Digitale Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Verbände, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und Verbänden.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind. Die Empfehlungen sind Teil einer Handreichung, in der wir auch ein Frage-Antwort-Format aufbereiten, wie sich Lehrkräfte rechtssicher verhalten. Diese Anregung aus der Öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss greifen wir gerne auf.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung: „Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben. Dazu gehört die Sicherheit im Umgang digitalen Tools. Aus unserer Sicht wäre es ein großer Vorteil, wenn die Möglichkeit bestehen würde, allen Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen ein Tablet für die Dauer des Schulbesuchs zur Verfügung zu stellen. Zum einen ist auf dem größeren Display das Arbeiten wesentlich leichter und zum anderen hätten alle die gleichen Arbeitsmöglichkeiten unabhängig vom Einkommen der Eltern.“

Tag der Städtebauförderung

Bauminister unterstützt Fotowettbewerb zum Tag der Städtebauförderung

Schwerin – Landesbauminister Christian Pegel unterstützt den Aufruf des Bundesbauministeriums zum Wettbewerb um das beste Foto vom Tag der Städtebauförderung. „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – diese Binsenweisheit trifft auf Stadtentwicklung und Städtebauförderung in besonderem Maße zu. Das Motto Lebendige Orte, starke Gemeinschaften lädt dazu ein, die Vielfalt in unseren Innenstädten und Quartieren darzustellen, das Miteinander und die tatkräftige Aktion in den Nachbarschaften“, so Pegel.

Vom 19. Mai bis 6. Juni 2025 können Städte, Gemeinden und geförderte Initiativen wie Vereine und Quartiersmanagementbüros ihr Motiv online einreichen. Das Siegerfoto wird dann per Publikumsabstimmung gekürt. Als Preis winkt ein professioneller Videodreh eines Projektfilms in der Siegerkommune.

Mit den Programmen „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und „Lebendige Zentren“ unterstützen Bund und Länder mehr als 4.000 Städte und Gemeinden bei der Gestaltung nachhaltiger und attraktiver Wohn- und Lebensräume.

In Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich Anklam, Dömitz, Gadebusch, Greifswald, Güstrow, Heringsdorf, Malchow, Neubrandenburg, Parchim, Rerik, Rostock, Schwerin und Wismar mit Veranstaltungen am diesjährigen Tag der Städtebauförderung. Das diesjährige Programm finden Sie auf der Internetseite zum Tag der Städtebauförderung.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Foto-Upload finden Sie hier: Tag der Städtebauförderung: Fotowettbewerb 2025: Lebendige Orte

Fachforum „Future Food

Verbraucherschutzministerin Bernhardt: „Mut zu Innovationen“  /  Was essen wir in Zukunft?“ hält Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt ein Grußwort

Rostock – „Ernährung ist eine persönliche Entscheidung und gleichzeitig ein hochpolitisches Thema. Die Frage, was wir essen, betrifft Gesundheit, Nachhaltigkeit, soziale Teilhabe, globale Gerechtigkeit und vor allem den Verbraucherschutz. Es ist wichtig, dass die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Fachforum den Diskurs anstößt. Der Wandel unseres Ernährungssystems ist längst überfällig.

Wir haben es heute mit einem hohen Ressourcenverbrauch zu tun. Monokulturen wirken sich auf das Klima und die Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten aus. Das alles ist auch eine Konsequenz unserer Essgewohnheiten im Alltag und unserer Kultur. Wenn wir wollen, dass sich das System ändert, müssen wir uns selbst ändern und anpassen.

Die Frage auf der Veranstaltung heute ‚Was essen wir in Zukunft?‘ ist daher mehr als nur ein Blick in die kulinarische Glaskugel“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrem Grußwort zum Fachforum „Future Food: Was essen wir in Zukunft?“, veranstaltet von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern an der Volkshochschule Rostock.

„Wir diskutieren eine gesellschaftspolitische Schlüsselfrage, die Bildung, Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft und Wirtschaft gleichermaßen betrifft. Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, denn gesunde und nachhaltige Lebensmittel müssen sich Menschen auch leisten können. Wir müssen garantieren, dass der Zugang zu Information und zur Mitbestimmung gegeben ist für Aufklärung, Dialog und Mut zur Innovation.

