Mehr Geld für Bücher und Lesesessel

Ministerin Hesse: Bibliotheken sind wichtige Einrichtungen der kulturellen Grundversorgung

Schwerin – Das Land unterstützt die Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr bei ihren Medienankäufen mit 273.000 Euro. Die Kulturfördermittel für die kommunalen Einrichtungen sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Im Jahr 2014 standen 198.000 Euro für Medienankäufe bereit, im Jahr 2018 beträgt dieser Etat insgesamt 253.000 Euro. Weil es in diesem Jahr keine Kandidaten für die Sonderförderung gab, stehen die vorgesehenen 20.000 Euro zusätzlich für Medienankäufe zur Verfügung. Die Sonderförderung ist ein finanzieller Anreiz, mit denen Bibliotheken gewisse Qualitätsstandards erreichen sollen, deren Erfüllung wiederum die Voraussetzung für die Kulturförderung ist.

„Bibliotheken haben eine wichtige Aufgabe. Sie machen Kindern Lust aufs Lesen und zeigen ihnen, was sie zwischen zwei Buchdeckeln entdecken können“, lobte Bildungs- und Kulturministerin Birgit Hesse. „Auch Erwachsene kommen in Bibliotheken nicht zu kurz, weil sie aus einem großen Bücherangebot ihre Lieblingsbücher wählen können. Das alles für eine vergleichsweise geringe Gebühr. Bibliotheken sind wichtige Einrichtungen der kulturellen Grundversorgung“, betonte die Ministerin am Tag der Bibliotheken.

Der Tag der Bibliotheken findet jedes Jahr am 24. Oktober statt. Mit dem Aktionstag wollen die 10.000 Bibliotheken in Deutschland auf sich aufmerksam machen und weitere Nutzerinnen und Nutzer gewinnen. „Bibliotheken sollen Orte sein, an denen man sich gerne aufhält“, sagte Bildungs- und Kulturministerin Hesse. „Deswegen stellen wir über unser Investitionsprogramm in diesem Jahr 150.000 Euro für moderne Technik und Ausstattung bereit. 27 Bibliotheken haben davon neue Möbel, Regale, Sitzecken oder Empfangstresen angeschafft. Viele Bibliotheken haben die Förderung auch genutzt, um den Kinder- und Jugendbereich zu erneuern. Das ist gut investiertes Geld“, findet die Ministerin.

Personalsituation in den Justizvollzuganstalten von M-V

Justizministerin Katy Hoffmeister weist Vorwurf der LINKSFRAKTION im Landtag zurück: „Es gibt keinen Grund für einen Dringlichkeitsantrag“

Schwerin – „Ich weise den Vorwurf der LINKSFRAKTION, wonach es Verstöße gegen das Strafvollzugsgesetz in der JVA Bützow gegeben haben soll, mit Entschiedenheit zurück. Die Bediensteten in allen Justizvollzugsanstalten arbeiten jeden Tag höchst engagiert und äußerst verantwortungsbewusst. Hieran hat sich auch im Sommer dieses Jahres nichts geändert, als in der JVA Bützow temporär das Personal knapp war. Die Aufschlusszeiten auf manchen Fluren der JVA Bützow konnten aus Sicherheitsgründen nicht vollumfänglich gewährt werden. Das war jedoch zu keiner Zeit ein Dauerzustand. Der gesetzlich vorgeschriebene Aufenthalt im Freien wurde allen Gefangenen täglich abgesichert. Auch alle geplanten und anstehenden Entlassungsvorbereitungen wurden umgesetzt. Temporäre Ausfälle gab es bei Freizeit, Schule und Arbeit“, sagte Justizministerin Hoffmeister.

