Menü Schließen

Tag: 10. Juli 2026

Bundesrat billigt Reform der gesetzlichen Krankenkassen

Berlin – Wenige Stunden nach Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, die laut Bundesregierung eine Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen sollen.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seien in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was zu einem erheblichen Anstieg der Beitragssätze geführt habe, begründet die Bundesregierung ihr Gesetz. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen. Um die Beiträge zu stabilisieren, müssten die Ausgaben reduziert werden, um sie in Einklang mit den Einnahmen zu bringen.

Das Gesetz sieht nun vor, dass der Bund seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger dauerhaft um 750 Mio. Euro pro Jahr erhöht. So beträgt der Anteil im Jahr 2027 eine Milliarde Euro und steigt danach jährlich. Im Jahr 2031 liegt der Finanzierungsbeitrag dann bei 2,75 Milliarden Euro. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses wurde im Bundestag reduziert. Statt wie ursprünglich geplant zwei Milliarden Euro jährlich beträgt die Absenkung für 2027 1,35 Milliarden Euro, ab 2028 dann 1,55 Milliarden Euro.

Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt für die Krankenhäuser die gleiche Obergrenze für den Kostenanstieg wie für andere Leistungsbereiche (Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt). Ab 2030 soll der Orientierungswert oder, wenn sie darunter liegt, die Grundlohnrate maßgeblich sein.

Die Krankenhäuser werden über eine sogenannte Generalnorm gesetzlich verpflichtet, in allen Bereichen für eine Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist. Im parlamentarischen Verfahren wurde jedoch von einer verpflichtenden Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege sowie für den ärztlichen Bereich Abstand genommen.

Bei der Familienversicherung wird für mitversicherte Partner ab dem Jahr 2028 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Dies betrifft allerdings nicht Kinder und Eltern von Kindern unter zwölf Jahren. Darüber hinaus bleiben Ehegatten und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, beitragsfrei mitversichert.

Im Arzneimittelbereich wird der Herstellerabschlag, also der Rabatt, den Pharmaunternehmen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, erhöht.

Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, sollen künftig Zahnärzte, die einen mit der Fachzahnarztqualifikation gleichwertigen Abschluss vorweisen können oder über anerkannte praktische Erfahrung in der kieferorthopädischen Behandlung verfügen, weiterhin kieferorthopädische Leistungen durchführen und abrechnen können. Eine genaue Definition der gleichwertigen Qualifikationen wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt.

Ausgaben müssen künftig einen für Versicherte nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden nicht mehr übernommen.

Das parlamentarische Verfahren ist nun abgeschlossen. Das Gesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für einzelne Punkte gelten hingegen andere Zeitpunkte des Inkrafttretens.

Öffnungszeitenverordnung: Land legt Rechtsmittel ein

Jochen Schulte: „Unser Ziel ist eine rechtssichere Lösung, die den Betrieben den notwendigen Spielraum gibt und die Interessen der Beschäftigten wahrt.“

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat frist­gerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungs­gerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Öffnungszeitenver­ordnung eingelegt. Das Gericht hatte die Verordnung im März dieses Jahres für unwirksam erklärt. Die Öffnungszeiten­verordnung Mecklenburg-Vorpommern schafft die Grundlage dafür, dass Geschäfte in touristischen Gebieten an bestimm­ten Sonn- und Feiertagen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen öffnen können.

Das Land strebt nun eine höchstrichterliche Klärung grund­legender Rechtsfragen, die weit über Mecklenburg-Vorpom­mern hinaus Bedeutung haben, an. Das erklärte heute Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infra­struktur, Tourismus und Arbeit: „Die vom Oberverwaltungs­gericht gekippte Regelung für Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich eng an der in Schleswig-Holstein geltenden Bäderregelung. Die durch das Urteil aufgeworfenen Rechts­fragen haben bundesweite Bedeutung, deshalb ist eine höchstrichterliche Klärung wichtig – für Rechtssicherheit im Handel, im Tourismus und für alle Länder mit vergleichbaren Regelungen.

