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Monat: Juli 2024

Bessere Vergütung + Unterrichtsstundenkonten

Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes „Gute Schule 2030“ machen Schuldienst für Beschäftigte attraktiver

Schwerin – Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig eine höhere Vergütung bei geleisteter Mehrarbeit. Außerdem können sie ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einrichten lassen. Darauf haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ nach einem längeren Verhandlungsprozess verständigt.

Ab 1. September 2024 ist erstmals für alle Lehrämter ein einheitlicher Betrag geplant, der im November und noch einmal im Februar erhöht werden soll.  Vor allem für Lehrkräfte im Grundschullehramt ergibt sich daraus eine deutliche Steigerung. Das Land investiert hier etwa sieben Millionen Euro pro Jahr, um diese Anhebung umzusetzen. Die zugehörige Verordnung befindet sich noch im Rechtssetzungsverfahren.

Für Lehrkräfte, die planmäßig mehr Stunden in der Unterrichtswoche leisten und diese später durch Freizeit ausgleichen wollen, besteht in Zukunft die Möglichkeit, diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einzuzahlen.
Aus Sicht der Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes war dieser Schritt notwendig, da aufgrund des Lehrkräftemangels trotz aller weiteren Maßnahmen auch in absehbarer Zeit Mehrarbeit von Lehrkräften nicht ausgeschlossen ist. Die Prüfung der rechtlichen Umsetzung, der Finanzierung und die Einbindung der Mitbestimmungsgremien führte letztlich zu einem längeren Verhandlungszeitraum.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den neuen Regelungen verbessern wir deutlich die Arbeitsbedingungen unserer Lehrkräfte. Dadurch wird der Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt attraktiver. Mit dieser Neuerung wird die geleistete Mehrarbeit der Lehrerinnen und Lehrer höher vergütet, denn zusätzliche Stunden müssen sich auch für die Lehrkräfte lohnen. Sie sind es, die durch dieses große Engagement den Unterrichtsausfall verringern.

Wenn sie kurzfristig Vertretungsunterricht erteilen, wird dies durch eine höhere Mehrarbeitsvergütung belohnt. Mit den langfristigen Unterrichtsstundenkonten können sie heute mehr arbeiten, um später ohne einen Verzicht auf die Vergütung bzw. die Besoldung weniger zu arbeiten. Ich freue mich, dass sich alle Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes auf diese Regelungen verständigen konnten.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gute Nachrichten für alle Lehrkräfte, die mehr arbeiten! Mit der geplanten deutlichen Verbesserung der Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte und der Einführung eines langfristigen Unterrichtsstundenkontos werden bessere Möglichkeiten für den Ausgleich von zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden geschaffen.

Im Vergleich der Bundesländer rückt Mecklenburg-Vorpommern mit der neuen Vergütungshöhe auf den zweiten Platz vor. Gleichzeitig wird die bisher unübersichtliche Regelung klarer. Im Wettbewerb um die wichtigen Fachkräfte setzt unser Land ein deutliches Zeichen. Ich danke den Gewerkschaften für die konstruktiven Verhandlungen.“

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV), Landesvorsitzender Nico Leschinski: „Die Erhöhung der Vergütungssätze war dringend geboten. Die meisten unserer Kolleg:innen wissen um die Notwendigkeit der Mehrarbeit, um in dieser Situation Unterricht abzusichern. Sie wollen ihren Einsatz zu Recht entsprechend gewertschätzt wissen. Dies ist uns jetzt gelungen.

Mit der Erhöhung im Februar bewegen wir uns im Bundesvergleich an der Spitze dieser Vergütung. Das Arbeitszeitkonto verstehen wir als Einstieg in einen Prozess. Ein Anfang ist gemacht und wir werden in Zukunft prüfen, welche Entwicklungsmöglichkeiten es gibt. Die Freude über das jetzige Ergebnis in der Mehrarbeit kann und soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es als Gewerkschaft unser originäres Anliegen ist, eine solche gar nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb werden wir jetzt weiter verhandeln, um gerade auch in Zeiten von Personalmangel die Lehrkräfte zuverlässig und dauerhaft zu entlasten.“

