehen.

Drese: „Die gefährlichen Unterströmungen sind für Laien nicht mit bloßem Auge erkennbar. Deshalb sollten ungeübte Schwimmer und Nichtschwimmer bei höheren Wellen nicht ins Wasser gehen. Und bei einem generellen Badeverbot, erkennbar an den roten Flaggen, sollte der Aufforderung unbedingt Folge geleistet werden.“

Auch ansonsten gebe es einige wichtige Hinweise und Regeln für ein sicheres Baden in Meer und Seen, betonte Drese. „Während einige Regeln bereits hinlänglich bekannt sind, sehen wir auch immer wieder, dass es an anderen Stellen noch Lücken gibt, wie etwa zur Bedeutung der Beflaggung an den Stränden“, betonte die Ministerin.

Die Ministerin verweist in diesem Zusammenhang auf einen Informationsflyer ihres Ministeriums. „Damit wollen wir für Badesicherheit werben und gerade auch Eltern und Kindern einen verständlichen kleinen Ratgeber mit an die Hand geben“, sagte Drese.

Der Flyer ist mehrsprachig gestaltet und umfasst neben den deutschen Erläuterungen auch Informationen auf Englisch und Arabisch. Er steht digital zum Download bereit und ist auch als Druckexemplar über das Ministerium bestellbar. Auch einige in einigen Hotels und Touristikzentralen ist er erhältlich.

Geschafft! Weltkulturerbeliste aktualisiert

Schwesig: Glückstag für Schwerin, für ganz Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Welterbekomitee der UNESCO hat heute in Indien entschieden, das Schweriner Residenzensemble in die Weltkulturerbeliste aufzunehmen. Dazu erklärt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Was für ein Erfolg, was für ein Glückstag für die Landeshauptstadt Schwerin, was für ein Glückstag für ganz Mecklenburg-Vorpommern: Das Residenzensemble Schwerin steht auf der Weltkulturerbeliste! Diese Entscheidung ist für uns eine große Ehre.

Wir werden die Chance nutzen, um Schwerin noch bekannter zu machen, auch international. Ich danke allen, die so viel Energie und Leidenschaft in die Bewerbung gesteckt haben: der Landeshauptstadt Schwerin, aber auch den zahlreichen ehrenamtlich Engagierten im Welterbe Förderverein. Ihr bürgerschaftliches Engagement hat vor mehr als 20 Jahren erst den Anstoß zur Welterbe-Bewerbung gegeben.“

Für Einheimische sei das Schloss mit seinen Gärten und Parks und die zugehörigen Gebäude ein Stück Heimat und Lebensqualität zugleich. Für Touristen ist das Ensemble ein Anziehungspunkt. Schwesig: „Das Schweriner Residenzensemble verbindet Geschichte und Gegenwart. Es ist ein lebendiges Welterbe: das Schloss dient heute nicht mehr als Sitz eines Großherzogs, in ihm tagt der demokratisch gewählte Landtag. In vielen weiteren Gebäuden arbeitet die Landesregierung für die Menschen im Land.

Wir werden das Schloss und das gesamte Ensemble auch weiterhin hegen und pflegen und alles dafür tun, damit es auch nachfolgenden Generationen am Herzen liegt. Ich bin stolz auf das Welterbe in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt.“

DigitalPakt Alter

Kommunen mit innovativen Projekten für die digitale Teilhabe im Alter gesucht

Schwerin – Im vergangenen Jahr ist das Land Mecklenburg-Vorpommern offiziell dem DigitalPakt Alter beigetreten. Die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lobt nun einen Wettbewerb für Kommunen aus, die innovative digitale Angebote für ältere Menschen unterstützen. Darauf machte Sozialministerin Stefanie Drese am Sonnabend aufmerksam.

„Unsere Kommunen begegnen dem digitalen Wandel schon heute aktiv und sind vielfach engagiert, um unsere Seniorinnen und Senioren an neue Technologien und digitale Möglichkeiten heranzuführen“, erklärte Drese. Ein Beispiel seien die SilverSurfer, die ihre Altersgenossen beim Umgang mit Smartphone, Tablet, Computer und Co. unterstützen. „Rund 80 ältere Menschen bilden sich hierfür in Schwerin, Greifswald, Waren/Müritz und Rostock jährlich aus und weiter“, betonte die Ministerin.