Regelungen zur Sonntagsöffnung, die vergleich­bar seit über zehn Jahren westlich der Lübecker Bucht als verfassungskonform gelebt werden, sollten 35 Jahre nach der deutschen Einheit auch östlich der Lübecker Bucht als ver­fassungskonform erachtet werden. Unser Ziel ist und bleibt weiterhin eine rechtssichere Lösung, die den Betrieben in den touristischen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns den nötigen Spielraum lässt, aber gleichzeitig auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt. Hier vertrauen wir darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht einen einheitlichen Maß­stab für alle touristischen Regionen Deutschlands anlegt – im Interesse aller Beteiligten.“

Im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs informierte Staatssekretär Jochen Schulte heute gemeinsam mit wich­tigen Partnern aus Tourismus, Handel und Wirtschaft über die Bedeutung der Sonderöffnungszeiten für Mecklenburg-Vor­pommern.

Krister Hennige, Präsident der Industrie- und Handels­kammer Neubrandenburg, sagte: „Handel und Tourismus sind in unseren Tourismusregionen auf verlässliche Möglichkeiten der Sonntagsöffnung angewiesen. Wer die bestehenden Regelungen einschränkt, gefährdet Arbeitsplätze, Inves­titionen und die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe. Unter­nehmerische Freiheit ist ein hohes, im Grundgesetz ver­ankertes Gut – deshalb müssen Unternehmen im Einver­nehmen mit ihren Beschäftigten auch künftig flexibel über Sonntagsöffnungen entscheiden können.“

Kristin Just, Geschäftsführerin Mecklenburg-Vorpommern Handelsverband Nord e.V ergänzte: „Für den Einzelhandel ist entscheidend, dass die künftige Öffnungszeitenverordnung einfach, unbürokratisch und vor allem rechtssicher ausge­staltet wird. Nur so entstehen Planungssicherheit für unsere Handelsunternehmen vor Ort und verlässliche Rahmen­bedingungen für die Tourismusregionen.“

Annette Rösler, Geschäftsführerin Bäderverband Mecklen­burg-Vorpommern e.V. sagte:„Bei unterschiedlichen Inte­ressen ist es nicht immer leicht, einen Kompromiss zu finden. Tourismus ist der Wirtschaftsfaktor in Mecklenburg-Vorpom­mern, die Umsätze an Sonn- und Feiertagen sind zum einen elementar für die Existenz der Unternehmen vor Ort. Anderer­seits erwarten Einheimische und Gäste in einem modernen Tourismusland lebhafte Orte mit geöffneten Geschäften. Eine rechtssichere Öffnungszeitenverordnung muss die Wett­bewerbsfähigkeit unseres Bundeslandes sicherstellen.“

30 Jahre Luftrettungsstation Neustrelitz

Christoph 48 sorgte in mehr als 32.000 Fällen für schnelle Hilfe im Notfall

Neustrelitz – Im Jahr 1996 verlegte die Landesregierung den Standort für den Bundeswehr-Rettungshubschrauber SAR 93, der seit 1990 von Schwerin aus startete, in den damaligen Landkreis Mecklenburg-Strelitz nach Neustrelitz. Unter dem Namen Christoph 48 hat er dort seine neue Heimat gefunden und wird seither alarmiert, wann immer es in einem Umkreis von 70km im südöstlichen Landesteil oder bis hin nach Brandenburg zu Notfällen kommt.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat das Jubiläum heute zum Anlass genommen, um diesen Einsatz für die medizinische Notfallversorgung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu würdigen. „Seit drei Jahrzehnten steht die Luftrettungsstation Neustrelitz für schnelle, hochprofessionelle Hilfe in medizinischen Notfällen. Wenn es auf jede Minute ankommt, braucht die Crew bis zum Aufbruch meist nur zwei Minuten. Volle Straßen oder lange Wege spielen dann keine Rolle, unsere Rettungshubschrauber sind deshalb gerade für die ländlichen Regionen eine wichtige Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes“, erklärte Drese.

Mehr als 32.000 Mal konnten sich Patientinnen und Patienten so in den vergangenen 30 Jahren auf schnelle Rettung aus der Luft durch Christoph 48 verlassen. Allein 1.099 Einsätze waren es im vergangenen Jahr. „Hinter jedem dieser Einsätze steht dabei ein schwer verletzter oder erkrankter Mensch, der von den Notärztinnen und Notärzten, den Pilotinnen und Piloten und den weiteren Mitarbeitenden der Luftrettungsstation umsichtig versorgt. In kürzester Zeit treffen sie lebenswichtige Entscheidungen und geben den Verletzten Sicherheit und Hoffnung. Dafür danke ich ihnen von Herzen“, betonte Drese.