‚Future Food‘, also die Nahrung der Zukunft, das bedeutet neue, innovative Produkte sowie auch neue Konzepte und Denkweisen altbewährter Lebensmittel, die auf nachhaltige und zukunftsorientierte Weise produziert werden. Dazu gehören alternative Proteinquellen wie Hülsenfrüchte, Algen oder Insekten. Eine pflanzenbasierte Ernährung leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und für die regionale Wertschöpfung. Vorteilhaft sind kurze Lieferketten“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

In ihrem Grußwort führt Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter aus: „Wir müssen Innovationen offen gegenüberstehen. Wir brauchen aber auch klare Regeln, transparente Informationen und eine verlässliche Kontrolle. Der Staat hat dabei eine Schutzfunktion sowie eine Gestaltungsaufgabe. Wir müssen dafür sorgen, dass sich alle Menschen unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Bildungsstand sicher, bewusst und nachhaltig ernähren können. Entscheidend sind dabei Aufklärung, Vertrauen und Akzeptanz. Hier setzt die Arbeit der Verbraucherzentralen an.“

Erfolgreiches erstes Jahr für Regiobuslinie 12

Ines Jesse: „Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Mobilität im ländlichen Raum“

Röbel/Müritz – Zum einjährigen Bestehen der Regiobuslinie 12 hat Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, heute in Röbel/Müritz die Bedeutung eines gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehrs für die Mobilität im ländlichen Raum betont. Die Linie 12 verbindet seit Mai 2024 die Städte Neubrandenburg, Waren (Müritz) und Röbel/Müritz und wird wöchentlich von rund 12.000 Fahrgästen genutzt.

„Die Regiobuslinie 12 ist ein Erfolgsmodell für die Mobilität im ländlichen Raum. Sie zeigt, dass ein gut getakteter, durchgehender Linienverkehr Menschen überzeugt – sei es im Alltag oder im Tourismus.“, sagte Staatssekretärin Jesse. „Wir gestalten den Nahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsorientiert, bedarfsgerecht und nachhaltig – gemeinsam mit den Landkreisen und Verkehrsunternehmen im Land.“

Die Linie 12 wurde im Mai 2024 als durchgehende Verbindung aus den zuvor eigenständigen Linien Neubrandenburg – Waren (Müritz) und Röbel – Waren gebildet und wird durch die Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) betrieben. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit fördert das Angebot über die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV) aus Regionalisierungsmitteln. Für das Jahr 2025 stehen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte voraussichtlich rund 1,3 Millionen Euro Fördermittel gemäß der Förderrichtlinie TaktbusÖPNVRL zur Verfügung. Die Fahrten des Regiobus MV werden mit 2,09 Euro pro Kilometer unterstützt.

„Die Mobilitätsoffensive MV zeigt greifbare Erfolge: Mit derzeit acht Regiobuslinien in fünf Landkreisen, dem Aufbau eines flächendeckenden Rufbussystems in weiteren Regionen, dem Ausbau digitaler Angebote sowie vergünstigten Deutschlandtickets für Azubis und Seniorinnen und Senioren schaffen wir ein Mobilitätsangebot, das sich an den Bedürfnissen orientiert und auch den Anforderungen eines modernen Landes gerecht wird“, so Jesse.

Die Regiobuslinie 12 stärkt nicht nur die Alltagsmobilität in der Mecklenburgischen Seenplatte, sondern auch die touristische Anbindung der Region. Gleichzeitig verbessert sie die Anbindung ländlicher Räume – ein wichtiger Beitrag zur Daseinsvorsorge, zur wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort und zur Attraktivität des Standorts.

„Wir arbeiten kontinuierlich daran, mit dem Landesmobilitätsnetz MV attraktive Reiseketten zu ermöglichen und Bahn, Bus und Rufbus intelligent miteinander zu verknüpfen“, betonte Staatssekretärin Jesse. „Unser Ziel ist eine öffentliche Mobilität, die zuverlässig, nachvollziehbar und für alle zugänglich ist. Sie muss einfach für die Menschen funktionieren.“

Backhaus: Klärschlamm gehört nicht auf Äcker

Stavenhagen – Anlässlich der Eröffnung der Klärschlamm-Monover­brennungsanlage in Stavenhagen erklärt Dr. Till Backhaus: „Dies ist ein bedeutender Tag – für die Stadt Stavenhagen, für die Region Mecklenburgische Seenplatte, für die Umwelt und für den Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen.

