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Tag: 30. Mai 2025

Nutzung digitaler Geräte

Schulen legen Regelungen fest, die am besten zu ihren Bedingungen passen

Schwerin – Die Arbeiten an den Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an Schulen stehen kurz vor dem Abschluss. Das Bildungsministerium erarbeitet eine Handreichung mit Empfehlungen, nach denen Schulen eigene Regelungen ableiten und sie in ihren Schulordnungen festschreiben. Die Handreichung unterstützt Lehrkräfte auch bei Fragen der Rechtssicherheit. Nach einem ausführlichen Austausch mit den Lehrerverbänden, den Schulleitungsvereinigungen, dem Landeselternrat und dem Landesschülerrat sollen die Empfehlungen Ende dieses Schuljahres den Schulen übermittelt werden. Im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres können dann die Schulen ihre bisherigen Regelungen überarbeiten oder gänzlich neu aufstellen.

„Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag. Sie erleichtern uns die Suche nach wichtigen Informationen, ermöglichen Videokonferenzen über tausende Kilometer hinweg zu Fremden und Freunden gleichermaßen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Gleichzeitig sind sie aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Daher halte ich es für wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und Risiken minimiert werden.“

Viele Schulen in Mecklenburg-Vorpommern verfügen bereits über Regelungen zur Nutzung digitaler Geräte. „An diesen Schulen besteht häufig gar kein Handlungsbedarf“, so die Ministerin weiter. „Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln den aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine Hilfe sein. Den Gebrauch privater Smartphones während des Schulbetriebes und auf dem Schulgebäude werden wir in der Grundschule und in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 nicht empfehlen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 empfehlen wir, den Lehrkräften zu überlassen, ob sie private Smartphones in den Unterricht einbinden oder nicht“, so Oldenburg.

Während Smartphones nicht durch die Schule bereitgestellt werden, stehen in den meisten Schulen digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. „Der Handlungsleitfaden beschäftigt sich daher auch mit dem Einsatz von Tablets und Laptops in der Schule. Gut eingebettet in ein schulisches Medienbildungskonzept ist die Einbindung von Tablets und Laptops im Unterricht sinnvoll“, sagte Oldenburg. Bildung in einer digitalen Welt müsse Kinder und Jugendliche auf den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten vorbereiten.

„Mit den Empfehlungen wählen wir nicht den einfachsten Weg. In den Beratungen hat sich gezeigt, dass wir es mit entgegenstehenden Vorschlägen zu tun haben, die wir miteinander vereinbaren mussten. Ich halte es nach wie vor für richtig, nicht von oben zu verordnen, was zu tun ist, sondern den Schulen den Freiraum zu lassen, die Regelungen zu treffen, die am besten zu ihren Bedingungen und Bedürfnissen passen“, betonte die Bildungsministerin.

In den kommenden Wochen werden die Empfehlungen mit allen am Prozess Beteiligten abschließend beraten.

Weiterentwicklung von Angelsport Events

Röbel – Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der attraktivsten Reiseziele für Anglerinnen und Angler in Deutschland entwickelt. Die beeindruckende Gewässerlandschaft mit rund 2.000 Seen, einer über 1.900 Kilometer langen Küstenlinie sowie zahlreichen Fließgewässern bietet ideale Bedingungen für einen naturverbundenen, nachhaltigen und gleichzeitig wirtschaftlich bedeutenden Angelsport – das zeigt auch die diesjährige Angel Expo in Röbel an der Müritz.

„Der Angelsport ist längst mehr als ein Hobby – er ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und ein echtes Aushängeschild für unser Land. Gemäß akutellen Forschungsergebnissen wird alleine durch das Meeresangeln in Mecklenburg-Vorpommern jährlich ein Gesamtproduktionswert in Höhe von rund 210 Millionen Euro generiert. Davon profitieren hierzulande insbesondere Tourismus, Gastronomie, Bootsverleiher sowie der Fachhandel“, erklärte Fischereiminister Dr. Till Backhaus im Vorfeld der 2. Angel- und Wassersport EXPO in Röbel an der Müritz.