Mit Blick auf die Zukunft verwies die Ministerin auf die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes im Land. „Es ist abzusehen, dass der Fachkräftemangel auch vor der Luftrettung nicht Halt macht.  Gerade in den ländlichen Gebieten wird es zunehmend schwerer, Fachkräfte zu finden. In Mecklenburg-Vorpommern bauen wir deshalb die Telemedizin weiter aus. Über digitale Videoschalten können Notärztinnen und Notärzte so zum Beispiel Rettungsteams aus der Ferne unterstützen und Medikationen freigeben. Damit sind wir bundesweit Vorreiter und zeigen, wie wir auch in Zukunft die Bodenrettung optimal ergänzen können.“

Bundesrat stimmt für schnelleren Ausbau von Verkehrswegen

Berlin – Bahnstrecken, Autobahnen und Wasserstraßen sollen in Deutschland künftig schneller geplant und gebaut werden. Dazu hat der Bundesrat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. „Die Infrastruktur in Deutschland muss erneuert werden. Das neue Gesetz hilft, die zentralen Projekte zu beschleunigen. Sie gelten künftig als im überragenden öffentlichen Interesse“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Das Gesetz betrifft unter anderem den Ausbau von Bundesstraßen, den Gewässerausbau an Häfen, die transeuropäischen Verkehrsnetze, den Ausbau von Flughäfen, die Unterhaltung von Tunneln, Unterhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen und Projekte aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Länder künftig Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Kofinanzierung von Bundesprojekten einsetzen können. „Auch das erleichtert Investitionen in die Zukunft.“

Beschlossen wurde auch, dass der Bund künftig einen um 10 Prozentpunkt höheren Anteil der Leistungen aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz übernimmt, mit dem die Renten aus den DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssystemen finanziert werden. Die Länder werden entsprechend entlastet.

„Das klingt kompliziert, ist aber sehr wichtig für uns. Mecklenburg-Vorpommern wird die freiwerdenden Mittel dafür einsetzen, um die Gruppen in der Kita zu verkleinern. Wir werden zum 1. Januar 2027 die Fachkraft-Kind-Relation in der Krippe auf 1:5 verbessern. Und zum 1. August 2027 verbessern wir den Schlüssel im Hort auf 1:21. Das bedeutet: Die Erzieherinnen und Erzieher werden künftig mehr Zeit für jedes einzelne Kind haben“, so Schwesig.

Eine Mehrheit im Bundesrat fand auch ein Entschließungsantrag der ostdeutschen Länder „Für eine Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“.

„Der Bundesrat hat sich damit hinter die ostdeutsche Landwirtschaft gestellt“, sagte die Ministerpräsidentin. In dem Beschluss fordern die Länder, dass die Agrarpolitik auch nach 2027 ein zentrales Politikfeld der Europäischen Union bleiben muss. Regelungen zur Kappung und Degression der Direktzahlungen werden entschieden abgelehnt. „Bei uns gibt es traditionell größere Betriebe, oftmals als Genossenschaften. Diese Betriebe dürfen nicht schlechter gestellt werden“, erklärte Schwesig.

Gewaltschutz wird im Sexualstrafrecht gestärkt

Der Bundesrat stimmt für die gemeinsame Initiative von MV und Hamburg für das Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“.

Berlin – „Der Gewaltschutz wird im Strafrecht gestärkt. Das ist eine sehr gute Nachricht. Der Bundesrat ist heute der Initiative der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gefolgt. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Abstimmung im Bundesrat.

„Wir haben zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt einen gewaltigen Fortschritt erzielt. Der Schutz aus dem Prinzip ‚Nein heißt Nein‘ der bisherigen Rechtsprechung wird erweitert. Mit ‚Nur ja heißt ja‘ werden auch schwerwiegende Situationen erfasst. Die Schockstarre zum Beispiel. Eine Zustimmung muss freiwillig, eindeutig, widerruflich sein und sollte nicht aus einer Situation des Schweigens, des Drucks oder gar der Angst, eines Erstarrens oder bloßer Passivität abgeleitet werden. Das ist gelebte Gleichstellung“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Mit dem 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2016 ist in § 177 StGB erstmals die Nichteinverständnislösung („Nein heißt Nein“-Lösung) Bestandteil des deutschen Strafrechts geworden. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden.

Damals galt das als Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse belegen aber heute, dass Betroffene in Übergriffssituationen häufig nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten, sondern aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten.

