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Tag: 27. Mai 2025

30 Jahre Integrativer Treff e.V.

Drese: Rostocker Verein Integrativer Treff fördert seit 30 Jahren die Inklusion in den Bereichen Freizeit, Sport und Wohnen

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese konnte heute in Rostock dem Verein Integrativer Treff e.V. zum 30-jährigen Jubiläum gratulieren und sich für die geleistete Förderung der Inklusion in den Bereichen Freizeit, Sport und Wohnen bedanken.

„Dreißig Jahre sind in unserer schnelllebigen Gesellschaft eine lange Zeit. Und wenn ein Verein es schafft, so lange erfolgreich zu arbeiten und immer wieder aufs Neue mit guten Ideen und erfolgreichen Projekten für die Menschen in Rostock und Umgebung zu glänzen, dann ist das wirklich ein Grund zum Feiern“, sagte Drese während der Festveranstaltung, die im „Zirkus Fantasia“ stattfand.

Drese hob besonders das Wirken des Vereins im Bereich des ambulant betreuten Wohnens hervor. „Mit der intensiven Begleitung von Menschen mit körperlichen und/ oder geistigen Behinderungen trägt der Integrative Treff wesentlich zur Stärkung der selbstbestimmten und damit gleichberechtigten Teilhabe bei“, sagte Drese.

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Vereins bildet der Sport- und Freizeitbereich. „Etwa 100 Sportgruppen mit über 1.200 aktiven Vereinsmitgliedern kommen jede Woche zusammen. Vier festangestellte Sportlehrerinnen und Sportlehrer sowie ca. 30 Honorarkräfte sind regelmäßig im Einsatz, um Angebote im Breiten- und Rehabilitationssport, Sport für Menschen mit und ohne Behinderungen, Fußball, Schwimmen, Badminton, Floorball, Yoga, Line Dance, Tischtennis, in der (Wasser)-Gymnastik sowie Ganztagsschulangebote im Rollstuhlbasketball, Rollstuhlrugby und Judo zu ermöglichen“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin stellte heraus, dass der Verein zur Koordinierung der wichtigen Arbeit von haupt- und ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleitern mit Landesmitteln unterstützt wird.

„Der Integrative Treff leistet jeden Tag mit seinen Sportangeboten für Menschen mit und ohne Behinderungen einen wichtigen Beitrag für eine inklusivere, sozialere, gerechtere und gesündere Gesellschaft“, sagte Drese.

Justiz-Uniformen im Ministerium und Landtag

Justizministerin Jacqueline Bernhardt begrüßte traditionell junge Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter persönlich im Büro

Schwerin – Heute waren Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter zu Gast bei der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Es ist für mich stets eine Freude, unsere Auszubildenden kennenzulernen. Seit Jahren lebt die Tradition, dass sie für einen Tag in ihrer Ausbildung das Ministerium und damit auch mein Büro besuchen. Zu sehen, wie die zuständige Aufsichtsbehörde arbeitet, ist für die Anwärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Vollzugsdienstes, kurz AVD, etwas Besonderes.

Später als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Justizvollzug ist der Gang ins Ministerium eher selten. In meinem Büro sprechen die Nachwuchskräfte dann regelmäßig alle Themen des Hauses von der Justiz- bis hin zur Gleichstellungspolitik an“, sagte Ministerin Bernhardt nach der Begrüßung der zwei Frauen und zwölf Männer, die ihren Dienst im Februar 2025 begonnen haben.

Die Klasse mit 14 Auszubildenden hatte sich aus mehr als 70 Bewerbungen durchgesetzt. Das Durchschnittalter liegt bei rund 23 Jahren. Einige von ihnen waren vor ihrer Tätigkeit im Justizvollzug zum Beispiel Fachkraft für Hafenlogistik, Fliesenleger, Mechatroniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer oder auch als Fachkraft für Postdienstleistungen. „Für sie ist es ein Wechsel in einen der verantwortungsvollsten Berufe für die Sicherheit und das gute Zusammenleben in unserem Land. Im Justizvollzug helfen sie mit, dass verurteilte Menschen in die Gesellschaft zurückkehren können, ohne neue Straftaten zu begehen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die aktuelle Ausschreibung läuft noch bis 30. Juni 2025. Bewerbungen werden ->auf dem Karriereportal des Landes entgegengenommen.

Wohn- und Teilhabegesetz kommt

Landesregierung bringt modernes Wohn- und Teilhabegesetz auf den Weg

Schwerin – Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf von Sozialministerin Stefanie Drese zur Weiterentwicklung des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG) zu einem Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag zur Beratung in dessen parlamentarischen Gremien überwiesen.

„Mit dem neuen modernen Wohn- und Teilhabegesetz reagieren wir auf aktuelle gesellschaftliche und demographische Herausforderungen und berücksichtigen die deutlich individueller gewordene Lebensgestaltung sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für pflegebedürftige Menschen“, sagte Drese nach der Kabinettssitzung. Aufgenommen im WoTG werden deshalb etwa das Tageshospiz, die anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaft und das anbieterverantwortete alternative Wohnen.