Das Justizministerium nimmt dies sehr ernst und hat für eine auskömmliche Personalverstärkung der JVA Bützow Sorge getragen. Zum 1. September waren von den 216 Planstellen im Allgemeinen Vollzugsdienst der JVA Bützow 197 besetzt. Die vakanten 19 Planstellen werden wie vorgesehen durch die Versetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JVA Neubrandenburg besetzt werden. Das ist zum Teil am 1. Oktober bereits geschehen und wird zum Jahreswechsel abgeschlossen sein, wenn die letzte der insgesamt 21 Versetzungen von Neubrandenburg nach Bützow vollzogen ist. Die Personalplanung im Zusammenhang mit der Schließung der JVA Neubrandenburg zum Jahreswechsel ist Teil des Organisationskonzepts Justizvollzug 2020. Die Personalvertretungen stimmten allen Versetzungen zu. Justizministerin Hoffmeister stellte klar: „Die Situation haben wir in allen Justizvollzugsanstalten im Blick, daher gibt keinen Grund für eine dringliche Debatte im Landtag.“

Änderung des Landespflegegesetzes stärkt Rolle der Kommunen in der Pflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat im Landtag heute für die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes eingebracht. Die Ministerin sieht in der Reform einen weiteren Baustein zur Verbesserung der regionalen Pflege- und Unterstützungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig werden die Rechte von Pflegebedürftigen gegenüber Einrichtungsträgern gestärkt.

„Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Linie die Rolle der Kommunen in der Pflege weiterentwickelt werden“, sagte Ministerin Drese im Landtag. Dabei gehe es vor allem um eine Verbesserung der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege vor Ort. „Hierzu gehören insbesondere ein kommunales Initiativrecht zur Errichtung von weiteren Pflegestützpunkten sowie das Modellvorhaben Pflege. Ich erhoffe mir von den Modellvorhaben Erkenntnisse darüber, wie die Beratung im Bereich Pflege weiter optimiert und aus einer Hand gestaltet werden kann“, verdeutlichte Drese.

Um vor Ort Fragen etwa zur Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, kommunalen Beratungsstrukturen und Koordinierung von Leistungsangeboten besser abstimmen zu können, soll für die Landkreise und kreisfreien Städte zudem die Möglichkeit eröffnet werden, kommunale Pflegeausschüsse einzurichten.

Drese: „Der demografische Wandel mit steigender Lebenserwartung bei zwar wieder höheren, aber immer noch niedrigen Geburtenziffern stellt die sozialen Sicherungssysteme und damit auch die gesetzliche Pflegeversicherung vor große Herausforderungen.“ Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit einem Anteil von rund fünf Prozent Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung bundesweit einen Spitzenplatz ein.

Eine hochqualitative Versorgung pflegebedürftiger Menschen und die umfängliche Unterstützung der Angehörigen kann nach Auffassung von Ministerin Drese nur dann erfolgreich geleistet werden, wenn Politik, Verwaltung, Pflegekassen, Leistungserbringer und nicht zuletzt auch das ehrenamtliche Engagement einvernehmlich und geschlossen zusammenarbeiten und wirken. „Ziel dieses Zusammenwirkens muss eine in allen Regionen gleichermaßen funktionierende pflegerische Versorgungsstruktur sein, die sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass Menschen mit Pflegebedarf möglichst lang in ihrem gewohnten Wohnumfeld verbleiben können“, so Drese.

Mit der Änderung des Landespflegegesetzes soll zugleich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Umlagefähigkeit betriebsnotwendiger Aufwendungen Berücksichtigung finden. Drese: „Um Pflegebedürftige wirksam zu schützen, wird eine Nachweispflicht auf Verlangen auch für die Inrechnungstellung kleinerer Investitionen eingeführt. Damit soll besser gewährleistet werden, dass die Einrichtungsträger nur tatsächliche oder sicher entstehende Aufwendungen in angemessener Höhe in Rechnung stellen können.“

Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort ist wieder freigebaggert

Darßer Ort – Die Ausbaggerung der Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort ist abgeschlossen. Damit ist nun wieder eine ausreichende Wassertiefe für den Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), für Fischerboote sowie die Sportboote, die im Nothafen Schutz suchen, gewährleistet.

Vier Wochen lang hat das Baggerschiff „Lea Höj“ der Deutsch-Dänischen Wasserbau GmbH im Auftrag des Straßenbauamtes Stralsund etwa 20.000 Kubikmeter Sand aufgenommen und zunächst in einem temporären Unterwasser-Sanddepot im Nothafen zwischengelagert. Er soll nach Fertigstellung des Inselhafens Prerow und nach Schließung des Nothafens für die Renaturierung des Hafenbeckens genutzt werden.