In der Praxis führt das dazu, dass tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen entweder nicht zur Anklage gelangen oder im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar sind. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ berücksichtigt.

Landeszootag: Lernen mit allen Sinnen im Tierpark

Oldenburg: Kinder und Jugendliche entdecken Zusammenhänge, die sich in der Kita und im Klassenzimmer nur schwer vermitteln lassen

Wismar – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat am Landeszootag den Tierpark Wismar besucht. Gemeinsam mit Kindern der Kita „De Lütten Plappersnuten“ aus Proseken nahm sie an einem geführten Rundgang teil und informierte sich über die Bildungsangebote des Tierparks. „Zoos und Tierparks sind lebendige Lernorte. Kinder und Jugendliche erleben Tiere und die Natur unmittelbar. Sie entdecken Zusammenhänge, die sich in der Kita und im Klassenzimmer nur schwer vermitteln lassen. Lernen mit allen Sinnen weckt Neugier und schafft bleibende Eindrücke“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Der Landeszootag ist eine gemeinsame Aktion des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern und den Zoos. Der Aktionstag wird vom Land finanziell unterstützt. Am letzten Schultag vor den Sommerferien haben Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre freien Eintritt in die 18 Zoos und Tierparks des Verbands. „Der Landeszootag verbindet Bildung, Freizeit und Familienerlebnisse auf besondere Weise. Ich freue mich, dass viele Kinder die Gelegenheit nutzen können, einen Zoo oder Tierpark zu besuchen und dabei spannende Einblicke in die Tierwelt erhalten“, so Oldenburg weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Angaben des Landeszooverbandes neun Landeszooschulen. Sie machen Kita-Gruppen und Schulklassen pädagogische Angebote. Hierzu zählen die Zooschulen in Greifswald, Rostock, Schwerin, Stralsund und Ueckermünde. Insgesamt engagieren sich 73 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – von abgeordneten Lehrkräften bis zu den Zoo-Guides – für die Umwelt- und Naturbildung. Im vergangenen Jahr nahmen rund 60.000 Kinder aus Schulen und Kitas an den Bildungsangeboten teil.

„Die Zooschulen fördern die Bildung für nachhaltige Entwicklung. Sie vermitteln Wissen über Artenvielfalt, Natur- und Klimaschutz altersgerecht und praxisnah. Die Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche hier machen, stärken ihr Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt“, so die Ministerin.

Emilia Friedrich bekommt Ehrenamtspreis

Holger-Kliewe-Preis 2026 für die engagierte Schülersprecherin an der Schule Gingst

Insel Rügen – Emilia Friedrich erhielt am letzten Unterrichtstag des Schuljahres den „Holger-Kliewe-Preis für besonderes Engagement in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales“. Lehrerin Heide Saathoff hatte sie vorgeschlagen und in ihrer Laudatio zahlreiche Gründe dafür genannt. „Immer wenn wir Hilfe brauchten oder für die Schule etwas organisieren wollten“, sagt sie freudestrahlend, „ist Emilia engagiert dabei, ohne auf die Uhr zu schauen.“

Emilia brachte sie sich aktiv in das Schulleben ein. Sie übernahm die Aufgabe der Schülersprecherin für 300 Regionalschüler und vertrat sie bei verschiedenen Höhepunkten der Schule. Im Schülerrat galt ihre Stimme und ihre Mitstreiter in dem Gremium konnten sich auf sie verlassen. Bei den Schüler-Highlights Halloween-Party und Winterball übernahm sie die Regie und überzeugte als Organisations- und Motivationstalent. Mit ihren Mitschülern gestaltete sie eine moderne Sitzecke als Treffpunkt zum Sprechen und Chillen.

Emilia Friedrich (Bildmitte) bekommt den Holger-Kliewe-Preis 2026 und erste Glückwünsche von Holger Kliewe, Heide Saathoff und André Farin (v. r. n. l.) Foto: Martina Zabel
Emilia Friedrich (Bildmitte) bekommt den Holger-Kliewe-Preis 2026 und erste Glückwünsche von Holger Kliewe, Heide Saathoff und André Farin (v. r. n. l.) Foto: Martina Zabel

„Junge Leute, die Verantwortung übernehmen und sich engagieren, brauchen wir in diesen Tagen mehr denn je“, erklärt Holger Kliewe vor Schülern und Lehrern der Gingster Schule. Die traditionelle Stunde für Ehrungen und Verabschiedungen nutzten der Ummanzer Bürgermeister und Schulleiter André Farin für eine besondere Anerkennung von lobenswerter Einsatzbereitschaft über das Maß hinaus. „Emilia hat ihre Mitschüler mitgerissen und für eine positive Atmosphäre an der Schule gewirkt“, sagt André Farin. Sie habe die Idee von einer familiären Schulgemeinschaft mit ihrem eigenen Charme sehr geprägt.