Philologenverband (PhV M-V), Landesvorsitzender Mario Steinke: „Wir haben hier eine positive Entwicklung für unsere Lehrkräfte. Das Land zeigt Wertschätzung für geleistete Mehrarbeit und zeigt Lehrkräften auch eine, wenn auch begrenzte, Möglichkeit die Mehrarbeit in Zeit anrechnen zu lassen und diese später auszugleichen.“

Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), Hans-Joachim Prakesch (Vorsitzender des Landesverbandes): „Wir begrüßen die Erhöhung der Vergütung für geleistete Mehrarbeit der Lehrkräfte und der Anpassung der Stundensätze an die zukünftige Erhöhung der Tabellenentgelte bzw. der Besoldung. Mit dieser Erhöhung wird der Notwendigkeit der Verrichtung von Mehrarbeit Rechnung getragen und der Leistung der Lehrerinnen und Lehrer Wertschätzung entgegengebracht.

Trotz der deutlichen Erhöhung liegen die Stundensätze für die höheren Erfahrungsstufen unterhalb der Vergütung für geleistete reguläre Arbeit. Hier gibt es noch Entwicklungspotenzial nach oben. Unsere Lehrkräfte leisten seit Jahren eine hohe Anzahl an Mehrarbeitsstunden, deshalb begrüßen wir die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen diese Stunden in ein Arbeitszeitkonto umzuwandeln. Somit kann die Arbeitsleistung mit Freizeit entgolten werden.“

Als nächste Punkte wollen die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes über die Senkung der Arbeitsbelastung für Lehrkräfte, über die Reform des Lehrerbildungsgesetzes, über die Reform des Referendariats, über eine Evaluation des Seiteneinstiegs und über eine Prüfung der Folgen einer Absenkung der Unterrichtsverpflichtung entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag sprechen.

Vier Gemeinden in MV erhalten eigene Flagge

Schwerin – Die Gemeinden Krackow (Landkreis Vorpommern-Greifswald), Hohen Pritz, Toddin (beide Landkreis Ludwigslust-Parchim) und Perlin (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhalten jeweils eine eigene Flagge. Ein entsprechendes Genehmigungsschreiben hat das Innenministerium versandt.

„Ab sofort können diese Gemeinden Flagge für ihre Heimat zeigen. Ich freue mich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden – und natürlich für die Gemeinden, die mit einer solchen Möglichkeit ein tolles Zeichen für Heimatverbundenheit setzen und dadurch auch die Verbundenheit mit der jeweiligen Gemeinde stärken“, so Landesinnenminister Christian Pegel

Die Flagge der Gemeinde Krackow wird wie folgt beschrieben: „In Silber ein blauer 14/90 der Breite des Flaggentuches ausmachende Wellenschräglinksbalken, begleitet oben von einem rechtsgewendeten schwarzen Flügel schlagenden Raben, unten von einem blauen schräglinken sechssprossigen Steigbaum mit schwarzen Konturen. Die Breite des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Flagge der Gemeinde Hohen Pritz wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Hohen Pritz ist zweimal von Gold, Blau und Gold gespalten. Die goldenen Streifen nehmen jeweils 1/5, der mittlere blaue Streifen 3/5 der Breite des Flaggentuchs ein. In der Mitte des blauen Streifens liegt das schwarz konturierte Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Flagge der Gemeinde Toddin wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Toddin ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Rot; in der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des roten Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“

Die Flagge der Gemeinde Perlin wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Perlin ist zweimal von Blau, Gold und Rot gespalten. Die blauen und roten Streifen nehmen jeweils 1/5, der mittlere goldene Streifen 3/5 der Breite des Flaggentuchs ein. In der Mitte des goldenen Streifens liegt das schwarz konturierte Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Gemeinde kann die Flagge künftig vor den Dienstgebäuden hissen.

Das Verfahren für die Annahme von Hoheitszeichen ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Arbeitskampf an der Asklepios-Klinik

Drese: Lösung im Arbeitskonflikt an der Asklepios-Klinik Pasewalk dringend notwendig

Pasewalk – Gesundheitsministerin Stefanie Drese zeigt sich besorgt darüber, wie sich seit Wochen an der Klinik in Pasewalk die Situation zwischen Klinikleitung und den Pflegebeschäftigten entwickelt und zuspitzt.