„Aber auch darüber hinaus gibt es innovative Projekte bei uns im Land, die nun mit dem Kommunenwettbewerb des DigitalPakts Alter deutschlandweit gewürdigt werden sollen“, hob Drese hervor. Ob Begegnungszentrum, Computerkurs oder regionale Nachbarschaftsinitiativen, wir haben in MV viele Angebote, die die digitale Teilhabe Älterer stärken, so die Ministerin.

„Diese Initiativen bauen digitale Barrieren ab und sind ein Schlüssel für die Teilnahme unserer Seniorinnen und Senioren am alltäglichen gesellschaftlichen Leben. Ich möchte unsere Kommunen daher ausdrücklich darin bestärken, sich mit ihren Projekten zu bewerben und sie mit uns zu teilen“, erklärte Drese.

Noch bis Ende Oktober können interessierte Kommunen ihre Bewerbung einreichen. Zehn Projekte werden am Ende ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 5.000 Euro.

Schutz von Wohnungsbeständen

Christian Pegel: Neue Landesverordnung schützt angestammte Wohnbevölkerung

Schwerin – Am 30. Juli 2024 tritt die Umwandlungsgenehmigungs-Landesverordnung (UmwLVO M-V) in Kraft. „Die Verordnung mit dem etwas sperrigen Begriff zielt darauf, vorhandene Wohnungsbestände zu schützen“, erklärt Landesbauminister Christian Pegel. „Wir wollen etwas gegen die Verdrängung von gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung tun.“

Die Verordnung bestimmt, dass in sogenannten Milieuschutzgebieten Wohnungseigentum oder Teileigentum an Wohngebäuden nur noch mit Genehmigung der Gemeinde begründet werden darf.

„Bei Milieuschutzgebieten handelt es sich um ein städtebauliches Instrument. Die Gemeinde kann Gebiete festsetzen, in denen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.

Dabei geht es darum, in einem intakten Gebiet die Wohnumgebung zu sichern und dadurch die Bevölkerungszusammensetzung vor unerwünschten Veränderungen zu schützen, etwa durch die Umwandlung von Mietwohnungen in Zweitwohnungen oder sogar Ferienwohnungen“, so Pegel.

Die Genehmigungspflicht gilt, sobald die Städte und Gemeinden eine Milieuschutzsatzung erlassen oder ihre bereits bestehende Satzung ergänzt haben. „Mit der Landesverordnung werden die Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden gestärkt.

Dies dient der Sicherung bezahlbaren Wohnraums insbesondere in Quartieren, in denen aufgrund der Lage oder einer hohen Nachfrage eine erhöhte Gefahr für die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung besteht“, so der Bauminister.

Welt-Ranger-Tag

Alle Schutzgebiete machen Angebote für Jung und Alt

Schwerin – Am 31. Juli findet der Welt-Ranger-Tag statt. Ziel ist es, an diesem Tag weltweit auf die wertvolle Arbeit der Rangerinnen und Ranger für den Schutz des Natur- und Kulturerbes aufmerksam zu machen. Rangerinnen und Ranger setzen sich weltweit für den Schutz von Naturgebieten, Biosphärenreservaten, Natur- und Nationalparks ein.

Außerhalb Europas ist diese Aufgabe oft mit erheblichen Gefahren verbunden, die sogar lebensbedrohlich sein können. Der World Ranger Day wurde 2007 von der International Ranger Federation (IRF) ins Leben gerufen. Er wird von der The Thin Green Line Foundation (TTGLF) und anderen Organisationen unterstützt.

Umweltminister Dr. Till Backhaus würdigt aus diesem Anlass das Engagement der 105 Rangerinnen und Ranger in den 13 Nationalen Naturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Arbeit unserer Ranger*innen ist nicht hoch genug einzuschätzen, wenn es um den Schutz der heimischen Natur und den Erhalt der Artenvielfalt geht“, so Backhaus. „Sie kartieren Pflanzen und Tiere, überwachen Bestände, pflegen Wiesen und andere Biotope, vernässen Moore und vieles mehr. Auf Wanderungen und Führungen bringen Sie den Naturreichtum unseres Landes den Gästen und Einheimischen näher und schärfen darüber hinaus das Umweltbewusstsein jedes Einzelnen.