Mit dieser neuen Anlage wird nicht nur ein hochmodernes technisches Bauwerk seiner Bestimmung übergeben, sondern ein klares Signal gesetzt: Für Innovation, für Nachhaltigkeit und für Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.

Die Entsorgung von Klärschlamm ist eine Aufgabe, die vielen Menschen im Alltag kaum bewusst ist – und doch ist sie von zentraler Bedeutung für unsere Umwelt, unsere Gesundheit und die nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft.

Klärschlamm entsteht im Ergebnis moderner Abwasserbe­handlung, er fällt in großen Mengen an – in Deutschland jedes Jahr um die 1,7 Millionen Tonnen Trockenmasse, davon in MV ca. 35.000 Tonnen Trockenmasse –  und ist letztendlich die Schadstoffsenke der Abwasser­behandlung.

Die Zeiten, in denen Klärschlamm noch großflächig auf Feldern ausgebracht wurde, müssen der Vergangenheit angehören. Die Erkenntnis, dass sich in Klärschlamm neben Nährstoffen auch Schadstoffe, Schwermetalle und Mikroplastik befinden, hat zu einem Umdenken geführt – politisch, gesellschaftlich und technisch.

Der Paradigmenwechsel in der Bewirtschaftung von Klärschlämmen durch Novellierung der gesetzlichen Vorgaben liegt nun acht Jahre zurück. Ab 2029 sollen Klärschlämme nicht mehr direkt als Düngemittel auf die Felder.

Ab da soll nur der im Klärschlamm enthaltene wertvolle Phosphor zurückgewonnen und wiederverwendet werden. Und genau das ist entscheidend mit Blick auf eine der kommenden Herausforderungen unserer Zeit: Die Rückgewinnung von Phosphor.

Phosphor ist ein unverzichtbares Element für alles Leben – Pflanzen, Tiere und Menschen. Er ist ein zentraler Bestandteil von Düngemitteln und damit essenziell für die globale Ernährungssicherheit. Gleichzeitig ist Phosphor eine endliche Ressource. Die weltweiten Vorkommen sind begrenzt und werden zu einem großen Teil in politisch instabilen Regionen gefördert – etwa in Marokko oder China.

Deutschland ist vollständig auf Importe angewiesen. Und diese Abhängigkeit birgt Risiken – wirtschaftlich, politisch und ökologisch. Umso wichtiger ist es, dass wir neue Wege finden, Phosphor aus Sekundärquellen zurückzugewinnen – und Klärschlamm ist hier ein zentrales Element.

Bereits heute enthält der in Deutschland insgesamt erzeugte Klärschlamm rund 70.000 Tonnen Phosphor pro Jahr – ein gewaltiges Potenzial, das bisher weitgehend ungenutzt bleibt. Doch das ändert sich. Ab dem Jahr 2029 wird es in Deutschland verpflichtend: Phosphor muss aus Klärschlammaschen zurückgewonnen werden.

Die Infrastruktur für das Phosphorrecycling aus Klärschlammaschen muss nunmehr in den folgenden Jahren geschaffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Phosphorrecycling einzuhalten. Zu dieser Infrastruktur gehören vor allem Klärschlammverbrennungsanlagen und Phosphor-Rückgewinnungsanlagen.

Es ist großartig, dass EEW an diesem Standort ihre Planung unter Nutzung von Synergien zum bestehenden Ersatzbrennstoff­heizwerk umsetzten konnte. Durch thermische Verwertung von Klärschlämmen in dieser Anlage wird künftig weitere grüne Energie für Strom, Prozessdampf oder Fernwärme gewonnen. Würde man diese grüne Energie nur als Wärmeleistung nutzen, könnten bis zu 80 Prozent des Wärmebedarfs der Stadt Stavenhagen bereitgestellt werden.“