„Um weiteren Schaden abzuwenden, ist es höchste Zeit, dass gemeinsam Lösungen für eine faire Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen erarbeitet werden“, sagte Drese anlässlich einer Debatte im Landtag zum Arbeitskampf an der Asklepios-Klinik in Pasewalk.

Drese stellte klar, dass sie sich als Ministerin nicht in die direkten Tarif-Verhandlungen einschalten darf und will. Aber angesichts vieler Beschwerden von Mitarbeitenden aus dem Krankenhaus, die bei der Landesregierung eingegangen seien, wolle sie zur Lösungsfindung beitragen.

„Der aktuelle Konflikt belastet viele Pflegerinnen und Pfleger und hat Auswirkungen auf die Sicherstellung der Versorgung. Deshalb haben Vorpommern-Staatsekretär Heiko Miraß und ich Klinikleitung, Betriebsrat und Vertreter der Beschäftigten zu einem gemeinsamen Gespräch in mein Ministerium eingeladen“, sagte Drese im Landtag.

Die Ministerin betonte in ihrer Rede, dass das nichtärztliche Personal einen hohen Stellenwert für das Funktionieren eines Krankenhauses habe. Drese: „Und ich sage ganz deutlich, deshalb sind auch eine gute Bezahlung und vernünftige Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeiten notwendig, nicht nur für Ärztinnen und Ärzte.“

Gleichzeitig hob Drese hervor, dass sie die angespannte Lage und die Sorgen vieler Krankenhäuser im Land kenne. Nicht zuletzt deshalb setze sich die Landesregierung so vehement für die Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser ein.

Drese: „Dabei haben wir auch schon einiges erreicht. Die Liquidität der Krankenhäuser wurde in zähen Verhandlungen mit dem Bund verbessert. Durch Ergänzungen zum Krankenhaustransparenzgesetz wurde u.a. die vollständige Finanzierung der Tarifsteigerung für das Krankenhauspersonal festgeschrieben.

Zudem wurde der vorläufige Mindererlösausgleich für Pflegebudgets der Jahre 2020 bis 2025 geregelt. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser aus diesen Jahren fehlende Erlöse von den Kassen ausgeglichen bekommen. Auch damit schaffen wir mehr Liquidität für die Krankenhäuser.“

Die Ministerin brachte im Landtag ihre Erwartung zum Ausdruck, dass sich Klinik und Beschäftigte in Vernunft und Weitsicht einigen. „Und das in einem Maße, dass die wertvolle Arbeit der nichtärztlichen Mitarbeitenden würdigt und zugleich die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Asklepios-Klinik abbildet“, so Drese.

Anschluß an das an das Schienennetz

Thema im Landtag: Industrie- und Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern an das Schienennetz anschließen / Meyer: Pauschale Verpflichtung zur Gleisanbindung nicht zielführend

Schwerin – Im Landtag ist  ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN über die Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das Schienennetz diskutiert worden. „Die Prüfung, ob eine Anbindung an das Eisenbahnnetz sinnvoll ist, nehmen die Kommunen als Träger der Erschließungsplanung in Eigenverantwortung vor. Wenn eine Gleisanbindung wirtschaftlich sinnvoll und darstellbar ist, können wir den Bau über Fördermittel unterstützen.

Es ist jedoch keinesfalls zielführend, eine pauschale Verpflichtung zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das Eisenbahnnetz einzuführen. Hier macht die Prüfung im jeweiligen Einzelfall deutlich mehr Sinn“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Im Investguide der Landeswirtschaftsfördergesellschaft Invest in MV sind auf Grundlage von Meldungen der Kommunen und Landkreise die Gewerbeflächen mit einer Anbindung an das Schienennetz verzeichnet (www.investguide-mv.de).