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen spielt eine wichtige Rolle, sei es über das Junior-Rangerprogramm, über Naturparkschulen und –kitas oder, wie gerade jetzt in den Sommermonaten, über Feriencamps. Die Rangerinnen und Ranger achten auf die Einhaltung von Regeln in und außerhalb von Schutzgebieten. Dabei müssen sie ebenso sensibel wie bestimmt sein. Das ist nicht immer ganz einfach“, räumt Backhaus ein.

„Für ihr breit gefächertes Aufgabenspektrum benötigen sie vielseitige Kompetenzen“, so der Minister weiter. Ein Ziel für die Zukunft sei es deshalb, die Möglichkeiten der Digitalisierung noch mehr zu nutzen, um die Bereiche Besucherlenkung und Bildung für nachhaltige Entwicklung weiter zu stärken, sagt Backhaus.

Zu den Nationalen Naturlandschaften in M-V zählen drei Nationalparke, drei UNESCO Biosphärenreservate sowie sieben Naturparke, die mit einer Fläche von insgesamt 547.300 ha etwa 17,7 Prozent der Landesfläche einnehmen. In den Naturparken sind aktuell 27 Rangerinnen und Ranger, in den Nationalparken 53 Rangerinnen und Ranger und in den UNESCO Biosphärenreservaten 25 Rangerinnen und Ranger beschäftigt.

Alle Schutzgebiete beteiligen sich am Welt-Ranger-Tag mit vielfältigen Erlebnisangeboten, die sich wie alle Veranstaltungsangebote, Termine und Informationen zu den Nationalen Naturlandschaften in M-V auf der Webseite www.natur-mv.de finden.

Hier einige Empfehlungen für Naturerlebnisse rund um den Welt-Ranger-Tag:

  • Besucher*innen des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft-Elbe erfahren auf einer Radtour Wissenswertes über die Arbeit der Ranger und erleben Weißstörche, bevor sie in den Süden fliegen. Die etwa 30 km lange Tour führt auf dem Elbdeich in die Deich- und Polderlandschaft der idyllischen Teldau mit ihren zahlreichen Storchennestern und reetgedeckten Warfthäusern.
  • Über die abwechslungsreiche Tätigkeit der Nationalpark-Ranger können sich Gäste des Müritz Nationalparks an der Nationalpark-Information in Federow informieren. Zudem wird eine geführte Radtour angeboten. Die in etwa Runde führt von Federow zum Käflingsbergturm und über den Specker Horst.
  • Im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide lädt der Ranger zur Seeadlerstunde ein. Hier können Sie den König der Lüfte sicher beobachten und Wissenswertes aus dem Leben der imposanten Greife erfahren.
  • Auf der Wanderung am nordöstlichsten Festlandpunkt Mecklenburg-Vorpommerns erzählen die Ranger des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaftvon den regionalen Besonderheiten der Landschaft und der Natur rund um Barhöft. Für Familien bietet der Nationalpark außerdem einen Erlebnisspaziergang im Wald bei Prerow an. Mit dem Team der Umweltbildung geht es mit offenen Augen und interaktiven Aktionen durch den Darßwald.
  • Die Ranger des Biosphärenreservates Südost-Rügen laden
    am 31. Juli ein, mehr über ihre Aufgaben und die tägliche Arbeit zu erfahren. Im Granitzhaus gibt es u.a. Informationen und Mitmach-Aktionen zum Artenschutz im Siedlungsbereich. Für die Kinder werden Spiele angeboten. Eine Wanderung durch die Zicker Berge und eine Erlebniswanderung für kleine Naturfreunde stehen an diesem Tag ebenfalls auf dem Programm.

Landeszootag 2024 im Vogelpark Marlow

Schulte: Attraktiver touristischer Anlaufpunkt und Wirtschaftsfaktor in der Region

Marlow – Im Rahmen des Landeszootages 2024 informierte sich Wirtschafts- und Tourismusstaatssekretär Jochen Schulte heute im Vogelpark Marlow über aktuelle Vorhaben. „Der Vogelpark Marlow hat in den vergangenen Jahren erheblich an Attraktivität als Freizeit- und Erlebniseinrichtung gewonnen und ist einer der wichtigen Anziehungspunkte für Familien mit Kindern in der Region.