Die Ministerin betonte, dass der Erarbeitung des Gesetzentwurfs ein umfangreicher Dialogprozess mit Leistungserbringern, Kostenträgern, Heimaufsichten, Medizinischem Dienst, Nutzenden, Landesseniorenbeirat und Fachaufsicht vorgeschaltet war.

Mit dem Gesetzentwurf werden nach Aussage von Drese Personen mit einem besonderen Schutzbedürfnis durch erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen (WG und betreutes Wohnen) stärker in den Blick genommen. Ferner werde die Flexibilität für kommende Entwicklungen durch angepasste Erprobungsregelungen erhöht.

„Ein wichtiger Teil des WoTG ist zudem die Entbürokratisierung und der konsequente Abbau von Doppelzuständigkeiten und Doppelprüfungen sowohl im Bereich der Pflege als auch der Eingliederungshilfe“, so Drese. „Wir wollen mit unserer Gesetzesinitiative vielmehr die Beratungsfunktion als erste zu prüfende ordnungsrechtliche Option in den Mittelpunkt rücken“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Unser Anspruch ist es, mit diesem Gesetz die Pflege und Eingliederungshilfe zukunftsfester und nachhaltiger aufzustellen sowie die Teilhabe von Nutzenden zu stärken, indem die Anbieter von Wohnformen zukünftig gehalten sind, Mitwirkungsrechte noch besser zu gewährleisten.“

Runder Tisch „Ganztag“ legt Bericht vor

Oldenburg: Schule und Hort nicht als getrennte Systeme betrachten, sondern als kooperative Bildungsgemeinschaft

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Schule und Hort stärker zusammengeführt. Das geht aus dem Ergebnisbericht des Runden Tisches „Ganztag“ hervor, den Bildungsministerin Simone Oldenburg im Kabinett vorgestellt hat. Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse des breit aufgestellten Dialogprozesses zur Umsetzung des ab August 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter.

„Ganztagsbildung ist mehr als Betreuung, sie ist ein zentrales Element für Chancengleichheit, Teilhabe und individuelle Förderung. Unser Ziel ist es, jedes Kind bestmöglich zu unterstützen“, betonte Bildungsministerin Oldenburg. „Wir haben einen Weg gefunden, der Schule und Hort nicht als getrennte Systeme betrachtet, sondern als kooperative Bildungsgemeinschaft.“

Der Bericht basiert auf den Ergebnissen von drei Unterarbeitsgruppen des Runden Tisches, der seit Januar 2024 Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Kita-Trägern, Landtag, Fachverbänden und außerschulischen Kooperationspartnern zusammenbringt. Die Empfehlungen fokussieren sich auf zwei bewährte Modelle: die Grundschule mit ergänzender Hortbetreuung und die ganztägig arbeitende Grundschule in Kooperation mit dem Hort. Beide Modelle sollen auch künftig Bestand haben und dem Bedarf vor Ort gerecht werden.

„Wir schaffen gemeinsam Strukturen, die den Rechtsanspruch mit Leben füllen“, so Oldenburg. „Der Hort wird künftig integraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit sein. Kinder sollen einen fließenden Übergang zwischen Unterricht und Nachmittagsangebot erleben.“

Der Rechtsanspruch sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche vor. Die Unterrichtszeit wird darauf angerechnet. Weisen die Eltern aus beruflichen Gründen einen erhöhten Betreuungsbedarf nach, kann das Kind sogar noch zwei zusätzliche Zeitstunden im Hort verbleiben. Damit ist unter Anrechnung der Unterrichtszeit eine Betreuung im Umfang von bis zu zehn Stunden möglich. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Bis 2029 soll dieser Anspruch für alle Kinder der Jahrgangsstufe 1 bis 4 gelten.

Mit rund 4.000 weiteren Hortplätzen bis 2028 bereiten sich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf den steigenden Bedarf vor. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen durch eine Beteiligung an den Investitionskosten für Ausstattung, Um- und Neubauten mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Über das Investitionsprogramm Ganztag stehen bis Ende 2027 in Mecklenburg-Vorpommern 54,4 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt 11,7 Millionen Euro bereit.

Besonderes Augenmerk legt die Landesregierung auf Qualität: „Mit dem geplanten Kompetenzzentrum ‚Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule‛, kurz Big HuG, wollen wir Grundschulen und Horte langfristig bei der Organisations- und Qualitätsentwicklung begleiten“, kündigte die Bildungsministerin an.

Die Ministerin dankte allen Beteiligten am Runden Tisch für die konstruktive Zusammenarbeit: „Was wir hier schaffen, ist ein Gemeinschaftsprojekt – getragen von dem Willen, Bildung für unsere Kinder besser und gerechter zu machen. Ein Dank geht auch an die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten hatten im Parlament die Initiative für den Runden Tisch ergriffen und einen entsprechenden Landtagsbeschluss erzielt.

Der Bericht wird dem Landtag übermittelt und im Bildungsausschuss beraten. Die nächsten Schritte umfassen die Weiterentwicklung von Kooperationsvereinbarungen sowie das Etablieren von Fortbildungsangeboten und Fachtagen.