„Wir verfolgen eine klare wirtschafts-, verkehrs- und ansiedlungspolitische Strategie. Industriegebiete, Großgewerbegebiete, Güterverkehrszentren und Häfen werden ausreichend und vorrangig bahnseitig angebunden. Allerdings: Wirtschaftlichkeit und die Berücksichtigung der Finanzkraft von Vorhabenträgern und Betreibern dieser Gleisanschlüsse müssen immer mitgedacht werden. Denn neben der einmaligen Investition in die Schienenanbindung ist deren dauerhafter Betrieb, die laufende Unterhaltung der Anlagen und die Finanzierung später nötiger Ersatzinvestitionen sicherzustellen“, sagte Meyer.

Die Anbindung von neuen Industrie- und Gewerbegebieten beziehungsweise die nachträgliche Anbindung von bestehenden Gewerbegebieten an das Eisenbahnnetz sollte nur bei tatsächlichem Bedarf und einer über einen längeren Zeitraum gesicherten Transportmenge auf der Schiene erfolgen. Auch sieht die Förderrichtlinie des Bundes für Gleisanschlüsse eine Rückzahlung der Fördermittel bei Nichteinhaltung der im Zuwendungsbescheid festgeschriebenen Transportmenge vor.

Aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kann eine Förderung von Gleisanbindungen von Industrie- und Gewerbegebieten erfolgen, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Förderfähig sind die Errichtung oder der Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Schienenverkehrsnetz.

Die geförderte Infrastruktur muss öffentlich gewidmet sein und unentgeltlich zur öffentlichen Nutzung bereitgestellt werden. Die Förderung von Anbindungen, die nur von einem Unternehmen genutzt werden können, ist ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Bauleitplanung können aus der GRW auch Planungs- und Beratungsleistungen gefördert werden, die ein Träger zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen von Dritten in Anspruch nimmt

Förderung von Kunst und Kultur

Schwesig: Landesregierung steht zu Kunst und Kultur und fördert beides

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich in der heutigen Parlamentsdebatte zum Thema „Das besondere Kunstjahr für Mecklenburg-Vorpommern“ zu Wort gemeldet: „Ein berühmter Mecklenburger und ein berühmter Vorpommer sind in diesem Jahr unsere kulturellen Botschafter.

Vor 250 Jahren wurde in Greifswald Caspar David Friedrich geboren. Das Pommersche Landesmuseum und die Stadt Greifswald stellen dazu drei Ausstellungen auf die Beine. Darüber hinaus gibt es im ganzen Land Veranstaltungen zu Caspar David Friedrich. Die Landesregierung unterstützt das Festjahr mit 500.000 Euro aus dem Vorpommernfonds und mit 300.000 Euro für Veranstaltungen und Projekte vor allem außerhalb von Vorpommern“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Das zweite Jubiläum ist das 150. Todesjahr von Fritz Reuter: „Als Bundesratspräsidentin habe ich traditionell die Schirmherrschaft über den jährlichen Museumstag. Das Museum vermittelt das Werk Fritz Reuters und kümmert sich darüber hinaus darum, das Plattdeutsche lebendig zu halten und weiterzugeben. Fritz Reuter war einer der Begründer der modernen niederdeutschen Literatur und damit ganz wichtig für das Erbe und die Identität unseres Landes“, betonte Schwesig.

Man könne in MV jede Woche kulturelle Höhepunkte erleben, sagte die Regierungschefin. „Gerade jetzt im Sommer gibt es überall Theater – vom kleinen Dorffest bis zu den großen Open Air-Spektakeln. Dazu tragen auch unsere Mehrspartentheater mit ihren Sommervorstellungen bei. Die Landesregierung hat die Theater mit dem Theaterpakt bis 2028 abgesichert. Bei diesem Theaterpakt wird es auch bleiben. Wir haben Kinos und Filmfestivals und eine lebendige Filmszene, die wir auch fördern. Unser Land ist voll von schönen Orten, an denen Kultur für Menschen jeden Alters und mit unterschiedlichen Interessen gemacht wird.“

Kultur sei auch als Wirtschaftsfaktor mit einem Umsatz von 892,7 Millionen Euro in über 4.500 Betrieben mit Tausenden von Beschäftigten in MV nicht zu unterschätzen. Und Kultur ist ein Tourismusfaktor. Kultur in MV lebe auch und vor allem von den vielen kleinen, ehrenamtlichen Initiativen, Vereinen, Ateliers und Veranstaltungen. „Vielen Dank an alle Kulturschaffenden! Sie machen unser Land attraktiv und lebenswert.