Das liegt vor allem auch daran, dass stetig in neue, außergewöhnliche Angebote investiert wird. Alle zoologischen Einrichtungen und Tierparks tragen dazu bei, das touristische Profil Mecklenburg-Vorpommerns als attraktiven Urlaubsort weiter zu stärken. Deshalb unterstützt das Wirtschaftsministerium entsprechende Investitionen in den Zoos“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Der Vogelpark Marlow hat sich auf die Haltung und Präsentation von Vögeln aus aller Welt spezialisiert und zeigt über 150 verschiedene Vogelarten sowie einige Säugetiere.  Der Park bietet auf einer Fläche von etwa 22 Hektar naturnahe Gehege und Volieren. Zudem werden die Besucher über Umweltbildungsprogramme und Naturschutzprojekte informiert. Zuletzt war der Vogelpark an einem Projekt im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen beteiligt.

Unter dem Titel „POMERANIA-NATUR- und KULTURerlebnisse“ haben elf deutsche und polnische Projektpartner ihre Angebote zu grenzübergreifenden Erlebnissen gebündelt und damit verbessert. „Der Vogelpark hat eine beeindruckende Geschichte vorzuweisen. Ursprünglich als Projekt im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gestartet, sind heute in Marlow etwa 50 festangestellte Mitarbeiter sowie zahlreiche Saisonkräfte und Ehrenamtliche aktiv. Rund 200.000 Besucherinnen und Besucher im Jahr schätzen das vielfältige Angebot“, sagte Schulte.

Das Wirtschaftsministerium hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen mit Fördermitteln unterstützt, dabei wurden sowohl dem Verein als auch der gGmbH (Betreibergesellschaft) Fördermittel gewährt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen u.a.: der Um- und Ausbau des Greifvogelbereiches im Vogelpark, der Eingangsbereich, der Vorführbereich, die Errichtung einer begehbaren Freianlage mit einer Tierunterkunft für Lemuren und die Errichtung einer begehbaren Pinguinanlage incl. anteiliger Umbaumaßnahmen.

Das Wirtschaftsministerium hat seit 2010 eine Vielzahl von Zoos und Tierparks in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Einrichtungen erhielten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – touristische Infrastruktur für 29 Maßnahmen Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 83,85 Millionen Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um den Neubau des Flamingohauses im Zoologischen Garten Schwerin, den Neubau der Robbenanlage im Zoologischen Garten Rostock und den Neubau der Pinguinfreianlage im Vogelpark Marlow.

Der Vogelpark wurde durch den Förderverein Vogelpark Marlow e. V. und die Vogelpark Marlow gGmbH errichtet und 1994 eröffnet. Er befindet sich unmittelbar an der Flussniederung der Recknitz und liegt südlich vom Darß zwischen Rostock und Stralsund. Großzügig angelegte Anlagen auf etwa 22 Hektar zeigen den Gästen naturnahe Ausschnitte der Lebensräume der Vögel, vom Strauß bis zum Finken.

Anders als bei reinen Vogelparks findet man im Vogelpark Marlow neben Arten aus nahezu allen Vogelfamilien auch Vertreter anderer Tiergruppen z. B. Fische, Schildkröten, Zwergotter, Präriehunde, Alpakas, Totenkopf- und Weißbüschelaffen, Kängurus. Durch den stetigen Ausbau des Vogelparks kamen in den vergangenen Jahren immer mehr Besucher, deren durchschnittliche Verweildauer nach Angaben der Betreiber bei viereinhalb Stunden liegt.

Der Vogelpark Marlow ist Mitglied im Europäischen Zooverband (EAZA), im Verband Deutscher Zoo (VDZ), in der Deutschen Tierparkgesellschaft (DTG) und im Verband der Tiergärten Mecklenburg-Vorpommerns. Seit 2011 ist er auch Mitglied im Weltverband der Zoos und Aquarien (WAZA).