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Tag: 9. Juli 2026

Erfolglose Organklage

Erfolglose Organklage gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Karlsruhe – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Antrag im Organstreitverfahren verworfen, der die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft. Die Antragstellenden – zwei Abgeordnete sowie eine Fraktion des Deutschen Bundestages – machen eine Verletzung ihrer Beteiligungs- und Informationsrechte dadurch geltend, dass die Bundesregierung für das Gesetzgebungsverfahren erforderliche Informationen nicht gegeben habe und der Deutsche Bundestag gleichwohl die Verabschiedung des Gesetzentwurfs vorantreibe.

Das Organstreitverfahren ist unzulässig. Den Antragstellenden fehlt jedenfalls das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen.

Für die Bundesregierung war nicht ersichtlich, dass die Antragstellenden eine Begründung des Gesetzentwurfs als organschaftliches Recht beanspruchen, wobei offenbleiben kann, ob ein solches Organrecht besteht.

Den Äußerungen der Antragstellenden im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs ließ sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass die Antragstelllenden nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes bestreiten, sondern darüber hinaus auch ein Organrecht auf hinreichende Begründung des Gesetzentwurfs beanspruchen.

Die Antragstellenden haben der Bundesregierung auch den Konflikt über die aus ihrer Sicht unzureichende Beantwortung ihrer Fragen nicht deutlich gemacht, denn sie haben nicht erkennen lassen, welche weitergehende Antwort oder Begründung sie insoweit begehrten. Gegenüber dem Bundestag haben die Antragstellenden die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens – also das von ihnen für verfassungswidrig gehaltene „Vorantreiben“ – nicht in einer Weise beanstandet, die einen Konflikt gerade über Organrechte und -pflichten erkennbar werden ließ.

Erfolglose Eilanträge

Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Karlsruhe – Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.

Die Antragsteller – jeweils ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages – sehen sich aufgrund von Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. So seien die Änderungsanträge wie im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023  umfangreich und komplex und mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden.

Mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielen die Antragsteller letztlich darauf ab, dem Deutschen Bundestag die für den 10. Juli 2026 anberaumte 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs zu untersagen.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.

Landeszootag: Backhaus tauft Rote Pandas in Ueckermünde

Ueckermünde – Die Zoos, Tier- Wildparks des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern laden anlässlich des Landeszootages am morgigen Freitag, dem 10. Juli, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zum kostenlosen Besuch in allen 18 im Landeszooverband zusammengeschlossenen Zoos und tiergärtnerischen Einrichtungen ein. Pünktlich zum Start in die Sommerferien erwartet die jungen Gäste und ihre Familien ein buntes Programm mit Tierbegegnungen, Führungen, Mitmachaktionen und spannenden Einblicken in den Natur- und Artenschutz. Landesweit werden bis zu 20.000 Gäste erwartet.

Anlässlich des Landeszootages besuchen Zoominister Dr. Till Backhaus und Staatskanzlei-Chef Patrick Dahlemann morgen früh den Tierpark Ueckermünde, wo sie unter anderem im Beisein von Kita-Kindern zwei Rote Pandas taufen.

„Noch nie waren Zoos so vielfältig wie heute. Noch nie waren sie ein so wirksames und so dringend benötigtes Instrument zur Bewahrung der Artenvielfalt. Sie bieten auf 560 Hektar naturnahe Erholung. Auch in den Schwerpunktbereichen Naturschutz, Bildung für Nachhaltigkeit, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit engagieren sich die Zoologischen Gärten MVs vorbildlich.

Besonders ihre Bedeutung für Umweltbildung, als außerschulischer Lernort sowie für die Forschung, aber auch für die touristische Entwicklung in den ländlichen Räumen und als Wirtschafts- und Standortfaktor kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Jährlich besuchen rund drei Millionen Menschen die zoologischen Einrichtungen unseres Landes, darunter allein 60.000 Schülerinnen und Schüler. Seit 2020 investiert das Land rund 29 Millionen Euro in die Tiergärten und Zoos des Landes“, sagt Backhaus.

Ein vierjähriges Rote-Panda-Weibchen aus Italien und ein einjähriges Weibchen aus Polen leben seit April im Tierpark Ueckermünde. Er beteiligt sich am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm für Rote Pandas. Dank der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verband für Zoos und Aquarien beherbergt der Tierpark nun zwei dieser Tiere. Sie gehören zu den gefährdeten Arten und stammen ursprünglich aus Asien (Himalaya, China).

In freier Wildbahn leben noch 10.000 dieser rötlichbraunen Tiere. Das Gehege in Ueckermünde wurde für rund 100.000 Euro extra für sie gebaut. Jedes Jahr zählt der Ueckermünder Tierpark rund 100.000 Gäste. Etwa ein Drittel davon kommt aus dem Nachbarland Polen.