Und vielen Dank an alle, die als Publikum dazu beitragen, dass MV ein so vielfältiges und reichhaltiges Kulturangebot hat.“ Die Landesregierung stehe zu ihrem Versprechen, die Verhältnisse und Fördermöglichkeiten für Kultur weiter zu verbessern. „Trotz der schwierigen Haushaltslage haben wir mit dem Haushalt 2024/25 an der Dynamisierung der Fördermittel, die wir 2021 eingeführt haben, festgehalten.

Kultur ist nicht das Sahnehäubchen auf der Torte oder das Schlechtwetterangebot für die Touristen. Kultur ist wesentlich für unser Land und seine Zukunft.“

Tariftreue- und Vergabegesetz M-V

Meyer: Wir stärken die heimische Wirtschaft

Schwerin – Im Landtag ist  ein Gesetzentwurf der FDP zur Modernisierung des Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. Der Entwurf bezieht sich auf das geltende Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V).

Eine Forderung des Gesetzentwurfes ist die Entfernung aller Regelungen zu tariflicher oder tarifgleicher Entlohnung und zum Vergaberechtlichen Mindestlohn.

„Das ist mit uns nicht zu machen. Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz stärken wir die heimische Wirtschaft und beenden den Preiskampf auf dem Rücken der Beschäftigten. Wer Aufträge der öffentlichen Hand erhält, muss von diesem Lohn leben können. Unser Tariftreue- und Vergabegesetz schafft gleiche Bedingungen für alle Unternehmen im Vergabeverfahren und stärkt die Sozialpartnerschaft und Tarifbindung in unserem Land.

Wir stärken aber auch die Position heimischer Unternehmen, indem bei der Vergabe nun auch kurze Transportwege berücksichtigt werden können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Als wesentliches Motiv der vorgeschlagenen Gesetzes-Neuregelung wird angeführt, dass sogenannte vergabefremde Regelungen aus dem geltenden Vergaberecht des Landes entfernt werden sollen – ohne genau zu definieren, was damit gemeint ist.

Landläufig sind mit vergabefremd oftmals Bestimmungen gemeint, die nicht direkt mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zusammenhängen – beispielsweise Belange des Umweltschutzes, gerechte Arbeitsbedingungen und soziale Anforderungen. Ich halte es für elementar, genau daran festzuhalten.

Es geht darum, mit der Nachfragemacht der öffentlichen Auftraggeber Einfluss auf die Angebotsseite des Marktes zu nehmen, um eine Entwicklung zu nachhaltigeren Produkten zu unterstützen. Das ist in unser aller Sinne. Was jedoch die FDP möchte, ist ein Gesetz, das auf all diese Standards verzichtet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Forschung zur Behandlung von Krankheiten

Drese: Neues Gesetz verbessert Rahmenbedingungen für medizinische Forschung zur Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Der Landtag hat heute das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Das ist eine wichtige Erleichterung für die medizinische Forschung in unserem Land, die Voraussetzung dafür ist, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen kontinuierlich zu verbessern“, begrüßte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entscheidung des Parlaments.

Mit den gesetzlichen Änderungen könnten in den Krankenhäusern erhobene Routinedaten zum Wohl aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde, so Drese.

Eine belastbare Datenbasis sei für viele Neuerungen unerlässlich, um viele Krankheiten besser behandeln zu können. Der Forschungsalltag sehe momentan aber anders aus, so Drese. „Die bisherigen Regelungen des Datenschutzes erschwerten oder verhinderten sogar versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben.“ Mehrjährige Antragsverfahren seien die Norm. Und selbst dann stünden häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Forschenden zur Verfügung. „Dabei haben Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für die Behandlung der Menschen vor Ort“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch.“ Das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz ergänze die Regelungen aus der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Patientinnen und Patienten müssten immer für eine wirksame Einwilligung umfangreich aufgeklärt werden und könnten jederzeit voraussetzungslos der Nutzung ihrer Daten widersprechen, so Drese.