Bei der Einrichtung des Depots wurde hinsichtlich Standort und Größe der Platzbedarf der Boote, die die Fahrrinne nutzen, berücksichtigt. „Auch wenn es zunächst etwas enger im Hafen wird, freue ich mich, dass die Nutzung des Nothafens am Darßer Ort bis zur Inbetriebnahme des Inselhafens Prerow sichergestellt ist“, sagt Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Er kündigt zudem an: „Bis zur Inbetriebnahme des Inselhafens wird die Zufahrt zum Nothafen freigehalten. Je nach Witterung und Strömung kann dies, so wie in diesem Jahr, zwei Baggerungen pro Jahr erforderlich machen.“

Die Kosten der jetzt beendeten Maßnahme stehen erst nach erfolgter Schlussrechnung fest.

Zusätzliche Mittel für Digitalisierung, Kita und Sicherheit

Schwerin – Ministerpräsident Manuela Schwesig hat heute den Entwurf für einen Nachtragshaushalt in den Landtag eingebracht. Stimmt der Landtag zu, können 2019 73 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung, die Entlastung der Eltern bei den Kita-Beiträgen und die Innere Sicherheit eingesetzt werden.

Schwesig bezeichnete die Digitalisierung „als große Chance für Mecklenburg-Vorpommern.“ Deshalb habe die Regierung im Frühjahr eine Digitale Agenda für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Beispielsweise sollen digitale Innovationszentren im Land aufgebaut werden. „Damit schaffen wir gute Bedingungen für Existenzgründungen in diesem Bereich und unterstützen etablierte Unternehmen dabei, sich neue digitale Geschäftsfelder zu erschließen.“

15 Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt sollen für die Entlastung der Eltern bei den Kita-Beiträgen eingesetzt werden. Eltern zahlen in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Januar 2019 nur noch maximal einen Elternbeitrag für Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege. Für die jüngeren Geschwister der Kita-Kinder ist der Besuch dann kostenfrei. „Damit entlasten wir die Familien, die heute besonders hohe Elternbeiträge zahlen, weil sie zwei oder mehr Kinder in der Kita haben“, so Schwesig. Zum 1. Januar 2020 sollen die Kita-Beiträge in Mecklenburg-Vorpommern dann ganz abgeschafft werden. „Das ist die größte Familienentlastung in der Geschichte unseres Landes.“

Weitere 15 Millionen sollen zur Umsetzung des Sicherheitspaktes eingesetzt werden. Geplant sind 150 zusätzliche Polizeistellen. Außerdem sollen verschiedene Zulagen für Polizeikräfte erhöht werden. „Wir nehmen das Thema Innere Sicherheit sehr ernst“, betonte die Ministerpräsidentin.

Dass Mecklenburg-Vorpommern jetzt zusätzliche Mittel einsetzen könne, sei das Ergebnis der langjährigen soliden Finanzpolitik des Landes. „Wir haben uns gemeinsam die Möglichkeit erarbeitet, in politische Schwerpunkte zu investieren“, sagte die Ministerpräsidentin. Die Landesregierung werde ihre solide Finanzpolitik fortsetzen. „Wir werden auch weiterhin Schulden tilgen, in guten Zeiten Geld für schlechtere Zeiten zurücklegen und in die Zukunft des Landes investieren.“

In Lindetal wird die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgerüstet

Lindetal – Die Gemeinde Lindetal (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 82.804,72 Euro (Fördersatz 60 Prozent) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in den Ortsteilen Leppin, Dewitz, Marienhof, Plath, Alt Käbelich und Rosenhagen. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

In den genannten Ortsteilen werden die 127 vorhandenen Leuchten durch hocheffiziente LED-Leuchten ausgetauscht. Zudem werden 46 Maste durch Stahlmaste ersetzt.

Durch dieses Vorhaben können pro Jahr knapp 37.000 Kilowattstunden Strom sowie rund 22 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.