Holger Kliewe steht als Namenspate des Preises, denn er selbst hat sein Leben lang in vielen Bereichen ehrenamtlich und politisch gewirkt. Nicht zuletzt profitiert Gingst auch von seiner Hartnäckigkeit bei der Beschaffung von Fördermitteln für den Neubau der Regionalen Schule. „Auf dem Land ist das so“, meint er, „da kann man sich immer auf Mitmacher wie Emilia verlassen.“ Das müsse so bleiben und gefördert werden. Emilias Beispiel soll nicht nur hier Schule machen, sondern weit darüber hinauswirken. Der Preis wurde mit 100 Euro dotiert und ist mit dem höchsten Geldbetrag versehen, der bisher an einen Schüler aus Gingst verliehen wurde.

Zeugnisse für Notfallsanitäterausbildung

Greifswald – Mit einer feierlichen Zeugnisübergabe hat heute der erste Ausbildungsjahrgang der neuen Notfallsanitäterausbildung am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Greifswald

seinen erfolgreichen Abschluss gefeiert. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm gratulierte den Absolventinnen und Absolventen persönlich und würdigte den ersten Jahrgang als wichtigen Meilenstein für die Fachkräftesicherung im Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit der Einführung des Berufsbildes der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters im Jahr 2014 haben wir die bisherige Rettungsassistentenausbildung grundlegend reformiert. An die Stelle der zuvor überwiegend schulischen Ausbildung trat eine dreijährige duale Ausbildung an den Lernorten Berufsschule, Krankenhaus und Rettungswache. Das schafft mehr Raum für berufliche Praxis, stärkt die Handlungskompetenz der Auszubildenden und bereitet sie umfassend auf die hohen Anforderungen im Einsatz vor“, betonte die Staatssekretärin.

Zunächst standen entsprechende Ausbildungskapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich an Standorten in Schwerin, in Teterow sowie an privaten Schulen in Rostock und Neubrandenburg zur Verfügung. „Es war jedoch absehbar, dass diese Kapazitäten auch mit Blick auf bevorstehende Ruhestandswellen nicht ausreichen werden. Ich freue mich daher sehr, dass der Kreis Vorpommern-Greifswald als Träger des Rettungsdienstes und Träger des Berufsschulzentrums sich so proaktiv dazu entschieden hat, jungen Menschen auch hier in Greifswald die Möglichkeit zu geben, diesen so wichtigen Beruf zu erlernen“, würdigte Grimm.

Im Jahr 2023 konnte so der erste Ausbildungsdurchgang am RBB Greifswald starten und 21 Nachwuchs-Notfallsanitäterinnen und -sanitäter heute ihre Zeugnisse erhalten. „Zu diesem großen Erfolg gratuliere ich Ihnen von Herzen. Die Berufsbezeichnung, die Sie nun führen, steht für größte gesundheitliche Kompetenz, für Empathie und Einfühlungsvermögen und für eine helfende Hand in den vermutlich schwierigsten Stunden Ihrer Patientinnen und Patienten. Eine enorm wichtige Aufgabe also, der Sie sich verschrieben haben, für die Sie aber auch hervorragend ausgebildet wurden“, so Grimm in ihrer Grußbotschaft.

Neben den Absolventinnen und Absolventen dankte Grimm aber auch allen, die zum Gelingen der Ausbildung beigetragen haben. „Dazu gehören natürlich die Lehrkräfte des RBB Greifswald, die vielen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter aber auch die Kooperationspartner in unseren Krankenhäusern und Rettungsdiensten. Danke, dass Sie der nachfolgenden Generation zur Seite stehen und ihre Tipps und Einblicke geteilt haben. Ich bin mir sicher: Das alles trägt dazu bei, dass wir eine hochqualifizierte Abschlussklasse in das Berufsleben verabschieden dürfen.“