„Mit dem neuen Gesetz können Krankenhäuser Daten künftig in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwenden und untereinander austauschen. Aus großen Datenmengen wird so auch durch Nutzung von Künstlicher Intelligenz neues Wissen zur Behandlung von Krankheiten generiert“, betonte Drese. Gleichzeitig müsse bei jedem Forschungsvorhaben die Patientin oder der Patient eingewilligt haben oder muss das öffentliche Interesse durch eine Ethikkommission unter Beteiligung der oder des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden.

Einstieg in den Lehrerberuf

Oldenburg: Wir müssen alles unternehmen, um weitere Lehrkräfte auszubilden und einzustellen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt weitere Anstrengungen, um mehr Lehrerinnen und Lehrer auszubilden und einzustellen. Der Landtag hat dafür heute in Zweiter Lesung das Lehrerbildungsgesetz beschlossen. Die Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also das Referendariat und die Fort- und Weiterbildung.

„Lehrerinnen und Lehrer werden händeringend gesucht. In nahezu allen Bundesländern sind sie Goldstaub“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Allein in Mecklenburg-Vorpommern fehlen in den kommenden Jahren ca. 2.500 Lehrkräfte, die nicht in unserem Land in einem grundlegenden Lehramtsstudium ausgebildet werden. Es ist also offensichtlich, dass wir alles unternehmen müssen, um diese 2.500 Lehrkräfte auszubilden. Dazu braucht es neue Wege, Kreativität und auch etwas Mut“, so Oldenburg.

Das geänderte Lehrerbildungsgesetz sieht im Wesentlichen folgende Neuregelungen vor:

  •  Attraktivitätssteigerung des Referendariates 

Die Möglichkeit, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren, wird gesetzlich verankert. Die vorgeschriebene Hausarbeit wird zu einer erweiterten Lehrprobe weiterentwickelt, die verbindlich in die Bewertung einfließt. Außerdem können sich Lehramtsabsolventinnen und -absolventen Vordienstzeiten als Vertretungskraft auf die Dauer des Referendariates anrechnen lassen.

  •  Neue Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg 

Zukünftig können Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Berufsabschluss in einem pädagogischen Bereich neben der Ausbildung in einem Unterrichtsfach die Weiterbildung im sozialpädagogischen Bereich absolvieren. Dem Land gelingt somit, die Tätigkeit der Lehrkraft und die der unterstützenden pädagogischen Fachkraft miteinander zu verbinden. Dies trägt dazu bei, die multiprofessionellen Teams zu stärken.

  •  Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung 

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte haben künftig die Chance, eine weitere Lehrbefähigung für ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine andere Schulart zu erwerben. Das Land hat in die Gruppe der Lehrkräfte im Seiteneinstieg die Personen aufgenommen, die bereits über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen, aber nicht über ein Referendariat. Diese Beschäftigten hatten bisher nicht die Möglichkeit, eine Ausbildung im Seiteneinstieg zu absolvieren, obwohl sie nach mindestens fünf Jahren erfolgreich ein grundständiges Pädagogikstudium abgeschlossen haben.

„Wir müssen alles versuchen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Lehrkräfte für eine qualitativ hochwertige Bildung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen“, betonte Bildungsministerin Oldenburg. „Dabei darf niemals der hohe Qualitätsanspruch ins Hintertreffen geraten, sondern muss Maßstab aller Änderungen und Neuerungen sein. Dazu haben auch die intensiven Erörterungsstunden mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, der Gewerkschaften, der Schulleitungsvereinigungen und der Elternvertretung beigetragen. Für die konstruktiven Anregungen möchte ich bedanken“, so Oldenburg.

Die Bildungsministerin bedankte sich in der Landtagsdebatte auch bei den Lehrkräften für ihre motivierte und umsichtige Arbeit. „Ob Lehrerinnen und Lehrer grundständig ausgebildet worden sind oder ihren Berufsabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, spielt keine Rolle. Wir brauchen sie alle: den studierten Mathematik- und Physik-Lehrer und die Staatsanwältin, die in der Grundschule ihr Glück gefunden hat“, sagte die Ministerin.