„Angeln steht für Erholung, Einbindung in die Natur und das ein oder andere leckere, selbst gefangene Abendessen. Es ist ein verbindendes Element für Generationen, fördert Umweltbewusstsein und leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration – sowohl für Einheimische als auch Gäste“, so Minister Backhaus weiter. Auch die Jugendförderung nimmt dabei einen wichtigen Stellenwert ein: „Zahlreiche Angelvereine und auch der Landesanglerveraband in MV leisten großartige Arbeit mit ihrer Kinder- und Jugendarbeit. Diese Aktivitäten unterstützen wir als Land ausdrücklich“, unterstrich der Minister.

Im Rahmen der EXPO überreichte Minister Backhaus auch einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 15.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) an den Veranstalter K-Sports & Events Steffen Kerfers. „Mit dieser Förderung stärken wir lokale Initiativen, die den Angelsport in seiner Breite weiterentwickeln und damit die touristische und gesellschaftliche Bedeutung des Angelns in unserer Region nachhaltig fördern“, so Dr. Backhaus.

Die Angel- und Wassersport EXPO ist Teil des Projekts „Transformation der Müritz Sail“, welches von der Lokalen Aktionsgruppe Binnenfischerei Mecklenburgische Seenplatte zur Umsetzung der Strategie für die lokale Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Mecklenburgische Seenplatte ausgewählt wurde. Mit dem Vorhaben sollen die Veranstaltungen Müritz Sail, Angel & Wassersport EXPO sowie die historische Müritz Sail konzeptionell weiterentwickelt und in die Zukunft geführt werden.

„Die kontinuierlich steigenden Zahlen bei den Angelurlauben, die wachsende Zahl von Angeltourismusbetrieben und das große Engagement der Akteure vor Ort zeigen deutlich: Angelsport ist in Mecklenburg-Vorpommern eine echte Erfolgsgeschichte. Und wir werden diesen Weg gemeinsam weitergehen – mit nachhaltigem Fischerei- und Gewässermanagement, modernen touristischen Angeboten und einer engen Zusammenarbeit zwischen Politik, Verbänden und der Bevölkerung“, betonte der Minister abschließend.

Gebührenanpassung in der Justiz

Zum 1. Juni werden Gebühren für die Anwaltschaft angepasst / Justizministerin Jacqueline Bernhardt informiert: „Es gilt, die hohe Qualität der Rechtspflege in Deutschland weiter zu gewährleisten.“

Schwerin – „Zur Stärkung des Rechtsstaates gehört auch die Stärkung seiner ausführenden Akteurinnen und Akteure. Zum 1. Juni tritt daher eine wichtige Änderung in Kraft, das Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts, das im Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 enthalten ist. Ich habe den Weg der maßvollen Anhebung der Anwaltsgebühren unterstützt.

Aufgrund der Corona-Pandemie, der Energiekrise und der Inflation hinkte die Anwaltschaft der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hinterher. Wenn die Justiz bürgernah und serviceorientiert bleiben soll, braucht es die nun überfällige Gebührenanpassung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes, wonach die Rechtsanwaltsvergütung, die Gerichtkosten (auch in Familiensachen), die Gerichtsvollzieherkosten, die Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige und Sprachmittler sowie die Justizverwaltungskosten zum 1. Juni 2026 angepasst werden.

„Die Stärkung der Säulen unseres Rechtsstaates sind vor allem gut für Bürgerinnen und Bürger, die von Rechtsanwältinnen und -anwälten rechtlich vertreten werden. Es gilt, die hohe Qualität der Rechtspflege in Deutschland weiterhin zu gewährleisten. Mit der Gebührenanpassung leisten wir einen wichtigen Beitrag. Aber auch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die zum Beispiel rechtliche Zwangsmaßnahmen umzusetzen haben, benötigen diese strukturellen Verbesserungen“, erklärte Justizministerin Bernhardt.

Mit Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts erhöhen sich die anwaltlichen Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um neun Prozent und die Wertgebühren um sechs Prozent. Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls um neun bzw. sechs Prozent. Die Gerichtsvollziehergebühren werden um neun Prozent angehoben.

Damit den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch künftig qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, werden auch die einschlägigen Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes an die geänderten marktüblichen Honorare angepasst und ebenfalls um neun Prozent erhöht.